Schweiz

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Die malerischen Seen, häufig von Bergen umgeben, locken viele Bootsportler in die Schweiz. Der Bodensee hat dabei eine große Bedeutung im Bereich der Freizeitschifffahrt. Daneben zählen auch der Genfersee, der Vierwaldstättersee, der Zürichsee, der Lago Maggiore und der Luganersee zu den Wassersportrevieren des Landes. Viele dieser Seen liegen in eindrucksvoller Alpenkulisse und bieten gute Voraussetzungen für Segler, Motorbootfahrer und Wassersportler. Auch die großen Flüsse wie Rhein, Aare oder Rhone werden abschnittsweise von Sportbooten genutzt, wobei Strömung, wechselnde Wasserstände und lokale Vorschriften besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Das Befahren der Schweizer Flüsse, Seen und Kanäle ist durch die „Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern“ geregelt. Die einzelnen Schifffahrtsverwaltungen können jedoch abweichende Bestimmungen erlassen, die auf kantonalem oder internationalem Recht beruhen. Vor allem auf Grenzgewässern gelten teilweise besondere internationale Regelungen.

 

Der Rhein


Der Rhein unterhalb von Stein am Rhein sollte aufgrund der zahlreichen gefährlichen Riffe und der starken Strömung nur von erfahrenen Schiffsführern befahren werden. Auch auf weiteren Rheinabschnitten können starke Strömungen, Berufsschifffahrt und wechselnde Wasserstände die Navigation erschweren. Zwischen Basel und der deutschen Grenze wird der Rhein intensiv von der Berufsschifffahrt genutzt.

Der Bodensee


Auf dem Bodensee einschließlich Untersee sowie auf dem Rhein bis Schaffhausen gilt die von den Anliegerstaaten gemeinsam beschlossene Bodenseeschifffahrtsordnung. Alle Wasserfahrzeuge – mit Ausnahme von Fahrzeugen ohne Maschinenantrieb und einer Länge von weniger als 2,50 m – sind kennzeichnungspflichtig. Zum Befahren des Bodensees ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie A oder D erforderlich. Inhaber der deutschen Sportbootführerscheine Binnen oder See können einmal pro Jahr für einen Monat am Stück ein Ferienpatent beantragen.

Der Genfersee


Der Genfersee ist das größte Binnengewässer Westeuropas und wird gemeinsam von der Schweiz und Frankreich genutzt. Besonders die Regionen um Lausanne, Montreux und Genf gelten als bedeutende Wassersportzentren. Durch thermische Winde können sich innerhalb kurzer Zeit anspruchsvolle Bedingungen entwickeln. Für die Schifffahrt gelten besondere schweizerisch-französische Vorschriften.

Der Vierwaldstättersee


Der Vierwaldstättersee gilt mit seinen fjordartigen Armen und den umliegenden Bergen als eines der landschaftlich eindrucksvollsten Reviere der Schweiz. Aufgrund der komplexen Topografie treten häufig starke Fallwinde und rasch wechselnde Wetterbedingungen auf. Besonders Segler schätzen das Revier wegen seiner anspruchsvollen Windverhältnisse.

Der Zürichsee


Der Zürichsee ist ein beliebtes Naherholungs- und Wassersportgebiet mit zahlreichen Yachthäfen, Segelschulen und Liegeplätzen. Im Sommer herrscht reger Freizeitverkehr. In Teilbereichen bestehen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Schutzzonen.

Der Lago Maggiore und der Luganersee


Die im Tessin gelegenen Seen Lago Maggiore und Luganersee verbinden alpines Panorama mit mediterranem Klima. Beide Gewässer liegen teilweise auf italienischem Staatsgebiet, weshalb grenzüberschreitende Vorschriften zu beachten sind. Vor allem auf dem Lago Maggiore können plötzliche Wetterumschwünge mit starken Winden auftreten.

Weitere Reviere


Auch der Neuenburgersee, der Bielersee, der Murtensee sowie der Thuner- und Brienzersee sind beliebte Wassersportreviere. Während die Jurarandseen eher für gemütliche Törns und Wassersport genutzt werden, bieten die Alpenrandseen mit ihren thermischen Windsystemen teils anspruchsvolle Bedingungen. In vielen Regionen bestehen Natur- und Vogelschutzgebiete, in denen besondere Fahr- und Ankerregeln gelten.

