Wissenswertes
Unterlagen und Dokumente
Welche Unterlagen und Dokumente sollten Skipper in Österreich mitführen?
- je nach Revier: entsprechender Befähigungsausweis (amtlicher Bootsführerschein)
- gültiger Internationaler Bootsschein (IBS) des ADAC oder ein gleichwertiger Registrierungsnachweis
- Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Bootseigners
- EU-Mehrwertsteuernachweis (empfohlen)
- Versicherungsnachweis (Bootshaftpflicht; in vielen Revieren vorgeschrieben)
Mit einer Sprechfunkanlage an Bord:
- entsprechendes Funkbetriebszeugnis (z. B. UBI für Binnenfunk)
- Zulassungsurkunde für die Funkanlage (Ship Station License) im Original
Ein- und Ausreise
Österreich ist ein Binnenstaat ohne Seegrenzen. Eine Einreise mit dem Boot erfolgt in der Praxis über Binnengewässer oder auf dem Landweg.
Innerhalb des Schengen-Raums bestehen in der Regel keine systematischen Grenzkontrollen. Bei Einreise aus einem Nicht-Schengen-Staat (z. B. über die Donau) sind die jeweils geltenden Zoll- und Einreisebestimmungen zu beachten.
Für den Transport eines Bootes auf dem Landweg gelten grundsätzlich keine besonderen Vorschriften. Stichprobenartige Kontrollen sind möglich.
Unterwegs mit einem geliehenen Boot
Beim Führen eines Charterbootes sollte eine Vollmacht des Eigners sowie ein Registrierungsnachweis mitgeführt werden, etwa der Internationale Bootsschein (IBS).
Zoll und Steuer
Wie in allen EU-Staaten muss sich ein Boot im zollrechtlich freien Verkehr befinden, um sich frei innerhalb der EU bewegen zu können.
Boote aus Nicht-EU-Staaten ohne entsprechende Verzollung müssen entweder vorübergehend eingeführt oder ordnungsgemäß verzollt werden.
EU-Mehrwertsteuernachweis
Auch in Österreich können Behörden einen Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer verlangen. Geeignete Nachweise sind:
- Kaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Einfuhrdokumente
- Zollunterlagen
- Es wird empfohlen, diese Dokumente an Bord mitzuführen.
- Registrierung
- IBS (Internationaler Bootsschein)
Als Registrierungsnachweis gelten amtliche Kennzeichen oder anerkannte Dokumente wie der Internationale Bootsschein (IBS) des ADAC.
In Österreich besteht für viele Boote eine Registrierungspflicht (amtliches Kennzeichen), insbesondere bei motorisierten Fahrzeugen. Details sind abhängig vom jeweiligen Gewässer.
Bootsführerscheine
Für das Führen von Motorbooten besteht in Österreich grundsätzlich Führerscheinpflicht.
- Motorboote mit mehr als 4,4 kW (6 PS) erfordern einen Befähigungsausweis
- Mindestalter in der Regel: 16 Jahre
Wichtig für deutsche Skipper:
Der deutsche Sportbootführerschein Binnen wird in Österreich anerkannt und entspricht den Anforderungen für die meisten Binnenreviere.
Für Segelboote gelten je nach Revier unterschiedliche Vorschriften; auf vielen Seen ist ein Befähigungsnachweis erforderlich oder wird vorausgesetzt.
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Gewässer deutlich. Viele Seen unterliegen eigenen Landesverordnungen mit zusätzlichen Beschränkungen, insbesondere für Motorboote (Genehmigungspflicht oder Verbot).
Funk
Auf Binnengewässern besteht keine generelle Funkpflicht.
Ist jedoch eine Funkanlage an Bord, muss ein entsprechendes Funkzeugnis vorhanden sein (z. B. UBI).
Ergänzende Vorschriften für wichtige Reviere
Bodensee
Für den Bodensee gelten besondere, international abgestimmte Vorschriften (Bodenseeschifffahrtsordnung), die sich deutlich von anderen österreichischen Binnengewässern unterscheiden.
