Italien
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Italien
Die meisten Küstengewässer und viele Binnengewässer in Italien stehen der Sportschifffahrt offen. Allerdings gelten je nach Region und Revier unterschiedliche Vorschriften, etwa in Naturschutzgebieten, Badezonen oder auf einzelnen Seen und Stauseen. Dort kann die Nutzung – insbesondere für Motorboote – eingeschränkt oder untersagt sein. Entsprechende lokale Regelungen und Beschilderungen sind zu beachten
Unterlagen und Dokumente
Welche Unterlagen und Dokumente sollen Skipper in Italien unbedingt mitnehmen?
- Je nach Fahrtgebiet: Sportbootführerschein Binnen oder See oder einen adäquaten Befähigungsnachweis
- Gültiger Internationaler Bootsschein (IBS) des ADAC oder anderer Nachweis einer Bootsregistrierung
- Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Eigners bei geliehenen Booten
- Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer (insbesondere bei seegehenden Booten empfehlenswert)
- Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (für motorisierte Boote in Italien vorgeschrieben)
Einreise
Einreise nach Italien auf dem Seeweg
Wer mit dem Boot über See aus einem Nicht-Schengen-Staat nach Italien einreist, muss die Q-Flagge setzen und den nächstgelegenen, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (Port of Entry) anlaufen, um die Pass- und Zollformalitäten zu erledigen.
Einreise nach Italien auf dem Landweg
Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg bestehen in der Regel keine besonderen Vorschriften. Wer jedoch mit einem geliehenen oder nicht auf den Fahrer zugelassenen Boot unterwegs ist, sollte eine Vollmacht des Bootseigners mitführen.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, einen Nachweis über die Registrierung des Bootes, etwa den Internationalen Bootsschein (IBS), bereitzuhalten. Diese Unterlagen können bei Kontrollen oder im Kontakt mit Hafenbehörden hilfreich sein.
Für Inhaber eines Internationalen Bootsscheins stellt der ADAC eine mehrsprachige Vollmacht zur Verfügung. Diese kann sowohl bei Kontrollen als auch bei Überführungsfahrten hilfreich sein.
Zoll und Steuer
Für den freien Verkehr innerhalb der EU sollte ein Boot den Status von Unionsware haben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Boot in der EU gekauft oder nach der Einfuhr ordnungsgemäß zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt wurde.
Handelt es sich um ein Boot ohne Unionsstatus, kommen je nach Situation unterschiedliche Verfahren in Betracht. Dazu zählen insbesondere die vorübergehende zollfreie Einfuhr oder die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nach entsprechender Zollanmeldung.
Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?
Auch wenn Kontrollen innerhalb der EU seltener geworden sind, kann es sinnvoll sein, einen Nachweis über die ordnungsgemäße Versteuerung des Bootes mitzuführen.
Als geeignete Belege gelten insbesondere die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, eine Einfuhrabgabenrechnung oder vergleichbare Unterlagen.
Davon zu unterscheiden ist der zollrechtliche Nachweis des Unionsstatus, der in bestimmten Fällen gesondert geführt werden muss.
Registrierung
Internationaler Bootsschein/IBS
Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten für deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende EU-Bürger die amtlichen Kennzeichen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und das amtlich anerkannte Kennzeichen, der Internationale Bootsschein vom ADAC, der ab sofort online beantragt werden kann. Mit diesem Dokument fahren sie sicher in Italien. Bitte achten Sie bei Fahrten im Ausland darauf, dass der IBS aktuell gültig ist.
Bootsführerscheine und Funkzeignisse
Sportbootführerschein
Für das Führen von Sportbooten unter 24 m Länge ist in Italien ein geeigneter Befähigungsnachweis erforderlich. Amtliche Führerscheine des Heimatlandes, wie der deutsche Sportbootführerschein Binnen oder See, werden anerkannt.
Eine Führerscheinpflicht besteht insbesondere dann, wenn
- mehr als 6 NM von der Küste entfernt gefahren wird
- Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist
- Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000 ccm ist
- Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden
- ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird
Mindestalter
- Auf Booten, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt für Skipper das Mindestalter von 18 Jahren
- Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die oben beschriebenen Grenzwerte für Motoren und die Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen
- Für Segelboote mit weniger als 4 m² Segelfläche gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen
Funkzeugnis
Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein Funkzeugnis, das dem Fahrtgebiet und der Funkanlage entspricht, besitzen.
