Montenegro
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Montenegro
Welche Unterlagen und Dokumente sollen Skipper in Montenegro mitführen?
Für ausländische Sportboote und Yachten ist in Montenegro das Mitführen folgender Dokumente vorgeschrieben bzw. erforderlich:
- Gültiger Befähigungsnachweis (z. B. Sportbootführerschein oder gleichwertiger Nachweis des Heimatlandes)
- Bestätigte Crew- und Passagierliste
- Gültiger Registrierungsnachweis für das Boot (z. B. Internationaler Bootsschein (IBS) als Beispiel) - Hier geht's zum ADAC IBS
- Eigentumsnachweis oder Nutzungsberechtigung (z. B. Chartervertrag oder Vollmacht)
- Nachweis einer Haftung für Schäden gegenüber Dritten (Bootshaftpflichtversicherung)
- Vignette (Nutzungsgebühr für montenegrinische Gewässer)
- Funklizenz des Flaggenstaats (sofern Funkanlage an Bord)
- Funkzeugnis eines Crewmitglieds (bei vorhandener Funkanlage)
- Gültige Personaldokumente aller Personen an Bord
Die Dokumente sind im Original oder in amtlich anerkannten Kopien mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen.
Personaldokumente
Für deutsche Staatsangehörige gilt:
- Visumfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit Reisepass, vorläufigem Reisepass oder Kinderreisepass
- Aufenthalt bis zu 30 Tagen oder Transit auch mit Personalausweis möglich
- Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein
Alle Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden am Aufenthaltsort anmelden, sofern dies nicht durch den Unterkunftsanbieter erfolgt.
Was ist in Montenegro bei der Ein- und Ausreise mit dem Boot zu beachten?
Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Nach Überqueren der Grenze ist ein Hafen zum Einklarieren (Port of Entry) anzulaufen.
- ganzjährig:Bar, Tivat (Porto Montenegro), Kumbor (Portonovi)
- saisonal (1. Mai bis 30. Oktober): Zelenika, Kotor, Budva
Für die Einklarierung sind folgende Dokumente erforderlich:
- Crewliste mit detaillierten Angaben über alle Crewmitglieder an Bord
- gültige Schiffspapiere
- Sportbootführerschein
- Versicherungsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Chartervertrag oder Vollmacht für ein geliehenes Boot. Die ADAC Sportschifffahrt hat für Inhaber eines IBS vom ADAC eine Vollmacht erstellt.
Bei Ausreise über See ist zuvor beim Hafenamt auszuklarieren.
Einreise mit dem Boot auf dem Landweg (Trailer)
Bestimmungen für eine Einreise mit Booten über Land nach Montenegro beim Grenzübertritt sind nicht bekannt.Wird ein Boot über Land nach Montenegro eingeführt, müssen die Formalitäten (Vignette, Crewliste) vor dem ersten Auslaufen beim zuständigen Hafenamt nachgeholt werden.
Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Beherbergungsbetriebe/Marinas erledigen dies für ihre Gäste.
Hinweis zur Ein- und Ausreise
Bei der Ein- und Ausreise zwischen Montenegro und den Nachbarstaaten erfolgen reguläre Grenzkontrollen an den jeweiligen Übergängen.
Zusätzliche Maßnahmen wie die Erfassung biometrischer Daten (z. B. Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder) können im Einzelfall vorkommen, insbesondere im Zusammenhang mit verstärkten Grenzkontrollen oder bei der Einreise in den Schengen-Raum. Dies betrifft vor allem Nicht-EU-Staatsangehörige im Rahmen europäischer Grenzsysteme.
Für EU-Bürger beschränkt sich die Kontrolle in der Regel auf die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Eine routinemäßige biometrische Erfassung findet hierbei üblicherweise nicht statt.
Bei Flügen von Montenegro in den Schengen-Raum, beispielsweise nach Deutschland, kann es derzeit zu verlängerten Abfertigungszeiten an Flughäfen wie Flughafen Tivat und Flughafen Podgorica kommen.
Hintergrund sind verstärkte Grenzkontrollen sowie die schrittweise Einführung bzw. Anwendung biometrischer Verfahren im Grenzverkehr. Dabei können im Rahmen der Ausreisekontrolle durch montenegrinische Behörden personenbezogene Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder erfasst werden. Diese Maßnahmen dienen der Anpassung an europäische Grenzstandards und der Vorbereitung auf zukünftige Systeme im internationalen Reiseverkehr.
Montenegro: Vignette (Vessel Permit) – Kosten, Erwerb und Gültigkeit
Für ausländische Sportboote und Yachten ist in Montenegro eine sogenannte Vignette (Vessel Permit) zwingend erforderlich. Sie berechtigt zur Nutzung der montenegrinischen Hoheitsgewässer und wird im Rahmen der Einklarierung ausgestellt.
Wo wird die Vignette beantragt?
Die Vignette wird ausschließlich bei den zuständigen Hafenämtern (Harbour Master’s Office) oder deren Außenstellen ausgestellt. Dies erfolgt in der Regel direkt im Zuge der Einklarierung in einem zugelassenen Seegrenzhafen wie Bar, Kotor, Tivat, Zelenika oder Budva.
Auch bei der Einreise über Land (z. B. per Trailer) muss die Vignette vor dem ersten Auslaufen bei einer zuständigen Stelle beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ausstellung der Vignette sind vorzulegen:
- Registrierungsnachweis des Bootes (z. B. IBS)
- Befähigungsnachweis des Skippers
- Versicherungsnachweis (Haftung gegenüber Dritten)
- Eigentumsnachweis oder Nutzungsberechtigung (z. B. Chartervertrag, Vollmacht)
- Crewliste
Erst nach vollständiger Prüfung dieser Unterlagen wird die Vignette erteilt.
Kosten der Vignette
Die Kosten richten sich nach:
- Bootslänge
- Bootstyp (Motorboot, Segelboot, Katamaran)
- Nutzungsdauer
- Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und werden als Pauschale für die Nutzung von Navigations- und Sicherheitsinfrastruktur erhoben.
Für kleinere Sportboote beginnen die Kosten im unteren dreistelligen Eurobereich, während sie für größere Yachten entsprechend höher ausfallen können. Bei längerer Aufenthaltsdauer (z. B. mehrere Monate oder bis zu einem Jahr) steigen die Gebühren entsprechend.
Eine einheitliche Preisliste für alle Bootsklassen wird regelmäßig angepasst, weshalb die aktuellen Gebühren direkt beim Hafenamt erfragt werden sollten.
Gültigkeit und Nutzung
Die Vignette kann für unterschiedliche Zeiträume ausgestellt werden, maximal jedoch für ein Jahr.
Sie muss gut sichtbar am Boot angebracht werden und ist während des gesamten Aufenthalts in montenegrinischen Gewässern mitzuführen.
Die Vignette ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich für das jeweilige Boot.
Wichtige Hinweise für die Praxis
- Ohne gültige Vignette darf das Boot nicht in montenegrinischen Gewässern bewegt werden
- Die Vignette ist an die bestätigte Crewliste gekoppelt
- Änderungen der Crew müssen vor dem Auslaufen offiziell eingetragen werden
- Kontrollen durch Hafenbehörden und Küstenwache sind üblich
Ein Verstoß gegen die Vignettenpflicht kann zu empfindlichen Geldbußen führen.
Welche Sicherheitsausrüstung müssen Skipper in Montenegro mitführen?
Für Sportboote und Yachten in Montenegro wird empfohlen, eine den Gegebenheiten entsprechende und umfassende Sicherheitsausrüstung an Bord mitzuführen. Unabhängig davon muss sich das Boot in einem seetüchtigen und betriebssicheren Zustand befinden und den Vorschriften des Flaggenstaates entsprechen. Die Sicherheitsausrüstung hat sich an der Größe des Bootes sowie am jeweiligen Fahrtgebiet zu orientieren.
An Bord müssen geeignete Rettungsmittel für alle Personen vorhanden sein. Zudem sind die vorgeschriebenen Navigationslichter und Signalmittel mitzuführen und betriebsbereit zu halten.
Ist eine Funkanlage installiert, sind die Funklizenz des Flaggenstaates sowie ein entsprechender Befähigungsnachweis (Funkzeugnis) erforderlich.
Die zuständigen Behörden können die Ausrüstung im Rahmen von Kontrollen überprüfen. Bei festgestellten Mängeln kann die Weiterfahrt untersagt werden.
Art und Umfang der Ausrüstung richtet sich insbesondere nach der Bootsgröße und dem Fahrtgebiet.
Empfohlene Mindestausrüstung
- Rettungsweste für jede Person an Bord
- Bordapotheke
- Anker mit Trosse oder Kette (25 bis 100 Meter)
- Klampen/Poller
- Drei Festmachtrossen von angemessener Länge und Festigkeit
- Lenzpumpe oder Schöpfgefäß
- Werkzeug für die Wartung der Maschinenanlage
- angemessene Ersatzteile für die sichere Funktion der technischen Ausrüstung
- vorgeschriebene Positionslichter und Tagsignale gem. KVR, wasserdichte Lampe
- Abfallbehälter für feste Abfälle
- Einrichtungen zum Auffangen und Lagern von Öl und öligem Wasser
Ein gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Übersicht "Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten".
