Österreich

Österreich ist auf den ersten Blick kein klassisches Wassersportland, doch dieser Eindruck täuscht. Zwischen Alpen und Vorland liegt eine überschaubare, aber attraktive Auswahl an Binnenrevieren mit sehr unterschiedlichen Charakteren. Neben klassischen Seen spielen auch internationale Gewässer eine Rolle.

Salzkammergut

Das Salzkammergut ist das zentrale und vielseitigste Seerevier des Landes. Zu den wichtigsten Gewässern zählen der Attersee, Traunsee und Wolfgangsee. Der Attersee bietet als größter vollständig in Österreich gelegener See stabile thermische Winde und gilt als eines der besten Segelreviere. Am Traunsee sind durch die Topografie anspruchsvolle Fallwinde möglich. Motorboote sind in der Regel nur eingeschränkt zugelassen.

Kärntner Seen

In Kärnten konzentriert sich der Motorbootverkehr. Der Wörthersee ist eines der wenigen Reviere mit vergleichsweise weniger Beschränkungen für Motorboote, allerdings weiterhin genehmigungspflichtig. Ergänzend spielen der Ossiacher See und der Millstätter See eine Rolle, die ruhiger sind und stärker von Seglern und Elektrobooten genutzt werden.

Neusiedler See

Der Neusiedler See, oft auch als "österreichisches Meer" bezeichnet ,liegt an der Grenze zu Ungarn und ist ein eigenständiges Revier. Der sehr flache See bietet konstante Winde und gehört zu den bedeutendsten Kite- und Surfrevieren Mitteleuropas. Motorboote sind hier aus Naturschutzgründen weitgehend verboten.

Bodensee (österreichischer Anteil)

Ein Sonderfall ist der Bodensee, an dem Österreich über Vorarlberg Anteil hat. Das Revier ist eines der größten Binnengewässer Europas und wird international von Deutschland, der Schweiz und Österreich gemeinsam genutzt. Entsprechend gelten besondere, grenzüberschreitende Vorschriften (Bodenseeschifffahrtsordnung). Für Segler und Motorbootfahrer bietet der See große Distanzen, wechselhafte Windverhältnisse und eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur.

Donau

Die Donau ist die wichtigste Wasserstraße Österreichs. Sie ist grundsätzlich auch für Sportboote nutzbar, stellt aber durch Strömung, Berufsschifffahrt und Schleusen erhöhte Anforderungen an Navigation und Erfahrung. Als klassisches Freizeitrevier ist sie nur eingeschränkt geeignet, spielt aber für Überführungen und längere Binnenrouten eine wichtige Rolle.

Österreich ist also ein klar reguliertes Binnenrevier mit Schwerpunkt auf Segeln und naturverträglicher Bootsnutzung. Wer sich auf die jeweiligen Bestimmungen einstellt, findet in den wenigen, aber sehr unterschiedlichen Revieren attraktive Bedingungen – vom alpinen Thermiksee bis zum internationalen Großgewässer. Und das fast immer mit großartiger Aussicht. 

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Wissenswertes

Unterlagen und Dokumente

Welche Unterlagen und Dokumente sollten Skipper in Österreich mitführen?

  • je nach Revier: entsprechender Befähigungsausweis (amtlicher Bootsführerschein)
  • gültiger Internationaler Bootsschein (IBS) des ADAC oder ein gleichwertiger Registrierungsnachweis
  • Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Bootseigners
  • EU-Mehrwertsteuernachweis (empfohlen)
  • Versicherungsnachweis (Bootshaftpflicht; in vielen Revieren vorgeschrieben)

Mit einer Sprechfunkanlage an Bord:

  • entsprechendes Funkbetriebszeugnis (z. B. UBI für Binnenfunk)
  • Zulassungsurkunde für die Funkanlage (Ship Station License) im Original

Ein- und Ausreise

Österreich ist ein Binnenstaat ohne Seegrenzen. Eine Einreise mit dem Boot erfolgt in der Praxis über Binnengewässer oder auf dem Landweg.

Innerhalb des Schengen-Raums bestehen in der Regel keine systematischen Grenzkontrollen. Bei Einreise aus einem Nicht-Schengen-Staat (z. B. über die Donau) sind die jeweils geltenden Zoll- und Einreisebestimmungen zu beachten.

Für den Transport eines Bootes auf dem Landweg gelten grundsätzlich keine besonderen Vorschriften. Stichprobenartige Kontrollen sind möglich.

Unterwegs mit einem geliehenen Boot

Beim Führen eines Charterbootes sollte eine Vollmacht des Eigners sowie ein Registrierungsnachweis mitgeführt werden, etwa der Internationale Bootsschein (IBS).

Zoll und Steuer

Wie in allen EU-Staaten muss sich ein Boot im zollrechtlich freien Verkehr befinden, um sich frei innerhalb der EU bewegen zu können.

Boote aus Nicht-EU-Staaten ohne entsprechende Verzollung müssen entweder vorübergehend eingeführt oder ordnungsgemäß verzollt werden.

