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Charterbescheinigung

Wo man führerscheinfrei mit einem Charterschein fahren kann und was die Charterbescheinigung ist, könnt ihr hier nachlesen.

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Über 700 Kilometer deutscher Wasserstraßen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und im Saarland sind mit einem Charterschein führerscheinfrei befahrbar.

Der ADAC sieht in der Charterbescheinigung eine große Chance, den Urlaub auf deutschen Gewässern attraktiver zu machen und den Einstieg in den Wassersport zu erleichtern. Die stetig steigende Zahl der Charterkunden und die Vielseitigkeit der deutschen Reviere sprechen dafür, dass sich Deutschland mittlerweile als Alternative zu Irland, Frankreich oder Holland etabliert hat.

Um dauerhaft zu bestehen fordert der ADAC, einen etwaigen weiteren Ausbau der Charterscheinreviere zu prüfen und auf die Qualität der Einweisung genauestens zu achten. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, ist es aus Sicht des ADAC wichtig, dass die Vorgaben der zugrundeliegenden Verordnung, wie unter u.a. eine mindestens dreistündige Einweisung, von den Vermietunternehmen penibel eingehalten werden. 

 

Charterschein-Bedingungen

Die Charterbescheinigung ist eine amtlich anerkannte Bescheinigung, die das Führen eines gemieteten Sportbootes auch ohne den vorgeschriebenen Sportbootführerschein-Binnen zulässt. Die Bescheinigung gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Mietzeit. Der Charterschein ist keine Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten, kein Ersatz für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen und gilt nur solange das Boot gemietet ist.

 

Voraussetzungen für eine Charterbescheinigung sind

  • Eine ausführliche theoretische und praktische Einweisung (mindestens drei Stunden) durch das Charterunternehmen.
  • Die Boote dürfen maximal 15 m Länge haben.
  • Nur 12 Personen sind an Bord erlaubt.
  • Eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h darf nicht überschritten werden.

 

An bestimmten Stellen gelten zusätzliche Bedingungen

  • Durchfahrt nur in der bezeichneten Fahrrinne.
  • Fahrverbot ab Windstärke 4.
  • Alle Personen müssen Rettungswesten tragen.
  • Gefahren werden darf nur bei Tag.

Nur teilweise an der Müritz-Elde-Wasserstraße: Telefonische Meldung beim Unternehmen nach der Durchfahrt und telefonischer Abruf über Befahrbarkeit beim Unternehmen vor Einfahrt (Wind, Wetter).

Im Folgenden sind Binnenschifffahrtsstraßen aufgeführt, die mit einem Charterschein befahren werden dürfen:

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