Schweden
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Schweden
Welche Sicherheitsausrüstung müssen Skipper in Schweden mitführen?
Eine einheitliche gesetzliche Pflichtausrüstung für privat genutzte Sportboote ist in Schweden nicht ausdrücklich festgelegt. Skipper sind jedoch verpflichtet, ihr Boot entsprechend den Gegebenheiten und dem Fahrtgebiet sicher auszurüsten. Dazu gehören insbesondere geeignete Rettungswesten für alle Personen an Bord sowie eine den Umständen angepasste Sicherheitsausstattung.
Empfehlung:
- geeignete Rettungsweste für jede Person an Bord
- Entleerungsvorrichtung
- Anker
- Ruder bzw. Paddel
- Feuerlöscher
Das Einleiten von Toilettenabwässern aus Sportbooten ist in schwedischen Gewässern grundsätzlich verboten. Boote mit Bordtoilette müssen daher über einen Fäkalientank oder eine geschlossene Toilettenlösung verfügen. Die Entsorgung erfolgt über entsprechende Absaugstationen in Häfen.
Das Führen eines Logbuchs sollte stets - auch für Charteryachten - erfüllt werden. Laut Wasserstraßenamt der Niederlande besteht aber keine Pflicht zum Mitführen eines Logbuchs für privat genutzte Boote.
Für die Einfuhr einer Signalpistole nach Schweden sind folgende Punkte erforderlich:
- Beantragung eines Europäischen Feuerwaffenpasses für Pistole und Munition bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Landratsamt.
- Anmeldung/Genehmigung der Signalpistole bei der schwedischen Polizei. Dies muss bereits vor Antritt der Reise online durchgeführt werden.
- Anmeldung beim schwedischen Zoll. Entweder unmittelbar nach dem Anlaufen des ersten schwedischen Hafens oder vorab online.
Mehrwertsteuer für Boote innerhalb der EU
Auch innerhalb der Europäischen Union kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot verlangt werden. Als Beleg dient in der Regel die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Sportbootführerschein
Für das Führen von Freizeitbooten besteht in Schweden grundsätzlich keine Führerscheinpflicht, solange das Boot kürzer als 12 Meter und schmaler als 4 Meter ist. Unabhängig davon wird der Besitz eines Sportbootführerscheins sowie ausreichender nautischer Kenntnisse dringend empfohlen. Für bestimmte Fahrzeuge wie Wassermotorräder (Jetski) ist ein gesonderter Befähigungsnachweis erforderlich.
Wichtige Informationen rund um Bootfahren in Schweden finden Sie auf den Seiten der schwedischen Organisation transportstyrelsen.
Wenn Sie in schwedischen Gewässern mit einem in Deutschland zugelassenen Boot unterwegs sind, gelten die Bestimmungen des Herkunftslandes, d.h. es wird je nach Fahrtgebiet der deutsche Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnen oder See benötigt.
Bootsregistrierung
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.
Versicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sehr zu empfehlen. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Personaldokumente
Personalausweis oder Reisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Die Grüne Versicherungskarte ist innerhalb der EU nicht vorgeschrieben, kann jedoch als zusätzlicher Nachweis sinnvoll sein.
Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Identifikation durch Mikrochip oder Tätowierung. Vor der Einreise sollten aktuelle nationale Vorschriften geprüft werden. Diverse Sonderbestimmungen sind nachzulesen unter www.sjv.se



























