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Haben Sie Ihr Boot verkauft? Abmeldung nicht vergessen!

Sie kaufen oder verkaufen ein Boot? Sobald ein Boot einen neuen Besitzer hat und über eine Registrierung / Kennzeichen verfügt, muss es abgemeldet werden.

Zum Saisonende wechseln viele Boote ihren Besitzer. Egal ob Sie ihr Boot verkaufen oder sich für den Kauf eines eigenen Bootes entschieden haben – sobald ein Boot einen neuen Besitzer hat und über eine Registrierung und ein Kennzeichen verfügt, muss das Boot abgemeldet werden.

Wann müssen Boote registriert werden?

In Deutschland  müssen Kleinfahrzeuge (Sportboote) mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW (3 PS) und Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge beim Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KIFzKV-BinSch)“, ein Kennzeichen führen.

Wo können Boote registriert werden?

Sportboote, die bei einem Verband wie dem ADAC e.V. registriert werden, erhalten ein amtlich anerkanntes Kennzeichen, das am Boot befestigt wird. Der Internationale Bootsschein (IBS) ist an Bord mitzuführen. Für Boote, die ihr Einsatzgebiet im Ausland haben, ist alle zwei Jahre eine Verlängerung des Bootsscheins erforderlich.

Oder

Sportboote, die bei den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern registriert werden, erhalten ein amtliches Kennzeichen, das am Boot befestigt wird. Der Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen ist an Bord mitzuführen.

Wie erfolgt die Abmeldung?

Für die Abmeldung eines Sportbootes muss

  • das ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeformular oder der unterschriebene Kaufvertrag sowie ein Foto des ungültig gemachten Internationalen Bootsscheins per E-Mail an ibs@adac.de gesendet werden.
    Die Registrierung wird ohne Bestätigung kostenlos abgemeldet.
    Bei Verkauf des Bootes ins Ausland kann gegen Gebühr kann eine schriftliche Abmeldebestätigung der Bootsregistrierung erfolgen, die in den Sprachen Deutsch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Englisch und Kroatisch ausgestellt werden kann.
    Wichtig: Die Abmeldebestätigung kann nur vom (vorherigen oder neuen) Bootseigner angefordert werden.

Oder

  • der Bootsausweis im Original dem ausstellenden Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zurückgegeben werden. Die Abmeldung ist kostenlos.

Kann der Käufer das Kennzeichen eines beim ADAC registrierten Bootes übernehmen?

Wenn Sie Ihr beim ADAC registriertes Boot verkauft haben und das Boot abgemeldet haben, kann der neue Besitzer den Internationalen Bootsschein beim ADAC beantragen und die bisherige vergebene Registriernummer übernehmen. Der Antrag auf Registrierung sollte innerhalb von zwei Monaten ab Datum Bootsabmeldung erfolgen, solange bleibt das Kennzeichen für eine Antragsstellung des Käufers ‚reserviert‘ und wird nicht vergeben.

Alles Wissenswerte rund um den Kauf und Verkauf eines gebrauchten Bootes inkl. Checklisten und Musterkaufvertrag finden Sie im hier im ADAC Skipper-Portal.

Oder sind Sie noch auf der Suche nach Ihrer Traumyacht oder wollen Ihr Boot bestmöglich verkaufen?
Die attraktiven Angebote der Bootsbörse boat24.com sind ebenso direkt über das das ADAC Skipper-Portal zugänglich. Natürlich können Sie über diese Seite auch ein Inserat für den Verkauf Ihres Bootes schalten.

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