Online-Antrag Internationaler Bootsschein (IBS)

Den Internationalen Bootsschein (IBS) und damit Ihr Bootskennzeichen können Sie beim ADAC einfach und bequem online beantragen. Nachfolgend finden Sie alle Informationen dazu.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Ablauf der IBS-Beantragung
  • Voraussetzungen für eine IBS-Ausstellung
  • Benötigte Daten und Dokumente
  • Besonderheiten und weitere Informationen
  • Registrierung von Eigenbau oder Hausboot

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Internationalen Bootsschein oder zum Bootskennzeichen haben, finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema weitere Informationen.

Wie beantrage ich den IBS?

Der Antrag für den Internationalen Bootsschein (IBS) kann ausschließlich online erfolgen. Anmeldungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht bearbeitet werden.

Die Gebühren und die aktuelle Bearbeitungsdauer finden Sie unter Bearbeitungsdauer & Gebühren. Die Abbuchung erfolgt mittels eines SEPA-Lastschriftmandats.

Wichtig: Bitte werfen Sie vorab noch einen Blick in die für die Beantragung benötigten Daten und Dokumente, die Voraussetzungen für den IBS und Besonderheiten bei der IBS-Beantragung.

Haben Sie Probleme bei der Bearbeitung Ihres Online-Antrags? Dann werfen Sie gerne einen Blick in unsere Ausfüllhilfe zur Bootsregistrierung.

Darum sollten Sie Ihr Boot beim ADAC registrieren

  • Bequem, einfach und schnell von zu Hause oder unterwegs
  • Benötigte Dokumente direkt online hochladen
  • Vorteil für ADAC Mitglieder mit Login ("Mein ADAC"): Übernahme der persönlichen Daten in den Online-Antrag

Sie tragen direkt die persönlichen Daten sowie die Bootsdaten ein, können eine Kennzeichenübernahme mit angeben und werden anhand von Zusatzinformationen durch den Online-Antrag geführt.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Kennzeichenübernahme die alte Registrierung abgemeldet und ein Neuantrag online gestellt werden muss. Dies kann gleichzeitig erfolgen durch Hochladen des Kaufvertrags und Angabe des bisherigen Kennzeichens im Online-Antrag. Der Antrag kann erst gestellt werden, sobald das Eigentum des Bootes an Sie übergegangen ist, da Sie im Antrag das Eigentum am Boot bestätigen müssen.

