Slowenien
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Slowenien
Sicherheitsausrüstung
Folgende Sicherheitsausrüstung ist vorgeschrieben:
Schiffe bis zu 6 Metern:
- Schwimmwesten für jede Person.
- Wasserdichte Taschenlampe.
- Signalpfeife oder -horn.
- Anker mit Leine oder Kette
- Tragbarer Feuerlöscher.
Schiffe von 6 bis 12 Metern (alles oben Genannte, plus):
- Erste-Hilfe-Set
- VHF-Funkgerät
- Optische Signalmittel (Fackeln und Raketen)
- Navigationsausrüstung
Schiffe über 12 Meter (alles oben Genannte, plus):
- Rettungsinsel.
- EPIRB (Notfunkbake).
- Radarreflektor
- Navigationssystem (Seekarte, Echolot)
Für ausländische Sportboote sollten zusätzlich die Vorschriften des Flaggenstaats eingehalten werden.
Für eine Signalpistole benötigt man den „Europäischen Feuerwaffenpass“. Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren, an Bord muss sie grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.
Versicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen. Bei Charterunternehmen, Marinas oder einzelnen Betreibern kann ein Versicherungsnachweis verlangt werden. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Personaldokumente
Für EU-Staatsangehörige genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Minderjährige benötigen ein eigenes gültiges Ausweisdokument. Reisen sie allein, mit nur einem Elternteil oder mit anderen Begleitpersonen, kann zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich sein.
Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Es empfiehlt sich, Unterlagen zum steuerlichen Status des Bootes mitzuführen, etwa eine Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder vergleichbare Nachweise. (z.B. Bestätigung offizieller Stellen oder ggf. T2L- Dokument).
Sportbootführerscheine
Ausländische Bootsfahrer müssen den Sportbootführerschein besitzen, der im Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Weitere Informationen zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen im Ratgeber & Serviceteil.
Schiffspapiere
Mitzuführen sind die üblichen Bootsdokumente sowie ein gültiger Registriernachweis, zum Beispiel der Internationale Bootsschein (IBS) des ADAC. Bei Einreise mit dem Boot aus dem Ausland sind die geltenden Grenz- und Meldeformalitäten zu beachten.
Kfz-Papiere
Mitzuführen sind Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil I. sowie ein Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ist auf Autobahnen und Schnellstraßen eine E-Vignette erforderlich.
Haustiere
Für Hunde, Katzen und Frettchen sind ein EU-Heimtierausweis, ein Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung erforderlich. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie nach lokalen Vorschriften können Leinen- und Maulkorbpflichten gelten.






