Schweiz
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für die Schweiz
Sicherheitsausrüstung
An Bord jedes Schiffes ist folgende Sicherheitsausrüstung mitzuführen:
- Ohnmachtssichere Rettungsweste für jede Person an Bord
- Schwimmkörper mit Wurfleine
- Paddel oder Riemen
- Anker mit Leine oder Kette
- Festmacherleinen
- Feuerlöscher
- Lenzeinrichtungen
- Bootshaken
- Kompass
- Werkzeugsatz
- Verbandskasten
- Mundsignalhorn
- rote Notflagge
- Notlaterne als Rundumlicht
Alle Fahrzeuge mit Koch- bzw. Heizeinrichtung oder Innenbordmotor über 4,4 kW bzw. Außenbordmotor über 7,4 kW müssen mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein. Fahrzeuge mit Koch- und/oder Sanitäreinrichtungen benötigen die erforderlichen Behälter für die Aufnahme von Fäkalien, Abwässern oder Abfällen.
Versicherung
Für alle Boote mit Motor und alle Segelboote über 15 qm Segelfläche ist eine Wassersport-Haftpflichtversicherung erforderlich. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungspremie.
Personaldokumente
Personalausweis oder Reisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Schiffspapiere
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt, entbindet aber nicht von der Untersuchungs- und Zulassungspflicht. Bodenseeschifferpatent zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW (6 PS) übersteigt, sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 qm Segelfläche notwendig.
Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.
Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung








