Luxemburg

Luxemburg

Neben einigen Stauseen, die nur von Segelbooten genutzt werden, ist die kanalisierte Mosel das Wassersportrevier Nummer eins. Auf knapp 40 Kilometer Länge bildet die Mosel den Grenzfluss zu Deutschland. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Mosel beträgt in der Regel 30 km/h. Ausnahmen gibt es für Kleinfahrzeuge, die auf einsehbaren Strecken, die nicht gleichzeitig von einem anderen Wassersportler benutzt werden, bis zu 60 km/h fahren dürfen.

Marinas in diesem Revier

Marina
Bojenfeld
Ankerplatz

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Kroatien
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Wissenswertes

Regeln und Bestimmungen für Luxemburg

Sicherheitsausrüstung

Jeder Skipper ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gehalten, entsprechend der Schiffsgröße ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Eine gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Übersicht "Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten".

Versicherung

Der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung ist empfehlenswert. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

Personaldokumente

Personalausweis oder Reisepass.

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Einträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig.

Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU

Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden. Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar. 

Sportbootführerscheine

Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes. Für weitere Informationen zu Führer- und Funkscheinen hat der ADAC eine Informationsbroschüre erarbeitet.

Kfz-Papiere

Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.

Haustiere

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung.