Sicherheitsausrüstung auf Booten und Yachten – Übersicht und Vorschriften

Sicherheitsausrüstung für Boote

Die Sicherheitsausrüstung auf Booten und Yachten lässt sich in drei Kategorien unterteilen: Seenot-Rettungsmittel, Sicherheits-Zubehör und Ausrüstung zur Bekämpfung von Gefahrensituationen.

Zu den reinen Rettungsmitteln gehört die Sorte Zubehör, die im besten Falle niemals benutzt werden muss, wie Rettungswesten oder Rettungsinseln. Zur Sicherheitsausrüstung zählen Ausrüstungsgegenstände, die Notfälle verhindern, wie Signalhörner, Signalkörper oder auch ein Anker.

Abhängig vom Fahrtgebiet und Einsatzzweck (zum Beispiel gewerbliche Fahrten), sind manche Produkte, die zur Sicherheitsausrüstung gehören, gesetzlich verpflichtend. Darüber hinaus können auch zum Beispiel Wartungsintervalle vorgeschrieben sein.

Seenotrettung vor Borkum mit Segler im Schlepp

Rettungsmittel

Wer auf See unterwegs ist, muss damit rechnen, dass durch unvorhergesehene Vorfälle eine Seenot-Situation jederzeit eintreten kann. Allein die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) hat im Jahr 2022 knapp 3.300 Personen auf Nord- und Ostsee geholfen, darunter etwa 400 Seenotfälle. Hinzu kommen die Vorfälle in Binnenrevieren, die nicht von der DGzRS abgedeckt sind, sondern von der DLRG und anderen Organisationen betreut werden.

Die DGzRS weist regelmäßig auch die Wichtigkeit von Seenotrettungsmitteln hin.

Auch Rettungsmittel können in zwei Kategorien gegliedert werden:

  • Rettungsmittel zur unmittelbaren für die Sicherung von Leib und Leben
  • Rettungsmittel, die andere Verkehrsteilnehmer oder Rettungsstellen über Notfälle informieren

Auf jedem Wasserfahrzeug sollten Rettungswesten vorhanden sein. Hier unterscheiden sich automatische Westen und Feststoffwesten. Welche Weste wann zum Einsatz kommt, hängt von mehreren Faktoren ab. So spielt das Fahrtgebiet eine wesentliche Rolle, aber auch zum Beispiel das Körpergewicht (Auftriebsklasse) und Faktoren wie zum Beispiel die Kleidung, die unter der weste vornehmlich getragen wird. Als Entscheidungshilfe für die Wahl der passenden Weste haben wir zusammen mit den Experten vom Hersteller SECUMAR eine hilfreiche Übersicht erstellt.

Zusätzlich zu Rettungswesten sollten sich an Bord Rettungsmittel befinden, die zur Bergung einer über Bord gegangenen Person geeignet sich, angefangen vom Rettungsring mit schwimmbarer Wurfleine über Bergeschlaufen bis hin zur Rettungsleiter oder Bergesegel. Auf größeren Yachten und in Hochseegebieten kommen Rettungsinseln zum Einsatz.

Neben der Sicherung von Leib und Leben ist es in den meisten Seenotfällen wichtig, andere Boote in der Umgebung oder Seenotrettungsstellen über die Notlage informieren zu können. Zu diesen Rettungsmitteln zählen zum Beispiel Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignale, Signalpistolen, Seenotsender wie EPIRB oder auch Funkgeräte mit DSC, die bei Tastendruck den Seenotfall übermitteln.

Die DGzRS empfiehlt auch Kleinstfahrzeugen, wie zum Beispiel Angelkähnen oder Schlauchbooten, stets ein Funkgerät mitzuführen. Viele in Seenot geratene Personen sind außerhalb von Mobilnetzen nicht in der Lage, Rettungskräfte zu informieren. Mit einem Hand-Seefunkgerät (Funkschein erforderlich) können fast immer Boote in der Nähe um Hilfe gebeten werden.

Auf Nord- und Ostsee und an deren Küsten empfiehlt sich zusätzlich, die Seenotrettungs-App „SafeTrx“ der DGzRS zu installieren.

Auskünfte zu den häufigsten Fragen rund um Seenot-Rettungsmittel erteilt der Fachverband Seenot-Rettungsmittel e.V. (FSR) in seiner Online-Akademie in Videos

 

Seenotrettungsmittel FSR

Zur Vorbeugung von Seenotfällen - die Sicherheitsausrüstung

Um nach Möglichkeit einen Seenotfall zu vermeiden, ist eine entsprechende Sicherheitsausrüstung erforderlich.

Zur Sicherheitsausrüstung gehört vieles an Zubehör, was je nach Einsatzgebiet, Einsatzzweck und Art des Wasserfahrtzeuges auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Signalkörper zum Beispiel müssen der Fahrtsituation entsprechend gesetzt werden, wie zum Beispiel der Ankerball oder der sogenannte Motorkegel. Zusätzlich ist eine BSH-zugelassene Positionsbeleuchtung bei Fahrten bei Dunkelheit vorgeschrieben, ebenso wie in vielen Revieren auch Signalhörner oder Pfeifen Pflicht sind. Dieser Teil der Sicherheitsausrüstung soll andere Teilnehmer auf bestimmte Fahrt- oder Gefahrensituationen wie Manövrierbehinderungen etc. hinweisen oder bei schlechter Sicht und Dunkelheit hinweisen Kollisionen vermeiden. Außerdem sind Signalkörper, Signalflaggen und Lichterführung wichtig zur Einhaltung der Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

Zur Verhinderung von Kollisionen stehen unterschiedliches technisches Zubehör und Systeme zur Verfügung, wie Radarreflektoren, AIS oder Radaranlagen.

Ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausrüstung ist zum Beispiel auch ein Anker, ggf. auch ein Treibanker. Anker eignen sich nicht nur dazu, in einer Bucht eine Badepause oder eine Nacht zu verbringen, sondern auch, um ein manövrierbehindertes oder -unfähiges Boot gegen Abtreiben zu sichern. Auch ein kleines, offenes Motorboot sollte einen Anker stets bereithalten, denn ein Motor kann jederzeit ausfallen, was zum Beispiel in strömungsintensiven Revieren wie Flüssen gefährliche Folgen haben kann.

Natürlich sollten an Bord auch immer Navigationshilfsmittel wie Fernglas, Kompass, Zeitmesser und aktuelle Sportbootkarten, GPS-Empfänger oder Kartenplotter sein – denn auch die Navigation zählt zur Sicherheit an Bord. Auch Logge und Echolot gehören dazu.

Zusätzlich zum Seenot-Rettungsmittel Nummer eins, der Rettungsweste, ist ein Lifebelt eine zusätzliche Sicherheits-Ausstattung, um ein Überbordgehen von Personen im Vorfeld zu vermeiden.

 

Sicherheits-App SafeTrx

Zubehör zur Bekämpfung von Gefahren und -situationen

Die dritte Gruppe an Zubehörprodukten zur Sicherheit an Bord sind Ausrüstungsgegenstände, die in Gefahrensituationen helfen, dass es nicht zum Seenotfall und zur Gefahr von Leib und Leben kommt. Hierzu zählen natürlich Feuerlöscher und Löschdecken, um auftretende Brände zu Bekämpfen. Wassereinbrüche können mit Lenzpumpe, Pütz, Ösfass und Schöpfkelle unter Kontrolle gehalten und kleinere Lecks mit Leckstopfen bekämpft werden. Kleinere Segel- oder Motorboote sollten auch mindestens ein Paddel an Bord haben, um bei einem Motorausfall manövrieren zu können.

Auf Segelbooten sollte auch immer ein entsprechendes Messer vorhanden sein, um bei Problemen mit klemmenden Schoten und Fallen eingreifen zu können. Segeltape sollte dazu auch immer an Bord sein, um kleinere Risse im Tuch zu sichern.

Bei Problemen mit dem Rigg, zum Beispiel Mastbruch, helfen Bolzenschneider oder Kappbeil, um zum Beispiel Wanten zu kappen.

Generell gehört auch immer ein geeigneter und kompletter Werkzeugsatz aufs Boot, um technische Probleme nach Möglichkeit selbst zu beheben.

Kenntnisse im Umgang mit der Sicherheitsausrüstung

Egal ob Rettungsweste, Signalpistole, Lichterführung, Feuerlöscher oder Navigationshilfen und -geräte. Alle Ausrüstungsbestandteile zur Sicherheit benötigen einen fachgerechten Umgang. Es reicht also nicht allein aus, über die Ausrüstungsgegenstände zu verfügen, denn auch die sichere und fachgerechte Bedienung vermeidet Fehler und daraus resultierende Gefahrensituationen.

Für viele Einrichtungen sind auch Kenntnisnachweise gesetzlich erforderlich, wie zum Beispiel die verschiedenen Funkscheine (LRC, SCR und UBI), oder der Fachkundenachweis nach Sprengstoffrecht (FKN), auch „Pyroschein“ genannt.

Seenot-Rettungsmittel verfügen meistens auch über vorgeschriebene Wartungsintervalle und/oder ein Ablaufdatum, nach dem die Ausrüstungsgegenstände nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen.

DGzRS Rettungsweste

Gesetzliche Vorschriften für die Sicherheitsausrüstung

Ob und welche Sicherheitsausrüstung an Bord sein muss, hängt von internationalen oder auch regionalen Vorgaben ab, sowie von der Entwurfskategorie gemäß der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU. Bestimmte Kategorien (A,B,C und D) erfordern eine vorgegebene Mindestausrüstung.

Grundsätzlich hängen die gesetzlichen Vorgaben auch von den Staaten ab, unter deren Flagge das Sportboot fährt. Zusätzlich gibt es allerdings auch Vorgaben in den Staaten, die besucht werden, den sogenannten Hafenstaatenregelungen.

In Deutschland wurde das Kapitel 5 der SOLAS-Konvention (Safety of Life at Sea) für Sportboote zur privaten Nutzung auf See umgesetzt. Dies gilt für Sportboote „mit einer Kajüte und Übernachtungsmöglichkeit“ und die zur Seefahrt geeignet sind. Zusätzlich gibt es Ausrüstungsempfehlungen vom Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Verbänden wie dem Deutschen Seglerverband (DSV) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Gesetzlich vorgeschrieben sind lediglich:

  • vom BSH zugelassene Positionslampen
  • Signalkörper
  • Schallsignalgeräte

Alles darüber hinaus gilt als Ausrüstungsempfehlung.

Binnenreviere / Landeswasserstraßen

Hier gibt es keine bundeseinheitlichen Vorschriften, welche Sicherheitsausrüstung auf privat genutzten Sportbooten notwendig ist. Die Pflicht zum Mitführen von Rettungswesten zum Beispiel ist Ländersache und wird in – falls vorhanden – Landesschifffahrtverordnungen geregelt. Hier erteilen die Wasser-und Schifffahrtsämter vor Ort Auskunft, ob und was sich an Bord befinden muss.

Alle Infos zur Mindest- und Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten haben wir in einer tabellarischen Übersicht hier zusammengestellt.