Was ist in Montenegro bei Umwelt- und Gewässerschutz zu beachten?
- Gemäß dem MARPOL-Abkommen ist es in- und ausländischen Yachten nicht gestattet, Öl, öliges Wasser, Müll und Abfall jeder Art ins Meer entsorgen. Sie müssen ausgerüstet sein mit Tanks und Einrichtungen zum Auffangen und Lagern von Öl, öligem Wasser und Müll, die an Land entsorgt werden müssen.
- Fäkalientanks sind, soweit bekannt, derzeit für Yachten nicht zwingend vorgeschrieben.
- Die Crew und Passagiere der Yachten sollen mit den entsprechenden Vorschriften vertraut sein.
Welche Verkehrsvorschriften gelten für Sportboote in Montenegro?
Abstand von der Küste
Alle Schiffe ("vessels") müssen je nach Bootsgröße gewisse Mindestabstände von der Küste einhalten.
- Sportfahrzeuge und Yachten über 7 m Länge mindestens 200 m zur Küste
- Motor- und Segelboote unter 7 m Länge mindestens 150 m zur Küste
- Ruder- und Paddelboote mindestens 50 m zur Küste
- Alle Wasserfahrzeuge müssen vor Badeplätzen in einem Abstand von mindestens 50 m außerhalb der Absperrlinien fahren oder 150 m vor natürlichen Badestränden
- Surfer dürfen nur in einem Abstand von mehr als 200 m vom Ufer surfen und nur in Gebieten, in denen das Surfen nicht verboten ist
- Jet-Boote (Scooter, Jet-Ski's o.ä.) dürfen nur in Gebieten fahren, in denen das ausdrücklich von den Hafenämtern erlaubt ist, und nicht näher als 300 m vor dem Ufer. Jet-Boote können diese erlaubten Zonen erreichen durch markierte Zufahrten und mit langsamster Fahrtgeschwindigkeit.
Fahrtbeschränkungen im Golf von Kotor
- In der gesamten Bucht von Kotor beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 kn.
- In der Kumborski Tjesnak (Kumbor-Enge) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 8 Knoten. Dabei ist ein Mindestabstand von 50 Meter zum Ufer von Kumbor einzuhalten.
- In Prolaz Verige beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 8 Knoten. Es besteht Stoppverbot.
Welche Versicherungen benötigen Skipper für Sportboote in Montenegro?
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme bei der Haftpflichtversicherung beträgt € 800.000.-. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Welchen Bootsführerschein benötigen Skipper in Montenegro?
Sportbootführerschein
Für das jeweilige Revier sind die Sportbootführerscheine (SBF) bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes vorgeschrieben.
- Für das Führen eines Sportbootes in Montenegro ist ein gültiger Befähigungsnachweis des Schiffsführers erforderlich. Dieser muss von einer zuständigen Behörde des Flaggenstaates oder eines international anerkannten Staates ausgestellt sein. Für deutsche Staatsbürger entsprechend der SBF See.
- Der Nachweis ist Voraussetzung für die Ausstellung der Vignette und muss den Anforderungen des Bootes sowie des Fahrtgebietes entsprechen.
- In der Praxis kann ein solcher Befähigungsnachweis auch bei motorisierten Booten mit geringer Leistung (z. B. unter 15 PS) verlangt werden, da ohne entsprechenden Nachweis die erforderlichen Formalitäten, insbesondere die Ausstellung der Vignette, nicht abgeschlossen werden können.
Welche Registrierung für Boote wird in Montenegro anerkannt?
Internationaler Bootsschein/IBS
Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten für deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende EU-Bürger die amtlichen Kennzeichen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und das amtlich anerkannte Kennzeichen, der Internationale Bootsschein vom ADAC, der ab sofort online beantragt werden kann. Mit diesem Dokument fahren sie sicher in Montenegro .
Bitte achten Sie bei Fahrten im Ausland darauf, dass der IBS aktuell gültig ist.
Welches Funkzeugnis benötigen Skipper in Montenegro?
Funkzeugnis
Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein der Anlage entsprechendes Funkzeugnis besitzen. Das SRC ist für die Küste Montenegros ausreichend. Anerkannt werden:
- SRC (Short Range Certificate): ‚Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‘ gültig für UKW und GMDSS
- LRC (Long Range Certificate): ‚Allgemeines Funkbetriebszeugnis‘ gültig für GW, KW. UKW, Inmarsat und GMDSS
Für weitere Informationen zu Führer- und Funkscheine hat der ADAC eine Informationsbroschüre erarbeitet.





