Großbritannien
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Großbritannien
Einreise mit dem Boot nach Großbritannien
Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Spätestens beim Verlassen der EU-Gewässer sollte das digitale Einreiseformular der British Border Force befüllt und abgeschickt sein. Ein verspätetes Absenden des Formulars kann mit Bußgeld belegt werden. Nachdem ein Account angelegt wurde, sind Angaben zu Boot und Kapitän und Reisezeitraum bereit zu stellen. Auch die Reisepassnummern sämtlicher Reisenden werden abgefragt.
Zusätzlich zur Befüllung des Einreiseformulars der British Border Force, muss die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragt werden. Die Beantragung erfolgt online.
Bereits bei Erreichen der britischen 12 sm Zone ist die Flagge „Q“ zu setzen. Die Anmeldung beim Hafenamt und Zoll (HMRC) ist obligatorisch. Die Zollformalitäten sind zu durchlaufen.
Der ADAC stellt auch generelle Informationen zur Einreise nach Großbritannien zur Verfügung uns gibt Brexit-Tipps.
Sicherheitsausrüstung
Grundsätzlich gibt es für Sportboote bis zu einer Länge von 13,70 Metern keine Sicherheitsausrüstungsgenstände, die an Bord sein müssen, solange die Yacht nicht gewerblich genutzt wird.
Trotzdem ist es jedem Skipper dringend anzuraten, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ausreichend Rettungsmittel an Bord zu haben. Art und Umfang der Ausrüstung richten sich insbesondere nach der Bootsgröße und dem Fahrtgebiet.
Eine gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Übersicht ›Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹.
Personaldokumente
Reisepass
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig.
Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Ein Nachweis über die entrichtete Umsatzsteuer (steuerrechtlicher Begriff für Mehrwertsteuer) wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden - Brüsseler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Ohne diesen Nachweis ist z.B. beim Einklarieren in einem Hafenamt der EU oder innerhalb der Hoheitsgewässer die Nachversteuerung vor Ort fällig. Berechnet wird die Umsatzsteuer dann nach dem Zeitwert des Bootes.
Kfz-Papiere
Führer- und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.
Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und Bandwurmbehandlung, Identifikation durch Mikrochip. Einfuhrverbot für bestimmte Kampfhunderassen. Weitere Informationen unter www.defra.gov.uk



















