Keine Strafzölle mehr bei Bootsimporten aus den USA

Gute Nachrichten für Liebhaber von amerikanischen Booten: Laut der Zollbehörde Dresden sind die 2018 eingeführten Zusatzzölle auf aus den USA importierte Boote außer Kraft gesetzt.

Im Juni 2018 verabschiedete die Europäische Gemeinschaft wegen des Handelsstreits mit den USA einen Zusatzzoll auf US-Produkte in Höhe von 25%. Die Strafzölle waren eine Reaktion der EU auf die Entscheidung der damaligen US-Trump-Regierung, Stahl und Aluminium mit erhöhten Einfuhrzöllen zu belegen. Als Folge wurden Importe von Booten teuer und unattraktiv. Die 25% Strafzoll wurden zusätzlich auf den üblichen Zollsatz von 1,7% und der Umsatzsteuer (19% für den Import nach Deutschland) erhoben. Nach der nun bekannt gewordenen Aussetzung der Strafzölle finden bei der Einfuhr von Booten aus den USA nach Deutschland nun wieder die regulären 20,7% statt 45,7% Anwendung. Der Zoll- und Umsatzsteuersatz bleibt wie bisher für Boote unter und über 7,50 Meter Länge gleich und wird auf den Kaufpreis des Bootes erhoben.

Da das Angebot an gebrauchten US-Booten auf dem europäischen Markt auch wegen der Strafzölle derzeit eher klein ist, stellt die Aussetzung des Strafzolls eine attraktive Möglichkeit dar, Boote direkt aus den USA zu importieren – egal ob neu oder gebraucht.

Wichtig beim Import von Booten

Beim Erwerb eines Neubootes in den USA sollte die zusätzliche, landesübliche Steuer (tax) nicht entrichtet werden, weil das Boot nur für den Export bestimmt ist. Wichtig beim Kauf eines Gebrauchtbootes in den USA ist, dass der sogenannte „Title“ (Certificate of Title, Schiffsdokument) des Vorbesitzers dem Käufer ausgehändigt wird. Ohne dieses Dokument wird die Verzollung in Europa kompliziert.

Beim Kauf von Booten, vor allem Gebrauchtbooten, ist der Nachweis der EU-Konformität wichtig. Boote, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen.
Boote aus den USA (Drittländern), die nicht der EU-Konformität entsprechen, müssen nachzertifiziert werden. Hierfür muss eine nachträgliche Begutachtung (PCA – Post Construction Assessment) des Bootes durchgeführt werden, die nach Länge und Motor berechnet wird. Zusätzlich fallen Kosten für eventuell erforderliche Umbaumaßnahmen an. Deshalb empfiehlt der ADAC, bereits vor Bootskauf, Kontakt mit den zuständigen Institutionen wie z.B. dem International Marine Certification Institute (IMCI) aufzunehmen, da nicht nur Bootskörper, sondern auch Motoren mit ihren Emissionen von einer Nachzertifizierung betroffen sind. Die zugelassenen Zertifizierungsstellen sind in einer Liste der Europäischen Kommission aufgeführt.

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US Flagge am Boot

 

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