Befähigungsnachweis (Bodenseepatent)
- Für Motorboote mit mehr als 4,4 kW (6 PS) ist ein Bodenseeschifferpatent erforderlich
- Auch für Segelboote ab einer bestimmten Segelfläche ist ein Patent vorgeschrieben
- Das Patent ist revierbezogen und verpflichtend
Wichtig für deutsche Skipper:
Der deutsche Sportbootführerschein Binnen wird nicht automatisch anerkannt. In der Praxis ist ein zusätzliches Bodenseeschifferpatent oder eine befristete Anerkennung erforderlich.
Weitere Besonderheiten:
- Zulassungspflicht für Boote (amtliches Kennzeichen)
- Abgas- und Umweltvorschriften (z. B. Einschränkungen für bestimmte Motoren)
- Ausrüstungspflichten sind detailliert geregelt (z. B. Rettungsmittel, Lichterführung)
Donau
Die Donau ist eine internationale Wasserstraße mit gewerblichem Schiffsverkehr. Entsprechend gelten hier besondere Anforderungen.
Befähigung:
- Für Sportboote gelten die allgemeinen österreichischen Führerscheinvorschriften
- Ein entsprechender Befähigungsausweis ist erforderlich (ab > 4,4 kW / 6 PS)
Besonderheiten der Donau:
- starke Strömung und wechselnde Wasserstände
- intensive Berufsschifffahrt mit großen Fahrzeugen
- zahlreiche Schleusen und Kraftwerksanlagen
Eine gute Revierkenntnis und vorausschauende Navigation sind erforderlich.
Verkehrsvorschriften
Allgemeine Grundsätze
- Der Schiffsführer ist für die sichere Führung des Bootes verantwortlich
- Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer sind zu vermeiden
- Geschwindigkeit und Fahrweise sind den Bedingungen anzupassen
Ausweichregeln
Auf Binnengewässern gelten grundsätzlich folgende Regeln:
- Kleinfahrzeuge müssen Großfahrzeugen ausweichen
- Fahrzeuge der Berufsschifffahrt haben Vorrang
- Maschinenfahrzeuge müssen Fahrzeugen ohne Maschinenantrieb ausweichen
- Segelfahrzeuge untereinander:
- Backbordbug weicht Steuerbordbug
- Luv weicht Lee
- Begegnung und Kreuzen
- Bei Gegenkursen weichen beide Fahrzeuge nach Steuerbord aus
- Bei kreuzenden Kursen weicht das Fahrzeug aus, das den anderen an Steuerbord hat
Donau-spezifisch
- Berufsschifffahrt hat immer Vorrang
- Fahrwasser ist freizuhalten
- Sog- und Wellenschlag großer Schiffe beachten
- Schleusenbereiche nur mit Vorsicht befahren, Überholverbot beachten
Bodensee-spezifisch
- zusätzliche Signal- und Vorfahrtsregeln gemäß Bodenseeschifffahrtsordnung
- Starkwind- und Sturmwarnsystem (Blinklichter) unbedingt beachten
- Geschwindigkeitsbegrenzungen und Uferabstände einhalten
Diese revierbezogenen Vorschriften sind für Österreich besonders wichtig, da sich die Regelungen – anders als in vielen anderen Ländern – stark je nach Gewässer unterscheiden. Eine sorgfältige Vorbereitung auf das jeweilige Revier ist daher unerlässlich.
Sicherheitsausrüstung
In Österreich ist eine Sicherheitsausrüstung für Sportboote gesetzlich vorgeschrieben.
