Aktualisierung einer bestehenden IBS-Registrierung

Die Daten Ihres Bootsscheins sind nicht mehr aktuell bzw. die internationale Gültigkeit ist abgelaufen? Sie haben Ihren Bootsschein verloren oder können ihn nicht finden?

Auf dieser Seite erfahren Sie welche Angaben und Unterlagen benötigt werden, um Ihre Registrierung zu aktualisieren und einen neuen Bootsschein zu erhalten.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

 

Wichtig: Bei einem Eignerwechsel oder einem neuen Boot muss eine neue Registrierung beantragt werden. Dies ist keine Aktualisierung einer bestehenden Registrierung. Zum Online-Antrag

Verlängerung der Registrierung

Wann muss die Registrierung verlängert werden?

Die Verlängerung des Bootsscheins ist erforderlich für Boote, die im Ausland gefahren werden. Für Boote, die in Deutschland gefahren werden, gilt der IBS zeitlich unbegrenzt, sofern die Daten unverändert sind.

 

Automatische Verlängerung – wir verlängern für Sie

Dieser Service ermöglicht die direkte Anschlussverlängerung, d.h. nach Ablauf der internationalen Gültigkeitsdauer Ihres IBS verlängern wir diesen automatisch um weitere zwei Jahre. Einige Wochen vor Ablauf des Bootsscheins erhalten Sie von uns eine Erinnerung, um uns evtl. Änderungen mitzuteilen.

Pünktlich zum Ablaufdatum Ihres Bootsscheins erhalten Sie per Post den um weitere zwei Jahre verlängerten IBS.

Wichtig: Diese Leistung ist nur in Verbindung mit dem Lastschriftverfahren möglich!

Wie? Verlängern Sie einfach online. Bei der Online-Verlängerung können nur Bootsscheine ohne Änderungen verlängert werden.

Zur Online Beantragung der automatischen Verlängerung

Wenn sich etwas an Ihren Daten im Internationalen Bootsschein geändert hat, reichen Sie bitte das Verlängerungsformular per E-Mail an ibs@adac.de (PDF- / JPG-Datei) ein.

 

Einmalige Verlängerung – Sie verlängern selbst

Alternativ besteht nach wie vor die Möglichkeit, den IBS einmalig – je nach Bedarf – zu verlängern.

Wichtig: Diese Leistung ist nur in Verbindung mit dem Lastschriftverfahren möglich!

Wie? Verlängern Sie einfach online. Bei der Online-Verlängerung können nur Bootsscheine ohne Änderungen verlängert werden.

Zur Online Beantragung der einmaligen Verlängerung

Wenn sich etwas an Ihren Daten im Internationalen Bootsschein geändert hat, reichen Sie bitte das Verlängerungsformular per E-Mail an ibs@adac.de (PDF- / JPG-Datei) ein.

 

Verlängerung mit zeitgleicher Änderung

Ihr Internationaler Bootsschein ist abgelaufen und es haben sich Ihre Anschrift, der Motor- oder Ausrüstungsdaten geändert.

Eine Änderung der Eigentumsverhältnisse bzw. die Eintragung eines anderen Bootes ist nicht möglich. In diesen Fällen ist ein Neuantrag zu stellen. Hier geht es zum Online-Antrag.

Eine Übersicht der möglichen Änderungen finden Sie in der Rubrik „Änderung“

 

Vorzeitige Verlängerungen

Vorzeitige Verlängerungen sind grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich, bitte kontaktieren Sie uns hierzu z.B. bei einer anstehenden Weltreise per E-Mail an ibs@adac.de

Sollten Sie die Verlängerungen außerhalb der Saison legen wollen, um sich rechtzeitig um Ihren Bootsschein kümmern zu können, kontaktieren Sie uns ebenfalls per E-Mail an ibs@adac.de

Änderung der Registrierung: Voraussetzungen und Änderungsmöglichkeiten

Es gibt mehrere Gründe, die eine Änderung der Bootsregistrierung notwendig machen können. Nachfolgend finden Sie Informationen,

  • Was es bei einer Änderung der Registrierung zu beachten gilt
  • Welche Angaben in der Registrierung geändert werden können

Was muss ich bei einer Änderung meiner Registrierung beachten?

Um die Daten in Ihrem Bootsschein aktualisieren zu können, benötigen wir die Angaben der zu ändernden Daten sowie ggf. den entsprechenden Eigentumsnachweis. Nutzen Sie dazu gerne das Änderungsformular, um alle zu ändernden Daten vollständig eintragen zu können, und senden es uns per E-Mail an ibs@adac.de (PDF- / JPG-Datei).

Beantragung einer Änderung

Bei einem Boots- oder Eignerwechsel muss eine neue Registrierung beantragt werden. Zum Neuantrag.

Ist der Bootsschein bereits international abgelaufen, wird zeitgleich eine Verlängerung der Registrierung durchgeführt.

Wichtig: Ist Ihr Bootsschein noch gültig, wird mit einer Änderung keine Verlängerung durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass der Internationale Bootsschein ein offizielles Dokument im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums zur Kennzeichnung der Boote (als Eigentumsnachweis und Reisedokument) ist, das nicht händisch bearbeitet oder laminiert werden darf. Damit würde es seine Gültigkeit verlieren. Ebenso würde es seine Gültigkeit verlieren, sobald es veraltete Daten enthält.

 

Welche Angaben in der Registrierung können geändert werden?

  • Persönliche Daten des bereits bestehenden Eigners (Registrierungsinhaber)
    Anschrift
    Kontaktdaten (Telefon / E-Mail)
    Wichtig für ADAC Mitglieder: Aktualisierte Daten aus Ihrer Mitgliedschaft können derzeit nicht übernommen werden, sondern müssen direkt an die Sportschifffahrt übermittelt werden. Auch Kontodaten werden nicht automatisch übernommen, sondern müssen für die Bootsregistrierung separat angegeben werden.
  • Änderung einer Eignergemeinschaft:
    • bei zusätzlichem Eigner sind folgende Unterlagen einzureichen:
      Änderungsformular mit den persönlichen Daten des weiteren Eigners und Kopie des Personalausweises des weiteren Eigners sowie Unterschriften von allen Eignern
    • bei Austritt eines Eigners sind folgende Unterlagen einzureichen:
      von allen Eignern unterschriebenes Änderungsformular
  • Bootsdaten
    Bootsname
    Heimathafen
    Maße des Bootes (Höhe über Wasserlinie, Tiefgang, Länge, Breite, Gewicht)
  • Motor
    Änderung Hauptmotor
    Eintragung zusätzlicher Motor
    Änderung zusätzlicher Motor
  • Ausrüstung
    Eintragung / Löschung oder Änderung der Funkausrüstung
    Eintragung / Löschung oder Änderung von Beiboot und -motor

Duplikat des Bootsscheins bei Verlust oder Beschädigung

Bei Verlust oder Beschädigung des Internationalen Bootsscheins stellen wir Ihnen ein Duplikat aus. Hierfür ist eine unterschriebene und datierte Verlusterklärung notwendig (siehe Formulare). Beantragen Sie das Duplikat schriftlich mit Angabe Ihrer IBS-Nummer und unter Einsendung der Verlusterklärung per E-Mail an ibs@adac.de (PDF- / JPG-Datei). Im Falle von Eignergemeinschaften müssen alle Eigner unterschreiben oder eine Vollmacht vorliegen.

Wichtig: Das Duplikat kann immer nur vom Bootseigner angefordert werden.