Jetzt Online Antrag starten

Weitere Infos zum internationalen Bootsschein

IBS: Alles zur Übernahme eines Bootskennzeichens

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, für den  Internationalen Bootsschein (IBS)  ein bereits bestehendes Bootskennzeichen zu übernehmen. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Kennzeichenübernahme. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Voraussetzungen für die Kennzeichenübernahme Ablauf einer Kennzeichenübernahme Benötigte Unterlagen für die Übernahme eines IBS Bearbeitungsdauer einer Übernahme Antworten auf allgemeine Fragen zum Internationalen Bootsschein oder zum Bootskennzeichen haben wir auf unserer  Übersichtsseite zum Thema  zusammengefasst.   Welches Bootskennzeichen kann übernommen werden? Im Rahmen der Kennzeichenübernahme können nur Bootskennzeichen des ADAC übernommen werden. Kennzeichen von anderen ausstellenden Organisationen können nicht übernommen werden. Der Internationale Bootsschein ist nur gültig, wenn alle Angaben auf dem Internationalen Bootsschein korrekt sind. Daher berechtigt die Weitergabe des Internationalen Bootsschein an den neuen Eigner nicht zur weiteren Nutzung des Kennzeichens. Ebenso muss der inkorrekte Bootsschein ungültig gemacht werden sowie die vorherige Registrierung abgemeldet werden, da diese ohne Abmeldung weiterhin auf den Registrierungsinhaber aktiv bestehen bleibt. Eine  Neuanmeldung  durch den Käufer z.B. ist  mit Abmeldung  der vorherigen Registrierung möglich. Ein Internationaler Bootsschein des ADAC kann nur an deutsche Staatsbürger Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland (Nachweis durch Meldebescheinigung) oder Firmen mit deutschem Firmensitz (Nachweis durch Gewerbeanmeldung / Auszug aus dem Handelsregister) ausgestellt werden.   Wie kann ein Bootskennzeichen des ADAC übernommen werden? Beim Kauf eines Bootes und der gewünschten Übernahme des Kennzeichens muss die alte Registrierung abgemeldet und ein neuer  Online-Antrag auf unserer Website gestellt werden. Ein Änderungsantrag ist bei einem Eigentümerwechsel nicht korrekt. Das Kennzeichen wird 2 Monate nach Abmeldung für den neuen Eigner reserviert. Wird innerhalb dieser Frist ein Neuantrag gestellt, kann das Kennzeichen übernommen werden.   Wer kann die Registrierung abmelden? Es gibt zwei Personengruppen, die eine bestehende Bootsregistrierung abmelden können: Der/die Registrierungsinhaber selbst Eine Drittperson (z.B. Käufer) Abmeldung vom Registrierungsinhaber Die Abmeldung kann  vom Registrierungsinhaber/von den Registrierungsinhabern  selbst beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer  Eignergemeinschaft  die Abmeldung ausschließlich durch die Unterschrift  aller eingetragenen Eigner  erfolgen kann. Abmeldung von einer Drittperson (z.B. Käufer) Der Käufer kann den Antrag online stellen und im Antrag einen  gültigen Nachweis , welcher die Übertragung des Bootes durch unsere(n) Registrierungsinhaber belegt, abgemeldet werden. Dies kann z.B. ein vom Registrierungsinhaber  handschriftlich unterschriebener Kaufvertrag  oder eine Rechnung sein. Informieren Sie sich bitte als Käufer selbst bei Ihrem Verkäufer, ob weitere Eigner auf dem Internationalen Bootsschein des ADAC eingetragen sind. Bestenfalls unterzeichnen alle eingetragenen Eigner den Kaufvertrag oder aber es wird ein von allen Registrierungsinhabern unterschriebener Zusatzvertrag zur Eigentumsübertragung überreicht.   Benötigte Unterlagen für die Kennzeichenübernahme Für die Kennzeichenübernahme werden die folgenden Unterlagen benötigt: Ungültig gemachter originaler IBS des Voreigners: Die Übermittlung sollte direkt durch den Voreigner erfolgen. Sollte Ihnen der originale Bootsschein des ADAC von unserem Registrierungsinhaber ausgehändigt worden sein, senden Sie uns bitte einen fotografischen Nachweis, dass der Bootsschein ungültig gemacht worden ist. Formular  zur Abmeldung/Kaufvertrag: Bitte laden Sie den Kaufvertrag oder das Formular „Abmeldung aus dem Bootsregister/Antrag auf Ausstellung einer Abmeldebestätigung“ ausgefüllt und vom/von allen Voreigner(n) handschriftlich in Ihrem Neuantrag mit hoch . Neuantrag online : Stellen Sie einen Neuantrag online auf unserer Website. Ein Änderungsantrag ist bei einem Eigentümerwechsel nicht möglich. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/online-antrag.png Tragen Sie hier das Kennzeichen, das Sie übernehmen wollen, ein: Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/knue-bild.png Wie lange dauert die Übernahme der Registrierung und des Kennzeichens? Sämtliche IBS-Anträge, also auch die Anträge auf Kennzeichenübernahme, werden nach Eingangsdatum chronologisch geprüft und bearbeitet. Fehlende bzw. unvollständig vorliegende Unterlagen führen zu Verzögerungen. Alle Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand   Weitere Themen rund um den IBS Alles Wichtige zum Internationalen Bootsschein Bootsregistrierung abmelden: Was zu beachten ist IBS verlängern oder ändern Eine Eignergemeinschaft für den IBS registrieren Einen Eigenbau oder ein Hausboot registrieren Ihre Kontaktmöglichkeiten bei Rückfragen
Mehr erfahren

Online-Antrag Internationaler Bootsschein (IBS)

