Türkei
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für die Türkei
Einreise
Für die Einreise in die Türkei werden die folgenden folgenden Dokumente und Schiffspapiere benötigt:
- ein gültiges und genehmigtes Transitlog-Dokument (Yacht-Registrierungsdokument, muss über einen Agenten beantragt werden)
- Eigentumsnachweis der Yacht (der Internationale Bootsschein des ADAC wird anerkannt)
- Registrierungsdokument der Yacht (der Internationale Bootsschein wird anerkannt)
- eine in der Türkei gültige Versicherungspolice
- die Reisepässe aller Personen an Bord (inkl. Kopien)
- Befähigungsnachweis des Skippers (inkl. Kopien)
- Mavi Kart (Blaue Karte für die Einleitung von Abfällen von Booten)
Für die Einreise in die Türkei über See ist das Einklarieren in einem offiziellen Port of Entry erforderlich. Beim Einlaufen muss die Gastlandflagge und die internationale Signalflagge "Q" gesetzt werden.
Sicherheitsausrüstung
Alle Yachten müssen mit einem Fäkalien- und Abwassertank ausgerüstet sein. Laut Gesetz dürfen diese Tanks nur außerhalb der 3-Seemeilengrenze ab der Außenlinie der Küste einschließlich vorgelagerter Inseln geleert werden. Jeder Skipper sollte dafür sorgen, entsprechend der Bootsgröße und dem Fahrtgebiet ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Eine gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Übersicht „Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten“. Die türkische Gastlandflagge muss von 8 Uhr bis Sonnenuntergang gehisst sein.
Versicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist für Sportboote in der Türkei nicht vorgeschrieben, jedoch unbedingt zu empfehlen. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen. Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Sportbootführerscheine
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind vorgeschrieben. Für weitere Informationen zu Führer- und Funkscheinen hat der ADAC eine Informationsbroschüre erarbeitet.
Personaldokumente
Personalausweis oder Reisepass. Einreise mit dem eigenen Fahrzeug nur mit Reisepass. Durch den Zoll Eintrag des Kfz-Kennzeichens in den Pass. Das zugehörige Formular aufbewahren. Eingetragenes Ausreisedatum nicht überschreiten, da sonst Geldbußen, Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder Strafverfahren drohen.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument, ab 10. Lebensjahr mit Lichtbild.
Kfz-Papiere Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen (gilt nur für europäischen Teil; bei Reisen in den asiatischen Landesteil Bestätigung der Kfz-Versicherung über die Gültigkeit der Police oder Abschluss einer Kurzzeitversicherung). Mindestdeckungssummen im Versicherungsfall liegen deutlich unter deutschen Standards.
Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (bei Hunden auch gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose, mind. 15 Tage vor Einreise) sowie Gesundheitszeugnis. Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung.




















