Zurück

Registrierung von Eigenbau oder Hausboot

Alle Informationen zur Registrierung von einem Eigenbau oder einem Hausboot für den Internationalen Bootsschein (IBS) in der Übersicht.

Wenn Sie ein selbst gebautes Boot oder ein Hausboot registrieren und einen Internationalen Bootsschein (IBS) des ADAC beantragen möchten, sind einige spezielle Anforderungen zu erfüllen. Welche das sind, führen wir im Nachfolgenden auf.

Hinweis: Die folgenden Abschnitte sind nur für Eigner relevant, die einen Eigenbau oder ein Hausboot registrieren möchten. Grundlegende Informationen zur Registrierung von Booten der bekannten Serien-Hersteller finden Sie hier:

Wichtig ist: Eine Registrierung kann nur für fahrtaugliche Boote im Sinne der Kleinfahrzeugkennzeichenverordnung ausgestellt werden.

 

Inhaltsverzeichnis

 

Informationen zur Registrierung von Eigenbauten

Bei der Registrierung von Eigenbauten wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:

  1. Sie haben Ihr Boot komplett selbst gebaut
    Erforderliche Unterlagen:
    • 4-5 Bilder des fertiggestellten Bootes
    • Auflistung über Art und Menge der verwendeten Baumaterialien
    • Foto der Motorplakette (wenn Motor verwendet)
  2. Sie haben Ihr Boot nach einem gekauften Muster-Bauplan gebaut
    Erforderliche Unterlagen:
    • 4-5 Bilder des fertiggestellten Bootes
    • Auflistung über Art und Menge der verwendeten Baumaterialien
    • Kopie des verwendeten Bauplans
    • Foto der Motorplakette (wenn Motor verwendet)
  3. Sie haben Ihr Boot auf einem bestehenden Rumpf eines Serienherstellers aufgebaut
    Erforderliche Unterlagen:
    • 4-5 Bilder des fertiggestellten Bootes
    • Auflistung über Art und Menge der verwendeten Baumaterialien
    • Erklärung zu den vorgenommenen Umbauten
    • Foto der Motorplakette (wenn Motor verwendet)

Je nachdem, welche Variante zutrifft, werden für die Registrierung unterschiedliche Dokumente benötigt.

Bitte beachten Sie, dass für Eigenbauten kein Bestandsschutz existiert.

Wir behalten uns vor, erforderlichen Unterlagen erneut anzufordern, gegebenenfalls ein Gutachten nachzufordern, oder die Fortführung der Registrierung abzulehnen.
Im Falle eines Kaufs/Verkaufs empfehlen wir eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns.

 

Informationen zur Registrierung von Hausbooten

Bei der Registrierung von Hausbooten wird zwischen den folgenden Fällen unterschieden:

  1. Sie haben ein Hausboot von einem Serien-Hersteller gekauft
    Erforderliche Unterlagen:
    • Konformitätserklärung des Herstellers
    • 2–3 Bilder des fertiggestellten Bootes (keine Musterfotos!)
    • Bild der Motorplakette, auf dem die Seriennummer des Motors klar zu erkennen ist
    • Bild der Baunummernplakette
  2. Sie haben Ihr Hausboot mit Rümpfen eines Serien-Herstellers selbst gebaut
    Erforderliche Unterlagen:
    • Konformitätserklärung des Herstellers für die verwendeten Rümpfe
    • Aktuelles Fahrtauglichkeitsgutachten eines anerkannten Sachverständigen (Informationen und mögliche Ansprechpartner finden Sie auch beim Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen)
    • 5–6 Bilder des fertiggestellten Bootes
    • Bild der Motorplakette, auf dem die Seriennummer des Motors klar zu erkennen ist
    • Bild der Baunummernplakette, der verwendeten Rümpfe
      WICHTIG: Ohne gültiges Gutachten ist keine Registrierung möglich.
  3. Sie haben Ihr Hausboot komplett selbst gebaut
    Erforderliche Unterlagen:
    • Aktuelles Fahrtauglichkeitsgutachten eines anerkannten Sachverständigen (Informationen und mögliche Ansprechpartner finden Sie auch beim Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen)
    • 5–6 Bilder des fertiggestellten Bootes
    • Bild der Motorplakette, auf dem die Seriennummer des Motors klar zu erkennen ist
      WICHTIG: Ohne gültiges Gutachten ist keine Registrierung möglich.

Je nachdem, welche Variante zutrifft, werden für die Registrierung unterschiedliche Dokumente benötigt.

Bitte beachten Sie, dass es für die unter Punkt 2 und 3 angegebenen Boote keinen Bestandsschutz bei der Registrierung gibt.

Wir behalten uns vor, bei einem Eignerwechsel die erforderlichen Unterlagen erneut anzufordern, gegebenenfalls ein Gutachten nachzufordern, oder die Fortführung der Registrierung abzulehnen. Im Falle eines Kaufs/Verkaufs empfehlen wir eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns.

 

Sonderfall: Registrierung von selbst gebauten E-Foils

Zur Registrierung von selbst gebauten E-Foils ist grundsätzlich ein aktuelles Fahrtauglichkeitsgutachten eines anerkannten Sachverständigen einzureichen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verbands der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen.

Eine Registrierung von selbst gebauten Foils ist grundsätzlich nicht möglich.

Wichtig: Eine Registrierung von selbst gebauten E-Foils ohne Gutachten ist nicht möglich.

 

Was wir nicht registrieren

Es gibt mehrere Arten von Wasserfahrzeugen, die wir nicht registrieren. Dazu gehören:

  • Floating-Homes
  • Flöße
  • Hovercrafts/Luftkissenboote
  • schwimmende Plattformen / Badeinseln
  • Arbeitspontons
  • Schwimmkörper (schwimmtauglich gemachte Gegenstände: z. B.: alte Öl-Fässer, Gewehrkoffer, oder ähnliches)
  • Umgebaute Arbeitsboote
  • Um- oder Eigenbauten auf der Basis von Schlauchbooten oder Stand-Up-Paddelboards.
  • Foils
  • Mehrrumpf-Um- oder Eigenbauten unter Verwendung mehrerer Einrumpf-Boote.

 

Weitere Informationen rund um die IBS-Beantragung

Das könnte Sie auch interessieren