25% Zusatzzoll auf USA-Boote

Aufgrund vermehrter Anfragen zum Import von in den USA gebauten Booten greifen wir das Thema an dieser Stelle auf.

Im Handelsstreit mit den USA hat die Europäische Gemeinschaft als Reaktion auf die Einfuhrzölle auf Stahl und Aluminium im Juni 2018 Zusatzzölle auf US-amerikanische Produkte verabschiedet.

Was bedeutet das für den Import von Booten aus den USA?

Bei der Einfuhr von in den USA gebauten Booten nach Deutschland fällt neben 1,7 % Einfuhrzoll ein Zusatzzoll von 25 % an. Betroffen sind Wasserfahrzeuge, Vergnügungs- und Sportboote, Ruderboote und Kanus, Motor- und Segelboote.

Als Bemessungsgrundlage für die Einfuhr nach Deutschland gilt der Warenwert plus evtl. Transportkosten, darauf werden 1,7 % Einfuhrzoll, 25 % Zusatzzoll und 19 % Umsatzsteuer gerechnet.

Für Importboote aus anderen Drittländern entfällt der Zusatzzoll von 25 %. Hier bleibt es bei den ursprünglichen Zollsätzen von 1,7 % + 19 %. Auch Sportboote des Herstellers Brunswick Group (Sea Ray, Bayliner) sind von diesem Zusatzzoll nicht betroffen, da diese bereits in der EU (Polen) gefertigt werden.

Beim Kauf von Booten, vor allem Gebrauchtbooten, ist der Nachweis der EU-Konformität wichtig. Boote, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen.
Boote aus den USA (Drittländern), die nicht der EU-Konformität entsprechen, müssen nachzertifiziert werden. Hierfür fallen Kosten für eventuell erforderliche Umbaumaßnahmen an. Deshalb empfiehlt der ADAC  bereits vor Bootskauf, Kontakt mit den zuständigen Institutionen wie International Marine Certification Institute (IMCI) oder TÜV Product Service aufzunehmen, da nicht nur Bootskörper, sondern auch Motoren mit ihren Emissionen von einer Nachzertifizierung betroffen sind.

Informationen rund um Steuer & Zoll für Boote sind im ADAC Skipper-Portal hinterlegt.