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Lichterführung auf See

Alles Wichtige zur Lichterführung auf See in unserem Ratgeber mit Schautafeln. So lassen sich Positionslichter richtig interpretieren.

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Die korrekte Lichterführung ist für die Navigation auf See von großer Bedeutung. Doch welche Situation erfordert welche Sichtzeichen? Wir bringen Licht ins Dunkel.

Positionslichter, auch als Sichtzeichen bezeichnet, zeigen bei schlechter oder verminderter Sicht und Nachts Position, Zustand, Situation und Lage (die relative Position zum eigenen Schiff), von Schiffen an. Die Anordnung, Farben und Kombination der verschiedenen Positionslichter ergibt die Lichterführung.

Die korrekte Lichterführung ist für die Navigation auf See von großer Bedeutung und helfen bei der Vermeidung von Zusammenstößen oder Havarien auf dem Wasser. Zudem ist die Lichterführung auch Bestandteil der theoretischen Prüfung zum Sportbootführerschein See

Was die verschiedenen Positionslichter aussagen und was es bei der korrekten Lichterführung zu beachten gibt, erklären wir im Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • Definition und Arten von Positionslichtern
  • Sichtzeichen in der Übersicht
  • Regeln zur Zulassung von Positionslichtern

Lichterführung: Definition und Arten von Positionslichtern

Positionslichter müssen in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang geführt werden. Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, auch am Tag.

Positionslichter finden bereits seit der Antike Anwendung in der Schifffahrt. 1889 wurde auf der Internationalen Marinekonferenz in Washington von 27 Staaten eine einheitliche Lichterführung beschlossen. Seit 1972 ist die Lichterführung von den Internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) festgelegt und weltweit gültig. In Deutschland wurden die gleichen Regeln in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung übernommen.

Positionslichter auf einem Boot oder Schiff. Foto: ADAC

In den KVR wird zwischen folgenden Positionslichtern unterschieden:

  • Topplicht
  • Hecklicht
  • Seitenlichter
  • Rundumlicht
  • Schlepplicht

Topplicht

Ein Topplicht ist ein nach vorn strahlendes, weißes Licht. Über die Längsachse sichtbar über einen Horizontbogen von 225° (je 112,5° seitlich)

Hecklicht

Ein Hecklicht nach hinten strahlendes, weißes Licht, achtern (Heck) befestigt. Der Horizontbogen beträgt 135° ( 67,5° je Seite)

Seitenlichter

Seitenlichter bestehen aus einer roten (Backbord) und einer grünen (Steuerbord) Licht. Die Sichtbarkeit pro Seite beträgt 112,5°

Rundumlicht

Ein Rundumlicht ist ein weißes Licht mit einem Horizontbogen von 360°, also von allen Seiten sichtbar

Schlepplicht

Das Schlepplicht entspricht einem Hecklicht in gelber statt weißer Farbe. Auf  Schleppern mit Anhang im Schlepptau wird es zusätzlich zum Hecklicht oberhalb geführt.

Was die Lichterführung anzeigt

Aus der Kombination der Positionslichter, deren Winkel und Farbe lassen sich auf See mehrere Informationen von anderen Booten und Schiffen „ablesen“. Dazu gehört:

  • wohin ein anderes Schiff fährt
  • womit es angetrieben wird (Motor, Segel)
  • wie groß (lang) ein anderes Schiff ist
  • ob es Fahrt macht
  • ob es manövrierbehindert ist
  • ob es manövrierunfähig ist
  • ob es ankert
  • ob es auf Grund liegt
  • ob es sich um ein Behördenfahrzeug im Einsatz handelt
  • ob es sich um einen Verbund handelt
  • um welche Art eines Einsatzes/Arbeiten es sich handelt

Sichtzeichen in der Übersicht

KVR und Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung schreiben für die korrekte Lichterführung folgende Sichtzeichen vor:

Allgemeine Sichtzeichen für Maschinenfahrzeuge und Segler

  • Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 12 m Länge
  • Maschinenfahrzeug in Fahrt unter 50 m Länge
  • Segelfahrzeug mit Maschinenkraft
  • Segelfahrzeug in Fahrt
  • Segelfahrzeug in Fahrt unter 20 m Länge
  • Maschinenfahrzeug unter 7 m Länge oder Segelfahrzeug unter 12 m Länge, wenn andere Lichter nicht geführt werden können

Schautafel zur Lichterführung auf See. Foto: ADAC

Sichtzeichen zur Anzeige von Manövrierunfähigkeit, Manövrierbehinderung und Co.

  • Manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser
  • Fahrzeug auf Grund von mindestens 50 m Länge
  • Manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser
  • Tiefgangbehindertes Fahrzeug

Schautafel zur Lichterführung auf See. Foto: ADAC

Sichtzeichen von fischenden und ankernden Fahrzeugen sowie gefährlichen Gütern

  • Fischender Trawler mit Schleppnetz in Fahrt durchs Wasser
  • Fischereifahrzeug mit Treibnetz
  • Fahrzeug mit gefährlichen Gütern oder ein nicht entgaster Tanker
  • Ankerndes Fahrzeug unter 50 m Länge

Schautafel zur Lichterführung auf See. Foto: ADAC

Sichtzeichen für Schub- und Schleppverbände sowie weitere Zeichen

  • Maschinenfahrzeug, das Schießscheiben schleppt (Bundeswehr)
  • Schubverband unter 50 m Länge
  • Lotse
  • Schleppverbände
  • Nicht frei fahrende Schiffe
  • Schiffe mit Taucher unter Wasser

Schautafel zur Lichterführung auf See. Foto: ADAC

Welche Positionslichter zugelassen sind

Positionslichter müssen über eine EU-Zulassung verfügen. Diese Zulassung wird an den jeweiligen Produkten mit einem Steuerrad als Symbol („Wheelmark“) und eine Zulassungsnummer („Notofied Body Number“). Vom BSH (Bundesamt für Seefahrt und Hydrographie) zugelassene Lichter verfügen zusätzlich über eine Baumuster-Nummer.

Positionslichter können entweder mit sogenannten BSH-Glühlampen, also konventionellen Lcuchtmitteln, bestückt sein, oder seit einigen Jahren häufiger als LEDs. Alle eingesetzten Glühlampen müssen über eine Zulassung verfügen, auch Ersatzmittel an Bord.

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Sicher auf See. Hinweise der DGzRS

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/rettungsmanoever-dgzrs.jpg Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) hat in einer Pressemitteilung sowie einem Online-Seminar vor Saisonbeginn viele Hinweise zum Thema Sicher auf See veröffentlicht. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt: Passende Rettungswesten Rettungswesten  sollten grundsätzlich an Bord getragen werden. Wichtig ist es jedoch auch, dass die Rettungwesten zum Träger passen. Die Weste sollte perfekt sitzen und angepasst sein, und das Gewicht des Trägers darf die zulässige Gewichtsangabe der Weste nicht überschreiten, damit sie beim Überbordgehen ausreichend schützt. Desweiteren weist die DGzRS eindringlich darauf hin, dass die erforderlichen oder vom Hersteller angegebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.  Einen Beitrag zum Thema Wartung von Rettungswesten finden Sie hier . Bei schlechtem Wetter und bei Dunkelheit empfehlen die Seenotretter, sich grundsätzlich mit Lifebelt/Sicherungsleine an ausgebrachten Strecktauen anzuleinen, um ein Überbordgehen zu vermeiden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/dgzrs-rettungsweste.jpg Navigation und Technik Laut DGzRS zählen zu den häufigsten Einsatzursachen im vergangenen Jahr  Maschinenprobleme  (weit über 30%) sowie  Grundberührungen  (annähernd 30%). Skipper sollten daher sowohl der Navigation und der Wartung und Pflege der Antriebe mehr Beachtung schenken. Beim Fahren von kleinen Booten ohne Navigationseinrichtungen, wie zum Beispiel offenen Angelkähnen, ist zumindestens die Mitnahme eines herkömmlichen Kompasses empfohlen. Immer wieder kommt es – vor allem im Frühling uns Spätsommer – zu plötzlich auftretenden Seenebel, in dem die Orientierung vollständig verloren gehen kann. Ein Kompass hilft in solchen Situationen weiter. Darauf wurde in dem Online-Event in der vergangenen Woche hingewiesen. Auch schwimmfähige Handfunkgeräte, die im Handel schon um die 70 Euro zu bekommen sind, werden zu Mitnahme empfohlen, um im Fall der Fälle auch bei nicht vorhandenem Mobilnetz oder durch Wasser defekte Smartphones Hilfe rufen zu können. Ein entsprechendes Funkzeugnis ist hierfür jedoch vom Gesetzgeber erforderlich. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/nausikaa-200706-eins1.jpg SafeTrx-App Ein Tool, welches nicht nur in Not geratenen Personen, sondern auch den Rettungskräften extrem hilft, ist die App „SafeTrx“. Oft besteht bei Notrufen das Problem, dass die in Not geratenen Personen nicht wissen, wo sie sind. Das erschwert die Suche und es wird häufig sehr wertvolle Zeit verloren. Wird der Notruf indes über die App abgesetzt, wird der Track übermittelt und die Retter wissen sofort, wo der genaue Einsatzort ist. Auch wenn zeitweise keine Mobilfunkverbindung auf See vorhanden ist, zeichnet die App den Track offline auf. Die DGzRS empfiehlt diese App jedem Boots- und Wassersportler, sogar Wattwanderern. SafeTrx ist kostenlos für alle gängigen Smartphone-Betriebssysteme erhältlich. Für Android Für Apple Wichtiger Hinweis: Die App ist für Binnenreviere ungeeignet. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/safetrx-dgzrs-startbildschirm_1.jpg Sicherheits-App SafeTrx Seenotleitung Die  Seenotleitung  in Bremen ist durchgehend Tag und Nacht besetzt.  Sie kann wie folgt alarmiert werden: Telefonisch: über die Rufnummer  0421 – 53 68 70 Per Funk kann ein Notruf über  UKW-Kanal 16 und 70 (DSC)  sowie  Grenzwelle 2187,5 kHz  an die dort integrierte Seenotküstenfunkstelle Bremen Rescue Radio der DGzRS erfolgen. Der Rufname ist  BREMEN RESCUE Über die Notruffunktion der SafeTrx-App Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/rettungsmanoever-dgzrs.jpg Ständig erreichbar Mehr Informationen gibt die DGzRS auf ihrer Themenwebsite „Sicher auf See“.
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SafeTrx-App: Was sie kann und wem sie nützt

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Drückt man diese, hat man die beiden oben genannten Auswahlmöglichkeiten, also entweder über die rote Alarm-Taste die Seenotrettungstelle zu alarmieren oder über die grüne Hilfe-Taste Unterstützung anzufordern, zum Beispiel Schlepphilfe bei Maschinenausfall.  Egal, welche Taste gedrückt wird: sofern eine Mobilfunkverbindung besteht, wird die Position an die Rettungsleitstelle Bremen Rescue übermittelt. Die Unterscheidung der zwei Arten von Notrufen hilft der Leitstelle, den Einsatz und die Gefahr der Situation richtig einzuschätzen und die Maßnahmen daran anzupassen. Denn es kommt häufiger vor, dass in der Hektik eines abgesetzten Notrufes oft nicht eindeutig erkennbar ist, ob Gefahr für Leib und Leben besteht, oder lediglich Unterstützung benötigt wird, wenn eine Yacht oder ein Kleinboot beispielsweise manövrierunfähig ist. 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Das „Maritime Rescue Coordination Centre“ (MRCC) der Seenotretter in Bremen bekommt über den Notruf auch Informationen zum Boot und zur Crewstärke. Um die Suche für die Rettungskräfte zu vereinfachen, sollte der Nutzer bei der Einrichtung der App möglichst alle Angaben zum Boot, wie Name, Farbe, Segelnummer und auch ein Foto ausfüllen. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/safetrxdgzrs-screenshot-1-e1619446309743.jpg SafeTrx App Screenshot Routenplanung und -überwachung Diese Funktion ist das umfangreichste Sicherheits-Feature der SafeTrx-App. Vor einem Törn wird eine Route erstellt, die Angaben zum Boot und zur Crew enthält. Dazu wird die erwartete Ankunftszeit (ETA), geplante Wegpunkte, der Zielhafen sowie die Telefonnummer eines oder mehrerer Notfallkontakte eingetragen. Während des Törns trackt die App mit und überträgt regelmäßig die Positionsdaten. 15 Minuten vor dem angegebenen Ankunftszeitpunkt erinnert die App an die angegebene ETA und bittet, bei Verzögerung die Fahrt entweder zu verlängern oder die Fahrt in der App zu beenden, sollte man bereits angekommen sein. Wird auf diese Mitteilung nicht reagiert, bekommen die Nutzer zum Zeitpunkt ETA automatisch eine SMS, in der darauf hingewiesen wird, dass 15 Minuten später die Notfallkontakte informiert werden. Reagiert der Benutzer der App nun wieder nicht, werden die Kontakte informiert, die dann wiederum versuchen können, einen Kontakt herzustellen. Gelingt auch das nicht, müssen die Kontaktpersonen per Telefon bei der DGzRS den Notfall melden. Anhand der aufgezeichneten Daten kann die Suchaktion dann gezielt nach den Positionen organisiert und eingeleitet werden. Wichtig ist: Die App selbst leitet die Suche nicht ein und löst auch keine Notfallmeldung aus. Das können nur die angegebenen Kontaktpersonen machen. Die automatische Funktion besteht darin, dass sowohl der Nutzer der App als auch die Kontaktpersonen per SMS informiert werden. Nettes Zusatzfeature: Die Angehörigen daheim können sich über die Zugangsdaten des Nutzers parallel einloggen und seine Position abrufen. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/safetrxdgzrs-screenshot-3-e1619446350575.jpg SafeTrx App Screenshot   Zusätzliche Sicherheit an Bord Für größere Yachten, die auf längere Törns gehen, ist SafeTrx als zusätzliche Sicherheitseinrichtung eine empfehlenswerte Ergänzung, die auf keiner Yacht fehlen sollte. Die App kann jedoch außerhalb der Reichweite des Mobilfunknetzes weder einen Notruf absetzen noch die Position übermitteln und ist daher keinesfalls ein Ersatz für eine Seefunkanlage. Kleinere Boote und Yachten ohne Funk sollten in Küstenrevieren die App in jedem Falle vor jedem Törn starten und mitlaufen lassen. Die DGzRS empfiehlt die App allen Wassersportlern, sogar Wattwanderern, um im Notfall eine Suche zu erleichtern und wertvolle, oft leider lebenswichtige Zeit zu gewinnen. Weitere Infos auf der Seite der Seenotretter Die App ist kostenlos erhältlich: Für Apple IOs Für Android
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Kann AIS Radar ersetzen?

Ortungssysteme In den letzten Jahren hält das Automatische Identifikationssystem, kurz AIS, immer stärker Einzug auf Sportbooten. Die Vorteile liegen auf der Hand: AIS ist einfach zu installieren, mit gängigen Systemen kombinierbar, einfach in der Bedienung und verbraucht nur wenig Strom. Außerdem liefert AIS sehr viele Informationen und das Bild ist einfacher abzulesen als bei einem Radarsystem. Viele Skipper stehen daher oft vor der Frage, ob sie sich für ein  – häufig als „moderner“ bezeichnete  – AIS entscheiden, oder doch lieber ein Radarsystem installieren. Dazu muss man sich beide Systeme genauer ansehen. AIS Am Nikolaustag des Jahres 2000 wurde AIS von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) als verbindlicher Standard erklärt. Etwa vier Jahr später, am 31.12.2004, wurde innerhalb des SOLAS-Übereinkommens eine Ausrüstungspflicht für Seeschiffe in internationaler Fahrt über 300 BRZ festgelegt, erneut vier Jahre später auch für Schiffe über 500 BRZ in nationaler Fahrt. 2016 wurde AIS schließlich auch im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verpflichtend eingeführt. Aber nicht nur in der Berufsschifffahrt kommt AIS zum Einsatz, sondern auch auf immer mehr Sportbooten. Mittlerweile verfügt fast jedes moderne navigations- und Bordsystem über die Möglichkeit, AIS einzubinden, egal ob aktives (senden und empfangen) oder passives System (nur empfangen). Viele Hersteller der gängigen Navigations-Apps wie Navionics und NV-Chart bieten die Einbindung von AIS Signalen auch auf ihren Apps an. In der Sportschifffahrt und der Fischerei kommen fast ausschließlich Klasse-B-Transceiver zum Einsatz, anstelle von teuren Klasse-A-Systemen in der gewerblichen Schifffahrt. Klasse-B-Transceiver benötigen weniger Sendeleistung und verzichten auf Angaben wie Ladung oder Zielort. Das AIS System ist denkbar einfach zu erklären: Die AIS-Anlagen senden Signale mit Informationen über Schiffsname, Rufzeichen, MMSI-Nummer, Geschwindigkeit und Kurs und empfangen diese Daten der anderen Schiffe in der Umgebung. Die Daten werden auf Sportbooten meistens auf Multifunktionsdisplays als Overlay auf die elektronische Seekarte gelegt. So kann der Schiffsverkehr ganz einfach auf der Seekarte angesehen und die Informationen der einzelnen Schiffe und Yachten abgerufen werden. AIS ist ein sogenanntes kooperatives System, welches nur im Zusammenspiel mit anderen Geräten funktioniert. Kurz gesagt: wer nicht sendet, wird auch nicht empfangen. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/garmin-plotter-mit-ais.jpg Garmin Plotter mit AIS Radarsysteme Radar ist die Abkürzung von „ radio detection and ranging “, was frei übersetzt „funkunterstützte Ortung und Abstandsbestimmung“ bedeutet. Moderne Radarsysteme wie Doppler-Radar oder Broadband haben nichts mehr mit den großen Impulsradargeräten zu tun, die viel Strom benötigen und teilweise mit sehr viel Sendeleistung arbeiten. Broadband und Doppler-Radare sind hochauflösend, können Objekte auch in größerer Entfernung klar darstellen. Doppler-Radar ist mit der MARPA-Technologie (Mini Automatic Radar Plotting Aid) sogar in der Lage, die Kurse und Geschwindigeiten der anderen Boote zu erkennen. Vor allem die leichten Doppler-Radare werden mittlerweile auf Sportbooten benutzt. Auch Radarbilder können in modernen Plotter-Systeme eingebunden werden und als Overlay-Bild in der digitalen Seekarte wiedergegeben werden. Radare funktionieren wie Echolote. Die Reflektionen, sprich Echos, der ausgesendeten Impulssignale werden empfangen und analysiert, woraus Objekte in einem Umkreis von 48 oder mehr Seemeilen erfasst werden. Dazu gehört nicht nur der Schiffsverkehr, sondern auch Tonnen, Felsen und sogar Wetterfronten. Moderne Systeme filtern Störsignale raus und haben nur noch eine kleine, sogenannte „tote Zone“. Im Gegensatz zu AIS ist Radar ein autarkes System, welches alleinstehend funktioniert. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/raymarine-radar-antenne.jpg Raymarine Radar Antenne Unterschiede zwischen AIS und Radar Die Unterschiede sind klar: Während Radar im Prinzip die gesamte Umgebung überblickt, kann AIS nur die Objekte sehen, die auch senden. Bei schlechter Sicht oder Nebel ist es also nicht sinnvoll, sich nur auf AIS-Signale zu verlassen. Tonne, Felsen, kleine Sportboote, Fischer, die ihr AIS ausgeschaltet haben, Kriegsschiffe, Boote mit passiven AIS-Systemen und andere Wassersportler wie Surfer, Kiter, Kanuten und Angler werden vom AIS schlichtweg nicht „gesehen“. Und da hat ein Radarsystem den entscheidenden Vorteil: es werden nahezu alle Objekte, Hindernisse und Kollisionsgegner erfasst und angezeigt. Solange AIS also nicht verpflichtend auf jeglicher Art von Wasserfahrzeugen vorgeschrieben ist, ist das System lediglich eine unterstützende Hilfe bei der Navigation. Modernen Radarsystemen hingegen ist es egal, wer auf dem Wasser unterwegs ist und ob Signale gesendet werden, es erkennt auch im Nahbereich Objekte und kleine Zielechos, auch wenn sich diese in der Nähe von größeren Objekten befindet.  Die Interpretation von Radarbildern erfordert indes Erfahrung. Fazit AIS kann moderne Radaranlagen nicht ersetzen. Radar hat einen wesentlich größeren Erkennungsgrad als AIS und identifiziert Objekte recht zuverlässig. Vereinfacht gesagt: auf Radar kann sich ein Skipper besser verlassen als auf AIS. AIS hingegen wird nicht durch andere Ziele wie Gebäude oder Inseln behindert und kann vor allem von unerfahrenen Nutzern schnell bedient und das Bild einfach erkannt werden. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, installiert beide Systeme an Bord und integriert sie in ein Navigationssystem mit Multifunktionsdisplay. Moderne Geräte sind in der Lage, sowohl AIS als auch Radarbilder als Overlay über der Seekarte zu darzustellen. Dennoch gilt bei beiden Systemen, dass bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel, Dunkelheit oder Niederschlägen ein Ausguck für die Sicherheit unabdingbar ist.
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Marineferngläser: Worauf es ankommt

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/marine-fernglas-ratgeber.jpg Ferngläser werden auf See und an Bord nicht nur für den guten Durchblick eingesetzt, sondern sind auch ein wichtiges Hilfsmittel für die Navigation und für die Sicherheit. Dazu müssen spezielle Marine-Ferngläser verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Schutz vor Feuchtigkeit Robustheit Gute Helligkeitswerte hohe Dämmerungszahl scharfe Bildwiedergabe Oberfläche auch bei Feuchtigkeit rutschfest Nach Möglichkeit mit eingebautem Peilkompass Vor allem den Belastungen an Bord auch bei schwerem Wetter, wechselnden Temperaturen und salzhaltiger Luft sollte ein Binokel  für den Bordgebrauch standhalten, ebenso gegen die Bildung von Kondenswasser und Beschlagen geschützt sein. Wenn es drauf ankommt, vor allem in schwierigen Situationen, sollte das Fernglas helle und scharfe Bilder liefern. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Beschichtung der Linsen. Sie soll vor allem Beschädigungen wie Kratzern standhalten und störende Licht-Reflektionen vermeiden. Hier sollte auf eine möglichst hochwertige Beschichtung geachtet werden. Diese lässt sich ganz einfach an der Farbe erkennen: Je weniger bunt das Glas erscheint, desto besser. Schutz vor Wetter, Wasser und Stößen Marine-Ferngläser sollten wasserdicht sein, denn Niederschläge , Gischt und überkommende Wellen sind bei schwerem Wetter keine Seltenheit. Professionelle Ferngläser für die Benutzung auf See sind häufig durch eine Stickstoff-Füllung gegen Beschlagen und Kondenswasserbildung geschützt. Denn die großen Temperaturunterschiede, die beispielsweise zwischen dem beheizten Salon und dem kühlen Cockpit bestehen, führen ansonsten unweigerlich zum Beschlagen der Gläser – und zwar immer dann, wenn man auf die Funktionstüchtigkeit besonders angewiesen ist. Eine gummierte Beschichtung (Armierung) ist nicht nur sinnvoll, um das Glas auch mit kalten und feuchten Händen gut festhalten zu können, sondern schützt das Glas auch vor Schlägen und bei Stürzen. Ein Umhängegurt sichert das Fernglas vorm Überbordgehen, wenn die Verhältnisse an Deck widrig sind.  Am besten geeignet sind Schwimmgurte, falls das teure Stück doch mal außenbords fallen sollte. Achten Sie bei der Auswahl auch auf den Temperaturbereich, den die Hersteller angeben. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/marinefernglas-mit-schwimmgurt.jpg Marinefernglas mit Schwimmgurt Helligkeit, Dämmerungswert und Kompassanzeige Auch und gerade bei schlechtem Wetter und wenig Licht sollte ein Marine-Fernglas dazu in der Lage sein, entfernte Objekte wie Schiffsverkehr, Betonnung, Hafeneinfahrten oder Landmarken gut wiederzugeben. Deshalb sollte das Fernglas entsprechend lichtstark sein und über eine hohe Dämmerungszahl verfügen, um auch bei wenig Restlicht viel erkennen zu können. Die Dämmerungszahl lässt sich ausrechnen: sie wird durch die Wurzel aus der Vergrößerung multipliziert mit dem Durchmesser errechnet. Ein 7×50 Glas hat somit eine Dämmerungszahl von 18,71 (√350 = 18.71) Je höher die Dämmerungszahl, desto besser und desto mehr Details werden abgebildet. Daneben sollte die Lichtstärke entsprechend gut sein. Auch diese kann man mit einer Rechenformel ermitteln: Hierzu wird die Größe der Frontlinse durch die Vergrößerung geteilt und das Ergebnis quadratiert, also mit sich selbst multipliziert. Bei dem Beispiel 7×50 beträgt die Lichtstärkezahl somit ca. 51 (50:7 = 7,14. 7,14 x 7,14 =  50,98 ) Zur Navigation und als Peilkompass sollte ein Marine-Fernglas zusätzlich über einen internen, entweder digitalen oder analogen Kompass verfügen. Hier gibt es auch große Unterschiede – manche Kompassanzeigen sind beleuchtet, was in der Dämmerung hilfreich ist, andere fangen das Tageslicht über einen Durchlass auf dar Oberseite des Fernglasgehäuses ein. Hier ist bei wenig Restlich oder durch ein verdecken durch z.B. Handschuhe schwieriger, den Kompass abzulesen.  Im Handel sind dazu auch sehr hochpreisige Modelle verfügbar, die auch eine Entfernungsmessung per Laser vornehmen können. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/dsc_3404.jpg Die Sache mit den Zahlen: Vergrößerung und Durchmesser Die Angabe „7×50“, „7×30“ etc. stellen den Durchmesser des Objeitves sowie den Vergrößerungsfaktor dar. Für den Einsatz an Bord ist eine Vergrößerung von 7 oder 8 ideal. Alle Vergrößerungen darüber hinaus führen dazu, dass es bei Seegang oder Kabbelwelle schwierig wird, das Bild ruhig zu halten. Je höher die Vergrößerung, desto niedriger die Helligkeitswerte. Für den Gebrauch bei wenig Licht und schlechtem Wetter liefert daher ein 7×50 hellere Bilder als ein 7×30. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/fernglas-messung.jpg Spezielle Ausstattung und Technik Ein Marinefernglas sollte unbedingt über eine Kompassfunktion verfügen. Zusätzlich gibt es viele weitere nützliche Funktionen für den Einsatz auf See. Eine davon ist die Bildstabilisierung , die für eine ruhigere Bildwiedergabe sorgt, selbst bei unruhigen Bedingungen. Diese Funktion ist möglicherweise schon von digitalen Videokameras bekannt, wo ein optischer oder elektronischer Bildstabilisator verwendet wird. Besonders praktisch für die Navigation ist auch die Laser-Entfernungsmessung, die es ermöglicht, die Entfernung zu einem anvisierten Punkt direkt im Fernglas abzulesen. Die Laser-Entfernungsmessung eignet sich für den ausschließlich Nahbereich von 1 bis 2 Kilometer Entfernung, weiter entfernte Objekte werden nicht erfasst. Zusätzliches Zubehör wie eine robuste Tasche bzw. Hartschalenbox, Pflegemittel, Reinigungstücher, Schwimmgurt und auch Ersatz für die die Objektiv- und Okulardeckel sind je nach Einsatzzweck sinnvoll.
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Rettungswesten: Was die Wartungsintervalle beeinflusst

Wartung von Rettungswesten Automatische Rettungswesten  benötigen in der Regel alle zwei Jahre eine grundlegende  Wartung  und Prüfung. In den meisten Fällen wird auf Zustand, Dichtigkeit und Funktion überprüft, sowie die Auslösetablette ausgetauscht. Im gewerblichen Einsatz und der internationalen Seeschifffahrt (SOLAS) sind diese Intervalle sogar alle zwölf Monate verpflichtend vorgesehen. Regelmäßige Wartung dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch, um die  Lebensdauer , die laut Empfehlung beim  Fachverband Seenotrettungsmittel (FSR)  und allen FSR-Mitgliedern auf zehn Jahre begrenzt ist, zu erreichen. Die Lebensdauer wird auch vom Gesetzgeber begrenzt, der den Herstellern mit der EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstungen eine definitive, begrenzte Angabe der Lebensdauer sogar vorschreibt. Soweit die Theorie und die Vorschriften. In der Praxis kann das alles wiederum ganz anders aussehen. In der gewerblichen und internationalen Seeschifffahrt werden die eingesetzten Westen nicht selten in wesentlich kürzeren Abständen gewartet. Denn je nach Fahrtgebiet und Einsatz werden sie teilweise viel stärker als im Durchschnitt beansprucht. Benjamin Bernhardt, Geschäftsführer der Marke  SECUMAR , bestätigt: „Manche unserer Kunden haben ein Wartungsintervall von sechs Monaten und schreiben darüber hinaus weitere Überprüfungen innerhalb dieses Zeitraums vor. Diese Risikobewertung, im BG-Jargon „Gefährdungsbeurteilung“ genannt, ist einerseits verpflichtend vorgeschrieben, damit ein Versicherungsschutz der Arbeitnehmer besteht. Andererseits ist sie für Arbeitgeber auch eine Haftungsbegrenzung.“ Was für die Berufsschifffahrt gilt, sollte auch der Freizeitskipper oder Sportschiffer beachten. Denn  Wartungsintervalle  wie Lebensdauer hängen letztlich von der Beanspruchung ab. Bei „normaler“ Benutzung, also dem Urlaubstörn und der üblichen Fahrten während der Saisons, sind die zwei Jahre in den meisten Fällen ein angemessener Zeitraum. Für Vercharterer oder bei überdurchschnittlicher Benutzung und auch in bestimmten Revieren ist es in manchen Fällen ratsam, die Wartung in kürzeren Zeiträumen durchführen zu lassen. Die Wartungsintervalle kann man durchaus mit der TÜV-Untersuchung bei Kraftfahrzeugen vergleichen: Zwar wird alle zwei (bzw. drei) Jahre der technische Zustand überprüft, aber das bedeutet nicht, dass in der Zwischenzeit keine Defekte auftreten können. Letztlich sind nicht die Wartungsintervalle oder die vom Hersteller angegebene Lebensdauerbegrenzung entscheidend, wie der Zustand einer Weste ist, sondern die Intensität der Benutzung sowie die Beanspruchung. Und da spielen sehr viele Faktoren eine Rolle. Man sollte also nicht nur auf die oft verbauten Indikatoren achten, die die Funktion der Auslösemechanik anzeigen, sondern auch regelmäßig die Westen auf Spuren starker Beanspruchung kontrollieren – und im Zweifel die Wartung vorziehen und die Weste zu einem zugelassenen Wartungsbetrieb geben. Was  kann die Wartungsintervalle und die Lebensdauer einer Rettungsweste beeinflussen? Mechanische Belastung Durch Lagerung und Benutzung werden Rettungswesten unterschiedlich beansprucht. Durch viel Bewegung und Reibung (Scheuern) können die Westen starken mechanischen Belastungen ausgesetzt sein. Erster Indikator für eine überdurchschnittliche Beanspruchung ist in der Regel die textile Schutzhülle. Zeigen sich deutliche Scheuerstellen oder gar Löcher, kann das ein Zeichen dafür sein, dass auch das Innenleben eventuell beschädigt sein kann. Schutzhüllen dienen zwar genau zum Schutz der innenliegenden Komponenten einer Rettungsweste, wie Auslösemechanik oder Schwimmkörper, können jedoch nicht alle mechanischen Belastungen fernhalten. Bei optischen Abnutzungsstellen an der Außenhülle sollte daher in jedem Falle auch der Schwimmkörper einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden. Die heute gängigen Modelle haben hierfür ein Mundventil, an dem der Schwimmkörper aufgeblasen und entlüftet werden kann. Bei der Gelegenheit sollte auch die Auslösevorrichtungen kontrolliert werden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/wartung-rettungsweste_1_1.jpg Wartung von Rettungswesten Salzwasser, Gischt und Schweiß Salzwasser, Gischt und auch Schweiß tragen zu einer Materialbeanspruchung bei. Die Schwimmkörper sind durch die Schutzhüllen nicht gegen das Eindringen von Wasser geschützt, egal ob sie mit einem Reißverschluss oder mit Klettband verschlossen werden. In jedem Falle wird immer Wasser in das Innere der Weste gelangen. Auch gelangt nicht selten Sand in den inneren Bereich von Westen, wenn sie zum Beispiel nach der Fahrt vom Ankerplatz zum Strand dann dort abgelegt werden. All diese Ablagerungen, wie Salz, Schmutz oder Sand, wirken bei mechanischer Belastung dann vor allem auf die Knickstellen des meistens gefalteten Schwimmkörpers wie Schleifpapier und das kann auf Dauer zu Beschädigungen, sprich Undichtigkeiten führen. Aus diesem Grund raten fast ausnahmslos alle Hersteller, die Rettungswesten nach Kontakt mit Schmutz oder Salzwasser zu reinigen – und das nicht nur außen, sondern auch das Innenleben sollte mit leichter Seifenlauge oder Feinwaschmittel gereinigt und mit klarem Wasser nachgespült werden. In jedem Falle sollten die Vorgaben der jeweiligen Hersteller unbedingt beachtet werden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/scout275_mood-man.jpg Die Beanspruchung hängt auch vom Revier ab UV-Strahlung / Sonnenlicht Wenn es etwas gibt, was kaum ein Kunststoff mag, dann ist es Sonnen- bzw. UV-Einstrahlung. UV-Strahlung trägt zur schnelleren Alterung von Kunststoffen bei. Ob eine Rettungsweste durch hohe Sonnenstrahlung belastet ist, zeigt sich normalerweise an sichtbaren Farbverlusten und Ausbleichungen. Je leuchtender und farbenfroher ein Material ist, desto geringer ist die UV-Beständigkeit und desto früher bleicht es aus. Zwar benutzen alle Hersteller UV-beständige Materialien, aber auch diese Stoffe altern bei hoher UV-Strahlung schneller. Aber nicht nur das: UV-Licht, spricht Sonnenlicht, trägt auch zu einer schnelleren Degradation von PU-Kunststoff bei. Bei einer Schutzhülle kann man dies manchmal daran erkennen, dass die Innenseite der Schutzhülle, welche mit PU beschichtet ist, Beschädigungen aufweist. Das Schadbild ähnelt einem Sonnenbrand auf der Haut, bei dem die Haut abpellt. Zu beachten ist, dass die Dichtigkeit der Schwimmkörper ebenfalls über eine PU-Beschichtung hergestellt wird. Somit kann auch die Dichtigkeit des Schwimmkörpers innerhalb der Schutzhülle durch UV-Strahlung beeinflusst werden. Sind Farbveränderungen an der Schutzhülle oder sogar ein Abpellen der PU-Beschichtung auf der Innenseite der Schutzhülle sichtbar, dann sollte dringend auch die Dichtigkeit des Schwimmkörpers überprüft werden, auch wenn die nächste Wartung laut Wartungsplakette noch nicht fällig ist. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/rettungswesten-aufgeblasen.jpg Dichtigkeitsprüfung der Schwimmkörper Altern durch Nichtgebrauch Jeder kennt das sicher: Man sucht ein Gummiband, wird in einer Schublade fündig und wundert sich, dass es schon bei der kleinsten Belastung einfach reißt. PU-Kunststoffe können auch bei Nichtgebrauch altern, auch wenn sie vor Umwelteinflüssen weitgehend geschützt gelagert werden. Dennoch sind Polyurethane grundsätzlich anfällig für Degradation, also Materialermüdung, und Oxidation. Somit altern die Materialien auch, wenn sie gar nicht benutzt werden. Daher sollten Westen, die eine längere Zeit gelagert wurden von außen wie neu erscheinen, vor der Benutzung eingehend kontrolliert werden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/rettungsweste-secumar.jpg Automatische Rettungsweste: Regelmäßig kontrollieren Fazit und Empfehlung Viele Bootssportler werfen hin und wieder einen Blick auf die Indikatoren einer Rettungsweste oder auf die Wartungsplakette, um den Zustand einzuschätzen. Das jedoch reicht nicht aus, um die Verlässlichkeit und den Zustand des vermutlich wichtigsten Seenotrettungsmittels an Bord bewerten zu können. Denn viele äußerliche Einflüsse, übrigens auch extreme Temperaturschwankungen und Chemikalien, können das Material überdurchschnittlich belasten. Jeder Bergsteiger unterzieht seine Ausrüstung wie Karabiner oder Seile vor jeder Tour einer eingehenden Prüfung. Ebenso sollte das jeder Skipper auch mit  Rettungswesten halten. Die Crux an Rettungswesten ist, dass man sie im besten Fall niemals benötigt, da man idealerweise niemals über Bord geht. Ob sie funktionieren, stellt sich dann erst im Gebrauch, also im Notfall, heraus. Deshalb sollte man sie stets überprüfen und kontrollieren. SECUMAR-Chef Bernhardt empfiehlt vor jedem Gebrauch einen Kurzcheck, vor längeren Törns, die über das übliche Wochenende hinaus gehen, oder auch Nachtfahrten, rät Bernhardt zu einer gründlicheren Kontrolle: „Zusätzlich zu einem Kurz-Check sollte die Rettungsweste dabei unbedingt einem 16-Stunden-Dichtigkeitstest unterzogen werden. Dafür ist kein Aufblasen per CO2-Patrone notwendig. Es reicht aus, die Schutzhülle zu öffnen und den Schwimmkörper über das Mundventil aufzublasen. Da die Westen heutzutage komplett aus synthetischen, anorganischen Materialien gefertigt werden, ist eine Schimmelbildung im Schwimmkörper durch Feuchtigkeit in der Atemluft nicht zu befürchten. Dies war lediglich früher der Fall, als Schwimmkörper noch aus Kautschuk gefertigt wurden.“ SECUMAR fertigt seit Anfang der 1990er Jahre keine Schwimmkörper mehr aus Kautschuk. Eigene Risikoeinschätzung vornehmen Freizeitskipper sind gut beraten, es ähnlich wie die Berufsschifffahrt zu halten und eine eigene Risikoeinschätzung vorzunehmen. Für gewerbliche Skipper, auch für Kojencharter, verlangt die Berufsgenossenschaft sogar eine solche Gefährdungsbewertung. Wie man eine solche Risokobewertung vornimmt, ist in dem Leitfaden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV Regel 112-201) nachzulesen. Einige Hersteller bieten auch privaten Kunden Beratung zu diesem Thema an. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/plakette_fsr-002_1.jpg
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Verhaltensempfehlungen bei Orca Begegnungen

