Spanien

 

 

 

Das Königreich auf der iberischen Halbinsel wartet nicht nur mit einer Fülle an Kulturschätzen und Sehenswürdigkeiten auf, sondern bietet dem Wassersportler auch vielfältige Reviere. Die spanische Atlantik- und Mittelmeerküste oder die Balearen halten eine Fülle von Möglichkeiten bereit, dem Bootssport nachzugehen.

Inhaltsverzeichnis

 

Revier- und Länderbeschreibung Spanien

In Spanien gibt es mehrere Reviere, die lohnende Destinationen für Skipper darstellen und teils große Unterschiede in ihren nautischen Anforderungen mit sich bringen. Dazu zählen u.a.

  • Die Nordküste Spaniens
  • Die spanische Mittelmeerküste
  • Die Balearen

Die Nordküste Spaniens

Die Nordküste Spaniens – die südliche Biskaya – bietet für den Yachtsport viele Häfen, jedoch nur sehr wenige reine Marinas. Die Gezeitenströmungen werden im Sommer stark von den vorherrschenden Winden beeinflusst. Wenn starker Schwell herrscht, kann es, insbesondere bei kleinen Häfen, schwierig bis gefährlich werden, diese anzulaufen. Je weiter man Richtung Westen fährt, desto häufiger ist mit Nebel zu rechnen.

Unter stürmischen Wetterbedingungen sollte die Küste zwischen La Coruna und Cabo Finisterre gemieden werden. Nicht umsonst wird dieser Küstenabschnitt vor Ort auch Costa del Morte (Küste des Todes) genannt. Bei guten Bedingungen ist diese Region jedoch, ebenso weiter südlich bis zur portugiesischen Grenze, ein abwechslungsreiches Revier für den Wassersport, das zahlreiche Buchten und eine teilweise dramatische Küstenlinie aufweist.

Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Thunfisch-Netze an der südlichen Atlantikküste gelegt werden, die sich über mehrere Meilen in das Meer erstrecken und stark genug sind, um Schäden am Propeller eines kleinen Schiffes zu verursachen. Die Wind- und Wetterbedingungen dieses Gebietes liegen bereits in mediterranem Einfluss.

Südlich von Cadiz kann sich der Düseneffekt in der Straße von Gibraltar bemerkbar machen, ebenso herrschen teilweise starke Tidenströme. Das Verkehrstrennungsgebiet ist zu beachten; den Schiffen der Marine sowie Handelsschiffen ist auszuweichen. In den gut ausgestatteten Häfen von Gibraltar muss einklariert werden.

Spanische Mittelmeerküste

Die spanische Mittelmeerküste entlang der Costa Brava, Costa Dorada, Costa del Azahar und Costa Blanca bietet dem Skipper schöne Häfen mit gutem bis sehr gutem Niveau bezüglich der Lage, den vorhandenen Serviceeinrichtungen, der Versorgung sowie dem touristischen Angebot. Die Anzahl an Liegeplätzen ist sehr hoch, im Sommer ist es dennoch ratsam, sich vorab zu erkundigen, ob freie Liegeplätze verfügbar sind. An der Costa del Sol gibt es zahlreiche Marinas, die teilweise über 1000 Liegeplätze bieten. Nautische Serviceeinrichtungen stehen in der Regel zur Verfügung, die Versorgung ist ebenfalls sehr gut. In dieser Gegend sind zahlreiche britische Urlauber unterwegs.

Balearen

Die Balearen zeichnen sich durch eine enorm hohe Dichte an Häfen und einen damit verbundenen guten bis sehr guten nautischen Service aus. Trotz dieser hohen Zahl an Liegeplätzen muss im Sommer, insbesondere in den Monaten Juli und August, mit Engpässen gerechnet werden. Ein rechtzeitiges Einlaufen oder eine vorherige Reservierung wird daher empfohlen. Die Hauptinsel Mallorca ist sowohl im allgemeinen Tourismus als auch im nautischen Bereich bestens entwickelt.

Eine Vielzahl von Charterfirmen bietet eine breite Palette an Motor- und Segelyachten.

