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Online-Antrag Internationaler Bootsschein (IBS)

Den Internationalen Bootsschein (IBS) und damit Ihr Bootskennzeichen können Sie beim ADAC einfach und bequem online beantragen. Nachfolgend finden Sie alle Informationen dazu.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Ablauf der IBS-Beantragung
  • Voraussetzungen für eine IBS-Ausstellung
  • Benötigte Daten und Dokumente
  • Besonderheiten und weitere Informationen
  • Registrierung von Eigenbau oder Hausboot

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Internationalen Bootsschein oder zum Bootskennzeichen haben, finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema weitere Informationen.

Häufig gestellte Fragen

Der Antrag für den Internationalen Bootsschein (IBS) kann ausschließlich online erfolgen. Anmeldungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht bearbeitet werden.

Die Gebühren und die aktuelle Bearbeitungsdauer finden Sie unter Bearbeitungsdauer & Gebühren. Die Abbuchung erfolgt mittels eines SEPA-Lastschriftmandats.

Wichtig: Bitte werfen Sie vorab noch einen Blick in die für die Beantragung benötigten Daten und Dokumente, die Voraussetzungen für den IBS und Besonderheiten bei der IBS-Beantragung.

Haben Sie Probleme bei der Bearbeitung Ihres Online-Antrags? Dann werfen Sie gerne einen Blick in unsere Ausfüllhilfe zur Bootsregistrierung.

Darum sollten Sie Ihr Boot beim ADAC registrieren

Bequem, einfach und schnell von zu Hause oder unterwegs

Benötigte Dokumente direkt online hochladen

Vorteil für ADAC Mitglieder mit Login ("Mein ADAC"): Übernahme der persönlichen Daten in den Online-Antrag

Sie tragen direkt die persönlichen Daten sowie die Bootsdaten ein, können eine Kennzeichenübernahme mit angeben und werden anhand von Zusatzinformationen durch den Online-Antrag geführt.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Kennzeichenübernahme die alte Registrierung abgemeldet und ein Neuantrag online gestellt werden muss. Dies kann gleichzeitig erfolgen durch Hochladen des Kaufvertrags und Angabe des bisherigen Kennzeichens im Online-Antrag. Der Antrag kann erst gestellt werden, sobald das Eigentum des Bootes an Sie übergegangen ist, da Sie im Antrag das Eigentum am Boot bestätigen müssen.

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Internationaler Bootsschein (IBS) – Das ADAC Bootskennzeichen

