Griechenland
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Griechenland
Welche Unterlagen und Dokumente sollten Skipper in Griechenland mitführen?
- Sportbootführerschein See (Bei Kontrollen kann es vorkommen, dass zusätzlich zum Führerschein eine Übersetzung des Dokuments in die griechische Sprache verlangt wird.)
- gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC (IBS) oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
- Eigentumsnachweis für das Boot sowie gegebenenfalls eine Vollmacht des Bootseigners
- Nachweis über die entrichtete EU-Mehrwertsteuer (z. B. Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer), sofern vorhanden
- Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (in griechischer oder englischer Sprache)
- aktuelle Seekarten des Reviers
- Die Crewliste, muss der Hafenbehörde des anzulaufenden Hafens 6 Stunden vor Einreise nach Griechenland vorliegen. Idealerweise wird hier die E-Mail Adresse des Hafenamtes kontaktiert. Der Skipper hat dafür Sorge zu tragen, dass die Liste immer auf aktuellem Stand ist.
Bei einer Funkanlage an Bord müssen außerdem mitgeführt werden:
- ein gültiges Funkzeugnis (SRC oder LRC) für den Seefunk
- die Nummernzuteilungsurkunde (SSL) der Bundesnetzagentur mit MMSI und Rufzeichen
Einreise
Welche Schiffspapiere benötige ich bei der Einreise nach Griechenland?
Personaldokumente
- Für die Einreise nach Griechenland benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild.
- Reisen Minderjährige allein oder nur mit einem Elternteil, kann eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlangt werden. Es wird empfohlen, eine entsprechende schriftliche Zustimmung in englischer Sprache mitzuführen.
Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger
Erforderliche Reisedokumente für den Transit: Mit gültigem Reisepass und Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z.B. Deutschland) sind türkische Staatsangehörige für den Transit vom Visumzwang befreit. Der Reisepass darf dabei nach einer seit dem 19. Juli 2013 wirksamen EU-Verordnung nicht älter als zehn Jahre sein und muss mindestens noch drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Auch wenn Mehrwertsteuerkontrollen für Sportboote innerhalb der EU seltener geworden sind, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer verlangt werden. Als Beleg dient beispielsweise die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder ein anderer geeigneter Nachweis über den steuerlichen Status des Bootes.
TE.P.AI. – Bootsteuer TEPAI)
Für private Sportboote mit einer Rumpflänge über sieben Metern wird in Griechenland eine monatliche Abgabe erhoben. Diese sogenannte TEPAI (Telos Paramonis kai Ploion) gilt unabhängig von der Flagge des Bootes.
Die Abgabe ist jeweils für volle Kalendermonate zu entrichten. Befindet sich ein Boot beispielsweise von Mitte August bis Mitte September in Griechenland, sind zwei Monatsbeträge zu zahlen.
Die TEPAI ist nur für Zeiträume zu entrichten, in denen sich das Boot in griechischen Gewässern befindet. Für Boote, die sich nachweislich an Land (z. B. im Trockendock) befinden und nicht genutzt werden, fällt in der Regel keine Abgabe an.
Bei Vorauszahlung für zwölf Monate wird ein Rabatt von 10 % gewährt.
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Gesamtbootslänge (Länge über alles, LOA).
| Gesamtbootslänge | pro Monat | pro Jahr (inkl. 10% Vorauszahlungsrabatt) |
|---|---|---|
| 7-8 Meter | 16 Euro | 172,80 Euro |
| > 8 und ≤ 10 Meter | 25 Euro | 270 Euro |
| > 10 und ≤ 12 Meter | 33 Euro | 356,40 Euro |
| > 12 Meter | 8 Euro pro angefangenen Meter | Beispiel: 13 m Boot→ 104 € mtl. → 1.123,20 €/Jahr (mit Rabatt) |
Die Zahlung erfolgt in der Regel elektronisch über das System e-TEPAI der griechischen Steuerbehörde (AADE) mittels eines sogenannten e-Paravolo (Zahlungscode). Die Gebühr ist vorab oder spätestens bei Einfahrt in griechische Gewässer zu entrichten.
