Dänemark
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Skipper in Dänemark
Für das Führen von Sportbooten gilt in Dänemark das sogenannte Heimatlandprinzip. Skipper müssen den Befähigungsnachweis besitzen, der in ihrem Heimatland für vergleichbare Gewässer vorgeschrieben ist. Deutsche Sportbootführerscheine wie der SBF See werden enstpechend anerkannt.
Eine generelle Führerscheinpflicht besteht in Dänemark nicht für alle Boote. Entscheidend ist, ob ein Boot als sogenanntes Schnellboot eingestuft wird. Für solche Boote ist ein Befähigungsnachweis erforderlich, der der dänischen „Speedbådskørekort“-Regelung entspricht. Eine feste PS-Grenze existiert nicht, maßgeblich ist das Geschwindigkeitspotenzial des Bootes.
Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein. Für den Seefunk sind SRC oder LRC erforderlich, für Binnengewässer das UBI.
Mitzuführende Dokumente
Benötigte Unterlagen:
- je nach Fahrtgebiet einen adäquaten Befähigungsnachweis, Sportbootführerschein Binnen oder See werden anerkannt
- gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
- Eigentumsnachweis und ggf. Vollmacht des Bootseigners
- Versicherungsnachweis der Bootshaftpflichtversicherung
- EU-Konformitätserklärung ab Bootsbaujahr 1998
Mit einer Sprechfunkanlage an Bord: Sprechfunkzeugnis UBI für die Binnenschifffahrt, SRC oder LRC für die Seeschifffahrt sowie eine Nummernzuteilungsurkunde für das Sprechfunkgerät
Dänische Charterboote müssen die Vorschriften der Søfartsstyrelsen erfüllen. Charterkunden sollten sich bestätigen lassen, dass eine Genehmigung seitens der Staatlichen dänischen Schiffsinspektion für die Vercharterung vorliegt.
Was in Dänemark bei der Ein- und Ausreise mit dem Boot zu beachten ist
Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Bei Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten ist die Q-Flagge zu setzen und ein Hafen mit Grenzabfertigung anzulaufen. Innerhalb des Schengen-Raums entfallen in der Regel Zoll- und Passkontrollen.
Einreise mit dem Boot auf dem Landweg
Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg sind keine besonderen Vorgaben zu beachten. Wer mit einem geliehenen Boot unterwegs ist, für den empfiehlt es sich, eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht und die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung des Heimatlandes, z.B. den Internationalen Bootsschein (IBS) vom ADAC, mitzuführen. Die ADAC Sportschifffahrt hat für Inhaber eines IBS vom ADAC die Vorlage einer Vollmacht erstellt.
Wissenswertes zu Zoll und Steuer in Dänemark
Für die Nutzung eines Sportbootes im EU-Binnenmarkt muss sich das Boot im zollrechtlich freien Verkehr befinden, das heißt, es muss den Status einer sogenannten Unionsware besitzen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Boot in der Europäischen Union erworben oder ordnungsgemäß in die EU eingeführt und verzollt wurde.
Die Staatsangehörigkeit oder der Wohnsitz des Eigners ist hierfür nicht maßgeblich; entscheidend ist ausschließlich der zollrechtliche Status des Bootes.
Boote, die keine Unionsware sind, dürfen nur im Rahmen der vorübergehenden Verwendung abgabenfrei in das Zollgebiet der EU verbracht werden oder müssen durch eine Zollanmeldung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. In diesem Fall fallen Einfuhrabgaben, insbesondere Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, an
Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?
Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden. Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar.
Anerkannte Bootsregistrierungen in Dänemark
Wie an der deutschen Küste üblich ist eine Kennzeichnung des Bootes mit Namen und Heimathafen ausreichend. Ebenso verhält es sich an der dänischen Küste.
Das Anbringen eines amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichens ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, da z.B. der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC auch einen Eigentumsnachweis darstellt. Dänische Charterboote müssen die Vorschriften der Søfartsstyrelsen erfüllen. Charterkunden sollten sich bestätigen lassen, dass eine Genehmigung seitens der staatlichen dänischen Schiffsinspektion für die Vercharterung vorliegt.
Vorgeschriebene Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse in Dänemark
Sportbootführerschein
In Dänemark wird für niedrig motorisierte Boote keinen Bootsführerschein benötigt. Für schnelle Boote wird eine Speedboat-Lizenz benötigt, diese entspricht dem Sportbootführerschein See. Die Danish Maritime Authority stellt einen Rechner zur Verfügung mit dem die Führerscheinpflicht an Hand der Länge und der Motorleistung des Bootes errechnet werden kann. Für z.B. ein Boot unter 4 Meter Länge mit einer Motorleistung ab 25 PS ist eine Speedboat-Lizenz erforderlich.
Ausländische Bootsfahrer – auch EU-Bürger – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Der deutsche Sportbootführerschein See wird anerkannt.
Funkzeugnis
Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein der Anlage entsprechendes Funkzeugnis besitzen. Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis.
