Zurück

Neue Bootsregeln am Gardasee: Das müssen Bootsfahrer ab 2027 wissen

Am Gardasee müssen Bootsfahrer ab 2027 neue Regeln beachten. Foto: © Pixabay

09.07.2026

Ab 2027 gelten am Gardasee neue Vorschriften für Boote aus fremden Gewässern. Erfahren Alles über Sanifizierungspflicht, Nachweise, Bußgelder und Inkrafttreten der Regelung.

Der Gardasee erhält neue Vorschriften für Boote, die aus anderen Gewässern an den See gebracht werden. Hintergrund ist der Schutz des Ökosystems vor invasiven Tier- und Pflanzenarten wie der Quagga-Muschel, die sich über Bootsrümpfe und Antriebseinheiten verbreiten können. Die Regionen Lombardei, Venetien und Trentino haben hierzu entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen.

 

Sanifizierungspflicht für Boote aus fremden Gewässern

Künftig müssen Boote, die von einem anderen See, Fluss oder Küstenrevier an den Gardasee verbracht werden, vor dem Zuwasserlassen gereinigt bzw. saniert werden. Die Vorschriften betreffen insbesondere den Unterwasserbereich des Rumpfes sowie die Antriebseinheit. Ziel ist es, das Einschleppen invasiver Arten zu verhindern und die Artenvielfalt des größten italienischen Sees zu schützen.

Betroffen sind grundsätzlich Freizeit- und Sportboote, die zuvor in anderen Gewässern eingesetzt wurden. Für dauerhaft am Gardasee stationierte Boote gilt die Regelung nach aktuellem Stand nicht.

 

Keine bekannte Ausnahme nach Bootsgröße

In den bislang veröffentlichten Gesetzestexten findet sich keine Ausnahme für bestimmte Bootslängen. Damit spricht vieles dafür, dass die Regelung unabhängig von der Bootsgröße gilt – vom kleinen Trailerboot über Schlauchboote bis hin zu größeren Motor- und Segelyachten. Maßgeblich ist nicht die Länge des Bootes, sondern die Tatsache, dass es aus einem anderen Gewässer an den Gardasee gebracht wird.

 

Nachweis und Kennzeichnung vorgesehen

Die neuen Vorschriften sehen ein System zur Dokumentation der durchgeführten Sanifizierung vor. Geplant sind:

  • zertifizierte Sanifizierungsverfahren
  • ein offizieller Nachweis über die Durchführung
  • eine Kennzeichnung beziehungsweise Vignette
  • Kontrollen durch die zuständigen Behörden

 

Die konkreten Ausführungsbestimmungen, zugelassenen Reinigungsstellen und Gebühren werden derzeit noch vorbereitet.

 

Wann treten die neuen Regeln in Kraft?

Die gesetzlichen Grundlagen wurden bereits beschlossen. In Venetien wurde das entsprechende Gesetz als Legge Regionale Nr. 6 vom 5. Mai 2026 veröffentlicht. Die Regelungen sollen jedoch erst wirksam werden, nachdem in allen drei Gardasee-Regionen die entsprechenden Vorschriften umgesetzt wurden.

Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Sanifizierungspflicht zum Jahreswechsel 2026/2027 greift. Mehrere offizielle und regionale Quellen nennen den 31. Dezember 2026 beziehungsweise den Beginn der Saison 2027 als praktischen Startzeitpunkt.

 

Welche Gewässer sind betroffen?

Für deutsche Bootsfahrer ist die Regelung insbesondere relevant, wenn Boote beispielsweise vom

  • Bodensee
  • Chiemsee
  • Starnberger See
  • Ammersee
  • Comer See
  • Iseosee

 

oder anderen Seen an den Gardasee transportiert werden. In diesen Fällen wird voraussichtlich ein gültiger Sanifizierungsnachweis erforderlich sein.

 

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Wer die Vorschriften missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die veröffentlichten Gesetzestexte sehen Bußgelder von 414 bis 2.066 Euro vor.

 

Fazit für Gardasee-Besucher

Wer sein Boot regelmäßig zwischen verschiedenen Revieren bewegt, sollte sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen. Nach aktuellem Stand wird ab 2027 für Boote aus fremden Gewässern eine dokumentierte Sanifizierung vor dem Einsetzen in den Gardasee erforderlich sein. Die Regelung dient dem Schutz des empfindlichen Ökosystems und soll die weitere Ausbreitung invasiver Arten verhindern. Gleichzeitig müssen Bootsfahrer künftig mit Nachweispflichten, Kontrollen und möglichen Bußgeldern rechnen.

 

Sanifizierungspflicht auch an anderen Seen im Gespräch

Der Gardasee ist nicht der einzige See, der mit einer Bootsmelde- und Reinigungspflicht der Ausbreitung von invasiven Arten entgegenwirken möchte. Auch am Bodensee ist die Einführung einer solchen Pflicht seit geraumer Zeit im Gespräch. In der Schweiz ist die Reinigung eines Bootes bei Gewässerwechsel bereits in mehreren Kantonen verpflichtend. 

Das könnte Sie auch interessieren