- SRC (Short Range Certificate): 'Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis' gültig für UKW und GMDSS
- LRC (Long Range Certificate): 'Allgemeines Funkbetriebszeugnis' gültig für GW, KW. UKW, Inmarsat und GMDSS
- UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)
Sicherheitsausrüstung
Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften. Mehr dazu in der Übersicht ›Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹. Für privat genutzte Boote unter deutscher Flagge werden seitens des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) allgemeine Empfehlungen für die Ausrüstung von Booten ausgesprochen. Demnach gehören zur Mindestsicherheitsausrüstung:
- eine Rettungsweste für jede Person an Bord
- geeignete Mittel, um einen Brand zu bekämpfen
- Signalmittel, um einen Notfall anzuzeigen
- eine Lenzvorrichtung (Pumpe, Eimer, Ösfass)
- Erste-Hilfe-Ausrüstung.
Die Auflistung des BMVI findet sich hier. Der Umfang dieser Empfehlung steht nicht im Zusammenhang mit dem Fahrtgebiet und es besteht auch keine gesetzliche Pflicht zum Mitführen dieser Sicherheitsausrüstung. In Italien hingegen existieren für alle Boote unter italienischer Flagge verbindliche Ausrüstungsvorschriften für das jeweilige Fahrtgebiet. Daher kann es bei Kontrollen von Booten unter deutscher Flagge durch italienische Behörden aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauslegung zu Schwierigkeiten kommen. Sogar Strafzahlungen drohen, wenn keinerlei Sicherheitsausrüstung mitgeführt wird.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt der ADAC im Sinne der guten Seemannschaft, eine angemessene Anzahl an Ausrüstungsgegenständen und Signalmitteln mitzuführen, die der Bootsgröße entspricht und dem Küstenabstand und Fahrtrevier angepasst ist.
Küstengewässer
Skipper, die den italienischen, gesetzlichen Vorschriften in vollem Umfang nachkommen wollen, benötigen eine Ausrüstung wie folgt:
- Küstenabstand bis zu 300 m: keine Sicherheitsausrüstung
- Küstenabstand bis zu 1 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher
- Küstenabstand bis zu 3 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Rauchboje, 2 x rote Handfackel, Richtscheinwerfer, akustisches Horn
- Küstenabstand bis zu 6 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (2), rote Fallschirmsignalrakete (2), Richtscheinwerfer, akustisches Horn
- Küstenabstand bis zu 12 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (2), rote Fallschirmsignalrakete (2), Richtscheinwerfer, akustisches Horn, Kompass mit Deviationstabelle, UKW-Sprechfunkanlage
- Küstenabstand bis zu 50 sm: Rettungsinsel, Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (3), rote Fallschirmsignalrakete (3), Richtscheinwerfer, akustisches Horn, Kompass mit Deviationstabelle, Schiffsuhr, Barometer, Fernglas, Navigationsbesteck und -karten, UKW-Sprechfunkanlage, elektr. Positionsgeräte, Radarreflektor, Erste-Hilfe Kasten.
Rettungsringe, Rettungswesten und Sicherheitsleinen müssen für jede an Bord befindliche Person vorhanden sein. Einer der mitgeführten Rettungsringe benötigt eine Leine. Bitte beachten Sie, dass die CE-Kennzeichnung für Rettungsringe oder Rettungswesten vorliegt.
Binnengewässer
Beim Befahren der italienischen Binnengewässer, wie z.B. Gardasee oder Lago Maggiore, ist folgende Sicherheitsausrüstung (gemäß dem sog. Certificato) mitzuführen:
- eine ohnmachtssichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person (CE-Kennzeichnung)
- Feuerlöscher der Brandklasse B je nach Motorstärke (siehe Tabelle unten)
- pyrotechnische Signalmittel wie Handfackeln (rot)
- eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien
- ein Erste-Hilfe-Kasten bzw. ein nautischer Erste-Hilfe-Kasten beim Einsatz als Zugboot z.B. für Wasserski, Wakeboard, Banane etc.
Inhaber eines gültigen ADAC Bootsscheins können das Certificato unter Angabe der Registrierungsnummer per E-Mail bootsschein@adac.de anfordern.
Handfeuerlöscher (ABC)
Motorisierte Boote unter italienischer Flagge sind zur Mitführung eines Feuerlöschers verpflichtet. Die Größe bzw. Füllmenge des Löschers richtet sich nach der Motorleistung. Das Füllmittel muss zur Löschung der Brandklasse B zugelassen sein. ABC-Löscher sind zulässig, so lange die erforderlichen Löscheinheiten des Löschmittels B enthalten sind.
Sportboote bis 10 m Gesamtlänge
| Motorleistung in kW | Feuerlöscher |
|---|---|
| bis 18,4 | 1 x 13B |
| über 18,4 bis 147 | 1 x 21B |
| über 147 | 1 x 34B |
Für Sportboote bis 10 m mit einer Motorisierung bis 147 kW (=200 PS) ist ein 1 kg ABC Feuerlöscher ausreichend. Dieser enthält ca. 34 Löscheinheiten für die Brandklasse B.