Den Internationalen Bootsschein (IBS) und damit Ihr Bootskennzeichen können Sie beim ADAC einfach und bequem online beantragen . Nachfolgend finden Sie alle Informationen dazu. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Ablauf der IBS-Beantragung Voraussetzungen für eine IBS-Ausstellung Benötigte Daten und Dokumente Besonderheiten und weitere Informationen Registrierung von Eigenbau oder Hausboot Sollten Sie allgemeine Fragen zum Internationalen Bootsschein oder zum Bootskennzeichen haben, finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema weitere Informationen.   Wie beantrage ich den IBS? Der Antrag für den Internationalen Bootsschein (IBS) kann  ausschließlich online  erfolgen. Anmeldungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht bearbeitet werden. Die Gebühren und die aktuelle Bearbeitungsdauer finden Sie  unter  Bearbeitungsdauer & Gebühren . Die Abbuchung erfolgt mittels eines SEPA-Lastschriftmandats. Hier geht es zum Online-Antrag für Ihr Bootskennzeichen: ///////////  IBS-Neuantrag  /////////////// Wichtig : Bitte werfen Sie vorab noch einen Blick in die für die Beantragung  benötigten Daten und Dokumente , die  Voraussetzungen für den IBS  und  Besonderheiten bei der IBS-Beantragung . Haben Sie Probleme bei der Bearbeitung Ihres Online-Antrags? Dann werfen Sie gerne einen Blick in unsere  Ausfüllhilfe zur Bootsregistrierung .   Darum sollten Sie Ihr Boot beim ADAC registrieren Bequem ,  einfach  und  schnell  von zu Hause oder unterwegs Benötigte  Dokumente  direkt  online hochladen Vorteil  für  ADAC Mitglieder  mit  Login  („Mein ADAC“): Übernahme der persönlichen Daten in den Online-Antrag Sie tragen direkt die persönlichen Daten sowie die Bootsdaten ein, können eine Kennzeichenübernahme mit angeben und werden anhand von Zusatzinformationen durch den Online-Antrag geführt. Bitte beachten Sie, dass bei einer  Kennzeichenübernahme  die alte Registrierung abgemeldet und ein Neuantrag online gestellt werden muss. Dies kann gleichzeitig erfolgen durch Hochladen des  Kaufvertrags  und Angabe des bisherigen Kennzeichens im Online-Antrag. Der Antrag kann erst gestellt werden, sobald das Eigentum des Bootes an Sie übergegangen ist, da Sie im Antrag das Eigentum am Boot bestätigen müssen.   Wer kann einen IBS des ADAC erhalten? Ob ADAC-Mitglied oder nicht, Sie können den IBS bei uns beantragen. Wichtig ist, dass Sie deutscher Staatsbürger sind oder eine feste Meldeadresse in Deutschland haben, die Sie anhand einer aktuellen  Meldebescheinigung  oder eines aktuellen  Aufenthaltstitels mit eingetragener Adresse  nachweisen können und Sie  mindestens 16 Jahre alt sind. Auch deutsche  Firmen oder Vereine  können Ihr Boot registrieren. Dazu wird eine Kopie des Handelsregisterauszugs, der Gewerbeanmeldung bzw. des Vereinsregisters sowie Kopie des Ausweises (Reisepass oder Personalausweis) des Firmeninhabers oder des Vereinsvorstandes benötigt.   Welche Daten und Dokumente brauche ich? Diese Daten und Dokumente müssen Sie für die Anmeldung digital griffbereit  haben, damit Sie Ihren Bootsschein schon bald in den Händen halten: Welche Daten benötige ich? Baunummer  (HIN, WIN, CIN) – sofern Ihr Boot nach dem Jahre 1998 gebaut wurde. Laden Sie ein Foto der auf Ihrem Boot eingravierten / in Ihrer Konformitätserklärung eingetragenen Baunummer zur Überprüfung mit hoch. Rahmendaten  Ihres Bootes (Länge, Breite, Gewicht, Baujahr, Baumaterial und Heimathafen) Motordaten , diese beinhalten Hersteller des Motors, die Motornummer und die Leistung des Motors. Laden Sie ein Foto der Motorplakette mit hoch. Ihre  Bankverbindung , d.h. Ihre IBAN und Ihre BIC. Funk und Beiboot : Bitte halten Sie hier alle wichtigen Rahmendaten der Funkanlage bzw. Ihres Beiboots bereit. Welche Dokumente brauche ich? Kopie des Ausweises  (Reisepass oder Personalausweis) – zusätzlich: bei ausländischen Staatsbürgern : Kopie der aktuellen Meldebescheinigung in Deutschland oder Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels mit eingetragener Adresse. unter 18 Jahren : Schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigen und die Kopie des Personalausweises dieser Person. Bei Eignergemeinschaften: Vollmacht zur Eintragung einer Eignergemeinschaft Kopien der Ausweise der weiteren Eigner, ggf. mit aktueller Meldebescheinigung Bei Firmen oder Vereinen: Kopie des Ausweises (Reisepass oder Personalausweis) des Firmeninhabers oder des Vereinsvorstandes Kopie des Handelsregisterauszugs, der Gewerbeanmeldung bzw. des Vereinsregisters Bitte beachten:  Nur in Deutschland ansässige Firmen bzw. Vereine können einen IBS beantragen. Der IBS darf nur für privat genutzte Boote ausgestellt werden. Für gewerblich genutzte Boote reicht ein Internationaler Bootsschein nicht aus. Bei Eigenbauten oder Hausbooten: 2- 3  Bilder des  fertiggestellten  Bootes, auf welchen die Rumpfform des Bootes sowie der Aufbau gut erkennbar sind. Anhand dieser Fotos wird geprüft, ob eine Anmeldung durch den ADAC erfolgen kann. Nur fertiggestellte Boote können registriert werden. Kopie der Fahrtauglichkeitsbescheinigung eines vereidigten Gutachters   Besonderheiten bei der IBS Beantragung Gibt es Bootstypen, für die der IBS in Deutschland nicht ausreichend ist? Bitte beachten Sie, dass  Wassermotorräder  und  Surfboards mit Jetantrieb  für Fahrten innerhalb Deutschlands ein amtliches Kennzeichen eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes führen müssen. Dieses kann ebenfalls in den Internationalen Bootsschein aufgenommen werden, wenn Sie dies auch im Ausland nutzen wollen. Boote, die für die Vercharterung vorgesehen sind, benötigen ein Bootszeugnis, das die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter ausstellen. Gibt es Bootstypen, die nicht registriert werden können? Bitte beachten Sie, dass z.B. Jetlev-Flyer und U-Boote beim ADAC nicht registriert werden können.   Weitere Informationen rund um die IBS-Beantragung Eine Eignergemeinschaft registrieren Eine bestehende Registrierung ändern oder aktualisieren Eine laufende Registrierung abmelden Anzeige eines Diebstahls Vorteile des Mein ADAC Logins Ihre Kontaktmöglichkeiten
Mehr erfahren