EU-Mehrwertsteuernachweis

Auch in Österreich können Behörden einen Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer verlangen. Geeignete Nachweise sind:

  • Kaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Einfuhrdokumente
  • Zollunterlagen
  • Es wird empfohlen, diese Dokumente an Bord mitzuführen.
  • Registrierung
  • IBS (Internationaler Bootsschein)

Als Registrierungsnachweis gelten amtliche Kennzeichen oder anerkannte Dokumente wie der Internationale Bootsschein (IBS) des ADAC.

In Österreich besteht für viele Boote eine Registrierungspflicht (amtliches Kennzeichen), insbesondere bei motorisierten Fahrzeugen. Details sind abhängig vom jeweiligen Gewässer.

Bootsführerscheine

Für das Führen von Motorbooten besteht in Österreich grundsätzlich Führerscheinpflicht.

  • Motorboote mit mehr als 4,4 kW (6 PS) erfordern einen Befähigungsausweis
  • Mindestalter in der Regel: 16 Jahre

Wichtig für deutsche Skipper:
Der deutsche Sportbootführerschein Binnen wird in Österreich anerkannt und entspricht den Anforderungen für die meisten Binnenreviere.

Für Segelboote gelten je nach Revier unterschiedliche Vorschriften; auf vielen Seen ist ein Befähigungsnachweis erforderlich oder wird vorausgesetzt.

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Gewässer deutlich. Viele Seen unterliegen eigenen Landesverordnungen mit zusätzlichen Beschränkungen, insbesondere für Motorboote (Genehmigungspflicht oder Verbot).

Funk

Auf Binnengewässern besteht keine generelle Funkpflicht.

Ist jedoch eine Funkanlage an Bord, muss ein entsprechendes Funkzeugnis vorhanden sein (z. B. UBI).

Ergänzende Vorschriften für wichtige Reviere

Bodensee

Für den Bodensee gelten besondere, international abgestimmte Vorschriften (Bodenseeschifffahrtsordnung), die sich deutlich von anderen österreichischen Binnengewässern unterscheiden.

Befähigungsnachweis (Bodenseepatent)

  • Für Motorboote mit mehr als 4,4 kW (6 PS) ist ein Bodenseeschifferpatent erforderlich
  • Auch für Segelboote ab einer bestimmten Segelfläche ist ein Patent vorgeschrieben
  • Das Patent ist revierbezogen und verpflichtend

Wichtig für deutsche Skipper:
Der deutsche Sportbootführerschein Binnen wird nicht automatisch anerkannt. In der Praxis ist ein zusätzliches Bodenseeschifferpatent oder eine befristete Anerkennung erforderlich.

Weitere Besonderheiten:

  • Zulassungspflicht für Boote (amtliches Kennzeichen)
  • Abgas- und Umweltvorschriften (z. B. Einschränkungen für bestimmte Motoren)
  • Ausrüstungspflichten sind detailliert geregelt (z. B. Rettungsmittel, Lichterführung)

Donau

Die Donau ist eine internationale Wasserstraße mit gewerblichem Schiffsverkehr. Entsprechend gelten hier besondere Anforderungen.

Befähigung:

  • Für Sportboote gelten die allgemeinen österreichischen Führerscheinvorschriften
  • Ein entsprechender Befähigungsausweis ist erforderlich (ab > 4,4 kW / 6 PS)

Besonderheiten der Donau:

  • starke Strömung und wechselnde Wasserstände
  • intensive Berufsschifffahrt mit großen Fahrzeugen
  • zahlreiche Schleusen und Kraftwerksanlagen

Eine gute Revierkenntnis und vorausschauende Navigation sind erforderlich.

Verkehrsvorschriften

Allgemeine Grundsätze

  • Der Schiffsführer ist für die sichere Führung des Bootes verantwortlich
  • Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer sind zu vermeiden
  • Geschwindigkeit und Fahrweise sind den Bedingungen anzupassen

Ausweichregeln

Auf Binnengewässern gelten grundsätzlich folgende Regeln:

  • Kleinfahrzeuge müssen Großfahrzeugen ausweichen
  • Fahrzeuge der Berufsschifffahrt haben Vorrang
  • Maschinenfahrzeuge müssen Fahrzeugen ohne Maschinenantrieb ausweichen
  • Segelfahrzeuge untereinander:
  • Backbordbug weicht Steuerbordbug
  • Luv weicht Lee
  • Begegnung und Kreuzen
  • Bei Gegenkursen weichen beide Fahrzeuge nach Steuerbord aus
  • Bei kreuzenden Kursen weicht das Fahrzeug aus, das den anderen an Steuerbord hat

Donau-spezifisch

  • Berufsschifffahrt hat immer Vorrang
  • Fahrwasser ist freizuhalten
  • Sog- und Wellenschlag großer Schiffe beachten
  • Schleusenbereiche nur mit Vorsicht befahren, Überholverbot beachten

Bodensee-spezifisch

  • zusätzliche Signal- und Vorfahrtsregeln gemäß Bodenseeschifffahrtsordnung
  • Starkwind- und Sturmwarnsystem (Blinklichter) unbedingt beachten
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen und Uferabstände einhalten

Diese revierbezogenen Vorschriften sind für Österreich besonders wichtig, da sich die Regelungen – anders als in vielen anderen Ländern – stark je nach Gewässer unterscheiden. Eine sorgfältige Vorbereitung auf das jeweilige Revier ist daher unerlässlich.

