Türkei
Reviere
Das Land
Die Türkei verbindet Europa mit Asien. Mit den Dardanellen und dem Bosporus besitzt sie zwei Meerengen, und ihre Küsten liegen an drei Meeren: am Mittelmeer, Marmarameer und Schwarzen Meer. Das Land bietet mit ca. 8333 km Küstenlänge hervorragende Voraussetzungen für einen Bootsurlaub. Die Küsten zeichnen sich durch abwechslungsreiche Reviere mit einsamen Stränden, zerklüfteten Buchten und kristallklarem Wasser aus.
Der Wind
Nennenswerte Gezeitenhübe gibt es in der Türkei nicht, jedoch können bei entsprechenden Winden starke Strömungen entstehen, die durch den Düseneffekt zwischen Inseln noch verstärkt werden. Auch beim Runden von Kaps sind Winddrehungen bis zu 180° und ein deutliches Auf- oder Abflauen des Windes möglich. Typisch für dieses Revier sind Fallböen dicht unter Land, die bei ablandigem Wind überall dort auftreten, wo sich hohe Berge in Küstennähe befinden.
Beim Einlaufen in einen Hafen meldet man sich über UKW-Funk an, um in der Regel von einem Schlauchboot empfangen und zum Liegeplatz begleitet zu werden. Der entsprechende Arbeitskanal ist an der Einfahrt der Marina angeschrieben.
Bestimmungen
Sicherheitsausrüstung
Alle Yachten müssen mit einem Fäkalien- und Abwassertank ausgerüstet sein. Laut Gesetz dürfen diese Tanks nur außerhalb der 3-Seemeilengrenze ab der Außenlinie der Küste einschließlich vorgelagerter Inseln geleert werden.
Jeder Skipper sollte dafür sorgen, entsprechend der Bootsgröße und dem Fahrtgebiet ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Eine gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Übersicht „Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten“.
Die türkische Gastlandflagge muss von 8 Uhr bis Sonnenuntergang gehisst sein.
Versicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist für Sportboote in der Türkei nicht vorgeschrieben, jedoch unbedingt zu empfehlen. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen. Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Personaldokumente
Personalausweis oder Reisepass.
Einreise mit dem eigenen Fahrzeug nur mit Reisepass. Durch den Zoll Eintrag des Kfz-Kennzeichens in den Pass. Das zugehörige Formular aufbewahren. Eingetragenes Ausreisedatum nicht überschreiten, da sonst Geldbußen, Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder Strafverfahren drohen.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument, ab 10. Lebensjahr mit Lichtbild.
Sportbootführerscheine
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind vorgeschrieben. Für weitere Informationen zu Führer- und Funkscheinen hat der ADAC eine Informationsbroschüre erarbeitet.
Schiffspapiere
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt. Bei Einreise über See ist der nächstgelegene Zollhafen (Port of Entry) anzulaufen.
Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen (gilt nur für europäischen Teil; bei Reisen in den asiatischen Landesteil Bestätigung der Kfz-Versicherung über die Gültigkeit der Police oder Abschluss einer Kurzzeitversicherung). Mindestdeckungssummen im Versicherungsfall liegen deutlich unter deutschen Standards.
Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (bei Hunden auch gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose, mind. 15 Tage vor Einreise) sowie Gesundheitszeugnis. Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung.
Trailern
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h, auf Autobahnen 110 km/h.
Gespanne
Gespanne dürfen eine Breite von 2,55 m und eine Länge von 18,75 m haben. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m.
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung:
Cevre Ve Sehircilik Bakanligi
Vekaletler Cad. No. 1
Bakanliklar / Ankara
Türkei
Tel.: +90 312 4 10 10 00
www.csb.gov.tr
Sichere Verladung von Sportbooten
Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.
Verkehrsregeln
Unfälle mit Verletzten oder erheblichen Sachschäden der Polizei melden (Ausreise für Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden nur mit polizeilicher Schadenbestätigung), für eventuelle Schadenregulierung Polizeiprotokoll anfertigen lassen. Haltervollmacht bei Nutzung eines fremden Fahrzeuges.
Promillegrenze
Für Fahrer von Pkw ohne Anhänger 0,5 ‰. Mit Anhänger 0,0 ‰.
Mautpflicht
Informationen zur Maut.
Wissenswertes
Straßenhilfsdienst
ADAC Mitglieder fordern die Pannenhilfe über den ADAC Auslands-Notruf an. Diese Hilfeleistung ist kostenpflichtig. ADAC Plus-Mitglieder erhalten eine Kostenerstattung bis zu 200 Euro.
Notrufnummern
Polizei 155, Unfall / Notarzt 112
Seenotruf: UKW-Kanal 16
Telefon-Landesvorwahl
+90
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 18%
Zahlungsmittel
1 Türkische Lira = 0,17 Euro (Stand: Februar 2019)
Reisehinweise
Zudem beachten Sie bitte die Reiseinformation des Auswärtigen Amtes.