Küstengewässer
- SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS
- LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS
Binnengewässer
- UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) Hat ein Sportboot eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) besitzen.
Weitere Informationen hat der ADAC zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen veröffentlicht.
Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung für Skipper in Dänemark
Skipper sind verpflichtet, entsprechend der Bootsgröße und des Fahrtgebiets geeignete Rettungsmittel mitzuführen. Für jede Person an Bord muss eine zugelassene Rettungsweste (mit CE Kennzeichen) vorhanden sein. Eine generelle Tragepflicht besteht nicht, kann jedoch situationsabhängig vorgeschrieben oder dringend empfohlen sein.
Auch wenn für Sportboote in Dänemark keine umfassenden gesetzlichen Ausrüstungsvorschriften bestehen, sollte folgende Sicherheitsausrüstung an Bord mitgeführt werden:
- Rettungsweste für jede Person an Bord
- Rettungsring oder anderes Rettungsmittel
- Erste-Hilfe-Set
- Feuerlöscher (insbesondere auf Motorbooten)
- Anker mit ausreichend Leine oder Kette
- Festmacherleinen und Fender
- Navigationslichter
- Taschenlampe
- Signalhorn oder Signalpfeife
- Aktuelle Seekarten oder elektronische Navigationsmittel
- UKW-Seefunkanlage oder Mobiltelefon für Notfälle
- Bilgenpumpe oder Lenzvorrichtung
Für Fahrten außerhalb geschützter Küstengewässer werden zusätzlich Seenotsignalmittel, Lifebelts und gegebenenfalls eine Rettungsinsel empfohlen.
Mehr zu diesem Thema: Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten
Signalpistolen
Signalpistolen dürfen mitgenommen werden, eine Waffenbesitzkarte sowie ein ›Europäischer Feuerwaffenpass‹ sind für deren Besitz erforderlich. Beim Transport ist die Munition getrennt von der Waffe aufzubewahren, und es ist verboten, die Signalpistolen von Bord zu bringen.
Seefunkanlagen
Aus Gründen der Sicherheit ist an der Küste eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer See- oder Binnenfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus. Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden. Die nach der Verordnung Funk international anerkannte Urkunde der Nummernzuteilung (ehemals Frequenzzuteilung) wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt.
Umwelt- und Gewässerschutz in Dänemark
Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgt werden.
Fäkalientank
Innerhalb dänischer Hoheitsgewässer darf keine Entleerung eines Fäkalientanks erfolgen. Das Einleiten der Fäkalien in das Hafenbecken ist verboten. Entsprechende Entleerstationen sind zu verwenden. Ein Fäkalientank ist vorgeschrieben für:
- Boote, die zwischen 1980 und vor 2000 gebaut wurden und mit einer fest eingebauten Toilette versehen sind, wenn diese länger als 10,50 m und/oder breiter als 2,80 m sind
- Boote, die nach 2000 gebaut wurden und mit einer fest eingebauten Toilette versehen sind.
Notruf auf dem Wasser
JRCC (Joint Rescue Coordination Centre) Denmark, Tel. +45 72 85 04 50, jrcc@sok.dk, koordinieren die Rettungseinsätze. In Seenotfällen erreicht man die Haupt-Küstenfunkstation Lyngby Radio auf UKW-Kanal 16 und 70.
Verkehrsvorschriften für Sportboote in Dänemark
Auf dänischen Gewässern gelten neben den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln, KVR) die dänischen Schifffahrtsvorschriften (Bekendtgørelse om Regler for Sejlads m.m. i Visse Danske Farvande). Die nationalen Regelungen gehen den KVR vor und finden Anwendung für Flüsse, Kanäle, Hafeneinfahrten und Häfen, Reeden, Buchten und Förden sowie Fahrrinnen.
Fahr- und Ausweichregeln
In Hafeneinfahrten etc. gilt i.d.R. das auslaufende Fahrzeug als wartepflichtig. Es gelten die lokalen Hafenordnungen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in den Hafenfahrwassern beträgt i.d.R. 3 kn. Passieren zwei Fahrzeuge einander in engen Fahrwassern, muss das in die Engstelle einlaufende Fahrzeug warten. Als einlaufendes Fahrzeug gilt das Fahrzeug, das die grünen Schifffahrtszeichen an seiner Steuerbordseite hat.
-Die Internationalen Kollisionsverhütungs-regeln (KVR, engl. COLREGs) in der Übersicht
Ankern
Das Ankern ist in engen Fahrwassern verboten. Dies gilt insbesondere in den Linien der Richtfeuer und Leitsektoren. In der Nähe von Kabeln ist das Ankern ebenfalls verboten, Richtbaken an den Ufern zeigen an, wo die Kabel ins Wasser führen. Im Hafen oder in der Nähe eines Anlegers darf ohne Erlaubnis des Hafenamts nicht geankert werden. Das Hafenamt kann Fahrzeuge auch auffordern, den Ankerplatz zu räumen.