Das Revier weist neben den zahlreichen Häfen auch viele geschützte Buchten und Ankerplätze auf. Zum Schutz der Unterwasserwelt gibt es allerdings in einigen Buchten ein Ankerverbot. Im Landesinneren reicht das Angebot von oftmals unberührter Natur bis hin zu den bekannten Hotspots der Partyinsel. Die Marinas auf Menorca sind meist sehr schön gelegen. Aus Platzgründen finden sich in den Stadthäfen weniger Serviceeinrichtungen.

Die touristisch ebenfalls bestens erschlossenen Inseln Ibiza und Formentera bieten zahlreiche Ankerbuchten sowie einige teilweise sehr gut ausgestattete Häfen.

Regeln und Bestimmungen für Spanien

Benötigte Unterlagen und Dokumente

Benötigte Unterlagen und Dokumente für Skipper in Spanien

  • Sportbootführerschein See oder adäquater Befähigungsnachweis je nach Fahrtgebiet
  • gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
  • Eigentumsnachweis bzw. unterschriebene Vollmacht/Zustimmung des Bootseigners zum Führen des Bootes
  • EU-­Mehrwertsteuernachweis
  • Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für für Freizeitboote zwischen 2,5 m und 24 m Länge mit bis zu 12 Passagieren)
  • Mit einer Sprechfunkanlage an Bord: Sprechfunkzeugnis UBI für die Binnenschifffahrt, SRC oder LRC für die Seeschifffahrt sowie eine Nummernzuteilungsurkunde für das Sprechfunkgerät.
Einreise nach Spanien

Was bei der Einreise mit dem Boot nach Spanien zu beachten ist

Ein Überblick über die Einreiseformalitäten mit dem Boot nach Spanien:

Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg

Wer über See aus einem Nicht-Schengen-Land mit seinem Boot einreist, muss die Flagge Q setzen und den nächstgelegenen, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (Port of Entry) zur Abwicklung der Pass- und Zollformalitäten anlaufen.

Bei einer Einreise aus Schengen-Staaten finden i.d.R. keine Zoll- oder Grenzkontrollen statt. Eine Anmeldung bei Hafenbehörden ist nicht erforderlich.

Einreise mit dem Boot auf dem Landweg

Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg sind keine ­besonderen Vorgaben zu beachten.

Mit einem geliehenen Boot empfiehlt es sich, zusätzlich eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht mitzuführen. Außerdem ist die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z.B. der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC, erforderlich.

Der ADAC stellt für Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC eine Vollmacht in fünf Sprachen zur Verfügung. Diese Vollmacht dient nicht nur zum Betrieb des Bootes auf dem Wasser, sondern bereits zu Überführungsfahrten:

Steuer und Zoll

Wissenswertes zu Steuer und Zoll in Spanien

Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot (im Besitz eines EU-Bürgers) Unionsware sein. Das trifft i.d.R. zu, wenn das Boot bereits in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde.
Boote, die Nicht-Unionsware sind, müssen vorübergehend zollfrei eingeführt oder für den freien Verkehr in der EU zugelassen werden, indem eine Zolldeklaration erfolgt.

Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?

Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot (im Besitz eines EU-Bürgers) Gemeinschaftsware sein. Das trifft zu, wenn das Boot bereits in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde.

Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden.

Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar. Auch ein T2L- oder INF3-Formular vom Zoll kann hilfreich sein, stellt aber keinen 100%igen Mehrwertsteuernachweis dar.

Bootsregistrierung

Anerkannte Bootsregistrierungen in Spanien

Internationaler Bootsschein/IBS

Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten für deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende EU-Bürger die amtlichen Kennzeichen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und das amtlich anerkannte Kennzeichen, der Internationale Bootsschein vom ADAC, der ab sofort online beantragt werden kann. Mit diesem Dokument fahren sie sicher in Spanien.

Bitte achten Sie bei Fahrten im Ausland darauf, dass der IBS aktuell gültig ist.

Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse

Vorgeschriebene Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse in Spanien

Sportbootführerschein

Für das jeweilige Revier sind die Sportbootführerscheine (SBF) bzw. die entsprechenden Nach­weise des Heimatlandes vorgeschrie­ben.

Der spanische Gesetzgeber verlangt für Segelboote über 6m Länge und für Motorboote mit mehr als 5m Rumpflänge oder über 11,26kW (15 PS) Motorleistung auf allen Gewässern einen Führerschein.

