Österreich

Der Bodensee

Der Bodensee ist mit 539 km² Fläche der drittgrößte See Mitteleuropas. Durch seine Größe und seine Lage am Schnittpunkt von drei Staatsgrenzen, besitzt er etwas vom internationalen Flair eines Meeres. Für Segler, Surfer und Motorbootfahrer ist der Bodensee ein beliebtes Wassersportrevier.

Allerdings gelten für Motorboote, Segler und Surfer besondere Vorschriften, die in der Bodensee-Schifffahrtsordnung festgelegt sind. Auf dem See gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Alle Wasserfahrzeuge, mit Ausnahme von Fahrzeugen ohne Maschinenantrieb und einer Länge von weniger als 2,50 m, sind kennzeichnungspflichtig.

Zum Befahren des Bodensees ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie A oder D erforderlich. Inhaber der Sportbootführerscheine Binnen oder See können einmal pro Jahr für einen Monat ein Ferienpatent beantragen.

Bei aufziehendem Sturm warnt der Sturmwarndienst mit orangefarbigen Blinklichtern. Wassersportler müssen umgehend geeignete Maßnahmen ergreifen und den nächsten Hafen anlaufen.

Die Donau

Die Donau ist auf ihrer gesamten Länge in Österreich schiffbar. Auf der „Neuen Donau“ gibt es Teilbereiche, die nicht von Fahrzeugen mit Motor befahren werden dürfen. Während des Schleusungsvorganges müssen alle Personen an Deck eine Rettungsweste tragen.

Wissenswertes

Sicherheitsausrüstung

In Österreich ist eine Sicherheitsausrüstung für Sportboote gesetzlich vorgeschrieben.

Auf dem Bodensee ist folgende Mindestausrüstung gemäß §13.19, 13.20 der Bodenseeverordnung mitzuführen:

  • für jede an Bord befindliche Person ohnmachtssichere Rettungsweste mit einem Auftrieb von mindestens 100 N, Empfehlung: Rettungswesten nach EN ISO 12402-4 oder höherwertig
  • Schwimmkörper mit Wurfleine von mindestens 10 m Länge
  • Paddel oder Riemen
  • Anker mit Leine oder Kette, das Gewicht muss der Schiffsgröße angepasst sein
  • Festmacherleinen, Bootshaken
  • Feuerlöscher für jedes Fahrzeug mit Koch-/Heizeinrichtung oder Innenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 4,4 kW bzw. Außenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 7,4 kW liegt.  Feuerlöscher mit Mindestfüllgewicht von 2kg
  • Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach dem Kraftstofftankinhalt: pro 100 Liter (möglichen) Kraftstofftankinhalt ist 2 kg Löschmedium erforderlich
  • Kompass
  • Werkzeugsatz
  • Verbandskasten
  • Mundsignalhorn
  • rote Flagge (Notsignal) mit mindestens 60 cm x 60 cm Kantenlänge
  • Notlaterne als Rundumlicht mit Sichtweite von ca. 2 km, keine Taschenlampe
  • Lenzeinrichtung

Auf der Donau ist folgende Mindestausrüstung gemäß §11.13 der Donauschifffahrtsverordnung mitzuführen: Anker- und Verheftausrüstung

  • ein oder zwei Anker mit einer Gesamtmasse MA [kg] von mindestens 1,5 mal der Länge über alles; auf Fahrzeugen, die mit zwei Ankern ausgerüstet sind, darf die Masse jedes Ankers nicht weniger als 45 vH der Gesamtankermasse betragen
  • entweder eine oder zwei Ankerketten mit einer Länge [m] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles und eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 4 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles oder eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 5 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles;
  • zwei Festmacherleinen mit einer Länge [m] von mindestens 1,5 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles
  • ein Bootshaken

Feuerlöschausrüstung

  • bei Fahrzeugen mit einer Länge über alles von bis zu 10 m und mit Verbrennungsmotoren über 11 kW: ein, bei Innenbordmotoren zwei, von Deck leicht zugängliche(r) tragbare(r) Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C mit einer Füllmasse von mindestens zwei kg
  • bei Fahrzeugen mit einer Länge über alles von mehr als 10 m: ein, bei Innenbordmotoren zwei, von Deck leicht zugängliche(r) tragbare(r) Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C mit einer Füllmasse von mindestens sechs kg; bei Innenbordmotoren darf ein Feuerlöscher durch eine fest eingebaute Löschanlage im Motorraum ersetzt werden

Rettungsmittel und Erste-Hilfe-Ausrüstung

  • ein Rettungsring oder ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel; Kissen, Bälle, Fender oder ähnliches gelten nicht als gleichwertig
  • eine Rettungsweste für jede Person an Bord
  • eine Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • eine Einstiegshilfe

Versicherung

Eine Wassersporthaftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

Personaldokumente

Personalausweis oder Reisepass.

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument.

Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU

Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden. Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar. 

Führerscheinpflicht

Für Ruder- und Segelboote besteht weder eine Zulassungs- noch eine Führerscheinpflicht. Motorboote hingegen sind zulassungs- und führerscheinpflichtig. Ausländische Bootsfahrer müssen den entsprechenden Führerschein ihres Heimatlandes besitzen. Der ADAC stellt Informationen zu Sportbootführerschein und Funkzeugnissen zur Verfügung

Schiffspapiere

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Kfz-Papiere

Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte als Nachweis bei einem Unfall empfohlen.

Haustiere

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung. Auf öffentlichen Wegen, Straßen, in Parks und Verkehrsmitteln müssen Hunde entweder an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen.

Hausboot mieten in Österreich

Leider sind derzeit keine Angebote vorhanden.