Tunesien
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Einreise mit dem Sportboot
Tunesien gehört weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Raum. Bei der Einreise mit dem eigenen Sportboot sind daher Zoll- und Einreiseformalitäten zu erledigen.
Sportboote aus dem Ausland müssen bei der Ankunft einen offiziellen Einreisehafen (Port of Entry) anlaufen. Dort erfolgen die Kontrollen durch Grenzpolizei, Zoll und Hafenbehörden. Erst nach Abschluss der Formalitäten dürfen Besatzung und Boot den Hafen verlassen.
Während des Aufenthalts an Bord sind folgende Dokumente mitzuführen:
- Reisepass (für alle Crewmitglieder)
- Bootsregistrierung bzw. Eigentumsnachweis, zum Beispiel den ADAC IBS
- Versicherungsnachweis
- Befähigungsnachweis des Schiffsführers
- Crewliste
- Gegebenenfalls Funkzeugnisse und Schiffsfunklizenz
Vor dem Auslaufen aus Tunesien müssen die Ausreiseformalitäten bei den zuständigen Behörden erledigt werden.
Da Hafen- und Grenzkontrollen häufiger stattfinden können als in vielen europäischen Revieren, empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation aller Ein- und Ausreisevorgänge.
Befähigungsnachweise
Für Sportboote wird ein gültiger nationaler Bootsführerschein des Flaggenstaates anerkannt. Deutsche Sportbootführerscheine werden bei vorübergehendem Aufenthalt grundsätzlich akzeptiert.
Empfohlen wird zusätzlich das Mitführen des Internationalen Zertifikats für Führer von Sportbooten (ICC) beziehungsweise des Internationalen Bootsscheins (IBS) als Registrierungsnachweis.
Der ADAC Internationale Bootsschein (IBS) kann als amtlicher Registrierungsnachweis für Sportboote genutzt werden.
UKW Funk
Wer eine UKW-Seefunkanlage betreibt, muss die hierfür erforderlichen Genehmigungen des Flaggenstaates besitzen.
An Bord sollten mitgeführt werden:
- Zuteilungsurkunde / Ship Station License (SSL)
- Passendes Funkbetriebszeugnis des Schiffsführers bzw. Funkers
- Für deutsche Skipper sind dies in der Regel das Short Range Certificate (SRC) für den Seefunk oder das Long Range Certificate (LRC).
Sicherheitsausrüstung
Für Sportboote besteht die Verpflichtung, eine den Bootsabmessungen, dem Fahrtgebiet und den Wetterbedingungen angemessene Sicherheitsausrüstung mitzuführen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Rettungswesten für alle Personen an Bord
- Rettungsmittel und Notsignale
- Feuerlöscher
- Navigationslichter
- Erste-Hilfe-Ausrüstung
- Anker und ausreichendes Ankergeschirr
Der Schiffsführer ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsausrüstung betriebsbereit und den örtlichen Anforderungen entsprechend vorhanden ist.
Eine sinnvolle, auf Bootsgröße und Fahrtgebiet abgestimmte Sicherheitsausrüstung dient der Sicherheit der gesamten Besatzung. Orientierung bietet die Übersicht „Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten“.
Versicherung
Für ausländische Sportboote wird dringend empfohlen, eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme mitzuführen. Manche Marinas können bei der Vergabe eines Liegeplatzes einen entsprechenden Versicherungsnachweis verlangen. Der ADAC bietet ensprechende Versicherungen an.
Mehrwertsteuer- und Eigentumsnachweis
Da Tunesien kein EU-Mitgliedstaat ist, sollten Eigner von Sportbooten jederzeit Unterlagen über Eigentum und steuerlichen Status des Bootes mitführen.
Empfohlen werden insbesondere:
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis über die Entrichtung der Mehrwertsteuer innerhalb der EU (soweit vorhanden)
- Registrierungsurkunde
Bei Kontrollen durch Zoll- oder Hafenbehörden können entsprechende Nachweise verlangt werden.
Vorübergehende Einfuhr von Sportbooten
Privat genutzte Sportboote können grundsätzlich vorübergehend nach Tunesien eingeführt werden. Die Einfuhr erfolgt zollrechtlich befristet. Die von den Behörden gewährte Aufenthaltsdauer sollte beachtet werden. Bei längeren Aufenthalten können zusätzliche Zollformalitäten erforderlich werden.
Es empfiehlt sich, die bei der Einreise ausgestellten Zollunterlagen sorgfältig aufzubewahren und bei der Ausreise vorzulegen.
Naturschutz und Umwelt
In ausgewiesenen Schutzgebieten, Nationalparks und Meeresschutzgebieten können besondere Vorschriften gelten. Dies betrifft insbesondere:
- Ankerverbote in geschützten Bereichen
- Einschränkungen für Fischerei und Tauchen
- Schutz von Seegraswiesen und sensiblen Lebensräumen
- Den Anweisungen der Hafen- und Naturschutzbehörden ist Folge zu leisten.
Alkohol
Tunesien ist ein muslimisch geprägtes Land. Der Konsum von Alkohol an Bord ist grundsätzlich nicht verboten. In Häfen, Marinas und in der Öffentlichkeit sollten jedoch die örtlichen Gepflogenheiten respektiert werden.
Wichtiger Hinweis
Gesetze, Einreise- und Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Vor Reiseantritt empfiehlt es sich, die aktuellen Informationen der tunesischen Behörden, der zuständigen Botschaften sowie der jeweiligen Hafenbehörden einzuholen. Infos dazu auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

