Dänemark
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Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Dänemark
Welche Unterlagen und Dokumente sollen Skipper in Dänemark mitnehmen?
- je nach Fahrtgebiet einen adäquaten Befähigungsnachweis, Sportbootführerschein Binnen oder See werden anerkannt
- gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
- Eigentumsnachweis und ggf. Vollmacht des Bootseigners
- Versicherungsnachweis der Bootshaftpflichtversicherung
- EU-Konformitätserklärung ab Bootsbaujahr 1998
- Mit einer Sprechfunkanlage an Bord: Sprechfunkzeugnis UBI für die Binnenschifffahrt, SRC oder LRC für die Seeschifffahrt sowie eine Nummernzuteilungsurkunde für das Sprechfunkgerät
Was ist in Dänemark bei der Ein- und Ausreise mit dem Boot zu beachten?
Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Wer über See aus einem Nicht-Schengen-Land mit seinem Boot einreist, muss die Flagge Q setzen und den nächstgelegenen, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (Port of Entry) zur Abwicklung der Pass- und Zollformalitäten anlaufen. Bei einer Einreise aus Schengen-Staaten finden i.d.R. keine Zoll- oder Grenzkontrollen statt. Eine Anmeldung bei Hafenbehörden ist nicht erforderlich.
Einreise mit dem Boot auf dem Landweg
Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg sind keine besonderen Vorgaben zu beachten. Wer mit einem geliehenen Boot unterwegs ist, für den empfiehlt es sich, eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht und die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung des Heimatlandes, z.B. den Internationalen Bootsschein (IBS) vom ADAC, mitzuführen. Die ADAC Sportschifffahrt hat für Inhaber eines IBS vom ADAC die Vorlage einer Vollmacht erstellt.
Welche Zoll- oder Steuerformalitäten sind in Dänemark zu beachten?
Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot (im Besitz eines EU-Bürgers) Unionsware sein. Das trifft i.d.R. zu, wenn das Boot bereits in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde. Boote, die Nichtunionsware sind, müssen vorübergehend zollfrei eingeführt werden oder für den freien Verkehr in der EU zugelassen werden, indem eine Zolldeklaration erfolgt.
Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?
Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden. Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar.
Welche Registrierung für Boote wird in Dänemark anerkannt?
Wie an der deutschen Küste üblich ist eine Kennzeichnung des Bootes mit Namen und Heimathafen ausreichend. Ebenso verhält es sich an der dänischen Küste. Das Anbringen eines amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichens ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, da z.B. der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC auch einen Eigentumsnachweis darstellt. Dänische Charterboote müssen die Vorschriften der Søfartsstyrelsen erfüllen. Charterkunden sollten sich bestätigen lassen, dass eine Genehmigung seitens der Staatlichen dänischen Schiffsinspektion für die Vercharterung vorliegt.
Welche Bootsführerscheine und Funkzeugnisse benötigen Skipper in Dänemark?
Sportbootführerschein
In Dänemark wird für niedrig motorisierte Boote keinen Bootsführerschein benötigt. Für schnelle Boote wird eine Speedboat-Lizenz benötigt, diese entspricht dem Sportbootführerschein See. Für ein Boot unter 4 Meter Länge mit eine Motorleistung ab 25 PS ist eine Speedboat-Lizenz erforderlich. Die Danish Maritime Authority stellt einen Rechner zur Verfügung mit dem die Führerscheinpflicht an Hand der Länge und der Motorleistung des Bootes errechnet werden kann. Ausländische Bootsfahrer – auch EU-Bürger – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Der deutsche Sportbootführerschein See wird anerkannt.
Funkzeugnis
Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein der Anlage entsprechendes Funkzeugnis besitzen. Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis.
Küstengewässer
- SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS
- LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS
Binnengewässer
- UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) Hat ein Sportboot eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) besitzen.
Weitere Informationen hat der ADAC zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen veröffentlicht.
Welche Sicherheitsausrüstung müssen Skipper in Dänemark mitführen?
Jeder Skipper ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gehalten, entsprechend der Schiffsgröße ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Eine gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Übersicht ›Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹.
Nautische Ausrüstung
In Dänemark ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste (CE-Kennzeichen) trägt. Eine weitere Sicherheitsausrüstung ist für Sportboote nicht vorgeschrieben.
Signalpistolen
Signalpistolen dürfen mitgenommen werden, eine Waffenbesitzkarte sowie ein ›Europäischer Feuerwaffenpass‹ sind für deren Besitz erforderlich. Beim Transport ist die Munition getrennt von der Waffe aufzubewahren, und es ist verboten, die Signalpistolen von Bord zu bringen.
Seefunkanlagen
Aus Gründen der Sicherheit ist an der Küste eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer See- oder Binnenfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus. Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden. Die nach der Verordnung Funk international anerkannte Urkunde der Nummernzuteilung (ehemals Frequenzzuteilung) wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt.
