Schweden
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Schweden
Welche Sicherheitsausrüstung müssen Skipper in Schweden mitführen?
Folgende Sicherheitsausrüstung ist beim Befahren der schwedischen Küsten- und Binnengewässer gesetzlich vorgeschrieben:
- geeignete Rettungsweste für jede Person an Bord
- Entleerungsvorrichtung
- Anker
- Ruder bzw. Paddel
- Feuerlöscher
Das Führen eines Logbuchs sollte stets - auch für Charteryachten - erfüllt werden. Laut Wasserstraßenamt der Niederlande besteht aber keine Pflicht zum Mitführen eines Logbuchs für privat genutzte Boote.
Für die Einfuhr einer Signalpistole nach Schweden sind folgende Punkte erforderlich:
- Beantragung eines Europäischen Feuerwaffenpasses für Pistole und Munition bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Landratsamt.
- Anmeldung der Signalpistole bei der schwedischen Polizei. Dies muss bereits vor Antritt der Reise online durchgeführt werden.
- Anmeldung beim schwedischen Zoll. Entweder unmittelbar nach dem Anlaufen des ersten schwedischen Hafens oder vorab online.
Mehrwertsteuer für Boote innerhalb der EU
Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden. Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar.
Sportbootführerschein
Für das Führen von in Schweden zugelassener Freizeitboote, die kürzer als 12 Meter und schmaler als 4 Meter sind, ist derzeit kein Führerschein erforderlich. Wir empfehlen jedoch, dass jeder, der sich auf dem See aufhält, über Grundkenntnisse in Sicherheits-fragen, den Regeln des Meeres und dem Umgang mit dem Boot in den aktuellen Gewässern verfügt.
Wichtige Informationen rund um Bootfahren in Schweden finden Sie auf den Seiten der schwedischen Organisation transportstyrelsen.
Wenn Sie in schwedischen Gewässern mit einem in Deutschland zugelassenen Boot unterwegs sind, gelten die Bestimmungen des Herkunftslandes, d.h. es wird je nach Fahrtgebiet der deutsche Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnen oder See benötigt.
Bootsregistrierung
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.
Versicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sehr zu empfehlen. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Personaldokumente
Personalausweis oder Reisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.
Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Identifikation durch Mikrochip oder Tätowierung. Diverse Sonderbestimmungen nachzulesen unter www.sjv.se





