Sperrgebiete
Die Grenzen der Sperr- und Übungsgebiete sind aus den Seekarten ersichtlich (Bezeichnung: EK + Buchstabe + Nummer). Die Sperrzeiten können bei den Hafenmeistern erfragt werden. Es gilt das internationale Betonnungssystem ›A‹ der IALA.
Versicherungsvorschriften für Sportboote in Dänemark
Für bestimmte Sportboote besteht in Dänemark eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Diese gilt insbesondere für sogenannte Schnellboote (Speedboote) mit einer Rumpflänge unter 15 m sowie für Wassermotorräder (z. B. Jet-Ski) und vergleichbare Fahrzeuge, sofern für deren Führung ein Befähigungsnachweis erforderlich ist.
Der Fahrzeugführer muss während der Fahrt ein gültiges Versicherungszertifikat mitführen. Dieses kann auch in digitaler Form vorgelegt werden. Ein zusätzlicher Nachweis über die Zahlung der Versicherungsprämie ist nur dann erforderlich, wenn keine elektronische Überprüfung des Versicherungsschutzes durch die Behörden möglich ist. Der ADAC bietet entsprechende Versicherungen an.
Die Mindestdeckungssummen betragen
- für Personenschäden 27 Mio. DKK / ca. 3,7 Mio. Euro und
- für Sachschäden 13,5 Mio. DKK / ca. 1,85 Mio. Euro
Vorschriften für weitere Wassersportarten
Neben Segeln und Bootfahren lassen sich in Dänemark noch mehrere weitere Wassersportarten unternehmen. Dazu gehören:
- Wassermotorräder (Jet-Ski)
Das Fahren mit Wassermotorrädern ist in Dänemark nur in ausgewiesenen Bereichen zulässig. Die Nutzung ist regional unterschiedlich geregelt; insbesondere in Küstennähe, Badezonen und Naturschutzgebieten gelten Einschränkungen. Digitale Übersichtskarte kleiner rund großer Belt.
- Wasserski
Wasserskifahren ist grundsätzlich erlaubt, kann jedoch durch lokale Vorschriften eingeschränkt sein. In Häfen, Badegebieten und ausgewiesenen Schutzbereichen ist das Wasserskifahren in der Regel untersagt.
- Windsurfen
Windsurfboards gelten rechtlich als Segelboote und unterliegen den entsprechenden Vorschriften der Kollisionsverhütungsregeln.
- Für Windsurfer besteht die Pflicht zum Tragen einer Schwimmhilfe
- Windsurfer müssen Segelbooten ausweichen und Abstand von Badenden halten
- Wind- und Kitesurfer müssen auf genügenden Abstand voneinander achten
- Spezielle Vorschriften in Naturschutzgebieten müssen eingehalten werden
Tauchen
Es gelten folgende Vorschriften:
- Die internationale Signalflagge ›A‹ (120 x 100 cm) muss bei jeder Art von Tauchgang in offenem Gewässer gesetzt werden. Der Abstand der Flagge zum Taucher sollte nahe der Oberfläche 30 Meter nicht übersteigen
- Die Flagge muss sichtbar und mindestens 100 cm über der Wasseroberfläche ausgerollt sein und muss an beiden Enden des Tauchbereichs platziert werden
- Bewegen sich die Taucher außerhalb des markierten Bereichs, muss ein verfolgendes Boot zur Stelle sein, das die Signalflagge ›A‹ führt
- Alle Tauchergruppen müssen Schleppbojen mitbringen, die deutlich die Position der Taucher von der Oberfläche anzeigen
- Bei Tauchgängen am Abend und in der Nacht muss die Taucherflagge auf der Oberflächenboje oder auf dem Boot beleuchtet und deutlich für passierende Fahrzeuge sichtbar sein
Angeln
Für Salz- und Süßwasser ist in Dänemark eine Angellizenz für Personen zwischen 18 und 65 Jahren erforderlich. Einzige Ausnahme sind sogenannte Put & Take-Seen. Die Angellizenz wird käuflich in Tourismusbüros, im Internet (www.fisketegn.dk, mit Kreditkarte) oder in Postämtern erworben Eine Prüfung ist nicht abzulegen.
Weitere Regeln und Bestimmungen für Bootsfahrer in Dänemark
- Personaldokumente
Personalausweis oder Reisepass. Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
- Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Identifikation des Tieres durch Mikrochip oder gut erkennbare Tätowierung. Die Mitnahme von 13 als gefährlich eingestuften Hunderassen und Kreuzungen davon kann verboten sein oder unterliegt besonderen Bestimmungen. Genaue Hinweise dazu gibt die dänische Botschaft auf ihrer Website. Besondere Bestimmungen gelten für die Mitnahme von Hunden und Katzen nach Grönland und auf die Färöer-Inseln.
Mehr Informationen zu Dänemark
Bootstouristische Informationen zu Dänemark sind im neuen ADAC Tourset BTI DK 10 enthalten.







































