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Rheinschifffahrt: Gelockerte Regeln für Sportboote

Zum 1. April 2023 ist die neue Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) in Kraft getreten, die für Rhein von Basel bis zum offenen Meer gilt. Diese Verordnung betrifft auch eine Neuregelung bei den Sportbootpatenten. In der Mitteilung heißt es:

"Die ZKR modernisiert gleichzeitig die Voraussetzungen für Maschinisten und für den Erwerb von Sport- und Behördenpatenten. Sportpatente werden zudem (rechtzeitig zum Beginn der neuen Saison) nur noch für Fahrzeuge zwischen 20 und 25 m Länge und mit Antriebsmaschinen von mehr als 11,03 kW (15 PS) gefordert."

Bislang galt: Ab 5 PS mussten Sportbootfahrer ein entsprechendes Patent nachweisen, um den Rhein befahren zu können. Nun gilt die gleiche Regel wie auf fast allen anderen Gewässern auch und bis 15 PS Motorisierung wird kein Befähigungsnachweis mehr gefordert. Gleichzeitig wurde diese Regelung auch im Hinblick auf die Bootslänge geändert. Galt bislang die Vorschrift, dass für Sportfahrzeuge von 15 bis 25 m Länge ein Sportpatent benötigt wird, wurde diese Regel um 5 Meter erweitert. Die Prüfungen für das Sportpatent und das Behördenpatent werden ebenfalls modernisiert, da sie nun auch am Simulator durchgeführt werden können.

Neben der Neuregelungen für Sportboote treten mit der Verordnung auch eine ganze Reihe von Lockerungen und Modernisierungen im Bereich der Binnenschifffahrt in Kraft. 

Über die ZKR

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich und der Schweiz zusammen. Die Beschlüsse der ZKR müssen einstimmig gefasst werden. Jeder Mitgliedstaat verfügt über ein Vetorecht und übernimmt im Turnus für zwei Jahre das Präsidium.

Der Sitz der Organisation ist in Strassburg, wo sich die Kommission zwei Mal pro Jahr zu Plenarsitzungen trifft, zusätzlich zu etwa 50 Ausschusssitzungen.

Die Hauptaufgaben der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt sind:

  • die Erhaltung und Sicherstellung der Freiheit des Rheins und seinen Nebenflüsse als Wasserstraße
  • die Sicherheit des Verkehrs auf dem Rhein
  • die wirtschaftliche Förderung der Rheinschifffahrt
  • die Weiterentwicklung der Rheinschifffahrts­polizeiverordnung (RheinSchPV)
  • die Überwachung einheitlicher technischer Vorschriften (Rheinregime)

Die ZKR wurde bereits im Jahre 1815 gegründet.

 

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