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/orcas-und-segelboot-titel.jpg Immer wieder kommt es zu Vorfällen, bei denen Orcas Boote oder Segelyachten angreifen. Doch wie reagiert man an Bord im Falle eines Orca-Angriffs? Mögliche Gründe für die Angriffe und die wichtigsten Verhaltenstipps im Überblick. Seit 2020 häufen sich vor der Küste der iberischen Halbinsel Vorfälle, in denen Orcas Boote oder Segelyachten angreifen und teils erhebliche Schäden anrichten. Ein Faktor, der derzeit viele Segelcrews  verunsichert. Die Wissenschaftler rätseln über die Gründe. In vielen Boulevard-Medien wird das Thema sehr drastisch dargestellt – Überschriften wie „Angriff der Killerwale“ sind nicht selten. Entsprechend die Reaktionen in den sozialen Medien, wo von GPS-Markierungen bis zum Abschuss der Tiere vieles gefordert wird. Vor allem liest man immer häufiger die These, es sei „die Rache der Natur“ am Menschen. Doch sind Orcas wirklich so gefährlich? Und wie sollten Skipper an Bord reagieren, wenn die Orcas kommen? Inhaltsverzeichnis Sind Orcas wirklich gefährlich? Mögliche Ursachen für die Orca-Angriffe Verhaltenstipps bei Orca-Begegnungen Orca Melde-Apps Fazit Wie gefährlich sind Orcas? Weltweit gibt es bis heute keinen einzigen bekannten Fall, in dem  Schwertwale (Orcinus Orca)  in freier Wildbahn Menschen angegriffen haben. 2020 wurden an einem Strand in Galizien mehrere Orcas zwischen Surfern gesichtet, ohne dass es zu Zwischenfällen oder gar Angriffen kam. Entgegen einer häufig auftretenden Meinung stehen weder Robben noch andere Tiere, die mit Menschen verwechselt werden könnten, auf der Speiseliste vom Orcinus Orca. Dennoch werden die Meeressäuger – vermutlich wegen ihrer imposanten Erscheinung – neben der Bezeichnung „Orcas“ auch „ Killerwale “ oder „Mörderwale“ genannt. Die sehr plakativen Namen unterstreichen in der allgemeinen Wahrnehmung die derzeitigen Vorfälle an der portugiesischen und spanischen Küste. Angriffe von Orcas auf Segelyachten Seit 2020 wurden im Küstengebiet vor Spanien und Portugal mehrere hundert Vorfälle gezählt, in denen Orcas vor allem Segelyachten große Probleme bereiteten. Auch Fischerboote und Ribs waren vereinzelt betroffen.  Teilweise wurden die Boote gerammt und geradezu gejagt, teilweise entstanden erhebliche und gefährliche Schäden, wie abgerissene oder gebrochene Ruderblätter. Es gab sogar bereits Totalverluste durch Wassereinbrüche nach den Angriffen auf die Ruderblätter. Zeitweise wurde vor der  südspanischen Küste ein Sperrgebiet eingerichtet, um weitere Havarien möglichst zu vermeiden. Zuvor war ein Gebiet vor dem Cap Finisterre betroffen und abgesperrt worden. Skipper und Crews berichten von den Angriffen: Sie schildern, wie die Meeressäuger plötzlich im Rudel auftauchen, das Boot rammen, es umherschieben und es unkontrollierbar machen. Auf Youtube und anderen Kanälen tauchen  immer mehr Videos  und Fotos von Bord der betroffenen Yachten auf. In den sozialen Medien gibt es Gruppen und Communities, in denen Skipper über Sichtungen und Vorfälle berichten. Auf der Website der Arbeitsgruppe zu Atlantischen Orcas (GTOA) werden seit 2020 registrierte Orca-Übergriffe auf einer interaktiven Karte dokumentiert, sowie eine Übersichtskarte der Vorfälle in Echtzeit. Registrierte Orca Interaktionen Februar-März 2024 Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/orca-angriffe-karte-2024.jpg Registrierte Orca Interaktionen Februar-März 2024 Quelle Karte: GTOA Website, Screenshot Mögliche Ursachen für die Orca-Angriffe Schilderungen, Augenzeugenberichte und Videos hinterlassen durch die Wucht der Tiere oftmals den Eindruck eines gezielten Angriffs. Bilder von abgerissenen Ruderblättern vermitteln das Gefühl die Orcas würden äußerst aggressiv vorgehen und die Yachten nahezu jagen und als Feinde ansehen. Es ist aber keinesfalls erwiesen, warum es immer häufiger zu den Vorfällen kommt. Die Analysen und Auswertungen der Videos und Fotos lassen allerdings mittlerweile viele Meeresbiologen zum Schluss kommen, dass es sich dabei eher um eine spielerische Handlung von Jungtieren handeln könne. Die Auswertung der Bilder und Filme haben in dem Gebiet ergeben, dass es sich oftmals um die immer gleichen Populationen von Orcas handelt - halbstarke Jungtiere, die ihrem Spieltrieb freien Lauf lassen und die Yachten nicht als Fressfeinde, sondern als reizvolles Spielzeug ansehen. Weltweit sind sich viele Meeresbiologen einig, dass ein gezielter Angriff anders ablaufen würde und vor allem stärkere Schäden an den Booten zur Folge hätten. Schwertwale sind intelligente Jäger, die mit sehr ausgeklügelten Strategien vorgehen. Bei den Vorfällen im Atlantik greifen die Orcas indes fast nur von hinten an und vor allem die Ruderblätter scheinen ihren Reiz auszuüben. Daher gibt es einige Berichte, bei denen die Wale das Interesse verloren, nachdem die Boote gestoppt, der Autopilot deaktiviert und das Ruder locker gelassen wurde. Auch bei der Deutschen Stiftung Meeresschutz geht man nicht von gezielten Angriffen aus: „Das Ganze hat sich anscheinend verselbstständigt. Der ursprüngliche Auslöser spielt wahrscheinlich keine Rolle mehr. Sie machen das, weil sie es können und weil es ihnen in irgendeiner Form Freude bereitet. Vielleicht trainieren sie mit diesen mehr als ungewöhnlichen Aktionen auch den sozialen Zusammenhalt oder es sind Koordinationsübungen, ähnlich wie beim Fußballtraining in Kleingruppen“ (Ulrich Karlowski, Deutsche Stiftung Meeresschutz) Nachdem die Orca-Vorfälle über den Zeitraum von nunmehr vier Jahren nicht ab- sondern eher zunehmen, ist davon auszugehen, dass es sich nicht um ein vorübergehendes Verhalten handelt. Die Wale befinden sich während der Angriffe offenbar auf dem Weg zur Jagd auf eines ihrer bevorzugten Beutetiere, dem Thunfisch. Daher entsprechen die Orte der Vorfälle mit Yachten auch der Zugbahn der Thunfische. Verhaltensempfehlungen bei Orca-Begegnungen in der Übersicht Sowohl die Gründe für die Übergriffe von Orcas auf Yachten als auch die Verhaltensregeln sind noch immer unklar, weshalb es derzeit keine einheitlichen Verhaltensregeln oder -empfehlungen gibt. Mehrere Institutionen haben Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, darunter die spanische Regierung die GTOA die englische Cruising Association (CA) Die jeweiligen Empfehlungen unterscheiden sich teils sogar drastisch. Nachfolgend die Empfehlungen im Detail. Empfehlungen der Arbeitsgruppe GTOA Die Arbeitsgruppe GTOA hat ein Sicherheitsprotokoll veröffentlicht, in dem Empfehlungen für das Verhalten an Bord gegeben werden, wenn es zu einer Begegnung mit Orcas auf See kommen sollte. Wenn es Seegang, Situation und Position zulassen, verlangsamen Sie das Tempo, stoppen Sie den Motor (bergen Sie die Segel), schalten Sie den Autopiloten aus und lassen Sie das Ruder auf Kurs Nehmen Sie Kontakt mit dem Funkkanal 112/16 oder dem Revierleiter auf (Tarifa 10; Tanger 69; Fisterra 16) Nehmen Sie die Hände vom Steuerrad und berühren Sie es nicht, entfernen Sie sich von allen Teilen des Schiffes, die fallen oder sich stark drehen könnten Lassen Sie das UKW eingeschaltet Wenn Sie ein Fotohandy oder ein anderes Gerät haben, nehmen Sie die Tiere auf, insbesondere ihre Rückenflossen, um sie später identifizieren zu können Wenn Sie nach einer Weile keinen Druck auf das Ruder spüren und die Tiere sich entfernt haben, prüfen Sie, ob es sich dreht und funktioniert Wenn Sie einen Schaden feststellen, der eine sichere Weiterfahrt gefährdet, fordern Sie ein Abschleppen an Melden Sie den Orca-Kontakt den Spezialisten und den Behörden Grundlegende Informationen zur Übermittlung an die Behörden: Name des Bootes – Datum und Uhrzeit – Kontakt (Telefon / E-Mail) – Position (GPS). Fotos der Rückenflossen, um die Orcas zu identifizieren. Darüber hinaus hat die GTOA auf ihrer Website auch eine Ampelkarte veröffentlicht, auf der regelmäßig Risikogebiete für Orca-Angriffe ausgewiesen werden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/risk-map-orcas.jpg Die Ampelkarte der GTOA mit aktuellen Risikogebieten. Foto: © GTOA Website, Screenshot Empfehlungen der spanischen Regierung bei Orca-Angriffen Die spanische Regierung indes rät dazu in ihren 2023 veröffentlichten Verhaltensempfehlungen bei Orca-Kontakt (Originaltext in spanischer Sprache), das Boot nicht anzuhalten, sondern mit Motor möglichst schnell in flachere Gewässer zu fahren. Im Einzelnen lauten die Empfehlungen wie folgt: „Empfehlungen für Schiffsführer, wenn Schwertwale mit dem Schiff interagieren Wenn man während der Fahrt auf Schwertwale oder andere Wale trifft und die Schwertwale mit dem Schiff interagieren, muss der Schiffsführer des Schiffes, soweit möglich und sofern sie keine größere Gefahr darstellen , folgenden Maßnahme ergreifen: Verhinderung der Annäherung der an Bord befindlichen Personen an die Reling, indem sichergestellt wird, dass sie sich an Orten aufhalten, die den größtmöglichen Schutz vor plötzlichen Bewegungen, die zu Verletzungen oder einem Sturz ins Meer führen könnten, und vor Schlägen durch … bewegliche Teile (wie Großbaum, Anm. d. Verf.) bieten . Im Falle eines Zusammentreffens ist es immer besser, zu motoren als zu segeln, das Boot nicht zu stoppen und in gerader Linie mit der höchstmöglichen Geschwindigkeit, immer im Rahmen der Sicherheitsreserven des Bootes und der Wind- und Seebedingungen, in Richtung flacherer Gewässer zu fahren , bis die Schwertwale das Interesse verlieren. Bei Schiffen unter Segel ist auch zu bedenken, dass der Kiel beeinträchtigt werden könnte, was sich auf die Stabilität des Schiffes auswirken könnte, und es wird daher empfohlen, die Segel wegzunehmen und unter Maschine zu fahren. Es wird empfohlen, innerhalb der Sicherheitsgrenzen jedes Schiffes so nah wie möglich an der Küste zu fahren, insbesondere in der Nähe der Bucht von Barbate, wo die Wahrscheinlichkeit, auf Gruppen von Schwertwalen zu treffen, geringer ist. (Barbate ist ein Hotspot; gemeint ist, dass bei Umfahren der Almadraba vor Barbate zwischen Hafenmole und Nordtonne der Almadraba eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit für Interaktionen besteht. Auf der küstennahen Passage hat es noch keinen Vorfall gegeben, Anm. d. Verf.) Jedes Schiff oder Boot, das die Anwesenheit von Schwertwalen oder anderen Walen beobachtet, unabhängig davon, ob es zu Interaktionen kommt oder nicht, muss sich strikt an die Bestimmungen des Königlichen Erlasses 1727/2007 vom 21. Dezember halten, der Maßnahmen zum Schutz der Wale festlegt, insbesondere solche, die darauf abzielen, Verhaltensweisen zu vermeiden, die Tod, Schaden, Belästigung oder Unbehagen für Wale verursachen können, und im Allgemeinen jedes der in den Artikeln 4 und 5 des genannten Königlichen Erlasses genannten Verhaltensweisen. Die an der Begegnung beteiligten Schwertwale sind zu beobachten und, wenn möglich, zu fotografieren. Die Beobachtungsaktivitäten müssen unter Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen und der Verpflichtungen der guten Seemannspraxis durchgeführt werden, ohne Beeinträchtigung der Ausübung von Entscheidungen, die für die Sicherheit der Schifffahrt notwendig sind, und nur, wenn dies möglich und sicher ist, ohne das Schiff oder Boot, die Personen an Bord oder die Wale größeren Risiken auszusetzen. Was auch immer an neueren Anweisungen oder Empfehlungen besteht, sollte an Seeleute weitergegeben werden. Es wird daran erinnert, dass jeder Skipper/Kapitän verpflichtet ist, Ereignisse zu melden, die eine Gefahr für die Schifffahrt darstellen könnten, und dass daher Interaktionen mit Schwertwalen über die entsprechende Koordinierungsstelle für den Seerettungsdienst gemeldet werden sollten.“ (Hinweis auf dieses Update und Übersetzung: Martin Birkhoff, Trans-Ocean-Stützpunktleiter, SY Mago del Sur) Sicherheitshinweise der britischen Cruising Association Die englische Cruising Association (CA) hat eine Checkliste mit Sicherheitshinweisen für Segler veröffentlicht: Halten Sie sich von bekannten Orca-Standorten fern, indem Sie die neuesten GTOA-Interaktionskarten, Facebook-Gruppen ( wie Orca Attack Reports ) und Melde-Apps prüfen Befolgen Sie das Sicherheitsprotokoll der GTOA und die angeführten Abschreckungsmaßnahmen Untersuchen Sie die von Skippern ergriffenen Maßnahmen zur Abschreckung von Orca-Interaktionen, indem Sie auf die Orca-Meldedatenbank der Cruising Association und die Bibliothek mit Kommentaren zu Interaktionen zugreifen Machen Sie sich mit den Notdiensten vertraut: UKW-Kanal 16, Telefon 112 und die Kontaktdaten der Koordinierungsstelle für die Seenotrettung, des Seenotrettungsdienstes und der Küstenwache in den Gewässern, die Sie durchfahren, Telefon: Frankreich 196/Portugal 112/Spanien 900 202 202 Unabhängig davon, ob Sie eine Interaktion oder eine ereignislose Passage erleben, senden Sie einen Bericht an die Berichtsdatenbank der CA Orca Melde-Apps Neben den verschiedenen Sicherheitshinweisen sind zwei Apps nützlich und hilfreich, mit denen Orca-Angriffe gemeldet und gesichtet werden können. Denn Skipper, die wissen, wo sich die Orcas derzeit aufhalten, können diese Gebiete sicher umfahren. Folgende Apps sollten Skipper und Crews in den betroffenen Seegebieten immer kontrollieren: GT Orcas Download im Apple Store Download im Google Play Store Orcinus Download im Apple Store Download im Google Play Store Zusammenfassung und Fazit: Orca-Angriffe vor der iberischen Halbinsel Ein Fazit ist immer dann gut, wenn es zu einer abschließenden Bewertung kommen kann. Im Falle der Orca-Übergriffe vor der iberischen Halbinsel ist jedoch keine gesicherte Erkenntnis vorhanden. Viele Fälle sind unterschiedlich. Vor allem die Berichte der Skipper über erfolglose oder erfolgreiche Abwehrversuche unterscheiden sich sehr. Auch ist nicht gesichert zu sagen, was die Meeressäuger dazu bewegt, plötzlich auf Boote so zu reagieren, wie sie es seit 2020 tun. Die Crux an der Sache: Einerseits hofft jeder Skipper, keinen Kontakt oder Vorfall mit Orcas zu haben. Andererseits ermöglicht nur eine über einen längeren Zeitraum gesicherte Datenlage Verhaltensforschern und Meeresbiologen, Gründe für die Übergriffe zu finden und vor allem möglichst sichere Verhaltensempfehlungen zu geben. Das bedeutet: Je mehr Vorfälle es gibt und je mehr davon möglichst detailliert dokumentiert werden, desto eindeutigere Schlüsse können gezogen werden. Aufgrund der bislang vorliegenden Erkenntnisse und Informationsmöglichkeiten hier zusammenfassend eine Liste mit Empfehlungen: Informieren Sie sich vor Abfahrt in die betroffene Region per App oder auf der Ampelkarte der GTOA über die derzeitige Situation und Sichtungsmeldungen Bei roter Ampel und hoher Aktivität planen Sie ihren Törn ggf. um Wenn es das Wetter zulässt, fahren sie in flacheren Gewässern entlang der Küste. Achtung: Bei starkem auflandigen Wind wird geraten, sich außerhalb des Kontinentalschelfs zu bewegen, da in flacheren Gebieten ein gefährlicher Seegang enstehen kann. Daher ist dieser Ratschlag immer wetterabhängig Beachten Sie stets die neuesten Verhaltensempfehlungen der GTOA und der spanischen Regierung. es erfolgen je nach Datenlage ständig neue Updates aufgrund neuer Erkenntnisse Besprechen Sie mit der Crew das Verhalten an Bord bei Orca-Kontakt und teilen Sie entsprechende Rollen ein Verzichten Sie auf selbstgemachte Orca-Abwehrsysteme Zusammenfassung und Fazit: Orca-Angriffe vor der iberischen Halbinsel Ein Fazit ist immer dann gut, wenn es zu einer abschließenden Bewertung kommen kann. Im Falle der Orca-Übergriffe vor der iberischen Halbinsel ist jedoch keine gesicherte Erkenntnis vorhanden. Viele Fälle sind unterschiedlich. Vor allem die Berichte der Skipper über erfolglose oder erfolgreiche Abwehrversuche unterscheiden sich sehr. Auch ist nicht gesichert zu sagen, was die Meeressäuger dazu bewegt, plötzlich auf Boote so zu reagieren, wie sie es seit 2020 tun. Die Crux an der Sache: Einerseits hofft jeder Skipper, keinen Kontakt oder Vorfall mit Orcas zu haben. Andererseits ermöglicht nur eine über einen längeren Zeitraum gesicherte Datenlage Verhaltensforschern und Meeresbiologen, Gründe für die Übergriffe zu finden und vor allem möglichst sichere Verhaltensempfehlungen zu geben. Das bedeutet: Je mehr Vorfälle es gibt und je mehr davon möglichst detailliert dokumentiert werden, desto eindeutigere Schlüsse können gezogen werden. Aufgrund der bislang vorliegenden Erkenntnisse und Informationsmöglichkeiten hier zusammenfassend eine Liste mit Empfehlungen: Informieren Sie sich vor Abfahrt in die betroffene Region per App oder auf der Ampelkarte der GTOA über die derzeitige Situation und Sichtungsmeldungen Bei roter Ampel und hoher Aktivität planen Sie ihren Törn ggf. um Wenn es das Wetter zulässt, fahren sie in flacheren Gewässern entlang der Küste. Achtung: Bei starkem auflandigen Wind wird geraten, sich außerhalb des Kontinentalschelfs zu bewegen, da in flacheren Gebieten ein gefährlicher Seegang enstehen kann. Daher ist dieser Ratschlag immer wetterabhängig Beachten Sie stets die neuesten Verhaltensempfehlungen der GTOA und der spanischen Regierung. es erfolgen je nach Datenlage ständig neue Updates aufgrund neuer Erkenntnisse Besprechen Sie mit der Crew das Verhalten an Bord bei Orca-Kontakt und teilen Sie entsprechende Rollen ein Verzichten Sie auf selbstgemachte Orca-Abwehrsysteme Sicherheit auf See: Weitere Tipps zum Thema   Seezeichen und Betonnung: Die wichtigsten Informationen in der Übersicht So finden Skipper die passende Rettungsweste Seeigel, Quallen und Feuerwürmer: Sofortmaßnahmen und Prävention Checkliste für den Schadensfall: Was tun bei einer Havarie? Das richtige Verhalten im Notfall
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Gäste an Bord: Worauf man achten sollte

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/mitsegler-ratgeber-slide.jpg Gäste ohne Borderfahrung Egal ob Freunde oder Familie – nicht alle Gäste, die man an Bord mitnimmt, besitzen Erfahrung, wie man sich an Bord bewegt und worauf man achten muss. Bevor die Leinen losgeworfen werden, ist es vor allem die Aufgabe des Skippers, seine Crew einzuweisen und ihnen die wichtigsten Abläufe an Bord zu erklären. Auch, wenn Besuchern keine Aufgabe für die Manöver wird und die Gäste einfach nur umher geschippert werden, gilt es „Landratten“ auf die Besonderheiten, Gefahren und Abläufe vorzubereiten. Damit es sowohl im Hafen als auch unterwegs nicht zu bösen Überraschungen oder brenzligen Situationen kommt, sollten einige Punkte beachtet und besprochen werden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/gaeste-an-bord-beispielbild-2.jpg Das Boot und die Technik erklären Als Erstes ist es wichtig, Gästen das Boot zu erklären, wie es funktioniert und dabei auch wichtige Fachbegriffe zu nennen. Besucher, die zum ersten Mal auf einer Yacht sind, wissen weder den Unterschied zwischen einer Schot und einem Fall, abgesehen von Begriffen wie „Saling“ oder „Großbaum“. Selbst für Skipper normal erscheinende Ausdrucksweisen, wie „Backbord“ oder „achtern“ ist für manchen Unerfahrenen absolutes Neuland. Zunächst ist es also sinnvoll, ein Boot in seinem Aufbau zu erklären und dabei Begriffe wie z.B. „Vordeck“, „Plicht“ oder „Niedergang“ gleich zu erklären. In Stress-Situationen, wenn es hektisch wird, hat man kaum Zeit, erst bestimmte Dinge zu erklären. Daher sollten die wichtigsten Elemente eines Bootes erklärt und ihre Bezeichnung erwähnt werden. Überfordern Sie Ihre Gäste jedoch nicht, sondern besprechen Sie wirklich nur die Dinge, die relevant sind. Anschließend folgt eine kurze Einweisung darüber, wie ein Boot überhaupt funktioniert. Vor allem bei Segelbooten wissen die meisten Neulinge nicht, wie sich eine Yacht in verschiedenen Windrichtungen verhält, was dabei zu beachten ist und dass eine Krängung, als Schräglage, bei Amwindkursen ungefährlich und erwünscht ist.  Aber auch auf Motoyachten gibt es einiges zu erklären, zum Beispiel über den Antrieb, die Ruderanlage, Verhalten im Seegang und vieles mehr. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/mitsegler-ratgeber-slide.jpg Manöver erklären Haben sich die Gäste mit der Yacht oder dem Boot vertraut gemacht, geht es um die Manöver, die anstehen werden und was dabei passiert. Wenn unerfahrene Gäste Abläufe kennen und wissen, was als Nächstes passiert, bewegen sie sich sicherer an Bord und kommen dem Skipper oder den Crewmitgliedern in ihren Aufgabenbereichen nicht in die Quere. Neulinge, die keine Aufgaben übernehmen, bekommen für die Zeit der Manöver einen geeigneten Platz zugewiesen. Wenn Aufgaben an die gesamte Crew, also auch an Unerfahrene, verteilt werden, wird vorher klar die Kommandostruktur besprochen, damit niemand etwas zu früh, zu spät oder zum falschen Zeitpunkt macht. Also wird festgelegt, wer die Abläufe koordiniert und wer die Ansagen für die Handgriffe macht. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/gaeste-an-bord-beispielbild.jpg Sicherheit und Rettungsmittel Wichtig ist es, die Gäste mit den Rettungsmitteln vertraut zu machen. Rettungswesten sollten bereits im Hafen angelegt und auf die Körpergröße angepasst werden. Selbstverständlich sollte auch ihre Funktion erklärt werden. Für den Fall der Fälle ist es auch sinnvoll, über Rettungsmanöver zu sprechen und was im Notfall zu tun ist. Auch hier gilt: Eine gute Vorbereitung führt zur Vermeidung von Problemen, die meistens immer dann auftreten, wenn das Wetter schlecht und die Zeit knapp ist. Daher sollten verschiedene Szenarien durchgegangen werden, auch zum Beispiel was passiert und zu tun ist, sollte der Skipper über Bord gehen. Wichtige Telefonnummern, wie die von Bremen Rescue in Seerevieren oder der DLRG oder Wasserschutzpolizei, sollten vor dem Ablegen von den Gästen notiert werden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/deck-segelyacht-mitsegeln.jpg Die wichtigsten Hinweise Die gesamte Thematik, die besprochen wird, ist vor allem für Neulinge manchmal überfordernd und vieles davon nach kurzer Zeit bereits wieder vergessen. Daher sollten die wichtigsten Punkte abschließend noch einmal zusammengefasst werden. Vor allem die „NoGos“ – also Dinge, die man an Bord auf keinen Fall tun sollte, bedürfen einer Wiederholung, damit die Mitreisenden die Wichtigkeit erkennen und die wichtigsten Bordregeln auch beherzigen. Merke: Vieles, was für erfahrene Skipper selbstverständlich und selbsterklärend erscheint, ist für „Landratten“ zunächst nicht erkennbar. Es ist also besser, Dinge zwei mal anzusprechen als keinmal. Um nichts zu vergessen, lohnt sich gegebenenfalls eine Checkliste mit den Einzelpunkten.
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Wassersport ohne Risiko

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/versicherungsschaden-boot.jpg Wassersport ohne Risiko In den vergangenen Jahren hat die Sportschifffahrt auf Deutschlands Binnen- und Küstengewässern erheblich zugenommen. Motorboote, Segelyachten, mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge und Charterboote sind im maritimen Tourismus nicht mehr wegzudenken. Trotz des ausgiebigen Erholungswertes bestehen auch auf dem Wasser gewisse Risiken, die durch Unwissenheit, Leichtsinn, Selbstüberschätzung der eigenen Fahrpraxis oder widrige Wetterbedingungen zu erheblichen Schäden führen können. Wer zahlt beim Crash? Anders als bei Kraftfahrzeugen sind Versicherungen für Sportboote in Deutschland nicht vorgeschrieben. Es sei aber darauf hingewiesen, dass in jedem Fall eine gültige Bootshaftpflichtversicherung vorliegen sollte. Wer meint, ohne sie auszukommen, spart an der falschen Stelle, denn als Eigner bzw. Bootsführer haftet man für jeden selbst verursachten Schaden, notfalls mit dem gesamten Vermögen. Auch das eigene Einkommen kann bis zur Pfändungsgrenze zur Schadenregulierung verwendet werden. Deshalb sollten Sie erst die Leinen Ihres Bootes lösen, wenn Sie tatsächlich einen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen haben. Dafür ist es wichtig, über die wesentlichen Inhalte von Haftpflicht- und Kaskoversicherungen Bescheid zu wissen, zumal das Angebot der Assekuranz in diesem Bereich ständig ansteigt. Für Laien wird die Auswahl immer komplizierter. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage: Welche Versicherungsleistungen sind notwendig, welche dagegen überflüssig? Bootshaftpflichtversicherung Nach dem Gesetz gilt, dass jede Person, die einem Dritten widerrechtlich einen Schaden zufügt, zum Ersatz verpflichtet wird. Freizeitskipper müssen wissen, dass entstandene Unfälle oder Schäden von einer privaten Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden! Ausgenommen sind in der Regel Ruderboote und kleine Schlauchboote ohne Motor. Jeder Eigner sollte daher in seinem eigenen Interesse eine Bootshaftpflichtversicherung abschließen, sonst summieren sich Schadenansprüche schnell ins Unermessliche und können zu einem wirtschaftlichen Kollaps führen. Grundlage einer Bootshaftpflichtversicherung ist die sogenannte „Verschuldenshaftung“. Das bedeutet, dass schuldhaftes Verhalten dem Versicherungsnehmer auch tatsächlich nachgewiesen werden muss. Die Ursachen, die zum Schaden geführt haben, sind überwiegend Fahrlässigkeit, im Einzelfall auch grobe Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz oder Alkoholeinwirkung droht dem Versicherungsnehmer der Verlust des Versicherungsschutzes. Nicht nur der Eigner, sondern auch Crewmitglieder oder andere Personen, die zum Führen des Bootes berechtigt sind, sind im Versicherungsschutz miteingeschlossen. Achten Sie in diesem Zusammenhang auf die „Führerscheinklausel“. Wer auf Gewässern ein Fahrzeug mit mehr als 15 PS Maschinenleistung ohne amtlichen Sportbootführerschein (Binnen oder See) führt, obwohl er dort vorgeschrieben ist, hat keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Neben den Personen sind auch Sachschäden sowie Vermögensschäden im Versicherungsumfang enthalten. Spätere Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sind dabei allerdings nicht miteingeschlossen. Bei einer Haftpflichtversicherung wird in der Regel eine private Nutzung des Bootes vorausgesetzt. Für gewerbliche Zwecke muss meistens ein separater Versicherungsschutz beantragt werden. Der Versicherungsschutz besteht normalerweise weltweit. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich in der Regel auf ein Jahr und verlängert sich, falls nicht gekündigt wird, stillschweigend um ein weiteres Jahr. Noch ein Tipp, der auch für Trailerbootfahrer von Bedeutung sein dürfte: Entgegen der deutschen Regelung ist eine Bootshaftpflichtversicherung in vielen Ländern, besonders in den europäischen Mittelmeerländern, grundsätzlich vorgeschrieben. Achten Sie auf die jeweils festgelegte Deckungssumme. Für einen anstehenden Törn sollte man sich für das entsprechende Land vom Versicherer ein Zertifikat ausstellen lassen, in dem in mehreren Sprachen dokumentiert ist, dass auch tatsächlich ein gültiger Versicherungsschutz besteht.   Beispiele für Haftpflichtschäden Im Hafen beschädigen Sie beim Anlegen ein anderes Boot. Der Schaden am fremden Boot wird ersetzt. Alle Blessuren am eigenen Boot sind nicht versichert. Sie missachten die Vorfahrt eines anderen Schiffes. Dabei werden die Insassen leicht verletzt, und es entsteht ein erheblicher Sachschaden. Alle ärztlichen Behandlungskosten und Reparaturen übernimmt die Haftpflichtversicherung. Eigene Schäden sind ausgeschlossen. Bootskaskoversicherung Anders als eine Bootshaftpflichtversicherung übernimmt eine Kaskoversicherung nur Schäden, die am eigenen Boot entstehen. Je nach vertraglicher Vereinbarung sind Aufwendungen für Bergung und Wrackbeseitigung mit abgedeckt. Auch im Falle eines Diebstahls schützt die Bootskaskoversicherung den Versicherungsnehmer vor finanziellen Einbußen. Ob man sie tatsächlich braucht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen besonders diese Faktoren: Wert und Alter des Bootes, Wertgegenstände an Bord (beispielsweise elektronische Geräte), erhöhte Gefahr eines Diebstahls (z.B. Winterlager, einsam gelegener Liegeplatz), außergewöhnliche Wetterverhältnisse (falls z. B. hohes Sturmrisiko vorhanden ist). Angeboten werden sowohl Vollkasko- als auch Teilkaskoversicherungen. Die Beiträge hierfür sind im Verhältnis zum Wert des Bootes relativ gering. Eine Vollkaskoversicherung ist besonders bei neuen Schiffen zu empfehlen. Im Falle eines Schadens werden Aufwendungen für die Wiederherstellung bzw. bei Totalschaden die gesamte Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Maßgeblich ist dabei der im Vertrag angegebene Versicherungswert. Für ältere Boote ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Entscheidend ist auch hier der vertraglich festgeschriebene Wert des Bootes. Abgedeckt sind Schäden, die beispielsweise durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer, Explosion an Bord, Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus entstanden sind. Bei den Risikobeschreibungen sollte man vor Vertragsabschluss genau prüfen, ob Versicherungsleistungen wie zum Beispiel Schiffsbergungen tatsächlich enthalten sind. Als„Geltungsbereiche“ werden hauptsächlich folgende Reviere angeboten: europäische Binnengewässer, europäische Küstengewässer mit einer Entfernung von 20 sm, Nord- und Ostsee sowie das Mittelmeer. Wählen Sie nur das Revier aus, in dem Sie sich auch tatsächlich aufhalten, um unnötige Beitragszahlungen zu vermeiden. Bei Veränderungen des Liegeplatzes oder bei Urlaubstörns in andere Gewässer lässt sich der Geltungsbereich jederzeit vertraglich erweitern. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung auch nach, ob Landtransporte eingeschlossen sind.   Beispiele für Kaskoschäden an Yachten Ein Sturm beschädigt mehrere Boote im Hafen. Die Eigner trifft keine Schuld, denn hier handelt es sich um „höhere Gewalt“. Ein Feuer in der Winterlagerhalle beschädigt mehrere Boote. Die Kaskoversicherung zahlt. Bei einem Einbruch werden elektronische Geräte und der Außenbordmotor gestohlen. Auch hier springt die Versicherung ein. Welche Versicherungen brauche ich für Yachtcharter? Der Charterskipper erhält in der Regel vom Vercharterer im Chartervertrag die Bestätigung, dass die Charteryacht versichert ist. Dies bedeutet allerdings nicht automatisch, dass dadurch alle eventuellen Schadenereignisse auch für den Skipper versichert sind. Denken Sie als Skipper daran, dass bestimmte Schadenfälle nur über Zusatzversicherungen abzusichern sind. Diese können individuell zusammengestellt – hier bieten die Versicherungen meist Schutz für ein ganzes Jahr – oder als Paketlösung (nur für eine Charter) gebucht werden. Ist eine Skipper-Haftpflichtversicherung für Yachtcharter sinnvoll? Der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert, weil der Skipper grundsätzlich mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen für Schäden haftet, die er anderen schuldhaft zufügt, wenn bei der gecharterten Yacht kein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz vorhanden ist. (In anderen Ländern sind häufig die Deckungssummen wesentlich geringer als in Deutschland oder der Vercharterer hat Versicherungsprämien nicht bezahlt und für die Charteryacht besteht gar kein Versicherungsschutz.) Die Privathaftpflichtversicherung des Skippers haftet bei einer Charter in der Regel nicht. Haftungsansprüche der Crewmitglieder gegenüber dem Skipper und untereinander sind über die Versicherung des Vercharterers nicht abgedeckt. Für vom Skipper oder einem Crewmitglied grob fahrlässig verursachte Sachschäden oder einen Totalschaden haftet der Skipper ebenfalls persönlich uneingeschränkt. In vielen Charterverträgen haftet der Skipper auch für Folgeschäden, zum Beispiel wenn aufgrund eines verursachten Schadens an der Charteryacht diese für die Folgecharter ausfällt und dem Vercharterer dadurch ein Verlust an Einnahmen entsteht. Ist eine Kautionsversicherung für Yachtcharter sinnvoll? Jeder Skipper weiß, dass die Harmonie der Crew leidet, wenn von ihm oder einem anderen Crewmitglied ein Schaden an der Charteryacht verursacht wurde, die Kaution einbehalten wird und alle zur Kasse gebeten werden. Oftmals bleibt der Skipper selbst – aufgrund seiner Verantwortung als Schiffsführer – auf den dann zu zahlenden Kautionskosten sitzen. Um diesem Problem vorzubeugen, ist eine Kautionsversicherung dringend anzuraten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass zusätzliche Ausrüstungsgegenstände wie zum Beispiel ein Beiboot mitversichert sind. Über eine Charter-Rücktrittkostenversicherung können Skipper und Crew ihre Charterkosten und eventuell ihre Flugkosten oder andere Charterfixkosten absichern. Wichtig ist hierbei, dass sowohl beim Rücktritt des Skippers die gesamten Charterkosten versichert sind als auch beim Rücktritt einzelner Crewmitglieder deren entsprechender Anteil. Diese Versicherung wird in der Regel mit einem relativ geringen Selbstbehalt angeboten. Neben einer Charterversicherung sollte man nicht vergessen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Hier gilt es darauf zu achten, dass Unfälle aus „gefahrgeneigten Sportarten“ im Versicherungsschutz miteingeschlossen sind, damit auch bei Charterreisen ein Versicherungsschutz gewährleistet ist. Mit einer sorgfältigen Auswahl an Versicherungen können Sie Ihr Risiko auf ein Mindestmaß reduzieren und Ihren Törn entspannt antreten – egal ob mit eigenem oder gechartertem Boot.
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So bleiben Sie sicher auf Kurs

So bleiben Sie sicher auf Kurs Fachkundiges Navigieren bedeutet, ein Schiff sicher und ohne Probleme von einem Ort zum anderen zu bringen. Unter Navigation versteht man nichts anderes als die exakte Kurs- und Positionsbestimmung. Zu jeder Tageszeit den genauen Standort festzustellen, ist dabei eine zwingende Voraussetzung. In Sportbootschulen werden regelmäßig praktische und theoretische Kurse angeboten. Nutzen Sie besonders als „Einsteiger“ oder vor dem Befahren fremder Reviere diesen Service, damit Sie und Ihre Crew sicher ans Ziel kommen. Navigationsverfahren Die Grundlage der Navigation sind in der Regel drei Verfahren, die je nach Revier und Navigationskenntnissen des Anwenders zum Einsatz kommen. In Küsten- oder Landnähe wird hauptsächlich mit der terrestrischen Navigation gearbeitet. Geeignete Seekarten sind eine zwingende Voraussetzung. Als Orientierungshilfe werden außerdem Fahrwassertonnen, Seezeichen oder Leuchttürme genutzt. Zur Erleichterung dient seit einiger Zeit auch die technische Navigation. Sie erfordert moderne Navigationsinstrumente an Bord. Durchgesetzt haben sich u. a. GPS-Geräte, Plotter mit digitalen Seekarten und Radar. Ein weiteres Verfahren ist die astronomische Navigation, bei der mit einem Sextanten Sonne und Sterne zur Standortbestimmung genutzt werden. Ohne Seekarte läuft nichts Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg ist Herausgeber von amtlichen Seekarten, Sportschifffahrtskarten und Seebüchern für die Nord- und Ostsee. Im Fachhandel gibt es darüber hinaus nicht amtliche nautische Literatur. Dies sind spezielle Handbücher oder Karten verschiedener Wasser-sportreviere, die von deutschen und ausländischen Verlagen angeboten werden. Das Lesen einer Seekarte will gelernt sein. Um ihre zahlreichen Abkürzungen und Darstellungen besser zu verstehen, bietet das BSH die „Karte 1“ (INT 1) an. Sie enthält alle gebräuchlichen Zeichen, Begriffe und Abkürzungen zu den Themen Topografie und Hydrografie sowie zahlreiche Navigationshilfen. Keinesfalls können Landkarten eine Seekarte ersetzen. Nur auf Seekarten werden die Wasserflächen mit allen nautischen Angaben wie Betonnung, Seezeichen, Wassertiefen und Unterwasserhindernissen exakt dargestellt. Sie verzeichnen die für die Navigation wichtigen Landmarken, z. B. Leuchttürme, markante Gebäude, Funkmasten, Kirchtürme oder Berge. Von Norden nach Süden sind Seekarten mit Meridianen durchzogen. Die West-Ost-Richtung wird durch Breitenkreise eingeteilt. Hilfsmittel zur Navigation Um Kurse, Standorte, Distanzen und Peilungen eintragen zu können, sind Bleistift, Radiergummi, Zirkel, Lineal sowie Kurs- und Anlegedreieck erforderlich. Zur Standortbestimmung mit Landmarken dient ein weiteres wichtiges Navigationshilfsmittel – der Kompass. Mit ihm lassen sich die Himmelsrichtungen feststellen. Zusätzlich sollte ein Handpeilkompass an Bord sein. Er wird zum Anpeilen von unterschiedlichen Landmarken verwendet. Dazu werden alle Peillinien in die Seekarte eingetragen. Der Schnittpunkt dieser Peilungen ergibt dann jeweils die genaue Position. Kompensierte Steuerkompasse gewährleisten das Fahren nach vorheriger Kursberechnung. Deren Kompassrose enthält im Uhrzeigersinn dargestellte Gradangaben: Ost 90°, Süd 180°, West 270°, Nord 360°. Entfernungen und Wassertiefen Zur Navigation gehört ebenfalls das Bestimmen von Entfernungen und Geschwindigkeiten. Entfernungen werden in Seemeilen (sm) gemessen. Eine Seemeile entspricht 1852 Metern oder 1,852 Kilometern. Das internationale Maß für Schiffsgeschwindigkeit wird in Knoten (kn) angegeben. Ein Knoten entspricht einer Seemeile pro Stunde (kn = sm/h). In Seekarten dargestellte Wassertiefenangaben lassen sich ebenfalls für die Navigation verwenden. Zur Tiefenmessung ist dafür ein zuverlässiges Echolot erforderlich. Es dient dazu, Flachwassergebiete zu lokalisieren und somit Grundberührungen zu vermeiden. Wind und Wetter Das Wetter spielt bei der Navigation eine entscheidende Rolle (Wetternavigation). Jede Crew sollte sorgfältig Windverhältnisse, Wolkenbildung, Seegang sowie Luftdruck beobachten und notieren. Veränderungen des Luftdrucks sind ausschlaggebend für gute oder schlechte Wetterentwicklungen. Der Luftdruck wird mit einem Barometer gemessen. Dieses Präzisionsgerät sollte an Bord zweckmäßigerweise neben einer Uhr angebracht sein, damit man den zeitlichen Verlauf notieren kann. Eine intensive Wetterbeobachtung und das regelmäßige Abhören von Wetterberichten über Radio oder UKW-Funk dienen der Sicherheit auf dem Wasser und tragen entscheidend dazu bei, das vorgenommene Ziel sicher zu erreichen. Elektronik oder Seekarte Jedes Schiff auf See und zahlreiche Sportboote sind heute mit GPS ausgestattet. Diese Navigationssysteme werden inzwischen weltweit benutzt. Der Vorteil dieser Systeme ist: Sie informieren ständig über den genauen Standort und die tatsächliche Geschwindigkeit über Grund. Elektronische Navigation und digitale Seekarten sind immer mehr auf dem Vormarsch. Ohne Kartenplotter und Laptop geht kaum noch ein Skipper an Bord. Selbstverständlich erleichtert moderne Elektronik die Navigation. Voraussetzung ist aber ein sicherer Umgang mit diesen Geräten – und das in jeder Situation, bei Tag und bei Nacht! Nicht immer sind sie leicht zu bedienen und ihre Kompatibilität lässt manchmal zu wünschen übrig. Lassen Sie sich vor Törnbeginn im nautischen Fachhandel auf jeden Fall ausführlich beraten! Was aber passiert, wenn die Elektronik versagt oder GPS und Digitalkarten ausfallen? Die Antwort gilt für Profis und Freizeitskipper gleichermaßen: Technische Navigationsgeräte verstehen sich nur als Hilfsmittel. Eine fundierte Navigationsausbildung in Zusammenhang mit herkömmlichen Seekarten ist unerlässlich. Berücksichtigen Sie auch, dass GPS & Co. Ohne nautisches Hintergrundwissen nicht ausreichend bedient werden können. Sicherheitsausrüstung an Bord Die Sicherheitsausrüstung einer Yacht umfasst neben der Ausstattung des Schiffes auch die persönliche Ausrüstung der Crew. Richtige Kleidung Sicherheit fängt bereits bei der Kleidung an. Zweckmäßige Kleidung an Bord dient neben der Gesundheit auch in hohem Maße der Sicherheit. Für schweres Wetter empfiehlt sich Wasser abweisendes Ölzeug. Unter dem Ölzeug wird wärmende Kleidung getragen, häufig Fleece. Wichtig sind auch stabile Schuhe. Je nach Revier kommen Turnschuhe oder Bootsstiefel in Frage. Die Sohlen sollten flach und rutschfest sein. Robuste Kleidung ist bei der Fahrt durchs Wasser immer angemessen: möglichst lange Hosen und langärmlige Oberteile zum Schutz gegen die UV-Strahlung der Sonne. In wärmeren Gegenden empfehlen sich Bermuda-Shorts mit T-Shirt und Kopfbedeckung. Schwimm- und Rettungswesten Seit 1995 gilt für Rettungswesten die Europäische Norm mit dem CE-Zeichen (Conformité Européenne). Die Beschriftung der Westen gibt Auskunft über die Tragkraft in Newton: 50 N, 100 N, 150 N und 275 N. Westen mit einer Tragkraft von 50 N werden als Schwimmhilfen eingestuft, die anderen als Rettungswesten, je nach Revier mit unterschiedlicher Sicherheit. Eine 275-N-Weste gilt dabei für den Hochseebereich unter extremen Bedingungen. Die Rettungswesten sind heutzutage in der Regel aufblasbare Automatikwesten, nur selten findet man noch Feststoffwesten. Bei Berührung mit Wasser bläst sich automatisch ein Auftriebskörper auf, der die verunglückte Person binnen kürzester Zeit in eine ohnmachtssichere Rückenschwimmlage bringt. Nachts wird die Rettungsweste grundsätzlich getragen. Es ist ratsam, ein Licht an der Weste zu befestigen, um auch bei Dunkelheit auf offener See zuverlässig gefunden werden zu können. Viele Westen sind zusätzlich mit einer Pfeife ausgerüstet. In Küsten- und Hochseerevieren empfiehlt sich eine Doppeltonsignalpfeife, da der Doppelton nicht mit den Schreien der Möwen verwechselt werden kann. Lifeline/Sorgleine und Lifebelt Zu einer Rettungsweste gehört immer auch eine Lifeline bzw. Sorgleine von 1,80 bis 2 m Länge mit möglichst selbstsichernden Karabinern. Bei Arbeiten an Deck, insbesondere auf dem Vorschiff, sollten Sie sich immer am jeweiligen Arbeitsplatz festhaken. Der Lifebelt muss fest sitzen, dabei jedoch nicht einschnüren. Optimal ist es, wenn man gerade noch die Hand zwischen Lifebelt und Ölzeug schieben kann. Strecktau Das Strecktau liegt auf Deck auf und läuft dabei über alle Leinen und Schoten. Es ist an geeigneten Punkten fest fixiert, darf aber trotz einer gewissen Spannung nicht unter Zug sein. Mit dem Lifebelt hängt sich jedes Crewmitglied in das Strecktau ein, sobald es bei Nacht oder starkem Seegang das Cockpit verlässt. Rettungsring und Rettungsinsel Mindestens ein Rettungsring muss an Bord sein. Dieser sollte sich in Reichweite des Rudergängers befinden und ohne große Vorbereitung aus der Halterung genommen und geworfen werden können. Sinnvoll ist es, wenn der Rettungskörper zusätzlich mit einem Notlicht (selbstzündende Blitzleuchte) ausgestattet ist. Auf jedem Boot befindet sich auch eine Rettungsinsel, die im Fall eines Brandes oder eines Schiffsuntergangs das sicherste Rettungsgerät darstellt. Die Insel ist dabei, sofern sie regelmäßig und sachgemäß gewartet wurde, binnen Sekunden einsatzbereit. Signalmittel Mit pyrotechnischen Signalmitteln (Ablaufdatum beachten!) macht man in Notlagen auf sich aufmerksam. Die Farbe für den Notfall ist immer rot. Verschiedene Signalmittel kommen zum Einsatz: Signalraketen, Leuchtpistolen, Handfackeln, Rauchsignale. Für die persönliche Sicherheit außerdem empfehlenswert: schwimmendes Messer, eigener Notblitz, Handfunkgerät und ggf. Kälteschutz- bzw. Überlebensanzüge. Mindestausrüstung auf einen Blick Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung: Positionslaternen, Signalkörper, Schallsignalgeräte. Sicherheitsrelevantes: Ohnmachtssichere Rettungsweste, Sicherheitsgurte und Sicherheitsleinen, Auftriebskörper und Wurfleine (möglichst schwimmfähig), Notsignale, tragbare Feuerlöscher der Brandklasse ABC, Osfass, Eimer, Lenzpumpe, Anker mit ausreichend langer Leine oder Kette, genügend lange und starke Schleppleine, Nebelhorn, Paddel oder Riemen, Bootshaken, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Taschenlampe. Navigationshilfen: Echolot oder Handlot, Log, Kompass und Peilkompass, Logbuch, Navigationsbesteck, Seekarten, Seehandbücher, Hafenhandbücher, Leuchtfeuerverzeichnis, Gezeitentafel, Fernglas, Radar-Reflektor, UKW-Sprechfunkanlage. Empfohlene Zusatzausrüstung: Rundfunkempfänger, Seefunkanlage, Werkzeug, Ersatzteile, Reservekanister, Fender, Kegel, Ankerball, Barometer/Barograf, Sextant, GPS-Gerät, NAVTEX-Empfänger, Sturmfock, Trysegel, Reffeinrichtung, Reserveruderpinne, Treibanker, Klappbeil, Drahtschere, Rettungsinsel, Seenotfunkbarke (EPIRB), SAR-Radartransponder
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Richtiges Verhalten im Notfall

