Griechenland
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Griechenland
Welche Unterlagen und Dokumente sollen Skipper in Griechenland unbedingt mitnehmen?
- Sportbootführerschein See (Griechische Behörden können eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins verlangen)
- gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
- Eigentumsnachweis und ggf. Vollmacht des Bootseigners
- EU-Mehrwertsteuernachweis
- Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung
- aktuelle Seekarten
- Mit einer Sprechfunkanlage an Bord: Sprechfunkzeugnis SRC oder LRC für die Seeschifffahrt sowie eine Nummernzuteilungsurkunde (MMSI) der Bundesnetzagentur
- Die Crewliste, muss der Hafenbehörde des anzulaufenden Hafens 6 Stunden vor Einreise nach Griechenland vorliegen. Idealerweise wird hier die E-Mail Adresse des Hafenamtes kontaktiert. Der Skipper hat dafür Sorge zu tragen, dass die Liste immer auf aktuellem Stand ist.
Einreise
Welche Schiffspapiere benötige ich bei der Einreise nach Griechenland?
Personaldokumente
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Reist nur ein Elternteil mit, wird eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils verlangt.
Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger
Erforderliche Reisedokumente für den Transit: Mit gültigem Reisepass und Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z.B. Deutschland) sind türkische Staatsangehörige für den Transit vom Visumzwang befreit. Der Reisepass darf dabei nach einer seit dem 19. Juli 2013 wirksamen EU-Verordnung nicht älter als zehn Jahre sein und muss mindestens noch drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden. Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar.
Benötige ich einen Sportbootführerschein in Griechenland?
Nach geltendem griechischem Recht ist der Sportbootführerschein verpflichtend für
- Boote mit Außenbordmotor - Schlauchboote mit mehr als 15 PS - andere Boote mit mehr als 30 PS
- Boote mit Innenbord-Benzinmotor über 40 PS
- Boote mit Innenbord-Dieselmotor - Schlauchboote über 50 PS - andere Boote über 70 PS
- Jet-Ski über 15 PS
Die Verpflichtung zum Bootsführerschein ist abhängig davon, ob es sich um ein Boot "mit hoher Geschwindigkeit" handelt. Ein Schlauchboot mit einem 15 PS Außenbordmotor wird demnach bereits als "high speed"-Boot klassifiziert. Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine sind anerkannt. Bei Kontrollen ist es vorgekommen, dass zusätzlich zum SBF See
- eine Bestätigung der ausstellenden Organisation (z.B. DSV oder DMYV)
- eine Bestätigung der Diplomatischen Botschaft in Griechenland und
- eine Übersetzung des Sportbootführerscheins in griechische Sprache verlangt wird.
Das Mindestalter von 18 Jahren ist zum Führen von Motorbooten vorgeschrieben.
Welche Sicherheitsausrüstung müssen Skipper in Griechenland mitführen?
Jeder Skipper ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gehalten, entsprechend der Schiffsgröße ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Eine gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Broschüre "Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten".
Welche Versicherungen benötigen Skipper für Sportboote in Griechenland?
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist für "high speed"-Boote vorgeschrieben. Der Versicherungsnachweis muss in griechischer oder englischer Sprache an Bord mitgeführt werden.
Die Mindestdeckungssummen betragen:
Für Personenschäden
- 150.000 Euro/Person
- 700.000 Euro/Schadensfall
- 2.100.000 Euro Gesamtversicherungssumme
Für Sachschäden
- 150.000 Euro/Schadensfall
- 450.000 Euro Gesamtversicherungssumme
Für Wasserverunreinigung
- 150.000 Euro/Vorfall
- 450.000 Euro Gesamtversicherungssumme
Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen an, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Schiffspapiere
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt. Bei Einreise über See nächstgelegenen Zollhafen (Port of Entry) anlaufen. Beim Einlaufen müssen die Gastlandflagge und die internationale Signalflagge „Q“ gesetzt werden.
Bei Kontrollen kann das Vorlegen einer aktuellen Crewliste mit Pass oder ID-Nummern verlangt werden.
Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen. Die Mindestdeckungssummen im Versicherungsfall liegen deutlich unter deutschen Standards.
Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (Erstimpfung mind. 21 Tage vor Grenzübertritt). Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung. Besondere Bestimmungen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern. Keine Tiere in öffentlichen Verkehrsmitteln.





















