Gardasee
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Skipper am Gardasee
Aktuelles:
Während der Hauptsaison ist auf dem Gardasee mit verstärkten Kontrollen auf dem Wasser zu rechnen. Insbesondere Geschwindigkeitsverstöße sowie Alkohol am Steuer werden konsequent geahndet und können mit empfindlichen Bußgeldern verbunden sein.
Allgemeine Regelungen für Skipper am Gardasee
Alle vorgeschriebenen Borddokumente sind mitzuführen und auf Verlangen im Original vorzulegen. Dazu zählen insbesondere der Sportbootführerschein, der Bootsregistrierungsnachweis (z. B. Internationaler Bootsschein) sowie ein gültiger Versicherungsnachweis.
Für Motorboote gilt im nördlichen Teil des Gardasees ein grundsätzliches Fahrverbot. Die Grenze verläuft etwa zwischen Corno di Reamol (Westufer nördlich von Limone) und der Galleria del Confine (Ostufer nördlich von Malcesine). Ausnahmen bestehen ausschließlich für das unmittelbare Ein- und Auslaufen in Häfen sowie in begründeten Fällen, etwa bei fehlendem Wind.
- Segelboote mit einer Länge von mehr als 6 Metern müssen beim Ein- und Auslaufen von Häfen unter Motor fahren.
- Wasserfahrzeuge untereinander müssen einen Mindestabstand von 100 m einhalten
- Zu Fahrzeugen des öffentlichen Linienverkehrs sowie zu Einheiten der Berufsfischerei ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten; diese Fahrzeuge dürfen in ihrem Kurs nicht behindert werden.
- Auf dem Gardasee gelten Lärmschutzbestimmungen. Übermäßige Geräuschentwicklung kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Welche Schifffahrtsverbote und Höchstgeschwindigkeiten gelten für Sportboote am Gardasee?
Schifffahrtsverbote gelten für
- abgegrenzte Badezonen
- Schilfgebiete
- ausgewiesene Zonen von archäologischer oder naturkundlicher Bedeutung einschließlich eines Schutzstreifens um diese Bereiche.
Höchstgeschwindigkeiten:
- 20 Knoten bei Tag (Ausnahme: Im Golf von Salò, im Abschnitt zwischen der Mündung des Baches Barbarano und Punta del Corno, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit tagsüber 15 Knoten)
- 5 Knoten bei Nacht
- 3 Knoten beim Ein- und Auslaufen in Häfen.
In einzelnen Bereichen können abweichende Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten; entsprechende Beschilderungen sind zu beachten.
Welche Schutzzonen der Uferstreifen gibt es am Gardasee?
-
Motorboote müssen in der Regel einen Mindestabstand von 300 Metern zum Ufer einhalten. Innerhalb dieses Bereichs sind ausschließlich Segel-, Ruder- und muskelbetriebene Fahrzeuge sowie Segelbretter zugelassen.
-
Innerhalb von 300 m vom Ufer sind nur Segel-, Ruder- und Tretboote und Surfbretter auf dem Gardasee erlaubt
-
Das Queren der Uferzone ist Motorbooten nur zum An- und Ablegen gestattet. Dabei ist die Zone auf dem kürzesten Weg, möglichst senkrecht zur Küste und mit einer Geschwindigkeit von höchstens 3 Knoten zu durchfahren.
-
In bestimmten Bereichen – unter anderem in den Buchten von Salò und Romantica, im Bereich der Isola del Garda sowie an der Landzunge von Sirmione (Punta Grotte) – kann der Mindestabstand auf 150 Meter reduziert sein.
Darf ich auf dem Gardasee Wasserski & JetSki fahren?
Wasserski
- Wasserskifahren ist von 8-20 Uhr bei guter Sicht und ruhiger See erlaubt (Beachte Fahrverbote unten)
- Eine Entfernung von mindestens 500 m vom Ufer ist einzuhalten
- An Bord des Wasserskizugbootes ist neben dem Fahrer eine geeignete Begleitperson zum Ausschauhalten vorgeschrieben, weitere Personen dürfen sich nicht auf dem Boot aufhalten
- Es dürfen nicht mehr als zwei Wasserskifahrer gleichzeitig gezogen werden
- Beim Wasserskifahren beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 Knoten
- Das Wasserskizugboot muss mit einem Rückspiegel ausgestattet sein
JetSki
Für Jetskis gelten in Italien besondere Vorschriften. In der Regel sind hierfür Volljährigkeit und ein entsprechender Sportbootführerschein erforderlich. Zudem können örtliche und saisonale Einschränkungen bestehen. Es wird empfohlen, sich vor der Nutzung bei den zuständigen Behörden über die jeweils geltenden Bestimmungen zu informieren.
Fahrverbote
Folgende Reviere sind vom 01.Mai - 31.Oktober zur Befahrung mit Wasserski, Jetski, motorisierten Surfbrettern oder ähnlichen Wassersportgeräten verboten:
- Bucht von Salo
- San Felice del Benaco
Es ist laufend mit einer Erweiterung der Befahrungsverbote zu rechnen, so dass deshalb dringend empfohlen wird, sich mit den Behörden vor Ort in Verbindung zu setzen vor der Benutzung der oben genannten Sportgeräte.
Bitte beachten: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keinen JetSki fahren! Es werden nicht unerhebliche Geldbußen verhängt.
Certificato (Ausrüstungsnachweis für deutsche Boote)
Für italienische Binnengewässer wie den Gardasee kann von Inhabern eines gültigen Internationalen Bootsscheins (IBS) ein sogenanntes „Certificato“ zum Beispiel über den ADAC ausgestellt werden.
Das Dokument bestätigt, dass sich eine definierte Mindestausrüstung an Bord befindet, die von den in Italien grundsätzlich vorgeschriebenen, teilweise umfangreicheren Ausrüstungsvorschriften abweicht.
Das Certificato ist kein Bestandteil der italienischen Gesetzgebung. Nach derzeitiger Praxis wird es auf dem Gardasee von den zuständigen Behörden, insbesondere der Guardia Costiera, in vielen Fällen als ausreichender Nachweis anerkannt. Eine rechtlich verbindliche Gleichstellung mit den italienischen Vorschriften besteht jedoch nicht.
Es wird empfohlen, das Certificato in Verbindung mit dem IBS mitzuführen und sich vor Fahrtantritt über den aktuellen Stand bei den zuständigen Behörden zu informieren.