Seenot oder Dringlichkeit Wer sich in einer Notlage befindet, sollte keine Zeit vergeuden und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln um Hilfe rufen. Rechtlich unterscheidet man zwei Arten von Notlagen. Bei Seenot besteht äußerste Gefahr für Leib und Leben der Besatzung. Ohne fremde Hilfe kann sich die Besatzung nicht mehr alleine aus ihrer Notlage befreien. Wer sich noch selbst helfen kann, ist nicht in Seenot! Dringlichkeit bedeutet, dass Schiff oder Besatzung Hilfe benötigen, zum Beispiel von einem Arzt. Soforthilfe anderer Schiffe, wie sie im Seenotfall uneingeschränkt praktiziert wird, ist nicht erforderlich. Im Gegensatz zur Seenot sind Einsätze dieser Art in der Regel kostenpflichtig. Notruf über UKW-Funk/Telefon In Deutschland überwacht „Bremen Rescue Radio“ bei der DGzRS-Seenotleitung in Bremen rund um die Uhr den UKW-Kanal 16 (Sprech-funk) und Kanal 70 (digitaler Selektivruf, DSC). Seenotfälle sind über diese beiden Funkkanäle abzusetzen. Einsatzleitung und Koordinierungsstelle ist die Seenotleitung (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC). Von hier werden alle Seenoteinsätze an die zuständigen DGzRS-Stationen weitergeleitet. Die Notrufnummer im deutschen Mobilfunknetz lautet 12 41 24 (keine Vorwahl), im deutschen Festnetz ist 04 21 / 53 68 70 zu wählen. Denken Sie daran, dass ein Handy auf See (ausgenommen sind Satellitentelefone) nur einen sehr begrenzten Einsatzbereich hat. Schnell ist man von der Außenwelt isoliert. Im Interesse der eigenen Sicherheit sollte ein UKW-Sprechfunkgerät unbedingt an Bord sein. Notrufe lassen sich von jedem Standort absetzen. Auch eine Verständigung von Schiff zu Schiff kann im Notfall sehr hilfreich sein. Weiterer Vorteil: Beim Drücken der Sendetaste können die Rettungsmannschaften das Boot „einpeilen“ und so die Position feststellen. Absetzen eines Funkspruches Um Zeitverlust und Missverständnisse zu vermeiden, sollte beim Absetzen eines Notrufs folgender Ablauf korrekt eingehalten werden: Am Funkgerät die höchste Sendeleistung wählen Sprechfunktaste drücken, langsam und deutlich sprechen Mayday, Mayday, Mayday. Hier ist … (Name des Bootes und Rufzeichen angeben) Mayday. Hier ist … (noch einmal Name des Bootes und Rufzeichen angeben) Meine Position ist … (Längen- und Breitengrad angeben) Art des Notfalles angeben Sofortige Hilfe erbitten Peilzeichen (zweimaliges Drücken der Sprechtaste, jeweils 10 bis 15 Sekunden, dazwischen 3 Sekunden Pause) Over DSC – Digital Selective Calling Der „digitale Selektivruf“ auf UKW-Kanal 70 ist Bestandteil des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (Global Maritime Distress and Safety System, GMDSS). Ein DSC-Notalarm verständigt alle mit DSC ausgerüsteten Schiffe und Küstenfunkstellen, die sich in Funkreichweite aufhalten. Zur Teilnahme an diesem System ist eine DSC-fähige UKW-Anlage sowie ein anerkanntes GMDSS-Seefunkzeugnis erforderlich. Notsignale Außer Telefon, UKW-Funk und DSC können auch andere Notsignale Leben retten. Dazu zählen Seenotfunkbaken, rote Fallschirmleuchtraketen, Leuchtraketen mit rotem Stern, orangefarbene Rauchsignale, Knallsignale in Zwischenräumen von ungefähr einer Minute, SOS durch Licht- oder Schallsignale, Notzeichen N+C des Internationalen Signalbuches (Flaggensignal) und langsames Heben und Senken der gestreckten Arme. Auskünfte rund um die Seenotrettung er­halten Sie unter anderem bei der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), Werderstraße 2, 28199 Bremen, Telefon: 04 21 / 53 70 70, www.dgzrs.de, info@seenotretter.de.
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Sicherheitsausrüstung auf Booten und Yachten

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/meldung-westen.jpg Sicherheitsausrüstung für Boote Die Sicherheitsausrüstung auf Booten und Yachten lässt sich in drei Kategorien unterteilen: Seenot-Rettungsmittel , Sicherheits-Zubehör und Ausrüstung zur Bekämpfung von Gefahrensituationen . Zu den reinen Rettungsmitteln gehört die Sorte Zubehör, die im besten Falle niemals benutzt werden muss, wie Rettungswesten oder Rettungsinseln . Zur Sicherheitsausrüstung zählen Ausrüstungsgegenstände, die Notfälle verhindern, wie Signalhörner, Signalkörper oder auch ein  Anker . Abhängig vom Fahrtgebiet und Einsatzzweck (zum Beispiel gewerbliche Fahrten), sind manche Produkte, die zur Sicherheitsausrüstung gehören, gesetzlich verpflichtend. Darüber hinaus können auch zum Beispiel Wartungsintervalle vorgeschrieben sein. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/2021-06-13_einsatz-fuer-boot-im-verkehrstrennungsgebiet.jpg Rettungsmittel Wer auf See unterwegs ist, muss damit rechnen, dass durch unvorhergesehene Vorfälle eine Seenot-Situation jederzeit eintreten kann. Allein die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) hat im Jahr 2022 knapp 3.300 Personen auf Nord- und Ostse e geholfen, darunter etwa 400 Seenotfälle . Hinzu kommen die Vorfälle in Binnenrevieren, die nicht von der DGzRS abgedeckt sind, sondern von der DLRG und anderen Organisationen betreut werden. Die DGzRS weist regelmäßig auch die Wichtigkeit von Seenotrettungsmitteln hin. Auch Rettungsmittel können in zwei Kategorien gegliedert werden: Rettungsmittel zur unmittelbaren für die Sicherung von Leib und Leben Rettungsmittel, die andere Verkehrsteilnehmer oder Rettungsstellen über Notfälle informieren Auf jedem Wasserfahrzeug sollten Rettungswesten vorhanden sein. Hier unterscheiden sich automatische Westen und Feststoffwesten . Welche Weste wann zum Einsatz kommt, hängt von mehreren Faktoren ab. So spielt das Fahrtgebiet eine wesentliche Rolle, aber auch zum Beispiel das Körpergewicht (Auftriebsklasse) und Faktoren wie zum Beispiel die Kleidung, die unter der weste vornehmlich getragen wird. Als Entscheidungshilfe für die Wahl der passenden Weste haben wir zusammen mit den Experten vom Hersteller SECUMAR eine hilfreiche Übersicht erstellt. Hier geht es zur Rettungswesten-Übersicht Zusätzlich zu Rettungswesten sollten sich an Bord Rettungsmittel befinden, die zur Bergung einer über Bord gegangenen Person geeignet sich, angefangen vom Rettungsring mit schwimmbarer Wurfleine über Bergeschlaufen bis hin zur Rettungsleiter oder Bergesegel . Auf größeren Yachten und in Hochseegebieten kommen Rettungsinseln zum Einsatz. Neben der Sicherung von Leib und Leben ist es in den meisten Seenotfällen wichtig, andere Boote in der Umgebung oder Seenotrettungsstellen über die Notlage informieren zu können. Zu diesen Rettungsmitteln zählen zum Beispiel Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignale, Signalpistolen, Seenotsender wie EPIRB oder auch Funkgeräte mit DSC , die bei Tastendruck den Seenotfall übermitteln. Die DGzRS empfiehlt auch Kleinstfahrzeugen, wie zum Beispiel Angelkähnen oder Schlauchbooten, stets ein Funkgerät mitzuführen. Viele in Seenot geratene Personen sind außerhalb von Mobilnetzen nicht in der Lage, Rettungskräfte zu informieren. Mit einem Hand-Seefunkgerät (Funkschein erforderlich) können fast immer Boote in der Nähe um Hilfe gebeten werden. Auf Nord- und Ostsee und an deren Küsten empfiehlt sich zusätzlich, die Seenotrettungs-App SafeTrx der DGzRS zu installieren. Auskünfte zu den häufigsten Fragen rund um Seenot-Rettungsmittel erteilt der Fachverband Seenot-Rettungsmittel e.V. (FSR) in seiner Online-Akademie in Videos   Zur Vorbeugung von Seenotfällen - die Sicherheitsausrüstung Um nach Möglichkeit einen Seenotfall zu vermeiden , ist eine entsprechende Sicherheitsausrüstung erforderlich. Zur Sicherheitsausrüstung gehört vieles an Zubehör, was je nach Einsatzgebiet, Einsatzzweck und Art des Wasserfahrtzeuges auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Signalkörper zum Beispiel müssen der Fahrtsituation entsprechend gesetzt werden, wie zum Beispiel der Ankerball oder der sogenannte Motorkegel . Zusätzlich ist eine BSH-zugelassene Positionsbeleuchtung bei Fahrten bei Dunkelheit vorgeschrieben, ebenso wie in vielen Revieren auch Signalhörner oder Pfeifen Pflicht sind. Dieser Teil der Sicherheitsausrüstung soll andere Teilnehmer auf bestimmte Fahrt- oder Gefahrensituationen wie Manövrierbehinderungen etc. hinweisen oder bei schlechter Sicht und Dunkelheit hinweisen Kollisionen vermeiden. Außerdem sind Signalkörper, Signalflaggen und Lichterführung wichtig zur Einhaltung der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) Zur Verhinderung von Kollisionen stehen unterschiedliches technisches Zubehör und Systeme zur Verfügung, wie Radarreflektoren , AIS oder Radaranlagen . Ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausrüstung ist zum Beispiel auch ein Anker , ggf. auch ein Treibanker . Anker eignen sich nicht nur dazu, in einer Bucht eine Badepause oder eine Nacht zu verbringen, sondern auch, um ein manövrierbehindertes oder -unfähiges Boot gegen Abtreiben zu sichern . Auch ein kleines, offenes Motorboot sollte einen Anker stets bereithalten, denn ein Motor kann jederzeit ausfallen, was zum Beispiel in strömungsintensiven Revieren wie Flüssen gefährliche Folgen haben kann. Natürlich sollten an Bord auch immer Navigationshilfsmittel wie Fernglas, Kompass , Zeitmesser und aktuelle Sportbootkarten, GPS-Empfänger oder Kartenplotter sein - denn auch die Navigation zählt zur Sicherheit an Bord. Auch Logge und Echolot gehören dazu. Zusätzlich zum Seenot-Rettungsmittel Nummer eins, der Rettungsweste, ist ein Lifebelt eine zusätzliche Sicherheits-Ausstattung, um ein Überbordgehen von Personen im Vorfeld zu vermeiden.   Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/safetrx-dgzrs-startbildschirm-1536x1024.jpg Zubehör zur Bekämpfung von Gefahren und -situationen Die dritte Gruppe an Zubehörprodukten zur Sicherheit an Bord sind Ausrüstungsgegenstände, die in Gefahrensituationen helfen, dass es nicht zum Seenotfall und zur Gefahr von Leib und Leben kommt. Hierzu zählen natürlich Feuerlöscher und Löschdecken , um auftretende Brände zu Bekämpfen. Wassereinbrüche können mit Lenzpumpe, Pütz, Ösfass und Schöpfkelle  unter Kontrolle gehalten und kleinere Lecks mit Leckstopfen bekämpft werden. Kleinere Segel- oder Motorboote sollten auch mindestens ein Paddel an Bord haben, um bei einem Motorausfall manövrieren zu können. Auf Segelbooten sollte auch immer ein entsprechendes Messer vorhanden sein, um bei Problemen mit klemmenden Schoten und Fallen eingreifen zu können. Segeltape sollte dazu auch immer an Bord sein, um kleinere Risse im Tuch zu sichern. Bei Problemen mit dem Rigg, zum Beispiel Mastbruch, helfen Bolzenschneider oder Kappbeil , um zum Beispiel Wanten zu kappen. Generell gehört auch immer ein geeigneter und kompletter Werkzeugsatz aufs Boot, um technische Probleme nach Möglichkeit selbst zu beheben. Kenntnisse im Umgang mit der Sicherheitsausrüstung Egal ob Rettungsweste, Signalpistole, Lichterführung, Feuerlöscher oder Navigationshilfen und -geräte. Alle Ausrüstungsbestandteile zur Sicherheit benötigen einen fachgerechten Umgang . Es reicht also nicht allein aus, über die Ausrüstungsgegenstände zu verfügen, denn auch die sichere und fachgerechte Bedienung vermeidet Fehler und daraus resultierende Gefahrensituationen. Für viele Einrichtungen sind auch Kenntnisnachweise gesetzlich erforderlich, wie zum Beispiel die verschiedenen Funkscheine (LRC, SCR und UBI), oder der Fachkundenachweis nach Sprengstoffrecht (FKN), auch Pyroschein genannt. Seenot-Rettungsmittel verfügen meistens auch über vorgeschriebene Wartungsintervalle und/oder ein Ablaufdatum , nach dem die Ausrüstungsgegenstände nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/dgzrs-rettungsweste-1536x1152.jpg Gesetzliche Vorschriften für die Sicherheitsausrüstung Ob und welche Sicherheitsausrüstung an Bord sein muss, hängt von internationalen oder auch regionalen Vorgaben ab, sowie von der Entwurfskategorie gemäß der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU. Bestimmte Kategorien (A,B,C und D) erfordern eine vorgegebene Mindestausrüstung. Grundsätzlich hängen die gesetzlichen Vorgaben auch von den Staaten ab, unter deren Flagge das Sportboot fährt. Zusätzlich gibt es allerdings auch Vorgaben in den Staaten, die besucht werden, den sogenannten Hafenstaatenregelungen. In Deutschland wurde das Kapitel 5 der SOLAS-Konvention (Safety of Life at Sea) für Sportboote zur privaten Nutzung auf See umgesetzt. Dies gilt für Sportboote mit einer Kajüte und Übernachtungsmöglichkeit und die zur Seefahrt geeignet sind. Zusätzlich gibt es Ausrüstungsempfehlungen vom Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Verbänden wie dem Deutschen Seglerverband (DSV) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Gesetzlich vorgeschrieben sind lediglich: vom BSH zugelassene Positionslampen Signalkörper Schallsignalgeräte Alles darüber hinaus gilt als Ausrüstungsempfehlung. Binnenreviere / Landeswasserstraßen Hier gibt es keine bundeseinheitlichen Vorschriften, welche Sicherheitsausrüstung auf privat genutzten Sportbooten notwendig ist. Die Pflicht zum Mitführen von Rettungswesten zum Beispiel ist Ländersache und wird in - falls vorhanden - Landesschifffahrtverordnungen geregelt. Hier erteilen die Wasser-und Schifffahrtsämter vor Ort Auskunft, ob und was sich an Bord befinden muss. Alle Infos zur Mindest- und Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten haben wir in einer tabellarischen Übersicht hier zusammengestellt.     
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Segelbekleidung: Diese Kleidung brauchst du an Bord

Die richtige Segelbekleidung ist auf einem Segeltörn unerlässlich. Je nach Wetterlage und Einsatz sind unterschiedliche Bekleidungsstücke und Schichten notwendig. In unserem Ratgeber erfährst Du, worauf es bei Segelbekleidung ankommt. Egal ob auf Binnenrevieren oder beim Hochseetörn - das Wetter kann schnell umschlagen, von warm zu kalt, von trocken zu regnerisch und von windstill zu stürmisch. Auf Motorbooten und Segelyachten sind die Wetterbedingungen extrem unterschiedlich. Und auch wenn die Wetterlage stabil ist, kommt es vor allem bei Segeltörns immer wieder zu Situationen, in denen die Segelbekleidung angepasst werden muss. Wenn Du zum Beispiel auf Raumschotkurs (Wind von hinten) segelst, ist es bei Sommerwetter meistens warm. Änderst Du aber den Kurs und segelst hoch am Wind (Wind von vorn), wird es schlagartig kälter und es kann auch Gischt über das Deck kommen. Dann heißt es: Kleidung wechseln. Daraus resultiert eine alte Weisheit unter Seglern: Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur unpassende Kleidung Die Auswahl an Segelbekleidung ist groß. Gerade Neulinge können bei der Auswahl ihrer Kleidung für den ersten Segeltörn unsicher sein und wissen nicht immer auf Anhieb, was sie genau brauchen. Um Licht ins Dunkle zu bringen, haben wir die wichtigsten Informationen zur Segelbekleidung und ein paar Tipps zusammengestellt. Baselayer, Midlayer und Shell-Layer bei Segelbekleidung Zur Grundausstattung der Segelbekleidung gehören deshalb verschiedene Kleidungsstücke , um auf die jeweilige Situation zu reagieren und passend angezogen zu sein. Unterschieden wird zwischen drei atmungsaktiven Schichten , die bei Bedarf miteinander kombiniert werden und die Feuchtigkeit von innen nach außen transportieren: Die Basisschicht (Baselayer) Die Mittelschicht (Midlayer oder Isolationsschicht) Die Außenschicht (Shell-Layer oder Außenlage) Baselayer Die Basisschicht/Baselayer  besteht aus Kleidungsstücken, die direkt auf der Haut anliegen, also zum Beispiel ein langärmeliges Unterhemd oder eine lange Unterhose. Midlayer Als Mittelschicht , auch Midlayer oder Isolationsschicht genannt, bezeichnet man die Kleidungsstücke, die den Segler warm halten, wie den Fleecepulli oder eine leichte Fleece-Hose. Shell-Layer Die Außenschicht, auch als Shell-Layer oder Außenlage bezeichnet, besteht aus der klassischen, wasserdichten Wetterbekleidung, wie Öl-Jacke und Öl-Hose. Segelbekleidung: Das sind die wichtigsten Kleidungsstücke Um für jede Wettersituation vorbereitet zu sein, benötigst Du folgende Segelbekleidung: Ölzeug Segeljacke und Segelhose Baselayer und Midlayer (z.B. Fleecejacke und Unterwäsche) Segelschuhe und Segelstiefel Mütze, Segelhandschuhe und Sonnenbrille Um Deine Segelkleidung mitnehmen zu können, ist ein wasserdichter Seesack perfekt. Er lässt sich gut auf dem Boot verstauen, hat viel Platz und ist dazu wasserdicht. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/scout275_mood-man_1.jpg Das Ölzeug Die wohl wichtigste Segelbekleidung ist das Ölzeug . Der Name kommt aus der traditionellen Seefahrt, denn früher wurden die Segeljacken und -hosen der Seeleute mit Leinöl gegen Feuchtigkeit imprägniert. Heutiges Ölzeug ist natürlich wesentlich moderner, leicht, hält extremen Wetterbedingungen stand, ist winddicht, atmungsaktiv und bietet eine gute Bewegungsfreiheit. Das Ölzeug besteht aus einer warmen, wasserdichten Jacke und einer hochgezogenen Latzhose, damit auch bei schwerem Wetter und Starkregen kein Wasser eindringt. Je nachdem, ob Du in Binnenrevieren unterwegs bist oder auf hoher See, eignet sich entweder ein Inshore- oder Offshore-Ölzeug. Inshore-Ölzeug ist eine leichtere Ausführung, Offshore hingegen hält auch extremen Bedingungen und sehr niedrigen Temperaturen stand. Tipps für das Ölzeug Ölzeug gibt es in den verschiedensten Ausführungen. Zunächst solltest Du danach gehen, wo Du segelst. In Binnenrevieren, auf Flüssen und Seen reicht Inshore-Ölzeug völlig aus. Sowohl Öljacke und Ölhose sind wasserdicht, atmungsaktiv aber wesentlich leichter als das oft sehr derbe Offshore-Ölzeug. Und meistens übrigens auch günstiger. Wenn Du aber an der Küste oder auf hoher See unterwegs bist, solltest Du lieber darauf achten, sogenanntes Coastal - oder Offshore-Ölzeug zu nehmen. Investiere hier lieber mehr Budget, denn es gibt erhebliche qualitative Unterschiede und das Wohlbefinden an Bord ist sehr wichtig. Beim Ölzeug solltest Du in Bezug auf die Größe eher großzügig vorgehen und sowohl Öljacken als auch Ölhosen nicht zu eng kaufen. Denn auch wenn Offshore-Ölzeug auf den ersten Blick sehr warm erscheint, wirst Du bei widrigen Bedingungen oft mehrere Schichten, wie Fleecejacke und Langarmshirt drunter ziehen, um Dich warm zu halten. Probiere mehrere Öljacken und Ölhosen an, um herauszufinden, welche Modelle Dir den besten Komfort und Bewegungsfreiheit bieten. Am besten probierst Du das Ganze auch mit ein paar Schichten darunter aus und simulierst Bewegungen wie zum Beispiel das Kurbeln der Winschen. Achte auch auf das Gewicht der Jacken, denn auch hier sind die Unterschiede sehr groß. Unter schwerem Ölzeug kommst Du leichter ins Schwitzen. Wenn Du Dein Ölzeug dann gefunden hast, solltest Du es nochmal in Kombination mit einer Rettungsweste anziehen und probieren, um wirklich sicher zu sein, die richtige Wahl getroffen zu haben. Informiere Dich über die Wasserdichtigkeit der unterschiedlichen Modelle. Diese ist immer als Wassersäule angegeben. Auch hier sind die Unterschiede oft sehr groß. Jetzt weiterlesen: Pflege und Reinigung von Ölzeug Auch die Farbe von Ölzeug ist wichtig. Allerdings nicht aus modischen, sondern aus Sicherheitsgründen. Es kann durchaus passieren, über Bord zu gehen. Dann sind helle, leuchtende Farben besser, um Personen im Wasser sehen und bergen zu können. Hier helfen neben kräftigen Farben wie rot oder gelb auch angenähte Reflektoren und Kapuzen in neonfarben . Auf See gibt es auch viele Kleinteile, die in der Jacke Platz haben müssen, wie Taschenmesser, Handkompass, Zeisinge (Bändsel) und anderes. Dein Ölzeug sollte also auch über ausreichend viele, wasserdichte Taschen verfügen. Segeljacke und Segelhose Neben dem Ölzeug zählen zur Grundausstattung beim Segeln auch Segeljacke und Segelhose. Die Segeljacke Eine Segeljacke sollte möglichst leicht sein und auch schon über ein kleines Maß an Wetterschutz verfügen. Segeljacken kommen immer dann zum Einsatz, wenn zum Beispiel der Wind dreht und es kühler wird. Aber auch für den Landgang am Abend oder wenn Du den Tag in der Ankerbucht ausklingen lässt und es sich abkühlt, ist eine Segeljacke ideal. Auch beliebt sind Segelwesten . Die Segelhose Passend zur leichten Segeljacke ist auch eine Segelhose notwendig. Wichtig ist die Bewegungsfreiheit und dass die Hose wetterfest und atmungsaktiv ist. Für warme Tage eignen sich kurze Segelhosen, für kühlere Zeiten an Bord sind lange Segelhosen ideal. Es gibt auch Segelhosen, bei denen die Hosenbeine mit einem Reißverschluss gekürzt werden können. Achten solltest Du bei der Segelhose darauf, dass sie an den Knien verstärkt ist, denn dort ist die Belastung oft hoch und so scheuert die Hose nicht durch. Tipps zu Segeljacke und Segelhose Segeljacken und Segelhosen sollten eine gute Bewegungsfreiheit bieten, wasser- und winddicht sein. Im Gegensatz zum Ölzeug dienen sie eher als alltägliche Oberbekleidung an Bord, also wenn das Wetter angenehm ist. Sie sorgen dafür, dass Du vom Wind nicht auskühlst. Alternativ oder zusätzlich bieten sich auch Segelwesten an, die den Oberkörper vor Wind schützen. Sie werden gern mit zum Beispiel einer leichten Fleecejacke kombiniert. Als Segeljacken oder Segelweste kannst Du auch viele Angebote aus dem Outdoor-Zubehörhandel nehmen. Outdoorbekleidung verfügt fast immer über die auch für das Segeln notwendigen Eigenschaften, wie Atmungsaktivität, Wind- und Wasserdichtigkeit. Allerdings gilt auch hier, dass die Farbwahl eher auf die Sicherheit - sprich Sichtbarkeit - ihren Fokus haben sollte. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/p1140476.jpg Baselayer und Midlayer Unter schwerem Ölzeug kann es schnell mal kalt werden, ebenso unter der Segeljacke. Deshalb solltest Du auch bei Baselayer und bei Midlayer auf die richtige Bekleidung achten und auf Fleecejacken und Funktionsbekleidung und -Unterwäsche setzen. Tipps für Baselayer und Midlayer Was Du beim Ölzeug an Geld ausgegeben hast, kannst Du an anderen Stellen oft wieder sparen. So auch bei den Kleidungsstücken, die Du beim Segeln als wärmende Schichten trägst. Fleecejacken , Pullis, Shirts und lange Unterziehhosen sind im Outdoor-Handel oft in größerer Auswahl und zu günstigen Preisen erhältlich. Aber auch im Segel-Zubehör kannst Du öfter aus Schnäppchen zurückgreifen. Du solltest aber immer drauf achten, dass sowohl Baselayer als auch die Wärmeschicht aus atmungsaktiven und Feuchtigkeits-transportierenden Materialien besteht. Baumwolle eignet sich für den Baselayer meistens gut, aber auch atmungsaktive Kunstgewebe wie Microfasern. Als Wärmeschicht haben sich Fleece und Faserpelz sehr bewährt. Auch hier ist die Auswahl sehr groß. Segelschuhe und Segelstiefel Auf dem Boot solltest du stets auf ein gutes Schuhwerk achten. Rutschfeste Segelschuhe für den Alltag an Bord und Segelstiefel an kalten und regnerischen Tagen gehören zur Pflichtausstattung. Übrigens: Auch wenn barfußsegeln ein sehr beliebter Begriff ist, solltest Du auf einem Boot stehts Schuhe anziehen. Denn überall an Bord lauern kleine Verletzungsfallen wie Splinte oder Beschläge. Segelschuhe Auch wenn das Deck feucht ist, bieten Segelschuhe einen festen Stand bei Manövern an Deck oder dem Vorschiff. Sie sollten vor allem eine rutschfeste, gummierte und helle Sohle haben. Zudem sind Segelschuhe - vor allem für wärmere Tage - leicht dehnbar und haben einen hohen Tragekomfort. Manche Modelle verfügen auch über einen Wasserablauf, der an Löchern in der Sohle erkennbar ist. Sie sollten auch barfuß bequem und angenehm sein und innen keine harten Nähte oder ähnliches aufweisen. Wichtig : Segelschuhe müssen 100%ig passen. Zu große Segelschuhe können dazu führen, dass der Fuß rausrutschen kann, durch zu kleine Segelschuhe kannst Du Dir schnell Blasen oder schmerzende Stellen einhandeln. Segelstiefel Segelstiefel sind von Bord nicht wegzudenken. Denn wenn es draußen an Deck kalt ist, regnet oder Wasser über das Deck kommt, halten Segelstiefel die Füße trocken und warm. Segelstiefel sollten natürlich auch rutschfest sein und der Schaft nicht zu eng anliegen, damit die Ölhose in den Stiefel gesteckt werden kann. Segelmütze, Segelhandschuhe und Sonnenbrille Weitere Bestandteile der Segelbekleidung, die auf keinem Törn fehlen dürfen, sind Segelmütze, Segelhandschuhe und die Sonnenbrille. Segelmütze Die UV-Belastung auf Booten ist wesentlich höher als an Land und dazu kann es empfindlich kalt und windig werden. Daher sind Segelmützen wichtig, wie eine fest sitzende Wollmütze für kalte Tage und Basecap für sonnige Zeiten an Bord. Für die warmen, sonnigen Tagen reicht eine normale Basecap, die allerdings gegen das Wegfliegen mit einem Clip und Bändsel gesichert werden sollte. Für kühlere Tage sollte auch eine fest sitzende Wollmütze oder auch die sogenannten Docker-Mütze nicht fehlen. Docker Mützen lassen sich auch unter der Kapuze der Öljacke tragen und verrutschen nicht. Allerdings bedecken sie auch nicht die Ohren, so dass die Wärmefunktion eher eingeschränkt ist. Am besten gleich mehrere Mützen einpacken, falls sie nass werden oder - was immer wieder mal passieren kann - vom Wind weggeblasen werden. Segelhandschuhe Segelhandschuhe verhindern nicht nur kalte und klamme Finger, sondern auch Verbrennungen, wenn eine Schot oder anderes Tauwerk durch die Handflächen läuft. Auch um zum Beispiel eine Winschkurbel ohne Abrutschen zu bedienen, sind Segelhandschuhe ideal. Für wärmere Tage gibt es sie ohne Fingerkuppen, für kältere Törns auch mit leichter Polsterung. Sie sollten innen und an den Fingerflächen gummiert sein, eng und fest anliegen und aus einem luftdurchlässigen Obermaterial bestehen. Durch die Gummierung erhältst Du genug Grip für die Arbeit mit den Fallen und Schoten an Bord, und sie schützen vor Scheuerstellen oder gar Brandverletzungen.  Als Segelhandschuh kannst Du auch viele moderne Arbeitshandschuhe umnutzen. Oft finden sich finden sich geeignete Handschuhe in den Gartenabteilungen der Baumärkte. Je nach Gewebe lassen sich bei solchen Arbeitshandschuhe für den Einsatz an warmen Tagen auch die halben Finger abschneiden. Sonnenbrille Eine gute Sonnenbrille ist ein Muss auf jedem Boot. Sie sollte guten Schutz vor Sonnenlicht, Gischt und Wind bieten. Darüber hinaus ist es auch wichtig, dass die Brille angenehm zu tragen ist und einen sicheren Sitz hat. Bitte mit Bändseln sichern! Segelbekleidung: Weitere Ratgeber zum Thema Die richtige Rettungsweste finden Sicherheitsausrüstung auf Booten und Yachten      
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Flaggen und Flaggenführung in der Sportschifffahrt

Die richtige Flaggenführung zeugt nicht nur von guter Seemannschaft – vor allem im Ausland lassen sich dadurch auch empfindliche Strafen vermeiden. Ein kleiner Ausflug ins Flaggenrecht. Flaggen an Bord  von Schiffen, Booten und Yachten und die richtige  Flaggenführung  sind ein wichtiges Kommunikationsmittel und dienen der Sicherheit auf See. Jede Flagge hat eine spezielle Bedeutung – von der  Länderflagge  bis zu  Signalflaggen . Neben  Schallsignalen  und  Lichtzeichen  gehören Signalflaggen zur Übermittlung von Nachrichten oder Situationsbeschreibungen in der Schifffahrt. Eine missbräuchliche oder falsche Flaggenführung kann zu hohen Strafen führen,  im schlimmsten Fall sogar zu Unfällen auf See. Wie Flaggen eingesetzt werden, regelt das Gesetz über das  Flaggenrecht für Seeschiffe , bzw. das  Flaggenrechtsgesetz für Binnenschiffe . Es gibt verschiedene Arten von Flaggen: Nationalflaggen dienen zur Identifikation und zur Anzeige der Nationalität des Schiffes Länderflaggen – auch Gastlandflaggen genannt, sind kleine Nationalflaggen des Landes, in dem man sich gerade befindet Signalflaggen dienen der Übermittlung von Nachrichten. Die einzelnen Flaggen symbolisieren einen Buchstaben oder eine Bedeutung, bzw. Situations- oder Absichtsbeschreibung Vereinsflaggen zeigen die Vereinszugehörigkeit an Was Skipper zum Thema Flaggenführung beachten sollten, klären wir in unserem Ratgeber. Inhaltsverzeichnis Flaggenrecht in der Seeschifffahrt Flaggenrecht in der Binnenschifffahrt Die Nationalflagge: Wissenswertes und Einsatzbereiche Die Gastlandflagge: Wissenswertes und Einsatzbereiche Sonstige Flaggen Die häufigsten Fehler in der Flaggenführung Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/flaggenfuehrung-schifffahrt-1320x744.jpg Auf die richtige Flaggenführung kommt es an. Foto: Redaktion Flaggenrecht in der Seeschifffahrt Die  Flaggenführung  ist nach wie vor ein wichtiges Thema für Skipper. Eine Missachtung der Regeln zeugt nicht nur von unseemännischem und unsportlichem Verhalten, sondern kann – vor allem im Ausland – zu echtem Unmut bis hin zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen. Die gesetzliche Grundlage der Flaggenführung ist das „Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe“, also das  Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG) . Das Recht zur Führung der Bundesflagge In §1(1) FlaggRG heißt es: „Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten (See-) Schiffe (*) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.“ (*) „Sonstige zur Seefahrt bestimmten (See-)Schiffe = Sportschiffe Dies bedeutet: Die Bundesflagge müssen Seeschiffe und Yachten führen, deren Eigner Deutsche sind, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und folgende Gewässer befahren möchten: Deutsche Seeschifffahrtsstraßen Küstengewässer innerhalb der 12-Meilen-Zone (Grenze der Hoheitsgewässer eines Landes) auf den Hoheitsgewässern anderer Länder und auf der Hohen See Zu den Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässern zählen in Deutschland u.a. auch der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg. Wenn das Boot in einem anderen Staat registriert ist, ist die Länderflagge des Registrierorts  zu führen – auch für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Definition eines Seeschiffes Bei der Feststellung, ob ein Fahrzeug tatsächlich als ein  Seeschiff im Sinne des FlaggRG  bezeichnet werden kann, kommt es auf drei Faktoren an: Die Bestimmtheit, die regelmäßige Verwendung und die Geeignetheit. Es wird untersucht,  auf welchen Gewässern  (See/Küste oder Binnen) der Eigner mit dem Schiff eigentlich fahren will,  zu welchem Zweck  das Fahrzeug eingesetzt wird, und ob  bestimmte bautechnische Faktoren  (z.B. Rumpffestigkeit, Länge, Motorstärke, uvm.) erfüllt werden. Dies bedeutet, dass Skipper, die nur gelegentlich oder ausnahmsweise die Küstengewässer oder die See befahren, nicht der Pflicht zur Führung der Bundesflagge unterliegen, da ihr Schiff nicht als ein „zur Seefahrt bestimmtes Fahrzeug“ gilt. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die objektiv nicht zur Seefahrt geeignet (sicherheitstechnisch ungeeignet, die Grenze zur Seefahrt seewärts zu überschreiten) sind (i.d.R. bei weniger als 7 m Bootslänge). Es ist jedoch empfehlenswert, die Bundesflagge zu führen. Sie ist der Nachweis für die nationale Zugehörigkeit eines Schiffes. Laut §8(3) FlaggRG muss sie nicht ständig, jedoch „beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen gezeigt werden.“ Des Weiteren unterliegen diese Skipper dann dem Flaggenrecht der Binnenschifffahrt (siehe dort). Voraussetzungen zum Führen der Bundesflagge Gemäß §2(1)1 dürfen  Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft  die Bundesflagge führen, sofern sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Ist dies nicht gegeben, so muss ein Vertreter mit Wohnsitz in Deutschland ständig damit beauftragt werden, „dafür einzustehen, dass in technischen, sozialen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten die in (…) Deutschland (…) geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden (…)“ (§2(2a) FlaggRG). Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen die Bundesflagge führen, wenn sie von der zuständigen Flaggenbehörde (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, BSH) die Befugnis dafür erhalten haben. Weitere Informationen dazu erteilt das BSH (www.bsh.de). Eine  gecharterte Yacht  führt in der Regel die Nationalflagge des Landes, in dem sie ihren Liegeplatz hat. Gemäß FlaggRG wird die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge sowohl im hoheitsfreien Raum der Hohen See als auch in fremden Staatsgebieten durch folgende Ausweise nachgewiesen: §3a) (…) durch das Schiffszertifikat im Sinne der Schiffsregisterordnung (…). Eine Pflicht zum Eintrag ins Schiffsregister (See- oder Binnen) besteht für Boote mit einer Länge über 15 m. §3d) für Seeschiffe, deren Rumpflänge (…) 15 m nicht übersteigt, wahlweise durch das Flaggenzertifikat (weitere Informationen zur Ausstellung erteilt das BSH). Für Sportboote mit einer Länge von unter 15 m gilt jedoch: Die Bundesflagge darf geführt werden, auch wenn kein Ausweis nach §3 FlRG vorliegt. Dies ergibt sich auch aus §4 Abs. 2 FlRG, wonach diese Schiffe einen Ausweis nach §3d FlRG nicht an Bord führen müssen (siehe §4 FlRG). Der  Internationale Bootsschein (IBS)  ist kein Berechtigungsausweis zur Führung der Flagge, wird aber im In- und Ausland als gültiges und amtlich anerkanntes Dokument akzeptiert. Bei Sportbooten unter 15 m Länge werden also keine weiteren Registrierungen benötigt. Flaggenrecht in der Binnenschifffahrt Die gesetzliche Grundlage für die Flaggenführung in der Binnenschifffahrt, §14(1) FlRG, besagt: „Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen (…)“. Dies bedeutet: Auf Deutschen Binnengewässern darf die Bundesflagge geführt werden, muss sie aber nicht ( Ausnahme : Auf der Donau und der Oder besteht für jedes Fahrzeug die Pflicht zur Führung der Nationalflagge). §14 FlRG gilt für Binnenschiffe unabhängig von ihrer Größe und ihrer Zweckbestimmung (das heißt: § 14 FlRG gilt für auch für die Sportschifffahrt). Außerdem ist das Recht zur Flaggenführung unabhängig von der Nationalität des Eigentümers. Das heißt, dass auch ausländische Fahrzeuge auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen die Bundesflagge führen dürfen, sofern sie einen deutschen Heimathafen haben. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen im Ausland sind die dort geltenden Vorschriften zu beachten (z.B. Pflicht für ausländische Fahrzeuge, die Nationale zu führen). Eine gecharterte Yacht führt in der Regel die Nationalflagge des Landes, in dem sie ihren Liegeplatz hat. Kennzeichnung beim Führen der Bundesflagge Gemäß §9 FlRG muss ein Seeschiff, das einen Ausweis zur Berechtigung zur Führung der Bundesflagge hat, „ seinen Namen an jeder Seite des Bugs und seinen Namen, sowie den Namen des Heimathafens am Heck  in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. Hat es (gar) keinen oder keinen Heimathafen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, so ist stattdessen (…) der Registerhafen zu führen.“ In der Binnenschifffahrt ist entsprechend zu verfahren (lt. Verordnung über die Kennzeichnung auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrender Kleinfahrzeuge). Die Nationalflagge: Wissenswertes zur Heimatlandflagge Die Nationale ist der  Nachweis für die nationale Zugehörigkeit des Bootseigners . Die deutsche Bundesflagge ist laut Artikel 12 des Grundgesetzes  schwarz-rot-gold . Es ist nicht erlaubt, die Nationale durch eine andere zu ersetzen. Sie dürfen sie auch  nicht durch die Europa-Flagge austauschen , selbst wenn diese in der oberen Ecke die Nationale abbildet. Die schwarz-rot-goldene Flagge mit Bundesadler ist die sog. Bundesdienstflagge und allein Behördenfahrzeugen vorbehalten  (FlRG § 8 (2) ). Sie müssen die Nationale nicht ständig, jedoch »beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen« zeigen (FlRG § 8 (3) ). Auf hoher See, außerhalb des Hoheitsgebietes eines Landes, brauchen Sie sie nicht zu setzen, es sei denn, es nähert sich ein Marine- oder Behördenschiff. Allgemeine Regeln für die Nationalflagge Alle Flaggen sollten in ordentlichem Zustand sein, also sauber und nicht ausgefranst. Setzen Sie Flaggen an Flaggenleinen dicht unter der Saling (Querstange am Mast) bzw. dicht unter dem Flaggenknopf (beim Flaggenstock). Ziehen Sie die Flaggenleinen stramm, sie dürfen keine Lose haben. Passen Sie die Größe der Flagge an die Größe des Schiffes an. Auf ein kleines Boot passt sicherlich keine Flagge im Betttuch-Format. Im Fachhandel sind die Größen 20 x 30 cm, 30 x 45 cm und 45 x 60 cm erhältlich (Höhe x Breite). Die Flaggenzeit ist vom 1.5. bis 30.9. von 8 Uhr, in den übrigen Monaten ab 9 Uhr bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 21 Uhr. Möchte Ihre gesamte Besatzung zum Ende der Flaggenzeit das Schiff verlassen, dürfen Sie die Flaggen nicht hängen lassen (Ausnahme: der Clubstander, siehe unten). Erkundigen Sie sich in fremden Revieren nach den örtlichen Gepflogenheiten. Der richtige Platz für die Nationalflagge Die  Nationale  wird am Flaggenstock gesetzt, wenn möglich  achtern mittschiffs . Sollte dort kein Platz sein (z.B. wegen einer Badeleiter), dürfen Sie  nach steuerbord ausweichen , nicht jedoch nach backbord. Damit die Flagge auch bei Flaute klarfällt und erkennbar ist, sollte der Flaggenstock ca. 40° nach hinten geneigt sein. Am Flaggenstock darf übrigens keine andere Flagge hängen!  Achten Sie darauf, dass die Flagge das Hecklicht nicht verdeckt. Und setzen Sie die Nationale nicht am Achterstag, dies gilt als unseemännisch. Die Gastlandflagge: Zeichen des Respekts in fremden Ländern In fremden Hoheitsgebieten und beim Einlaufen in einen ausländischen Gasthafen wird  zusätzlich zur Nationalen die Gastlandflagge  gesetzt. Damit geben Skipper zu erkennen, dass sie die Rechtsordnung des betreffenden Landes anerkennen. Darüber hinaus ist es eine Frage der Höflichkeit und des Respekts gegenüber dem Land. Die Flaggen zuvor besuchter Länder sollten Skipper nicht zeigen (Ausnahme: siehe unten). Der richtige Platz für die Gastlandflagge Der beste Platz ist unterhalb der Saling steuerbords . Wer ein Boot ohne Mast besitzt, kann sie auch  steuerbordseitig am Geräteträger  befestigen. Die  Gastlandflagge darf jedoch nicht backbords und niemals unter die Nationale gesetzt werden!  Unter der Steuerbordsaling hängt immer nur die Gastlandflagge. Ausnahmen: In welchen Fällen man mehrere Gastlandflaggen setzen darf Am letzten Tag einer Auslandsfahrt (am Tag der Heimkehr), am darauf folgenden Wochenende und bei Saisonabschluss (= beim jährlichen Absegeln) dürfen die Flaggen aller besuchten Länder unter der Steuerbordsaling wehen. Sie werden in der Reihenfolge des deutschen Alphabets und in gleicher Größe untereinander gefahren. Beim Befahren eines Grenzflusses zwischen zwei Staaten dürfen zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt werden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/gastlandflagge-unter-der-saling-1320x743.jpg Eine Gastlandflagge unter der Saling. Foto: Redaktion Sonstige Flaggen: Vom Clubstander bis zum Flaggengruß Es gibt zahlreiche weitere Arten von Flaggen, die gehisst werden können. Dazu zählen Clubstander Verbandsflaggen Die Gösch Signalflaggen Sonstige Flaggen Flaggengruß Flaggengala Flaggenparade Der Stander/Clubstander Der Stander ist die dreieckige Vereinsflagge, zum Beispiel der ADAC-Stander. Wenn Sie Mitglied mehrerer Vereine sind, wählen Sie in Fahrt den Stander des Vereins, dem Sie sich enger verbunden fühlen. Im Hafen eines Vereins wird natürlich der heimische Stander gesetzt. In fremden Häfen weht der Stander des ältesten ortsansässigen Clubs, dem Sie angehören. Es wird jedoch immer nur ein Stander gesetzt. Er weht bei Tag und Nacht. Der Stander gehört in den Großtopp. Sofern dies nicht möglich ist, dürfen Sie ihn auch als Gösch oder an oberster Stelle unter der Backbordsaling setzen. Um Verwechslungen mit Flaggensignalen zu vermeiden, müssen Sie den Stander hier ausnahmsweise während der Fahrt niederholen. Verbandsflaggen Mitglieder eines verbandszugehörigen Vereins (z.B. DSV) dürfen die Flagge ihres Verbandes führen. So sollten Verbandsflaggen im Inland gesetzt werden: am Bug an der Gösch bei Motorbooten mit Mast und Segelbooten an der Steuerbordseite unter der Saling am Geräteträger an Steuerbord So sollten Verbandsflaggen im Ausland gesetzt werden: bei Motorbooten mit Mast und bei Segelbooten an der Backbordseite unter der Saling am Geräteträger an Backbord Die Gösch Die Gösch ist eine Flagge in viereckiger Form, die in der Sportschifffahrt als Flagge des Heimathafens oder des Bundeslandes im Einsatz ist. Sie wird am Bug gesetzt und ist auf Segelyachten unüblich. Signalflaggen Die Signalflaggen des Internationalen Flaggenalphabetes dürfen nur nach den Vorschriften des Internationalen Signalbuches verwendet werden. Sie finden hauptsächlich in der Berufsschifffahrt Anwendung. Das Flaggenalphabet mit allen Bedeutungen als PDF zum Download: Flaggenalphabet als PDF herunterladen Sonstige Flaggen Namens-, Landes- und Phantasieflaggen, Hauswappen etc. dürfen Sie unter der Backbordsaling setzen. Flaggengruß Der Flaggengruß ist unter Sportbootfahrern nicht mehr in allen Ländern gebräuchlich. Er wurde vielerorts durch den »Handzeichen-Gruß« abgelöst. Flaggengala Zu festlichen Anlässen werden ausschließlich Signalflaggen in gleichen Abständen vom Bug über die Masten bis zum Heck (= über die Toppen) zur Gala geheißt. Dabei ist die Reihenfolge abwechselnd zwei Buchstaben-Flaggen, dann ein Stander oder Zahlen-Wimpel usw. Setzen Sie die Nationale an der höchsten Stelle des Schiffes, also im Masttopp. Flaggenparade Die Flaggenparade wird in Sportboothäfen nur noch selten praktiziert. Alle Flaggen werden möglichst gleichzeitig gesetzt, beginnend mit der Nationalen am Heck, dann folgen Landes- und sonstige Flaggen. In umgekehrter Reihenfolge wird am Abend eingeholt. Häufige Fehler bei der Flaggenführung Falsch gesetzte Flaggen können Bußgelder mit sich ziehen. Jedes Land hat oft andere Traditionen und Regeln, über die sich vor dem Anlaufen erkundig werden muss, auch um Geldstrafen zu vermeiden. Häufige Fehler bei der Beflaggung von Booten sind: Falsche Anordnung der Flaggen Falsch eingesetzte Flaggen, wie EU-Flagge oder Nationale Dienstflagge (Deutschlandflagge mit Bundesadler) Auf dem Kopf stehende Gastlandflagge Falsch positionierte Flaggen Verblichene Flaggen Zerfranste Flaggen Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/flaggenfuehrung-nationalflagge-1320x990.jpg Die Nationalflagge im Sonnenuntergang. Foto: Redaktion Flaggenführung, Seemannschaft und Co.: Weitere Themen Segeln lernen: Tipps für den Einstieg Die wichtigsten Hafen- und Segelmanöver Seenot: Richtiges Verhalten im Notfall Worauf man bei Gästen an Bord achten sollte Grundregeln für Sportbootfahrer
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Seezeichen und Betonnung