Sicherheitsausrüstung

In Österreich ist eine Sicherheitsausrüstung für Sportboote gesetzlich vorgeschrieben.

Auf dem Bodensee ist folgende Mindestausrüstung gemäß §13.19, 13.20 der Bodenseeverordnung mitzuführen:

  • für jede an Bord befindliche Person ohnmachtssichere Rettungsweste mit einem Auftrieb von mindestens 100 N, Empfehlung: Rettungswesten nach EN ISO 12402-4 oder höherwertig
  • Schwimmkörper mit Wurfleine von mindestens 10 m Länge
  • Paddel oder Riemen
  • Anker mit Leine oder Kette, das Gewicht muss der Schiffsgröße angepasst sein
  • Festmacherleinen, Bootshaken
  • Feuerlöscher für jedes Fahrzeug mit Koch-/Heizeinrichtung oder Innenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 4,4 kW bzw. Außenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 7,4 kW liegt.  Feuerlöscher mit Mindestfüllgewicht von 2kg
  • Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach dem Kraftstofftankinhalt: pro 100 Liter (möglichen) Kraftstofftankinhalt ist 2 kg Löschmedium erforderlich
  • Kompass
  • Werkzeugsatz
  • Verbandskasten
  • Mundsignalhorn
  • rote Flagge (Notsignal) mit mindestens 60 cm x 60 cm Kantenlänge
  • Notlaterne als Rundumlicht mit Sichtweite von ca. 2 km, keine Taschenlampe
  • Lenzeinrichtung

Auf der Donau ist folgende Mindestausrüstung gemäß §11.13 der Donauschifffahrtsverordnung mitzuführen: Anker- und Verheftausrüstung

  • ein oder zwei Anker mit einer Gesamtmasse MA [kg] von mindestens 1,5 mal der Länge über alles; auf Fahrzeugen, die mit zwei Ankern ausgerüstet sind, darf die Masse jedes Ankers nicht weniger als 45 vH der Gesamtankermasse betragen
  • entweder eine oder zwei Ankerketten mit einer Länge [m] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles und eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 4 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles oder eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 5 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles;
  • zwei Festmacherleinen mit einer Länge [m] von mindestens 1,5 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles
  • ein Bootshaken

Feuerlöschausrüstung

  • bei Fahrzeugen mit einer Länge über alles von bis zu 10 m und mit Verbrennungsmotoren über 11 kW: ein, bei Innenbordmotoren zwei, von Deck leicht zugängliche(r) tragbare(r) Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C mit einer Füllmasse von mindestens zwei kg
  • bei Fahrzeugen mit einer Länge über alles von mehr als 10 m: ein, bei Innenbordmotoren zwei, von Deck leicht zugängliche(r) tragbare(r) Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C mit einer Füllmasse von mindestens sechs kg; bei Innenbordmotoren darf ein Feuerlöscher durch eine fest eingebaute Löschanlage im Motorraum ersetzt werden

Rettungsmittel und Erste-Hilfe-Ausrüstung

  • ein Rettungsring oder ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel; Kissen, Bälle, Fender oder ähnliches gelten nicht als gleichwertig
  • eine Rettungsweste für jede Person an Bord
  • eine Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • eine Einstiegshilfe

Versicherung

Eine Wassersporthaftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

Seen

Viele Seen unterliegen strengen Nutzungsbeschränkungen:

  • häufig Motorbootverbote oder Genehmigungspflicht
  • teilweise Begrenzung der Anzahl zugelassener Boote
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen und Uferabstände
  • Vor Fahrtantritt sollten die jeweiligen lokalen Bestimmungen unbedingt geprüft werden.

Ankern und Festmachen

Das Ankern ist nur erlaubt, wenn die Schifffahrt nicht behindert wird und keine lokalen Verbote bestehen.

Festmachen an Schifffahrtszeichen ist verboten.

Umwelt- und Gewässerschutz

Österreich legt großen Wert auf den Schutz seiner Gewässer:

  • Einleiten von Abwasser oder Bilgenwasser ist verboten
  • Abfälle müssen an Land entsorgt werden
  • viele Seen dienen der Trinkwasserversorgung und unterliegen besonderen Schutzbestimmungen

Naturschutz

In Naturschutzgebieten gelten oft strenge Einschränkungen oder vollständige Befahrungsverbote.

Grundregeln:

  • Abstand zu Uferzonen, Schilfgürteln und Vogelansammlungen halten
  • sensible Flachwasserbereiche meiden
  • nur ausgewiesene Anlegestellen nutzen