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Neue Schutzgebiete in der Ostsee: Tipps für Skipper

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30.03.2026

In der Ostsee gibt es seit vergangener Woche drei neue Meeresschutzgebiete. Skipper müssen je nach Gebiet mit Einschränkungen oder strengen Auflagen rechnen.

Wie die Plattform SegelReporter berichtet, hat Schleswig-Holstein drei neue Meeresschutzgebiete in der Ostsee ausgewiesen. Die entsprechenden Verordnungen traten am 23. März 2026 in Kraft. Die Gebiete liegen zwischen der Flensburger Außenförde und der Schleimündung, in der Hohwachter Bucht sowie westlich von Fehmarn.

Nach Angaben des Umweltministeriums wurden die Flächen auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen ausgewählt. Sie gelten als besonders schutzwürdig. Zusammen umfassen die neuen Gebiete rund 7,94 Prozent der Ostseefläche des Landes. Ergänzend wird der Schutzstatus bestehender Natura-2000-Gebiete verschärft. Dazu zählen unter anderem Bereiche südlich von Fehmarn (Sagasbank), östlich der Eckernförder Bucht (Stoller Grund) sowie die Geltinger Bucht. Insgesamt stehen damit künftig rund 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengem Schutz.

In den streng geschützten Zonen ist die Fischerei vollständig untersagt. Für andere Nutzungen, darunter die Sportschifffahrt, gelten je nach Gebiet unterschiedliche Regelungen.

 

Was Ostsee-Skipper jetzt beachten sollten

Für Sportbootführer ergeben sich daraus folgende Punkte, die bei der Törnplanung und vor Ort zu beachten sind:

  • In Schutzgebieten kann es Einschränkungen beim Ankern geben, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Seegraswiesen. Diese Flächen sind ökologisch bedeutend und dürfen teilweise nicht betreten oder beschädigt werden.
  • Das Befahren der Gebiete bleibt grundsätzlich zulässig, jedoch können bestimmte Zonen mit zusätzlichen Auflagen versehen sein. Dazu können Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Abstandsregeln zu sensiblen Bereichen gehören.
  • Das Einholen aktueller Informationen vor dem Törn wird empfohlen. Maßgeblich sind die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen sowie amtliche Bekanntmachungen, etwa über die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder die Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
  • Aktuelle Seekarten und elektronische Navigationssysteme sollten auf dem neuesten Stand sein, da die Schutzgebiete entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Besondere Rücksicht ist in ausgewiesenen Ruhezonen erforderlich, etwa gegenüber Seevögeln oder Meeressäugern wie dem Schweinswal.
  • Die neuen Schutzgebiete sind Teil des Aktionsplans Ostseeschutz der Landesregierung Schleswig-Holstein. Weitere Maßnahmen betreffen unter anderem die Reduzierung von Nährstoffeinträgen sowie die Verbesserung des ökologischen Zustands der Ostsee.

 

Hinweis: Dieser Artikel ist im Rahmen einer Kooperation zwischen dem ADAC und Segelreporter erschienen. Tipp: ADAC Mitglieder erhalten 10 % Rabatt auf die Segelreporter-Jahresmitgliedschaft mit dem Code ADAC10.

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