Litauen
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Sportbootführerscheine
Amtliche deutsche Sportbootführerscheine (SBF See)werden bei vorübergehendem Aufenthalt grundsätzlich anerkannt, sofern sie für die jeweilige Bootsart und das Fahrtgebiet gültig sind.
Sicherheitsausrüstung
Für Sportboote muss eine den Bootsgrößen und Einsatzbedingungen angemessene Sicherheitsausrüstung mitgeführt werden. Dazu gehören insbesondere geeignete Rettungsmittel, Feuerlöscher, Navigationslichter sowie weitere vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände. Der Schiffsführer ist dafür verantwortlich, dass sich die Ausrüstung in einem ordnungsgemäßen und einsatzbereiten Zustand befindet.
Empfohlene Sicherheitsausrüstung für Sportboote in Litauen
- Rettungsweste für jede Person an Bord (passende Größe und Auftriebsklasse)
- Rettungsring oder anderes geeignetes Rettungsmittel
- Feuerlöscher in ausreichender Anzahl und Größe
- Verbandskasten / Erste-Hilfe-Ausrüstung
- Signalmittel (z. B. Handfackeln, Rauchsignale oder Signalhorn, abhängig vom Fahrtgebiet)
- Anker mit ausreichend Ankerleine oder Kette
- Festmacherleinen und Fender
- Bilgenpumpe oder Lenzvorrichtung
- Navigationslichter entsprechend den Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
- UKW-Seefunkanlage (für Seereviere empfohlen, teilweise vorgeschrieben)
- Aktuelle Seekarten oder elektronische Navigationsmittel
- Kompass als Navigationshilfe
- Werkzeug und Ersatzteile für kleinere Reparaturen
- Taschenlampe oder Suchscheinwerfer
- Reservebatterien bzw. Notstromversorgung für wichtige Geräte
- Notfallkontakte und wichtige Dokumente in wasserdichter Verpackung
Für Fahrten auf der offenen Ostsee sollte die Sicherheitsausrüstung dem jeweiligen Fahrtgebiet und den Wetterbedingungen angepasst und gegebenenfalls um zusätzliche Rettungs- und Notfallausrüstung ergänzt werden. Orientierung bietet die ADAC-Übersicht „Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten“
Bootsdokumente und Registrierung
Beim Führen eines Sportbootes sollten die Registrierungsunterlagen des Bootes, ein Eigentumsnachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument mitgeführt werden. Der Internationale Bootsschein (IBS) des ADAC wird als Eigentums- und Registrierungsnachweis anerkannt und empfohlen.
Mitführen von Ausweisdokumenten
Alle Personen an Bord sollten ein gültiges Ausweisdokument mitführen. Für EU-Bürger genügt grundsätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
UKW Funkanlagen
Für den Betrieb einer UKW-Seefunkanlage sind die entsprechenden Funkzeugnisse erforderlich. Die Funkanlage muss ordnungsgemäß registriert (Zuteilungsurkunde/SSL) sein. Es gelten die internationalen Vorschriften des mobilen Seefunks.
Alkohol
Das Führen eines Sportbootes unter Alkoholeinfluss ist verboten. Bereits geringe Alkoholmengen können die Sicherheit auf dem Wasser erheblich beeinträchtigen.
Naturschutzgebiete
Besondere Schutzbestimmungen gelten insbesondere im Bereich der Kurischen Nehrung, des Kurischen Haffs sowie in ausgewiesenen Natur- und Vogelschutzgebieten. Fahrverbote, Ankerverbote oder Zugangsbeschränkungen sind zu beachten. Das Betreten geschützter Dünenbereiche außerhalb gekennzeichneter Wege ist vielfach untersagt.
Mehrwertsteuer für Boote innerhalb der EU
Auch wenn Kontrollen seltener geworden sind, kann innerhalb der Europäischen Union jederzeit ein Nachweis über die ordnungsgemäß entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot verlangt werden. Als Nachweis dienen beispielsweise die Originalrechnung des Bootes, Einfuhrdokumente oder vergleichbare Unterlagen.
Umweltvorschriften
Das Einleiten von Öl, Treibstoff, Fäkalien, Müll oder anderen Schadstoffen in Gewässer ist verboten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Annahmestellen der Häfen und Marinas zu entsorgen. In sensiblen Naturgebieten gelten teilweise zusätzliche Schutzbestimmungen.