Worauf beim Chartern eines Schiffes zu achten ist

Wer zum ersten Mal ein Boot chartert, sollte einige wichtige Punkte nicht außer Acht lassen.

Worauf beim Chartern eines Schiffes zu achten ist Worauf beim Chartern eines Schiffes zu achten ist

Nachfolgende Hinweise dienen als Hilfestellung für den korrekten Abschluss eines Chartervertrages. Zu den genauen länderspezifischen Anforderungen und Gesetzgebungen hat die ADAC-Sportschifffahrt entsprechende Länderinformationsseiten erstellt.

Beliebte Charterreviere für seegehende Segel- und Motoryachten sind u.a. Kroatien, die Balearen, Sardinien, Korsika, die Côte d´Azur und die Ostsee. Beliebte Winterreviere sind die Kanaren, die Karibik und Asien.

 

Was vor Vertragsabschluss zu beachten ist

  • Besitzt der Schiffsführer die notwendigen Dokumente sowohl für das Schiff, z. B. die nautischen Befähigungsnachweise wie Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnen- bzw. Seegewässer oder Funkbetriebszeugnis. Dies sollte unbedingt abgeklärt werden, da sonst der Versicherungsschutz entfallen kann.
  • Was gehört zum Inventar des Bootes?
  • Entsprechen Bootstyp und Bootsgröße raummäßig Ihren Vorstellungen (Kabinen, WC, Dusche, Pantry)?
  • Wie hoch ist die Kaution und wie soll sie hinterlegt werden (bar, Scheck, Kreditkarte)?
  • Welche Leistungen beinhaltet der Charterpreis? Gibt es zusätzliche Nebenkosten, zum Beispiel für Bettwäsche, Reinigung oder Dinghi und Außenbordmotor?
  • Sind Haustiere an Bord erlaubt?
  • Ist ein Abstellplatz für das Kraftfahrzeug vorhanden? Wenn ja, ist er abgeschlossen oder nicht, ist er inklusive oder extra zu bezahlen?
  • Sind Fahrräder an Bord?
  • Ist das Fahrtgebiet vertraglich eingeschränkt?
  • Welcher Versicherungsschutz ist vertraglich festgelegt und inwieweit besteht eine persönliche Haftung oder eine Selbstbeteiligung im Schadenfall für den Charterkunden?
  • Existiert eine Reiserücktrittkosten- bzw. eine Charter-Rücktrittkostenversicherung? Eine Charter-Kautionsversicherung deckt den Kautionsbetrag ab, wenn dieser im Falle einer Beschädigung der gecharterten Yacht einbehalten wird. Eine Skipper-Haftpflichtversicherung stellt eine Zusatzversicherung dar. Sie springt dann ein, wenn die Haftpflichtversicherung der Charteryacht Sicherheitslücken aufweist oder nicht greift, wie z. B. bei grober Fahrlässigkeit.

Wichtige Punkte des Chartervertrages

Der Chartervertrag ist vor allem bei eventuellen Streitigkeiten eine sehr wichtige Grundlage und sollte daher möglichst vollständig und umfassend sein. Folgende individuelle Angaben gehören zum Mindestumfang eines Chartervertrages:

  • Namen und Anschriften des Charterers sowie des Vercharterers
  • Schiffsdaten wie Schiffsname, Bootstyp, Länge, Breite und Tiefgang sowie gegebenenfalls die Masthöhe
  • Charterpreis und Charterdauer
  • Ort und Zeit der Schiffsübernahme und der -rückgabe
  • Anzahl und Art der übergebenen Dokumente und Schlüssel
  • Liste der an Bord befindlichen Ausrüstung
  • Protokoll über Vorschäden und Mängel

In den allgemeinen Charterbedingungen sollten neben den individuellen Angaben folgende Punkte geregelt sein: Reservierung und Vertragschluss sowie Rücktritt und im Charterpreis nicht eingeschlossene Leistungen, ferner Pflichten und Haftung von Charterer und Vercharterer, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Halten Sie schriftlich fest, welche Folgen Defekte am Schiff oder an der Inneneinrichtung haben können und wie hoch die Selbstbeteiligung ist. Achten Sie auf Punkte wie „Reinigungskosten“ oder „Reparaturen“ – es könnten zusätzliche Kosten anfallen. Stellen Sie auch klar, dass bei einem ordentlich zurückgegebenen Schiff die Kaution sofort zurückerstattet werden soll. Der Vercharterer sollte Ihnen einen Versicherungsnachweis sowie die Charterlizenz und die Betriebserlaubnis vorlegen.

Worauf Sie bei der Schiffsübernahme achten sollten

  • Checklisten oder Ausrüstungs- und Inventarlisten verlangen eine sorgfältige Prüfung, für die man sich ausreichend Zeit nehmen sollte.
  • Die in den Listen aufgeführten Gegenstände und Einrichtungen sollten auf Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden.
  • Die Sicherheitsausrüstung muss vollumfänglich vorhanden sein: eine Rettungsweste für jede Person, Notsignalmittel, Flaggen N+C, funktionstüchtiger Feuerlöscher, Positionslaternen, Bordapotheke, Taschenlampe mit Batterien, ausreichend Fender (der ADAC hat gemeinsam mit dem BVWW eine Broschüre mit Empfehlungen zur Mindestsicherheitsausrüstung in den jeweiligen Fahrtgebieten erstellt. Informationen zur regional vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung finden Skipper im ADAC Revierführer. Bestimmungen und Vorschriften zu der
  • Ein sauberer und gefüllter Frischwassertank sowie ein dichter Einfüllstutzen sind Grundvoraussetzungen.
  • Treibstofftank, Einfüllstutzen und Tankanzeige sollten genau begutachtet werden.
  • Sind die Sanitäreinrichtungen (WC, Dusche, Waschbecken) leckfrei? Ist die Bilge trocken?
  • Bei Mängeln diese sofort schriftlich notieren und auf Beseitigung bestehen.

Durchführung einer Innenkontrolle

  • Ist das Schiff gereinigt und der Fäkalientank (sofern vorhanden) entleert?
  • Wie funktioniert die Bedienung der Toilette, des Fäkalientanks sowie die des Wassersystems?
  • Sind die Wasser- und die Abwasserleitungen alle dicht?
  • Kontrollieren Sie, ob Kühlschrank, Heizung und Wasserpumpe funktionieren.
  • Zugesagtes Inventar muss vollständig und in einwandfreiem Zustand sein.
  • Neben der vorhandenen Gasflasche sollte eine volle Ersatzflasche an Bord sein.
  • Lassen Sie alle Schäden und fehlendes Inventar detailliert in das Übernahmeprotokoll aufnehmen, damit es später zu keinen Streitigkeiten kommen kann.