Niederlande
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für die Niederlande
Einreise in die Niederlande
Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Wer über See aus einem Nicht-Schengen-Staat mit seinem Boot einreist, muss die Flagge Q setzen und den nächstgelegenen Hafen mit Grenzabfertigung anlaufen, um die Pass- und Zollformalitäten zu erledigen.
Bei einer Einreise aus Schengen-Staaten finden in der Regel keine systematischen Grenz- oder Zollkontrollen statt. In Ausnahmefällen gibt es aber temporäre Kontrollen. Eine besondere Anmeldung bei Hafenbehörden ist normalerweise nicht erforderlich.
Einreise mit dem Boot auf dem Landweg
Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg bestehen grundsätzlich keine besonderen Vorschriften.
Wer mit einem geliehenen Boot unterwegs ist, sollte eine Vollmacht des Bootseigners sowie eine Kopie der Bootsregistrierung des Heimatlandes mitführen, beispielsweise den Internationalen Bootsschein (IBS) des ADAC oder einen anderen Eigentumsnachweis. Für Inhaber eines Internationalen Bootsscheins vom ADAC stellt die ADAC Sportschifffahrt eine entsprechende Vollmachtsvorlage in mehreren Sprachen zur Verfügung. Diese erleichtert es, bei Kontrollen im Ausland nachzuweisen, dass das Boot mit Zustimmung des Eigners genutzt wird.
Zolldeklaration
Damit sich ein Boot im freien Warenverkehr der Europäischen Union befindet, muss es den Status einer sogenannten Unionsware haben. Das ist der Fall, wenn das Boot in der EU gekauft oder ordnungsgemäß in die EU eingeführt und verzollt wurde.
Boote, die nicht den Status einer Unionsware besitzen, müssen entweder vorübergehend zollfrei eingeführt werden oder durch eine entsprechende Zolldeklaration in den freien Verkehr der EU überführt werden.
Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?
Auch wenn Kontrollen in der Praxis selten geworden sind, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot innerhalb der EU von den zuständigen Behörden verlangt werden. Als klassischer Nachweis gilt beispielsweise die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Sportbootführerscheine und Patente
Deutsche Sportbootführerscheine werden in den Niederlanden grundsätzlich anerkannt.
Ein Führerschein ist erforderlich, wenn ein Sportboot eine Länge von 15 m oder mehr hat oder als sogenanntes „schnelles Motorboot“ gilt. Als schnelles Motorboot wird ein Boot eingestuft, das schneller als 20 km/h fahren kann. Dabei ist nicht entscheidend, ob diese Geschwindigkeit tatsächlich gefahren wird, sondern ob das Boot konstruktiv dazu in der Lage ist. Diese Regelung gilt unabhängig von der Antriebsart.
Mindestalter
Der Fahrer eines schnellen Motorbootes muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für alle anderen Sportboote gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 16 Jahren.
Ausnahmen
Für offene Motorboote mit einer Länge von weniger als 7 m und einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 13 km/h gilt ein Mindestalter von 12 Jahren.
Für Segelboote mit einer Länge von weniger als 7 m sowie für Ruderboote besteht kein vorgeschriebenes Mindestalter.
Der deutsche Sportbootführerschein Binnen, ausgestellt nach dem 1. Januar 1989, sowie das Sportschifferzeugnis werden in den Niederlanden für das Führen von Sportbooten unter 15 m Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen anerkannt. Ausgenommen sind die Gewässer Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollart.
Der deutsche Sportbootführerschein See, ausgestellt nach dem 1. Januar 1974, wird in den Niederlanden für das Führen von Sportbooten unter 15 m Länge auf allen niederländischen Gewässern anerkannt, also auch auf Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Waddenzee, Ems und Dollart.
Das Sportschifferpatent für den Rhein sowie das Sportpatent berechtigen zu Fahrten auf Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek.
Der niederländische Klein Vaarbewijs I ist in etwa mit dem deutschen Sportbootführerschein Binnen vergleichbar und berechtigt zum Führen von Sportbooten auf Kanälen, Flüssen und Seen. Der Klein Vaarbewijs II entspricht in seiner Reichweite eher dem Sportbootführerschein See und berechtigt zusätzlich zur Fahrt auf den großen Binnengewässern und Küstengewässern wie IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Wattenmeer, Westerschelde, Oosterschelde, Ems und Dollart.



































_pic1.jpg?width=500)

