IBS: Bearbeitungsdauer & Gebühren

Nachfolgend finden Sie alle Informationen rund um die Bearbeitungsdauer und die anfallenden Gebühren bei der Ausstellung des Internationalen Bootsscheins (IBS). Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Informationen zur Bearbeitungsdauer von IBS-Anträgen Zusatzangebote wie Expressbearbeitung und Mail-Vorabversand Anfallende Gebühren bei Ausstellung des IBS Zahlungsmöglichkeit Weitere Informationen Den Internationalen Bootsschein können Sie beim ADAC einfach und bequem  online beantragen . Sollten Sie allgemeine Fragen zum Internationalen Bootsschein oder zum Bootskennzeichen haben, finden Sie auf unserer  Übersichtsseite zum Thema  weitere Informationen.   Wie ist die Standard-Bearbeitungsdauer bei Anträgen zum IBS? In der Saison von April bis Oktober variieren die Bearbeitungs- und somit Ausstellungszeiten des IBS enorm. Die Sichtung bzw. Prüfung der Anträge für den Internationalen Bootsschein läuft chronologisch nach Eingangsdatum ab. Derzeit erfolgt diese nach  ca. 10 Arbeitstagen . Vollständige Anträge werden am Tag der Prüfung ausgestellt und am nächsten Arbeitstag auf dem  Postweg  versendet. Danach erfolgt die Zustellung i.d.R. innerhalb von  14 Tagen . Bis Sie Ihren Bootsschein in den Händen halten, sollten Sie deshalb  ca. 24 Tage  bei der Standardbearbeitung einplanen. Wir weisen darauf hin, dass ein  nicht korrekt oder unvollständig ausgefüllter Antrag sowie fehlende Unterlagen  zur Verzögerung des Ausstellungsprozesses führen, da auch diese Nachreichungen chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet werden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/antrag-mit-haekchen_1.png Zusatzangebote rund um die IBS-Ausstellung Es gibt mehrere Zusatzangebote, die Sie bei der Beantragung Ihres IBS in Anspruch nehmen können. Dazu gehören Expressbearbeitung Expressversand Vorab-Kopie des IBS per Mail Expressbearbeitung und Expressversand des IBS Falls Sie eine beschleunigte Bearbeitung oder einen beschleunigten Versand wünschen, können Sie eine  Expressbearbeitung  (inkl. Vorabversand per E-Mail sowie Expressversand) oder einen  Expressversand  (mit Standardbearbeitung) im Antrag mit angeben. Bei der  Expressbearbeitung  erfolgt die Sichtung bzw. Bearbeitung innerhalb von  3 Arbeitstagen . Unmittelbar nach Erstellung des IBS erhalten Sie von uns eine Vorab-Kopie des Bootsscheins per E-Mail. Der Versand des Original-Dokuments erfolgt am Tag der Ausstellung per Express mit persönlicher Zustellung (i.d.R. innerhalb von 2 Werktagen). Bis Sie Ihren Bootsschein in den Händen halten, dauert die Express-Bearbeitung daher  ca. 5 Arbeitstage . Wir weisen darauf hin, dass ein  nicht korrekt oder unvollständig ausgefüllter Antrag sowie fehlende Unterlagen  zur Verzögerung des Ausstellungsprozesses führen. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/postversand_1.png Vorab-Kopie des IBS per E-Mail Sie können den kostenpflichtigen Vorabversand des IBS per E-Mail mit beantragen. Unmittelbar nach Ausstellung des IBS erhalten Sie dann von uns eine Vorab-Kopie per E-Mail (verschlüsselte PDF-Datei). Eine beschleunigte Bearbeitung ist in diesen Gebühren nicht enthalten. