Niederlande
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für die Niederlande
Einreise in die Niederlande
Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Wer über See aus einem Nicht-Schengen-Land mit seinem Boot einreist, muss die Flagge Q setzen und den nächstgelegenen, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (Port of Entry) zur Abwicklung der Pass- und Zollformalitäten anlaufen. Bei einer Einreise aus Schengen-Staaten finden i.d.R. keine Zoll- oder Grenzkontrollen statt. Eine Anmeldung bei Hafenbehörden ist nicht erforderlich.
Einreise mit dem Boot auf dem Landweg
Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg sind keine besonderen Vorgaben zu beachten. Mit einem geliehenen Boot empfiehlt es sich, eine Vollmacht des Bootseigners und die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung des Heimatlandes, z.B. den Internationalen Bootsschein (IBS) vom ADAC, bzw. des Kaufvertrags mitzuführen. Der ADAC stellt für Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC eine Vollmacht in fünf Sprachen zur Verfügung. Diese Vollmacht berechtigt den Nutzer des Bootes nicht nur zum Betrieb des Bootes auf dem Wasser, sondern bereits für Überführungsfahrten:
Zolldeklaration
Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot, das sich im Besitz eines EU-Bürgers befindet, Unionsware sein. Das trifft zu, wenn das Boot bereits in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde. Boote, die Nicht-Unionsware sind, müssen vorübergehend zollfrei eingeführt werden oder für den freien Verkehr in der EU zugelassen werden, indem eine Zolldeklaration erfolgt.
Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?
Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden. Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar.
Sportbootführerscheine und Patente
In den Niederlanden werden die deutschen Sportbootführerscheine (SBF) anerkannt. Abweichend von den deutschen Sportbootführerscheinvorschriften ist in den Niederlanden zu Führen eines Bootes, das eine Geschwindigkeit über 20 km/h ("schnelles Motorboot") erreicht oder über 20 m Länge hat, ein Sportbootführerschein See bzw. Binnen erforderlich. Die Eigenart hier ist, dass diese Regelung bereits greift, wenn ein Boot schneller als 20 km/h fahren kann auch wenn diese Geschwindigkeit zum evtl. Kontrollzeitpunkt nicht gefahren wird. Diese Vorschrift gilt unabhängig von der Antriebsart.
Mindestalter
Der Fahrer eines schnellen Motorbootes muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für alle anderen Fahrzeuge gilt das Mindestalter von 16 Jahren.
Ausnahmen
- Bei offenen Motorbooten, die kürzer sind als 7 m und eine Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h nicht überschreiten, gilt das Mindestalter von 12 Jahren
- Segelboote, die kürzer sind als 7 m, und Ruderboote erfordern kein Mindestalter
Der deutsche Sportbootführerschein Binnen, ausgestellt nach dem 1. Januar 1989, und das Sportschifferzeugnis werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 m auf den Binnenschifffahrtstraßen anerkannt. Ausnahmen: Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.
Der deutsche Sportbootführerschein See, ausgestellt nach dem 1. Januar 1974, wird in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 m für die Fahrt mit einem Sportboot auf allen niederländischen Gewässern, d.h. einschließlich Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Waddenzee, Ems und Dollart, anerkannt. Für Belgien gilt diese Reglung für den Sportbootführerschein See analog.
Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent berechtigen zu Fahrten auf Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek. Der niederländische Klein Vaarbewijs I ist vergleichbar mit dem deutschen Sportbootführerschein Binnen und berechtigt zur Fahrt auf Kanälen und Seen, der Klein Vaarbewijs II ist vergleichbar mit dem Sportbootführerschein See und berechtigt zur Fahrt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen inklusive IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Wattenmeer, Westerschelde, Oosterschelde, Ems und Dollart.


























