Malta
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Malta
Sicherheitsausrüstung
Jeder Skipper sollte dafür sorgen, entsprechend der Bootsgröße und dem Fahrtgebiet ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Ein gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Übersicht "Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten".
Versicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist für maschinenbetriebene Wasserfahrzeuge vorgeschrieben. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Personaldokumente
Reisepass oder Personalausweis.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche müssen einen Kinderausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis mitführen. Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist die Mitnahme einer amtlich beglaubigten Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten erforderlich.
Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Ein Nachweis über die entrichtete Umsatzsteuer (steuerrechtlicher Begriff für Mehrwertsteuer) wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden - Brüsseler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Ohne diesen Nachweis ist z. B. beim Einklarieren in einem Hafenamt der EU oder innerhalb der Hoheitsgewässer die Nachversteuerung vor Ort fällig. Berechnet wird die Umsatzsteuer dann nach dem Zeitwert des Bootes.
Sportbootführerscheine
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes. Für weitere Informationen zu Führer- und Funkscheinen hat der ADAC eine Informationsbroschüre erarbeitet.
Schiffspapiere
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.
Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.
Haustiere
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis. Erforderlich ist die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip. Es wird eine gültige Tollwutschutzimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) und eine Bandwurmbehandlung mindestens 1 Tag und höchstens 5 Tage vor Reisebeginn benötigt.
Kampfhunde, wie Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro dürfen nicht eingeführt werden.
Es ist ein Einreiseantrag zu stellen und der Zeitpunkt der Ankunft anzumelden. Dazu sind zwei Formulare "Application form for Pets and Tracking sheet" auszufüllen und spätestens einige Tage vor dem Grenzübertritt an die genannte E-Mail-Adresse zu senden (Bearbeitung nur Mo-Fr). Die Formulare sowie weitere Informationen unter http://www.vafd.gov.mt/pet-travel-scheme.


