Norwegen
Marinas in diesem Revier
Regeln und Bestimmungen für Norwegen
Sicherheitsausrüstung
Eine vollständig einheitliche Pflichtausrüstung für privat genutzte Sportboote ist in Norwegen nicht in allen Einzelheiten festgelegt. Skipper müssen ihr Boot jedoch so ausrüsten, dass es für Bootstyp, Fahrtgebiet, Wetter und Besatzung geeignet ist.
Eine besondere Rolle spielt die Rettungsweste: Auf Sportbooten unter 8 Metern Länge müssen Personen eine geeignete Schwimmhilfe tragen, wenn das Boot in Fahrt ist und sie sich im Freien an Bord aufhalten. Die norwegische Seeschifffahrtsbehörde empfiehlt das Tragen auch darüber hinaus. Empfohlen werden insbesondere:
- geeignete Rettungsweste oder Schwimmhilfe für jede Person an Bord
- Lenzpumpe oder andere Entleerungsvorrichtung
- Anker mit ausreichender Leine oder Kette
- Ruder oder Paddel bei kleineren Booten
- Feuerlöscher
- Erste-Hilfe-Ausrüstung
- Navigationsmittel und aktuelle Seekarten
- Navigationsbeleuchtung
- Seenotsignalmittel
- UKW-Funkanlage für Küsten- und Fjordtörns
Signalpistole und Seenotsignalmittel
Signalpistolen und Seenotsignalmittel sollten vor Reiseantritt gesondert geprüft werden. Norwegen ist kein EU-Mitglied, gehört aber zum EWR und hat eigene Zoll- und Waffenregelungen. Nach Angaben des norwegischen Zolls fallen bestimmte Signalgeräte beziehungsweise Seenotsignalmittel nicht unter die gleiche Genehmigungspflicht wie Waffen. Dennoch sollten Skipper die aktuellen Zoll- und Polizeivorgaben vor der Einreise prüfen und mitgeführte Signalpistolen oder Munition bei Bedarf deklarieren.
Toilettenabwässer
Das Einleiten von Abwasser ist in Binnengewässern verboten. In norwegischen Küstengewässern dürfen Toilettenabwässer grundsätzlich nicht innerhalb von 300 Metern vom Festland oder von Inseln eingeleitet werden. Für den Oslofjord gilt seit 2024 ein zusätzliches Verbot für das Einleiten von Toilettenabwässern aus Sportbooten. Boote mit Bordtoilette sollten daher über einen Fäkalientank oder eine geschlossene Toilettenlösung verfügen und Absaugstationen in Häfen nutzen.
Mehrwertsteuer und vorübergehende Einfuhr von Booten
Norwegen gehört nicht zur Europäischen Union. Wer als Tourist oder im Rahmen eines vorübergehenden Aufenthalts mit einem ausländischen Sportboot nach Norwegen einreist, darf das Boot in der Regel vorübergehend steuerfrei einführen. Voraussetzung ist, dass das Boot privat genutzt wird, nicht von Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Norwegen verwendet wird und bei der Ausreise wieder mitgeführt wird. Eine Anmeldung beim norwegischen Zoll ist in diesem Fall grundsätzlich nicht erforderlich.
Wird ein Sportboot dagegen dauerhaft nach Norwegen eingeführt, fallen 25 Prozent norwegische Mehrwertsteuer auf den Zollwert an. Zollabgaben auf Sportboote werden nicht erhoben.
Als Nachweis sollten Eigentums-, Registrierungs- (zum Beispiel den ADAC IBS) und Versicherungsunterlagen sowie Kaufvertrag oder Originalrechnung mitgeführt werden. Soll ein ausländisches Boot länger als sechs Wochen in Norwegen bleiben, ist vor der Ausreise des Eigners eine Genehmigung des norwegischen Zolls erforderlich; insgesamt kann ein ausländisches Sportboot unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwei Jahre in Norwegen genutzt und gelagert werden.