Ausnahme:
Segelboote unter 6m Länge und Motorboote unter 5m Rumpf­länge oder unter 11,26kW sind nur führerscheinfrei, wenn sie tagsüber nicht weiter als 2NM von einem Hafen oder einer Marina entfernt fahren und der Skipper mindestens 18 Jahre alt ist.

Für Charterboote unter spanischer Flagge genügt im Fahrtgebiet bis zu 3 NM vor der Küste der Befähigungsnachweis für das Führen von Booten in Binnengewässern, z.B. der deutsche Sportbootführerschein Binnen.

Funkzeugnis

Hat ein Sportboot eine Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das erforderliche Sprechfunkzeugnis ­besitzen. Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis:

Küstengewässer
  • SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS
  • LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS
Binnengewässer
  • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Das SRC ist für die spanische Küste ausreichend. Das UBI wird benötigt für die Binnengewässer Spaniens, z.B. Ebro.

Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung

Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung für Skipper in Spanien

Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften. Mehr dazu in der Übersicht ›Empfohlene Mindest-­ und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹.

Für Boote unter deutscher Flagge wird aber dennoch empfohlen ihre Ausrüstung an die spanischen Ausrüstungsvorschriften anzupassen. Für Boote unter spanischer Flagge gelten auf das jeweilige Fahrtgebiet bezogene Ausrüstungsvorschriften. Die spanischen Behörden unterteilen das Fahrtgebiet in 7 Zonen, abhängig von der Entfernung zur Küste.

Die detaillierte Aufstellung der erforderlichen Ausrüstungsgegenstände für die jeweiligen Fahrtgebiete finden Sie in den Länderinformationen Tourset BTI E10.

Spanien - Ausrüstung Standard

ZonenIIIIIIIVVVIVII
Maximale Entfernung
von der Küste in sm
unbegrenzt60251252geschützte
Gewässer
Navigationslichterxxxxxx
Nationalflaggexxxxxxx
Erste Hilfe Kastenxxxxxxx
Gasdetektor bei
vorhandener Gasanlage
xxxxxxx
Radarreflektor1111
Bilgenpumpe1
elektrisch
1
elektrisch
1
elektrisch
xxxx
Pütz222111
Bootshaken1111111
Festmacher2222222
Ankerleinexxxxxxx
Paddel1111111
Notpinne
(Ausnahme Aussenbordmotoren)
111111
Blasebalg
(nur Schlauchboot)
1111111
Reparaturkit für Schlauchboot1111111

Spanien - Ausrüstung Navigation

ZonenIIIIIIIVVVIVII
Maximale Entfernung
von der Küste in sm
unbegrenzt60251252geschützte
Gewässer
Fernglas1111
Magnetkompass2211
Peilkompass11
Satellitennavigation
(GPS)
11
Aktuelle Seekarten und
Revierinfos
1111
Signalspiegel1111111

Spanien - Ausrüstung Kommunikation

ZonenIIIIIIIVVVIVII
Maximale Entfernung
von der Küste in sm
unbegrenzt60251252geschützte
Gewässer
NAVTEX1
Funkgerät
Langwelle (MF/HF) mit low self discharge
nach SOLAS
UKW-Sprechfunk / GMDSSFesteinbau +
Handfunkgerät
Festeinbau +
Handfunkgerät
FesteinbauFesteinbauFesteinbau oder
Handfunkgerät
Radarresponder11 oder Handfunkgerät
Seenotbake
(EPIRB)
nach SOLASnach SOLASnach SOLAS
Nebelhorn1111111
Gasbetriebenes
Nebelhorn
11
Flaggenalphabet
(mind. C + N)
11
Schallsignalliste1111111

Spanien - Ausrüstung Seenot-Rettungsmittel

ZonenIIIIIIIVVVIVII
Maximale Entfernung
von der Küste in sm
unbegrenzt60251252geschützte Gewässer
Rettungswesten
(pro Person)
275 Nm150 Nm150 Nm150 Nm100 Nm100 Nm100 Nm
Rettungsinsel
(entsprechend der Personenzahl an Bord)
xxx
Rettungsringe2111
Fallschirmsignalrakete rot6666
Handfackel
rot
666633
Rauchsignal1111111
Gasbetriebenes
Nebelhorn
11
Flaggenalphabet
(mind. C + N)
11
Schallsignalliste1111111