Was ist in Dänemark bei Umwelt- und Gewässerschutz zu beachten?
Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgt werden. Fäkalientank Innerhalb dänischer Hoheitsgewässer darf keine Entleerung eines Fäkalientanks erfolgen. Das Einleiten der Fäkalien in das Hafenbecken ist verboten. Entsprechende Entleerstationen sind zu verwenden. Ein Fäkalientank ist vorgeschrieben für:
- Boote, die zwischen 1980 und vor 2000 gebaut wurden und mit einer fest eingebauten Toilette versehen sind, wenn diese länger als 10,50 m und/oder breiter als 2,80 m sind
- Boote, die nach 2000 gebaut wurden und mit einer fest eingebauten Toilette versehen sind.
Notruf auf dem Wasser JRCC (Joint Rescue Coordination Centre) Denmark, Tel. +45 72 85 04 50, jrcc@sok.dk, koordinieren die Rettungseinsätze. In Seenotfällen erreicht man die Haupt-Küstenfunkstation Lyngby Radio auf UKW-Kanal 16 und 70.
Welche Verkehrsvorschriften gelten für Sportboote in Dänemark?
Auf dänischen Gewässern gelten neben den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln, KVR) die dänischen Schifffahrtsvorschriften (Bekendtgørelse om Regler for Sejlads m.m. i Visse Danske Farvande). Die nationalen Regelungen gehen den KVR vor und finden Anwendung für Flüsse, Kanäle, Hafeneinfahrten und Häfen, Reeden, Buchten und Förden sowie Fahrrinnen.
Fahr- und Ausweichregeln
In Hafeneinfahrten etc. gilt i.d.R. das auslaufende Fahrzeug als wartepflichtig. Es gelten die lokalen Hafenordnungen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in den Hafenfahrwassern beträgt i.d.R. 3 kn. Passieren zwei Fahrzeuge einander in engen Fahrwassern, muss das in die Engstelle einlaufende Fahrzeug warten. Als einlaufendes Fahrzeug gilt das Fahrzeug, das die grünen Schifffahrtszeichen an seiner Steuerbordseite hat.
Ankern
Das Ankern ist in engen Fahrwassern verboten. Dies gilt insbesondere in den Linien der Richtfeuer und Leitsektoren. In der Nähe von Kabeln ist das Ankern ebenfalls verboten, Richtbaken an den Ufern zeigen an, wo die Kabel ins Wasser führen. Im Hafen oder in der Nähe eines Anlegers darf ohne Erlaubnis des Hafenamts nicht geankert werden. Das Hafenamt kann Fahrzeuge auch auffordern, den Ankerplatz zu räumen.
Sperrgebiete
Die Grenzen der Sperr- und Übungsgebiete sind aus den Seekarten ersichtlich (Bezeichnung: EK + Buchstabe + Nummer). Die Sperrzeiten können bei den Hafenmeistern erfragt werden. Es gilt das internationale Betonnungssystem ›A‹ der IALA. Wichtigste Inhalte der KVR in Kürze: Ausweich- und Fahrregeln (Teil B / Regel 4-19) Verhalten von Fahrzeugen bei allen Sichtverhältnissen:
- Ausguck: Überblick über die Lage und Wahrnehmung der Gefahr eines möglichen Zusammenstoßes (Regel 5)
- Sichere Geschwindigkeit: jederzeit das Fahrzeug zum Stehen bringen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden (Regel 6)
- Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes: mit allen verfügbaren Mitteln an Bord einen Zusammenstoß vermeiden (Regel 7/8)
- Enge Fahrwasser: Fahren am äußeren Rand (Stbd) des Fahrwassers, sichere Durchquerung (Regel 9)
- Verkehrstrennungsgebiete: Einbahnregelung, Abstand von der Trennzone, Queren vermeiden (Regel 10)
Verhalten von Fahrzeugen die einander in Sicht haben:
- Überholen: dem anderen Fahrzeug ausweichen (Regel 13)
- Entgegengesetzte/kreuzende Kurse: Kurs nach Steuerbord ändern, an Backbordseite passieren; das Maschinenfahrzeug hat Ausweichpflicht, das das andere an Steuerbord hat (Regel 14/15)
- Maßnahmen der Ausweichpflichtigen: frühzeitig handeln (Regel 16)
- Maßnahmen des Kurshalters: Kurs und Geschwindigkeit beibehalten (Regel 17)
- Verantwortlichkeiten der Fahrzeuge untereinander: Ein Maschinenfahrzeug muss manövrierbehinderten, fischenden Fahrzeugen und Segelfahrzeugen ausweichen (Regel 18)
Verhalten von Fahrzeugen bei verminderter Sicht:
- Geschwindigkeit der Sicht anpassen
- keine Kursänderung nach Backbord oder auf ein Fahrzeug zu bei Nahbereichslagen (Regel 19)
Lichter und Signalkörper (Teil C / Regel 20-31) Tragweite der Lichter, Maschinenfahrzeuge in Fahrt, Schleppen und Schieben, Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter Ruder, Fischereifahrzeuge, manövrierunfähige oder manövrierbehinderte Fahrzeuge, tiefgangbehinderte Fahrzeuge, Lotsenfahrzeuge, Fahrzeuge vor Anker und auf Grund, Wasserflugzeuge. Schall- und Lichtsignale (Teil D / Regel 32-37) Ausrüstung für Schallsignale, Manöver- und Warnsignale, Schallsignale bei verminderter Sicht, Aufmerksamkeitssignale, Notsignale. Unter www.bsh.de (Suchbegriff: ›Lichterführung‹) können weiterführende Informationen heruntergeladen werden. Flaggenführung Die Nationale und Gastlandflagge (Danebro) werden tagsüber geführt und abends eingeholt. Bei Segelbooten wird der Danebro unter der Steuerbordsaling gefahren, Motorboote müssen eine separate Halterung am Boot anbringen.
