Belgien
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Wissenswertes
Trailern in Belgien
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Innerorts 50km/h. Für Pkw mit Anhänger außerorts 90 km/h und auf Autobahnen 120 km/h, für Gespanne über 3,5 t zGG 90 km/h.
Verkehrsregeln
Sie verlieren Ihr Vorfahrtsrecht, wenn Sie trotz Vorfahrt anhalten. Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht dürfen außerhalb von Ortschaften auf zweispurigen Straßen (außer landwirtschaftliche Fahrzeuge) nicht überholen. Tragen einer reflektierenden Warnweste bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften. Parkverbot an Bordsteinen mit gelber Linie. Bei Sichtbehinderungen durch Nebel, starken Regen, Schneefall oder bei einer Sichtweite unter 100 m Einschalten der Nebelschlussleuchten. Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen auch auf Autobahnen 25 km/h. Dort die nächste Ausfahrt benutzen. Von Ausländern Erhebung von Bußgeldern unmittelbar vor Ort durch die Polizei.
Gespanne
Gespanne dürfen eine Breite von 2,55 m und eine Länge von 18,75 m haben. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m. Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Der Antrag kann elektronisch im Internet unter u.g. Adresse gestellt werden ("Circulation routière", "Transport des marchandises", "Transport exceptionnel", "Formulaires"). Er kann auch per Einschreiben eingereicht werden. Das Antragsformular ist auf der Internetseite verfügbar. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist: Service public fédéral Mobilité et Transports DG Transport routier et Sécurité routière Direction Autorisations et Permis de conduire Service Transport exceptionnel City Atrium - local 4 A 14 Rue du Progrès 56 1210 Bruxelles Belgien Tel.: +32 2 277 48 50 Fax: +32 2 277 40 17 teuv@mobilit.fgov.be www.mobilit.belgium.be
Sichere Verladung von Sportbooten
Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.
Promillegrenze
0,5 ‰
















