Malta
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Malta
Sicherheitsausrüstung
Jeder Skipper sollte dafür sorgen, entsprechend der Bootsgröße und dem Fahrtgebiet ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Ein gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Übersicht "Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten".
Für Sportboote gelten in Malta die Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Flaggenstaats. Behörden, Hafenmeistereien oder Charterunternehmen können zusätzlich eine der Bootsgröße und dem Fahrtgebiet angemessene Sicherheitsausrüstung verlangen. An Bord sollten insbesondere vorhanden sein:
- Rettungswesten für alle Personen an Bord
- Geeignete Feuerlöscher
- Erste-Hilfe-Ausrüstung
- Anker mit ausreichend Leine oder Kette
- Navigationslichter
- Schallsignalmittel
- Geeignete Seenotsignalmittel entsprechend Fahrtgebiet und Bootsgröße
Für Fahrten außerhalb geschützter Küstengewässer werden zusätzlich empfohlen beziehungsweise häufig vorausgesetzt:
- UKW-Seefunkanlage
- Rettungsinsel
- Radarreflektor
- aktuelle Seekarten oder elektronische Navigationsmittel
- EPIRB bzw. persönliche Notsender bei Offshore-Fahrten
Für ausländische Sportboote sind grundsätzlich die Sicherheitsvorschriften des Flaggenstaats maßgeblich. Charterunternehmen können darüber hinaus weitergehende Anforderungen stellen.
Für Signalpistolen gelten die jeweiligen nationalen Waffen- und Transportvorschriften. Beim Mitführen empfiehlt sich der Europäische Feuerwaffenpass. Waffen und Munition sind getrennt und sicher aufzubewahren.
Versicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen und ist bei vielen Marinas, Charterunternehmen oder einzelnen Hafenbetreibern Voraussetzung. Der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung kann insbesondere bei Charter oder Langzeitliegeplätzen verlangt werden. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Personaldokumente
Reisepass oder Personalausweis.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche müssen einen Kinderausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis mitführen. Reisen Minderjährige allein, mit nur einem Elternteil oder mit anderen Begleitpersonen, kann eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten sinnvoll beziehungsweise im Einzelfall erforderlich sein.
Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Bootseigner sollten innerhalb der Europäischen Union Unterlagen zum steuerlichen Status des Bootes mitführen. Dazu zählen beispielsweise Kaufvertrag, Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Zollunterlagen oder andere geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Versteuerung beziehungsweise den zollrechtlichen Status des Bootes.
Insbesondere bei älteren Booten oder bei Eigentümerwechseln kann die Dokumentation des steuerlichen Status schwierig sein. Fehlende Nachweise können bei Kontrollen durch Zoll- oder Hafenbehörden zu Rückfragen führen.
Sportbootführerscheine
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes. Für weitere Informationen zu Führer- und Funkscheinen hat der ADAC eine Informationsbroschüre erarbeitet.
Schiffspapiere
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.
Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.
Haustiere
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis. Erforderlich ist die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip. Es wird eine gültige Tollwutschutzimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) und eine Bandwurmbehandlung mindestens 1 Tag und höchstens 5 Tage vor Reisebeginn benötigt.
Kampfhunde, wie Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro dürfen nicht eingeführt werden.
Es ist ein Einreiseantrag zu stellen und der Zeitpunkt der Ankunft anzumelden. Dazu sind zwei Formulare "Application form for Pets and Tracking sheet" auszufüllen und spätestens einige Tage vor dem Grenzübertritt an die genannte E-Mail-Adresse zu senden (Bearbeitung nur Mo-Fr). Die Formulare sowie weitere Informationen unter http://www.vafd.gov.mt/pet-travel-scheme.











