Slowenien
Reviere
Das Land und seine Reviere
Der relativ kurze Küstenabschnitt im Golf von Triest, der sich von den Städten Koper bis Portoroz erstreckt, bietet dem Bootsstouristen zahlreiche Möglichkeiten zur Ausübung des Wassersports.
Besonderheiten
Ein Skipper- und Crewwechsel muss in Slowenien mit einer neuen Crewliste beim Hafenamt gemeldet werden. Bootsbesitzer mit einem Dauerliegeplatz müssen Gebühren für die Sicherheit des Bootsverkehrs zahlen. Die Höhe ist abhängig von der Schiffsgröße. Die als Naturschutzgebiete ausgewiesenen Sperrzonen sind in aktuellen Seekarten verzeichnet.
Marinas
Umfassende Informationen zu den Häfen und ihrer Infrastruktur finden Skipper im ADAC Marinaportal. In den Stützpunktmarinas der ADAC Sportschifffahrt genießen ADAC Mitglieder bzw. Inhaber des IBS vom ADAC attraktive Vergünstigungen und Vorteile.
Bestimmungen
Sicherheitsausrüstung
Folgende Sicherheitsausrüstung ist vorgeschrieben:
- Rettungsweste für jedes Crewmitglied
- eine mindestens 10 m lange Anlegeleine
- Anker mit mindestens 30 m Kette oder Leine
- sechs Handfackeln oder Signalraketen
- zwei Hilfsruder
- Bilge
- vorgeschriebene Lichter
- Erste-Hilfe-Ausrüstung
- Feuerlöscher
Für eine Signalpistole benötigt man den „Europäischen Feuerwaffenpass“. Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren, an Bord muss sie grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.
Versicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben, jedoch unbedingt zu empfehlen. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Personaldokumente
Personalausweis oder Reisepass
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer kann innerhalb der EU für alle Boote verlangt werden (z.B. Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Bestätigung offizieller Stellen oder ggf. T2L- Dokument).
Sportbootführerscheine
Ausländische Bootsfahrer müssen den Sportbootführerschein besitzen, der im Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Weitere Informationen zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen im Ratgeber & Serviceteil.
Schiffspapiere
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt. Nach Überqueren der Grenze ist ein Hafen zum Einklarieren anzulaufen.
Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen. Die Mindestdeckungssummen im Versicherungsfall liegen deutlich unter deutschen Standards.
Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Identifikation des Tieres durch Mikrochip. Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Trailern
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Pkw mit Anhänger innerorts 50 km/h, außerorts und auf Autobahnen 80 km/h.
Verkehrsregeln
Lichtpflicht auch tagsüber. Beim Zurücksetzen des Fahrzeugs Warnblinkanlage einschalten. Haltende Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden. Blinken während des gesamten Überholvorgangs. Unfälle mit Personen- oder erheblichen Sachschäden der Polizei melden (Ausreise für Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden nur mit polizeilicher Schadensbestätigung). Warnwestenpflicht bei Verlassen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall. Winterreifenpflicht von 15.11. bis 15.3. sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Bei Windgeschwindigkeiten von über 80 km/h Fahrverbote möglich.
Mautpflicht
Informationen zur Maut und zum Kauf von Mautkarten
Gespanne
Gespanne dürfen folgende Maße haben: 2,55 m Breite, 18,75 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m.
Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die nachfolgend aufgeführte Agentur beschafft diese Ausnahmegenehmigung für Slowenien und Kroatien.
HRVATSKE CESTE D.O.O.
Ispostava Zagreb
Metalceva 5/VI
10000 Zagreb
Kroatien
Tel.: +385 1 309 16 77
Fax: +385 1 309 16 78
Zentrum für kombinierten Verkehr/CKTZ
Trg senjskih uskoka 7-8
10020 Zagreb
Kroatien
Tel.: +385 1 652 40 70
Fax: +385 1 652 40 19
zagreb@cktz.hr
Promet Varjacic
Bregovita 13
49000 Krapina
Kroatien
Tel.: +385 1 37 19 00
Fax: +385 1 37 21 20
transport@krapina-sped.hr
Sichere Verladung von Sportbooten
Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.
Promillegrenze
0,5‰
Wissenswertes
Straßenhilfsdienst
Pannenhilfe rund um die Uhr durch die Straßenwacht des AMZS (auf Autobahnen auch über Notrufsäulen). Hilfeleistungen kostenpflichtig. Für ADAC PlusMitglieder Kostenerstattung jeweils bis zu 200 Euro für Panne und Abschleppen.
Notrufnummern
Europäische Notrufnummer 112
Seenotruf: Für Notrufe und sonstige Informationen ist das Amt für Seeschifffahrt der Republik Slowenien in Koper Telefon: +3 86 56 63 21 06 oder über die UKW-Kanäle 16 und 70 zuständig.
Telefon-Landesvorwahl
+386