Neue Regeln in Kroatien: Tragepflicht für Rettungswesten, Helmpflicht und mehr

Segelyacht Kornaten, Bavaria 30 Cruiser

Neue Regelungen für Bootsfahrer in Kroatien sehen unter gewissen Umständen eine Tragepflicht von Rettungswesten auf Booten und eine Helmpflicht bei Jetskifahrten vor. Das müssen Bootsfahrer jetzt beachten.

In Kroatien gibt es seit Kurzem neue Reglungen für Bootsfahrer. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz, das bereits 2020 verabschiedet, bislang aber aufgrund von Corona noch nicht ausgeführt wurde. Das Gesetz sieht unter anderem Verschärfungen bei den Regeln für das Tragen von Rettungswesten, Helmen und mehr vor.

Tragepflicht für Rettungswesten in Kroatien

Wie aus dem Artikel 7 des Gesetzes hervorgeht, müssen alle Personen an Bord eines Bootes (z.B. auch JetSki, Schlauchboot, Boot ohne Kabine) eine Rettungsweste tragen, wenn

  • sie in den Küstenmeeren und Binnengewässern der Republik Kroatien fahren
  • die Geschwindigkeit 20 Knoten übersteigt

Die Regelung gilt für Erwachsene und Kinder gleichermaßen für die gesamte Dauer der Reise. Bei größeren Booten (z.B. mit Kabine) besteht unter Deck keine Tragepflicht. Darüber hinaus müssen die Boote auch über ein Sicherheitsarmband bzw. über eine QuickStop-Vorrichtung verfügen.

Wie die Kroatische Zentrale für Tourismus dem ADAC bestätigt hat, gilt die Regelung nicht nur für Boote unter kroatischer Flagge, sondern für alle Boote, die sich in kroatischen Gewässern befinden und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Regelungen: Helmpflicht und Co. in Kroatien

Neben der Tragepflicht für Rettungswesten sieht das Gesetz auch die folgenden neuen Regelungen vor:

  • Die Fahrer von Wassermotorrädern (Jetskis, etc.) müssen unabhängig von der Geschwindigkeit eine Rettungsweste und einen Schutzhelm tragen
  • Zieht ein Schnellboot oder Wassermotorrad einen Skifahrer, einen Fallschirmspringer o.Ä., muss es über einen konvexen Rückspiegel verfügen

Bei Verstößen gegen die genannten Gesetze ist ab sofort mit Bußgeldern oder im schlimmsten Fall mit Stilllegung des Wasserfahrzeugs zu rechnen. Da Gesetze in Kroatien oftmals unterschiedlich ausgelegt werden, empfiehlt es sich aber dennoch, die genaue Anwendung im Zweifelsfall bei den Hafenbehörden und touristischen Institutionen vor Ort zu erfragen.

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