Sportboote über 10 m Gesamtlänge
| Motorleistung in kW | nahe Steuerstand | nahe Motorraum | nahe Kabinen |
|---|---|---|---|
| bis 18,4 | 1 x 13B | - | 1 x 13B |
| über 18,4 bis 74 | 1 x 13B | 1 x 21B | 1 x 13B |
| über 74 bis 147 | 1 x 13B | 2 x 13B | 1 x 13B |
| über 147 bis 294 | 1 x 13B | 1 x 21B & 1 x 13B | 1 x 13B |
| über 294 bis 368 | 1 x 13B | 1 x 34B & 1 x 21B | 1 x 13B |
| über 368 | 1 x 13B | 2 x 34B | 1 x 13B |
Sportboote mit fest eingebauter Feuerlöschanlage im Motorraum benötigen 1 x 13B bei einer Leistung bis zu 294 kW (380 PS). Über 249 kW ist 1 x 21B Löscher erforderlich.
Signalpistolen
Für eine Signalpistole wird der ›Europäische Feuerwaffenpass‹ benötigt. Die Einfuhr und Benutzung ist gestattet, sofern sie zur Sicherheitsausrüstung des Bootes gehört.
Wie bewahre ich eine Signalpistole auf?
Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.
Anmeldung von Signalpistolen
Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch ratsam, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden.
Seefunkanlagen
Aus Gründen der Sicherheit ist eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer See- oder Binnenfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus. Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden. Die nach der Verordnung Funk international anerkannte Urkunde der Nummernzuteilung (ehemals Frequenzzuteilung) wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt. Im Boot eingebaute nautische Funkgeräte, die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff-Land und Schiff-Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffspapieren eingetragen sind.
Verkehrsvorschriften
Wassersportfahrzeuge dürfen ausschließlich für private Zwecke benutzt werden. Die gewerbliche Vermietung privater Wassersportfahrzeuge ist verboten.
Fahr- und Ausweichregeln
In Hafeneinfahrten von Seehäfen haben auslaufende Fahrzeuge Wegerecht, besonders wenn Strömung herrscht. Es ist in Italien üblich, mit dem Bug oder Heck anzulegen und das Schiff mit einer Mooringleine oder einem Anker in Position zu halten. In kleineren Stadthäfen ohne federführenden gewerblichen Betreiber wird die Funktion des Hafenmeisters durch den jeweiligen Kommandanten der Küstenwache (Guardia Costiera) übernommen. In der Adria wird nachts Fischerei mit starken Scheinwerfern betrieben, die zu Verwechslungen mit anderen Lichtern führen können. An den Frischwasseranschlüssen in Häfen, insbesondere im Süden, wird in der Regel kein Trinkwasser angeboten. Es gelten die Fahr- und Ausweichregeln gemäß der Kollisionsverhütungsvorschrift (KVR). Wassersportfahrzeuge müssen folgenden Fahrzeugen grundsätzlich die Vorfahrt einräumen und von diesen einen Sicherheitsabstand (zwischen 50 m und 200 m) einhalten:
- öffentliche Linienfahrzeuge
- Boote im öffentlichen Einsatz mit Kontroll- und Überwachungsfunktionen
- Rettungsboote
- Fischerboote
Es ist verboten:
- den Kurs der öffentlichen Dienstwasserfahrzeuge zu kreuzen und deren Anlegen und Beidrehen zu behindern
- Fischerboote zu behindern
- in bezeichneten Regattastrecken zu fahren
- in Bade- und Schutzzonen zu fahren und Wassersportarten zu betreiben (Motorboote dürfen auf diesen Wasserflächen nur bei Abfahrt, Landung und senkrechtem Übergang und mit einer Sicherheitsgeschwindigkeit fahren)
- Rennboote zu fahren (außer bei Probefahrten nach vorherigen Anmeldung bei den Schifffahrtsbehörden mit Angabe des Streckenplans)
Küstengewässer
In Hafeneinfahrten von Seehäfen haben auslaufende Fahrzeuge Wegerecht, besonders wenn Strömung herrscht. Es ist in Italien üblich, mit dem Bug oder Heck anzulegen und das Schiff mit einer Mooringleine oder einem Anker in Position zu halten. In kleineren Stadthäfen ohne federführenden gewerblichen Betreiber wird die Funktion des Hafenmeisters durch den jeweiligen Kommandanten der Küstenwache (Guardia Costiera) übernommen. In Häfen sind nur Schallsignale erlaubt, die der Vermeidung von Kollisionen dienen.
