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Ankern in Kroatien: Diese Regeln gelten 2026

Beim Ankern in Kroatien sind spezielle Regeln zu beachten. © Stephan Boden

22.07.2026

Wer in Kroatien mit dem Boot unterwegs ist, sollte die aktuellen Bestimmungen zum Ankern und Festmachen kennen. Wir zeigen, worauf Skipper 2026 besonders achten müssen.

Kroatien gehört zu den beliebtesten Reisezielen für Fahrtensegler und Motorbootfahrer. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens entlang der Küste wurden die Vorschriften für das Ankern und Festmachen in den vergangenen Jahren deutlich enger gefasst. Wer in kroatischen Gewässern unterwegs ist, sollte die wichtigsten Regeln kennen, denn insbesondere während der Hauptsaison kontrollieren Hafenbehörden und Wasserschutzpolizei regelmäßig die Einhaltung der Vorschriften.


Festmachen mit Buganker und Landleinen

Eine Besonderheit der kroatischen Küste ist das Festmachen mit Buganker und Landleinen. Dabei wird zunächst der Anker ausgebracht, anschließend wird das Boot einer oder mehreren Leinen an Land befestigt.

Seit April 2026 gilt hierfür eine geänderte Regelung. Der zulässige Abstand zwischen der Küste und dem Punkt, an dem die Ankerkette oder Ankerleine ins Wasser eintaucht, beträgt nun 70 Meter (statt ursprünglich 50 Meter). Für die Messung ist nicht die Lage des Ankers auf dem Meeresgrund maßgeblich, sondern ausschließlich der Eintrittspunkt der Kette oder Leine in das Wasser.


Wo das Ankern verboten ist

Unabhängig von der 70-Meter-Regel gelten weiterhin Ankerverbote in verschiedenen Bereichen. Unter anderem:

  • innerhalb von 50 Metern vor der Begrenzung ausgewiesener Badebereiche,
  • innerhalb von 150 Metern vor offiziell ausgewiesenen Naturbadestränden,
  • in Schutzgebieten und ausgewiesenen Sperrzonen,
  • über Unterwasser-Kabeln, Rohrleitungen oder sonstige Infrastruktur unter Wasser
  • überall dort, wo das Ankern behördlich verboten ist.

 

Bojenfelder und Konzessionen

Viele Buchten werden als kostenpflichtige Bojenfelder betrieben. Dort gelten die jeweiligen Bestimmungen des offiziellen Betreibers. Außerhalb ausgewiesener Bojenfelder ist freies Ankern grundsätzlich möglich, sofern keine der oben genannten Einschränkungen gilt. Wichtig: In Nationalparks und Schutzgebieten können zusätzliche Vorschriften gelten.


Dinghis und Beiboote

Dinghis und Beiboote dürfen sich grundsätzlich nicht weiter als 500 Meter vom Mutterschiff entfernen. Von dieser Regel ausgenommen sind Fahrten zwischen dem Mutterschiff und einem Hafen, Anlegeplatz oder Strand. Wichtig: Das Beiboot sollte als zur Yacht gehörendes Hilfsfahrzeug erkennbar sein und die Kennzeichnung des Mutterschiffs tragen. Üblich ist die Bezeichnung “t/t” für “Tender to” in Kombination mit dem Namen des Mutterschiffes. (Beispiel: “t/t Windspiel” oder “tender to Windspiel”)

 

Kontrollen und Bußgelder

Die kroatischen Behörden kontrollieren vor allem während der Hauptsaison in den Monaten Mai bis September regelmäßig Ankerplätze und Buchten. Neben den Ankerregeln werden dabei unter anderem Bootspapiere, Versicherungsnachweise, Sicherheitsausrüstung, Führerscheine sowie Geschwindigkeitsvorschriften überprüft. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.


Tipps für Skipper

Folgende Tipps können bösen Überraschungen beim Ankern in Kroatien vorbeugen:

 

  • Vor dem Ankern prüfen, ob Badezonen, Schutzgebiete oder Bojenfelder ausgewiesen sind.
  • Beim Festmachen mit Landleinen auf die seit 2026 geltende 70-Meter-Regel achten.
  • Beiboot nur im zulässigen Bereich einsetzen und kennzeichnen
  • In Nationalparks und Schutzzonen die jeweiligen Sonderregelungen beachten
  • Bootsdokumente und Versicherungsnachweis griffbereit halten.

 

Mit einer sorgfältigen Törnvorbereitung und einem Blick in aktuelle Seekarten sowie die örtlichen Bekanntmachungen lassen sich die meisten Probleme vermeiden. Gerade in beliebten Buchten werden die Vorschriften inzwischen regelmäßig überwacht.

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