Belgien
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Wissenswertes
Trailern in Belgien
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Für Pkw mit Anhänger sind außerorts bis zu 90 km/h erlaubt. Auf Autobahnen gilt in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 120 km/h, sofern keine niedrigeren Beschränkungen für Fahrzeug oder Gespann gelten. Für Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t beträgt die Höchstgeschwindigkeit generell 90 km/h.
Verkehrsregeln
Bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Tragen einer reflektierenden Warnweste vorgeschrieben. Entlang von Bordsteinen mit durchgehender gelber Linie besteht ein Haltverbot. Bei Sichtbehinderungen durch Nebel, starken Regen oder Schneefall sowie bei einer Sichtweite von unter 100 m müssen Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden.
Das Abschleppen von Fahrzeugen ist auch auf Autobahnen zulässig, jedoch nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und ausschließlich bis zur nächsten Ausfahrt.
In Belgien können Verkehrsverstöße von ausländischen Verkehrsteilnehmern direkt vor Ort geahndet und Bußgelder unmittelbar erhoben werden.
Gespanne
Für Gespanne gelten in der Regel maximal zulässige Abmessungen von 2,55 m Breite und 18,75 m Länge. Anhänger mit Deichsel dürfen eine Länge von 12 m nicht überschreiten.
Werden diese Maße überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Zuständig hierfür ist der Service public fédéral Mobilité et Transports (SPF Mobilité). Anträge können online gestellt oder schriftlich eingereicht werden.
uständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist: Service public fédéral Mobilité et Transports DG Transport routier et Sécurité routière Direction Autorisations et Permis de conduire Service Transport exceptionnel City Atrium - local 4 A 14 Rue du Progrès 56 1210 Bruxelles Belgien Tel.: +32 2 277 48 50 Fax: +32 2 277 40 17 teuv@mobilit.fgov.be www.mobilit.belgium.be
Sichere Verladung von Sportbooten
Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.
Promillegrenze
Die zulässige Blutalkoholgrenze beträgt 0,5 ‰. Für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren gilt eine Grenze von 0,2 ‰.
