Egal, ob  Segelboot, Schlauchboot, Motorboot  oder  Yacht : Sobald Ihr Boot eine bestimmte Größe hat, müssen Sie auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen und zum Grenzübertritt ein  Bootskennzeichen  anbringen. Mit dem  Internationalen Bootsschein (IBS)  erhalten Sie ein amtlich anerkanntes Dokument, mit dem Sie Ihr Bootskennzeichen nachweisen können. Nachfolgend finden Sie alle Informationen dazu. Die wichtigsten Informationen zum Internationalen Bootsschein In Deutschland und in vielen anderen Ländern sind Bootskennzeichen vorgeschrieben Mit dem Internationalen Bootsschein (IBS) lässt sich das Bootskennzeichen nachweisen Der Internationale Bootsschein ist weltweit anerkannt und bringt viele Vorteile Der ADAC stellt den IBS einfach und unkompliziert aus Was ist der Internationale Bootsschein (IBS)? Der  Internationale Bootsschein  wird  weltweit  als  offizielles Bootspapier  anerkannt und gilt als Kennzeichnungsnachweis und als Eigentumsnachweis für Boote und andere Wassersportfahrzeuge. Die Nummer des Bootsscheins ist zugleich das amtlich anerkannte Bootskennzeichen. Daher ist er für Freizeitskipper  unverzichtbar , um unter anderem auch  Prozesse  bei Hafenbehörden und -verwaltungen, z. B. beim Ein- und Ausklarieren, zu  erleichtern  und sich sowohl Zeit als auch Stress im Urlaub zu sparen. Der IBS basiert auf der UNECE Resolution Nr. 13 rev., die von etlichen Staaten unterzeichnet wurde. Er darf nur von ausgewählten Behörden und Einrichtungen, die von der Bundesregierung dazu ermächtigt wurden, ausgestellt werden. Dazu  gehört auch der ADAC . National  ist der Bootsschein  unbegrenzt  gültig und kann  international für je 2 Jahre  beantragt und verlängert werden. Auch eine automatische Verlängerung ist möglich. Warum muss ich mein Boot anmelden? Es gibt mehrere Gründe, das Boot für den IBS zu registrieren. Nicht nur ist ein Bootskennzeichen vielerorts vorgeschrieben – der IBS bringt auch weitere Vorteile. Kennzeichnungspflicht in Deutschland Nach der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 sind gewisse Boote kennzeichnungspflichtig. Dazu gehören: Kleinfahrzeuge mit Antriebsmaschinen, deren effektive Nutzleistung 2,21 kW (3 PS) übersteigt Segelboote über 5,50 m Länge ohne Motor Boote, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen auf deutschen Wasserstraßen ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen. Der IBS wird in Deutschland zudem zum Einklarieren im Hafen benötigt. Bei Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei muss der IBS ebenfalls vorgewiesen werden. Weltweite Vorteile Für Freizeitskipper erleichtert der IBS Prozesse bei Hafenbehörden und -verwaltungen, z. B. beim Ein- und Ausklarieren, und spart im Urlaub Zeit als auch Stress. Der IBS basiert auf der UNECE Resolution Nr. 13 rev., die von etlichen Staaten unterzeichnet wurde. Im Ausland wird der Internationale Bootsschein (IBS) als offizielles Bootsdokument angesehen und akzeptiert. Bootsbesitzer können mit dem IBS des ADAC: ihr  Eigentum nachweisen es als  Grenzübertrittsdokument  verwenden und ein  Kennzeichen  erhalten Wer darf einen IBS beantragen? Das Mindestalter zur Beantragung eines Internationalen Bootsscheins (IBS) beträgt  16 Jahre . Folgende Personengruppen können einen IBS beantragen: Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mit ständigem Wohnsitz in Deutschland (bei Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung oder alternativ eines gültigen Aufenthaltstitels mit eingetragenem Wohnsitz) Unternehmen mit Sitz in Deutschland Zur Online-Beantragung Die Beantragung eines IBS ist nicht möglich für Unternehmen mit Sitz außerhalb von Deutschland Nicht-Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland Oben genannte Personengruppen müssen sich zur Beantragung ihres Bootskennzeichens an eine Behörde / ausstellende Organisation ihres Heimatlandes wenden. Wer eine Abmeldebestätigung beantragen darf Eine offizielle schriftliche Abmeldebestätigung für eine Registrierung des ADAC ist etwa beim Verkauf eines Bootes ins Ausland sinnvoll. Beantragen kann diese sowohl der Verkäufer des Bootes als auch der Käufer – sogar aus dem Ausland. Da das Formular derzeit nur auf Deutsch zur Verfügung steht, empfehlen wir jedoch die Beantragung einer Abmeldebestätigung durch den Verkäufer und bisherigen Registrierungsinhaber. > Mehr dazu:  Alles Wichtige zur Abmeldebestätigung Wie melde ich mein Boot beim ADAC an? Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/ibs-online-antrag-titelbild.jpg Die Bootsregistrierung und Beantragung des IBS kann  online beim ADAC  durchgeführt werden. Damit haben Sie die Möglichkeit, bequem, einfach und schnell einen Antrag zu stellen bestehende Registrierungen zu verwalten und abzuändern benötigte Dokumente direkt online hochzuladen Sie können Ihre Registrierung mit Vorlauf auch terminieren, sodass Sie Ihren Bootsschein auch in der Hauptsaison rechtzeitig erhalten. Weitere Informationen zum Online-Antrag Als  ADAC-Mitglied  genießen Sie zusätzliche Vorteile und können mittels  personalisiertem Login  noch mehr Zeit bei der Bootsregistrierung sparen. Die Bootsregistrierung ist aber auch für Nicht-Mitglieder möglich. Sobald der Antrag geprüft und die Gebühren bezahlt sind, erhalten Sie den IBS per Post zugeschickt. Bei Bedarf können Sie im Antrag auch eine Express-Zustellung oder eine Vorab-Zusendung per E-Mail wählen. Bitte beachten: Wassermotorräder wie Jetski und Surfboards mit Jetantrieb müssen für Fahrten innerhalb Deutschlands ein amtliches Kennzeichen eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes führen. Wo muss ich das Bootskennzeichen anbringen? Die Nummer auf Ihrem Internationalen Bootsschein ist zugleich auch Ihr Bootskennzeichen. Sie besteht aus einer