Vereinigte Staaten von Amerika
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Einreisebestimmungen
Für deutsche Staatsangehörige ist für touristische Aufenthalte in den USA grundsätzlich ein gültiger Reisepass erforderlich. Für die visumfreie Einreise im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) muss vor Reiseantritt eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA) beantragt werden. Die Genehmigung sollte rechtzeitig vor der Abreise eingeholt werden und ist in der Regel für mehrere Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren gültig.
Für längere Aufenthalte oder bestimmte Reisezwecke kann ein Visum erforderlich sein. Die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen sollten vor Reiseantritt bei den zuständigen US-Behörden überprüft werden.
Einreise mit dem Sportboot
Sportboote, die aus dem Ausland in die USA einlaufen, müssen unverzüglich nach Ankunft bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Zuständig ist insbesondere die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection – CBP).
Der Schiffsführer ist verpflichtet, die Einreise von Schiff und Besatzung unmittelbar nach Ankunft in einem US-Hafen oder einer zugelassenen Anlaufstelle zu melden. Bis zur Freigabe durch die Behörden dürfen Besatzungsmitglieder das Boot in der Regel nicht verlassen.
Je nach Anlaufhafen und Region können unterschiedliche Meldeverfahren gelten. Teilweise erfolgt die Anmeldung telefonisch oder über spezielle elektronische Meldesysteme. Die zuständigen Behörden informieren über die jeweils geltenden Verfahren.
Mitgeführt werden sollten insbesondere:
- Reisepässe aller Besatzungsmitglieder
- gegebenenfalls ESTA-Genehmigungen oder Visa
- Eigentumsnachweis des Bootes
- Registrierungs- oder Flaggendokumente, zB. der internationale Bootsschein des ADAC (IBS)
- Versicherungsnachweis
- Crewliste
Die US-Behörden führen Einreise- und Zollkontrollen regelmäßig und teilweise sehr streng durch. Verstöße gegen Melde- und Zollvorschriften können zu erheblichen Geldbußen führen.
Bootsdokumente
Ausländische Sportboote sollten jederzeit folgende Dokumente an Bord mitführen:
- amtlicher Bootsregistrierungsnachweis
- Eigentumsnachweis
- Versicherungsunterlagen
- Reisepässe der Besatzung
- gegebenenfalls Funkzeugnisse und Schiffsfunklizenz
- Für deutsche Sportboote empfiehlt sich als Eigentums- und Registrierungsnachweis beispielsweise der Internationale Bootsschein (IBS) des ADAC.
Führerscheinregelungen
Die Vorschriften zum Führen von Sportbooten unterscheiden sich in den USA von Bundesstaat zu Bundesstaat erheblich. Eine landesweit einheitliche Regelung existiert nicht.
In vielen Bundesstaaten werden ausländische Sportbootführerscheine für vorübergehende Aufenthalte anerkannt. Teilweise gelten zusätzliche Altersvorschriften oder Nachweispflichten über absolvierte Sicherheitskurse („Boating Safety Courses“).
Bei Charterbooten können darüber hinaus zusätzliche Anforderungen des jeweiligen Vercharterers gelten.
Vor Fahrtantritt sollten die Bestimmungen des jeweiligen Bundesstaates geprüft werden.
Funk
Für den Betrieb von UKW-Seefunkanlagen gelten die Vorschriften der Federal Communications Commission (FCC). Für ausländische Sportboote sollten die erforderlichen Funkzeugnisse und Schiffsfunkdokumente mitgeführt werden.
In Notfällen ist UKW-Kanal 16 der internationale Notruf- und Anrufkanal.
Sicherheitsausrüstung
Die Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung richten sich nach Bootsgröße, Fahrtgebiet und Art der Nutzung. Zuständig sind insbesondere die Vorschriften der U.S. Coast Guard.
Je nach Bootstyp und Fahrtgebiet können unter anderem vorgeschrieben sein:
- zugelassene Rettungswesten für alle Personen an Bord
- Rettungsring oder anderes Wurfrettungsmittel
- Notsignalmittel
- Feuerlöscher
- Schallsignalanlage
- Navigationslichter
- geeignete Ankereinrichtung
Unabhängig von den gesetzlichen Mindestanforderungen sollte die Sicherheitsausrüstung stets an Fahrtgebiet, Wetterbedingungen und Besatzungsstärke angepasst werden.
Eine gute Orientierung bietet die Übersicht „Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten“.
Naturschutz- und Umweltvorschriften
In den USA bestehen zahlreiche bundesstaatliche und regionale Umweltvorschriften. Besonders in Nationalparks, Meeresschutzgebieten, Korallenriffen und Schutzgebieten können zusätzliche Regelungen gelten.
Das Einleiten von Öl, Treibstoff, Abfällen oder anderen Schadstoffen in Gewässer ist verboten. Müll darf grundsätzlich nicht über Bord entsorgt werden.
In vielen Schutzgebieten bestehen Ankerverbote oder besondere Vorschriften zum Schutz empfindlicher Seegrasflächen, Korallenriffe und mariner Lebensräume.
Mehrwertsteuer und Zoll
Die USA verfügen nicht über eine landesweit einheitliche Mehrwertsteuer. Stattdessen erheben die Bundesstaaten und teilweise auch Kommunen eigene Verkaufssteuern (Sales Tax), deren Höhe regional unterschiedlich ist.
Bei der vorübergehenden Einfuhr eines ausländischen Sportbootes können besondere Zoll- und Aufenthaltsregelungen gelten. Wer sein Boot für einen längeren Zeitraum in den USA stationieren möchte, sollte sich vorab bei den zuständigen US-Zollbehörden über die geltenden Vorschriften informieren.
Mehrwertsteuernachweis für Boote
Auch außerhalb der Europäischen Union kann es sinnvoll sein, Nachweise über Eigentum und die ordnungsgemäße Versteuerung des Bootes mitzuführen. Insbesondere bei längeren Auslandsaufenthalten sollten Kaufvertrag, Rechnung oder andere Eigentumsnachweise jederzeit verfügbar sein.