Handfeuerlöscher (ABC)

  • In geschützten Gewässern und bis 2 NM von der Küste entfernt ist kein Feuerlöscher erforderlich.
  • Boote unter 10 m Länge: Boote mit weniger als 10 m Länge mit Außenbordmotor unter 20 kw Leistung benötigen ab 5 NM von der Küste einen tragbaren  Feuerlöscher.
  • Boote ab 10 m Länge: Motorisierte Boote von 10-14,99 m Länge benötigen einen, von 15-19,99 m zwei und von 20-24 m drei tragbare Feuerlöscher Typ 21 B.

Feuerlöschanlage

Boote mit Innenbordmotoren müssen je nach Motorleistung eine festeingebaute Feuerlöschanlage vorweisen können. Die detaillierte Aufstellung zu Feuerlöschanlagen finden Sie in den Länderinformationen Tourset BTI E10.

Boote mit benzinbetriebenem Innenbordmotor benötigen unabhängig von der Leistung eine Motorraumentlüftung. Wenn die elektrische Anlage an Bord eine Spannung von mehr als 50 V hat, ist ein ABC-Feuerlöscher erforderlich.

Signalpistole

Für eine Signalpistole und die zugehörige Munition ist der ›Europäische Feuerwaffenpass‹ erforderlich. Die Munition ist beim Transport getrennt von der Waffe aufzubewahren.

Wie bewahre ich eine Signalpistole auf?

Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.

Anmeldung von Signalpistolen

Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch ratsam, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden.

Seefunkanlage

Aus Gründen der Sicherheit ist eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer See-­ oder Binnenfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus.

Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden. Die nach der Verordnung Funk international anerkannte Urkunde der  Nummernzuteilung (ehemals Frequenzzuteilung) wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt.

Im Boot eingebaute nautische Funkgeräte, die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff­-Land und Schiff­-Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffs­papieren eingetragen sind.

Umwelt- und Gewässerschutz

Was in Spanien bei Umwelt- und Gewässerschutz zu beachten ist

 Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land  zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern  entsorgt werden.

Respektieren Sie geschützte Gebiete und beachten Sie ausgewiesene Fahrverbote zum Schutz von Tier und Natur.

Naturschutzgebiete/Nationalparks

Das Befahren von Nationalparks ist genehmigungspflichtig. Maximal 50 Boote dürfen pro Tag in diese geschützten Gebiete einfahren. Ankern ist verboten, die vorhandenen Moorings sind zu benutzen.

Landgänge sind nur am Hauptkai erlaubt, an dem mit dem Dinghi angelegt werden darf. Fischen ist verboten, Tauchen nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

Sportboote, die mit Toiletten ausgestattet sind, müssen ein  Rückhaltesystem (Fäkalientank) mit entsprechender Entlüftung und Ablassvorrichtung vorweisen können.

Verkehrsvorschriften für Sportboote

Verkehrsvorschriften für Sportboote in Spanien

Es gelten die allgemeinen Fahr- und Ausweichregeln gemäß den Kollisions­verhütungsregeln (KVR).

Geschwindigkeitsbegrenzungen

An der spanischen Küste beträgt die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der 250-m-Zone 5 Knoten, in den Häfen 3-5 Knoten.

Versicherung

Versicherungsvorschriften in Spanien

Eine Bootshaftpflichtversicherung ist für Freizeitboote zwischen 2,5 m und 24 m Länge mit bis zu 12 Passagieren vorgeschrieben.

Die Mindestdeckungssumme der Wassersport-Haftpflichtversicherung beträgt in Spanien für Sachschäden 96.162 € und für Personenschäden pro Unfallopfer 120.202 € mit einer Obergrenze von 240.405 € pro Unfall.

Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen an. Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins (IBS) vom ADAC erhalten Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

Weitere Wassersportarten

Vorschriften für weitere Wassersportarten in Spanien

Neben Segeln und Bootfahren lassen sich in Spanien noch mehrere weitere Wassersportarten unternehmen. Dazu gehören:

Wassermotorräder (Jet-Ski)

Folgende Dokumente sind mitzuführen: Registrierungsnachweis, Haftpflichtversicherung, Sportbootführerschein.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 16 Jahre mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Eine Schwimmweste ist zu tragen (für Fahrer und Beifahrer).