Kombination von Ziffern, gefolgt vom Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation („A“ für ADAC). Beispiel: 123456-A Für Fahrten in Deutschland muss die Registriernummer  deutlich sichtbar  entweder einmal am Heck oder an beiden Seiten des Bootes – in  mindestens 10 cm hohen arabischen Ziffern  und lateinischen Buchstaben dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund – angebracht werden. Für  Fahrten in den Niederlanden  beträgt die Schriftgröße 15 cm! Sollte neben der Registriernummer auch ein  Bootsname  vorhanden sein, so muss auch dieser am Boot angebracht werden. In diesem Fall empfiehlt sich: Registriernummer an beiden Seiten des Bootes, Bootsname einmal am Heck. FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Internationalen Bootsschein Wo kann ich den Internationalen Bootsschein beantragen? Den Internationalen Bootsschein können Sie einfach und unkompliziert online beim ADAC beantragen. >   Weitere Informationen zum Online-Antrag. Was kostet der Internationale Bootsschein? Die Ausstellungsgebühr für den Internationalen Bootsschein beträgt für ADAC-Mitglieder 27 € und für Nicht-Mitglieder 32 €. Es können zusätzliche Kosten für weitere Serviceleistungen, (z.B. Expressversand, Vorabversand per E-Mail, etc.) anfallen. > Weitere Informationen und Gebührenübersicht Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags? Die Bearbeitungs- und somit Ausstellungszeiten des IBS sind abhängig von der Menge der eingehenden Anträge und können variieren. In der Hauptsaison (April bis Oktober) sind mindestens 24 Tage von der Antragsstellung bis zum Erhalt des IBS einzuplanen. > Weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer Was muss ich tun, wenn ich meine Registrierung ändern oder abmelden möchte? Eine Aktualisierung, Änderung oder Abmeldung Ihrer Registrierung für den Internationalen Bootsschein ist ebenfalls online möglich. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen dazu: > Bestehende Registrierung aktualisieren > Registrierung abmelden Ich möchte ein bereits existierendes Bootskennzeichen übernehmen (Eignerwechsel). Wie geht das? Ob Sie ein Boot gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben: Um ein  bereits existierendes ADAC-Bootskennzeichen bei zu übernehmen, stellen Sie bitte einen Online-Antrag  und laden Sie bitte Ihren Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Erbschein) im Antrag mit hoch. Außerdem geben Sie bitte dort das Kennzeichen, das Sie übernehmen wollen, mit an unter „ADAC-Registrierung bereits vorhanden?“. Hinweis:  Kennzeichen einer anderen ausstellenden Behörde oder Organisation abseits vom ADAC können leider nicht übernommen werden. Ist die Bootsregistrierung auch für eine Eignergemeinschaft möglich? Ja, die Registrierung eines Bootes auf eine Eignergemeinschaft ist ebenfalls möglich. Es können bis zu 6 Eigner im Internationalen Bootsschein eingetragen werden. Zur Registrierung mehrerer Eigner ist die Zustimmung aller Eigner anhand einer Vollmacht für den antragstellenden Eigner (= Ansprechpartner der Registrierung) notwendig (die Vorlage dazu können Sie nachfolgend herunterladen und im Antrag hochladen). Im Anschluss können Sie die Daten aller Eigner eintragen und Personalausweiskopien aller Eigner hochladen. > Weitere Informationen zur Bootsregistrierung bei Eignergemeinschaften Mein Boot wurde gestohlen. Was passiert mit meinem Bootskennzeichen? Wenn Ihr Boot gestohlen wurde, können Sie den Diebstahl direkt per Mail an uns melden. Die Baunummer oder Motornummer wird dann von uns im System gesperrt und kann nicht mehr für Neuregistrierungen verwendet werden. > Weitere Informationen zur Anzeige eines Diebstahls Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden? Sollten Sie sich unsicher sein, wie der Antrag auf Ausstellung des IBS auszufüllen ist, finden Sie mit unserer Ausfüllhilfe einen detaillierten Leitfaden, in dem Schritt für Schritt erklärt wird, wie der Online-Antrag auszufüllen ist. >   Zur Ausfüllhilfe Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen zum Internationalen Bootsschein haben, können Sie uns gerne per Mail oder über unsere Servicehotline kontaktieren. > Übersicht über Ihre Kontaktmöglichkeiten Weitere Vorteile für Skipper beim ADAC Damit die Zeit auf dem Wasser noch schöner wird, bietet der ADAC für Skipper zahlreiche Vorteile und Vergünstigungen. ADAC Wassersport-Versicherung ADAC Mitglieder  sparen 10%  beim Abschluss der  ADAC Wassersport-Versicherungen . Außerdem gibt es in der  Kaskoversicherung 10% Sonderrabatt  bei Eintragung des Bootes in das ADAC Bootsregister. > Weitere Informationen zur ADAC Wassersport-Versicherung ADAC Stützpunkt Marinas ADAC Skipper  sparen  bei Vorlage der Clubkarte oder dem IBS vom ADAC in den  Stützpunkmarinas  der Sportschifffahrt und erhalten weitere exklusive Vorteile. >   Weitere Informationen zu den ADAC Stützpunkt Marinas ADAC Skipper-Portal Das ADAC Skipper-Portal bietet die wichtigsten Informationen für alle, die gerne auf dem Wasser sind. Hier finden Skipper und Co. detaillierte Ratgeber , Törnvorschläge , Revierbeschreibungen , eine Hafen- und Marinadatenbank und zahlreiche weitere praktische Informationen – von Skipper für Skipper. > Zur Startseite des ADAC Skipper-Portals ADAC Skipper App Die ADAC Skipper App ist dein  Lotse im Hosentaschenformat  und bietet zahlreiche praktische Features für Segler, Motorbootfahrer, Eigner, Charterer oder Bootssportler. Von detaillierten Infos zu Häfen, Marinas, Ankerplätzen und Bojenfeldern über die Möglichkeit, Törns aufzuzeichnen , bis hin zu personalisierten Boots-Informationen. In ihrer Basis-Version ist die App vollkommen kostenlos! > Weitere Informationen zur ADAC Skipper App
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