Seezeichen sind eine der wichtigsten Hilfen zur sicheren Navigation auf dem Wasser. Was Skipper über die Betonnung auf See wissen müssen und die wichtigsten Schifffahrtszeichen in der Übersicht. Seezeichen dienen zur  Betonnung von Schifffahrtswegen  und kennzeichnen die Ränder und den Verlauf von Fahrwassern sowie Gefahrenstellen in Seerevieren, Flüssen und Binnenrevieren. Seezeichen liefern damit einen großen Beitrag zur  Sicherheit auf See . In unserem Ratgeber klären wir alles Wichtige zu Seezeichen und der Betonnung auf See. Inhaltsverzeichnis Definition und Geschichte von Seezeichen Arten von Seezeichen Das Lateralsystem bei Seezeichen Das Kardinalsystem bei Seezeichen Alles zu Einzelgefahrenzeichen Definition und Geschichte von Seezeichen Als Seezeichen werden diverse Arten von Tonnen, Baken und Leuchttürmen bezeichnet. Sie gelten im Bereich der  Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) , der  Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO)  sowie der  Kollisionsverhütungsregeln (KVR) . Geschichte der Seezeichen Seezeichen wurden bereits vor etwa 1000 Jahren eingeführt. Zuvor wurden zur Orientierung und Navigation an der Küste natürliche Landmarken und feststehende Objekte wie Baumgruppen, Inseln, Felsen, Hügel oder Küstenformationen genutzt. Diese sichtbaren Orientierungshilfen wurden durch das Aufschütten von Steinhaufen oder Holzgerüsten durch künstliche Sichtmarken erweitert – und damit entstanden die ersten Baken, also die ersten Seezeichen. Dieses System entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte immer weiter und wird seit 1982 durch die IALA, die International Association of Marine Aids to Navigation and Lighthouse Authorities, weltweit geregelt. Arten von Seezeichen Die IALA-Richtlinie definiert fünf weltweit gültige Arten von Tonnen und Seezeichen: Lateraltonnen Kardinaltonnen Mitte-Fahrwasser-Tonnen Einzelgefahrenstellen sonstige Betonnung Seezeichen können beleuchtet und unbeleuchtet sein. Zusätzlich kommen Tonnen zum Einsatz, die akustische Signale senden. Hierher stammt übrigens der Begriff „Heulboje“, auch wenn der Begriff Boje bei der Bezeichnung von Tonnen nicht benutzt wird. Unterschieden wird zudem zwischen festen Seezeichen (Feste Baken, Leuchttürme) schwimmenden Seezeichen (Tonnen und Feuerschiffe) Das Lateralsystem der Seezeichen: Rote und grüne Tonnen Das  Lateralsystem  ist ein System zur Markierung und Begrenzung von  Fahrwassern  in der Schifffahrt. Die seitliche Kennzeichnung von Schifffahrtstraßen erfolgt sowohl durch die Farben der Betonnung als auch durch die Form des oben auf einer  Tonnen  oder Balke angebrachten  Toppzeichens  sowie durch die Nummerierung der Tonnen. Weltweit gibt es  zwei unterschiedliche Lateralsysteme : Lateralsystem A Lateralsystem B Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/seekarte-tonnen-lateral-a.jpg Betonnung eines Fahrwassers auf einer Open Sea Map Seekarte © Open Sea Map Lateralsystem A Das Lateralsystem A gilt im Bereich von Europa, Afrika, Asien, Australien und Grönland. Es wird durch die folgenden Eigenschaften gekennzeichnet: Steuerbordtonnen Farbe : Grün Toppzeichen : spitz (Kegel) Nummerierung : Ungerade Zahl Backbordtonnen Farbe : Rot Toppzeichen : stumpf (Zylinder) Nummerierung : Gerade Zahl Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/p1090843-1320x743.jpg Backbordtonne auf der Ostsee ©Stephan Boden Lateralsystem B In Nord- und Südamerika indes gilt das Lateralsystem B. Es hat die folgenden Eigenschaften: Steuerbordtonnen : Farbe : Rot Toppzeichen : spitz (Kegel) Nummerierung : Gerade Zahl Backbordtonnen : Farbe : Grün Toppzeichen : stumpf (Zylinder) Nummerierung : Ungerade Zahl Fahrtrichtung beim Lateralsystem Auf  Seeschifffahrtstraßen  im Bereich des Lateralsystems A wird immer von der Richtung „von See kommend“ ausgegangen. In dieser Fahrtrichtung sind die grünen Tonnen an Steuerbord, die Roten werden mit der Backbordseite passiert. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/betonnung-fahrwasser-1320x743.jpg Fahrwasser-Betonnung nach Lateralsystem A. Seeschifffahrtstraßen. „Von See kommend“ ist auch die Vorgabe der Betonnungsrichtlinie im Bereich der  Binnenwasserstraßen , wenn man davon ausgeht, dass Flüsse stets im Meer münden. Flussaufwärts, also gegen die Fließrichtung, befinden sich die grünen Tonnen an der Steuerbordseite. Diese Fahrtrichtung wird auch als „Bergfahrt“ bezeichnet. Die Betonnung ist also neben der Navigation auch zur Orientierung hilfreich, denn bei der Anmeldung an Schleusen  muss oftmals angegeben werden, ob „zu Berg“ oder „zu Tal“ geschleust werden soll. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/betonnung-binnen-1320x743.jpg Fahrwasser-Betonnung nach Lateralsystem A. Binnenschifffahrtstraßen Mitte-Fahrwasser-Tonnen Im Lateralsystem integriert sind zusätzlich noch die  Mitte-Fahrwasser-Tonnen , die senkrecht rot-weiß gestreift sind und die Mitte eines Fahrwassers markieren. In Seerevieren wird sie auch auch als Ansteuerungstonne bezeichnet, weil sie den seeseitigen Anfang von Fahrwassern markiert. Kreuzungen beim Lateralsystem Kreuzen sich Fahrwasser, oder mündet ein Fahrwasser in ein anderes, werden die  Kreuzungen  durch  grün-rot  oder  rot-grün gestreifte Tonnen  markiert. Grüne Tonnen mit einem roten Streifen in der Mitte kennzeichnen die Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers und die Backbordseite des abzweigenden, bzw. einmündenden Fahrwassers. Rote Tonnen mit grünem Streifen in der Mitte markieren die entsprechend andere Seite. Kardinalsystem: Kennzeichnung von Gefahrenstellen Kardinaltonnen  werden auch als  Untiefentonnen ,  Gefahrentonnen  oder auch Wracktonnen bezeichnet., womit auch geklärt ist, wozu das Kardinalsystem dient: Zur Markierung und Kennzeichnung von  Gefahrenstellen  auf See. „Kardinal“ ist vom lateinischen „cardinalis“ abgeleitet und bedeutet „wichtig“. Gefahrenstellen mit größerem räumlichen Ausmaß wie  Untiefen oder Wracks  können mit Kardinaltonnen gekennzeichnet werden. Unterschieden wird hier in vier Quadranten, die den Himmelsrichtungen entsprechen. Die unterschiedlichen Quadranten können mit einer Kardinaltonne markiert werden. Die unterschiedlichen Toppzeichen und die je nach Quadrant unterschiedliche farbliche Gestaltung (gelb-schwarz) geben an, wo sich die Gefahrenstelle befindet und wo die Tonne umfahren werden muss. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/sound_of_barra_01-1320x962.jpg Kardinaltonne an einer Sandbank. Foto: Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0), Gunther Tschuch Die  Toppzeichen  bestehen bei Kardinaltonnen aus je zwei schwarzen Kegeln , die unterschiedlich zueinander angeordnet sind. die vier Quadranten/Himmelrichtungen werden wie folgt gekennzeichnet:   Quadrant/Himmelsrichtung Farbanordnung Toppzeichen (zwei Kegel) Befeuerung Nord Nördlich umfahren schwarz/gelb Beide Kegel zeigen nach oben Ununterbrochenes Blitzen Ost Östlich umfahren schwarz/gelb/schwarz Oberer Kegel Sitze nach oben, unterer zeigt Spitze nach unten. Optisch einer Raute gleich 3 Blitze in Gruppen (3 Blitze, Pause, 3 Blitze. usw.) Süd Südlich umfahren gelb/schwarz Beide Kegel zeigen nach unten Gruppen von 6 Blitzen und ein Blinken. (6 Blitze, ein Blinken, 6 Blitze usw.) West Westlich umfahren gelb/schwarz/gelb Oberer Kegel Spitze nach unten. Unterer Kegel Spitze nach oben. Gruppen von 9 Blitzen und Pause   Je nach Gegebenheit, Fahrwasser oder Situation wird nicht jede Gefahrenstelle durch vier Kardinaltonnen markiert. Eine der Küste vorgelagerte Untiefe wird zum Beispiel meistens nur durch eine Gefahrentonne gekennzeichnet. Es gibt aber auch Situationen, wo zwei, drei oder vier Kardinaltonnen zur Kennzeichnung eingesetzt werden. Befindet sich zum Beispiel eine Untiefe mitten in einem Fahrgebiet, in dem aus allen Richtungen Schiffe die Stelle passieren, werden alle vier Quadranten gekennzeichnet. Auch bei weit ausgedehnten Gefahrenstellen kommen meistens mindestens zwei Kardinaltonnen zum Einsatz. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/kardinalsystem-1320x743.jpg Die unterschiedlichen Arten von Kardinalzeichen. Zeichen: SeeSchStrO, Montage: ADAC Einzelgefahrenzeichen für kleinere Gefahrenstellen Im Gegensatz zu Kardinaltonnen, die meistens Gefahrenstellen von größerem räumlichen Ausmaß markieren, kennzeichnen Einzelgefahrenzeichen kleinere Gefahrenstellen, die an allen Seiten umfahren werden kann. Einzelgefahrentonnen sind schwarz-rot-schwarz und haben als Toppzeichen zwei schwarze, übereinander stehende Bälle. Die Befeuerung besteht aus einer Kennung von einer Blitzgruppe bestehend aus zwei weißen Blitzen. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/einzelgefahr-zeichen-1320x743.jpg Verschiedene Einzelgefahrenzeichen in der Übersicht. Zeichen: SeeSchStrO, Montage: ADAC   Sicherheit auf See: Weitere Infos zum Thema Sicher auf Kurs bleiben: Die wichtigsten Navigationsverfahren Seenotsender: Welche Systeme für welchen Zweck? Richtiges Verhalten im Notfall Sicher auf See: Hinweise der DGzRS Nachtfahrt auf See: Darauf kommt es an
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Die KVR im Überblick