Für das Fahren mit dem Wassermotorrad gelten folgende Regeln:

  • Abstand von der Küste 200 m oder außerhalb von Begrenzungsbojen
  • Höchstgeschwindigkeit 3 Knoten innerhalb der 200-m-Linie von der Küste und Geradeauskurs
  • Fahren nur am Tag, bei guter Sicht und gutem Wetter
  • Keine Verwendung als Zugfahrzeug
  • Für gemietete Jet-Ski gilt es, ausreichend Abstand zur Vermieterstation zu halten

Tauchen

Für Tauchgänge ist eine Genehmigung erforderlich, die von der Federación Española de Actividades Subacuáticas, FEDAS, erteilt wird. Informationen unter www.fedas.es.

Gebühren für Skipper in Spanien

Tasa T-5/Gebühr für Sport- und Freizeitboote

Tasa T-5/Gebühr für Sport- und Freizeitboote

Für die Berechnung dieser Gebühr ist die jeweilige Hafenbehörde zuständig. Die Berechnung erfolgt nach der Wasserfläche, die das Boot einnimmt x Aufenthaltsdauer x 0,124 € x Koeffizient, der sich je nach der Art des Liegeplatzes richtet.

Tasa T-0/Gebühr der Navigationshilfen

Tasa T-0/Gebühr der Navigationshilfen

Von Transitgästen sowie Bootseignern mit einem Jahresliegeplatz muss die ›’Tasa de Ayudas a la Navegación’‹ (Gebühr der Navigationshilfen) bezahlt werden.

  • Motorboote mit einer Kiellänge < 9 m zahlen eine Pauschalgebühr
  • Motorboote mit einer Kiellänge ≥ 9 m zahlen nach Berechnung
  • Segelboote mit einer Kiellänge ≥ 12 m zahlen nach Berechnung

Die Gebühr wird in den Marinas erhoben und unterliegt einem komplexen Berechnungsschema in Abhängigkeit von Länge, Breite und speziellem Koeffizient.

Hat man einen festen Liegeplatz in Spanien, wird eine Jahresgebühr erhoben. Liegt man nur für einen gewissen Zeitraum in spanischen Marinas wird eine anteilige Gebühr fällig. Die ausgestellte Quittung muss aufbewahrt und in anderen spanischen Häfen vorgelegt werden. Die Gebühr darf kein zweites Mal in der Saison erhoben werden.

Anmeldesteuer (Impuesto de Matriculación)

Anmeldesteuer (Impuesto de Matriculación)

Für Boote, die in Spanien registriert werden, ist ab einer Kiellänge über 8 m und für Wassermotorräder (Jet-Skis) die Anmeldesteuer fällig. Ausländische Staatsbürger müssen die Anmeldesteuer in Höhe von 12 %, auf den Kanaren 11 %, des Bootswertes zahlen, wenn

  • sie einen Wohnsitz in Spanien gemeldet haben oder
  • eine spanische Steuernummer besitzen oder
  • sich mehr als 183 Tage in Summe im Kalenderjahr in Spanien aufhalten oder
  • deren Boot unter spanischer Flagge fährt

Alles Wichtige zum Trailern in Spanien

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 70 km/h, auf Schnellstraßen 80 km/h, auf Autobahnen 90 km/h. Anhänger über 0,75 t 80 km/h.

Gespanne

Gespanne

Gespanne dürfen folgende Maße haben: 2,55 m Breite und 18,75 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m. Kennzeichnung von hinten über das Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten Warntafel. Gespanne mit mehr als 12 m Länge müssen am Heck symmetrisch zur Fahrzeugachse durch eine große gelbe Warntafel mit rotem Rand (130 x 25 cm) oder zwei kleine (je 50 x 25 cm) gekennzeichnet sein.

