Polen
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Polen
Sicherheitsausrüstung
Auch wenn für Sportboote in Polen keine pauschale Vorschrift besteht, wonach für jede Person zwingend eine Rettungsweste mitgeführt werden muss, wird unabhängig davon dringend empfohlen, für jede an Bord befindliche Person eine passende Rettungsweste bereitzuhalten. Der Schiffsführer ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsausrüstung den Umständen entsprechend ausreichend und einsatzbereit ist. Die erforderliche Sicherheitsausrüstung richtet sich vielmehr nach Bootsgröße, Fahrtgebiet und Nutzung (Binnen- oder Seeschifffahrt) und wird durch nationale Vorschriften sowie Klassifizierungen geregelt.
Eine sinnvolle, auf Bootsgröße und Fahrtgebiet abgestimmte Sicherheitsausrüstung dient der Sicherheit der gesamten Besatzung. Orientierung bietet die Übersicht "Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten".
Mehrwertsteuer für Boote innerhalb der EU
Auch wenn Kontrollen seltener geworden sind, kann innerhalb der EU jederzeit ein Nachweis über die ordnungsgemäß entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot verlangt werden. Als Beleg dient in der Regel die Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder ein gleichwertiger Nachweis.
Bootsregistrierung
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt. Ein formelles Einklarieren (Customs/Immigration) ist für Sportboote bei Einreise aus einem anderen EU-Staat im Schengen-Raum in der Regel nicht erforderlich. Das verpflichtende Anlaufen eines Hafens unmittelbar nach Grenzübertritt besteht daher für EU-Bürger normalerweise nicht.
Einreise auf dem Seeweg
Bei der Einreise nach Polen auf dem Seeweg aus einem anderen Schengen-Staat bestehen in der Regel keine Grenzformalitäten. Ein verpflichtendes Einklarieren ist für Sportboote daher nicht erforderlich.
Bei Einreise aus einem Nicht-Schengen-Staat (z. B. dem russischen Kaliningrader Gebiet) sind die vorgeschriebenen Grenz-, Zoll- und Passkontrollen durchzuführen. In diesem Fall ist ein entsprechend zugelassener Hafen (Port of Entry) anzulaufen.
Bei einklarierungspflichtiger Einreise (z. B. aus Nicht-Schengen-Staaten) ist bis zur Freigabe durch die Behörden die Q-Flagge zu setzen.“
Einreise auf dem Landweg
Polen ist Mitglied des Schengen-Raum. Bei der Einreise auf dem Landweg aus anderen Schengen-Staaten finden in der Regel keine Grenzkontrollen statt.
Dennoch müssen gültige Ausweisdokumente mitgeführt werden, da stichprobenartige Kontrollen jederzeit möglich sind.
Personaldokumente
- Für deutsche Staatsangehörige genügen für die Einreise nach Polen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums müssen Ausweisdokumente weiterhin mitgeführt werden, auch wenn in der Regel keine Grenzkontrollen stattfinden.
- Bei Aufenthalten bis zu drei Monaten besteht für EU-Bürger in der Regel keine aufenthaltsrechtliche Registrierungspflicht; eine Anmeldung kann im Rahmen der Beherbergung vor Ort erfolgen.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Kfz-Papiere
Mitzuführen sind Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Internationale Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
Haustiere
Für Hunde, Katzen und Frettchen sind der EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung und die Kennzeichnung per Mikrochip erforderlich