Der Zahlungsbeleg der TEPAI Gebühr muss zusammen mit den Schiffsdokumenten aufbewahrt werden und auf Verlangen vorgezeigt werden. Bei Nichtzahlung können hohe Bußgelder anfallen, die sich nach der Bootslänge richten.
Zum Zahlungs-Portal der griechischen Steuerbehörde.
Weitere Informationen veröffentlicht die etepai-Broschüre. Die zuständige Behörde AADE hat eine Liste der FAQ in englischer Sprache bereitgestellt.
Benötige ich einen Sportbootführerschein in Griechenland?
Nach geltendem griechischem Recht ist der Sportbootführerschein verpflichtend für
- Boote mit Außenbordmotor - Schlauchboote mit mehr als 15 PS - andere Boote mit mehr als 30 PS
- Boote mit Innenbord-Benzinmotor über 40 PS
- Boote mit Innenbord-Dieselmotor - Schlauchboote über 50 PS andere Boote über 70 PS
- Wassermotorräder (Jet-Skis)
Die Verpflichtung zum Bootsführerschein ist abhängig davon, ob es sich um ein Boot "mit hoher Geschwindigkeit" handelt. Ein Schlauchboot mit einem 15 PS Außenbordmotor wird demnach bereits als "high speed"-Boot klassifiziert. Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine sind anerkannt. Bei Kontrollen kann es vorkommen, dass zusätzlich zum SBF See
- eine Bestätigung der ausstellenden Organisation (z.B. DSV oder DMYV)
- eine Bestätigung der Diplomatischen Botschaft in Griechenland und
- eine Übersetzung des Sportbootführerscheins in griechische Sprache verlangt wird.
Das Mindestalter von 18 Jahren ist zum Führen von Motorbooten vorgeschrieben.
Welche Sicherheitsausrüstung müssen Skipper in Griechenland mitführen?
Skipper sind verpflichtet, eine der Größe und Nutzung des Bootes entsprechende Sicherheitsausrüstung an Bord mitzuführen. Dazu gehören insbesondere geeignete Rettungsmittel für alle Personen an Bord. Eine gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Broschüre "Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten".
Welche Versicherungen benötigen Skipper für Sportboote in Griechenland?
Für Freizeitboote besteht in Griechenland eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsnachweis muss in griechischer oder englischer Sprache an Bord mitgeführt werden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen betragen:
Für Personenschäden
- 150.000 Euro/Person
- 700.000 Euro/Schadensfall
- 2.100.000 Euro Gesamtversicherungssumme
Für Sachschäden
- 150.000 Euro/Schadensfall
- 450.000 Euro Gesamtversicherungssumme
Für Wasserverunreinigung
- 150.000 Euro/Vorfall
- 450.000 Euro Gesamtversicherungssumme
Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen an, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Schiffspapiere
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.
Bei Einreise über See aus einem Nicht-Schengen-Staat muss der nächstgelegene zugelassene Einreisehafen angelaufen werden. Beim Einlaufen wird üblicherweise die internationale Signalflagge „Q“ gesetzt. Bei Kontrollen kann das Vorlegen einer aktuellen Crewliste mit Pass- oder Ausweisnummern verlangt werden.
Bei Kontrollen kann das Vorlegen einer aktuellen Crewliste mit Pass- oder Ausweis-Nummern verlangt werden.
Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen. Die Mindestdeckungssummen im Versicherungsfall liegen deutlich unter deutschen Standards.
Haustiere
Für die Einreise mit Haustieren gilt innerhalb der EU:
- EU-Heimtierausweis
- gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt)
- Identifikation des Tieres durch Mikrochip
Bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten können zusätzliche Bestimmungen gelten.
Haustiere in öffentlichen Verkehrsmitteln: die Regelungen unterscheiden sich je nach Verkehrsmittel und Betreiber.












