 

Marinas in diesem Revier

Marina
Bojenfeld
Ankerplatz
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Marina

Sportboothafen Seegarten

In der ehemaligen Kornschütte des Augustinerstifts Kreuzlingen, nahe der Seeburg, ist das Seemuseum untergebracht. Es thematisiert den Bodensee, seine Schifffahrt und Fischerei sowie die lokale Umgebung. Sternegucker sollten sich das Planetarium nicht entgehen lassen. Auf Schloss Girsberg finden sich das Puppenmuseum sowie das Graf-Zeppelin-Gedenkzimmer. Das See-Burgtheater wartet jeden Sommer mit interessanten Vorstellungen auf.
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Marina

Marina Rheinhof

Wie viele andere berühmte Bauten in Europa und Japan ist die Markthalle in Altenrhein ein eindrückliches Beispiel für die ungewöhnlichen Architektur-Konzepte Friedensreich Hundertwassers. Vergoldete Zwiebeltürme, leuchtende Farben, geschwungene Linien, ungleiche Fenster, unebene Böden, bunte Keramiksäulen, schattige Wandelgänge und begrünte Dachflächen sind die architektonischen Merkmale des international renommierten Künstlers. In seiner Bauweise wollte er alle Gleichmacherei, Sterilität und Anonymität ausschalten.
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Marina

Hafen Arbon

Die Altstadt Arbons mit ihren mannigfaltig verwinkelten Gassen hält einiges an mittelalterlicher Geschichte parat. Über diese informiert auch das Historische Museum, das im herrschaftlichen Schloss Arbon untergebracht ist. Fast 1000 Jahre alt ist die freskengeschmückte Galluskapelle neben der Pfarrkirche. An ihrem Eingang ist ein Stein zu bewundern, in den sich die Fußspuren des Hl. Gallus gedrückt haben sollen. Das ehemalige Rathaus ist für seine eigenwillige Architektur bekannt: Sein Dachstock bildet durch Überhängen eine Art Krone.
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Marina

Gemeindehafen Romanshorn

Ältestes Gebäude am Hafen von Romanshorn ist das Zollhaus aus dem Jahre 1852. Sehenswert sind auch das Oberschulhaus, ein prachtvolles klassizistisches Schulhaus (1880) und die alten Fischerhäuser. Die Jakobsleiter, eine Freiplastik aus Aluminiumguss, sowie der Asco-Brunnen mit seinen Wasserspielen regen die künstlerische Phantasie an. Sehenswerte Sakralbauten sind die Pfarrkirche Johannes des Täufers sowie die Alte Kirche mit dem Wacht- und Wehrturm aus dem 15. Jh.
Marina

Autorità di Bacino Lacuale Ceresio, Piano e Ghirla

Seenverwaltung für die Gewässer Luganer See (Lago Ceresio), Lago di Piano, Lago di Ghirla. Ausstellungsbehörde für die temporären Kennzeichen. Hier wird der Antrag auf Eintragung in das Schiffsregister für Sportboote eingereicht, die auf italienischen und schweizerischen Gewässern des Luganer See  verkehren.
Marina

Porto TCS Muzzano

Eine Hafenanalge, die vom Schweizer Automobilclub TCS betrieben wird
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Wissenswertes

Regeln und Bestimmungen für die Schweiz

Sicherheitsausrüstung

Die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung richtet sich in der Schweiz nach der Binnenschifffahrtsverordnung sowie nach Bootstyp, Antrieb und Einsatzgebiet. Zusätzlich können kantonale Vorschriften gelten. Für den Bodensee gelten die besonderen Bestimmungen der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung.

Für Sport- und Vergnügungsschiffe ist die vorgeschriebene Mindestausrüstung mitzuführen. Dazu gehören je nach Fahrzeug insbesondere:

geeignete Rettungsmittel für alle Personen an Bord 

  • Anker mit Leine oder Kette 
  • Festmacherleinen 
  • Bootshaken
  • Paddel oder Riemen
  • Signalhorn
  • rote Notflagge
  • Lenzeinrichtung sowie Werkzeug und Verbandsmaterial
  • Für Kinder sind passende Rettungswesten vorgeschrieben

Alle Fahrzeuge mit Koch- bzw. Heizeinrichtung oder Innenbordmotor über 4,4 kW bzw. Außenbordmotor über 7,4 kW müssen mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein. Fahrzeuge mit Koch- und/oder Sanitäreinrichtungen benötigen die erforderlichen Behälter für die Aufnahme von Fäkalien, Abwässern oder Abfällen.

Versicherung

Für Motorboote und Segelboote mit mehr als 15 qm Segelfläche ist in der Schweiz eine Wassersport-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Der Versicherungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung des Bootes.

Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins IBS vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

Personaldokumente

Für die Einreise in die Schweiz benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes gültiges Ausweisdokument.

Schiffspapiere und Bootsführerscheine

Für Motorschiffe mit mehr als 6 kW Antriebsleistung ist auf Schweizer Gewässern ein Schiffsführerausweis der Kategorie A erforderlich. Für Segelschiffe mit mehr als 15 qm Segelfläche ist der Schiffsführerausweis der Kategorie D vorgeschrieben.

Amtliche ausländische Sportbootführerscheine (zum Beispiel der deutsche SBF)  werden bei vorübergehendem Aufenthalt anerkannt, sofern sie für die entsprechende Bootskategorie gültig sind. Internationale Zertifikate nach ECE-Resolution Nr. 40 werden ebenfalls anerkannt.

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Auf dem Bodensee gelten abweichende Bestimmungen. Dort ist das Bodenseeschifferpatent für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW sowie für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 qm Segelfläche erforderlich. Für Inhaber ausländischer Führerscheine besteht die Möglichkeit eines zeitlich befristeten Ferienpatents.

Funk und Funkzeugnisse

Auf Schweizer Seen und Flüssen (insb. Rhein) gelten die Regeln des Binnenschifffahrtsfunk. Erforderlich ist ein UKW-Sprechfunkausweis (UBI). Die Schweiz erkennt ausländische Funkzulassungen und Funkzeugnisse im Rahmen internationaler Regelungen grundsätzlich an.

Boote unter deutscher Flagge benötien eine Frequenzzuteilungsurkunde/Ship Station Licence der Bundesnetzagentur (im Original).

Zoll- und Einfuhrbestimmungen für Sportboote

Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Bei der Einreise mit einem Boot sind daher die Zoll- und Einfuhrbestimmungen zu beachten.

Vorübergehende Einfuhr
Sportboote, die in einem EU-Staat ordnungsgemäß versteuert und dort zugelassen sind, können von ausländischen Eigentümern in der Regel vorübergehend und abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden. Das Boot darf während des vorübergehenden Aufenthalts grundsätzlich nicht an in der Schweiz wohnhafte Personen überlassen werden.

Eigentums- und Mehrwertsteuernachweis
Es empfiehlt sich, folgende Unterlagen mitzuführen:

  • amtlicher Registriernachweis, z. B. Internationaler Bootsschein (IBS) vom ADAC
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer im EU-Raum
  • Versicherungsnachweis
  • Personaldokumente des Eigners

Als Mehrwertsteuernachweis werden beispielsweise Originalrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer oder Zollunterlagen anerkannt. Fehlende Nachweise können zu Problemen bei Kontrollen oder bei einer späteren Wiedereinfuhr in die EU führen.

CE-Kennzeichnung
Für Sportboote, die dauerhaft in die Schweiz eingeführt oder dort erstmals in Verkehr gebracht werden, können Vorschriften zur technischen Zulassung und CE-Konformität gelten. Dies betrifft insbesondere neuere Boote und importierte Wasserfahrzeuge.

Trailer und Ausrüstung
Trailer gelten zollrechtlich als eigenständige Fahrzeuge. Bei der Einreise sind daher auch Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls Versicherungsnachweise für den Trailer mitzuführen.

Zollanmeldung
Bei der Einreise mit einem Boot auf dem Trailer erfolgt die Zollabfertigung grundsätzlich an den regulären Grenzübergängen. Wer Waren, Ausrüstung oder Ersatzteile mitführt, die die schweizerischen Freigrenzen überschreiten, muss diese anmelden.

Dauerhafte Einfuhr
Bei dauerhafter Einfuhr eines Bootes in die Schweiz fallen in der Regel schweizerische Mehrwertsteuer sowie gegebenenfalls weitere Abgaben an. Außerdem kann eine schweizerische Zulassung erforderlich werden.

Rückkehr in die EU
Bei der Wiedereinreise in die EU sollten Eigentums- und Mehrwertsteuernachweise für Boot und wertvolle Ausrüstung mitgeführt werden, um Schwierigkeiten beim Nachweis des EU-Warenstatus zu vermeiden.

Kfz-Papiere

Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I sind mitzuführen. Die Internationale Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.

Haustiere

Für Hunde, Katzen und Frettchen sind ein EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung sowie eine Kennzeichnung mittels Mikrochip erforderlich. Tätowierungen werden nur anerkannt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurden.