Ungarn
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Einreise
Ungarn ist Mitglied der Europäischen Union und Teil des Schengen-Raums.
Für die Einreise benötigen deutsche Staatsangehörige:
- einem gültigen Reisepass oder
- Personalausweis
- Kinder benötigen ein eigenes gültiges Ausweisdokument
Trotz des Schengen-Abkommens können insbesondere an den Grenzen zu Österreich, der Slowakei oder Slowenien zeitweise Personenkontrollen stattfinden. Reisende sollten daher jederzeit ein gültiges Ausweisdokument mitführen.
Für Staatsangehörige anderer Länder können abweichende Einreise- und Visabestimmungen gelten.
Dokumente an Bord
Für ausländische Sportboote sollten die Originaldokumente des Bootes jederzeit an Bord mitgeführt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Registrierungsnachweis des Bootes
- Eigentumsnachweis oder Nutzungsberechtigung
- Versicherungsnachweis
- gegebenenfalls Funkzeugnisse
- Personaldokumente der Crew
Als international anerkannter Registrierungsnachweis eignet sich beispielsweise der ADAC Internationale Bootsschein (IBS).
Führerscheine und Befähigungsnachweise
Für Sportboote gelten die Vorschriften des Flaggenstaates. Amtliche deutsche Sportbootführerscheine werden bei vorübergehendem Aufenthalt grundsätzlich anerkannt.
Auf der Donau gelten zusätzlich die Bestimmungen der Donauschifffahrtspolizeiverordnung sowie nationale Vorschriften für die Binnenschifffahrt. Skipper sollten den für ihr Boot und Fahrtgebiet erforderlichen Befähigungsnachweis mitführen.
UKW Funk
Wird eine UKW-Sprechfunkanlage betrieben, muss ein entsprechendes Funkbetriebszeugnis vorhanden sein. Die Funkanlage muss entsprechend den Vorschriften des Flaggenstaates registriert sein. Für deutsche Sportboote genügt die in Deutschland erteilte Frequenzzuteilung.
Sicherheitsausrüstung
Der Schiffsführer ist dafür verantwortlich, dass sich das Boot in einem sicheren und betriebsbereiten Zustand befindet und eine dem Fahrtgebiet sowie der Bootsgröße angemessene Sicherheitsausrüstung mitgeführt wird.
Eine sinnvolle, auf Bootsgröße und Fahrtgebiet abgestimmte Sicherheitsausrüstung dient der Sicherheit der gesamten Besatzung. Orientierung bietet die Übersicht „Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten“.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Balaton. Aufgrund der geringen Wassertiefe können sich bei Gewittern innerhalb kurzer Zeit gefährliche Wellen aufbauen. Das dort installierte Sturmwarnsystem mit optischen Warnsignalen ist unbedingt zu beachten.
Registrierung von Sportbooten
Für ausländische Sportboote wird die gültige Registrierung des Heimatlandes anerkannt. Die Registrierungsurkunde sollte im Original an Bord mitgeführt werden.
Als Registrierungsnachweis eignet sich beispielsweise der Internationale Bootsschein (IBS) des ADAC.
Umwelt- und Naturschutz
In zahlreichen Bereichen der ungarischen Seen und Flusslandschaften gelten besondere Natur- und Landschaftsschutzbestimmungen. Dies betrifft insbesondere die Schilfgürtel am Balaton und Neusiedler See, die Naturschutzgebiete am Kis-Balaton, den Theiß-See sowie zahlreiche Schutzgebiete entlang der Donau.
- Das Befahren gesperrter Bereiche, das Anlanden in geschützten Schilfzonen sowie das Einleiten von Abfällen, Öl oder Fäkalien in Gewässer sind verboten.
- In Naturschutzgebieten können zusätzliche Befahrens- und Ankerverbote gelten.
Zollbestimmungen
Für Sportboote, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Ungarn verbracht werden, bestehen grundsätzlich keine Zollformalitäten.
Bei der Einreise mit einem Boot aus einem Nicht-EU-Staat oder beim Überschreiten der EU-Außengrenzen sind die jeweils geltenden Zoll- und Einfuhrbestimmungen zu beachten. Die erforderlichen Boots- und Eigentumsdokumente sollten mitgeführt werden.
Mehrwertsteuer für Boote innerhalb der EU
Auch wenn Kontrollen seltener geworden sind, kann innerhalb der EU jederzeit ein Nachweis über die ordnungsgemäß entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot verlangt werden. Als Beleg dienen beispielsweise:
- Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Kaufvertrag mit Mehrwertsteuernachweis
- Zoll- oder Einfuhrdokumente
- sonstige Unterlagen zum Nachweis des Unionswarenstatus
Alkohol
Für Schiffsführer gilt die Verpflichtung, das Fahrzeug jederzeit sicher zu führen. Alkohol am Steuer oder Ruder kann zu erheblichen Sanktionen führen. Bereits geringe Alkoholmengen können bei Kontrollen oder nach einem Unfall rechtliche Konsequenzen haben.
Es wird daher empfohlen, als verantwortlicher Schiffsführer vollständig auf Alkohol zu verzichten.
Wassermotorräder (Jetskis)
Für Wassermotorräder gelten besondere Vorschriften. Die Nutzung ist nur in den dafür zugelassenen Bereichen gestattet. Auf vielen Binnengewässern bestehen Einschränkungen oder Verbote.
Vor der Nutzung sollten die örtlichen Bestimmungen geprüft werden.
Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Bei Charterbooten ist sie regelmäßig vorgeschrieben. Viele Marinas und Hafenbetreiber verlangen zudem einen Versicherungsnachweis. Der ADAC bietet spezielle Bootsversicherungan an.

