Verlängerung
Die Verlängerung des Bootsscheins ist erforderlich für Boote, die ihr Einsatzgebiet im Ausland haben. Für Boote, die in Deutschland gefahren werden, gilt der IBS zeitlich unbegrenzt, sofern die Daten unverändert sind.
Automatische Verlängerung - wir verlängern für Sie
Dieser Service ermöglicht die direkte Anschlussverlängerung, d.h. nach Ablauf der internationalen Gültigkeitsdauer Ihres IBS verlängern wir diesen automatisch um weitere zwei Jahre. Einige Wochen vor Ablauf des Bootsscheins erhalten Sie von uns eine Erinnerung, um uns evtl. Änderungen mitzuteilen.
Pünktlich zum Ablaufdatum Ihres Bootsscheins erhalten Sie per Post den um weitere zwei Jahre verlängerten IBS.
Wichtig: Diese Leistung ist nur in Verbindung mit dem Lastschriftverfahren möglich!
Die Verlängerung kann online oder durch Einreichung des Verlängerungsformulars beantragt werden. Bei der online Anmeldung können nur Bootsscheine ohne Änderungen verlängert werden.
AGB automatische Verlängerung – gültig ab 1.1.2020
Hier kommen Sie zur Online Beantragung der automatischen Verlängerung
Einmalige Verlängerung - Sie verlängern selbst
Alternativ besteht nach wie vor die Möglichkeit, den IBS einmalig – je nach Bedarf – zu verlängern.
Die Gebühr kann per SEPA-Lastschrift oder per Vorabüberweisung beglichen werden.
Die Verlängerung kann online oder durch Einreichung des Verlängerungsformulars beantragt werden. Bei der online Anmeldung können nur Bootsscheine ohne Änderungen und dem SEPA-Lastschriftverfahren verlängert werden.
Hier kommen Sie zur Online Beantragung der einmaligen Verlängerung
Verlängerung per Überweisung
Wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, überweisen Sie bitte die entsprechende Bearbeitungsgebühr auf folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber | ADAC e.V. |
IBAN | DE60 7005 0000 0009 0558 30 |
BIC | BYLADEMM |
Verwendungszweck | Verlängerung + IBS-Nr. |
Sobald der offene Betrag verbucht ist, können wir Ihren Bootsschein verlängern. Die Teilnahme an der automatischen Verlängerung ist im Falle einer Vorabüberweisung nicht möglich.
Verlängerung mit zeitgleicher Änderung
Ihr Internationaler Bootsschein ist abgelaufen und es haben sich Ihre Anschrift, der Motor- oder Ausrüstungsdaten geändert.
Eine Änderung der Eigentumsverhältnisse bzw. die Eintragung eines anderen Bootes ist nicht möglich. In diesen Fällen ist ein Neuantrag zu stellen.
Eine Übersicht der möglichen Änderungen finden Sie in der Rubrik „Änderung“