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/sailing-ship-6569713_1920.jpg Internationale Kollisionsverhütungsregeln: Die KVR in der Übersicht Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), offiziell als Internationale Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (International Regulations for Preventing Collisions at Sea, COLREGs) bekannt, sind ein internationales Regelwerk zur Vermeidung von Kollisionen zwischen Wasserfahrzeugen. Sie wurden von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) entwickelt und 1972 verabschiedet. Die KVR sind in mehrere Abschnitte unterteilt, die spezifische Regeln und Anforderungen für das Verhalten von Schiffen auf See festlegen. Hauptziele der KVR Die KVR setzen sich insbesondere die folgenden drei Punkte zum Ziel, die zu mehr Sicherheit auf See beitragen sollen: Vermeidung von Zusammenstößen: Die KVR legen klar definierte Verhaltensweisen fest, die Schiffsführer einhalten müssen, um Kollisionen zu vermeiden. Sicherstellung einer geordneten Navigation: Durch die Festlegung von Verkehrsregeln und -signalen wird eine geordnete und sichere Schifffahrt gewährleistet. Verantwortungsbewusstes Handeln: Die KVR betonen die Verantwortung des Schiffsführers und der Besatzung, stets umsichtig und verantwortungsvoll zu handeln. Wichtige Abschnitte der KVR Teil A - Allgemeines: Enthält grundlegende Definitionen und den Anwendungsbereich der Regeln (z.B. Regel 1). Teil B - Verhaltensregeln für das Führen von Fahrzeugen und das Manövrieren: Behandelt das Verhalten von Schiffen in verschiedenen Situationen, wie z.B. das Ausweichen und Überholen (z.B. Regel 12 über das Verhalten von Segelfahrzeugen). Teil C - Lichter und Signalkörper: Beschreibt die Anforderungen an Navigationslichter und Signalkörper, die Schiffe bei Nacht oder in schlechten Sichtverhältnissen führen müssen. Teil D - Schallsignale und Lichtsignale: Regelt die Verwendung von Schallsignalen und Lichtsignalen, um andere Schiffe zu informieren und zu warnen. Teil E - Ausnahmen: Behandelt spezielle Ausnahmen von den allgemeinen Regeln, die unter bestimmten Umständen gelten können. Anhang: Enthält technische Details und zusätzliche Informationen zu den Regeln, wie z.B. die Spezifikationen für Lichter und Signalkörper. Die Original-KVR gibt es als PDF zum Download auf ELWIS, dem Informationsportal der Wasser-und Schifffahrtstraßenverwaltung des Bundes: KVR als PDF zum Download auf ELWIS Wichtig: Dieser Artikel stellt lediglich eine Übersicht über die KVR dar und trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Recherche können wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernehmen. Wir empfehlen deshalb stets auch einen Blick auf die originalen Gesetzestexte. Teil A der KVR Regel 1 Anwendung a) Diese Regeln gelten für alle Fahrzeuge auf Hoher See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. b) Diese Regeln berühren nicht die von einer zuständigen Behörde erlassenen Sondervorschriften für Reeden, Häfen, Flüsse, Seen oder Binnengewässer, die mit der Hohen See zusammenhängen und von Seeschiffen befahrbar sind. Solche Sondervorschriften müssen mit diesen Regeln soweit wie möglich übereinstimmen. c) Diese Regeln berühren nicht die von der Regierung eines Staates erlassenen Sondervorschriften über zusätzliche Positions- oder Signallichter, Signalkörper oder Schallsignale für Kriegsschiffe und Fahrzeuge im Geleit oder über zusätzliche Positions- oder Signallichter oder Signalkörper für fischende Fahrzeuge in einer Fangflotte. Diese zusätzlichen Positions- oder Signallichter, Signalkörper oder Schallsignale müssen nach Möglichkeit so beschaffen sein, daß sie nicht mit einem anderen, nach diesen Regeln zulässigen Licht, Signalkörper oder Schallsignal verwechselt werden können. d) Die Organisation kann für die Zwecke dieser Regeln Verkehrstrennungsgebiete festlegen. e) In allen Fällen, in denen eine Regierung feststellt, daß ein Fahrzeug besonderer Bauart oder Verwendung eine Regel über Anzahl, Anbringung, Tragweite oder Sichtbereich von Lichtern oder Signalkörpern sowie über Anordnung und Eigenschaften von Schallsignalanlagen nicht in vollem Umfang befolgen kann, muß das Fahrzeug diejenigen sonstigen Bestimmungen über Anzahl, Anbringung, Tragweite oder Sichtbereich von Lichtern oder Signalkörpern sowie über die Anordnung und Eigenschaften von Schallsignalanlagen befolgen, die nach Auffassung der betreffenden Regierung diesen Regeln am nächsten kommen. Regel 2 Verantwortung a) Diese Regeln befreien ein Fahrzeug, dessen Eigentümer, Kapitän oder Besatzung nicht von den Folgen, die durch unzureichende Einhaltung dieser Regeln oder unzureichende sonstige Vorsichtsmaßnahmen entstehen, welche allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles erfordern. b) Bei der Auslegung und Befolgung dieser Regeln sind stets alle Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ein Abweichen von diesen Regeln erfordern. Regel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen Soweit sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt, gilt für diese Regeln folgendes: a) Der Ausdruck „Fahrzeug“ bezeichnet alle Wasserfahrzeuge einschließlich nicht wasserverdrängender Fahrzeuge, Bodeneffektfahrzeuge und Wasserflugzeuge, die als Beförderungsmittel auf dem Wasser verwendet werden oder verwendet werden können. b) Der Ausdruck „Maschinenfahrzeug“ bezeichnet ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb. c) Der Ausdruck „Segelfahrzeug“ bezeichnet ein Fahrzeug unter Segel, dessen Maschinenantrieb, falls vorhanden, nicht benutzt wird. d) Der Ausdruck „fischendes Fahrzeug“ bezeichnet ein Fahrzeug, das mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken, jedoch nicht ein Fahrzeug, das mit Schleppangeln oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit nicht einschränken. e) Der Ausdruck „Wasserflugzeug“ bezeichnet ein zum Manövrieren auf dem Wasser eingerichtetes Luftfahrzeug. f) Der Ausdruck „manövrierunfähiges Fahrzeug“ bezeichnet ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so manövrieren kann, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. g) Der Ausdruck „manövrierbehindertes Fahrzeug“ bezeichnet ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist, so zu manövrieren, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. Der Ausdruck „manövrierbehinderte Fahrzeuge“ umfaßt, ohne darauf beschränkt zu sein: i) Ein Fahrzeug, das ein Seezeichen, Unterwasserkabel oder eine Rohrleitung auslegt, versorgt oder aufnimmt; ii) ein Fahrzeug, das baggert, Forschungs- oder Vermessungsarbeiten oder Unterwasserarbeiten ausführt; iii) ein Fahrzeug in Fahrt, das Versorgungsmanöver ausführt oder mit der Übergabe von Personen, Ausrüstung oder Ladung beschäftigt ist; iv) ein Fahrzeug, auf dem Luftfahrzeuge starten oder landen; v) ein Fahrzeug beim Minenräumen; vi) ein Fahrzeug während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen. h) Der Ausdruck „Tiefgang behindertes Fahrzeug“ bezeichnet ein Maschinenfahrzeug, das durch seinen Tiefgang im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen. i) Der Ausdruck „in Fahrt“ bedeutet, daß ein Fahrzeug weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. j) Die Ausdrücke „Länge“ und „Breite“ eines Fahrzeugs bedeuten die Länge über alles und die größte Breite. k) Fahrzeuge gelten nur dann als einander in Sicht befindlich, wenn jedes vom anderen optisch wahrgenommen werden kann. l) Der Ausdruck „verminderte Sicht“ bezeichnet jeden Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, dickes Wetter, Schneefall, heftige Regengüsse, Sandstürme oder ähnliche Ursachen eingeschränkt ist. m) Der Ausdruck „Bodeneffektfahrzeug (BEF)“ bezeichnet ein in verschiedenen Betriebsweisen einsetzbares Fahrzeug, das in seiner Hauptbetriebsweise unter Ausnutzung des Bodeneffektes in nächster Nähe zur Oberfläche fliegt.   Teil B der KVR: Ausweich- und Fahrregeln Der Teil B der KVR gliedert sich in drei Abschnitte. Teil B Abschnitt I: Verhalten von Fahrzeugen bei allen Sichtverhältnissen Die Regeln dieses Abschnitts gelten bei allen Sichtverhältnissen: Regel 4: Anwendungsbereich Inhalt der Regel 4: Diese Regeln (Teil B) gelten für alle Fahrzeuge in allen Sichtverhältnissen. Regel 5: Ausguck Jedes Fahrzeug muß jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörigen Ausguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt. Regel 6: Sichere Geschwindigkeit Jedes Fahrzeug muß jederzeit mit einer sicheren Geschwindigkeit fahren, so daß es geeignete und wirksame Maßnahmen treffen kann, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, und innerhalb einer Entfernung zum Stehen gebracht werden kann, die den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht. Zur Bestimmung der sicheren Geschwindigkeit müssen unter anderem folgende Umstände berücksichtigt werden: a) Von allen Fahrzeugen: i) die Sichtverhältnisse; ii) die Verkehrsdichte einschließlich Ansammlungen von Fischerei- oder sonstigen Fahrzeugen; iii) die Manövrierfähigkeit des Fahrzeugs unter besonderer Berücksichtigung der Stoppstrecke und der Dreheigenschaften unter den gegebenen Bedingungen; iv) bei Nacht eine Hintergrundhelligkeit, z.B. durch Lichter an Land oder eine Rückstrahlung der eigenen Lichter; v) die Wind-, Seegangs- und Strömungsverhältnisse sowie die Nähe von Schiffahrtsgefahren; vi) der Tiefgang im Verhältnis zur vorhandenen Wassertiefe. b) Zusätzlich von Fahrzeugen mit betriebsfähigem Radar: i) die Eigenschaften, die Wirksamkeit und die Leistungsgrenzen der Radaranlagen; ii) jede Einschränkung, die sich aus dem eingeschalteten Entfernungsbereich des Radars ergibt; iii) der Einfluß von Seegang, Wetter und anderen Störquellen auf die Radaranzeige; iv) die Möglichkeit, daß kleine Fahrzeuge, Eis und andere schwimmende Gegenstände durch Radar nicht innerhalb einer ausreichenden Entfernung geortet werden; v) die Anzahl, die Lage und die Bewegung der vom Radar georteten Fahrzeuge; vi) die genauere Feststellung der Sichtweite, die der Gebrauch des Radars durch Entfernungsmessung in der Nähe von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen ermöglicht. Regel 7: Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes a) Jedes Fahrzeug muß mit allen verfügbaren Mitteln entsprechend den gegebenen Umständen und Bedingungen feststellen, ob die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Im Zweifelsfall ist diese Möglichkeit anzunehmen. b) Um eine frühzeitige Warnung vor der Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes zu erhalten, muß eine vorhandene und betriebsfähige Radaranlage gehörig gebraucht werden, und zwar einschließlich der Anwendung der großen Entfernungsbereiche, des Plottens oder eines gleichwertig systematischen Verfahrens zur Überwachung georteter Objekte. c) Folgerungen aus unzulänglichen Informationen, insbesondere aus unzulänglichen Radarinformationen, müssen unterbleiben. d) Bei der Feststellung, ob die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß unter anderem folgendes berücksichtigt werden: i) Eine solche Möglichkeit ist anzunehmen, wenn die Kompaßpeilung eines sich nähernden Fahrzeugs sich nicht merklich ändert; ii) eine solche Möglichkeit kann manchmal auch bestehen, wenn die Peilung sich merklich ändert, insbesondere bei der Annäherung an ein sehr großes Fahrzeug, an einen Schleppzug oder an ein Fahrzeug nahebei. Regel 8: Manöver zur Vermeidung von Zusammenstößen a) Jedes Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes muss in Übereinstimmung mit den Regeln dieses Teiles erfolgen und, wenn es die Umstände zulassen, entschlossen, rechtzeitig und so ausgeführt werden, wie gute Seemannschaft es erfordert. b) Jede Änderung des Kurses und/oder der Geschwindigkeit zur Vermeidung eines Zusammenstoßes muß, wenn es die Umstände zulassen, so groß sein, daß ein anderes Fahrzeug optisch oder durch Radar sie schnell erkennen kann; aufeinanderfolgende kleine Änderungen des Kurses und/oder der Geschwindigkeit sollen vermieden werden. c) Ist genügend Seeraum vorhanden, so kann eine Kursänderung allein die wirksamste Maßnahme zum Meiden des Nahbereichs sein, vorausgesetzt, daß sie rechtzeitig vorgenommen wird, durchgreifend ist und nicht in einen anderen Nahbereich führt. d) Ein Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit einem anderen Fahrzeug muß zu einem sicheren Passierabstand führen. Die Wirksamkeit des Manövers muß sorgfältig überprüft werden, bis das andere Fahrzeug endgültig vorbei und klar ist. e) Um einen Zusammenstoß zu vermeiden oder mehr Zeit zur Beurteilung der Lage zu gewinnen, muß ein Fahrzeug erforderlichenfalls seine Fahrt mindern oder durch Stoppen oder Rückwärtsgehen jegliche Fahrt wegnehmen. f) i) Ein Fahrzeug, das auf Grund einer dieser Regeln verpflichtet ist, die Durchfahrt oder die sichere Durchfahrt eines anderen Fahrzeugs nicht zu behindern, muß, wenn es die Umstände erfordern, frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um genügend Raum für die sichere Durchfahrt des anderen Fahrzeugs zu lassen. ii) Ein Fahrzeug, das verpflichtet ist, die Durchfahrt oder die sichere Durchfahrt eines anderen Fahrzeugs nicht zu behindern, ist von dieser Verpflichtung nicht befreit, wenn es sich dem anderen Fahrzeug so nähert, daß die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, und muß, wenn es Maßnahmen ergreift, in vollem Umfang die Maßnahmen berücksichtigen, die nach den Regeln dieses Teiles vorgeschrieben sind. iii) Ein Fahrzeug, dessen Durchfahrt nicht behindert werden darf, bleibt in vollem Umfang verpflichtet, die Regeln dieses Teiles einzuhalten, wenn die beiden Fahrzeuge sich einander so nähern, daß die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Regel 9: Enge Fahrwasser a) Ein Fahrzeug, das der Richtung eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne folgt, muß sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers oder der Fahrrinne an seiner Steuerbordseite halten, wie dies ohne Gefahr möglich ist. b) Ein Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge oder ein Segelfahrzeug darf nicht die Durchfahrt eines Fahrzeugs behindern, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann. c) Ein fischendes Fahrzeug darf nicht die Durchfahrt eines anderen Fahrzeugs behindern, das innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne fährt. d) Ein Fahrzeug darf ein enges Fahrwasser oder eine Fahrrinne nicht queren, wenn dadurch die Durchfahrt eines Fahrzeugs behindert wird, das nur innerhalb eines solchen Fahrwassers oder einer solchen Fahrrinne sicher fahren kann. Das letztere Fahrzeug darf das in Regel 34 Buchstabe d vorgeschriebene Schallsignal geben, wenn es über die Absichten des querenden Fahrzeugs im Zweifel ist. e) i) Kann in einem engen Fahrwasser oder in einer Fahrrinne nur dann sicher überholt werden, wenn das zu überholende Fahrzeug mitwirkt, so muß das überholende Fahrzeug seine Absicht durch das entsprechende Signal nach Regel 34 Buchstabe c Ziffer i anzeigen. Ist das zu überholende Fahrzeug einverstanden, so muß es das entsprechende Signal nach Regel 34 Buchstabe c Ziffer ii geben und Maßnahmen für ein sicheres Passieren treffen. Im Zweifelsfall darf es die in Regel 34 Buchstabe d vorgeschriebenen Signale geben. ii) Diese Regel befreit das überholende Fahrzeug nicht von seiner Verpflichtung nach Regel 13. f) Ein Fahrzeug, das sich einer Krümmung oder einem Abschnitt eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne nähert, wo andere Fahrzeuge durch ein dazwischen liegendes Sichthindernis verdeckt sein können, muß mit besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht fahren und das entsprechende Signal nach Regel 34 Buchstabe e geben. g) Jedes Fahrzeug muß, wenn es die Umstände zulassen, das Ankern in einem engen Fahrwasser vermeiden. Regel 10 Verkehrstrennungsgebiete a) Diese Regel gilt in Verkehrstrennungsgebieten, die von der Organisation festgelegt worden sind; sie befreit ein Fahrzeug nicht von seiner Verpflichtung auf Grund einer anderen Regel. b) Ein Fahrzeug, das ein Verkehrstrennungsgebiet benutzt, muß i) auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung dieses Weges fahren; ii) sich, soweit möglich, von der Trennlinie oder der Trennzone klar halten; iii) in der Regel an den Enden des Einbahnwegs ein- oder auslaufen; wenn es jedoch von der Seite ein- oder ausläuft, muß dies in einem möglichst kleinen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen. c) Ein Fahrzeug muß soweit wie möglich das Queren von Einbahnwegen vermeiden; ist es jedoch zum Queren gezwungen, so muß dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen. d) i) Ein Fahrzeug darf eine Küstenverkehrszone nicht benutzen, wenn es den entsprechenden Einbahnweg des angrenzenden Verkehrstrennungsgebiets sicher befahren kann. Fahrzeuge von weniger als 20 Meter Länge, Segelfahrzeuge und fischende Fahrzeuge dürfen die Küstenverkehrszone jedoch benutzen. ii) Ungeachtet der Ziffer i darf ein Fahrzeug eine Küstenverkehrszone benutzen, wenn es sich auf dem Weg zu oder von einem Hafen, einer Einrichtung oder einem Bauwerk vor der Küste, einer Lotsenstation oder einem sonstigen innerhalb der Küstenverkehrszone gelegenen Ort befindet, oder zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr. e) Außer beim Queren oder beim Einlaufen in einen Einbahnweg oder beim Verlassen eines Einbahnweges darf ein Fahrzeug in der Regel nicht in eine Trennzone einlaufen oder eine Trennlinie überfahren, ausgenommen i) in Notfällen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr; ii) zum Fischen innerhalb einer Trennzone. f) Im Bereich des Zu- und Abgangs der Verkehrstrennungsgebiete muß ein Fahrzeug mit besonderer Vorsicht fahren. g) Ein Fahrzeug muß das Ankern innerhalb eines Verkehrstrennungsgebiets oder im Bereich des Zu- und Abgangs soweit wie möglich vermeiden. h) Ein Fahrzeug, das ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzt, muß von diesem einen möglichst großen Abstand halten. i) Ein fischendes Fahrzeug darf die Durchfahrt eines Fahrzeugs auf dem Einbahnweg nicht behindern. j) Ein Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge oder ein Segelfahrzeug darf die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeugs auf dem Einbahnweg nicht behindern. k) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das in einem Verkehrstrennungsgebiet Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der Schiffahrt durchführt, ist von der Befolgung dieser Regel befreit, soweit dies zur Ausführung der Arbeiten erforderlich ist. l) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das in einem Verkehrstrennungsgebiet Unterwasserkabel auslegt, versorgt oder aufnimmt, ist von der Befolgung dieser Regel befreit, soweit dies zur Ausführung der Arbeiten erforderlich ist.   Teil B Abschnitt II KVR: Verhalten von Fahrzeugen, die einander in Sicht haben Die Regeln dieses Abschnitts gelten für alle Fahrzeuge, die einander in Sicht haben: Regel 11: Anwendung Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben. Regel 12: Segelfahrzeuge a) Wenn zwei Segelfahrzeuge sich einander so nähern, daß die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß das eine dem anderen wie folgt ausweichen: i) Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muß das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen; ii) wenn sie den Wind von derselben Seite haben, muß das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen ausweichen; iii) wenn ein Fahrzeug mit Wind von Backbord ein Fahrzeug in Luv sichtet und nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob das andere Fahrzeug den Wind von Backbord oder von Steuerbord hat, muß es dem anderen ausweichen. b) Im Sinne dieser Regel ist die Luvseite diejenige Seite, die dem gesetzten Großsegel gegenüber liegt, auf Rahseglern diejenige Seite, die dem größten gesetzten Schratsegel gegenüberliegt. Regel 13: Überholen a) Ungeachtet der Regeln des Teiles B Abschnitte I und II muß jedes Fahrzeug beim Überholen dem anderen ausweichen. b) Ein Fahrzeug gilt als überholendes Fahrzeug, wenn es sich einem anderen aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert und daher gegenüber dem zu überholenden Fahrzeug so steht, daß es bei Nacht nur dessen Hecklicht, aber keines der Seitenlichter sehen könnte. c) Kann ein Fahrzeug nicht sicher erkennen, ob es ein anderes überholt, so muß es dies annehmen und entsprechend handeln. d) Durch eine spätere Änderung der Peilung wird das überholende Fahrzeug weder zu einem kreuzenden im Sinne dieser Regeln noch wird es von der Verpflichtung entbunden, dem anderen Fahrzeug auszuweichen, bis es dieses klar passiert hat. Regel 14: Entgegengesetzte Kurse a) Wenn zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen sich einander so nähern, daß die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß jedes seinen Kurs nach Steuerbord so ändern, daß sie einander an Backbordseite passieren. b) Eine solche Lage muß angenommen werden, wenn ein Fahrzeug das andere recht voraus oder fast recht voraus sieht, bei Nacht die Topplichter des anderen in Linie oder fast in Linie und/oder beide Seitenlichter sieht und am Tage das andere Fahrzeug dementsprechend ausmacht. c) Kann ein Fahrzeug nicht sicher erkennen, ob eine solche Lage besteht, so muß es von dieser ausgehen und entsprechend handeln. Regel 15: Kreuzende Kurse Wenn die Kurse zweier Maschinenfahrzeuge einander so kreuzen, daß die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß dasjenige ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat; wenn die Umstände es zulassen, muß es vermeiden, den Bug des anderen Fahrzeugs zu kreuzen. Regel 16: Maßnahmen des Ausweichpflichtigen Jedes ausweichpflichtige Fahrzeug muß möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten. Regel 17: Maßnahmen des Kurshalters a) i) Muß von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so muß das andere Kurs und Geschwindigkeit beibehalten (Kurshalter). ii) Der Kurshalter darf jedoch zur Abwendung eines Zusammenstoßes selbst manövrieren, sobald klar wird, daß der Ausweichpflichtige nicht angemessen nach diesen Regeln handelt. b) Ist der Kurshalter dem Ausweichpflichtigen aus irgendeinem Grund so nahe gekommen, daß ein Zusammenstoß durch Manöver des letzteren allein nicht vermieden werden kann, so muß der Kurshalter so manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist. c) Ein Maschinenfahrzeug, das bei kreuzenden Kursen nach Buchstabe a Ziffer ii manövriert, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Maschinenfahrzeug zu vermeiden, darf seinen Kurs, sofern die Umstände es zulassen, gegenüber einem Fahrzeug an seiner Backbordseite nicht nach Backbord ändern. d) Diese Regel befreit das ausweichpflichtige Fahrzeug nicht von seiner Ausweichpflicht. Regel 18: Verantwortlichkeiten der Fahrzeuge untereinander Sofern in den Regeln 9, 10 und 13 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt folgendes: a) Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muß ausweichen i) einem manövrierunfähigen Fahrzeug; ii) einem manövrierbehinderten Fahrzeug; iii) einem fischenden Fahrzeug; iv) einem Segelfahrzeug. b) Ein Segelfahrzeug in Fahrt muß ausweichen i) einem manövrierunfähigen Fahrzeug; ii) einem manövrierbehinderten Fahrzeug; iii) einem fischenden Fahrzeug. c) Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt muß, soweit möglich, ausweichen i) einem manövrierunfähigen Fahrzeug; ii) einem manövrierbehinderten Fahrzeug. d) i) Jedes Fahrzeug mit Ausnahme eines manövrierunfähigen oder manövrierbehinderten muß, sofern die Umstände es zulassen, vermeiden, die sichere Durchfahrt eines Tiefgang behinderten Fahrzeugs zu behindern, das Signale nach Regel 28 zeigt. ii) Ein Tiefgang behindertes Fahrzeug muß unter Berücksichtigung seines besonderen Zustands mit besonderer Vorsicht navigieren. e) Ein Wasserflugzeug auf dem Wasser muß sich in der Regel von allen Fahrzeugen gut klar halten und vermeiden, deren Manöver zu behindern. Sobald jedoch die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß es die Regeln dieses Teiles befolgen. f) i) Ein Bodeneffektfahrzeug muss sich bei Start, Landung und oberflächennahem Flug von allen Fahrzeugen gut klar halten und vermeiden, deren Manöver zu behindern; ii) ein Bodeneffektfahrzeug, das auf der Wasseroberfläche betrieben wird, muss die Regeln dieses Teiles für Maschinenfahrzeuge erfüllen.   Teil B Abschnitt III KVR: Verhalten von Fahrzeugen bei verminderter Sicht Herrscht verminderte Sicht, etwa bei Nebel oder in der Nacht, kommt Teil B Abschnitt III der KVR zum Einsatz: Regel 19: Verhalten bei eingeschränkter/verminderter Sicht Inhalt der Regel: 1. Verantwortung bei eingeschränkter Sicht: Schiffe müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine Kollision zu vermeiden, wenn die Sicht durch Nebel, starken Regen, Schneefall oder andere Bedingungen eingeschränkt ist. 2. Kurs- und Geschwindigkeitsanpassungen: Schiffe müssen ihre Geschwindigkeit so reduzieren, dass sie bei eingeschränkter Sicht jederzeit rechtzeitig anhalten oder ausweichen können, um Kollisionen zu vermeiden. Die Geschwindigkeit sollte so angepasst werden, dass das Schiff in der Lage ist, bei plötzlichem Erscheinen eines anderen Schiffs oder Hindernisses sicher zu reagieren. 3. Manövrierbarkeit und Abstand halten: Schiffe müssen darauf achten, dass ihre Manövrierfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Sie sollten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen und Hindernissen halten, um sicher zu bleiben. Bei eingeschränkter Sicht muss besonders auf die Position anderer Schiffe geachtet werden. 4. Sichtzeichen und Geräusche: Schiffe müssen ihre Anwesenheit und Position durch geeignete Geräusche (wie Nebelhörner) und visuelle Signale (wie Scheinwerfer) signalisieren, um andere Schiffe auf sich aufmerksam zu machen. Diese Signale müssen gemäß den speziellen Regeln für eingeschränkte Sicht gegeben werden. 5. Verhalten bei der Begegnung: Wenn zwei Schiffe bei eingeschränkter Sicht auf einen Kollisionskurs geraten, müssen beide Schiffe zusätzliche Vorsicht walten lassen. Schiffe müssen gegebenenfalls ihre Manöver anpassen, um sicherzustellen, dass einander nicht gefährlich nahe kommen. Bedeutung der Regel 19: 1. Erhöhte Vorsicht bei eingeschränkter Sicht: Regel 19 stellt sicher, dass Schiffe bei eingeschränkter Sicht besonders vorsichtig sind, da die Möglichkeit, andere Schiffe oder Hindernisse zu sehen, stark reduziert ist. Diese erhöhte Vorsicht hilft, Kollisionen zu vermeiden. 2. Sicherheit durch angepasste Geschwindigkeit: Die Regel fordert, dass Schiffe ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass sie jederzeit auf Veränderungen der Verkehrslage reagieren können. Dies verhindert, dass Schiffe zu schnell fahren und dadurch die Möglichkeit eines rechtzeitigen Ausweichens verlieren. 3. Klarheit bei Signalen: Durch die Notwendigkeit, bei eingeschränkter Sicht Signale zu geben, wird die Sicherheit erhöht, da andere Schiffe gewarnt werden und auf die Anwesenheit des Schiffs reagieren können.   Teil C der KVR: Lichter und Signalkörper Regel 19 Verhalten von Fahrzeugen bei verminderter Sicht a) Diese Regel gilt für Fahrzeuge, die einander nicht in Sicht haben, wenn sie innerhalb oder in der Nähe eines Gebiets mit verminderter Sicht fahren. b) Jedes Fahrzeug muß mit sicherer Geschwindigkeit fahren, die den gegebenen Umständen und Bedingungen der verminderten Sicht angepaßt ist. Ein Maschinenfahrzeug muß seine Maschinen für ein sofortiges Manöver bereithalten. c) Jedes Fahrzeug muß bei der Befolgung der Regeln des Abschnitts I die gegebenen Umstände und Bedingungen der verminderten Sicht gehörig berücksichtigen. d) Ein Fahrzeug, das ein anderes Fahrzeug lediglich mit Radar ortet, muß ermitteln, ob sich eine Nahbereichslage entwickelt und/oder die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Ist dies der Fall, so muß es frühzeitig Gegenmaßnahmen treffen; ändert es deshalb seinen Kurs, so muß es nach Möglichkeit folgendes vermeiden: i) eine Kursänderung nach Backbord gegenüber einem Fahrzeug vorlicher als querab, außer beim Überholen; ii) eine Kursänderung auf ein Fahrzeug zu, das querab oder achterlicher als querab ist. e) Außer nach einer Feststellung, daß keine Möglichkeit oder Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß jedes Fahrzeug, das anscheinend vorlicher als querab das Nebelsignal eines anderen Fahrzeugs hört oder das eine Nahbereichslage mit einem anderen Fahrzeug vorlicher als querab nicht vermeiden kann, seine Fahrt auf das für die Erhaltung der Steuerfähigkeit geringstmögliche Maß verringern. Erforderlichenfalls muß es jegliche Fahrt wegnehmen und in jedem Fall mit äußerster Vorsicht manövrieren, bis die Gefahr eines Zusammenstoßes vorüber ist. Regel 20 Anwendung a) Die Regeln dieses Teiles müssen bei jedem Wetter befolgt werden. b) Die Regeln über Lichter müssen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang befolgt werden; während dieser Zeit dürfen keine Lichter geführt oder gezeigt werden, die mit den in diesen Regeln genannten Lichtern verwechselt werden können, deren Sichtbarkeit oder Unterscheidungsmöglichkeit beeinträchtigen oder den gehörigen Ausguck behindern. c) Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen, wenn sie mitgeführt werden, bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang geführt oder gezeigt werden; in allen anderen Fällen dürfen sie geführt oder gezeigt werden, wenn es für erforderlich gehalten wird. d) Die Regeln über Signalkörper müssen am Tage befolgt werden. e) Die in diesen Regeln genannten Lichter und Signalkörper müssen den Bestimmungen der Anlage  I  entsprechen. Regel 21 Begriffsbestimmungen a) Topplicht bedeutet ein weißes Licht über der Längsachse des Fahrzeugs, das unbehindert über einen Horizontbogen von 225 Grad scheint, und zwar von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab nach jeder Seite. b) Seitenlichter bedeutet ein grünes Licht an der Steuerbordseite und ein rotes Licht an der Backbordseite, die jeweils unbehindert über einen Horizontbogen von 112,5 Grad scheinen, und zwar nach der betreffenden Seite von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab. Auf einem Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge dürfen die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne über der Längsachse geführt werden. c) Hecklicht bedeutet ein weißes Licht, das so nahe wie möglich am Heck angebracht ist und das unbehindert über einen Horizontbogen von 135 Grad scheint, und zwar von recht achteraus 67,5 Grad nach jeder Seite. d) Schlepplicht bedeutet ein gelbes Licht mit den Eigenschaften des unter Buchstabe c beschriebenen Hecklichts. e) Rundumlicht bedeutet ein Licht, das unbehindert über einen Horizontbogen von 360 Grad scheint. f) Funkellicht bedeutet ein Licht mit 120 oder mehr regelmäßigen Lichterscheinungen in der Minute. Regel 22 Tragweite der Lichter Die in diesen Regeln vorgeschriebenen Lichter müssen die in Abschnitt 8 der Anlage  I  angegebenen Lichtstärken haben, so daß folgende Mindesttragweiten erreicht werden: a) Auf Fahrzeugen von 50 und mehr Metern Länge Topplicht, 6 Seemeilen Seitenlicht, 3 Seemeilen Hecklicht, 3 Seemeilen Schlepplicht, 3 Seemeilen weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht, 3 Seemeilen. b) Auf Fahrzeugen von 12 und mehr, jedoch weniger als 50 Meter Länge Topplicht, 5 Seemeilen; auf Fahrzeugen von weniger als 20 Meter Länge, 3 Seemeilen; Seitenlicht, 2 Seemeilen; Hecklicht, 2 Seemeilen; Schlepplicht, 2 Seemeilen; weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht, 2 Seemeilen. c) Auf Fahrzeugen von weniger als 12 Meter Länge Topplicht, 2 Seemeilen; Seitenlicht, 1 Seemeile; Hecklicht, 2 Seemeilen; Schlepplicht, 2 Seemeilen; weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht, 2 Seemeilen. d) Auf schwer erkennbaren, teilweise getauchten Fahrzeugen oder Gegenständen, die geschleppt werden, weißes Rundumlicht, 3 Seemeilen. Regel 23 Maschinenfahrzeuge in Fahrt a) Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muß führen i) ein Topplicht vorn; ii) ein zweites Topplicht achterlicher und höher als das vordere; ein Fahrzeug von weniger als 50 Meter Länge kann ein solches Licht führen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet; iii) Seitenlichter; iv) ein Hecklicht. b) Ein Luftkissenfahrzeug, das im nicht wasserverdrängenden Zustand navigiert, muß außer den unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichtern ein gelbes Rundumlicht als Funkellicht führen. c) Nur bei Start, Landung und oberflächennahem Flug muss ein Bodeneffektfahrzeug zusätzlich zu den unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichtern ein leistungsstarkes rotes Rundumlicht als Funkellicht führen. d) i) Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 12 Meter Länge darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht und Seitenlichter führen; ii) ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 Meter Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht und muß, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen; iii) das Topplicht oder das weiße Rundumlicht auf einem Maschinenfahrzeug von weniger als 12 Meter Länge darf außerhalb der Längsachse des Fahrzeugs geführt werden, wenn die Anbringung über der Längsachse nicht möglich ist, vorausgesetzt, daß die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne über der Längsachse des Fahrzeugs geführt oder so nahe wie möglich in derselben Längsachse wie das Topplicht oder das weiße Rundumlicht angebracht werden. Regel 24 Schleppen und Schieben a) Ein schleppendes Maschinenfahrzeug muß führen i) an Stelle des in Regel 23 Buchstabe a Ziffer i oder ii vorgeschriebenen Lichtes zwei Topplichter senkrecht übereinander. Wenn der Schleppzug vom Heck des schleppenden Fahrzeugs bis zum Ende des Anhangs länger als 200 Meter ist, drei solche Lichter senkrecht übereinander; ii) Seitenlichter; iii) ein Hecklicht; iv) ein Schlepplicht senkrecht über dem Hecklicht; v) wenn der Schleppzug länger als 200 Meter ist, einen rhombusförmigen Signalkörper dort, wo er am besten gesehen werden kann. b) Sind ein schiebendes und ein geschobenes Fahrzeug zu einer zusammengesetzten Einheit starr miteinander verbunden, so gelten sie als ein Maschinenfahrzeug und müssen die in Regel 23 vorgeschriebenen Lichter führen. c) Ein schiebendes oder längsseits schleppendes Maschinenfahrzeug muß, ausgenommen im Fall einer zusammengesetzten Einheit, führen i) an Stelle des in Regel 23 Buchstabe a Ziffer i oder ii vorgeschriebenen Lichtes zwei Topplichter senkrecht übereinander; ii) Seitenlichter; iii) ein Hecklicht. d) Ein Maschinenfahrzeug, für das Buchstabe a oder c dieser Regel gilt, muß auch Regel 23 Buchstabe a Ziffer ii befolgen. e) Ein geschlepptes Fahrzeug oder ein geschleppter Gegenstand mit Ausnahme der unter Buchstabe g genannten muß führen i) Seitenlichter; ii) ein Hecklicht; iii) wenn der Schleppzug länger als 200 Meter ist, einen rhombusförmigen Signalkörper dort, wo er am besten gesehen werden kann. f) In beliebiger Anzahl längsseits geschleppte oder in einer Gruppe geschobene Fahrzeuge müssen die Lichter wie ein einzelnes Fahrzeug führen, wobei i) ein geschobenes Fahrzeug, das nicht Teil einer zusammengesetzten Einheit ist, vorn Seitenlichter führen muß; ii) ein längsseits geschlepptes Fahrzeug ein Hecklicht und vorn Seitenlichter führen muß. g) Ein schwer erkennbares, teilweise getauchtes geschlepptes Fahrzeug oder ein schwer erkennbarer, teilweise getauchter geschleppter Gegenstand oder eine Kombination solcher Fahrzeuge oder Gegenstände muß führen i) bei einer Breite von weniger als 25 Meter je ein weißes Rundumlicht an oder nahe dem vorderen und hinteren Ende, wobei Transportschläuche das vordere Licht nicht zu führen brauchen; ii) bei einer Breite von 25 und mehr Meter zwei zusätzliche weiße Rundumlichter an oder nahe den Außenseiten; iii) bei einer Länge von mehr als 100 Meter zusätzliche weiße Rundumlichter zwischen den unter den Ziffern i und ii vorgeschriebenen Lichtern, so daß der Abstand zwischen den Lichtern nicht mehr als 100 Meter beträgt; iv) einen rhombusförmigen Signalkörper an oder nahe dem äußersten Ende des letzten geschleppten Fahrzeugs oder Gegenstands und, wenn der Schleppzug länger als 200 Meter ist, zusätzlich einen rhombusförmigen Signalkörper dort, wo er am besten gesehen werden kann, und so weit vorn wie möglich. h) Kann ein geschlepptes Fahrzeug oder ein geschleppter Gegenstand die unter Buchstabe e oder g vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper aus einem vertretbaren Grund nicht führen, so müssen alle möglichen Maßnahmen getroffen werden, um das geschleppte Fahrzeug oder den geschleppten Gegenstand zu beleuchten oder die Anwesenheit eines solchen Fahrzeugs oder Gegenstands zumindest erkennbar zu machen. i) Kann ein üblicherweise nicht bei Schleppvorgängen eingesetztes Fahrzeug aus einem vertretbaren Grund die unter Buchstabe a oder c vorgeschriebenen Lichter nicht zeigen, so braucht es diese Lichter nicht zu führen, wenn es ein anderes Fahrzeug schleppt, das sich in Not befindet oder aus anderen Gründen Hilfe benötigt. Es müssen alle nach Regel 36 zulässigen möglichen Maßnahmen getroffen werden, um die Art der Verbindung zwischen dem schleppenden Fahrzeug und dem geschleppten Fahrzeug erkennbar zu machen, insbesondere durch Anleuchten der Schleppleine. Regel 25 Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter Ruder a) Ein Segelfahrzeug in Fahrt muß führen i) Seitenlichter; ii) ein Hecklicht. b) Auf einem Segelfahrzeug von weniger als 20 Meter Länge dürfen die unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter in einer Dreifarbenlaterne vereinigt werden, die an oder nahe der Mastspitze dort angebracht ist, wo sie am besten gesehen werden kann. c) Ein Segelfahrzeug in Fahrt darf zusätzlich zu den unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichtern an oder nahe der Mastspitze zwei Rundumlichter senkrecht übereinander dort führen, wo sie am besten gesehen werden können, und zwar das obere rot und das untere grün; diese Lichter dürfen jedoch nicht zusammen mit der Dreifarbenlaterne nach Buchstabe b geführt werden. d) i) Ein Segelfahrzeug von weniger als 7 Meter Länge muß, wenn möglich, die unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Lichter führen; andernfalls muß eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit einem weißen Licht gebrauchsfertig zur Hand gehalten und rechtzeitig gezeigt werden, um einen Zusammenstoß zu verhüten. ii) Ein Fahrzeug unter Ruder darf die in dieser Regel für Segelfahrzeuge vorgeschriebenen Lichter führen; andernfalls muß eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit einem weißen Licht gebrauchsfertig zur Hand gehalten und rechtzeitig gezeigt werden, um einen Zusammenstoß zu verhüten. e) Ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, muß im Vorschiff einen Kegel - Spitze unten - dort führen, wo er am besten gesehen werden kann. Regel 26 Fischereifahrzeuge a) Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker darf nur die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper führen. b) Ein fischender Trawler, das heißt ein Fahrzeug, das ein Schleppnetz oder ein anderes Fanggerät durchs Wasser schleppt, muß führen i) zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere grün und das untere weiß, oder ein Stundenglas; ii) ein Topplicht achterlicher und höher als das grüne Rundumlicht; ein Fahrzeug von weniger als 50 Meter Länge kann ein solches Licht führen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet; iii) bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich zu den unter diesem Buchstaben vorgeschriebenen Lichtern Seitenlichter und ein Hecklicht. c) Ein fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt, muß führen i) zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere rot und das untere weiß, oder ein Stundenglas; ii) bei ausgebrachtem Fanggerät, das waagerecht mehr als 150 Meter ins Wasser reicht, ein weißes Rundumlicht oder einen Kegel - Spitze oben - in Richtung des Fanggeräts; iii) bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich zu den unter diesem Buchstaben vorgeschriebenen Lichtern Seitenlichter und ein Hecklicht. d) Die zusätzlich zu diesen Regeln in Anlage II  beschriebenen Signale gelten für ein fischendes Fahrzeug, das sich in nächster Nähe anderer fischender Fahrzeuge befindet. e) Ein nicht fischendes Fahrzeug darf die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper nicht führen, sondern nur die für ein Fahrzeug seiner Länge vorgeschriebenen. Regel 27 Manövrierunfähige oder manövrierbehinderte Fahrzeuge a) Ein manövrierunfähiges Fahrzeug muß führen i) zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können; ii) zwei Bälle oder ähnliche Signalkörper senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können; iii) bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich zu den unter diesem Buchstaben vorgeschriebenen Lichtern Seitenlichter und ein Hecklicht. b) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, ausgenommen ein Fahrzeug beim Minenräumen, muß führen i) drei Rundumlichter senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können. Das obere und das untere Licht müssen rot, das mittlere muß weiß sein; ii) drei Signalkörper senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können. Der obere und der untere Signalkörper müssen Bälle, der mittlere muß ein Rhombus sein; iii) bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich zu den unter Ziffer i vorgeschriebenen Lichtern ein Topplicht oder mehrere Topplichter sowie Seitenlichter und ein Hecklicht; iv) vor Anker zusätzlich zu den unter den Ziffern i und ii vorgeschriebenen Lichtern oder Signalkörpern das Licht, die Lichter oder den Signalkörper nach Regel 30. c) Ein schleppendes Maschinenfahrzeug muß während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen, zusätzlich zu den in Regel 24 Buchstabe a vorgeschriebenen Lichtern oder Signalkörpern die unter Buchstabe b Ziffern i und ii dieser Regel vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper führen. d) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt, muß die unter Buchstabe b Ziffern i, ii und iii vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper führen, bei Behinderung außerdem i) zwei rote Rundumlichter oder zwei Bälle senkrecht übereinander, um die Seite anzuzeigen, an der die Behinderung besteht; ii) zwei grüne Rundumlichter oder zwei Rhomben senkrecht übereinander, um die Passierseite für ein anderes Fahrzeug anzuzeigen; iii) vor Anker an Stelle der Lichter oder des Signalkörpers nach Regel 30 die unter diesem Buchstaben vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper. e) Macht die Größe eines Fahrzeugs bei Taucherarbeiten es unmöglich, alle unter Buchstabe d vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper zu führen, so sind zu führen i) drei Rundumlichter senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können. Das obere und das untere Licht müssen rot, das mittlere muß weiß sein; ii) die Flagge A des Internationalen Signalbuchs als Tafel von mindestens 1 Meter Höhe. Ihre Rundumsichtbarkeit muß sichergestellt sein. f) Ein Fahrzeug beim Minenräumen muß zusätzlich zu den in Regel 23 vorgeschriebenen Lichtern für Maschinenfahrzeuge oder zu den Lichtern oder dem Signalkörper nach Regel 30 für ein Fahrzeug vor Anker drei grüne Rundumlichter oder drei Bälle führen. Eines dieser Lichter oder einer dieser Signalkörper muß nahe dem Vormasttopp und eines oder einer an jedem Ende der vorderen Rah geführt werden. Diese Lichter oder Signalkörper zeigen an, daß es für andere Fahrzeuge gefährlich ist, sich dem Minenräumfahrzeug auf weniger als 1.000 Meter zu nähern. g) Fahrzeuge von weniger als 12 Meter Länge, mit Ausnahme solcher Fahrzeuge, die Taucherarbeiten durchführen, brauchen die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper nicht zu führen. h) Die in dieser Regel vorgeschriebenen Signale sind keine Notsignale, durch die Hilfeleistung verlangt wird. Solche Signale sind in Anlage  IV  aufgeführt. Regel 28 Tiefgangbehinderte Fahrzeuge Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug darf zusätzlich zu den in Regel 23 für Maschinenfahrzeuge vorgeschriebenen Lichtern drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander oder einen Zylinder dort führen, wo sie am besten gesehen werden können. Regel 29 Lotsenfahrzeuge a) Ein Fahrzeug im Lotsdienst muß führen i) an oder nahe dem Masttopp zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere weiß und das untere rot; ii) in Fahrt zusätzlich Seitenlichter und ein Hecklicht; iii) vor Anker zusätzlich zu den unter Ziffer i vorgeschriebenen Lichtern das Licht oder die Lichter oder den Signalkörper, die in Regel 30 für Fahrzeuge vor Anker vorgeschrieben sind. b) Ein Lotsenfahrzeug, das nicht im Lotsdienst ist, muß die für ein Fahrzeug seiner Länge vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper führen. Regel 30 Fahrzeuge vor Anker und auf Grund a) Ein Fahrzeug vor Anker muß dort, wo sie am besten gesehen werden können, führen i) im vorderen Teil ein weißes Rundumlicht oder einen Ball; ii) an oder nahe dem Heck ein weißes Rundumlicht niedriger als das Licht nach Ziffer i. b) Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 50 Meter Länge darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht dort führen, wo es am besten gesehen werden kann. c) Ein Fahrzeug vor Anker darf auch die vorhandenen Deckslichter oder gleichwertige Lichter zur Beleuchtung der Decks einschalten; ist das Fahrzeug 100 und mehr Meter lang, so ist es dazu verpflichtet. d) Ein Fahrzeug auf Grund muß die unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Lichter führen und zusätzlich dort, wo sie am besten gesehen werden können, i) zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander; ii) drei Bälle senkrecht übereinander. e) Ein Fahrzeug von weniger als 7 Meter Länge vor Anker, das sich nicht in einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne oder auf einer Reede oder in der Nähe davon oder dort befindet, wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren, braucht nicht die unter den Buchstaben a und b vorgeschriebenen Lichter oder den dort vorgeschriebenen Signalkörper zu führen. f) Ein Fahrzeug von weniger als 12 Meter Länge auf Grund braucht nicht die unter Buchstabe d Ziffern i und ii vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper zu führen. Regel 31 Wasserflugzeuge Kann ein Wasserflugzeug oder ein Bodeneffektfahrzeug keine Lichter oder Signalkörper führen, deren Eigenschaften oder Anordnung den Regeln dieses Teils entsprechen, so muss es Lichter und Signalkörper führen, deren Eigenschaften und Anordnung diesen so weit wie möglich vergleichbar sind.   Teil D: Schall- und Lichtsignale Regel 32 Begriffsbestimmungen a) Der Ausdruck Pfeife bezeichnet eine Schallsignalanlage, mit der die vorgeschriebenen Töne gegeben werden können und die den Anforderungen der Anlage III  entspricht. b) Der Ausdruck kurzer Ton bezeichnet einen Ton von etwa einer Sekunde Dauer. c) Der Ausdruck langer Ton bezeichnet einen Ton von vier bis sechs Sekunden Dauer. Regel 33 Ausrüstung für Schallsignale a) Ein Fahrzeug von 12 und mehr Meter Länge muss mit einer Pfeife, ein Fahrzeug von 20 und mehr Meter Länge zusätzlich zur Pfeife mit einer Glocke und ein Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge zusätzlich mit einem Gong versehen sein, der nach Ton und Klang nicht mit der Glocke verwechselt werden kann. Die Pfeife, die Glocke und der Gong müssen den Anforderungen der Anlage III  entsprechen. Die Glocke oder der Gong oder beide dürfen durch eine andere Einrichtung mit entsprechenden Schalleigenschaften ersetzt werden, sofern die Abgabe der vorgeschriebenen Signale auch von Hand jederzeit möglich ist. b) Ein Fahrzeug von weniger als 12 Meter Länge braucht keine Schallsignalanlagen nach Buchstabe a mitzuführen, muß dann aber mit einem anderen Gerät zur Abgabe eines kräftigen Schallsignals versehen sein. Regel 34 Manöver- und Warnsignale a) Haben Fahrzeuge einander in Sicht, so muß ein Maschinenfahrzeug in Fahrt beim Manövrieren nach diesen Regeln das Manöver durch folgende Pfeifensignale anzeigen: ein kurzer Ton mit der Bedeutung Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord; zwei kurze Töne mit der Bedeutung Ich ändere meinen Kurs nach Backbord; drei kurze Töne mit der Bedeutung Ich arbeite rückwärts. b) Ein Fahrzeug darf die unter Buchstabe a vorgeschriebenen Pfeifensignale durch Lichtsignale ergänzen, die während der Dauer des Manövers, soweit erforderlich, wiederholt werden. i) Diese Lichtsignale haben folgende Bedeutung: ein Blitz: Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord; zwei Blitze: Ich ändere meinen Kurs nach Backbord; drei Blitze: Ich arbeite rückwärts; ii) die Dauer eines Blitzes muß etwa eine Sekunde betragen, die Pause zwischen den Blitzen etwa eine Sekunde und die Pause zwischen aufeinanderfolgenden Signalen mindestens zehn Sekunden; iii) das für dieses Signal verwendete Licht muß, wenn es geführt wird, ein weißes Rundumlicht sein, das mindestens 5 Seemeilen sichtbar ist und den Bestimmungen der Anlage  I  entspricht. c) Haben Fahrzeuge in einem engen Fahrwasser oder einer Fahrrinne einander in Sicht, so gilt folgendes: i) Ein überholendes Fahrzeug muß nach Regel 9 Buchstabe e Ziffer i seine Absicht durch folgende Pfeifensignale anzeigen: zwei lange Töne und ein kurzer Ton mit der Bedeutung Ich beabsichtige, Sie an Ihrer Steuerbordseite zu überholen; zwei lange und zwei kurze Töne mit der Bedeutung Ich beabsichtige, Sie an Ihrer Backbordseite zu überholen. ii) Das zu überholende Fahrzeug muß, wenn es nach Regel 9 Buchstabe e Ziffer i handelt, seine Zustimmung durch folgendes Pfeifensignal anzeigen: ein langer, ein kurzer, ein langer, ein kurzer Ton. d) Wenn Fahrzeuge in Sicht sich einander nähern und eines aus irgendeinem Grund die Absicht oder die Maßnahmen des anderen nicht versteht oder zweifelt, ob das andere zur Vermeidung eines Zusammenstoßes ausreichend manövriert, muß es dies sofort durch mindestens fünf kurze, rasch aufeinanderfolgende Pfeifentöne anzeigen. Dieses Signal darf durch ein Lichtsignal von mindestens fünf kurzen, rasch aufeinanderfolgenden Blitzen ergänzt werden. e) Ein Fahrzeug, das sich einer Krümmung oder einem Abschnitt eines Fahrwassers oder einer Fahrrinne nähert, wo andere Fahrzeuge durch ein Sichthindernis verdeckt sein können, muß einen langen Ton geben. Jedes sich nähernde Fahrzeug, das dieses Signal jenseits der Krümmung oder des Sichthindernisses hört, muß es mit einem langen Ton beantworten. f) Sind auf einem Fahrzeug Pfeifen in einem Abstand von mehr als 100 Meter angebracht, so darf nur eine Pfeife zur Abgabe von Manöver- oder Warnsignalen verwendet werden. Regel 35 Schallsignale bei verminderter Sicht Innerhalb oder in der Nähe eines Gebiets mit verminderter Sicht müssen am Tag oder bei Nacht folgende Signale gegeben werden: a) Ein Maschinenfahrzeug, das Fahrt durchs Wasser macht, muß mindestens alle 2 Minuten einen langen Ton geben. b) Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das seine Maschine gestoppt hat und keine Fahrt durchs Wasser macht, muß mindestens alle 2 Minuten zwei aufeinanderfolgende lange Töne mit einem Zwischenraum von etwa 2 Sekunden geben. c) Ein manövrierunfähiges Fahrzeug, ein manövrierbehindertes Fahrzeug, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug, ein Segelfahrzeug, ein fischendes Fahrzeug und ein Fahrzeug, das ein anderes Fahrzeug schleppt oder schiebt, muß an Stelle der unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Signale mindestens alle 2 Minuten drei aufeinanderfolgende Töne - lang, kurz, kurz - geben. d) Ein fischendes Fahrzeug vor Anker und ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das bei der Ausführung seiner Arbeiten vor Anker liegt, müssen an Stelle der unter Buchstabe g vorgeschriebenen Signale das unter Buchstabe c vorgeschriebene Signal geben. e) Ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte Fahrzeug eines Schleppzugs muß, wenn bemannt, mindestens alle 2 Minuten vier aufeinanderfolgende Töne - lang, kurz, kurz, kurz - geben. Dieses Signal muß möglichst unmittelbar nach dem Signal des schleppenden Fahrzeugs gegeben werden. f) Sind ein schiebendes und ein geschobenes Fahrzeug miteinander zu einer zusammengesetzten Einheit starr verbunden, so gelten sie als ein Maschinenfahrzeug und müssen die unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Signale geben. g) Ein Fahrzeug vor Anker muß mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang die Glocke rasch läuten. Ein Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge muß die Glocke auf dem Vorschiff läuten und unmittelbar danach auf dem Achterschiff etwa 5 Sekunden lang den Gong rasch schlagen. Ein Fahrzeug vor Anker darf außerdem drei aufeinanderfolgende Töne - kurz, lang, kurz - geben, um einem sich nähernden Fahrzeug seinen Standort anzuzeigen und es vor einem möglichen Zusammenstoß zu warnen. h) Ein Fahrzeug auf Grund muß das Glockensignal und, soweit vorgeschrieben, das Gongsignal nach Buchstabe g geben, sowie zusätzlich unmittelbar vor und nach dem raschen Glockenläuten drei scharf voneinander getrennte Glockenschläge. Ein Fahrzeug auf Grund darf zusätzlich ein geeignetes Pfeifensignal geben. i) Ein Fahrzeug mit einer Länge von 12 und mehr, aber weniger als 20 Meter muss die unter den Buchstaben g und h vorgeschriebenen Glockensignale nicht geben. Es muss dann allerdings mindestens alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal geben. j) Ein Fahrzeug von weniger als 12 Meter Länge braucht die oben erwähnten Signale nicht zu geben, muß dann aber mindestens alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal geben. k) Ein Lotsenfahrzeug im Lotsdienst darf zusätzlich zu den unter Buchstabe a, b oder g vorgeschriebenen Signalen ein Erkennungssignal von vier kurzen Tönen geben. Regel 36 Aufmerksamkeitssignale Ist es erforderlich, die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs zu erregen, so darf ein Fahrzeug Licht- oder Schallsignale geben, die nicht mit anderen Signalen nach diesen Regeln verwechselt werden können; es darf auch seinen Scheinwerfer auf die Gefahr richten, wenn es dadurch andere Fahrzeuge nicht verwirrt. Jedes Licht, das die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs erregen soll, muß so beschaffen sein, daß es nicht mit einem Schifffahrtszeichen verwechselt werden kann. Für die Zwecke dieser Regel ist die Verwendung von hoher Lichtstärke bei unterbrochenen Lichtern oder Drehlichtern, zum Beispiel Lichter mit umlaufender Blendscharte, zu vermeiden. Regel 37 Notsignale Ist ein Fahrzeug in Not und fordert es Hilfe an, so muß es die in Anlage IV  beschriebenen Signale benutzen oder zeigen.   Teil E - Befreiungen Regel 38 Befreiungen Ein Fahrzeug (oder eine Fahrzeugklasse), das (die) vor dem Inkrafttreten dieser Regeln auf Kiel gelegt wurde oder sich in einem entsprechenden Bauzustand befand, kann, wenn es (sie) den Vorschriften der Internationalen Regeln von 1960 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See entspricht, von der Befolgung der vorliegenden Regeln wie folgt befreit werden: a) Einbau der Lichter mit den in Regel 22 vorgeschriebenen Tragweiten innerhalb von vier Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Regeln. b) Einbau der Lichter mit den Farben nach Abschnitt 7 der Anlage I  innerhalb von vier Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Regeln. c) Dauernde Befreiung von der Versetzung der Lichter als Folge des Übergangs von britischen in metrische Maße und deren Abrundung. d) i) Dauernde Befreiung von der Versetzung der Topplichter auf Fahrzeugen von weniger als 150 Meter Länge nach den Vorschriften des Abschnitts 3 Buchstabe a der Anlage  I. ii) Versetzung der Topplichter auf Fahrzeugen von 150 und mehr Meter Länge nach den Vorschriften des Abschnitts 3 Buchstabe a der Anlage  I  innerhalb von neun Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Regeln. e) Versetzung der Topplichter nach den Vorschriften des Abschnitts 2 Buchstabe b der Anlage  I  innerhalb von neun Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Regeln. f) Versetzung der Seitenlichter nach den Vorschriften des Abschnitts 2 Buchstabe g und des Abschnitts 3 Buchstabe b der Anlage  I  innerhalb von neun Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Regeln. g) Vorschriften über Schallsignalanlagen nach Anlage III  innerhalb von neun Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Regeln. h) Dauernde Befreiung von der Versetzung der Rundumlichter nach den Vorschriften des Abschnitts 9 Buchstabe b der Anlage  I .   Teil F: Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens Regel 39 Begriffsbestimmungen a)„Audit bezeichnet ein systematisches, unabhängiges und dokumentiertes Verfahren, das dazu dient, Auditnachweise zu erlangen und objektiv auszuwerten, um zu ermitteln, inwieweit die Auditkriterien erfüllt sind. b)„Auditsystem bezeichnet das von der Organisation unter Berücksichtigung der von ihr ausgearbeiteten Richtlinien** eingerichtete Auditsystem der IMO-Mitgliedstaaten. c)„Anwendungscode bezeichnet den von der Organisation mit Entschließung A.1070(28) angenommenen Code für die Anwendung der IMO-Instrumente (III-Code). d)„Auditnorm bezeichnet den Anwendungscode Regel 40 Anwendung Die Vertragsparteien wenden bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten nach diesem Übereinkommen den Anwendungscode an. Regel 41 Überprüfung der Einhaltung a) Jede Vertragspartei unterliegt regelmäßigen Audits, welche die Organisation nach Maßgabe der Auditnorm durchführt, um die Einhaltung und Durchführung dieses Übereinkommens zu überprüfen. b) Der Generalsekretär der Organisation ist für die verwaltungsmäßige Durchführung des Auditsystems auf der Grundlage der von der Organisation ausgearbeiteten Richtlinien** verantwortlich. c) Jede Vertragspartei ist verantwortlich für die Erleichterung der Durchführung des Audits und die Umsetzung eines Maßnahmenprogramms zum Umgang mit den Auditergebnissen auf der Grundlage der von der Organisation ausgearbeiteten Richtlinien**. d) Das Audit jeder Vertragspartei (i) erfolgt auf der Grundlage eines Gesamtzeitplans, der von dem Generalsekretär der Organisation erstellt wird, unter Berücksichtigung der von der Organisation ausgearbeiteten Richtlinien** und (ii) wird in regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung der von der Organisation ausgearbeiteten Richtlinien** durchgeführt.   Anlagen zur KVR Anlage I Anordnung und technische Einzelheiten der Lichter und Signalkörper 1. Begriffsbestimmung Der Ausdruck Höhe über dem Schiffskörper bezeichnet die Höhe über dem obersten durchlaufenden Deck. Diese Höhe ist von einem Punkt aus zu messen, der senkrecht unter dem Anbringungsort des Lichtes liegt. 2. Senkrechte Anordnung und senkrechter Abstand der Lichter a) Auf einem Maschinenfahrzeug von 20 und mehr Meter Länge müssen die Topplichter wie folgt angebracht sein: i) das vordere oder gegebenenfalls das einzige Topplicht in einer Höhe von mindestens 6 Meter über dem Schiffskörper; ist das Fahrzeug breiter als 6 Meter, in einer der Breite des Fahrzeugs mindestens gleichkommenden Höhe; es braucht jedoch nicht höher als 12 Meter über dem Schiffskörper angebracht zu sein; ii) wenn zwei Topplichter geführt werden, muß das hintere mindestens 4,5 Meter höher als das vordere sein. b) Der senkrechte Abstand der Topplichter eines Maschinenfahrzeugs muß so groß sein, daß das hintere Topplicht in allen normalen Trimmlagen in 1.000 Meter Abstand vom Vorsteven und von der Wasseroberfläche aus über dem vorderen Topplicht und getrennt von ihm gesehen wird. c) Das Topplicht eines Maschinenfahrzeugs von mindestens 12 Meter, jedoch weniger als 20 Meter Länge muß in einer Höhe von mindestens 2,5 Meter über dem Schandeckel angebracht sein. d) Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 12 Meter Länge darf das oberste Licht in einer Höhe von weniger als 2,5 Meter über dem Schandeckel führen. Werden jedoch ein Topplicht zusätzlich zu den Seitenlichtern und dem Hecklicht oder das Rundumlicht nach Regel 23 Buchstabe c Ziffer i zusätzlich zu den Seitenlichtern geführt, so müssen das Topplicht oder das Rundumlicht mindestens 1 Meter höher als die Seitenlichter geführt werden. e) Eines der zwei oder drei für ein Maschinenfahrzeug beim Schleppen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs vorgeschriebenen Topplichter muß an derselben Stelle wie das vordere oder das hintere Topplicht angebracht sein; jedoch muß, wenn sie am hinteren Mast geführt werden, das niedrigste hintere Topplicht mindestens 4,5 Meter höher als das vordere Topplicht angebracht sein. f) i) Das Topplicht oder die Topplichter nach Regel 23 Buchstabe a müssen höher angebracht sein als alle anderen Lichter und Sichthindernisse und klar von ihnen sein, sofern nicht unter Ziffer ii etwas anderes bestimmt ist. ii) Wenn es undurchführbar ist, die in Regel 27 Buchstabe b Ziffer i oder Regel 28 vorgeschriebenen Rundumlichter niedriger als die Topplichter anzubringen, dürfen sie höher als das hintere Topplicht oder die hinteren Topplichter oder senkrecht zwischen dem vorderen Topplicht oder den vorderen Topplichtern und dem hinteren Topplicht oder den hinteren Topplichtern angebracht werden; jedoch muß in letzterem Fall die Vorschrift des Abschnitts 3 Buchstabe c befolgt werden. g) Die Seitenlichter eines Maschinenfahrzeugs müssen in einer Höhe über dem Schiffskörper angebracht sein, die drei Viertel der Höhe des vorderen Topplichts nicht überschreitet. Sie dürfen nicht so niedrig angebracht sein, daß sie durch Deckslichter beeinträchtigt werden. h) Werden auf einem Maschinenfahrzeug von weniger als 20 Meter Länge die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne geführt, so muß diese mindestens 1 Meter unter dem Topplicht angebracht sein. i) Schreiben die Regeln zwei oder drei Lichter senkrecht übereinander vor, so sind folgende Abstände einzuhalten: i) Auf einem Fahrzeug von 20 und mehr Meter Länge muß der Abstand zwischen diesen Lichtern mindestens 2 Meter betragen, der Abstand des untersten, mit Ausnahme eines vorgeschriebenen Schlepplichts, mindestens 4 Meter vom Schiffskörper; ii) auf einem Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge muß der Abstand zwischen diesen Lichtern mindestens 1 Meter betragen, der Abstand des untersten, mit Ausnahme eines vorgeschriebenen Schlepplichts, mindestens 2 Meter vom Schandeckel; iii) werden drei Lichter geführt, so müssen die Abstände gleich sein. j) Das untere der beiden Rundumlichter, die für ein fischendes Fahrzeug vorgeschrieben sind, muß in einem Abstand über den Seitenlichtern angebracht sein, der mindestens doppelt so groß ist wie sein Abstand vom oberen Licht. k) Werden zwei Ankerlichter geführt, so muß das in Regel 30 Buchstabe a Ziffer i vorgeschriebene vordere mindestens 4,5 Meter höher als das hintere angebracht sein. Auf einem Fahrzeug von 50 m und mehr Meter Länge muß das vordere Ankerlicht mindestens 6 Meter über dem Schiffskörper angebracht sein. 3. Waagerechte Anordnung und waagerechter Abstand der Lichter a) Sind für ein Maschinenfahrzeug zwei Topplichter vorgeschrieben, so muß ihr waagerechter Abstand mindestens der halben Fahrzeuglänge entsprechen; er braucht jedoch nicht mehr als 100 Meter zu betragen. Das vordere Topplicht darf nicht mehr als ein Viertel der Fahrzeuglänge vom Vorsteven entfernt sein. b) Auf einem Maschinenfahrzeug von 20 und mehr Meter Länge dürfen die Seitenlichter nicht vor den vorderen Topplichtern angebracht sein. Sie müssen sich an oder nahe der Außenseite des Fahrzeugs befinden. c) Wenn die in Regel 27 Buchstabe b Ziffer i oder Regel 28 vorgeschriebenen Lichter senkrecht zwischen dem vorderen Topplicht oder den vorderen Topplichtern und dem hinteren Topplicht oder den hinteren Topplichtern angebracht werden, müssen diese Rundumlichter einen waagerechten Abstand von mindestens 2 Meter quer zur Längsachse des Fahrzeugs haben. d) Ist für ein Maschinenfahrzeug nur ein Topplicht vorgeschrieben, so ist dieses Licht vorlicher als mittschiffs anzubringen; ein Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge braucht dieses Licht jedoch nicht vorlicher als mittschiffs anzubringen, muß es aber möglichst weit vorn führen. 4. Einzelheiten der Anordnung richtungsweisender Lichter auf Fischereifahrzeugen und Fahrzeugen, die Bagger- und Unterwasserarbeiten ausführen a) Das Licht, das auf einem fischenden Fahrzeug nach Regel 26 Buchstabe c Ziffer ii die Richtung des ausgelegten Fanggeräts anzeigt, muß in einem waagerechten Abstand von mindestens 2 Meter und höchstens 6 Meter von dem roten und weißen Rundumlicht angebracht sein. Dieses Licht darf nicht höher als das in Regel 26 Buchstabe c Ziffer i vorgeschriebene weiße Rundumlicht und nicht niedriger als die Seitenlichter angebracht sein. b) Auf einem Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt, müssen die Lichter und Signalkörper, die nach Regel 27 Buchstabe d Ziffern i und ii die behinderte Seite und/oder die Passierseite anzeigen, im größtmöglichen waagerechten Abstand von den Lichtern oder Signalkörpern nach Regel 27 Buchstabe b Ziffern i und ii angebracht sein, jedoch keinesfalls in einem Abstand von weniger als 2 Meter. In keinem Fall darf das obere dieser Lichter oder Signalkörper höher angebracht sein als das untere der drei Lichter oder Signalkörper nach Regel 27 Buchstabe b Ziffern i und ii. 5. Abschirmungen für Seitenlichter Die Seitenlichter von Schiffen von 20 und mehr Meter Länge müssen an der Binnenbordseite mit mattschwarz gestrichenen Abschirmungen versehen sein und den Vorschriften des Abschnitts 9 entsprechen. Eine Zweifarbenlaterne mit vertikaler Glühlampenwendel und sehr schmaler Trennung des grünen und des roten Ausstrahlungsbereichs braucht keine Abschirmungen zu haben. Auf Schiffen von weniger als 20 Meter Länge müssen die Seitenlichter an der Binnenbordseite mit mattschwarz gestrichenen Abschirmungen versehen sein, wenn dies zur Erfüllung der Vorschriften des Abschnitts 9 erforderlich ist. 6. Signalkörper a) Signalkörper müssen schwarz sein und folgende Abmessungen haben: i) Ein Ball muß einen Durchmesser von mindestens 0,6 Meter haben; ii) ein Kegel muß eine Grundfläche mit einem Durchmesser von mindestens 0,6 Meter und eine Höhe wie sein Durchmesser haben; iii) ein Zylinder muß einen Durchmesser von mindestens 0,6 Meter und eine doppelt so große Höhe wie sein Durchmesser haben; iv) ein Rhombus muß aus zwei Kegeln nach Ziffer ii mit einer gemeinsamen Grundfläche bestehen. b) Der senkrechte Abstand zwischen Signalkörpern muß mindestens 1,5 Meter betragen. c) Auf einem Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge dürfen Signalkörper geringerer Abmessungen verwendet werden, die dem Größenverhältnis des Fahrzeugs angemessen sind; die Abstände zwischen ihnen dürfen entsprechend verringert werden. 7. Bestimmung der Lichtfarben Die Farbart aller Navigationslichter muß den nachfolgenden Normwerten entsprechen, die innerhalb der Grenzen der Bereiche liegen, die für jede Farbe von der Internationalen Beleuchtungskommission (CIE) in der Farbtafel festgelegt worden sind. Die Grenzen der einzelnen Farbbereiche werden durch die nachstehend aufgeführten Koordinaten der Eckpunkte bestimmt: i. Weiß x 0,525 0,525 0,452 0,310 0,310 0,443 y 0,382 0,440 0,440 0,348 0,283 0,382 ii. Grün x 0,028 0,009 0,300 0,203 y 0,385 0,723 0,511 0,356 iii. Rot x 0,680 0,660 0,735 0,721 y 0,320 0,320 0,265 0,259 iv. Gelb x 0,612 0,618 0,575 0,575 y 0,382 0,382 0,425 0,4066 8. Lichtstärke a) Die Mindestlichtstärke wird durch folgende Gleichung bestimmt: I = 3.43 x 10 6  x T x D 2  x K -D Darin bezeichnet I = die Lichtstärke in Candela unter Betriebsbedingungen, T = den Schwellenwert der Beleuchtungsstärke mit 2 x 10 -7  lx, D = die Tragweite in Seemeilen, K = den Sichtwert. K ist für die vorgeschriebenen Lichter 0,8, entsprechend einer meteorologischen Sichtweite von ungefähr 13 Seemeilen. b) Eine Auswahl von Werten, die nach dieser Gleichung berechnet sind, ist in der folgenden Tabelle wiedergegeben: Tragweite in Seemeilen D Lichtstärke in Candela K = 0,8 I 1 0,9 2 4,3 3 12 4 27 5 52 6 94 Anmerkung: Die Höchstlichtstärke der Navigationslichter soll begrenzt sein, um unerwünschte Blendungen zu vermeiden. Dies darf nicht durch eine variable Steuerung der Lichtstärke bewirkt werden. 9. Waagerechte Lichtverteilung a) i) Nach voraus müssen die auf dem Fahrzeug angebrachten Seitenlichter die vorgeschriebenen Mindestlichtstärken haben. Hier müssen die Lichtstärken in einem Bereich zwischen 1 Grad und 3 Grad außerhalb des vorgeschriebenen Ausstrahlungswinkels auf nahezu Null abfallen. ii) Für Heck- und Topplichter und für Seitenlichter 22,5 Grad achterlicher als querab müssen die vorgeschriebenen Mindestlichtstärken über einen Horizontbogen bis zu 5 Grad innerhalb des in Regel 21 vorgeschriebenen Ausstrahlungswinkels erhalten bleiben. Ab 5 Grad innerhalb des vorgeschriebenen Ausstrahlungswinkels darf die Lichtstärke um 50 v.H. bis zu den vorgeschriebenen Grenzen abnehmen; sie muß stetig abnehmen und bei höchstens 5 Grad außerhalb des vorgeschriebenen Ausstrahlungswinkels praktisch Null erreichen. b) i) Rundumlichter müssen so angebracht sein, daß sie nicht durch Masten, Stengen oder Bauteile innerhalb eines Ausstrahlungswinkels von mehr als 6 Grad verdeckt werden, ausgenommen Ankerlichter nach Regel 30, deren Anbringung in entsprechender Höhe über dem Schiffskörper unmöglich ist. ii) Ist die Einhaltung der Ziffer i durch Führen nur eines Rundumlichtes nicht möglich, so sind zwei in geeigneter Weise angebrachte oder abgeschirmte Rundumlichter zu verwenden, so daß sie aus einer Entfernung von einer Seemeile möglichst als ein Licht erscheinen. 10. Senkrechte Lichtverteilung a) Für die senkrechten Ausstrahlungswinkel angebrachter elektrisch betriebener Lichter muß, ausgenommen bei den Lichtern von Segelfahrzeugen in Fahrt, sichergestellt sein, daß i) die vorgeschriebene Mindestlichtstärke mindestens im Bereich von 5 Grad über bis 5 Grad unter der Horizontalebene erhalten bleibt; ii) mindestens 60 v.H. der vorgeschriebenen Mindestlichtstärke im Bereich von 7,5 Grad über bis 7,5 Grad unter der Horizontalebene erhalten bleiben. b) Auf Segelfahrzeugen in Fahrt muß für die senkrechten Ausstrahlungswinkel angebrachter elektrisch betriebener Lichter sichergestellt sein, daß i) die vorgeschriebene Mindestlichtstärke mindestens im Bereich von 5 Grad über bis 5 Grad unter der Horizontalebene erhalten bleibt; ii) mindestens 50 v.H. der vorgeschriebenen Mindestlichtstärke im Bereich von 25 Grad über bis 25 Grad unter der Horizontalebene erhalten bleiben. c) Für nicht elektrisch betriebene Lichter müssen diese Anforderungen soweit wie möglich erfüllt werden. 11. Lichtstärke nicht elektrisch betriebener Lichter Nicht elektrisch betriebene Lichter müssen soweit wie möglich die Mindestlichtstärken erreichen, die in der Tabelle in Abschnitt 8 angegeben sind. 12. Manöverlichter Ungeachtet der Bestimmungen des Abschnitts 2 Buchstabe f muß das in Regel 34 Buchstabe b beschriebene Manöverlicht über derselben Längsachse wie das Topplicht oder die Topplichter angebracht sein, und zwar, wenn möglich, mindestens 2 Meter senkrecht über dem vorderen Topplicht, jedoch mindestens 2 Meter höher oder niedriger als das hintere Topplicht. Auf einem Fahrzeug mit nur einem Topplicht muß das Manöverlicht, falls vorhanden, dort angebracht sein, wo es am besten gesehen werden kann, jedoch mindestens 2 Meter höher oder niedriger als das Topplicht. 13. Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge *) a) Das Topplicht eines Hochgeschwindigkeitsfahrzeugs kann in niedrigerer Höhe im Verhältnis zur Breite des Fahrzeugs angebracht werden als unter Abschnitt 2 Buchstabe a Ziffer i vorgeschrieben; allerdings darf der Basiswinkel des gleichschenkligen Dreiecks, das durch die Seitenlichter und das Topplicht gebildet wird, in Vorderansicht nicht weniger als 27 Grad betragen. b) Bei Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 50 und mehr Meter Länge kann der in Abschnitt 2 Buchstabe a Ziffer ii vorgeschriebene senkrechte Abstand zwischen Fockmast- und Hauptmastlicht von 4,5 Metern verändert werden, sofern ein solcher Abstand nicht unter dem durch die folgende Formel ermittelten Wert liegt: y = (a + 17ψ ) C / 1000 + 2 Dabei gilt: y ist die Höhe des Hauptmastlichtes über dem Fockmastlicht in Metern; a ist die Höhe des Fockmastlichtes über der Wasseroberfläche unter Betriebsbedingungen in Metern; ψ ist der Trimm unter Betriebsbedingungen in Grad; C ist der waagerechte Abstand der Topplichter in Metern. 14. Genehmigung Die Konstruktion der Lichter und Signalkörper sowie die Anbringung der Lichter an Bord müssen den Anforderungen der zuständigen Behörde des Staates entsprechen, dessen Flagge das Fahrzeug zu führen berechtigt ist. --- *) Es wird auf den Internationalen Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 1994 und auf den Internationalen Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 verwiesen.   Anlage II Zusatzsignale für nahe beieinander fischende Fahrzeuge 1. Allgemeines Die hier aufgeführten Lichter müssen, wenn sie in Übereinstimmung mit Regel 26 Buchstabe d gezeigt werden, dort angebracht sein, wo sie am besten gesehen werden können. Sie müssen mindestens 0,9 Meter voneinander entfernt sein, jedoch niedriger als die Lichter nach Regel 26 Buchstabe b Ziffer i und Buchstabe c Ziffer i. Die Lichter müssen über den ganzen Horizont in einer Entfernung von mindestens 1 Seemeile sichtbar sein, jedoch in einer geringeren Entfernung als die in diesen Regeln für fischende Fahrzeuge vorgeschriebenen Lichter. 2. Signale für Trawler a) Fahrzeuge von 20 oder mehr Meter Länge zeigen beim Trawlen, gleichviel ob mit pelagischen Netzen oder mit Grundschleppnetzen, i) beim Ausbringen der Netze: zwei weiße Lichter senkrecht übereinander; ii) beim Einholen der Netze: ein weißes Licht senkrecht über einem roten Licht; iii) wenn das Netz an einem Hindernis hakt: zwei rote Lichter senkrecht übereinander. b) Jedes Fahrzeug von 20 oder mehr Meter Länge, das im Gespann trawlt, zeigt i) bei Nacht ein Scheinwerferlicht, das voraus und zum anderen Fahrzeug des Gespanns gerichtet wird; ii) beim Ausbringen oder Einholen ihrer Netze oder wenn ihre Netze an einem Hindernis haken, die unter Nummer 2 Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter. c) Ein Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge darf beim Trawlen, gleichviel ob es ein pelagisches Netz oder ein Grundschleppnetz verwendet oder im Gespann trawlt, die nach den Buchstaben a oder b vorgeschriebenen Lichter führen. 3. Signale für die Fischerei mit Ringwaden Fahrzeuge, die mit Ringwaden fischen, dürfen zwei gelbe Lichter senkrecht übereinander zeigen. Diese Lichter müssen abwechselnd jede Sekunde derart blinken, daß das obere an ist, wenn das untere aus ist und umgekehrt. Diese Lichter dürfen nur gezeigt werden, solange das Fahrzeug durch sein Fanggerät behindert ist.   Anlage III Technische Einzelheiten der Schallsignalanlagen 1. Pfeifen a) Frequenzen und Reichweite Die Grundfrequenz des Signals muss im Bereich von 70-700 Hz liegen. Die Reichweite eines Pfeifensignals muss aus denjenigen Frequenzen bestimmt werden, welche die Grundfrequenz oder eine oder mehrere höhere Frequenzen einschließen können, die im Bereich von 180-700 Hz (+/- 1 v. H.) für ein Schiff von 20 und mehr Meter Länge oder von 180-2100 Hz (+/- 1 v. H.) für ein Schiff von weniger als 20 Meter Länge liegen und die unter Buchstabe c angegebenen Schalldruckpegel erreichen. b) Grenzen der Grundfrequenzen Um eine große Mannigfaltigkeit von Pfeifenmerkmalen sicherzustellen, muß die Grundfrequenz einer Pfeife zwischen folgenden Grenzen liegen: i) 70 - 200 Hz für ein Schiff von 200 und mehr Meter Länge; ii) 130 - 350 Hz für ein Schiff von mindestens 75, aber weniger als 200 Meter Länge; iii) 250 - 700 Hz für ein Schiff von weniger als 75 Meter Länge. c) Intensität und Reichweite des Schallsignals Eine Pfeife auf einem Schiff muss in Richtung der maximalen Intensität und in 1 Meter Abstand von der Pfeife in mindestens einem Terzband des Frequenzbereichs von 180-700 Hz (+/- 1 v. H.) bei Schiffen von 20 und mehr Meter Länge oder von 180-2100 Hz (+/- 1 v. H.) bei Schiffen von weniger als 20 Meter Länge mindestens einen Schalldruckpegel von dem zugehörigen Zahlenwert der folgenden Tabelle erreichen. Schiffslänge in Meter Terzbandpegel in 1 Meter Abstand in dB, bezogen auf 2 x 10  -5  N/m² Reichweite in Seemeilen 200 und mehr 143 2 mindestens 75, aber weniger als 200 138 1,5 mindestens 20, aber weniger als 75 130 1 weniger als 20 120 1) 115 2) 111 3) 0,5 --- 1) Wenn die gemessenen Frequenzen innerhalb des Bereichs von 180-450 Hz liegen. 2) Wenn die gemessenen Frequenzen innerhalb des Bereichs von 400-800 Hz liegen. 3) Wenn die gemessenen Frequenzen innerhalb des Bereichs von 800-2.100 Hz liegen. --- d) Richteigenschaften Der Schalldruckpegel einer gerichtet aussendenden Pfeife darf in jeder Richtung der Horizontalebene innerhalb von +- 45 Grad zur Achse nicht mehr als 4 dB unter dem vorgeschriebenen Schalldruckpegel in Achsrichtung liegen. Der Schalldruckpegel in jeder anderen Richtung der Horizontalebene darf nicht mehr als 10 dB unter dem vorgeschriebenen Schalldruckpegel in Achsrichtung liegen, so daß die Reichweite in jeder Richtung mindestens gleich der halben Reichweite in Achsrichtung ist. Der Schalldruckpegel muß in demjenigen Terzband gemessen werden, das die Reichweite bestimmt. e) Anordnung der Pfeifen Wenn eine gerichtet aussendende Pfeife als einzige Pfeife auf einem Schiff verwendet wird, muß sie so angebracht werden, daß ihre höchste Intensität voraus gerichtet ist. Eine Pfeife muß so hoch wie möglich auf dem Schiff angebracht werden, um die Beeinträchtigung des ausgesandten Schalls durch Hindernisse zu verhindern und die Gefahr von Hörschäden für das Personal auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der Schalldruckpegel des eigenen Signals des Schiffes darf an den Beobachtungsstellen 110 dB (A) nicht überschreiten und soll nach Möglichkeit 100 dB (A) nicht überschreiten. f) Ausrüstung mit mehr als einer Pfeife Sind auf einem Schiff Pfeifen in einem Abstand von mehr als 100 Meter angebracht, so ist sicherzustellen, daß sie nicht gleichzeitig tönen können. g) Kombinierte Pfeifensysteme Wenn infolge von Hindernissen das Schallfeld einer einzigen Pfeife oder einer der unter Buchstabe f erwähnten Pfeifen wahrscheinlich eine Zone stark verminderten Signalpegels aufweist, wird ein kombiniertes Pfeifensystem empfohlen, um dieser Verminderung zu begegnen. Im Sinne der Regeln ist ein kombiniertes Pfeifensystem als eine einzige Pfeife anzusehen. Die Pfeifen eines kombinierten Systems sind in einem Abstand von höchstens 100 Meter anzubringen und müssen gleichzeitig zum Tönen gebracht werden können. Die Frequenz jeder einzelnen Pfeife muß sich von den anderen um mindestens 10 Hz unterscheiden. 2. Glocke oder Gong a) Intensität des Signals Eine Glocke, ein Gong oder eine andere Vorrichtung mit ähnlichen Schalleigenschaften muß in 1 Meter Abstand einen Schalldruckpegel von mindestens 110 dB erzeugen. b) Konstruktion Glocken und Gongs müssen aus korrosionsfestem Material hergestellt werden und einen klaren Ton abgeben. Der Durchmesser des Glockenmundes muss für Schiffe von 20 und mehr Meter Länge mindestens 30 Zentimeter betragen. Wo es möglich ist, soll ein mechanisch angetriebener Glockenklöppel verwendet werden, um eine konstante Kraft sicherzustellen, doch muss in jedem Fall auch Handbetrieb möglich sein. Die Klöppelmasse darf nicht weniger als 3 v. H. der Glockenmasse betragen. 3. Genehmigung Die Konstruktion von Schallsignalanlagen, ihre Ausführung und die Anbringung an Bord müssen den Anforderungen der zuständigen Behörde des Staates entsprechen, dessen Flagge das Fahrzeug zu führen berechtigt ist. Anlage IV Notzeichen 1. Die folgenden Signale, die zusammen oder einzeln verwendet oder gezeigt werden, bedeuten Not und die Notwendigkeit der Hilfe: a) Kanonenschüsse oder andere Knallsignale in Zwischenräumen von ungefähr einer Minute; b) anhaltendes Ertönen eines Nebelsignalgeräts; c) Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen einzeln in kurzen Zwischenräumen; d) das durch eine beliebige Signalart gegebene Morsesignal ...---... (SOS); e) das Sprechfunksignal aus dem gesprochenen Wort Mayday; f) das Notzeichen NC des Internationalen Signalbuchs; g) ein Signal aus einer viereckigen Flagge, darüber oder darunter ein Ball oder etwas, das einem Ball ähnlich sieht; h) Flammensignale auf dem Fahrzeug, z.B. brennende Teertonnen, Öltonnen oder dergleichen; i) eine rote Fallschirm-Leuchtrakete oder eine rote Handfackel; j) ein Rauchsignal mit orangefarbenem Rauch; k) langsames und wiederholtes Heben und Senken der nach beiden Seiten ausgestreckten Arme; l) ein Notalarm über das Digitale Selektivrufsystem (DSC), der ausgesandt wird auf: a) UKW-Kanal 70 oder b) den GW-/KW-Frequenzen 2187,5 kHz, 8414,5 kHz, 4207,5 kHz, 6312 kHz, 12577 kHz oder 16804,5 kHz; m) ein Notalarm Schiff-Land, der über die Inmarsat-Anlage des Schiffes oder eine Schiffs-Erdfunkstelle eines anderen mobilen Satellitendienstanbieters übermittelt wird; n) von einer Seenotfunkboje ausgestrahlte Funksignale; o) zugelassene Signale, die über Funksysteme einschließlich Radartransponder auf Überlebensfahrzeugen übermittelt werden. 2. Die oben genannten Signale dürfen nur verwendet oder gezeigt werden, wenn Not und die Notwendigkeit der Hilfe vorliegen; die Verwendung von Signalen, die mit diesen Signalen verwechselt werden können, ist verboten. 3. Auf die betreffenden Abschnitte des Internationalen Signalbuchs, des Internationalen Handbuchs für die luftgestützte und maritime Suche und Rettung, Band III, und auf folgende Signale wird hingewiesen: a) ein Stück orangefarbenes Segeltuch mit einem schwarzen Quadrat oder Kreis oder mit einem anderen entsprechenden Zeichen (zur Erkennung aus der Luft); b) ein Seewasserfärber.   Animationsvideos zur KVR Zu mehreren Regelungen der KVR haben wir auch Videos erstellt. Das richtige Queren von Verkehrstrennungsgebieten Medium URL: 14886157 KVR: Queren von Verkehrstrennungsgebieten Queren von Verkehrstrennungsgebieten bei Wind oder Strömung Medium URL: 14886155 KVR: Queren von Verkehrstrennungsgebieten bei Wind/Strömung Ausweichen in Verkehrstrennungsgebieten Medium URL: 14886156 KVR. Ausweichen in Verkehrstrennungsgebieten   Weitere Animationsvideos auf Facebook Auf der Facebook-Seite der ADAC Skipper veröffentlichen wir regelmäßig Animationsvideos, in denen die Regeln der KVR anschaulich und einfach visuell dargestellt werden. Zur Facebook-Seite ADAC Skipper Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/kvr-bilder-adac-facebook.png Screenshots Beispielvideos ADAC Skipper Facebook    Kollisionsverhütungsregeln und Co.: Weitere Links zum Thema Alles Wichtige zu Seezeichen und Betonnung Lichterführung auf See: Die wichtigsten Infos zum Thema Alle Informationen zu Schallsignalen auf See Übersicht zu vorgeschriebener Sicherheitsausrüstung auf See
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Tipps für die perfekte Törnplanung

