So lautet auch in diesem Jahr wieder die Devise bei den Bootsevents der ADAC Sportschifffahrt, des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft und weiteren Unternehmen, nachdem 2014 an insgesamt …
Ramsauer: Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt
Am 17.10.2012 sind wichtige Änderungen bei den Führerschein-Regelungen in der Sportbootschifffahrt in Kraft getreten. Die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer erlassene Verordnung setzt einen Beschluss des Deutschen Bundestages von Anfang des Jahres um. Kern der Neuregelung ist die Anhebung der Führerscheinfreigrenze von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) bei nichtgewerblicher Nutzung. Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote mit einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS).
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