TÜV für Sportboote in Kroatien ?

Segelyacht Kornaten, Bavaria 30 Cruiser

Die Urlaubssaison für Freizeitskipper rückt immer näher und es wird schon eifrig geplant, welches Revier denn 2020 erkundet werden soll.
Kroatien mit seinen landschaftlich reizvollen Revieren steht wie jedes Jahr ganz oben auf der Wunschliste.

Da verunsichern die Gerüchte und Fragen, die in letzter Zeit vermehrt gestellt werden, ob man für sein in Deutschland zugelassenes Sportboot in Kroatien eine TÜV-Bescheinigung benötigt, die es ja in Deutschland gar nicht gibt. Die ADAC Sportschifffahrt hat sich bei ihren Partner vor Ort erkundigt und kann vorerst Entwarnung geben.

Ja, es gibt eine Gesetzesänderung für Freizeitboote in Kroatien, diese gilt aber nur für Boote unter kroatischer Flagge.

Die entsprechenden Verordnung für Boote und Yachten NN 13/2020 ist vom Ministerium für Marine, Transport und Infrastruktur verabschiedet worden und am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.

Artikel 47:

Eigner von Booten

  • die für private Zwecke genutzt werden
  • unter kroatischer Flagge fahren
  • deren Rumpflänge 7 Meter oder die installierte Antriebsleistung von mehr als 15 kW überschreiten

sind verpflichtet, einen Antrag auf regelmäßige Inspektion wie folgt zu stellen

  • für Schiffe, die nicht älter als 5 Jahre sind bis spätestens 31. Dezember 2025
  • für Schiffe zwischen 5 und 10 Jahren bis spätestens 31. Dezember 2023;
  • für Boote älter als 10 Jahre bis spätestens 31. Dezember 2021

Informationen rund um das Revier Kroatien mit Bestimmungen, Vorschriften und Törnvorschlägen finden Sie hier.

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