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:

Dirección General de Transportes por Carretera
Ministerio de Fomento
Paseo de la Castellana, 67
28071 Madrid
Tel.: +34 915 97 70 00
www.fomento.es

Sichere Verladung von Sportbooten

Sichere Verladung von Sportbooten

Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Schutz der Schiffsschraube

Schutz der Schiffsschraube beim Trailern

Vor jeder Fahrt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen. Die ungeschützte Schiffsschraube eines auf einem Anhänger mitgeführten Schiffes ist eine Gefahrenstelle. Es bedarf daher einer Verkleidung, die so beschaffen ist, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Wer diese Vorschriften beim Trailern nicht beachtet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Verkehrsregeln

Verkehrsregeln in Spanien

Wichtige Regeln, die beim Trailern zu beachten sind:

  • Überholverbot 100 m vor Kup­pen sowie auf Straßen, die nicht auf min­destens 200 m zu überblicken sind.
  • Parkverbot bei gelben Linien am Fahrbahn­rand, zeitlich eingeschränkte Parkmöglichkeit bei blauen Linien.
  • Abschleppen durch Privat­fahr­zeuge verboten.
  • Tragen einer reflektierenden Warnweste außerorts beim Verlassen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall.
  • Telefonieren im Fahrzeug ausschließlich über Freisprecheinrichtungen, auch Headsets sind nicht gestattet.

Verkehrsverstöße werden hart bestraft. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte werden mit hohen Geldbußen geahndet.

Mautpflicht

Mautpflicht in Spanien

Besonderheiten für Bootsgespanne:
Berechnung wie Pkw; keine zusätzliche Maut für den Trailer; für Zwillingsreifen wird ein Zuschlag von etwa 55% fällig.

Der ADAC hat eine Detailinfo zur Maut in Spanien mit allen Informationen zum Streckennetz, zur Bezahlung oder zu den Fahrzeugkategorien zusammengestellt.

Mit dem Routenplaner auf ADAC Maps können Sie die genauen Mautkosten für Ihre Reiseroute mit Pkw berechnen.

Detaillierte Informationen zu den Themen rund um den Bootstransport finden Sie hier.

Weitere Infos für Skipper in Spanien

Pannenhilfe

Pannenhilfe

Pannenhilfe rund um die Uhr durch den spanischen Automobilclub RACE. Die Hilfeleis­tungen sind kosten­pflichtig. Für ADAC Plus-Mitglieder Kostenerstattung jeweils bis zu 200 Euro für Panne und Abschleppen.

Real Automóvil Club de España (RACE)
Isaac Newton 4
Parque Tecnológico de Madrid (PTM)
28760 Tres Cantos (Madrid)
Spanien
Tel.: +34 91 594 74 00
Fax: +34 91 594 73 19
 internacional@race.es 
www.race.es

RACC Automóvil Club
Av. Diagonal 687
08028 Barcelona
Spanien
Tel.: +34 93 495 50 00
Fax: +34 93 445 50 16
info@racc.es 
 www.racc.es

Notruf

Notruf auf dem Wasser

Europäische Notrufnummer 112

Küstengewässer
Notruf über UKW-Kanal 16. Für Seenotfälle ist Madrid MRCC ­zuständig.

Sonstige Infos

Sonstige Infos für Spanien

Telefon-Landesvorwahl

+34

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 21%.

Yachtcharter in Spanien

Spanien wartet mit außerordentlich beliebten und hervorragend erschlossenen Charterrevieren auf.

Yachtcharter auf den Balearen

Die Balearen stellen sicherlich das am stärksten frequentierte und beliebteste Revier für Yachtcharter in Spanien dar. 

Auf den Balearen finden Skipper insbesondere auf Mallorca eine üppige Auswahl an modernen Motor- und Segelyachten zur Miete, jedoch werden Charterkunden auch auf Ibiza und Menorca ein entsprechendes Angebot vorfinden.

Yachtcharter auf den Kanarischen Inseln

Die Kanarischen Inseln sind insbesondere in den Wintermonaten bei Seglern ein beliebtes Revier. Auf den Kanarischen Inseln ist die Charterhauptsaison in den Monaten Oktober bis April, in dieser Zeit finden Skipper & Crew ein umfassendes Angebot an modernen Charteryachten. Durch die Lage am Passatgürtel genießen Segler stetige Winde, die Temperaturen sind dabei angenehm warm. Trotzdem gilt das Revier, insbesondere durch Düsen- und Kapeffekte bedingt, als Starkwindrevier und eignet sich somit eher für geübtere Crews.