Auf dem Bodensee ist folgende Mindestausrüstung gemäß §13.19, 13.20 der Bodenseeverordnung mitzuführen:
- für jede an Bord befindliche Person ohnmachtssichere Rettungsweste mit einem Auftrieb von mindestens 100 N, Empfehlung: Rettungswesten nach EN ISO 12402-4 oder höherwertig
- Schwimmkörper mit Wurfleine von mindestens 10 m Länge
- Paddel oder Riemen
- Anker mit Leine oder Kette, das Gewicht muss der Schiffsgröße angepasst sein
- Festmacherleinen, Bootshaken
- Feuerlöscher für jedes Fahrzeug mit Koch-/Heizeinrichtung oder Innenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 4,4 kW bzw. Außenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 7,4 kW liegt. Feuerlöscher mit Mindestfüllgewicht von 2kg
- Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach dem Kraftstofftankinhalt: pro 100 Liter (möglichen) Kraftstofftankinhalt ist 2 kg Löschmedium erforderlich
- Kompass
- Werkzeugsatz
- Verbandskasten
- Mundsignalhorn
- rote Flagge (Notsignal) mit mindestens 60 cm x 60 cm Kantenlänge
- Notlaterne als Rundumlicht mit Sichtweite von ca. 2 km, keine Taschenlampe
- Lenzeinrichtung
Auf der Donau ist folgende Mindestausrüstung gemäß §11.13 der Donauschifffahrtsverordnung mitzuführen: Anker- und Verheftausrüstung
- ein oder zwei Anker mit einer Gesamtmasse MA [kg] von mindestens 1,5 mal der Länge über alles; auf Fahrzeugen, die mit zwei Ankern ausgerüstet sind, darf die Masse jedes Ankers nicht weniger als 45 vH der Gesamtankermasse betragen
- entweder eine oder zwei Ankerketten mit einer Länge [m] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles und eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 4 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles oder eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 5 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles;
- zwei Festmacherleinen mit einer Länge [m] von mindestens 1,5 mal der Länge über alles und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 mal der Länge über alles
- ein Bootshaken
Feuerlöschausrüstung
- bei Fahrzeugen mit einer Länge über alles von bis zu 10 m und mit Verbrennungsmotoren über 11 kW: ein, bei Innenbordmotoren zwei, von Deck leicht zugängliche(r) tragbare(r) Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C mit einer Füllmasse von mindestens zwei kg
- bei Fahrzeugen mit einer Länge über alles von mehr als 10 m: ein, bei Innenbordmotoren zwei, von Deck leicht zugängliche(r) tragbare(r) Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C mit einer Füllmasse von mindestens sechs kg; bei Innenbordmotoren darf ein Feuerlöscher durch eine fest eingebaute Löschanlage im Motorraum ersetzt werden
Rettungsmittel und Erste-Hilfe-Ausrüstung
- ein Rettungsring oder ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel; Kissen, Bälle, Fender oder ähnliches gelten nicht als gleichwertig
- eine Rettungsweste für jede Person an Bord
- eine Erste-Hilfe-Ausrüstung
- eine Einstiegshilfe
Versicherung
Eine Wassersporthaftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Seen
Viele Seen unterliegen strengen Nutzungsbeschränkungen:
- häufig Motorbootverbote oder Genehmigungspflicht
- teilweise Begrenzung der Anzahl zugelassener Boote
- Geschwindigkeitsbeschränkungen und Uferabstände
- Vor Fahrtantritt sollten die jeweiligen lokalen Bestimmungen unbedingt geprüft werden.
Ankern und Festmachen
Das Ankern ist nur erlaubt, wenn die Schifffahrt nicht behindert wird und keine lokalen Verbote bestehen.
Festmachen an Schifffahrtszeichen ist verboten.
Umwelt- und Gewässerschutz
Österreich legt großen Wert auf den Schutz seiner Gewässer:
- Einleiten von Abwasser oder Bilgenwasser ist verboten
- Abfälle müssen an Land entsorgt werden
- viele Seen dienen der Trinkwasserversorgung und unterliegen besonderen Schutzbestimmungen
Naturschutz
In Naturschutzgebieten gelten oft strenge Einschränkungen oder vollständige Befahrungsverbote.
Grundregeln:
- Abstand zu Uferzonen, Schilfgürteln und Vogelansammlungen halten
- sensible Flachwasserbereiche meiden
- nur ausgewiesene Anlegestellen nutzen