Törnplanung ohne Stress Gerade auf See ist es nicht immer möglich, einen vorher geplanten Törn auch in die Tat umzusetzen. Das Wetter kann umschlagen, die Bedingungen anders sein als gedacht und auch Faktoren wie Verpflegung, Wünsche der Crew oder die verfügbare oder auch nicht vorhandene Infrastruktur in den Marinas kann die weit im Voraus gemachte Planung über den Haufen werfen. Was also sollte bei der Törnplanung daheim beachtet werden, um später unterwegs auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein? Wie kann eine Törnplanung auch bei unvorhergesehenen Geschehnissen und Planänderung dennoch zu einem erfolgreichen und entspannten Törn werden? Schon gesehen? Mit der ADAC Skipper App  können Törns bequem am Smartphone oder Tablet geplant, gespeichert und getrackt werden. Das und Vieles mehr – Jetzt die ADAC Skipper App kostenlos downloaden Törnplanung auf das Revier abstimmen Häufig wird der mehrwöchige Sommertörn oder auch die Überführung wochenlang im Voraus geplant. Meistens wird der Törn  auf die vorherrschenden Wetter- und vor allem Windbedingungen ausgerichtet. Danach sind eher touristische Faktoren entscheidend: Wo ist es besonders schön? Welche Empfehlungen geben andere Skipper? Welche Ziele werden in Revierführern empfohlen? Danach werden die einzelnen Etappen geplant, die täglichen Wegstrecken festgelegt und idealerweise auch ein Zeitpuffer eingebaut, um Schlechtwettertage überbrücken zu können. Die gesamte Strecke sollte allerdings auch nach alternativen Anlegestellen wie Marinas oder Ankerbuchten untersucht werden. Denn auch wenn manche Reviere für ihr stabiles Wetter bekannt sind, kann es immer auch anders kommen als geplant. Auch die vorherrschenden Windrichtungen können immer mal wieder unterbrochen werden. Oft ist es dann kaum machbar, die vorher geplanten 35 Seemeilen zu fahren, weil der Wind gedreht und aufgefrischt hat und direkt auf die Nase kommt, verbunden mit einer unangenehmen Dünung. Für diese Fälle rät es sich daher, alle Marinas und Häfen entlang der Strecke bereits zu kennen und sich Ausweichhäfen in der Planung zu markieren. Es ist immer gut, einen Plan-B im Kopf zu haben oder eine Liste mit passenden Marinas für den Fall der Fälle parat zu haben. Gerade bei Schwerwetter ist es mühsam, sich auf See über alternativ anzulaufende Häfen oder Buchten in der Nähe zu informieren. Nicht nur für Häfen sollte ein alternativer Plan-B existieren, auch das Wissen über alternative Ankerbuchten kann sehr hilfreich sein, wenn der Wind beispielsweise dreht und die eigentlich geplante Bucht zu unruhig wird. Einen Törnplan zu erstellen, bedeutet also nicht nur, die einzelnen Etappen festzulegen, sondern sich auch mit dem Revier als solches eingehend zu beschäftigen und die Alternativen zu kennen, die im Fall der Fälle anzusteuern sind. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/segeln-mittelmeer-720x474.jpg Die Törnplanung auf die Yacht abstimmen Jede Yacht und jedes Boot ist anders. Bootsgröße, Motorisierung, Tankinhalte, Stromkapazität, Tiefgang und vieles mehr entscheiden darüber, welche Marina für eine Übernachtung in Frage kommt und welche nicht. Bei der Törnplanung sollte daher auch vorher auf diese Faktoren geachtet werden. Wie lange kann mit der Yacht in ruhigen Buchten geankert werden, ohne Landstrom zu benötigen? Wie oft muss getankt werden? In welchen Häfen gibt es passende Boxen/Tiefgang? Und welche Marina bietet genug Stromabsicherung, um die Ladegeräte des Elektromotors anschließen zu können? Auch sollte zum Beispiel darauf geachtet werden, dass regelmäßig Häfen angelaufen werden, wo zum Beispiel eine Fäkalien-Absaugstation vorhanden ist, wenn die Yacht mit einem solchen Tank ausgestattet ist. Nicht jede Anlegemöglichkeit bietet den erforderlichen Service und die Infrastruktur, die eine Yacht im Speziellen benötigt. Daher sollten alle geplanten Zwischenstationen dahingehend geprüft werden, dass die erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind. Das betrifft im Übrigen auch die bereits angesprochenen Ausweichziele, falls das Wetter oder die Technik nicht mitspielen. Auch Technik kann jederzeit Probleme bereiten oder im schlimmsten Fall sogar versagen. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Anritt der Reise über Marinas zu informieren, die über ein entsprechendes Serviceangebot verfügen. Sollte der Bootsmotor zum Beispiel mal unterwegs Probleme machen oder ein Riss und der Genua auftreten, ist es sehr hilfreich, vorher zu wissen, wo ein Hafen mit Motorservice bzw. Segelmacherei zu finden ist. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/parasail-1-720x480.jpg Die Törnplanung auf die Bedürfnisse der Crew abstimmen Nicht nur jedes Boot ist anders, auch jedes Crewmitglied hat andere Vorlieben, Wünsche oder Ansprüche. Außerdem kann es auch hier unterwegs zu Situationen kommen, die eine Umplanung erfordert, wie zum Beispiel eine Krankheit, Zahnweh, eine plötzlich erforderliche Heimreise oder ein erforderlicher Arbeitstag am Notebook. Nicht jedes in Frage kommende oder interessantes Törnziel verfügt jedoch über WLAN, eine gute Verkehrsanbindung, Restaurants, Spielplatz, Einkaufszentren oder eine Möglichkeit, die Wäsche zu waschen. Letztlich hängt die Gesamtbetrachtung eines Törns auch von weichen Faktoren ab, wie zum Beispiel ab und zu mal einen Restaurantbesuch einzuplanen oder einen attraktiven Landgang mit Sehenswürdigkeiten – sprich der Crew Abwechslung zu bieten. Auch diese entsprechenden Bedingungen während der Reise sollten in die ideale Törnplanung mit einfließen. Wichtig im Hinblick auf die Crew ist auch die geplante Länge der Tagesetappen. Ist die Crew eher ambitioniert und segelt gern sportlich und möglichst lange, oder sind die Mitsegler unerfahren und legen viel Wert auf das Rahmenprogramm? Mit kleinen Kindern an Bord ist das sogenannte „Meilenfressen“ oftmals nicht ideal, weil sie schnell die Lust verlieren und die Stimmung schlechter werden kann. Manche Crewmitglieder möchten die Nacht lieber im Hafen oder vor Anker verbringen, andere wiederum lieben Nachttörns. Um deshalb unterwegs nicht feststellen zu müssen, dass der Törnplan zu ambitioniert angegangen wurde, sollten die Etappen und auch die Gesamtstrecke mit den Cremitgliedern im Vorfeld besprochen und abgestimmt werden. Die Stimmung der Crew ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Skippers – sie bei Laune zu halten erfordert auch eine gewissenhafte und der Crew angepasste Routenplanung. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/beitragsbild-skipper-app-720x422.jpg Wichtig für die Törnplanung: Detaillierte Marinainfos Die oben angesprochenen Punkte erfordern also eine detaillierte Planung sowie einen Plan-B mit alternativen, Ausweichhäfen und Marinas mit bestimmten Serviceleistungen und Infrastruktur. Viele Törnführer/Hafenführer legen den größten Wert auf die touristischen und nautischen Aspekte wie Wassertiefe, Boxengröße etc. Natürlich mögen es die meisten Skipper, im Winter Revierführer-Bücher zu wälzen und die Vorfreude steigen zu lassen – das gehört gewissermaßen auch dazu. Außer Acht gelassen werden in solchen Büchern aber häufig die detaillierten Infos zur Infrastruktur, zur Versorgung und zum Service. Außerdem verändern sich die Gegebenheiten oft auch sehr schnell. Daher sollten bei der Törnplanung stets auch aktuelle Informationen eingeholt werden. Hier eignen sich Online-Datenbanken meistens am besten, weil sie meist aktueller sind als gedruckte Revierführer, wie zum Beispiel die Hafendatenbank des ADAC Skipper-Portals , oder die ADAC Skipper App mit Infos zu rund 4.000 Marinas .  In der Skipper App lassen sich nicht nur Törns anlegen und speichern, auch ist die Möglichkeit vorhanden, sogenannte Unterziele auszuwählen – also die angesprochenen „Plan-B“-Häfen. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/iphonex_2-480x1039.png
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Sicherheit & Navigation

Sicherheit & Navigation – Wissen für Skipper und Crews Wer sicher unterwegs sein will, braucht mehr als nur Wind in den Segeln. In unserer Rubrik Sicherheit & Navigation bündeln wir alles, was Skipper für eine entspannte und sichere Zeit auf dem Wasser wissen müssen – vom richtigen Verhalten in Notsituationen bis zur perfekten Törnplanung. Sicherheit beginnt bei der  persönlichen Ausrüstung : Wir erklären, wie Rettungswesten geprüft und gewartet werden, welche Rettungsmittel an Bord Pflicht sind und welche Seenotsender für dein Revier geeignet sind. Auch das richtige Verhalten der Crew gehört dazu – von der Einweisung neuer Gäste an Bord bis zum Notfalltraining für Mann-über-Bord-Situationen. Mindestens ebenso wichtig ist die  technische Vorbereitung . Wir geben einen Überblick über Navigationshilfen wie Radar und AIS, den sinnvollen Einsatz von Marineferngläsern oder modernen Bordüberwachungssystemen und zeigen, wie digitale Helfer wie die SafeTRX-App oder die ADAC Skipper App für zusätzliche Sicherheit sorgen können. So behältst du auch bei schwerem Wetter, eingeschränkter Sicht oder im dichten Verkehr den Überblick. Zu einer ganzheitlichen Sicherheit gehört auch die  Wartung und Pflege des Bootes . Wir geben Tipps, wie du dein Boot im Hafen vor Sturm schützt, wie Dieselpest vermieden wird und was bei technischen Defekten wie einem Mastbruch zu tun ist. So bist du auf unvorhergesehene Situationen vorbereitet. Auch das Thema  Versicherungen und Schadensfälle  kommt nicht zu kurz: Wir erklären, welche Policen wirklich sinnvoll sind – von Kasko- über Haftpflicht- bis hin zu Skipperhaftpflicht- und Kautionsversicherungen – und wie du dich im Fall der Fälle richtig verhältst, damit Schäden unkompliziert reguliert werden. Mit  praxisnahen Ratgebern, Checklisten und Expertenwissen  macht dich diese Rubrik fit für jede Situation – damit du dich voll und ganz auf das konzentrieren kannst, was wirklich zählt: den Spaß am Segeln und Motorbootfahren.
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Dieselpest: Was hilft, wie man sich dagegen schützt

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/boot-im-schlepp-dieselpest.jpg Dieselpest führt in vielen Fällen zu erheblichen Motorschäden bei Booten. Wie Dieselpest entsteht, wie man ihr vorbeugen kann und was Eigner dagegen unternehmen können, klären wir im Ratgeber.  Bei einem Großteil der Einsätze der  Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)  handelt es sich um Schlepphilfe von Segelyachten, deren Motoren ihren Dienst versagen. Häufiger Grund: die sogenannte  Dieselpest . In vielen Fällen kann sie zu teils erheblichen Motorschäden am Boot führen und ist damit ein ernstzunehmendes Thema für Bootseigner. In unserem Ratgeber klären wir alles Wichtige zum Thema. Inhaltsverzeichnis Entstehung und Ursachen von Dieselpest Anzeichen von Dieselpest Dieselpest effektiv vorbeugen Was man bei Dieselpest unternehmen kann Zusammenfassung Entstehung von Dieselpest: Die häufigsten Ursachen In den letzten Jahren ist der  Bioanteil in Dieselkraftstoffen  kontinuierlich gestiegen. Zunächst galt ab 2007 die Verwendungspflicht von  4,4 % Bioanteil , der schließlich 2009 in der Kraftstoff-Norm EN 590 auf 7 % erhöht wurde. Genau dieser Bioanteil im Dieselkraftstoff bietet hervorragende Entwicklungs- und Lebensbedingungen sowie  Nährstoffe für Mikroorganismen, Bakterien und Pilze . Kommen dann noch  warme Temperaturen  dazu, bietet das einen noch besseren Nährboden für die Dieselpest. Wachsen diese Organismen übermäßig, entsteht ein regelrechter  Bioschlamm , der letztlich in Kraftstofffilter und Einspritzdüsen gelangt und die Kraftstoffversorgung verstopft. Die Ausscheidungen der Bakterien bestehen zudem aus  Schwefelwasserstoff , der dauerhafte Schäden an den Tankwänden und Motorteilen verursachen kann. Jetzt weiterlesen: Was tun im Schadenfall ? Die 3 wichtigsten Faktoren zur Entstehung von Dieselpest Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/mikroorganismen-pre.jpg Wo Dieselpest auftritt Bei Dieselmotoren von PKWs tritt Dieselpest nicht nennenswert auf. Der Diesel wird stetig verbraucht und bleibt selten für einen längeren Zeitraum im Tank. Bei größeren Fahrzeugen mit längerer Standzeit, wie zum Beispiel Campern oder Wohnmobilen ist die Wahrscheinlichkeit, dass Diesel auftritt bereits höher. Auch bei Booten sind die Standzeiten meistens länger. Mikroorganismen können sich in dieser Zeit bestens verbreiten. An einigen, nicht stark frequentierten Schiffstankstellen wird der Dieselkraftstoff häufig nicht so schnell verdankt, sodass bereits hier das Dilemma seinen Lauf nehmen kann. Anzeichen für Dieselpest Durch die  Verstopfung des Kraftstoffsystem  gelangt zu wenig Diesel in den Motor und es kommt zunächst häufig zu einem unruhigen Lauf des Motors, einem „Stottern“. Bei gänzlicher Verstopfung fällt der Motor dann ganz aus, weil kein Kraftstoff mehr in den Kreislauf gelangen kann. Oft wird bemerkt, dass mit dem Motorlauf irgendetwas nicht stimmt, wenn es schon zu spät ist. Vor allem bei starkem Seegang wird der Tank meistens ordentlich durchgeschüttelt, der Schlamm wird aufgewirbelt und in die Kraftstoffleitungen, den Filter und in die Einspritzdüsen gespült. Daher mehren sich auch die Fälle, in denen Segelyachten in den sicheren Hafen abgeschleppt werden müssen, da sie bei schwerem Wetter häufig nicht mehr in der Lage sind, sicher nur unter Segeln zu manövrieren, nicht in eine Legerwall-Situation zu kommen oder keine Chance gegen Tidenstrom haben. Dieselbest vorbeugen: So lassen sich Schäden vermeiden Es gibt mehrere Methoden, um einer Dieselpest effektiv vorzubeugen. Dazu gehören: Biodiesel rechtzeitig austauschen Tank beim Einwintern entleeren Dem Diesel Additive beimischen Regelmäßige Kontrolle auf Mikroorganismen Vermeidung der Dieselpest durch alternative Kraftstoffe Biodiesel rechtzeitig austauschen Eine der wirksamsten Methoden zur Vorbeugung ist das rechtzeitige  Austauschen des Biodiesels . Langes Stehen des Kraftstoffs unterstützt die Vermehrung der Mikroorganismen erheblich. Daher sollte der Biodiesel spätestens nach 6 Monaten verbraucht oder ausgetauscht werden. Tank beim Einwintern entleeren Bei der Einwinterung des Bootes im Herbst nach der Saison sollte der  Tank vollständig entleert  und ggf. gereinigt werden, wenn es erste Anzeichen für Bioschlamm gibt. Einige Eigner schwören darauf, den Tank vor dem Winterlager vollständig zu befüllen, um Wasseransammlungen, z.B. durch Kondensierung, zu vermeiden. Im Dieselkraftstoff ist jedoch bereits Wasser enthalten, laut EU-Norm EN 590 bis zu 200 Milligramm pro Kilogramm Kraftstoff (Biodiesel: bis zu 500 Milligramm), außerdem gelangt auch über die Entlüftungsdüsen Wasser in den Tank. Steigen dann die Temperaturen im Frühjahr oder liegt das Boot gar in einer beheizten, warmen Halle, wird der Tank so zu einer wahren Brutstätte. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, entleert den Tank vorm Winterlager vollständig und reinigt ihn mechanisch. Mehr dazu:  Boot einwintern – die wichtigsten Tipps für die Winterpause Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/dieselfilter-neu.jpg Ein  neuer Dieselfilter. Foto: Stephan Boden Dem Dieseltank Additive beimischen Im Zubehör-Handel und bei Servicebetrieben gibt es zahlreiche  Additive , also Zusätze, die dem Kraftstoff beigemischt werden können. Diese Additive bekämpfen die Bildung von Bakterien, Pilzen und Hefen. Außerdem reinigen viele dieser Zusätze den Motor von Verbrennungsrückständen und schützen vor Korrosion. Somit wird für eine ungestörte Dieselzufuhr gesorgt und Verstopfungen vorgebeugt. Additive sollten stets vorbeugend beigemischt werden, denn wenn der Diesel erst einmal „verseucht“ ist, hilft nur noch eine aufwendige und oft teure Tankreinigung. Aber auch eine sogenannte „ Schockdosierung “ ist mit einigen dieser Dieselzusätze möglich. Die Mischungsverhältnisse sollten in jedem Fall penibel eingehalten werden, um keine Schäden am Motor zu verursachen. Zu beachten ist auch: Nicht jedes Additiv eignet sich für jeden Motor. In jedem Falle sollte vor der Verwendung mit einem Fachbetrieb oder dem Motorenhersteller abgeklärt werden, welche Zusätze problemlos nutzbar sind. Wichtig: Bei der Verwendung von biozidhaltigen Additiven muss die  Chemikalien-Verbotsverordnung  dringend beachtet werden. Viele wirksame Mittel zur Bekämpfung der Dieselpest dürfen nur von gewerblichen Anwendern benutz werden. Regelmäßige Kontrolle auf Mikroorganismen Auf dem Markt gibt es zahlreiche Test-Sets, um den Diesel auf den übermäßigen Befall von Mikroorganismen zu überprüfen. Eine regelmäßige Kontrolle des vertankten Diesels ist ratsam, um bösen Überraschungen vorzubeugen. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/bootstankstelle-diesel.jpg Der Diesel sollte etwa alle 6 Monate ausgetauscht werden. Foto: Stephan Boden Vermeidung von Dieselpest durch alternative Kraftstoffe Bis zum Frühjahr 2024 galten Kraftstoffe ohne Bio-Anteil als einzige Lösung, Dieselpest im Tank zu verhindern. Diese Sorten von Diesel finden sich jedoch meistens nicht an Schiffstankstellen, sondern müssen per Kanister zum Boot transportiert werden. Seit dem Frühjahr 2024 sind nun vom Gesetzgeber auch HVO-Diesel für den Vertrieb an Tankstellen zugelassen. Dieser Dieselkraftstoff verursacht weniger CO₂-Emissionen und ist nicht anfällig für die Entstehung von Bioschlamm, sprich Dieselpest. HVO-Diesel wird aus hydriertem Pflanzenöl hergestellt, wie zum Beispiel altem Frittenfett. Viele Tankstellenketten rüsten derzeit nach und so ist der alternative Kraftstoff bereits an vielen Orten erhältlich. Die Mehrkosten betragen, ähnlich wie bei Diesel ohne Bio-Anteil, zwischen etwa 5-20 Cent pro Liter. Da vor allem Bootsbesitzer das Problem mit der Dieselpest haben, ist damit zu rechnen, dass HVO mittelfristig auch an Bootstankstellen vertrieben wird. Wichtig : Bitte erkundigen Sie sich vor der Verwendung von HVO-Diesel in jedem Fall einen Fachbetrieb oder den Motorenhersteller, ob die Verwendung dieses Kraftstoffart für Ihren Motor unbedenklich ist. Dieselpest bekämpfen: Reinigung von Tank und Kraftstoffsystem Wenn es zu spät ist und die Dieselpest den Tank bereits befallen hat, hilft nur eine  professionell durchgeführte Tankreinigung  und Säuberung des Kraftstoffsystems. Hilfreich dabei ist eine Inspektionsluke im Tank, durch die die Reinigung erfolgen kann. Solche Luken können auch nachgerüstet werden. Zusätzlich zur Tankreinigung muss danach das  Kraftstoffsystem  gereinigt werden, um auch hier Rückstände zu entfernen. Auch dafür gibt es entsprechende Additive, welche das Kraftstoffsystem und den Motor von Rückständen und Verklebungen  befreien. Prinzipiell ist eine Reinigung auch selbst durchführbar. Jedoch sollte beachtet werden, dass viele Eigner nicht die Möglichkeit haben, den abgepumpten Kraftstoff fachgerecht zu lagern und/oder zu entsorgen . Außerdem ist im Umgang mit dem eigentlich schwer entzündlichen Dieselkraftstoff zu beachten, dass zum Beispiel mit Diesel getränkte Lappen, die bei der Reinigung genutzt werden, schnell entzündbar sind. Auch hier muss fachgerecht vorgegangen werden. In den meisten Fällen ist es deshalb ratsam, die Reinigung durch einen speziell dafür ausgestatteten Betrieb vornehmen zu lassen. Denn auch die Reinigung selbst muss äußerst gründlich durchgeführt werden. Bereits kleine Reste von Mikroorganismen, die nach einer nicht fachgerechten Tankreinigung im System verbleiben, vermehren sich anschließend sehr schnell. Je nach Bootsgröße und vor allem Lage und Erreichbarkeit des Tanks kann eine Tankreinigung von einem Fachbetrieb um die 500 und mehr Euro kosten. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/dieselfilter_4074.jpg Ein Dieselfilter. Foto: Stephan Boden Zusammenfassung: Alles Wichtige zur Dieselpest im Überblick Gründe für die Entstehung von Dieselpest Anteil biologischer Stoffe im Diesel (Nährstoffe) Temperatur, Wärme Wasserbildung Lange Standzeit und Lagerung im Tank Vorbeugung gegen Dieselpest Diesel stets schnell verbrauchen, lange Standzeiten vermeiden Tankstellen mit langer Lagerungszeit vermeiden Biozidhaltige Additive Tankinhalt im Winterlager abpumpen. Diesel reinigen und filtern Tank vor dem Winterlager reinigen Abhilfe bei Dieselpest professionelle Tankreinigung Reinigung des Kraftstoffsystems und Austausch der Filter Sicherheit an Bord und Bootspflege: Weitere Themen Richtiges Verhalten im Notfall Sicherheit an Bord: Die wichtigsten Rettungshelfer Wichtige Arbeiten vor dem Einwassern Bordbatterien: Welche Batterien zu welchem Zweck Kentern mit dem Boot: Ursachen und Tipps
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Mastbruch auf See: Tipps für den Ernstfall

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/mastbruch-1.jpg Es gibt verschiedene Ursachen, die zu einem Mastbruch führen können. Wie man dem Verlust des Riggs vorbeugen kann und was im Fall der Fälle zu tun ist. Der Mastbruch ist eines der meistgefürchteten Szenarien von Skippern und kann besonders auf hoher See zu gefährlichen und teils sogar lebensbedrohlichen Situationen führen. Was sind die häufigsten Ursachen und wie sollte man im Ernstfall reagieren? In diesem Artikel erklären wir, wie es zu einem Mastbruch kommt, welche Maßnahmen Skipper ergreifen können, um dem Verlust des Riggs vorzubeugen und welche Sofortmaßnahmen im Ernstfall Schlimmeres verhindern können. Inhaltsverzeichnis Mögliche Ursachen für einen Mastbruch Einem Mastbruch vorbeugen Was im Falle eines Mastbruchs zu tun ist Fazit & Zusammenfassung Gründe und Ursachen für einen Mastbruch Es muss nicht immer im Sturm passieren: Ein Mastbruch kann verschiedene Ursachen haben, die auch bei Leichtwind zum Verlust oder Teilverlust des Riggs führen können. Auch bei leichten Brisen kann bei entsprechend großer Segelfläche mit Gennaker, Code Zero oder Spinnaker sehr viel Druck und hohe Lasten entstehen, die die oftmals unsichtbaren Probleme am Rigg durch Abknicken des Mast völlig unvermittelt zu Tage fördern. Häufig ist der Bruch von Wanten oder Stagen der Grund. Auch gelöste Schraubterminals an den Wanten werden oft als Ursache angeführt. Dem Mast wird dann plötzlich seine Stabilität entzogen und er bricht. Das gleiche gilt für Bolzen, die entweder durch Materialermüdung brechen können oder deren Sicherung, wie zum Beispiel Splinte, die vergessen wurden oder selbst durch Korrosion oder Verkanten nachgeben. Von dem Grund des Mastbruchs hängt es auch ab, wo die Bruchstelle sich befindet. Mastbruch bedeutet nicht zwangsläufig, das gesamte Rigg zu verlieren. oft knickt der Mast oberhalb der ersten Saling ab, wenn zum Beispiel ein Oberwant bricht. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/mastbruch2.jpg Wie man einem Mastbruch vorbeugen kann Mindestens einmal im Jahr, bevor das Boot zu Wasser gelassen und der Mast gestellt wird, sollte das gesamte Rigg noch an Land eingehend geprüft werden. Ratsam ist auch eine Kontrolle nach der Saison, bevor das Rigg ins Mastenlager kommt. Auch bei Yachten, die die Wintersaison mit stehendem Mast verbringen, muss das stehende Gut zum Beispiel mit einem Bootsmannstuhl regelmäßig kontrolliert werden. Jetzt weiterlesen:  Die wichtigsten Arbeiten vor dem Einwassern Aber auch in der Saison während der Törns sollte regelmäßig auf Auffälligkeiten und Verschleiß geachtet und vor allem die Wanten, Splinte, Terminals, Beschläge und Spannschrauben einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Zur Kontrolle an Land wird der Mast am besten auf Böcke gelegt und die Leinen und Fallen zur Seite gelegt, so dass keine Stellen verdeckt werden. Damit kein Bestandteil des Riggs bei der Kontrolle übersehen oder ausgelassen wird, rät sich das Erstellen einer Checkliste. Sie sollte die folgenden Punkte umfassen: Kontrolle von Wanten und Stangen Kontrolle von Bolzen, Schäkel, Kauschen und Splinten Kontrolle der Beschläge Überprüfen des Zustands der Deckstruktur Kontrolle von laufendem Gut Kontrolle von Mast und Salingen Wanten und Stagen Wanten und Stagen halten den Mast an Deck und geben ihm Stabilität. Deshalb sollten die Drahtseile stets sehr eingehend überprüft werden. Am besten fährt man hierzu die Wanten und Stagen langsam mit zwei Fingern ab, denn Unregelmäßigkeiten und gebrochene Kardeele lassen sich eher erspüren als erblicken. Vor allem, wenn im Kern der Wanten und Stagen ein Problem vorliegt, fällt die Unregelmäßigkeit äußerlich zunächst nicht auf. Auch die Übergänge an den Terminals und Beschlägen, dort wie die Drahtseile in die Beschläge gepresst werden, sollten stets eingehend untersucht werden. Bei den Toggles sollte auf Verfärbungen geachtet werden – in diesem Fall gilt es, sie zu auszutauschen. Achten Sie in jedem Fall darauf, die Empfehlungen der Hersteller für den Austausch/Lebensdauer der Wanten und Stagen einzuhalten. Auch optisch einwandfrei aussehende Drahtseile können mit der Zeit Ermüdungserscheinungen aufweisen. Bolzen, Schäkel, Kauschen und Splinte Bolzen sollten bei kleinen Auffälligkeiten oder im Zweifel gewechselt werden. Sicherungssplinte sollten möglichst immer nur einmal benutzt werden, weil das Material durch das Biegen leidet. Ringsplinte hingegen können mehrfach eingesetzt werden, sollten jedoch auch im guten Zustand sein. Im Zweifel gilt es, lieber zu erneuern. Zusammengezogene Kauschen sollten erneuert werden. Beschläge Mastbeschläge, wie Lümmelbeschlag oder die Aufnahmen der Salinge, sind oft genietet. Hier sollte regelmäßig der Zustand der Beschläge, die Vernietungen und die einwandfreie Befestigung überprüft werden. Natürlich müssen auch alle Verschraubungen fest sein und optisch einen guten Eindruck machen. Ebenso der Mastfuß bzw. bei durchgesteckten Masten der Durchlass. Im Zweifel sollte immer ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Zustand der Decksstruktur Vergessen wird oft, den Zustand der Umgebung der Beschläge wie z.B. um die Wantenpüttinge zu checken. Spinnennetzähnliche Haarrisse im Gelcoat müssen noch kein Hinweis auf strukturelle Schäden im GFK sein, sollten aber überprüft werden. Auch die Rüsteisen und Verstärkungen unter Deck dürfen keine Auffälligkeiten ausweisen. Tritt zum Beispiel Feuchtigkeit durch die Verschraubungen der Rüsteisen nach innen, sollte in jedem Fall die Struktur überprüft werden, um eine Delamination auszuschließen. Laufendes Gut Selbstverständlich gehört zu einer Kontrolle des Riggs auch die Überprüfung des laufenden Guts, wie zum Beispiel den Fallen. Hier sollte auf Scheuerstellen geachtet und bei der Kontrolle auch die Umlenkrollen und die dazugehörigen Beschläge und Schäkel einbezogen werden. Mast und Salinge Natürlich gehört auch eine Sichtkontrolle des Masts selbst dazu. Auffällige Verfärbungen, Kerben und Kratzer müssen kein Problem sein, können aber Probleme mit sich führen. Auch hier gilt es, schon bei geringsten Zweifeln einen Fachbetrieb zu konsultieren. Sofortmaßnahmen im Falle eines Mastbruchs Im Falle eines Mastbruchs gibt es mehrere Maßnahmen, die Skipper treffen können, um Schlimmeres zu vermeiden. Bei drohendem Mastbruch: Rigg entlasten Kündigt sich ein Problem an, wie ein gebrochenes Want oder wenn es sichtbare Probleme gibt, die zum Riggverlust führen können, sollte man augenblicklich das Rigg entlasten. Je nach Situation sollte eine Wende oder Halse gefahren werden, um die problematische Seite zu entlasten. Wird beispielsweise hoch am Wind auf Steuerbordbug gesegelt und kündigt sich der Bruch einer Want an Backbord an, muss entweder sofort gewendet oder die Schoten losgeworfen werden um für Entlastung zu sorgen. Schutzmaßnahmen bei einem Mastbruch Ist der Mastbruch absehbar, müssen sich alle Crewmitglieder sofort auf den Cockpitboden legen besser noch unter Deck Schutz suchen, um nicht von fallenden Teilen getroffen zu werden. Nach dem Mastbruch: Überblick verschaffen Nachdem der Mast gefallen ist, sollte man sich von der Situation erst einmal ein Bild machen und alle Teile des Riggs sichern. Bei Seegang, wenn der Mast außenbords hängt und gegen den Rumpf schlägt, sollte er jedoch schnell gekappt werden.  Bei ruhigeren Bedingungen sollte man indes nicht sofort alle Wanten und Stagen trennen bzw. kappen. Viele Teile können später noch benutzt werden, um ein Notrigg zu bauen. Wichtig: Der Schutz der Crew steht über allem. Deshalb sollte bei unruhiger See keine Hektik aufkommen, die Aufgaben verteilt und die Crewmitglieder entsprechend gesichert sein, während die Situation an Bord geklärt wird. Notrigg bauen Oft bricht der Mast oberhalb des ersten Salingspaares. In diesem Falle lässt sich der verbleibende Rest als Notrigg umfunktionieren. Ist der obere Teil des Mastes abgeknickt, kann er mit Leinen nach vorne als Stütze befestigt werden. Ein Notrigg sollte immer stabil gebaut sein. Je nach Größe des Notriggs kommen dann entweder die Sturmfock oder das Trysegel als Notbesegelung zum Einsatz, um manövrierfähig zu bleiben und Fahrt machen zu können. Ist kein Teil des Masts mehr vorhanden, kann zum Beispiel mit dem Großbaum oder einem Spinnakerbaum ein Notrigg gebaut werden. An Deck stehend sollte immer das längste Teil als Mastersatz zum Einsatz kommen. Dokumentation des Mastbruchs Dokumentieren Sie nach Möglichkeit auch kleine Details fotografisch. Im Nachhinein ist oftmals nur sehr schwer zu ergründen, woran der Mastbruch letztlich gelegen hat. Vor allem aber für die Abwicklung mit den Versicherern sind aussagekräftige Fotos oftmals hilfreich. Notieren Sie sich auch die Wetter- und Seebedingungen während des Vorfalls. Fazit und Zusammenfassung zum Mastbruch Es muss nicht immer im Sturm passieren. Mastbrüche können verschiedene Ursachen haben. Dazu gehören: fehlerhafter Riggtrimm ermüdetes Material versteckte Mängel fehlerhafte bzw. keine Wartung. Garantien, nicht selbst irgendwann von einem Mastbruch betroffen zu sein, kann niemand geben. Maßgeblich für die Sicherheit sind deshalb: gewissenhafte Kontrolle richtiger Trimm fachgerechte Wartung fristgerechter Austausch Viele Fachbetriebe bieten komplette Riggchecks an, bei denen laufendes und stehendes Gut eingehend kontrolliert werden. Für den Fall, dass es auf See doch mal dazu kommt, sollte sich jeder Skipper bereits im Vorfeld entsprechende Notfall-Pläne machen, was im Fall der Fälle zu tun ist. Sicherheit auf See: Weitere Links zum Thema Was im Seenotfall zu tun ist Boot im Hafen vor Sturm sichern Was bei einer Havarie zu tun ist Verhaltensregeln bei Orca-Begegnungen Hinweise der DGzRS zu Sicherheit auf See
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Nachtfahrt auf See: Darauf kommt es an

