Verhalten bei Fischereiflaggen

Wenn auf See plötzlich Fischereiflaggen auftauchen, sind viele Skipper verunsichert. Die Bedeutung der Flaggen, wichtige Regelungen und nützliche Tipps in der Übersicht.

Fischereiflaggen kennzeichnen Netze und Fanggeräte von Fischern. Die roten und schwarzen Flaggen der Fischerei tauchen meist unvermittelt auf, vor allem bei schlechter Sicht.

Oft führen die Fähnchen an Bord zur Verunsicherung: Kann ich mitten durch fahren? Wieviel Abstand muss ich halten, ohne mich mit meinem Propeller oder Kiel in einem Netz zu verfangen? Wie die Fischerei ihre Netze markiert, welche Vorschriften es gibt und was das für Skipper bedeutet.

Inhaltsverzeichnis

 

Gesetzliche Vorschriften zur Kennzeichnung von Fanggeräten

Die Kennzeichnung der Netze, Reusen und anderen Fanggeräten ist gesetzlich geregelt. Allerdings gibt je nach Landesfischereiverordnung auch regionale Unterschiede.

Beispielgebend für die Kennzeichnung ist die schleswig-holsteinische Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung – KüFVO) vom 3. Dezember 2018. In §20 werden hier die Kennzeichnungsvorschriften aufgelistet, die sich nach Art der Fanggeräte unterscheiden. Dort heißt es zusammengefasst: 

  • Die Enden von Stellnetzen und Reusen müssen jeweils durch zwei Flaggen, sogenannte Doppelflaggen, gekennzeichnet werden.
  • Sind die Gerätereihen länger als 1200 Meter, sind Einzelflaggen im Verlauf zu positionieren, die nicht weiter als 600 Meter Abstand voneinander haben dürfen.
  • Darüber hinaus sind Gerätereihen, die im spitzen Winkel ausgelegt werden, im Scheitelpunkt des Winkels mit einer dreieckigen Flagge zu kennzeichnen.
  • Netze, die frei vom Meeresgrund bis zur Wasseroberfläche zum Heringsfang ausliegen (Heringsstellnetze), sind außerdem mit Schwimmkörpern so zu kennzeichnen, dass der Verlauf der Gerätereihe zu erkennen ist.
  • Für Netze sind rote Flaggen von mindestens 40 cm Kantenlänge und Radarreflektoren, für Angelschnüre und Aalreusen schwarze Flaggen von mindestens 20 cm Kantenlänge zu verwenden. In den Küstengewässern der Ostsee bis zu drei Seemeilen Abstand vom Ufer ist die Verwendung von Radarreflektoren freigestellt.

Im Vergleich zur Küstenfischereiverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns bestehen die wesentliche Unterschiede in der Markierung der Abstände. Außerdem unterscheiden sich hier die Angaben bei den Entfernungen zum Ufer. (3, bzw. 4 Seemeilen)

  • Sind Fanggeräte über 500 Meter lang, sind zusätzlich in Abständen von höchstens 500 Metern, bei Langleinen in Zwischenabständen von höchstens 1000 Metern Bojen mit je einer viereckigen Flagge der jeweils vorgeschriebenen Farbe anzubringen.
  • Werden außerhalb einer Zone, deren seewärtige Begrenzung in einem Abstand von vier Seemeilen von der Basislinie verläuft, Stellnetze gesetzt, die den Schiffsverkehr behindern können, sind nachts zusätzlich zu den in Absatz 1 aufgeführten Flaggen oder an deren Stelle am oberen Ende weiße, alle fünf Sekunden aufblinkende Lichter zu setzen.
Fischereiflaggen
Die korrekte Kennzeichnung von Netzen und Reusen ist gesetzlich geregelt. Foto: Stephan Boden

Fischereiflaggen: So verhalten sich Skipper richtig

Unabhängig von den Unterschieden in den jeweiligen Verordnungen sind die Verhaltensempfehlungen auf See, wenn Gebiet mit gekennzeichneten Fanggeräten durchfahren wird:

  • Tagsüber sollte immer auch nach Fischereiflaggen Ausschau gehalten werden.
  • Sollte eine Flagge gesichtet werden, sofort nach weiteren Kennzeichnungen suchen, um einen Überblick über das Ausmaß der Fangreihe zu bekommen.
  • Auf die Richtung der Fischreiflaggen achten.
  • Auf Schwimmkörper zwischen den Reihen Ausschau halten. Bei Seegang mit Gischt sind diese oft sehr schlecht zu erkennen
  • Fischereiflaggen unbedingt in ausreichendem Abstand passieren.
  • Wenn längere Gerätereihen durch Flaggen gekennzeichnet und keine Schwimmkörper vorhanden sind, möglichst mittig zwischen den Flaggen hindurch fahren.
  • Keinesfalls über die Schwimmkörper fahren!
  • Nachts und bei schlechter Sicht auf Lichtsignale und Radarsignale achten, sofern sich die Fahrtroute außerhalb der drei-, bzw. vier-Meilen-Zone befindet.
  • Nachts nicht zu nah an der Küste fahren, weil die Netze innerhalb der drei-Meilen-Zone nicht mit Lichtern und Radarreflektoren gekennzeichnet sind.
Fischereifahrzeug auf der Ostsee
Ein Fischereifahrzeug auf der Ostsee. Foto: Stephan Boden

Was im Kollisionsfall mit Fischereiflaggen zu tun ist

Grundsätzlich müssen Endbojen oder Endflaggen (Doppelflaggen) von Gerätereihen durch Fischereikennzeichen des dazugehörigen Fischereifahrzeuges deutlich sichtbar gekennzeichnet werden.

Im Falle einer Kollision, oder wenn ein Netz mit dem Propeller oder Kiel „eingefangen“ wird, sollte unter Angabe des Kennzeichens sofort eine Meldung an die Wasserschutzpolizei erfolgen. Denn auch, wenn eine Fangreihe nur touchiert wird, kann das Folgen auf das Fanggerät haben. So können sich Gerätereihen lösen und umhertreiben, hier spricht man von sogenannten Geisternetzen, die für die Umwelt verheerende Folgen haben.

Das Gleich gilt, wenn auf See herrenlose Fischereimarkierungen treiben. Auch hier sollte unter Angabe der genauen Position eine Meldung erfolgen.