Bootsregistrierung
Ein Registrierungs- und Eigentumsnachweis sollte mitgeführt werden. Der internationale Bootschein (IBS) des ADAC wird als offizieller Registrierungsnachweis anerkannt
Sportbootführerschein
In Norwegen benötigen Personen, die am oder nach dem 1. Januar 1980 geboren wurden, einen Bootsführerschein, wenn sie ein Freizeitboot mit mehr als 25 PS Motorleistung oder mehr als 8 m Länge führen. Die norwegische Regelung gilt auch für ausländische Skipper. Befähigungsnachweise aus einem anderen EWR-Staat, also auch deutsche Sportbootführerscheine wie SBF-See, werden entsprechend ihrem jeweiligen Geltungsbereich anerkannt.
Personen, die vor dem 1. Januar 1980 geboren wurden, sind von der norwegischen Bootsführerscheinpflicht für Sportboote unter 15 m befreit. Unabhängig davon empfiehlt die norwegische Seeschifffahrtsbehörde allen Bootsführern eine entsprechende Ausbildung. Für Boote ab 15 m sowie für schnelle Sportboote können zusätzliche Befähigungsnachweise erforderlich sein
Alkohol
Für das Führen von Freizeitbooten unter 15 Metern Länge gilt in Norwegen eine Promillegrenze von 0,8 ‰. Dies gilt auch für Segelboote über 4,5 Metern Länge. Für Boote ab 15 Metern Länge sowie für Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben an Bord gilt eine strengere Grenze von 0,2 ‰.
Unabhängig von der gesetzlichen Grenze können Wetter, Kälte, Dunkelheit, starke Strömungen und anspruchsvolle Navigation bereits bei geringem Alkoholkonsum die Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Bei Unfällen kann auch unterhalb der gesetzlichen Promillegrenze eine strafrechtliche Verantwortung geprüft werden.
Versicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist für private Sportboote in Norwegen nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird jedoch dringend empfohlen, da Skipper beziehungsweise Bootseigner für verursachte Schäden haften. Bei Regatten, Charterbooten, Gastliegeplätzen oder Winterlagerung kann ein Versicherungsnachweis verlangt werden. Sinnvoll ist eine ausreichende Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Bergung, Schleppen und Umweltschäden.
Wichtig: Bei Charterbooten gelten zusätzlich die Versicherungsbedingungen des Vermieters, insbesondere zu Selbstbeteiligung, Kaution und ausgeschlossenen Schäden.
Personaldokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Norwegen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes gültiges Ausweisdokument.
Haustiere
Für Hunde, Katzen und Frettchen sind in der Regel EU-Heimtierausweis, Mikrochip und gültige Tollwutimpfung erforderlich. Für Hunde ist zusätzlich eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm vorgeschrieben, sofern keine Ausnahme greift. Einige Hunderassen dürfen nur mit besonderer Genehmigung eingeführt werden. Vor der Einreise sollten die aktuellen Vorgaben der norwegischen Lebensmittelaufsicht und des norwegischen Zolls geprüft werden
Pannenhilfe
Pannenhilfe rund um die Uhr vermittelt der ADAC Notruf in München. Hilfeleistungen sind kostenpflichtig. Für ADAC PlusMitglieder gelten die jeweiligen Leistungen gemäß Mitgliedschaft.
In Norwegen bietet unter anderem der Norges Automobil-Forbund (NAF) Pannenhilfe an. NAF nennt für Pannenhilfe aus dem Ausland die Telefonnummer +47 926 08 505.
Norges Automobil-Forbund (NAF)
Skippergata 4
Postboks 9343 Grønland
0135 Oslo
Norwegen
Tel.: +47 926 08 505
www.naf.no
Notruf
Polizei: 112
Feuerwehr: 110
Rettungsdienst: 113
Seenotrettung
Seenotfälle werden über UKW-Kanal 16 beziehungsweise DSC-Kanal 70 gemeldet. Notfälle können außerdem über die Notrufnummer 112 gemeldet werden; die zuständigen Rettungsleitstellen sind JRCC Sør-Norge und JRCC Nord-Norge.
Telefon-Landesvorwahl
+47
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer heißt in Norwegen Merverdiavgift, kurz MVA. Der reguläre Satz beträgt 25 Prozent.
Zahlungsmittel
Landeswährung ist die Norwegische Krone (NOK). Referenzkurs der EZB am 28. April 2026: 1 Euro = 10,8875 NOK; entsprechend 1 NOK rund 0,092 Euro. Zum aktuellen Kurs bei der EZB