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/nachtfahrt-titel.jpg Eine Nachtfahrt auf See bringt viele Vorteile mit sich. Wer allerdings eine Fahrt in völliger Dunkelheit unternehmen möchte, sollte einige wichtige Punkte beachten.  Nachtfahrt auf See – das hat nicht nur was von Abenteuer und ist ein echtes Erlebnis, sondern kann auch viele Vorteile mit sich bringen. Während einer Nacht auf See können viele Seemeilen gefahren werden, um Ziele zu erreichen, die sonst nicht oder nur mit viel mehr Zeitaufwand anzulaufen sind. Der Radius während eines Törns wird also wesentlich erweitert, wenn am Abend nicht im Hafen angelegt oder in der Bucht der Anker ausgeworfen wird, da stattdessen noch ein gutes Stück Wegstrecke möglich ist. Manche Ziele sind auch ohne Nachtfahrt gar nicht zu erreichen, zum Beispiel weiter entfernte Inseln. Viele Skipper schrecken allerdings vor der Fahrt in völliger Dunkelheit auf See zurück. Dabei ist eine Nachtfahrt, sogar mehrere Nächte auf See hintereinander, durchaus eine machbare und einfache Sache – wenn die wichtigsten Punkte beachtet werden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/in-den-sonnenuntergang-segeln-nachtfahrt.jpg Die erforderliche Ausstattung an Bord Für eine Nachtfahrt ohne Komplikationen benötigt das Boot oder die Yacht natürlich eine entsprechende Ausrüstung. Beleuchtung BSH-zugelassene Positionslichter sind hier als Erstes zu nennen. Die Art der erforderlichen Beleuchtung ist abhängig von der Bootsgröße und der -art. Für  Kleinfahrzeuge unter 7 Meter Länge und ohne Maschinenantrieb , wie kleine Segelboote, benötigen lediglich ein von allen Seiten (Rundumlicht, Topplicht)) sichtbares, weißes Licht. Zusätzlich ist eine Handlampe erforderlich, mit welcher bei Annäherung anderer Wasserfahrzeuge in das Segel geleuchtet wird, um besser sichtbar und als Segelfahrzeug identifiziert werden zu können. Segelboote unter 12 Meter Länge ohne Motor  können entweder mit einer Dreifarbenlaterne an der Mastspitze, Seitenlichter und Hecklicht oder einer Zweitfarbenlaterne am Bug und einem Hecklicht ausgestattet werden. Ist ein Motor an Bord, gelten die Regeln für Maschinenfahrzeuge, sodass hier zum Beispiel das sogenannte „Dampferlicht“ bei Fahrt unter Maschine zugeschaltet werden muss. Kleinfahrzeuge unter Maschine unter 12 Meter Länge  benötigen entweder Seitenlichter und ein Rundumlicht im Topp oder eine Zweifarbenlaterne am Bugbereich sowie ein Rundumlicht. Maschinenfahrzeuge zwischen 12-20 Meter  müssen Seitenlichter oder eine Zweifarbenlaterne und zusätzlich ein Topplicht sowie eine weiße Hecklaterne führen. Durch die Beleuchtung ergeben sich weitere Ausstattungsmerkmale, wie Bordelektrik oder bei Segelyachten eine ausreichende Batteriekapazität, damit die Beleuchtung auch entsprechend lang mit Strom versorgt werden kann. Außerdem sollten sich Skipper wie Crew mit den allgemeinen Regeln der Lichterführung auskennen, um die richtige Beleuchtung zu wählen und vor allem andere Positionslichter „lesen“ zu können. Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen BSH-Beleuchtung sollte ein Decksstrahler/Suchscheinwerfer vorhanden sein, oder ein entsprechend leistungsfähiger Handstrahler. Auch sollten Taschenlampen und Stirnlampen bereit liegen, beide im besten Falle mit Rotlicht. Für die Beleuchtung unter Deck ist ein Rotlicht ideal, denn Rotlicht hat die Eigenschaft, dass das menschliche Auge anschließend besser im Dunklen sehen kann und sich nicht erst auf den Lichtwechsel einstellen muss. Ein Auge benötigt bis zu einer halben Stunde, um sich von hellem Weißlicht wieder an die Dunkelheit angepasst zu haben und die volle Sehfähigkeit in der Nacht zu erhalten. Sicherheitsausrüstung Natürlich sollten nicht nur auf Nachtfahrt alle Crewmitglieder an Deck Rettungswesten tragen. Viele Modelle besitzen bereits ein Licht oder lassen sich später damit ausstatten. Anzuraten ist in der Dunkelheit zusätzlich, Lifebelts bereit zu legen, falls Manöver ein Crewmitglied zum Beispiel aufs Vorschiff zwingen oder das Wetter entsprechende Sicherungsmaßnahmen erfordert. Natürlich gehört auch ein lichtstarkes Fernglas zu einer Nachtfahrt. Um selbst in der Dunkelheit besser von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden, ist natürlich ein aktives AIS an Bord ideal. Alternativ sollte das Boot zumindest mit einem Radarreflektor ausgestattet sein, um von der Berufsschifffahrt oder anderen Fahrzeuge mit Radarausstattung besser gesehen werden zu können. Zur Sicherheitsausrüstung gehört auch ein entsprechendes Ölzeug mit angebrachten Reflektoren. Sollte eine Person des Nachts über Bord gehen, kann sie besser mit dem Suchscheinwerfer gefunden werden, wenn die Bekleidung reflektierende Elemente besitzt. Aber nicht zur Ölzeug ist auf einer Nachtfahrt wichtig, sondern auch bereitgelegte Thermo-Unterwäsche, Fleecejacken und Wollmützen. Nachts kann es schlagartig kälter werden, sodass eine entsprechende Kleidung immens wichtig ist. Sonstige Ausstattung Verpflegung  in der Nacht ist wichtig, vor allem beim Thema Flüssigkeitshaushalt. Es sollten also ausreichend kalte und auch warme Getränke bereit stehen. Gerade in der Nacht, wenn es kalt wird oder Müdigkeit eintritt, kann ein warmer Tee oder Kaffee für ein besseres Befinden sorgen. Am besten vor Fahrtantritt heißes Wasser in Thermoskannen abfüllen, damit warme Getränke nachts keinen großen Aufwand erfordern. Natürlich sind auch Mahlzeiten in der Nacht wichtig für das Wohlbefinden und die Konzentration, denn Hunger kann auch zu Müdigkeit und Unkonzentriertheit führen. Deshalb sollte für ausreichend Verpflegung gesorgt werden, die schnell und einfach zubereitet werden kann, wie Suppen, Brote oder kleine Fertiggerichte. Hier gilt: Auch bei großem Hunger lieber öfter kleine Mahlzeiten essen statt sich den Bauch vollzuschlagen und müde zu werden. Vor allem auf Segelbooten sind  Leesegel  für die Kojen ein wichtiges Ausstattungsmerkmal für die Nachtfahrt. Schlafende Crewmitglieder außerhalb der eingeteilten Wachzeiten können so auch bei starker Krängung, Seegang oder Manövern davor geschützt werden, aus der Koje zu fallen. Navigation auf Nachtfahrt Dank der elektronischen  Navigation  sind Nachtfahren heutzutage wesentlich einfacher geworden. Ideal sind  Plotter , die über einen sogenannte Nachtmodus verfügen, also blendfreier oder in einen Rotlichtmodus umgestellt werden können. Viele moderne Plotter und auch die Navi- Apps für Smartphones und Tablets  stellen sich nach Sonnenuntergang sogar von alleine in den Nachtmodus um. Ältere Geräte sollten mit zunehmender Dunkelheit immer weiter herunter gedimmt werden, um nicht zu blenden – mit dem zusätzlichen Effekt, Strom zu sparen.  Zusätzlich zu digitalen Karten sollten immer auch aktuelle oder berichtigte Papierkarten an Bord sein. Zwar ist eine  genaue Törnplanung  auch am Tag erforderlich, in der Nacht aber nochmal umso wichtiger. Auch hier gilt es immer, einen Plan B zu entwerfen, um auf Komplikationen reagieren zu können, ohne erst in der Nacht Hafenhandbücher und Seekarten studieren zu müssen. Markante Punkte wie Tonnen, Leuchtfeuer oder auch Inseln können gut als Liste im Cockpit mitgeführt und am besten mit der Uhrzeit der Passage abgehakt werden. So ist die Information über die Route nach einem Wachwechsel für alle immer stets abrufbar. Egal ob Plotter oder  Navi-Apps  auf mobilen Geräten – es sollten ausreichend Stromreserven vorhanden sein, um nicht plötzlich sprichwörtlich im „Dunklen zu tappen“. Daher vor der Nachtfahrt alle Geräte, Batterien und Stromspeicher wie Powerbanks auf 100% laden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/nachtfahrt-schiffe-auf-reede.jpg Das Crewmanagement auf Nachtfahrten Trotz aller Ausrüstung, technischer Geräte und Hilfsmittel ist und bleibt das  Crewmanagement  wohl der wichtigste Aspekt – erst recht für eine Nachtfahrt. Vor der Fahrt sollten Wachwechsel und Schlafzeiten festgelegt und die Crewmitglieder  eingeteilt werden. bei der Einteilung ist es wichtig, immer erfahrene Crewmitglieder auf die einzelnen Wachen zu verteilen und sogenannte „Wachführer“ zu bestimmen. Im besten Fall sind die Wachen so verteilt, dass niemand geweckt werden muss, falls Fragen auftauchen, weil ein erfahrenes Crewmitglied alle Fragen beantworten kann. Auch für den Skipper ist es immens wichtig, sich auf die wachhabende Crew verlassen zu können, um überhaupt schlafen zu können. Daher sollte nicht nach persönlichen Vorlieben eingeteilt werden, sondern nach Aspekten der Kompetenz und Erfahrung. Generell sollte man den Schlaf nicht zu kurz kommen lassen oder gar die Nacht komplett wach bleiben, denn die Konzentration lässt irgendwann immer nach und kann zu Fehlern führen. Es kann aber auch durchaus passieren, dass der Schlaf nicht so erholsam ist, wie vorher gedacht und es vor dem angestrebten Wachwechsel zu extremer Müdigkeit kommen kann. In diesem Fall ist es besser, ein anderes Crewmitglied übernehmen zu lassen (auch wenn es dafür geweckt werden muss), bevor es zu Schwierigkeiten kommt. Wie lange die einzelnen Wachen eingeteilt werden, hängt von vielen Faktoren (Crewstärke, Erfahrung, auch Schlafverhalten- und -Training) ab und kann nie pauschal beantwortet werden. Die Aufgabenverteilung (Rudergänger, Navigation, etc.) sollte vorher klar geregelt sein. Ideal ist es, wenn sich die Crewmitglieder während der Wachwechsel kurz miteinander abstimmen und besprechen, wie die Situation ist und oder oder was in Kürze ansteht, wie zum Beispiel Manöver oder Kurswechsel. Crewwissen Bevor es durch die Nacht auf See geht, sollte die Crew über wichtige Aspekte informiert werden. Das betrifft sowohl alle bootsrelevanten Themen wie Bedienung, Tiefgang und Eigenschaften sowie alle anderen Faktoren, die für die Nacht wichtig sind. Hier ist vor allem die  Lichterführung und Lichtererkennung  entscheidend. Alle Crewmitglieder sollten wissen und anhand der Lichter erkennen, wohin sich ein anderes Schiff bewegt, ob es manövrierbehindert ist und um welche Art Wasserfahrzeug (Stichwort KVR und Vorfahrtregeln) es sich überhaupt handelt. Auch sollte zum Beispiel auf Sektorenfeuer von Leuchtfeuern aufmerksam gemacht und diese erklärt werden. Doch auch wenn alles Wissen vermittelt scheint, muss es bestimmte Absprachen geben, in welchen Fällen zum Beispiel der Schiffsführer geweckt werden muss, weil bestimmte Fragen oder Situationen auftauchen, die die wachhabende Crew nicht beantworten oder lösen kann. Allen Crewmitgliedern sollten natürlich auch die Informationen über das zu erwartende Wetter und Eigenschaften entlang der Route, wie zum Beispiel zu querende Verkehrstrennungsgebiete, erhalten. Die gesamte Törnplanung sollte allen an Bord vermittelt und erklärt werden, ebenso wie die Informationen über die Marina, die angesteuert werden soll. Überraschungen und ungeklärte Fragen sind unterwegs auf See nie ratsam, schon gar nicht, wenn die halbe Crew in der Koje liegt und schläft und es mitten in der Nacht ist. Und auch Segelmanöver müssen die jeweiligen Wachen an Deck allein durchführen können. Im Zweifel sollte vorher am Tag mit den jeweils eingeteilten Personen geübt werden. Schon gesehen? In der neuen,  kostenlosen ADAC Skipper-App  gibt es viele Ratgeberthemen, Revierführer, Marinainfos, Routenplanung und Tracking, Wetter und Tipps – hilfreich auch für die Nachtfahrt. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/nachtfahrt-tonne.jpg Fazit zu Nachtfahrten Nachtfahrten sind ein echtes Erlebnis und erweitern den Aktionsradius eines Törns erheblich. Um die Dunkelheit auf See ohne Komplikationen zu meistern, ist allerdings ein größeres Maß an sorgfältiger Vorbereitung also ohnehin notwendig. Auch die Ausstattung sollte zur Nachtfahrt passen. Ansonsten gilt es, nachts defensiver, noch wachsamer, umsichtiger und langsamer zu fahren, bei Segelbooten vor Einbruch der Dunkelheit ggf. ein Reff einzubinden, um auch auf stärkeren Wind ohne große Manöver vorbereitet zu sein. Auch Nachtfahrten können geübt werden, indem zum Beispiel entweder sehr früh morgens abgelegt wird, um noch ein paar Stunden bei Dunkelheit zu fahren oder den Tagestörn so zu gestalten, dass zum Beispiel ein bekannter oder leicht anzusteuernder Hafen erst in der Dunkelheit erreicht wird. So oder so lässt es sich gut an eine komplette Fahrt durch die Nacht herantasten. Viele, die Nachts unterwegs sind, können später kaum noch davon lassen. Einen Sonnenuntergang oder -Aufgang auf See zu erleben, nachts allein auf dem Wasser zu sein und bei Tagesanbruch neue Ziele zu erreichen oder sogar mehrere Tage und Nächte durchzusegeln, hat einen ganz besonderen Charme. Wie fast immer auf See, kommt es auch hier auf eine gute Vorbereitung an. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/nachfahrt-heck.jpg
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Kartenplotter: Navigationssysteme für Boote

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/kartenplotter-titel.jpg Kartenplotter sind Navis für Boote und Yachten und haben die Navigation auf See revolutioniert. Wie moderne Kartenplotter funktionieren, was sie können und welche Systeme es gibt, haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst. Ein  Kartenplotter  zählt zu den wichtigsten Navigationssystemen auf Booten und Yachten. Moderne Modelle bieten nicht nur präzise GPS-Navigation, sondern eine Vielzahl an weiteren Funktionen. In unserem Ratgeber erklären wir alles Wichtige zu Kartenplottern. GPS-Navigation und Kartenplotter Bereits in den siebziger Jahren begann in den USA die Entwicklung des  Global Positioning Systems , kurz  GPS  genannt. Zunächst nur für militärische Zwecke eingesetzt, gelangte GPS weltweit in den Neunzigern in die zivile Serienproduktion, im Automobilbau, in der Luftfahrt und natürlich der Schifffahrt. Durch den Empfang von  Satelliten-Signalen , mindestens vier sind für die  Positionsbestimmung  erforderlich, kann ein  GPS-Gerät  den Standort bestimmen. Gemessen wird die Entfernung vom GPS-Empfänger zum Satelliten. Damit können Position Kurs Geschwindigkeit über Grund (SOG, Speed over Ground) errechnet werden. Die Positionsberechnungen stützen sich auf die alte, traditionelle Seefahrt, bei der mit Kreuzpeilungen gearbeitet wurde und teilweise noch wird. Die Kommunikation zwischen GPS-Geräten und Satelliten ist eine Einbahnstraße: Die Geräte können Signale nur empfangen, aber nicht senden. In der Seefahrt, auch der Sportschifffahrt, war die Einführung von GPS eine Revolution. Mit den Geräten konnte jederzeit der Standort ermittelt werden, unabhängig von Landmarken, Sonnenstand oder Seezeichen. Anfangs übermittelten die ersten GPS-Geräte die Position durch Anzeige der Koordinaten als reine Daten, die dann mit der Seekarte abgeglichen und eingetragen wurden. Revolutionär wurde die  Marinenavigation  dann, als die ersten  digitalen Seekarten  auf den Markt kamen, die mit Hilfe der GPS-Empfänger die Position, Fahrtrichtung und Geschwindigkeit in Echtzeit auf der Seekarte abbildeten – die Geburtsstunde der  Kartenplotter . Die Navigation zur See wurde dadurch so einfach wie nie zuvor. Die Funktionen von modernen Kartenplottern Mit Kartenplottern können nicht nur in Echtzeit Position, Kurs und Geschwindigkeit angezeigt werden, auch eine Reihe anderer, nützlicher Funktionen steht zur Verfügung. Dazu gehören: Manuelle Routenplanung Automatische Routenplanung Ziel- und Wegdaten Tracking bzw. Routenaufzeichnung Detailinformationen von Seekarten Peilung Regattafunktionen Ankerwache Hinweis: Die aufgeführten Funktionen sind immer abhängig vom Modell des Kartenplotters sowie des Anbieters der digitalen Seekarten.  Manuelle Routenplanung Die  Routenplanung  auf dem Kartenplotter ist ein wesentliches Feature. Törns werden ganz einfach auf den Kartenplotter geplant, Routen erstellt und kontrolliert. Meistens geschieht das durch die Bedienung mit den Fingern auf dem Touch-Display. Bestehende Routen können jederzeit verändert und an wechselnde Bedingungen angepasst werden. Routen lassen sich abspeichern und nach Bedarf jederzeit abrufen. Automatische Routenplanung Je nach Hersteller und Kartenanbieter besteht bei vielen Modellen auch die Möglichkeit, von Kartenplotter  automatische Routen  erstellen zu lassen. Das System berechnet anhand der  Schiffsdaten , wie  Tiefgang  und  Durchfahrthöhe , wo die beste Route entlang führt, wo Untiefen umfahren werden und wo sich die Fahrwasser befinden. Bei der automatischen Routenerstellung müssen keine  Wegpunkte  angelegt, sondern nur Start- und Zielpunkt bestimmt werden. Der Kartenplotter errechnet dann ganz automatisch die beste Routenführung. Ziel- und Wegdaten Aus den verfügbaren Daten errechnet der Kartenplotter auch die voraussichtliche Ankunftszeit (ETA, Estimated Time of Arrival) an Wegpunkten oder am Ziel. So kann auch eine Anpassung der Geschwindigkeit erfolgen, um zum Beispiel zu einer bestimmten Brückenöffnungszeit passend anzukommen. Tracking bzw. Routenaufzeichnung Die gefahrenen Strecken können mittels Tracking live aufgezeichnet und abgespeichert werden. Tracks dienen zur Analyse eines Törns, um zum Beispiel Durchschnittsgeschwindigkeiten oder den Topspeed zu ermitteln, als Unterstützung für die Logbuch-Eintragungen oder auch nur zu Erinnerungszwecken. Viele Kartenplotter und Kartenanbieter ermöglichen es auch, aufgezeichnete Tracks zur Weiterverarbeitung zu exportieren. Detailinformationen von Seekarten Dank moderner Vektorkarten lassen sich auch Details aus der Seekarte genauer betrachten und relevante Infos abrufen, wie zum Beispiel Fahrwassertonnen, Hindernisse oder auch Häfen und Ankerplätze. Manche Anbieter haben auch Hafeninformationen, wie Telefonnummern etc. in ihren Kartendaten hinterlegt. Peilung Neben der vorausschauenden Peillinie, die in den meisten Plottern angezeigt werden, ist meistens auch eine manuelle Peilung mit Entfernungsmessung möglich. Diese Funktion ist ideal, um kurz mal zwischendurch eine Entfernungsmessung, zum Beispiel zu einer Fahrwassertonne oder einem Ausweichhafen vorzunehmen. Regattafunktionen Einige Modelle verfügen auch über eine ganze Reihe nützlicher Features für Segelregatten. So kann beispielsweise eine virtuelle Startlinie erstellt werden und ein Regatta-Timer errechnet, wann der perfekte Zeitpunkt zum ansteuern des Starts ist. Ankerwache Moderne Kartenplotter auf Booten sind häufig auch dazu in der Lage, den Schwojkreis beim Ankern zu überwachen und zu warnen, wenn sich das Boot aus einem vorher festgelegten Umkreis bewegt. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/kartenplotter-handgeraet.jpg Arten von Kartenplotter Kartenplotter auf Booten gibt es in zahlreichen Ausführungen, die je nach Bootstyp und Bootsgröße zum Einsatz kommen. Smartphone und Tablet als Kartenplotter Auch Handy oder Tablet lassen sich als Kartenplotter nutzen. Viele Anbieter von digitalen Seekarten bieten auch entsprechende Apps an um mit mobilen Endgeräten navigieren zu können, die über einen internen GPS-Empfänger verfügen. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass für den sicheren Betrieb einiges an Zubehör notwendig ist, um die Geräte vor Feuchtigkeit zu schützen, sie sicher zu befestigen und die Akkulaufzeit zu erhöhen. Außerdem sollte beachtet werden, dass mobile Endgeräte bei starker Sonneneinstrahlung aufheizen und ihren Dienst quittieren können. Auch die Lesbarkeit der Displays bei hellem Sonnenlicht ist bei Smartphones und Tablets oftmals sehr eingeschränkt, ebenso wie die Bedienung mit feuchten Händen. Ratgeber: Navigieren mit Handy und Tablet GPS Handplotter Tragbare GPS Handplotter sind ideal für kleine Boote oder zum Mitnehmen, wenn verschiedene Boote und Yachten genutzt werden. Sie sind meistens mit den wichtigsten Funktionen zur Navigation ausgestattet. Darüber hinaus sind sie in der Regel wasserdicht, robust bei Hitze und mit einer externen Stromversorgung ausgestattet, um auch lange Törns zu überstehen. Die Displays tragbarer Kartenplotter lassen sich meistens auch bei starkem Sonnenlicht sehr gut ablesen. Fest eingebaute Kartenplotter Vor allem auf Yachten kommen fest installierte Kartenplotter zum Einsatz. Einbau-Kartenplotter sind wasserdicht, hitzebeständig, immer mit Strom versorgt und verfügen teilweise über große und auch aus einer gewissen Entfernung gut ablesbare Displays. Wer gern in feuchten Revieren oder bei schwerer See und schlechtem Wetter unterwegs ist, sollte darauf achten, dass neben der Touch-Bedienung auch die Möglichkeit der Steuerung mit Knöpfen, Drehreglern und/oder Joystick möglich ist. Denn mit kalten und nassen Fingern ist die Touch-Bedienung oftmals erschwert. Multifunktionsdisplays als Kartenplotter Multifunktionsdisplays übernehmen vielfältige Aufgaben und sind so etwas wie die zentrale Bedieneinheit einer Yacht. Neben der Plotterfunktion können auch alle weiteren relevanten Daten wie Tankinhalt Motordaten Winddaten Fishfinder Radar AIS Wassertiefe Batteriemonitor und vieles mehr angezeigt werden. Sogar die Unterhaltungselektronik an Bord kann über ein Multifunktionsdisplay gesteuert und verwaltet werden. Mit einem Multifunktionsdisplay erübrigt sich der Einbau weiterer Bordinstrumente – alles wird übersichtlich und oft auch frei konfigurierbar auf einer Zentraleinheit dargestellt. Kartenplotter oder Multifunktionsdisplays in Bordnetzwerken Kartenplotter sind heutzutage neben der reinen GPS-Navigation wahre Alleskönner. Ihre Multifunktionsdisplays sind moderne Infozentralen, auf denen alle zur Navigation relevanten Daten angezeigt und miteinander verbunden werden können. Durch ein  Bordnetz , wie  NMEA2000 , können verschiedene  Sensoren , Empfänger  und  Geber  an Bord ihre Daten an den Kartenplotter übertragen, der alles grafisch aufbereitet und sogar Berechnungen für die Navigation durchführt. So entfallen weitere Bordinstrumente, weil die Multifunktionsdisplays deren Funktionen übernehmen. Oft sind die Anzeigen frei einstellbar, um die für jeden Skipper individuell relevanten Anzeigen auf dem Display im Auge zu haben. In modernen NMEA2000 Netzwerken können viele weitere Geber und Geräte mit dem Kartenplotter kommunizieren, Daten austauschen und den Funktionsumfang wesentlich erweitern: Windmessanlage Die Messungen des Windgebers, also Richtung und Stärke von wahrem und scheinbarem Wind können auf einem Kartenplotter dazu genutzt werden, den idealen Kurs einer Segelyacht vorauszubestimmen, inklusive aller notwendigen Segelmanövern wie Wenden oder Halsen an bestimmten Punkten. Tiefenmesser und Logge Ein mit dem Kartenplotter vernetztes Echolot/Logge können moderne Systeme dazu nutzen, weitere Berechnungen für die Navigation anzustellen. Aus der Differenz zwischen SOG und STW (Speed Through Water – Fahrt durchs Wasser) kann der Kartenplotter zum Beispiel die Strömung errechnen und daraus ETA und/oder den idealen Kurs errechnen. AIS oder Radar Moderne Kartenplotter lassen sich auch mit AIS-Empfängern koppeln. Andere Schiffe und Yachten, die AIS-Signale senden, können somit auf der Seekarte als Overlay angezeigt werden. Auf der Seekarte lassen sich somit andere Verkehrsteilnehmer mit Schiffsnamen, Kurs und Geschwindigkeit darstellen. Das gleiche gilt für Radarsignale, auch hier ist eine Darstellung in vielen Fällen möglich. Autopilot Die wohl komfortabelste Zusatzfunktion von Kartenplottern ist die Vernetzung und Verbindung zu Autopiloten. Mit diesem Feature kann ein Autopilot den Kurs nachfahren und das Boot entlang der vorgegebenen Route selbst steuern. Wireless Bordnetz Viele Bordnetze verfügen auch über die Möglichkeit, ein bordeigenes WLAN-Netz zu erstellen. Über ein Bord-WLAN lassen sich Smartphones und Tablets in die Navigation einbinden. So ist es zum Beispiel möglich, am Abend gemütlich im Salon die Route für den nächsten Tag auf dem Tablet zu erstellen und sie danach auf den Kartenplotter im Cockpit zu übertragen. Manche Systeme ermöglichen auch die Fernbedienung des Kartenplotters via Handy oder Tablet zu. Welche Seekarten funktionieren auf einem Kartenplotter? Nicht alle digitalen Seekarten sind auch auf allen Modellen von Kartenplottern nutzbar. Viele Hersteller von Kartenplottern haben Kooperationen mit bestimmten Anbietern digitaler Seekarten, einige bieten sowohl die Software als auch die Hardware an. Nach welchen Kriterien also eine Entscheidung für digitale Seekarten oder dem Kartenplotter gefällt werden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab. Zu den wichtigsten zählen: das bestehende Bordnetz die persönliche Gewohnheit oder Vorerfahrung das Revier Bestehendes Bordnetz Gibt es an Bord bereits ein installiertes Bordnetz, ist es meistens ratsam, bei dem Hersteller zu bleiben, bzw. ein voll kompatibles Gerät einzubauen. Zwar sind mittlerweile fast alle NMEA-2000-fähigen Geräte untereinander vernetzbar, doch bieten viele Hersteller Zusatzfeatures an, die nur innerhalb einer Markenfamilie nutzbar sind. Ist also eine Entscheidung für den passenden Kartenplotter gefallen, kann aus den verfügbaren digitalen Seekarten ausgewählt werden. Manche Hersteller lassen nur ein ganz bestimmtes Kartenmaterial zu, andere sind auch für Drittanbieter offen. Gewohnheit oder Vorerfahrung Zwar zeigen im Idealfall alle digitalen Seekarten die gleichen Daten an, aber auch hier gibt es Unterschiede. Manche Kartenanbieter setzen auf Vektorkarten, andere auf Rasterkarten, wieder andere haben beides in Kombination. Hier ist oft die Gewohnheit oder die bisherige Erfahrung entscheidend. Gibt es zum Beispiel aus der Vergangenheit gute Erfahrungen mit einem bestimmten Anbieter, ist es sinnvoll, auch dabei zu bleiben. Denn bereits bekannte Kartendarstellungen und Funktionen der Software geben dem Nutzer meistens das Gefühl der Sicherheit, sich „zu Hause“ zu fühlen. Wer zum Beispiel schon eine Weile mit der Navigations-App des Anbieters Navionics arbeitet, wird sich in Navionics Karten auch auf einem Kartenplotter gleich wohl fühlen und wissen, wie das System bedient wird. Außerdem lassen sich – ein drahtloses Bordnetz vorausgesetzt – bestehende App-Lizenzen weiter nutzen und mit dem Kartenplotter verbinden. Revier Die Entscheidung, welche digitalen Seekarten in Frage kommen, hängt auch von dem Fahrtgebiet ab. Nicht alle Anbieter haben jedes Revier im Programm. Deshalb sollten vorher beim Hersteller die entsprechenden Informationen eingeholt werden. Kartenupdates für Kartenplotter Viele Anbieter verkaufen ihre digitalen Seekarten als  Abo-Modelle  an. Das hat den Vorteil, dass die Kartendaten stets aktuell gehalten werden. Die Art der Updates hängt dabei stark vom jeweiligen Kartenanbieter und dem Hersteller des Plotters ab. Häufig werden die Karten mit einem  physischen Speichermedium , zum Beispiel einer SD-Karte im Kartenplotter, aktualisiert. Manche werden über einen angeschlossenen PC aktualisiert, auf dem die Daten heruntergeladen werden. Als dritte Möglichkeit gibt es das sogenannte  Over-the-Air-Update . Hier werden die Seekarten auf dem Kartenplotter mit einer App und  Drahtlosverbindung  übermittelt und aktualisiert.
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Kentern mit dem Boot: Bedeutung, Ursachen und Notfall-Tipps

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/kentern-segelboot-1280x640.jpg Was passiert, wenn ein Boot kentert? Welche Auswirkungen hat das Kentern bei Jollen und Segelyachten? Wie lässt sich das Umkippen des Bootes vermeiden? Alle Antworten dazu in unserem Ratgeber. Für die einen gehört es dazu, für die anderen ist es ein Schreckensszenario: das  Kentern . Was beim Kentern mit einem Segelboot passiert, hängt von der Art des Bootes ab. Ist es beim Segeln mit einer Jolle durchaus üblich, dass das Boot auch mal umkippt, passiert es auf Segelyachten so gut wie nie und meistens nur dann, wenn es technische Probleme oder starken Sturm und hohe Wellen gibt. Was ist Kentern? Kentern bedeutet, dass das Segelboot auf die Seite kippt und der Mast und die Segel auf dem Wasser liegen oder sogar etwas unter der Wasserlinie. Vom „Durchkentern“ ist die Rede, wenn das Boot sich dreht und kieloben schwimmt. Wie Du das Umkippen mit dem Segelboot vermeidest, bei welcher Art Booten Kentern welche Auswirkungen hat und was zu tun ist, wenn Du beim Segeln doch mal kenterst: Kentern mit der Segeljolle Segeljollen verfügen über keinen Ballastkiel, sondern lediglich über ein Schwert ohne nennenswertes Gewicht. Daher muss zum Beispiel hoher Winddruck in den Segeln durch Gewichtstrimm der Crew ausgeglichen werden, um ein Kentern zu vermeiden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/kentern-mit-der-jolle.jpg Gründe für das Kentern von Segeljollen Die häufigsten Gründe, die das Kentern von Segeljollen verursachen, sind folgende: Falscher Gewichtstrimm Zu viel Segelfläche Plötzliches Abflauen des Winds zu spätes Auffieren (lösen) der Schoten Einstecken des Bugs in eine Welle Verklemmen von Schoten Da eine Jolle keinen Ballast unter dem Rumpf besitzt, der das Boot aufrecht hält (aufrichtendes Moment), ist vor allem zu hoher Winddruck in den Segeln der Hauptgrund, dass ein Segelboot umkippt. Vor allem in Böen, die an Bord nicht rechtzeitig erkannt werden, steigt der Druck im Rigg (Mast) so stark, dass das Boot auf die Seite kippt. Starkem Winddruck im Rigg kann an Deck durch Gewichtstrimm nach Luv entgegengewirkt werden, zum Beispiel durch das Trapez, durch Ausreiten oder indem sich die Crew in Luv auf die hohe Kante setzt. Vor allem aber sollten die Schoten sorgsam geführt werden und durch das Öffnen der Segel Druck rausgenommen werden. Außerdem kann ein Segelboot, welches in einer Böe hoch am Wind in extreme Schräglage (Krängung) gerät, durch anluven, also durch die Kursänderung mit dem Bug in die Windrichtung, aufgerichtet und eine Kenterung vermieden werden. Auch zu viel Segelfläche kann zu einer Kenterung führen, wenn zum Beispiel bei zu viel Wind mit Gennaker oder Spinnaker gesegelt wird. Deshalb sollte auch die Segelfläche an die Windsituation angepasst werden. Auf größeren Booten gibt es daher die Möglichkeit, die Segel zu reffen, also die Segelfläche zu verkleinern. In manchen Revieren, in denen häufig extreme Windlöcher entstehen, kann immer wieder beobachtet werden, dass ein Boot nicht nach Lee, sondern nach Luv umkippt. Wenn die Crew das Gewicht wegen einer Böe sehr weit nach Luv verlagert hat und der Wind dann ursprünglich abreißt, kann das Boot durch den falschen Gewichtstrimm durchaus kentern. Daher ist es auf Jollen immer wichtig, auf die Wasseroberfläche zu achten und den Wind vorausschauend zu „lesen“. In den meistens Segelkursen werden Kenterungen häufig geübt, dieser Punkt gehört zu den Segel-Grundkursen dazu. Moderne Segeljollen lassen sich mit der entsprechenden Technik blitzschnell wieder aufrichten. Dennoch sollten Kenterungen natürlich immer vermieden werden. Was tun, wenn die Segeljolle kentert? Wenn ein Segelboot doch kentert, muss zunächst der Kontakt zum Boot gehalten werden – es sollte auf keinen Fall abtreiben. Dazu greifst Du entweder eine Leine oder hältst Dich am Boot fest. Segelst Du mit einer Crew, solltest Du zunächst sicherstellen, dass alle okay sind. Wichtig ist, dass das Boot auch vorm Durchkentern gesichert wird – also dass der Mast und vor allem die Segel nicht ins Wasser eintauchen. Bei einer durchgekenterten Segeljolle kann der Mast zum Beispiel im Schlamm feststecken, sodass das Aufrichten erheblich erschwert wird. Danach sollten alle Schoten gelöst werden, damit beim Aufrichten nicht gleich wieder der Druck zu hoch wird. Vorwindsegel wie Spinnaker müssen vor dem Aufrichten aus dem Wasser geborgen werden, weil sich dort viel Wasser sammeln und ein zu großer Ballast entstehen kann. Danach wird das Boot mit dem Bug in die Richtung gedreht, aus der der Wind kommt. Anschließend auf das Schwert klettern, eine Schot greifen und das Boot mit dem eigenen Gewicht langsam nach oben aufrichten. Bei zwei Personen können sich die erforderlichen Schritte aufgeteilt und vor dem Lossegeln abgesprochen werden. Schwimmt das Boot wieder aufrecht, heißt es erst einmal, sich kurz zu sammeln, das Boot und die Segel zu kontrollieren. Danach steht dem Weitersegeln nichts im Wege. Kentern mit Segelyachten oder Kielbooten Zuerst die gute Nachricht: Eine Kenterung mit einem Segelboot, welches über einen Ballastkiel verfügt, ist sehr unwahrscheinlich. Ein schwerer, gusseiserner Kiel, oder eine Bleibombe schaffen das sogenannte „aufrichtende Moment“. Wird der Winddruck im Rigg zu groß, kommt es in fast allen Fällen eher dazu, dass das Boot stark krängt, dadurch der Ruderdruck abreißt und das Boot in den Wind „schießt“, also so stark anluvt, bis der Bug im Wind steht. Dieser Effekt wird auch „Sonnenschuss“ genannt. Dass eine Kielyacht nur durch den Wind kentert, ist mehr als unwahrscheinlich. Gründe für das Kentern von Segelyachten Auch, wenn das Kentern von Segelyachten unwahrscheinlich ist, bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel und es kann durchaus auch bei hohem Ballastanteil zdazu kommen. Die häufigsten Gründe sind: Hohe Wellen /Brecher Kielverlust Technische Probleme, wie verklemmter Gennaker o.ä. Bei schwerer See und hohen, sich brechenden Wellen, kann eine Kielyacht im schlimmsten Fall querschlagen, wenn sie von einem Brecher zum Beispiel seitlich erwischt wird. Allerdings hat der Ballastkiel in diesen Fällen fast immer zur Folge, dass sich das Boot von selbst wieder aufrichtet. Wenn die Segel auf der Wasseroberfläche aufliegen, nimmt der Winddruck ab und der schwere Kiel „zieht“ das Boot wieder in die aufrechte Position. In den wohl meisten Fällen führt ein Kielverlust zur Kenterung moderner Segelyachten. Aber auch dieser Fall tritt nur sehr selten ein. Häufiger, aber immer noch selten, passiert es, dass bei fehlgeschlagenen Manövern das Boot auf die Seite gedrückt wird. Verklemmt sich in einer Halse oder Wende zum Beispiel die Schot des Gennakers, kann der Winddruck im Rigg so stark werden, dass er das Boot „auf die Backe“ drückt. Aber auch hier gilt, dass das Boot sich von selbst wieder aufrichten sollte. Übrigens: Zusätzlich zum Ballastkiel sind moderne Yachten schon konstruktionsbedingt sehr stabil und kentern nicht, hier spricht man von der „Formstabilität“. Richtiges Verhalten beim Kentern eines Segelboots Ruhe bewahren! Die Crew sollte vorm Ablegen immer ein Kenterszenario besprechen und die Rollen festlegen Übe das Kentern regelmäßig, zum Beispiel bei wenig Wind, um Routine zu bekommen Mit einem Kenterball am Masttopp verhinderst Du, dass das Boot durchkentert und der Mast unter Wasser gerät Wenn Dein Segelpartner den Großbaum unter Wasser drückt, während Du das Boot aufrichtest, kann das Wasser schneller aus den Segel ablaufen Vorm Aufrichten des Bootes sollte das Wasser von den Segeln abgeflossen sein. Also Schoten lösen und Segel langsam anheben und das Wasser ablaufen lassen Wenn Du allein bist und das Boot nicht aufgerichtet bekommst, mache andere Segler oder Bootfahrer auf Dich aufmerksam Bevor Du weitersegelst, solltest Du das Boot aufräumen, alle Leinen sortieren und das Boot vollständig unter Kontrolle haben Kentern und Co.: Weitere Tipps aus der Skipper-Praxis Worauf du beim Ankern achten solltest Richtiges Manövrieren im Hafen Eine Leine richtig werfen Beiliegen und Beidrehen mit der Segelyacht Die wichtigsten Grundregeln für Sportbootfahrer
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Seekrankheit: Ursachen, Symptome und Tipps zur Behandlung