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/ate-mail.png Gebührenübersicht: So viel kosten die Leistungen rund um den IBS Ausstellungsgebühren ADAC-Mitglieder Nicht-Mitglieder Neuausstellung 29 € 35 € Änderung, Duplikat, Verlängerung (automatisch oder einmalig) 24 € 27 €   Serviceleistungen Gebühr Vorabversand des IBS oder der Abmeldebestätigung per E-Mail 15 € Expressversand IBS   Region 1 - Deutschland 30 € Region 2 - z.B. Italien, Kroatien, Spanien, Frankreich, Griechenland, Türkei 70 € Gebühr für andere Länder auf Anfrage   Expressbearbeitung IBS   Region 1 - Deutschland 75 € Region 2 - z.B. Italien, Kroatien, Spanien, Frankreich, Griechenland, Türkei 115 € Gebühr für andere Länder auf Anfrage     Abmeldung Gebühren Schriftliche Bestätigung über die Abmeldung aus dem ADAC Bootsregister 25 € Schriftliche Bestätigung über die Abmeldung inklusive notarieller Beglaubigung 70 € Schriftliche Bestätigung über die Abmeldung inklusive notarieller Beglaubigung sowie Apostille 135 €   Zahlungsmöglichkeiten für den IBS Bankeinzug  (SEPA-Lastschriftmandat) – Hierzu können aus rechtlichen Gründen keine anderen im ADAC erteilten SEPA-Lastschriftmandate herangezogen werden. Zudem muss das SEPA-Lastschriftmandat bei Bedarf (z.B. bei einer späteren Verlängerung oder Beantragung einer Abmeldebestätigung) erneut erteilt werden, da SEPA-Lastschriftmandate auch erlöschen können. Je Bootsregistrierung muss ein eigenes SEPA-Mandat erteilt werden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/euro.png Weitere Informationen rund um die IBS-Beantragung Eine Eignergemeinschaft registrieren Einen Eigenbau oder ein Hausboot registrieren Eine bestehende Registrierung ändern oder aktualisieren Eine laufende Registrierung abmelden Anzeige eines Diebstahls Vorteile des Mein ADAC Logins Ihre Kontaktmöglichkeiten
Mehr erfahren

Online-Antrag Internationaler Bootsschein (IBS)

Den Internationalen Bootsschein (IBS) und damit Ihr Bootskennzeichen können Sie beim ADAC einfach und bequem online beantragen. Nachfolgend finden Sie alle Informationen dazu. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick: Ablauf der IBS-Beantragung Voraussetzungen für eine IBS-Ausstellung Benötigte Daten und Dokumente Besonderheiten und weitere Informationen Registrierung von Eigenbau oder Hausboot Sollten Sie allgemeine Fragen zum Internationalen Bootsschein oder zum Bootskennzeichen haben, finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema weitere Informationen. Wie beantrage ich den IBS? Der Antrag für den Internationalen Bootsschein (IBS) kann ausschließlich online erfolgen. Anmeldungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht bearbeitet werden. Die Gebühren und die aktuelle Bearbeitungsdauer finden Sie unter Bearbeitungsdauer & Gebühren. Die Abbuchung erfolgt mittels eines SEPA-Lastschriftmandats. Wichtig: Bitte werfen Sie vorab noch einen Blick in die für die Beantragung benötigten Daten und Dokumente, die Voraussetzungen für den IBS und Besonderheiten bei der IBS-Beantragung. Haben Sie Probleme bei der Bearbeitung Ihres Online-Antrags? Dann werfen Sie gerne einen Blick in unsere Ausfüllhilfe zur Bootsregistrierung. Darum sollten Sie Ihr Boot beim ADAC registrieren Bequem, einfach und schnell von zu Hause oder unterwegs Benötigte Dokumente direkt online hochladen Vorteil für ADAC Mitglieder mit Login (Mein ADAC): Übernahme der persönlichen Daten in den Online-Antrag Sie tragen direkt die persönlichen Daten sowie die Bootsdaten ein, können eine Kennzeichenübernahme mit angeben und werden anhand von Zusatzinformationen durch den Online-Antrag geführt. Bitte beachten Sie, dass bei einer Kennzeichenübernahme die alte Registrierung abgemeldet und ein Neuantrag online gestellt werden muss. Dies kann gleichzeitig erfolgen durch Hochladen des Kaufvertrags und Angabe des bisherigen Kennzeichens im Online-Antrag. Der Antrag kann erst gestellt werden, sobald das Eigentum des Bootes an Sie übergegangen ist, da Sie im Antrag das Eigentum am Boot bestätigen müssen.
Mehr erfahren

