Großbritannien
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Großbritannien
Einreise mit dem Boot nach Großbritannien
Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Einreise auf dem Seeweg
Wer mit einem Sportboot nach Großbritannien einreist oder von dort ausläuft, muss vor der Reise einen Pleasure Craft Report (sPCR) an die UK Border Force und HM Revenue and Customs übermitteln.
In dieser Meldung sind Angaben zum Boot, zum Skipper, zur Crew sowie zum Reiseverlauf zu machen. Die Übermittlung muss innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters vor der Ankunft oder Abfahrt erfolgen. Änderungen sind unverzüglich zu aktualisieren. Eine unterlassene oder verspätete Meldung kann sanktioniert werden.
Bei meldepflichtigen Einreisen ist die gelbe Q-Flagge zu setzen, sobald das Boot die britischen Hoheitsgewässer (12-Seemeilen-Zone) erreicht. Sie darf erst nach Abschluss der Anmeldung bei den zuständigen Behörden wieder niedergeholt werden.
Zusätzlich sind die britischen Einreisebestimmungen zu beachten. Für viele visumfrei Reisende ist vor Reiseantritt eine Electronic Travel Authorisation (ETA) erforderlich. Dies gilt grundsätzlich auch für Crewmitglieder. Die ETA ersetzt nicht die Grenzkontrolle und garantiert keine Einreise.
Der ADAC stellt auch generelle Informationen zur Einreise nach Großbritannien zur Verfügung uns gibt Brexit-Tipps.
Sicherheitsausrüstung
Für privat genutzte Sportboote bestehen im Vereinigten Königreich keine pauschal festgelegten gesetzlichen Mindestausrüstungen allein auf Grundlage der Bootslänge.
Der Schiffsführer ist jedoch verpflichtet, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für eine angemessene Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Art und Umfang richten sich insbesondere nach Größe, Bauart, Nutzung und Fahrtgebiet des Bootes.
Eine gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Übersicht ›Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹.
Personaldokumente
Für die Einreise nach Großbritannien ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass erforderlich
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes gültiges Reisedokument.
Bei Reisen ohne oder nur mit einem Sorgeberechtigten kann es erforderlich sein, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie Angaben zum Aufenthaltsort mitzuführen.
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Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Seit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union gelten die EU-Regelungen zur Mehrwertsteuer nicht mehr unmittelbar.
Für Boote ist bei der Einreise der britische Zoll- und Steuerstatus maßgeblich. Ein in der EU entrichteter Mehrwertsteuernachweis ersetzt keine britische Zollanmeldung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Boot vorübergehend zollfrei eingeführt werden („Temporary Admission“). Dabei sind die geltenden Fristen und Nutzungsbedingungen zu beachten.
Kfz-Papiere (bei Anreise mit Trailer)
Mitzuführen sind:
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Haustiere
Für die Einreise mit Haustieren gelten die Bestimmungen des britischen Pet Travel Scheme.
In der Regel erforderlich sind:
- Mikrochip-Kennzeichnung
- gültige Tollwutimpfung
- ggf. vorgeschriebene Bandwurmbehandlung bei Hunden
Die Einreise ist nur unter Einhaltung der festgelegten Verfahren zulässig. Bei Verstößen kann das Tier zurückgewiesen oder unter Quarantäne gestellt werden.
Weitere Informationen unter www.defra.gov.uk



















