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Die meistgestellten Fragen zur Bootsregistrierung

Jedes Jahr in der Hochsaison ist eine besonders hohe Nachfrage bei Bootsregistrierungen zu verzeichnen. Um auch dann alle Anträge auf Ausstellung des Internationalen Bootsscheins (IBS) schnell und reibungslos bearbeiten zu können, haben wir die meistgestellten Fragen beantwortet und wiederkehrende Fehler im Antrag beleuchtet.

Bitte beachten Sie zusätzlich unsere Ausfüllhilfe für den Internationalen Bootsschein (IBS)

Frage 1: Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung des IBS?

Für die Ausstellung des Internationalen Bootsscheins benötigen wir:

  • Vollständig ausgefüllten Online-Antrag - Vorteil mit ADAC Login: Ihre Daten werden im Online-Antrag übernommen
  • Upload Personalausweis- oder Reisepasskopie aller Eigner (bei ausländischen Staatsbürgern zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung in Deutschland)
  • Bei Nummernübernahme eines bereits registrierten ADAC Kennzeichens:
    • Kopie des Kaufvertrages, der auf den Antragsteller und den hier gemeldeten Registrierungsinhaber lautet.
    • zuletzt ausgestellter Bootsschein des Vorbesitzers ungültig machen und als Foto im Antrag hochladen / per E-Mail zusenden
  • Optional: Fotos der Motorplakette, der Baunummernplakette oder der Konformitätserklärung sowie Fotos des Bootes - Dies minimiert Rückfragen deutlich und stellt sicher, dass Sie immer die richtigen Nummern in Ihrem Bootsschein bei Kontrollen vorzeigen können.

Frage 2: Was trage ich unter dem Punkt "Heimathafen" ein?

Die Angabe des Heimathafens kann folgende sein:

  • Der Ort, an dem das Boot regelmäßig liegt, also der feste Liegeplatz, Verein etc.
  • Bei Trailerbooten kann auch der Wohnort als Heimathafen angegeben werden.
  • Falls kein fester Liegeplatz vorhanden, kann auch der Ort der Registrierung, also im Falle des ADAC München, eingetragen werden.

Frage 3: Wie lange ist der IBS gültig?

  • Für Boote in Deutschland ist der Internationale Bootsschein unbegrenzt gültig.
  • Für Boote, die sich im Ausland befinden, beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.

Frage 4: Wie funktioniert die automatische Verlängerung?

  • Die automatische Verlängerung alle zwei Jahre kann beim Neuantrag mit abgeschlossen oder nachträglich beantragt werden.
  • Circa acht Wochen vor Ablauf der Gültigkeit senden wir dem Inhaber des IBS eine Erinnerung, damit rechtzeitig vor der Ausstellung des neuen IBS etwaige Änderungen angegeben werden können, wie zum Beispiel neuer Motor, neuer Heimathafen, neues Beiboot etc.
  • Die automatische Verlängerung ist ausschließlich in Verbindung mit dem Lastschriftverfahren möglich.
  • Sie erhalten den Bootsschein dann ca. 2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit per Post zugesendet.

Frage 5: Gilt der IBS auch für Jetskis/Jetsurfboards?

  • Außerhalb Deutschlands können Jetskis und Jetsurfboards auch mit dem IBS gefahren werden.
  • Innerhalb Deutschlands benötigen Sie ein amtliches Kennzeichen des WSA.

Frage 6: Wo finde ich die erforderliche Motor-, Antriebs- und Rumpfnummer?

  • Die Rumpfnummer (HIN, CIN oder VIN) ist häufig unterschiedlich angebracht. Meistens befindet sich sich am Heckspiegel, am seitlichen Heck, im Cockpit achtern oder auch seitlich am Bug. Sie ist entweder auf einem angebrachten Metallschild vermerkt oder in das GFK eingestanzt. Die Stanzungen befinden sich meistens achtern.
  • Bei Kleinkreuzern befindet sich die Nummer auch teilweise im Niedergang oder im Innenraum.
  • Letzlich hilft es nur, das Boot nach einer entsprechenden Nummer abzusuchen. Notfalls kann ihnen die Bauwerft auch Auskunft geben oder Sie laden eine Kopie Ihrer Konformitätserklärung hoch.

Frage 7: Wo finde ich die erforderliche Motornummer?

  • Die Motornummern befinden sich in der Regel auf einem feuerfesten Metallschild auf dem Motor.
  • Letzlich hilft es nur, das Boot nach einer entsprechenden Nummer abzusuchen. Wichtig ist, auch bei einem Diebstahl oder bei Kontrollen, dass die vollständige individuelle Nummer Ihres Motors im Internationalen Bootsschein angegeben ist.
  • Die Antriebs- auch Transomnummer finden Sie auf der Transomplatte, die dass Bindeglied zwischen Motor und Antrieb darstellt und ausschließlich bei Z-Antrieben verbaut wird. Die Transomnummer ist von außen sichtbar in der der Transomplatte eingeschlagen.

Frage 8: Wer kann überhaupt einen IBS beantragen?

  • Berechtigt zur Beantragung eines IBS ist jeder Eigner, der entweder eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder seinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet hat. Inm letzten Fall ist eine Kopie der amtlichen Meldebestätigung mit einzureichen. Ein Aufenthaltstitel reicht hierfür nicht aus.
  • Bei Eignergemeinschaften können bis zu sechs Eigentümer in den Internationalen Bootsschein eingetragen werden. Der Eigner, den Sie im Online-Antrag als "Eigner 1" eintragen, ist unser Ansprechpartner und Bevollmächtigter für die Registrierung.

Frage 9: Was bedeutet "Terminierung"?

  • Die Terminierung ist eine gewünschte spätere Ausstellung zu einem Wunschtermin. Wir bieten Bootseigner damit die Möglichkeit, das Boot bereits vor der Saison ohne Druck und Zeitnot zu einem Datum der Wahl neu registrieren zu lassen.
  • Die Gültigkeit des IBS beginnt mit dem Tag seiner Ausstellung. Die internationale Gültigkeit beträgt 2 Jahre ab Ausstellung.
  • Bei gewünschter Terminausstellung muss der vollständige Antrag spätestens 21 Tage vor dem gewünschten Ausstellungsdatum vorliegen.

 

Alle weiteren Informationen und Formulare finden Sie hier.

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