Internationaler Bootsschein (IBS) – Das ADAC Bootskennzeichen

Egal, ob  Segelboot, Schlauchboot, Motorboot  oder  Yacht : Sobald Ihr Boot eine bestimmte Größe hat, müssen Sie auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen und zum Grenzübertritt ein  Bootskennzeichen  anbringen. Mit dem  Internationalen Bootsschein (IBS)  erhalten Sie ein amtlich anerkanntes Dokument, mit dem Sie Ihr Bootskennzeichen nachweisen können. Nachfolgend finden Sie alle Informationen dazu. Die wichtigsten Informationen zum Internationalen Bootsschein In Deutschland und in vielen anderen Ländern sind Bootskennzeichen vorgeschrieben Mit dem Internationalen Bootsschein (IBS) lässt sich das Bootskennzeichen nachweisen Der Internationale Bootsschein ist weltweit anerkannt und bringt viele Vorteile Der ADAC stellt den IBS einfach und unkompliziert aus Was ist der Internationale Bootsschein (IBS)? Der  Internationale Bootsschein  wird  weltweit  als  offizielles Bootspapier  anerkannt und gilt als Kennzeichnungsnachweis und als Eigentumsnachweis für Boote und andere Wassersportfahrzeuge. Die Nummer des Bootsscheins ist zugleich das amtlich anerkannte Bootskennzeichen. Daher ist er für Freizeitskipper  unverzichtbar , um unter anderem auch  Prozesse  bei Hafenbehörden und -verwaltungen, z. B. beim Ein- und Ausklarieren, zu  erleichtern  und sich sowohl Zeit als auch Stress im Urlaub zu sparen. Der IBS basiert auf der UNECE Resolution Nr. 13 rev., die von etlichen Staaten unterzeichnet wurde. Er darf nur von ausgewählten Behörden und Einrichtungen, die von der Bundesregierung dazu ermächtigt wurden, ausgestellt werden. Dazu  gehört auch der ADAC . National  ist der Bootsschein  unbegrenzt  gültig und kann  international für je 2 Jahre  beantragt und verlängert werden. Auch eine automatische Verlängerung ist möglich. Warum muss ich mein Boot anmelden? Es gibt mehrere Gründe, das Boot für den IBS zu registrieren. Nicht nur ist ein Bootskennzeichen vielerorts vorgeschrieben – der IBS bringt auch weitere Vorteile. Kennzeichnungspflicht in Deutschland Nach der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 sind gewisse Boote kennzeichnungspflichtig. Dazu gehören: Kleinfahrzeuge mit Antriebsmaschinen, deren effektive Nutzleistung 2,21 kW (3 PS) übersteigt Segelboote über 5,50 m Länge ohne Motor Boote, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen auf deutschen Wasserstraßen ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen. Der IBS wird in Deutschland zudem zum Einklarieren im Hafen benötigt. Bei Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei muss der IBS ebenfalls vorgewiesen werden. Weltweite Vorteile Für Freizeitskipper erleichtert der IBS Prozesse bei Hafenbehörden und -verwaltungen, z. B. beim Ein- und Ausklarieren, und spart im Urlaub Zeit als auch Stress. Der IBS basiert auf der UNECE Resolution Nr. 13 rev., die von etlichen Staaten unterzeichnet wurde. Im Ausland wird der Internationale Bootsschein (IBS) als offizielles Bootsdokument angesehen und akzeptiert. Bootsbesitzer können mit dem IBS des ADAC: ihr  Eigentum nachweisen es als  Grenzübertrittsdokument  verwenden und ein  Kennzeichen  erhalten Wer darf einen IBS beantragen? Das Mindestalter zur Beantragung eines Internationalen Bootsscheins (IBS) beträgt  16 Jahre . Folgende Personengruppen können einen IBS beantragen: Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mit ständigem Wohnsitz in Deutschland (bei Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung oder alternativ eines gültigen Aufenthaltstitels mit eingetragenem Wohnsitz) Unternehmen mit Sitz in Deutschland Zur Online-Beantragung Die Beantragung eines IBS ist nicht möglich für Unternehmen mit Sitz außerhalb von Deutschland Nicht-Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland Oben genannte Personengruppen müssen sich zur