Rheinschifffahrt: ZKR lockert Regeln für Sportboote.

Schiffe auf dem Rhein

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) feiert ihren 100. Geburtstag mit einer ganzen Reihe an neuen Verordnungen, wie zum Beispiel die Anhebung der Führerscheingrenze für Sportboote

Die Überschrift der Pressemitteilung der Zentralkommission Rheinschifffahrt liest sich im Vergleich zum Inhalt zunächst eher unspektakulär. Das, was dann einige Absätze später indes berichtet wird, hat jedoch eine große Bedeutung für die Sportschifffahrt auf dem Rhein. Zum 1. April 2023 tritt die neue Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) in Kraft, die für Rhein von Basel bis zum offenen Meer gilt. Diese Verordnung betrifft auch eine Neuregelung bei den Sportbootpatenten. In der Mitteilung heißt es:

Die ZKR modernisiert gleichzeitig die
Voraussetzungen für Maschinisten und für den
Erwerb von Sport- und Behördenpatenten.
Sportpatente werden zudem (rechtzeitig
zum Beginn der neuen Saison) nur noch für
Fahrzeuge zwischen 20 und 25 m Länge und
mit Antriebsmaschinen von mehr als 11,03 kW
(15 PS) gefordert.

Bislang galt: ab 5 PS mussten Sportbootfahrer ein entsprechendes Patent nachweisen, um den Rhein befahren zu können. Nun gilt die gleiche Regel wie auf fast allen anderen Gewässern auch und bis 15 PS Motorisierung wird kein Befähigungsnachweis mehr gefordert. Gleichzeitig wurde diese Regelung auch im Hinblick auf die Bootslänge geändert. Galt bislang die Vorschrift, dass für Sportfahrzeuge von 15 bis 25 m Länge ein Sportpatent benötigt wird, wurde diese Regel um 5 Meter erweitert. Die Prüfungen für das Sportpatent und das Behördenpatent werden ebenfalls modernisiert, da sie nun auch am Simulator durchgeführt werden können.

Neben der Neuregelungen für Sportboote treten mit der Verordnung auch eine ganze Reihe von Lockerungen und Modernisierungen im Bereich der Binnenschifffahrt in Kraft. Die gesamte Pressemitteilung über die „Umfassende Reform zum 100. Geburtstag“ der Kommission findet sich auf der ZKR-Webseite. 

 

Über die ZKR

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich und der Schweiz zusammen. Die Beschlüsse der ZKR müssen einstimmig gefasst werden. Jeder Mitgliedstaat verfügt über ein Vetorecht und übernimmt im Turnus für zwei Jahre das Präsidium.

Der Sitz der Organisation ist in Strassburg, wo sich die Kommission zwei Mal pro Jahr zu Plenarsitzungen trifft, zusätzlich zu etwa 50 Ausschusssitzungen.

Die Hauptaufgaben der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt sind:

  • die Erhaltung und Sicherstellung der Freiheit des Rheins und seinen Nebenflüsse als Wasserstraße
  • die Sicherheit des Verkehrs auf dem Rhein
  • die wirtschaftliche Förderung der Rheinschifffahrt
  • die Weiterentwicklung der Rheinschifffahrts­polizeiverordnung (RheinSchPV)
  • die Überwachung einheitlicher technischer Vorschriften (Rheinregime)

Die ZKR wurde bereits im Jahre 1815 gegründet.

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