Regeln und Bestimmungen für Belgien
Aktuell in Flandern: Verschärfte Schleusenregelungen ab 21.07.2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der außergewöhnlich niedrigen Wasserstände führt die flämische Wasserstraßenverwaltung (De Vlaamse Waterweg) ab Dienstag, 21. Juli 2026, zusätzliche Wassersparmaßnahmen beim Schleusen ein. Die Flämische Dürrekommission hat die Lage auf Warnstufe Orange erhöht.
Für die Sportschifffahrt bedeutet dies:
- An Werktagen und Samstagen werden Sportboote nur noch gemeinsam mit der Berufsschifffahrt geschleust.
- Auf Wasserstraßen mit wenig oder gar keiner Berufsschifffahrt werden Sportboote vorübergehend überhaupt nicht mehr geschleust.
- Um die Auswirkungen abzumildern, bleiben Sonn- und Feiertage eine Ausnahme. Dann können Sportboote weiterhin geschleust werden, allerdings gesammelt und mit einer maximalen Wartezeit von einer Stunde.
- Auch verschiedene Gezeitenschleusen und einige für das Wassermanagement wichtige Schleusen bleiben unter angepassten Bedingungen in Betrieb.
Bis einschließlich 20. Juli 2026 galt noch die bisherige Regelung des gruppenweisen Schleusens, damit Wassersportler ihre Heimathäfen erreichen konnten.
Einstufung der Wasserstraßen
Die flämische Wasserstraßenverwaltung unterscheidet drei Kategorien:
| Kategorie |
Bedeutung |
| Grün |
Schleusungen zusammen mit der Berufsschifffahrt weiterhin möglich
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| Orange |
Schleusungen möglich, aber mit längeren Wartezeiten
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| Rot |
Keine Schleusungen für die Sportschifffahrt mehr, da keine Berufsschifffahrt vorhanden ist
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Sicherheitsausrüstung
Belgische Seegewässer
(Sportboote, ausgenommen Kanus, Kajaks und Surfbretter)
Rettungsmittel
- geeignete Rettungsmittel für jede Person an Bord
- bei Nachtfahrten zusätzliche, den Vorschriften entsprechende Sicherheitsausrüstung
- je nach Fahrtgebiet vorgeschriebene Notsignalmittel
Nautische Ausrüstung
- Navigationslichter gemäß Vorschriften
- Schallsignaleinrichtung (z. B. Nebelhorn)
- geeignete Navigationsmittel (z. B. Kompass, Seekarten)
Ausrüstung
- Anker mit ausreichender Leine oder Kette
- Lenzvorrichtung (z. B. Pumpe)
- Feuerlöscher bei motorisierten Booten
- weitere Ausrüstung abhängig von Bootsgröße und Fahrtgebiet
Dokumente
Binnengewässer (Sportboote, außer Kanus, Kajaks und Surfbretter)
Rettungsmittel
- für jede Person an Bord ein Rettungsgürtel (Rettungskissen oder -weste)
- Personen auf Jetskis müssen einen Rettungsgürtel tragen;
Ausrüstungsmittel (außer bei Wassermotorrädern)
- Anker oder Dregge
- Pumpe oder Ösfaß
- Reserveantriebsmittel
- zwei Leinen, die beide wenigstens so lang sind wie das Wasserfahrzeug
- Löschgerät für Motorjachten
Versicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist in Belgien gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch ist der Abschluss einer Versicherung zu empfehlen. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Personaldokumente
Erwachsene: Personalausweis oder Reisepass.
Kinder und Jugendliche: Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild.
Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Innerhalb der Europäischen Union kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für Sportboote verlangt werden, insbesondere für Boote, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden. Fehlt ein entsprechender Nachweis, kann es im Einzelfall zu Nachfragen durch Behörden kommen.
Sportbootführerscheine
Für Sportboote besteht eine Führerscheinpflicht bei einer Länge von mehr als 15 m oder bei einer möglichen Geschwindigkeit von über 20 km/h. Es ist ein dem Fahrtgebiet entsprechender Befähigungsnachweis erforderlich. Für weitere Informationen zu Führer- und Funkscheinen hat der ADAC eine Informationsbroschüre erarbeitet.
Papiere
Schiffspapiere
Der Internationale Bootsschein vom ADAC (IBS) wird als Registrierungsnachweis anerkannt und ist mitzuführen.
Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Internationale Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung sowie Identifikation des Tieres durch Mikrochip (bei Erstkennzeichnung nach dem 3. Juli 2011 Pflicht) oder gut lesbare Tätowierung. Für Hunde gelten in Belgien keine einheitlichen landesweiten Vorschriften. Leinenpflicht besteht in vielen Städten, Parks, Wäldern und teilweise auch an Stränden, sofern dies durch lokale Regelungen oder Beschilderung vorgeschrieben ist. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Ausgewiesene Freilaufflächen (Hundezonen) sind von der Leinenpflicht ausgenommen. Weitere Bestimmungen können regional gelten. In Einzelfällen können Behörden zudem eine Maulkorbpflicht anordnen.
Wasserstraßengenehmigung (Vignette)
Für die flämischen Wasserstraßen ist eine „Waterwegenvergunning“ (ehemals Vignette) erforderlich.
Die Gebühr richtet sich nach der Rumpflänge des Fahrzeugs, der Aufenthaltsdauer und der möglichen Geschwindigkeit. Boote, die größer als 6 m sind und/oder schneller als 20 km/h fahren, benötigen diese Genehmigung. Für Boote mit einer Geschwindigkeit über 20 km/h wird bei der Gebührenberechnung ein Zuschlag von 6 m berücksichtigt.
Die Genehmigung ist ausschließlich digital erhältlich und kann nicht mehr an Schleusen erworben werden. Ein Aufkleber wird nicht mehr ausgegeben; der Zahlungsnachweis ist bei Kontrollen vorzulegen.
Die Waterwegenvergunning kann für einen Tag, mehrere Tage, Monate oder ein Jahr beantragt werden.
Unter www.visuris.be/waterwegenvergunning ist zunächst eine Registrierung erforderlich, um den Kauf abzuschließen.