Beantragung ihres Bootskennzeichens an eine Behörde / ausstellende Organisation ihres Heimatlandes wenden. Wer eine Abmeldebestätigung beantragen darf Eine offizielle schriftliche Abmeldebestätigung für eine Registrierung des ADAC ist etwa beim Verkauf eines Bootes ins Ausland sinnvoll. Beantragen kann diese sowohl der Verkäufer des Bootes als auch der Käufer – sogar aus dem Ausland. Da das Formular derzeit nur auf Deutsch zur Verfügung steht, empfehlen wir jedoch die Beantragung einer Abmeldebestätigung durch den Verkäufer und bisherigen Registrierungsinhaber. > Mehr dazu:  Alles Wichtige zur Abmeldebestätigung Wie melde ich mein Boot beim ADAC an? Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/ibs-online-antrag-titelbild.jpg Die Bootsregistrierung und Beantragung des IBS kann  online beim ADAC  durchgeführt werden. Damit haben Sie die Möglichkeit, bequem, einfach und schnell einen Antrag zu stellen bestehende Registrierungen zu verwalten und abzuändern benötigte Dokumente direkt online hochzuladen Sie können Ihre Registrierung mit Vorlauf auch terminieren, sodass Sie Ihren Bootsschein auch in der Hauptsaison rechtzeitig erhalten. Weitere Informationen zum Online-Antrag Als  ADAC-Mitglied  genießen Sie zusätzliche Vorteile und können mittels  personalisiertem Login  noch mehr Zeit bei der Bootsregistrierung sparen. Die Bootsregistrierung ist aber auch für Nicht-Mitglieder möglich. Sobald der Antrag geprüft und die Gebühren bezahlt sind, erhalten Sie den IBS per Post zugeschickt. Bei Bedarf können Sie im Antrag auch eine Express-Zustellung oder eine Vorab-Zusendung per E-Mail wählen. Bitte beachten: Wassermotorräder wie Jetski und Surfboards mit Jetantrieb müssen für Fahrten innerhalb Deutschlands ein amtliches Kennzeichen eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes führen. Wo muss ich das Bootskennzeichen anbringen? Die Nummer auf Ihrem Internationalen Bootsschein ist zugleich auch Ihr Bootskennzeichen. Sie besteht aus einer Kombination von Ziffern, gefolgt vom Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation („A“ für ADAC). Beispiel: 123456-A Für Fahrten in Deutschland muss die Registriernummer  deutlich sichtbar  entweder einmal am Heck oder an beiden Seiten des Bootes – in  mindestens 10 cm hohen arabischen Ziffern  und lateinischen Buchstaben dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund – angebracht werden. Für  Fahrten in den Niederlanden  beträgt die Schriftgröße 15 cm! Sollte neben der Registriernummer auch ein  Bootsname  vorhanden sein, so muss auch dieser am Boot angebracht werden. In diesem Fall empfiehlt sich: Registriernummer an beiden Seiten des Bootes, Bootsname einmal am Heck. FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Internationalen Bootsschein Wo kann ich den Internationalen Bootsschein beantragen? Den Internationalen Bootsschein können Sie einfach und unkompliziert online beim ADAC beantragen. >   Weitere Informationen zum Online-Antrag. Was kostet der Internationale Bootsschein? Die Ausstellungsgebühr für den Internationalen Bootsschein beträgt für ADAC-Mitglieder 27 € und für Nicht-Mitglieder 32 €. Es können zusätzliche Kosten für weitere Serviceleistungen, (z.B. Expressversand, Vorabversand per E-Mail, etc.) anfallen. > Weitere Informationen und Gebührenübersicht Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags? Die Bearbeitungs- und somit Ausstellungszeiten des IBS sind abhängig von der Menge der eingehenden Anträge und können variieren. In der Hauptsaison (April bis Oktober) sind mindestens 24 Tage von der Antragsstellung bis zum Erhalt des IBS einzuplanen. > Weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer Was muss ich tun, wenn ich meine Registrierung ändern oder abmelden möchte? Eine Aktualisierung, Änderung oder Abmeldung Ihrer Registrierung für den Internationalen Bootsschein ist ebenfalls online möglich. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen dazu: > Bestehende Registrierung aktualisieren > Registrierung abmelden Ich möchte ein bereits existierendes Bootskennzeichen übernehmen (Eignerwechsel). Wie geht das? Ob Sie ein Boot gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben: Um ein  bereits existierendes ADAC-Bootskennzeichen bei zu übernehmen, stellen Sie bitte einen Online-Antrag  und laden Sie bitte Ihren Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Erbschein) im Antrag mit hoch. Außerdem geben Sie bitte dort das Kennzeichen, das Sie übernehmen wollen, mit an unter „ADAC-Registrierung bereits vorhanden?“. Hinweis:  Kennzeichen einer anderen ausstellenden Behörde oder Organisation abseits vom ADAC können leider nicht übernommen werden. Ist die Bootsregistrierung auch für eine Eignergemeinschaft möglich? Ja, die Registrierung eines Bootes auf eine Eignergemeinschaft ist ebenfalls möglich. Es können bis zu 6 Eigner im Internationalen Bootsschein eingetragen werden. Zur Registrierung mehrerer Eigner ist die Zustimmung aller Eigner anhand einer Vollmacht für den antragstellenden Eigner (= Ansprechpartner der Registrierung) notwendig (die Vorlage dazu können Sie nachfolgend herunterladen und im Antrag hochladen). Im Anschluss können Sie die Daten aller Eigner eintragen und Personalausweiskopien aller Eigner hochladen. > Weitere Informationen zur Bootsregistrierung bei Eignergemeinschaften Mein Boot wurde gestohlen. Was passiert mit meinem Bootskennzeichen? Wenn Ihr Boot gestohlen wurde, können Sie den Diebstahl direkt per Mail an uns melden. Die Baunummer oder Motornummer wird dann von uns im System gesperrt und kann nicht mehr für Neuregistrierungen verwendet werden. > Weitere Informationen zur Anzeige eines Diebstahls Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden? Sollten Sie sich unsicher sein, wie der Antrag auf Ausstellung des IBS auszufüllen ist, finden Sie mit unserer Ausfüllhilfe einen detaillierten Leitfaden, in dem Schritt für Schritt erklärt wird, wie der Online-Antrag auszufüllen ist. >   Zur Ausfüllhilfe Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen zum Internationalen Bootsschein haben, können Sie uns gerne per Mail oder über unsere Servicehotline kontaktieren. > Übersicht über Ihre Kontaktmöglichkeiten Weitere Vorteile für Skipper beim ADAC Damit die Zeit auf dem Wasser noch schöner wird, bietet der ADAC für Skipper zahlreiche Vorteile und Vergünstigungen. ADAC Wassersport-Versicherung ADAC Mitglieder  sparen 10%  beim Abschluss der  ADAC Wassersport-Versicherungen . Außerdem gibt es in der  Kaskoversicherung 10% Sonderrabatt  bei Eintragung des Bootes in das ADAC Bootsregister. > Weitere Informationen zur ADAC Wassersport-Versicherung ADAC Stützpunkt Marinas ADAC Skipper  sparen  bei Vorlage der Clubkarte oder dem IBS vom ADAC in den  Stützpunkmarinas  der Sportschifffahrt und erhalten weitere exklusive Vorteile. >   Weitere Informationen zu den ADAC Stützpunkt Marinas ADAC Skipper-Portal Das ADAC Skipper-Portal bietet die wichtigsten Informationen für alle, die gerne auf dem Wasser sind. Hier finden Skipper und Co. detaillierte Ratgeber , Törnvorschläge , Revierbeschreibungen , eine Hafen- und Marinadatenbank und zahlreiche weitere praktische Informationen – von Skipper für Skipper. > Zur Startseite des ADAC Skipper-Portals ADAC Skipper App Die ADAC Skipper App ist dein  Lotse im Hosentaschenformat  und bietet zahlreiche praktische Features für Segler, Motorbootfahrer, Eigner, Charterer oder Bootssportler. Von detaillierten Infos zu Häfen, Marinas, Ankerplätzen und Bojenfeldern über die Möglichkeit, Törns aufzuzeichnen , bis hin zu personalisierten Boots-Informationen. In ihrer Basis-Version ist die App vollkommen kostenlos! > Weitere Informationen zur ADAC Skipper App
Mehr erfahren