Binnengewässer
Für Motorboote freigegebene Seen sind der Iseo See, der Orta-See, der Comer See, der Lago di Bolsena. Auf dem Lago di Caldonazzo, Levico, Ledro, Molveno und Cavedine in der Provinz Trient dürfen nur Motorboote bis 4 PS eingesetzt werden. Der Lago di Idro ist für Motorboote bis 10 PS zugelassen. Auf dem Lago Trasimeno können Motorboote bis 50 PS eingesetzt werden.
Andere Wassersportarten
Wassermotorrad (Jet-Ski)
Jet-Skis, Skooter usw. dürfen in Italien grundsätzlich nur mit entsprechenden Sportbootführerschein geführt werden. Jet-Ski und ähnliche Wasserfahrzeuge dürfen nicht am Strand abgestellt werden. Jet-Ski-Fahrer müssen eine Schwimmweste tragen.
Wasserski in Italien
Wasserskilaufen darf nur in freien Gebieten oder in den vorgeschriebenen Wasserskistrecken und in einer Sicherheitsentfernung von mindestens 100 m von der Küste stattfinden. Die Regelungen für Wasserskilaufen beziehen sich auch auf andere Wassersportgeräte, die geschleppt werden.
- Der Abstand zwischen Zugboot und Wasserskifahrer darf 12 m nicht unterschreiten.
- Neben dem Fahrer des Zugbootes muss sich noch eine weitere Person an Bord befinden, um im Notfall auch eingreifen zu können.
- Zugboote müssen einen Sicherheitsabstand zwischen 50 m und 100 m von den anderen Wasserfahrzeugen einhalten.
- Eine Wende- und eine Leerlaufvorkehrung, ein nautischer Erste-Hilfe-Kasten sowie ein Rettungsring für jeden Wasserskifahrer sind erforderlich.
- Wasserskiläufer müssen eine Schwimmweste tragen.
- Wasserskilaufen darf auf Binnengewässern mit gemieteten Booten nicht mehr betrieben werden
Wichtig! Beim Wasserskifahren oder dem Schleppen von Wassersportgeräten muss immer ein nautisches Befähigungszeugnis (SBF See oder Binnen) vorliegen.
Windsurfen
Windsurfer müssen eine Schwimmweste tragen und einen Mindestabstand von 10 m voneinander einhalten.
Tauchen
Die Kennboje, die ein Tauchareal kennzeichnet, muss mit einer roten Flagge mit weißen Querstreifen versehen sein. Ferner ist ein Begleitboot vorgeschrieben.
Wind und Wetter in Italien
Trotz aller Vorbereitungssorgfalt kommt es jedoch immer wieder vor, dass überraschend starke Böen oder gar Stürme aufziehen. Insofern sollte man mit den vorherrschenden Winden in diesem Revier vertraut sein.
Die vorherrschenden Winde in Italien
- Bora
- Schirocco
- Mistrali
Umwelt- und Gewässerschutz
Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgt werden.
Umweltschutz und Naturschutzgebiete in Italien
In Italien gibt es eine Reihe von geschützten Gebieten mit besonderen Vorschriften. Diese sind zumeist in den Seekarten verzeichnet oder können bei den zuständigen Behörden oder Hafenämtern erfragt werden. Auskünfte zu den Naturschutzgebieten erteilt die Guardia Costiera. Informationen bieten die Internetseiten www.minambiente.it oder www.parks.it.
Versicherungen
Beim Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind alle motorgetriebenen Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren haftpflichtversicherungspflichtig. Ein Versicherungsnachweis (certificato di assicurazione) muss an Bord mitgeführt werden. Als solcher gilt die Internationale Versicherungsbestätigung, die von den Versicherern zusätzlich zur Police ausgegeben wird.
Die Mindestdeckungssummen betragen seit dem 11. Juni 2022 € 6.450.000,- für Personenschäden und € 1.300.000,- für Sachschäden. Diese Summen gelten pro Schadensfall und unabhängig von der Anzahl der Geschädigten. Für Boote, die an Wettbewerben oder Regatten teilnehmen, muss ein entsprechender Vermerk für diese Nutzung in den Versicherungsdokumenten enthalten sein. Hier geht's zur ADAC Wassersport Versicherung .
Deutsche Versicherungen kommen möglicherweise nur dann für Schadensforderungen auf, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines Befähigungsnachweises ist, der nach deutschem Recht für das entsprechende Revier vorgeschrieben ist. Im Zweifel sollte man sich vorab über die Versicherungsbedingungen bei seiner Versicherung erkundigen.







































