Welche Versicherungen benötigen Skipper für Sportboote in Dänemark?
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist für alle Schnellboote und Wasserfahrzeuge wie z.B. Jet-Ski gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungsnachweis sowie der Zahlungsnachweis müssen an Bord mitgeführt werden, ein digitaler Nachweis wird anerkannt. Die Mindestdeckungssummen betragen
- für Personenschäden 27 Mio. DKK / ca. 3,7 Mio. Euro und
- für Sachschäden 13,5 Mio. DKK / ca. 1,85 Mio. Euro
Personaldokumente
Personalausweis oder Reisepass. Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.
Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Identifikation des Tieres durch Mikrochip oder gut erkennbare Tätowierung. Die Mitnahme von 13 als gefährlich eingestuften Hunderassen und Kreuzungen davon kann verboten sein oder unterliegt besonderen Bestimmungen. Genaue Hinweise dazu gibt die dänische Botschaft auf ihrer Website. Besondere Bestimmungen gelten für die Mitnahme von Hunden und Katzen nach Grönland und auf die Färöer-Inseln. Bootstouristische Informationen zu Dänemark sind im neuen ADAC Tourset BTI DK 10 enthalten. Das gedruckte TourSet ist in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich oder kann per Email sportschifffahrt@adac.de angefordert werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Pkw mit Anhänger gelten innerorts 50 km/h, außerorts 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h.
100 km/h auf Autobahnen sind nur mit der dänischen „Tempo 100“-Plakette erlaubt, die in den dänischen Prüfstellen erhältlich ist.
Verkehrsregeln
- auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden
- an Straßeneinmündungen bedeuten weiße Dreiecken („Haifischzähne“) auf der Fahrbahn Vorfahrt gewähren
- auf Autobahnzufahrten entsprechend der Beschilderung (zwei Pfeile, die zu einem Pfeil werden) beide Seiten gleichberechtigt (Einfädeln lassen erforderlich)
- auf Autobahnen bei Stau oder anderen Gefahren Warnblinklicht einschalten.
- Parkverbot bis zu 10 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen.
- Verstöße gegen Parkvorschriften werden mit hohem Bußgeld belegt
Gespanne
Gespanne dürfen in Dänemark folgende Maße haben: 2,55 x 18,75 m. Anhänger einschließlich Deichsel: 2,55 m x 12 m.
Für Gespanne von Pkw und Anhängern sowie Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Bei größeren Anhängern ist als Zugfahrzeug ein Lkw über 3,5 t zGG (Fahrzeugklasse N2 oder N3) nötig. Dann ist eine Anhängerbreite von bis zu 3,30 m möglich. Noch breitere Anhänger benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:
Syd og Sønderjyllands Politi
Særtransportkontoret
Møllegade 2
6330 Padborg
Dänemark
Tel.: +45 56 42 90 60
Fax: +45 56 42 09 94
sjyl-ukatransport@politi.dk
Sichere Verladung von Sportbooten
Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.
Mautbpflicht
In Dänemark besteht u.a. für die Brücke über den Großen Belt Mautpflicht.
Promillegrenze
Die Promillegrenze für Autofahrer in Dänemark beträgt 0,5 ‰
Wissenswertes und Infos zu Dänemark
Gebühren
Es werden keine Gebühren zur Befahrung der Wasserstraßen erhoben. In fast allen dänischen Häfen sind die üblichen Liegeplatzgebühren (Liegegeld) zu zahlen.
Pannenhilfe
Pannenhilfe rund um die Uhr vermittelt der ADAC Auslandsnotruf, Tel.: +49 89 22 22 22. Die Hilfeleistungen sind kostenpflichtig. Für ADAC Plus-Mitglieder Kostenerstattung bis zu jeweils 300 Euro für Panne und Abschleppen. Bei Pannen mit dem Mietfahrzeug ist immer zuerst der Vermieter zu informieren.
Forenede Danske Motorejere (FDM)
Firskovvej 32 2800 kg. Lyngby Dänemark Tel.: +45 45 27 07 07 fdm@fdm.dk www.fdm.dk
Notrufnummern
112 Polizei und Rettungsdienst.
Telefon-Landesvorwahl
+45
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MOMS) beträgt 25%.
Zahlungsmittel
Dänische Krone (100 DKK = 13,39 Euro, Stand: Mai 2019 )
Weitere Wassersportarten
Wassermotorräder (Jet-Ski)
Das Fahren mit Jet-Ski und Wassermotorrädern ist an ausgewiesenen Küstenabschnitten zulässig. Der Mindestabstand beträgt dabei 300 m zur Küste. Digitale Übersichtskarte kleiner rund großer Belt.
Wasserski
Wasserskifahren ist auf ausgewiesenen Strecken zulässig. Diese müssen vor Ort bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Windsurfen
Im Sinne des Gesetzes gilt ein Windsurfbrett als ein Segelboot und unterliegt den gleichen Vorschriften und Regeln.
- Für Windsurfer besteht die Pflicht zum Tragen einer Schwimmhilfe
- Windsurfer müssen Segelbooten ausweichen und Abstand von Badenden halten
- Wind- und Kitesurfer müssen auf genügenden Abstand voneinander achten
- Spezielle Vorschriften in Naturschutzgebieten müssen eingehalten werden
Tauchen
Es gelten folgende Vorschriften:
- Die internationale Signalflagge ›A‹ (120 x 100 cm) muss bei jeder Art von Tauchgang in offenem Gewässer gesetzt werden. Der Abstand der Flagge zum Taucher sollte nahe der Oberfläche 30 Meter nicht übersteigen
- Die Flagge muss sichtbar und mindestens 100 cm über der Wasseroberfläche ausgerollt sein und muss an beiden Enden des Tauchbereichs platziert werden
- Bewegen sich die Taucher außerhalb des markierten Bereichs, muss ein verfolgendes Boot zur Stelle sein, das die Signalflagge ›A‹ führt
- Alle Tauchergruppen müssen Schleppbojen mitbringen, die deutlich die Position der Taucher von der Oberfläche anzeigen
- Bei Tauchgängen am Abend und in der Nacht muss die Taucherflagge auf der Oberflächenboje oder auf dem Boot beleuchtet und deutlich für passierende Fahrzeuge sichtbar sein
Angeln
Für Salz- und Süßwasser ist in Dänemark eine Angellizenz für Personen zwischen 18 und 65 Jahren erforderlich. Einzige Ausnahme sind sogenannte Put & Take-Seen. Die Angellizenz wird käuflich in Tourismusbüros, im Internet (www.fisketegn.dk, mit Kreditkarte) oder in Postämtern erworben Eine Prüfung ist nicht abzulegen.
Bordbibliothek und Links für Dänemark
Nützliche Links
- Informationen vom Angeln bis zum Wassersport, visit.denmark.de
- Bestimmungen für Sportboote und Jet-Ski, Sportbootführerscheine und Hinweise zur Sicherheitsausrüstung auf der offiziellen Seite www.soefartsstyrelsen.dk unter Skole-& fritidssejlads/Fritidssejlads
- Den Danske Havnelods mit Informationen zu Häfen und Brücken www.danskehavnelods.dk
- Den Danske Havneguide mit Hafeninformationen, www.sejlnet.dk/havneguide
- Leuchtfeuerverzeichnis (Dansk Fyrliste) auf dänisch mit Informationen zu Racon, AIS-Kennzeichung, DGPS-Referenzstation unter www.soefartsstyrelsen.dk /Publikationer/Navigation
- Informationen zu Seekarten und Navigation beim Dänischen Hydrographischen Amt eng.gst.dk
- Tauchinformationen und Tauchkarten www.visitfyn.de/de/fyn/diving-denmark
Bordbibliothek
- ADAC Skipper App
- Ostseeperlen – Besondere Törnziele und Geschichten; Stephan Boden
- Seekarten - Dänemark NV-Atlas (S 3) Samsø-Sund-Kattegat
Zum Kauf bei Hansenautic* - Seekarten - Dänemark NV-Atlas (S 9) - Hirtshals to Esbjerg & Limfjord
Zum Kauf bei Hansenautic* - Seekarten - Dänemark/Deutschland NV-Atlas (S 1) Rund Fünen-Kieler Bucht
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