Seekrankheit sollte an Bord nicht unterschätzt werden und kann im schlimmsten Fall sogar zu Notfällen führen. Unser Ratgeber mit allen Informationen zu Ursachen, Symptomen und Tipps zur Behandlung. Sie ist auf Segeltörns, Motorbooten und auch auf Kreuzfahrten gefürchtet: die Seekrankheit. Vor allem beim Rollen oder Stampfen von Schiffen und Booten bei starkem Seegang und Wellen kann die Seekrankheit entstehen. Die Auswirkungen können sehr unterschiedlich sein – manche Menschen verspüren nur leichte Symptome, andere werden tagelang schwer seekrank. Auch erkranken manche Menschen selbst bei schwerer See gar nicht an der Seekrankheit, bei anderen wiederum setzt ein Unwohlsein bereits bei sehr leichten Bootsbewegungen ein. Warum Seekrankheit an Bord nicht unterschätzt werden sollte: Dehydration und Unterversorgung können zu Notfällen wie einem Kreislaufkollaps führen Eine erkrankte Person an Bord wirkt sich negativ auf die Stimmung und Motivation aus Erkrankte fallen als vollwertige Crewmitglieder aus Seekrankheit ist eine ernstzunehmende Erkrankung und sollte niemals auf die leichte Schulter genommen werden. Unter  Ratgeber zur Seekrankheit  beantwortet die wichtigsten Fragen, zu Ursachen, Symptomen, Dauer und Behandlungsmöglichkeiten. Ursachen für Seekrankheit Die  Seekrankheit  ist eine Variante der  Reisekrankheit , die viele Menschen auch von Autofahrten oder aus Reisebussen kennen. Der Grund ist bei beiden Varianten identisch: Eine  widersprüchliche Wahrnehmung der Sinnesorgane . Während das  Gleichgewichtsorgan  im Innenohr  starke Bewegungen  wahrnimmt, sind die optischen Eindrücke der Augen widersprüchlich – vor allem, wenn sich die Personen im Innenraum aufhalten. Vereinfacht ausgedrückt erhält das Gehirn unterschiedliche Informationen, ist damit „überfordert“, der Körper reagiert gestresst und so wird man  seekrank . Ein von vielen Menschen gut nachvollziehbares Beispiel, wie Unwohlsein durch unterschiedliche Sinneswahrnehmungen entstehen kann, ist das Lesen während einer Autofahrt. Viele Beifahrer kennen das Gefühl, dass zum Beispiel beim Lesen eines Buchs oft sehr schnell  Übelkeit  entsteht. Auch hier gibt das Gleichgewichtsorgan die Bewegungen und Fliehkräfte des Autos an das Gehirn weiter, während das Auge diese Bewegungen nicht wahrnimmt. Anders gesagt: Das Gleichgewicht sagt dem Gehirn: „Ich bewege mich schnell vorwärts und seitlich“, während das Auge sagt: „Ich sitze und lese ganz ruhig“. Dadurch entstehen im Gehirn Irritationen.       Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/boat-1867124_1920.jpg Der Bordalltag kann bei manchen Personen schnell zu Seekrankheit führen. Foto: Pixabay/Pexels       Von Seekrankheit betroffene Personen       Ob man überhaupt seekrank wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören:       Alter Geschlecht Gewöhnung       Ältere Menschen und Frauen erkranken häufiger, Kleinkinder in den meisten Fällen nie. Erfahrene Skipper, die über sogenannte „Seebeine“ verfügen, werden auch nur selten seekrank. Bei Menschen, die lange auf See sind, besteht hingegen die umgekehrte Form der Seekrankheit, genannt  Landkrankheit . Hier reagiert der Körper gestresst, weil beim Landgang plötzlich keine seetypischen Bewegungen wie Schaukeln und Schwanken mehr vorhanden sind.       Symptome und Dauer von Seekrankheit       Seekrankheit wirkt sich unterschiedlich aus. Meistens jedoch klagen seekranke Menschen über Symptome wie  Schwindel und Übelkeit . Je nach Intensität und Dauer kann die Seekrankheit zu  Erbrechen  führen, dadurch bedingt zu  Dehydration  und sogar zum  Zusammenbruch des Kreislaufs .       Die  ersten Anzeichen von Seekrankheit sind eher harmlose Symptomen wie       Müdigkeit häufiges Gähnen Antriebslosigkeit Appetitlosigkeit Kopfschmerzen oder Druckgefühl Schweißausbrüche       Da viele Erkrankte erst spät bemerken, dass sie seekrank sind, sollten die Crewmitglieder aufeinander achten und Betroffene bei den ersten Anzeichen auf die Situation hinweisen. Je eher Gegenmaßnahmen ergriffen werden, desto höher ist die Chance, einen schweren Verlauf von Seekrankheit zu vermeiden.       So lange halten die Symptome von Seekrankheit an       Meistens verschwinden die Symptome bereits wieder nach etwa einem Tag, abhängig von der  Stärke des Seegangs  und dem Verhalten der betroffenen Personen. Der Körper gewöhnt sich in dieser Zeit meistens an die Bootsbewegungen. Es kann aber auch durchaus drei Tage dauern, je nach Schwere der Erkrankung. Bestimmte Maßnahmen helfen, Seekrankheit zu verkürzen.       Seekrankheit vorbeugen: Was tun, um nicht seekrank zu werden?       Es gibt viele verschiedene  Möglichkeiten, um Seekrankheit vorzubeugen . Am effektivsten ist es, den Grund für die Seekrankheit zu vermeiden. Wenn erste Symptome auftreten, wie häufiges Gähnen, kann ein  Blick in Fahrtrichtung  auf den Horizont helfen. Die Augen nehmen in solchen Fällen ähnliche Informationen auf, wie die Gleichgewichtsorgane. Dadurch kann einem Informations-Konflikt im Gehirn entgegengewirkt werden. Gleichzeitig hilft die  frische Luft an Deck  ebenso.       Konzentriertes Arbeiten  auf dem Boot, wie zum Beispiel an der Pinne, Winsch oder Steuerrad, hilft ebenfalls gegen Seekrankheit. Auch kann es hilfreich sein, sich eine  Position in der Schiffsmitte  zu suchen, weil die Bewegungen dort am geringsten sind.  Unter Deck  hilft es häufig, aus dem Fenster zu schauen und dem Auge ermöglichen, die Schiffsbewegungen auch optisch zu erfassen.       Für Personen, die sich unter Deck befinden müssen und keine Chance haben, auf den Horizont zu blicken, eignet sich ein Trick. Eine halbvoll gefüllte, geschlossene PET-Flasche, wie zum Beispiel eine Wasserflasche, waagerecht halten und beobachten. Das Wasser in der Flasche folgt den Schiffsbewegungen und lässt die Augen entsprechende Informationen weitergeben, die sich mit dem Gleichgewichtsorgan decken.       Richtige Ernährung gegen Seekrankheit       Da bei der Seekrankheit eine erhöhte Histaminproduktion im Körper zu Symptomen wie Erbrechen führen kann, sollte die Ernährung entsprechend angepasst werden. Leichte, fettarme Kost, Beeren und Gemüse mit hohem Vitamin-C-Anteil (zum Beispiel Paprika, Rosenkohl, Brokkoli) verringern den Histamingehalt im Körper.       Vermieden werden sollten histaminhaltige Lebensmittel oder solche, die die Histaminproduktion anregen. Dazu gehört       rotes Fleisch Käse Weizen Tomaten Hülsenfrüchte Apfelsinen (trotz Vitamin-C) Birnen Bananen       Auch Rotwein erhöht den Histaminspiegel erheblich und fördert die Seekrankheit. Generell sollte auf  Alkohol und Nikotin verzichtet  werden, weil der Abbau von Giftstoffen den Organismus sehr stressen.       Wirksame Mittel und Hausmittel, um Seekrankheit vorzubeugen       Um nicht seekrank zu werden, ist  Vitamin C  hilfreich, um die Histamine zu bekämpfen. Der Körper interpretiert die  Schwindelgefühle  und andere Symptome als eine Art „Vergiftung“ und produziert Histamine, die schließlich zum Erbrechen führen. Das ist eine typische Reaktion des Körpers, um die „Vergiftung“ loszuwerden.       Vitamin C senkt den Histaminspiegel und kann so der Übelkeit entgegensteuern. Vitamin C lässt sich durch entsprechende Ernährung einnehmen, oder durch  geeignete Präparate . Seit einiger Zeit sind auch hochdosierte Vitamin-C-Kaugummis erhältlich.       Viele schwören auch auf Ingwer zur Behandlung von Übelkeit auf See . Ingwer wirkt nachweislich beruhigend auf dem Magen, wissenschaftlich ist es jedoch nicht erwiesen, dass er auch gegen Seekrankheit hilft.       Auch Antihistaminika können bei Seekrankheit helfen, die Übelkeit loszuwerden. Es gibt verschiedene Mittel, wie  Kaugummis, Tabletten oder Pflaster. Antihistaminika  haben jedoch einen Nachteil: Sie machen müde. In jedem Fall sollte vor der Seereise ein  Arzt  konsultiert werden, um Taktiken und Mittel für die Bordapotheke zu besprechen, falls Seekrankheit auftritt. Manche Medikamente gegen stärkere Seekrankheit sind zudem verschreibungspflichtig.       Maßnahmen zur Behandlung von Seekrankheit       Bei ersten Anzeichen von Seekrankheit sollte möglichst rasch reagiert werden. Der Aufenthalt an Deck in frischer Luft mit Blick auf den Horizont hilft in vielen Fällen, erste leichte Symptome wieder in den Griff zu kriegen. Bewährt hat es sich auch, dafür den Job des Rudergängers  zu übernehmen.       Sollten dennoch Symptome wie Übelkeit, Müdigkeit und Schwindelgefühl dazukommen, sollte man sich unverzüglich unter Deck  begeben und sich möglichst in eine Koje in der Nähe der Schiffsmitte  auf den Rücken legen  und die  Augen schließen . Durch die geschlossenen Augen wird verhindert, dass unterschiedliche Informationen der Sinnenorgane übermittelt werden.       Sehr hilfreich ist es, zu schlafen. Dabei sollte auf eine gute  Belüftung  geachtet werden. Bei Erbrechen ist es sehr wichtig,  viel Wasser  zu trinken und auch Elektrolyte zu sich zu nehmen, um nicht zu dehydrieren.       Klingen die Symptome nicht ab und werden sogar stärker, kann man mit  Medikamenten gegen Seekrankheit  gegensteuern. Zuvor sollte man sich aber genau (idealerweise in Absprache mit dem Hausarzt) über Wirkungen und Nebenwirkungen der Medikamente informieren und beachten, dass Medikamente oft verschreibungspflichtig sind.       Wichtig : Sollte das Verlangen bestehen, an Deck zu gehen, um frische Luft zu schnappen, ist eine Sicherung gegen Überbordgehen, am besten mit einem Lifebelt, unerlässlich!       Ansonsten gilt: Durchhalten. Seekrankheit klingt nach einer Weile in den meisten Fällen wieder ab. Meistens wird maximal von drei Tagen ausgegangen.       Was hilft bei Kindern gegen Seekrankheit?       Kleinkinder unter zwei Jahren werden in aller Regel nicht seekrank. Ältere Kinder und Jugendliche indes können auch von der Seekrankheit betroffen sein. Hier helfen prinzipiell auch die Maßnahmen, die für Erwachsene gelten. Kinder dehydrieren jedoch schnell, deshalb ist eine stetige Flüssigkeitszufuhr sehr wichtig. Elektrolyte können mit Salzgebäck und salzhaltigen Crackern verabreicht werden. Zusätzlich können kalte, nasse Lappen auf Stirn und im Nacken helfen, die Beschwerden zu lindern.       Vorsicht sollte bei der Anwendung von Medikamenten bei Kindern gelten. Manche sind nur für Erwachsene zugelassen. Vor der Reise sollte daher mit dem Kinderarzt gesprochen werden. Für kleine Kinder gibt es entsprechende Medikamente auch in Zäpfchenform.       Was Skipper bei Seekrankheit in der Crew tun können       Der  Schiffsführer bzw. Skipper  trägt nicht nur die Verantwortung für das Schiff, sondern auch für die Crew. Deshalb sollten Skipper auch im Bezug auf Seekrankheit  Maßnahmen  ergreifen, wenn ein oder gar  mehrere Crewmitglieder seekrank  werden.       Zunächst gilt es, die Crew stets zu beobachten und bei auftretenden Anzeichen von Seekrankheit, wie Gähnen, Antriebslosigkeit oder Schwitzen die betroffenen Crewmitglieder darauf hinweisen und ihnen Gegenmaßnahmen zu empfehlen.       Sollten Crewmitglieder schwer erkrankt sein, muss die Arbeitseinteilung entsprechend neu organisiert werden, da seekranke Personen als Crew ausfallen und nicht eingeteilt werden sollten. Auch gilt es, ein Crewmitglied abzustellen, um die  Versorgung  der Betroffenen zum Beispiel mit Wasser oder Mitteln zu übernehmen und die erkrankten Personen im Auge zu behalten.       Notfalls sollte ein ruhiger Kurs gewählt werden, um die Schiffsbewegungen zu minimieren. Seekranke Crewmitglieder sorgen an Bord oft für gedrückte Stimmung und Stress. daher lieber ein anderes Ziel auswählen oder einen Umweg in Kauf nehmen und das Schiff zu beruhigen.       Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/adac_skipper_ratgeber_seekrankheit_2023.pdf Dieser Artikel zum Ausdruck im DIN A4 Format       Sicherheit auf See: Weitere Tipps für Wassersportler       Gäste an Bord: Worauf man achten sollte Ratgeber zu Rettungshelfern Die richtige Rettungsweste finden Sicher auf See: Hinweise der DGzRS    
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Schallsignale auf See

Schallsignale auf See in der Schifffahrt Schallsignale sind ein wichtiges Mittel zur Kommunikation auf See, durch das sich Notfälle auf dem Wasser vermeiden lassen. Die wichtigsten Signale, die Skipper kennen sollten.  Schon in der traditionellen Seefahrt wurden bei schlechter Sicht andere Schiffe mit  Schallsignalen  gewarnt, damals noch per Glocke oder Gong. Heute sind die Signale per Horn, Glocke, Gong oder Pfeife gängig. Auch verfügen manche  Seezeichen  über akustische Signale, wie Heultonnen oder Glocken. Auch heute gehören Schallsignale zu wichtigen, teilweise vorgeschriebenen Mitteln auf See, wenn  Gefahr  droht, eine  Warnung  erfolgt oder  Manöver  angekündigt werden. Sie werden durch die  Kollisionsverhütungsregeln (KVR)  festgelegt und sind weltweit gültig. In Deutschland zusätzlich durch die Seeschifffahrtstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) oder die Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Eine Auswahl an Schallsignalen ist auch Bestandteil der Prüfung für  Sportbootführerscheine , zum Beispiel den SBF See . In unserem Ratgeber erklären wir, was Skipper bei Schallsignalen beachten sollten und stellen die wichtigsten Signale in der Übersicht vor. Inhaltsverzeichnis Zugelassene Signal- und Tongeber Die Dauer von Schallsignalen: Langer Ton und kurzer Ton Die wichtigsten Schallsignale in der Übersicht Relevante Begriffe bei Schallsignalen und ihre Bedeutung     Schiffsglocke auf einem Traditionsegler © max 3-2-1 vie Pixabay Schallsignale: Zugelassene Schallgeber auf See Es ist klar geregelt, welche  Signalgeber  und -geräte auf See zulässig sind. Dazu gehören: Pfeife, Dampfpfeife Horn, Nebelhorn (Typhon) Schiffsglocke Gong Unter 12 Meter Länge dürfen Hupen aus dem KFZ-Bereich eingesetzt werden Gasdruckfanfaren oder Luftdruckhörner Mundbetriebene Hörner (Tröte) Bei einer Länge >20 Meter ist eine Glocke Pflicht Bei einer Länge >100 Meter ist ein Gong am Heck Pflicht         Ein Signalhorn. ©Coloeur via Pixabay Dauer von Schallsignalen: Langer Ton und kurzer Ton Unterschieden wird bei den Signalen in der Tonart (Gong, Glocke oder Horn) und vor allem in der Dauer des Tons. Hier wird unter kurzen und langen Tönen unterschieden, die einzeln, aber auch in Kombination untereinander und in der  Wiederkehr/Intervalle  ihre Bedeutung erlangen. Kurzer Ton Dauer etwa 1 Sekunde Wird grafisch als Punkt dargestellt Langer Ton Dauer etwa 4-5 Sekunden Wird grafisch als horizontaler Strich dargestellt Glockenschläge werden als Glockensymbol dargestellt. Gruppen von Glockenschlägen und Gong entsprechen einem langen Ton, Einzelschläge einem kurzen. Grafische Übersicht der Schallsignale in der Seeschifffahrt Eine Übersicht über die gängigsten Schallsignale auf See:       Übersicht von Schallsignalen: Teil 1. Foto: ADAC e.V.       Übersicht von Schallsignalen auf See: Teil 2. Foto: ADAC e.V.       Übersicht von Schallsignalen auf See: Teil 3. Foto: ADAC e.V. Begriffserklärung bei Schallsignalen Bei Schallsignalen kommen immer wieder bestimmte Begriffe vor, die den Zustand eines Schiffes oder aktuelle Bedingungen beschreiben und unterschiedliche Schallsignale voraussetzen. Die wichtigsten Begriffe und ihre Bedeutung in der Übersicht. Verminderte Sicht Verminderte Sicht bedeutet Nebel, starker Regen oder andere Verhältnisse, die für eine schlechte Sicht sorgen. Dunkelheit bei klaren Verhältnissen gehört übrigens nicht dazu. Manövrierunfähig Manövrierunfähige Fahrzeuge sind Wasserfahrzeuge, die wegen eines technischen Fehlers oder Schadens nicht manövrieren, ausweichen oder navigieren können. Manövrierbehindert Manövrierbehinderte Fahrzeuge sind Wasserfahrzeuge, die aufgrund von Arbeiten oder Einsätzen nicht frei navigieren, manövrieren oder ausweichen können. Dazu gehören beispielsweise Kabelleger oder Baggerschiffe. In Fahrt „Schiffe in Fahrt“ beschreibt alle Fahrzeuge, die nicht festgemacht sind, nicht ankern und nicht auf Grund liegen. Auch treibende Wasserfahrzeuge ohne Nutzung des Antriebs gehören dazu. Schallsignale und Co.: Weitere Links zum Thema Was bei Seezeichen zu beachten ist Wissenswertes zur Lichterführung auf See Seemannsprache: Die wichtigsten Begriffe im Glossar Grundregeln für Sportbootfahrer Segeln lernen: Die wichtigsten Tipps für Anfänger
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Rettungswesten vor dem Saisonstart checken

Lebensdauer und Wartungsintervalle von Rettungswesten Auch wenn es am besten ist, sie niemals benutzen zu müssen:  auf die Funktion einer Rettungsweste muss stets Verlass sein .  Automatikwesten  sind technisch komplexe Produkte, deren einzelne Bestandteile wie Schwimmkörper und Auslösemechanik in einwandfreiem Zustand sein müssen, um die Funktion zu gewährleisten. Im Fall der Fälle kann eine Weste Leben retten. Deshalb sollte vor der Saison überprüft werden, ob eine  Wartung  fällig ist oder ob sogar die  Lebensdauer  überschritten wurde. Der  Fachverband Seenot-Rettungsmittel e.V. (FSR) , der aus Mitgliedern verschiedener Unternehmen und Herstellern von Sicherheitsprodukten für die Schifffahrt besteht, hat Standards festgelegt, um die  Produktsicherheit  auch für Rettungswesten bestmöglich zu gewährleisten. Dazu gehören auch die vorgeschriebenen Wartungsintervalle sowie die Lebensdauer. Alterung , Beanspruchung  und  Umwelteinflüsse  können die Funktion einer Rettungsweste einschränken. Deshalb müssen Rettungsweste alle zwei Jahre auf  Dichtigkeit und Funktion  überprüft werden, die sogenannten Wartungsintervalle.  Die Lebensdauer einer automatischen Rettungsweste ist für die Freizeitschifffahrt, sprich für den privaten Gebrauch, auf zehn Jahre begrenzt. Durch einjährige  Wartungsintervalle  kann sie auf bis zu 14 Jahre verlängert werden, bevor endgültig Schluss ist. Was viele gewerbliche Besitzer nicht wissen: Je nach Beanspruchung können sich sowohl Lebensdauer als auch Wartungsintervalle verkürzen. Mehr zum Thema, wie Benutzung die Wartungsintervalle beeinflussen kann Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/wartung-rettungsweste_1.jpg Wartung von Rettungswesten Die Wartungsintervalle Ähnlich einer TÜV-Plakette lässt sich anhand eines  Prüfsiegels  auf der Rettungsweste feststellen, wann die nächste Wartung fällig ist. Die Wartung sollte von einem herstellerseitig zertifizierten Betrieb vorgenommen werden – nur zugelassene Wartungsstationen verfügen über die offiziellen FSR-Plaketten. In den vergangenen Jahren tauchten immer wieder mal ominöse, gefälschte Prüfsiegel auf, deshalb ist es ratsam, sich beim Hersteller über Wartungsbetriebe zu informieren oder die Westen zur Wartung direkt zum Hersteller zu schicken, falls ein solcher Service angeboten wird. Ist die Weste älter als zehn Jahre, muss sie jährlich gewartet werden, um eine Plakette zu erhalten und die maximale Lebensdauer von 14 Jahren erreichen zu können. Voraussetzung hierfür ist ein technisch einwandfreier Zustand aller Materialien und Baugruppen. Diese jährliche Wartung darf nur vom Hersteller selbst vorgenommen werden. Wichtig : Auch unbenutzte Rettungswesten benötigen die Überprüfung alle zwei Jahre, denn auch wenn die Westen in den Backskisten gut verpackt liegen, können zum Beispiel die Schwimmkörper altern und schlimmstenfalls porös oder undicht werden. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/plakette_fsr-002.jpg Plakette Rettungsweste Next Service Altersbestimmung von Rettungswesten Oft stellt sich die Frage, wie das Alter einer Weste bestimmt werden kann. Auf den vom FSR zugelassenen Prüfsiegeln findet sich lediglich das Datum des nächsten Wartungstermins, nicht aber das Herstellungsdatum der Rettungsweste. Das Alter hingegen findet sich als Aufdruck im Innenleben, meistens auf dem Schwimmkörper der Weste. Hierzu muss die Weste vorsichtig geöffnet werden. Der Hersteller Secumar hat dazu ein Video veröffentlicht. Medium URL: 14887179 Altersbestimmung von Rettungswesten Übrigens lässt sich anhand des Aufdrucks nicht nur das Alter der Weste bestimmen, sondern auch, wann die letzte Wartung durchgeführt wurde, falls das Prüfsiegel durch Beanspruchung beschädigt oder unleserlich sein sollte. FSR Akademie Der Fachverband Seenot-Rettungsmittel hat mit einer Video-Reihe viele Fragen rund um das Thema Produkte für die Sicherheit auf See beantwortet, unter anderem auch zum Thema Rettungswesten.  Hier der Artikel mit Video dazu. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/herstellungsdatum-rettungsweste.jpg Aufdruck zur Altersbestimmung und zu den durchgeführten Wartungen
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Seenotsender: Arten und Einsatzbereiche im Überblick

Seenotsender ermöglichen die schnelle Alarmierung und präzise Ortung in Seenotfällen. Je nach Art von Seenotsendern gibt es unterschiedliche Einsatzbereiche. Die wichtigsten davon zeigen wir im Überblick. Bei Seenotfällen wie Havarien oder über Bord gegangenen Personen sind die sofortige Alarmierung und die Lokalisierung wichtig, um Rettungsmaßnahmen einleiten zu können und um keine wertvolle Zeit zu verlieren. Seenotsender oder Notfallsender helfen, die Position des Notfalls zu übermitteln, andere Schiffe über die Notlage zu informieren und um einen generellen Alarm auch automatisch auszulösen. Es gibt verschiedene Arten von Notfallsendern und Alarmierungssystemen, die für verschiedene Einsatzzwecke und -gebiete sinnvoll sind. Neben den verschiedenen Lösungen für die Signalübermittlung, wie AIS, Radar oder per Satellitensignal, besteht der wesentliche Unterschied darin, ob die Sender einer bestimmten Person oder einer Yacht zugeordnet sind. Wir stellen die unterschiedlichen Systeme vor. Inhaltsverzeichnis MOB-Systeme: Personenbezogene Seenotsender Yachtbezogene Seenotsender Wissenswertes zur Wartung von Seenotsendern Personenbezogene Seenotsender Im Falle eines Überbordgehens einer Person, MOB oder POB genannt, kommen sogenannte MOB-Systeme zum Einsatz. Das sind Sender, die sich an der Person befinden, über den Notfall alarmieren und die Position der über Bord gegangenen Person informiert. Hier unterscheidet man zwischen verschiedenen Systemen: Bordeigene Systeme wie MOBOS Seenotsender an der Rettungsweste (z.B. AIS-S.A.R.T) PLB-Seenotsender Bordeigenes System MOBOS Bordeigene Systeme, wie zum Beispiel  MOBOS (Man-over-Board-Operating-System) , lösen an Bord einen Alarm aus, informieren die Crew über den Notfall und senden die Position, damit ein MOB-Manöver eingeleitet wird und die Person im Wasser genau lokalisiert wird. Dieses System ist jedoch nur sinnvoll, wenn sich an Bord mehrere Personen befinden, weil MOBOS eine für das jeweilige Boot gekapselte Lösung darstellt. AIS-S.A.R.T. Ebenso funktioniert AIS-S.A.R.T. (AIS Search and Rescue Transmitter) , bei dem der Seenotsender zu Beispiel an der Rettungsweste getragen wird und im Notfall einen Alarm an Bord auslöst. Die Position des MOB kann dann sofort auf dem bordeigenen Kartenplotter lokalisiert werden und entsprechende Rettungsmaßnahmen ergriffen werden. AIS S.A.R.T. hat aber gegenüber dem MOBOS-System einen Vorteil, weil über das AIS Signal auch andere Schiffe in unmittelbarer Reichweite über das AIS-System alarmiert werden. AIS SART entweder als bordeigene Lösung oder in befahrenen Gebieten und Küstenrevieren eingesetzt, also immer dort, wo sich andere Schiffe oder Personen in der Nähe befinden, um die Person retten zu können. AIS-S.A.R.T. ist auch ideal für die Verwendung auf Rettungsinseln. PLB-Seenotsender Einhandsegler, die auf der Hochsee unterwegs sind sowie Skipper, die häufig mit unterschiedlichen Booten und Yachten unterwegs sind, greifen besser auf einen  PLB-Seenotsender (Personal Locator Beacon)  zurück. PLBs senden im Notfall über das COSPAS-SARSAT-Satellitensystem, ein eigens für Notfälle eingerichtetes Satellitennetzwerk, das Alarmsignal und die Position an weltweit mehr als 40 Bodenstationen. Zusätzlich sendet PLB über 121,5 MHz lokale Peilsignale, um Rettungskräften in der Nähe das Orten der Notfallposition zu erleichtern. Um die Genauigkeit von PLBs zu erhöhen, können sie mit zusätzlich mit GPS ausgestattet werden. Ohne GPS kann die Abweichung der Position bis zu 5 Kilometer betragen, mit GPS nur maximal 62 Meter. Zu beachten gilt: PLBs können in Deutschland nicht registriert werden, stattdessen muss die Frequenzzuteilung und Anmeldung über das Ausland erfolgen. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/rettungsweste-1_1.png Ein in einer Rettungsweste integrierter Seenotsender. Foto: Stephan Boden Zum Thema „persönliche Seenotsender“ hat der Fachverband Rettungsmittel e.V. im Rahmen seiner „Online-Akademie“ viele Fragen von Nutzern in einem Video beantwortet. Mehr dazu:  Artikel des Fachverbands Rettungsmittel e.V. und Video Yachtbezogene Seenotsender Im Gegensatz zu den personenbezogenen Systemen gibt es Notfallsender, die nicht für eine Person, sondern für eine Yacht registriert werden. Auch hier gibt es verschiedene Lösungen. Dazu gehören: EPIRB-Systeme Radar-S.A.R.T.-Systeme EPIRB-Systeme EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon)  arbeitet nach dem gleichen Prinzip wie die bereits genannten PLB-Notfallsender. Der Unterschied: EPIRBs sind immer auf eine Yacht registriert und keiner Person zugeordnet. EPIRBS sind in der Lage, auch automatisch ohne ein Notfallsignal zu senden und gehören zum Global Marine Distress an Safety System, kurz GMDSS. Sie werden über die Bundesnetzagentur registriert und angemeldet. Auch EPIRBS senden sowohl über das COSPAS-SARSAT-Satellitensystem als auch über die sogenannte „Homing-Frequenz“ 121,5 MHz, welche vor Ort zum Beispiel auch von der  Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger  verwendet wird. Das Notfallsignal wird für eine Dauer von 48, bei manchen Systemen sogar 96 Stunden gesendet. Radar-S.A.R.T.-Systeme Sportboote und Yachten können auch mit einem  Radar-S.A.R.T.-System  ausgestattet werden. Hier wird über das Radarsystem ein schiffseigenes Peilsignal geendet (S.A.R.T.= Search an Rescue Transponder), welches die Entfernung und Richtung des Havaristen an andere Schiffe mit Radarsystemen übermittelt. Vor allem für die Lokalisierung des in Seenot geratenen Schiffes ist Radar-S.A.R.T. für in der Nähe befindliche Schiffe sehr hilfreich. Radar-S.A.R.T. aktiviert sich im Notfall automatisch, sobald es von einem Radarstrahl getroffen wird. Dieses Seenotsendesystem kann in befahrenen Gebieten und Küstenrevieren hilfreich sein. Für die Hochsee eignet es sich weniger, weil nur in der Umgebung befindliche Schiffe das Signal empfangen können. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/rettungsinsel-boot-2016.jpg Zwei Mann in Seenot: Rettungsinsel auf der boot Düsseldorf Wartung von Seenotsendern Seenotsender müssen – ähnlich wie Rettungsweste und andere Rettungsmittel – einer regelmäßigen Wartung unterzogen werden. Vor die enthaltenen Batterien geben die Wartungsintervalle vor. Wie oft der Sender gewartet werden sollte, hängt vom jeweiligen Hersteller, der Sendeleistung und der Sendedauer ab. Jeder Hersteller hat andere Vorgaben, die möglichst genau einzuhalten sind, damit im Fall der Fälle der Seenotsender auch zuverlässig funktioniert. Sicherheit auf See: Weitere Links zum Thema Die wichtigsten Rettungshelfer in der Übersicht Das richtige Verhalten im Notfall Hinweise der DGzRS zur Sicherheit auf See Alle Ratgeber zum Thema Sicherheit und Navigation
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Mindest- und Sicherheitsausrüstung

Nach der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU werden bestimmte Entwurfskategorien für den Bau von Booten und Yachten in Bezug auf die Sicherheitsanforderungen festgelegt. Nach welcher Entwurfskategorie ein Boot gebaut wurde, können Sie der Konformitätserklärung des Herstellers entnehmen. Der Bau nach einer bestimmten Entwurfskategorie bedeutet keine Einschränkung auf ein bestimmtes Fahrtgebiet. Jedoch gibt die Entwurfskategorie wichtige Anhaltspunkte, für welches Einsatzgebiet eine Yacht geeignet ist. Die nachfolgend empfohlenen Mindest- und Sicherheitsausrüstungen lehnen sich an die Entwurfskategorien an. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Sicherheitsausrüstung regelmäßiger Kontrolle und Wartung bedarf. Fahrgebiet nach Kategorien A Ausgelegt für Windstärken über 8 (Beaufort-Skala) und signifikante Wellenhöhen über 4 m, jedoch ausschließlich extremer Wetterverhältnisse (Sturm, schwerer Sturm, Orkan, Wirbelsturm, extreme Seebedingungen, Riesenwellen). B Ausgelegt für Fahrten bis einschließlich Windstärke 8 und Wellenhöhen bis einschließlich 4 m. C Ausgelegt für Fahrten bis einschließlich Windstärke 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2 m. Dies entspricht der Eignung in küstennahen Gewässern, großen Buchten, Flussmündungen, Seen und Flüssen. D Ausgelegt für Fahrten bis einschließlich Windstärke 4 und Wellenhöhen bis einschließlich 0,3  m  und  gelegentlich  Wellenhöhen  von  höchstens 0,5 m (z. B. Wellenschlag vorbeifahrender Schiffe). Dies entspricht der Eignung dür geschützte küstennahe Gewässer, kleine Buchten, kleine Seen, schmale Flüsse und Kanäle. Allgemein Ausrüstung A B C D Zugelassene Navigationslichter X X X X Seereling/Bug-/Heckkorb Flaggen X X X   „N“/“C“/rote Flagge X X X X Bundesflagge X X X X Absperrventile Brennstofftanks X X X X Anker mit Kette X X X X Ersatzanker X X X   Treibanker X X     Ersatzteile/Werkzeug X X X X Leckdichtungsmaterial X X X   Außenbordleiter X X X X Erste-Hilfe-Kasten X X X X Barometer X X X   Feuerlöscher X X X X Handlampe mit Morsetaste X X X X Nebelhorn X X X X Schallsignalanlage X X     Radarreflektor/-transponder X X X   Fahrtstörungssignale X X X X Glocke X X     Ankerball X X X X Bilgenpumpe X X X   Handlenzpumpe X X X X Pütz X X X X Schlepptrosse/Bootshaken X X X X Wurfleine X X X X Notruder (bei Bedarf) X X X     Bei Segelyachten zusätzlich: Ausrüstung A B C D Sturmfock oder Rollreffanlage X X X   Reffeinrichtung Großsegel X X X   Bolzenschneider X X X   Kappbeil X X       Navigation Ausrüstung A B C D Fernglas X X X X Zeitmessgerät X X X X Magnetkompass/Peilkompass X X X   Sextant X       Echolot X X X X Log X X X   Satellitennavigationssystem X X X   Navigationshilfsmittel X X X   Kartenplotter X X X   Berichtigte Seekarten/-bücher X X X     Kommunikation Ausrüstung A B C D UKW-Spechfunk/GMDSS X X     Radio X X X   Seenotbake (EPIRB) X         Seenot-Rettungsmittel Ausrüstung A B C D Rettungswesten* X X X X Sicherheitsgurte* X X X   Rettungsinsel* X X     Rettungsboje/-ring X X X X Persönliches Rettungswestenlicht* X X X X Fallschirmsignalraketen rot** X (4) X (4) X (2)   Handfackeln rot** X (4) X (4) X (2)   Rauchsignal orange** X (2) X (2) X (2) X (2) * entsprechend der Personenzahl an Bord (_) Anzahl. Bitte beachten Sie die Ausrüstungsvorschriften gemäß SOLAS V ** Die Zahl hinter dem Kreuz beschreibt die Anzahl der mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Sicherheitsausrüstung regelmäßiger Kontrolle und Wartung bedarf. Dies gilt insbesondere für Seenotrettungsmittel. Über Wartungsintervalle und Verfallsdaten informieren Sie die Hersteller. Weitere Informationen zu Seenot-Rettungsmitteln erhalten Sie auch vom  Fachverband Seenot-Rettungsmittel e.V. (FSR) .
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Die richtige Rettungsweste finden

Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/rettungswesten-modelle.jpg Egal ob für Angler, Segler, Haus- oder Motorbootkapitäne: Rettungswesten sind im Ernstfall der persönliche Rettungsengel. Doch welche Weste ist die Passende? Wir klären auf. Es gibt viele Arten von Rettungswesten. Auf der Suche nach der richtigen Rettungsweste für sich sollte man sich die folgenden Fragen stellen: Für welches Einsatzgebiet brauche ich die Rettungsweste? Welche Auftriebsklasse benötige ich? Welches Zubehör ist für mich sinnvoll? In unserem Ratgeber helfen wir bei der Suche nach der passenden Weste. In welchem Einsatzgebiet bin ich unterwegs? Die erste Frage bei der Wahl der richtigen Rettungsweste sollte sein: In welchem  Einsatzgebiet  bin ich unterwegs? Für jeden Einsatzzweck gibt es die passende Rettungsweste. So unterscheiden sich Rettungswesten für den Einsatz auf Binnengewässern von jenen, die in Küstennähe zum Einsatz kommen oder solchen, die gar im Bereich der Hochsee verwendet werden. Auch die  Bauart des schwimmenden Untersatzes  stellt gewisse Anforderungen an die Weste. SUP, Kanu, Angelboot, Jolle, Segel- oder Motoryacht: Je präziser der Einsatzort und das Fahrzeug benannt werden können, desto eindeutiger fällt die Entscheidung auf die für den gewünschten Zweck passende Rettungsweste. Welche Auftriebsklassen gibt es bei Rettungswesten? Bei der Wahl der richtigen Auftriebsklasse für die eigene Rettungsweste kann das System der Leistungsklassen, wie es in der Norm DIN EN ISO 12402 beschrieben ist, eine gute Orientierung sein. Hier sind verschiedene Leistungskriterien wie z. B. Mindestauftrieb oder Drehverhalten definiert. Es wird zwischen den folgenden Auftriebsklassen unterschieden: 50 N – Schwimmhilfen 100N – Rettungswesten 150 N – Rettungswesten 275 N – Rettungswesten 50N – Schwimmhilfen Westen mit 50 Newton Auftrieb sind leicht und bieten so auch z. B. für SUP-Fahrer und Paddler optimalen Tragekomfort. Sie sind jedoch aufgrund des geringen Auftriebs  nicht ohnmachtssicher  und damit ausdrücklich keine Rettungsweste. Geeignet sind die Westen somit für geübte Schwimmer, die in Ufernähe oder nahe zu möglichen Helfern unterwegs sind. 100N – Rettungswesten Westen mit 100 Newton Auftrieb zeigen ähnliche Vorzüge wie Schwimmhilfen mit 50 Newton Auftrieb und sind damit insbesondere für den Einsatz auf Binnengewässern und in geschützten Revieren geeignet und sind, wenn auch nur eingeschränkt, ohnmachtssicher. 150N – Rettungswesten Rettungswesten mit 150 Newton Auftrieb sind auch zum Einsatz auf hoher See und unter Extrembedingungen geeignet und sind fast uneingeschränkt ohnmachtssicher. Die Ohnmachtssicherheit kann jedoch z. B. durch das Tragen von schwerem Ölzeug und Schlechtwetterkleidung negativ beeinträchtigt werden, bis hin zum Versagen dieser Eigenschaft. 275N – Rettungswesten Rettungswesten mit 275 Newton Auftrieb sind für den Einsatz auf hoher See unter Extrembedingungen geeignet und sind nahezu in allen Anwendungsfällen ohnmachtssicher, auch beim Tragen von schwerem Ölzeug oder Schlechtwetterkleidung. Welche Auftriebsklasse ist die richtige? Das eigene Körpergewicht (bei Erwachsenen) spielt bei der Wahl der Auftriebsklasse entgegen der oft zu hörenden Meinung von Freizeitkapitänen keine Rolle. Im Wasser ist der 150-Kilo-Sumoringer in der gleichen Situation wie der fliegengewichtige Skispringer. Entscheidungskriterien für die Auftriebsklasse Tatsächlich ist die unter der Rettungsweste getragene Kleidung ausschlaggebend für die Wahl der Auftriebsklasse. Ein Schönwettertörn im Mittelmeer mit Bade- oder leichter Segelbekleidung oder ein Schwerwettereinsatz in kälteren Gefilden mit schwerem Ölzeug, Seestiefeln & Co. – davon hängt ab, wie viel Auftrieb eine Rettungsweste haben muss. Zubehör gibt es für die aufblasbare Rettungsweste Es gibt mehrere Arten von Zubehör, mit denen eine Rettungsweste ausgestattet sein kann. Dazu gehören unter anderem die folgenden Ausstattungsmerkmale: Reflexstreifen an der Rettungsweste Jede Rettungsweste sollte mit Reflexstreifen ausgestattet sein, diese sorgen für eine bessere Sichtbarkeit. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/rettungsweste_reflexstreifen_mundstueck.jpeg Reflexstreifen sorgen für bessere Sichtbarkeit. Das Mundventil dient zum Nachblasen oder Entlüften. Signalflöte an der Rettungsweste Um im Notfall für Aufmerksamkeit und Hilfe zu sorgen, ist eine Signalflöte ein obligatorisches Zubehör einer jeden Rettungsweste. Mundventil an der Rettungsweste Das Mundventil an der Rettungsweste ist zum Nachblasen oder zum Entlüften des Schwimmkörpers gedacht und fester Bestandteil jeder aufblasbaren Rettungsweste. Bergegurt an der Rettungsweste Der Bergegurt sollte an einer guten Rettungsweste keinesfalls fehlen, er hilft beim Bergen und Sichern. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/rettungsweste_bergegurt.jpeg Der Bergegurt einer Rettungsweste. SOLAS-Seenotleuchte an der Rettungsweste Eine SOLAS-Seenotleuchte ist optionales Zubehör einer Rettungsweste und empfiehlt sich insbesondere beim Einsatz auf hoher See. Die Leuchte wird beim Auslösen der Weste automatisch aktiviert und hilft bei der Suche Schiffbrüchiger. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/rettungsweste_leuchte.jpeg Optional: Die Seenotleuchte Spraycap an der Rettungsweste Das Spraycap ist optionales Zubehör an der Rettungsweste, hält den Kopf warm und schützt den Havaristen vor Gischt und verhindert so das Ertrinken durch fliegendes Wasser sowie durch Überspülen durch Wellen. Tasche für Seenotsender an der Rettungsweste Insbesondere Rettungswesten für den Einsatz auf hoher See verfügen oft über eine Lasche mit Tasche zur Befestigung von AIS- oder PLB-Seenotsendern. Zu beachten ist, dass nicht jeder Seenotsender in jede Rettungsweste passt. Über die Kompatibilität der Geräte geben die jeweiligen Hersteller Auskunft. Medium URL: https://adac.imxplatform.de/data/rettungsweste-1.png Ein Seenotsender in der Rettungsweste angebracht. Der D-Ring an der Rettungsweste Der D-Ring an der Rettungsweste ist für Besatzungen von Segeljachten wichtig. Mit dem D-Ring können sich Segler bei schwerem Wetter oder bei Arbeiten außerhalb des Cockpits einpicken und so das über Bord gehen verhindern. Der D-Ring ist in den meisten Fällen aus Metall, wird aber auch zur Verbesserung des Tragekomforts in einer textilen „Soft-Variante“ angeboten. Rettungswesten und Sicherheit an Bord: Weitere Themen Rettungswesten: Was die Wartungsintervalle beeinflusst Rettungsweste vor Saisonstart checken Seite 2023: Kroatien verschärft Tragepflicht für Rettungswesten Mindest- und Sicherheitsausrüstung auf Booten und Yachten Richtiges Verhalten im Notfall
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Sicherheit an Bord: Die wichtigsten Rettungshelfer

Allgemein Die Zeiten, in denen Christoph Kolumbus und James Cook monatelang auf den Weltmeeren unterwegs waren ohne Kontakt zur Heimat und ohne Aussicht auf Hilfe in Notfällen sind glücklicherweise lang vorbei. Moderne Elektronik hilft Wassersportlern und Berufsschifffahrt, die Kommunikation weltweit aufrecht zu erhalten. Dabei stehen verschiedene Systeme zur Auswahl. EPIRBs EPIRBs  (für Emergency Position Indicating Radio Beacon) sind eine effektive Art,  SAR-Rettungsstellen zu alarmieren. Zu diesem Zweck bestimmt eine EPIRB-Boje nach der Alarm-Auslösung zunächst die eigene Position und sendet dann einen Notruf über einen oder mehrere Satelliten (Frequenz 406 MHz) oder auch nur Küstenfunkstellen aus. Vollautomatisch werden Datensätze übermittelt, in denen die Fahrzeugkennung, die letzte aktuelle Position mit Uhrzeit sowie die Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit enthalten sind. SART Es wird zwischen zwei SART-Systemen unterschieden: Radar -SART Der „SEARCH AND RESCUE TRANSPONDER“ sendet, nachdem er aktiviert wurde, Funksignale aus, sobald er durch den Radarstrahl eines Schiffes erfasst wurde. Per Radarschirm erleichtern diese Signale die Zielfahrt AIS -SART Der „SEARCH AND RESCUE TRANSPONDER“ an Personen oder Rettungsinseln sendet, nachdem er aktiviert wurde, ein eindeutiges AIS-Notsignal aus, welches als AIS-SART auf den AIS-Empfängern dargestellt werden kann. Autonome Notsender Auf dem Markt gibt es lizenzfreie MOB-Systeme, die völlig unabhängig von anderen Technologien und SAR arbeiten. Ein GPS-gestützter Sender an Rettungsweste kommuniziert mit Empfänger an Bord und alarmiert die Crew mit Positionsangabe. MOB-System für Binnenseen So manchem Skipper erscheint auf Süßwasserseen ein Mensch-über-Bord-System übertrieben: „Zur Not schwimme ich ans Ufer“, wird lapidar die Gefahr verharmlost. Da aber gerade in der Alpenregion das Wetter gefährlich schnell umschlagen kann, hätten andere wiederum so ein lebensrettendes System sehr gerne an Bord. Haben sie aber nicht, weil alle MOB-Systeme nur für Küste und Meer oder im Süßwasser nur sehr eingeschränkt zugelassen sind. Autarkes Rettungssystem Alle MOB-Systeme? Nein, seit drei Jahren gibt es ein Mensch-über-Bord-System, das für alle Gewässer erlaubt ist, also auch für Binnengewässer. Es benötigt weder Unterstützung von externer Hilfe wie z.B. der SAR oder Wasserschutzpolizei noch von anderen Technologien (z.B. wie AIS, GMDSS, VHF etc.) und kann problemlos auf jedem Bootstyp eingesetzt werden, sogar auf Schlauchbooten. Deshalb führt es der FSR, der Fachverband für Seenotrettungsmittel, in seiner Broschüre unter der Kategorie „Autarkes Rettungssystem“. Es handelt sich um das  Man-Over-Board-Operating-System MOBOS . Das besteht aus einem Empfänger an Bord und den Sendern, die an der Weste oder Kleidung befestigt werden. Im Notfall MOB geht der Alarm sofort an den Empfänger, von wo aus nun die Rettung direkt eingeleitet wird. Die Funkfrequenz die das System nutzt, ist lizenz- und gebührenfrei. Help Yourself „Help Yourself“ lautet die Philosophie. Denn das eigene Boot, von dem aus der MOB ins Wasser gefallen ist, befindet sich in über 95% aller Notfälle dem Verunglückten am nächsten. Von hier aus geht die Rettung am schnellsten – wenn man weiß, wo der MOB ist … Hier greift MOBOS: Unmittelbar nach dem Aktivieren schickt der Sender einen ersten Alarm, womit die Crew sofort über den Notfall informiert ist. Kurze Zeit später sendet er seine GPS-Position, die nun in einer leicht verständlichen Grafik auf dem Bildschirm des Empfängers angezeigt wird. Jetzt weiß der Skipper genau, wo sein MOB im Wasser liegt, auch wenn er den nicht sieht, und er braucht nur noch hinzufahren. Drei Jahre jung, 14 Jahre Erfahrung Das System wird in Deutschland von der Firma Seareq hergestellt, die bereits 2004 ein ähnliches System entwickelt hat, um Taucher zu orten und zu retten, wenn die von einer Strömung abgetrieben wurden. Dank der direkten Notrufübertragung an das eigene Boot, konnten alle Rettungen binnen weniger Minuten eingeleitet werden. Erhöhung der Sicherheit Das System ist ein Gewinn für alle Binnenskipper, denen bisher keine elektronischen MOB-Systeme zur Verfügung standen. Die Einsätze sind vielfältig, auch für Vereine, wo es speziell beim Kinder- und Behindertensegeln die Sicherheit immens erhöht. Seefunk Der Klassiker – Per Digital Selective Call (DSC) wird per Knopfdruck vom Funkgerät ein Notruf samt Schiffs-Identifikationsnummer (MMSI) sowie Position ausgesandt. Funkgeräte müssen zugelassen werden, der Erwerb eines Funkbetriebszeugnisses (SRC) ist notwendig. Wissenswertes Vor Antritt des Törns sollten sich alle Crew-Mitglieder mit dem an Bord vorhandenen System vertraut machen und nach Bedienungsanleitung Funktionstests durchführen. Um Hilfe beim Seefunk-Notverkehr zu geben, hat der Fachverband Seenot-Rettungsmittel einen Info-Flyer erstellt, auf dem alle wichtigen Formulierungen vermerkt sind. Der Flyer ist wasserfest laminiert und sollte für Notfälle gut sichtbar am Funkgerät bereitliegen. Interessierte können sich so einen Flyer kostenlos zuschicken lassen. Eine kurze Mail mit den Adressdaten an  info@fsr.de.com  genügt. Weitere Infos zu Seenot-Rettungsmitteln gibt es auf der Seite des Fachverbands   fsr.de.com  
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