Schweiz

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Die malerischen Seen, häufig von Bergen umgeben, locken viele Bootsportler in die Schweiz. Der Bodensee hat dabei eine große Bedeutung im Bereich der Freizeitschifffahrt.

Das Befahren der Schweizer Flüsse, Seen und Kanäle ist durch die "Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern" geregelt. Die einzelnen Schifffahrtsverwaltungen können jedoch abweichende Bestimmungen, die auf kantonalem oder internationalem Recht beruhen, erlassen.

Der Rhein

Der Rhein unterhalb von Stein am Rhein sollte aufgrund der zahlreichen gefährlichen Riffe und der starken Strömung nur von erfahrenen Schiffsführern befahren werden.

Der Bodensee

Auf dem Bodensee einschließlich Untersee sowie auf dem Rhein bis Schaffhausen gilt die von den Anliegerstaaten gemeinsam beschlossene Bodenseeschifffahrtsordnung. Alle Wasserfahrzeuge, mit Ausnahme von Fahrzeugen ohne Maschinenantrieb und einer Länge von weniger als 2,50 m, sind kennzeichnungspflichtig. Zum Befahren des Bodensees ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie A oder D erforderlich. Inhaber der Sportbootführerscheine Binnen oder See können einmal pro Jahr für einen Monat am Stück ein Ferienpatent beantragen. Für weitere Informationen zu Führer- und Funkscheinen hat der ADAC eine Informationsbroschüre erarbeitet.

Marinas in diesem Revier

Marina
Bojenfeld
Ankerplatz
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Marina

Sportboothafen Seegarten

In der ehemaligen Kornschütte des Augustinerstifts Kreuzlingen, nahe der Seeburg, ist das Seemuseum untergebracht. Es thematisiert den Bodensee, seine Schifffahrt und Fischerei sowie die lokale Umgebung. Sternegucker sollten sich das Planetarium nicht entgehen lassen. Auf Schloss Girsberg finden sich das Puppenmuseum sowie das Graf-Zeppelin-Gedenkzimmer. Das See-Burgtheater wartet jeden Sommer mit interessanten Vorstellungen auf.
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Marina

Marina Rheinhof

Wie viele andere berühmte Bauten in Europa und Japan ist die Markthalle in Altenrhein ein eindrückliches Beispiel für die ungewöhnlichen Architektur-Konzepte Friedensreich Hundertwassers. Vergoldete Zwiebeltürme, leuchtende Farben, geschwungene Linien, ungleiche Fenster, unebene Böden, bunte Keramiksäulen, schattige Wandelgänge und begrünte Dachflächen sind die architektonischen Merkmale des international renommierten Künstlers. In seiner Bauweise wollte er alle Gleichmacherei, Sterilität und Anonymität ausschalten.
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Marina

Hafen Arbon

Die Altstadt Arbons mit ihren mannigfaltig verwinkelten Gassen hält einiges an mittelalterlicher Geschichte parat. Über diese informiert auch das Historische Museum, das im herrschaftlichen Schloss Arbon untergebracht ist. Fast 1000 Jahre alt ist die freskengeschmückte Galluskapelle neben der Pfarrkirche. An ihrem Eingang ist ein Stein zu bewundern, in den sich die Fußspuren des Hl. Gallus gedrückt haben sollen. Das ehemalige Rathaus ist für seine eigenwillige Architektur bekannt: Sein Dachstock bildet durch Überhängen eine Art Krone.
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Marina

Gemeindehafen Romanshorn

Ältestes Gebäude am Hafen von Romanshorn ist das Zollhaus aus dem Jahre 1852. Sehenswert sind auch das Oberschulhaus, ein prachtvolles klassizistisches Schulhaus (1880) und die alten Fischerhäuser. Die Jakobsleiter, eine Freiplastik aus Aluminiumguss, sowie der Asco-Brunnen mit seinen Wasserspielen regen die künstlerische Phantasie an. Sehenswerte Sakralbauten sind die Pfarrkirche Johannes des Täufers sowie die Alte Kirche mit dem Wacht- und Wehrturm aus dem 15. Jh.
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Wissenswertes

Regeln und Bestimmungen für die Schweiz

Sicherheitsausrüstung

An Bord jedes Schiffes ist folgende Sicherheitsausrüstung mitzuführen:

  • Ohnmachtssichere Rettungsweste für jede Person an Bord
  • Schwimmkörper mit Wurfleine
  • Paddel oder Riemen
  • Anker mit Leine oder Kette
  • Festmacherleinen
  • Feuerlöscher
  • Lenzeinrichtungen
  • Bootshaken
  • Kompass
  • Werkzeugsatz
  • Verbandskasten
  • Mundsignalhorn
  • rote Notflagge
  • Notlaterne als Rundumlicht

Alle Fahrzeuge mit Koch- bzw. Heizeinrichtung oder Innenbordmotor über 4,4 kW bzw. Außenbordmotor über 7,4 kW müssen mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein. Fahrzeuge mit Koch- und/oder Sanitäreinrichtungen benötigen die erforderlichen Behälter für die Aufnahme von Fäkalien, Abwässern oder Abfällen.

Versicherung

Für alle Boote mit Motor und alle Segelboote über 15 qm Segelfläche ist eine Wassersport-Haftpflichtversicherung erforderlich. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungspremie.

Personaldokumente

Personalausweis oder Reisepass.

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument.

Schiffspapiere

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt, entbindet aber nicht von der Untersuchungs- und Zulassungspflicht. Bodenseeschifferpatent zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW (6 PS) übersteigt, sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 qm Segelfläche notwendig.

Kfz-Papiere

Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.

Haustiere

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung