Italien

Italien

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Italien zählt zu einer der beliebtesten Destinationen für Segler und Wassersportler. Egal, ob an der Adria mit der Lagune von Venedig oder auf Inseln wie Sardinien, Sizilien oder den Liparischen Inseln: Bei insgesamt 7.600 Kilometern an Küstenlinie bietet das Land zahlreiche Möglichkeiten für gelungene Törns und auch Binnenskipper finden an den Oberitalienischen Seen garantiert das passende Revier für sich. Oben drauf gibt es in Italien aber auch zahlreiche kulturelle und kulinarische Highlights und vor allem das typische italienische Lebensgefühl zu entdecken.

Revier- und Länderbeschreibung Italien

Italien bietet zahlreiche lohnende Reviere für Skipper. Dazu gehören

  • die Oberitalienischen Seen
  • die Italienische Adria
  • der Golf von Tarent
  • Sardinien

Oberitalienische Seen

Gardasee

Der bei deutschen Touristen sehr beliebte Gardasee bietet im nördlichen Teil ein sehr interessantes und abwechslungsreiches Segel- und Windsurfrevier. Der südliche Teil des Sees wird besonders von Motorbootfahrern genutzt. 

Mehr dazu: Alles zum Skipper-Revier Gardasee

Lago Maggiore und Luganer See

Sowohl der Lago Maggiore als auch der Luganer See sind für Motorboote freigegeben, jedoch benötigen alle Bootsbesitzer, die mit einem Motorboot über 2,50 m Länge auf dem Lago Maggiore und Luganer See fahren ein lokales Kennzeichen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Bootsbesitzer, die bereits ein Kennzeichen führen. 

Mehr dazu: Alles zu Lago Maggiore und Luganer See.

Italienische Adria

Golf von Venedig

Der Golf von Venedig umfasst die nördliche Adria bis zur Höhe der Mündung des Po und der Südspitze Istriens. Bootstouristisch ist er das am häufigsten frequentierten Gewässer der italienischen Adriaküste.

Die Lagunen von Venedig

In den Lagunen von Venedig besteht eine Kennzeichnungspflicht für Motorboote mit einer Motorleistung über 10 PS. Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC ist für deutsche Skipper ausreichend. Es muss kein LV... Kennzeichen beantragt werden. 

Mehr dazu: Revierinformation zur Lagune von Venedig

Golf von Tarent

Am Capo Santa Maria de Leuco läuft man in den Golf von Tarent ein, der zum Ionischen Meer gehört. Pinienwälder, Sand-, Kiesstrände und Felsklippen prägen die Küsten. Fischreich und kristallklar ist das Wasser des tiefblauen Golfes, dessen Gestade in der Antike Odysseus angelaufen haben soll.

Nordsardinien mit Costa Smeralda, La-Maddalena-Archipel und Lavezzi-Inseln

Nordsardinien ist für Segler- und Motorbootfahrer ein Traumziel, nicht ohne Grund wird das Revier oft die "Karibik in Europa" genannt. Mehr zu Nordsardinien mit Costa Smeralda, La-Maddalena-Archipel und Lavezzi-Inseln

Besonderheiten in Italien

Wie in mediterranen Ländern üblich, sind auch in Italien die Geschäfte über die Mittagszeit meist geschlossen. Dies gilt häufig auch für die Marinaverwaltung und das Büro des Hafenmeisters. Informationen zu den Anwesenheits- und Öffnungszeiten sind über die einzelnen Hafenbeschreibungen hier im ADAC Skipper Portal abrufbar, der ADAC Vergleichspreis ermöglicht dabei ein hohes Maß an Preistransparenz.

Marinas in diesem Revier

Marina
Bojenfeld
Ankerplatz
ADAC Stützpunktmarina Sant'Andrea
Marina

Marina Sant'Andrea

Nur einige Kilometer östlich befinden sich die beeindruckenden Überreste einer einstigen römischen Weltstadt. Bevor Hunnenkönig Attila 452 über Aquileia, damals viertgrößte Stadt Italiens, herfiel, galt es als goldene Metropole. Einige wieder aufgerichtete Säulen, die Grundmauern des Forums und des Hafens sowie zahlreiche antike Fundstücke im Museo Archeologico erinnern an die Zeit, als hier Kaiser residierten und der Evangelist Markus missionierte. Im Mittelalter erlebte Aquileia als Bischofssitz eine weitere Blüte. Davon zeugt die mit Fresken aus dem 11. Jh. geschmückte Basilica Santa Maria. Als einzigartiges Zeugnis frühchristlicher Kunst wurden die Bodenmosaike (4. Jh.) im Hauptschiff und in der Cripta degli Scavi als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt.
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Marina

Marina di Brindisi - Bocca di Puglia

Schon die Römer wussten die vorteilhafte Lage im Herzen des Mittelmeeres zu schätzen und verlängerten eine der wichtigsten Handelsstraßen des Römischen Reiches, die berühmte Via Appia, bis Brindisi. An der östlichen Meerespromenade Viale Regina Margherita ist noch die Colonna Romana (1. Jh.) erhalten, eine von ehemals zwei Marmorsäulen mit kunstvoll geschmückten Kapitellen, die das Ende der Via Appia markierten. Der ursprünglich romanische Dom wurde 1746 nach einem Erdbeben mit einer reich dekorierten Fassade und einem barocken Campanile wieder aufgebaut. Im Inneren sind noch eine Apsis und Mosaikfragmente aus dem 11. Jh. erhalten. 5 km außerhalb der Stadt Richtung Flughafen befindet sich die größte Sehenswürdigkeit von Brindisi, die Kirche Santa Maria del Casale (um 1300), deren Inneres vollständig mit Fresken aus dem 14. Jh. ausgemalt ist.
Marina di Baunei
Marina

Marina di Baunei

Der gemütliche Ferienort Santa Maria Navarrese existierte bereits im 11. Jh. als Fischerort. Sehr dekorativ präsentiert sich der Sarazenenturm aus dem 17. Jh. im Norden der Bucht. Im zentralen Park lassen sich sehr alte Johannisbrotbäume und hohe Schirmpinien bewundern. Ein langer Spaziergang über den grobkörnigen Strand bringt einen nach Arbatax und zu den berühmten roten Porphyrfelsen, den Rocce Rosse.
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Marina

Marina Chiavari

Die ruhige Altstadt von Chiavari lädt zu einem gemütlichen Stadtbummel ein – sogar bei Regen. Denn durch das gesamte alte Zentrum ziehen sich Arkaden, die Chiavaris besonderes Merkmal sind. Auf der Piazza Mazzini nahe der Kathedrale Nostra Signora dellOrto findet vormittags ein lebhafter Wochenmarkt statt. Im Caffè Defilla am Corso Garibaldi sollte man den Sorriso – was Lächeln bedeutet – nicht versäumen: knuspriger Baiserteig mit einer Rum-Nougat-Füllung. Abends verwandelt sich das Defilla in eine Pianobar.
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Marina

Porto Ercole Marina

In der Pfarrkirche des malerisch an den Hang geschmiegten Porto Ercole wurde Caravaggio beigesetzt, der hier 1610 an Malaria starb. Lohnend ist ein Abstecher nach Orbetello, dessen historisches Zentrum man leicht zu Fuß erkunden kann. Sehenswert sind der Dom mit seiner gotischen Fassade sowie die spanischen Befestigungsanlagen, die Stadttore, Wehrmauern und ein Pulvermagazin umfassen (heute Sitz des Archäologischen Museums). In der Lagune steht eine historische Windmühle spanischen Ursprungs. Im WWF-Naturreservat Oasi di Orbetello wird man über Stege zu Aussichtspunkten und Türmen geführt – mitten im Schilfrohr zwischen Dünen, flachen Seen und Wäldchen.
Marina Teulada
Marina

Marina Porto Teulada

Wild und weitgehend unerschlossen ist die Costa del Sud, die Südküste, zwischen Pula und Capo Teulada. Sie liegt vor den südlichen Ausläufern des Hügellandes Iglesiente, das Olivenhaine und Eukalyptuswälder säumen. Das Panorama ist überwältigend: zerklüftete Buchten mit schroffen Granitfelsen und einsamen Sandstränden. Am südlichsten Punkt, dem Capo Teulada, locken sieben Riffe die Taucher an.
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Marina

Marina di Villasimius

Das vor nicht allzu langer Zeit noch verschlafene Fischerdorf Villasimíus ist heute einer der touristischen Hauptanziehungspunkte Sardiniens. Das hat es vor allem den schönen Stränden und der landschaftlich reizvollen Küste mit ihren vielen Buchten und dem smaragdgrünen Wasser zu verdanken. Hier stürzen mit Macchia, Kakteen und Steineichen überwucherte Granitfelsen ins Meer. Empfehlenswert sind Tagestörns in das Meeresschutzgebiet um das Capo Carbonara und die vorgelagerten Inseln oder Ausflüge in das wilde Granitmassiv des Sarrabus, das gleich hinter der Küste auf über 1000 m ansteigt.
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Marina

Porto di Vieste

Das touristische Zentrum des Gargano mit seiner malerischen Altstadt wird dominiert von der unter Friedrich II. im Jahr 1240 erbauten Festung. Sehenswert ist auch die Kathedrale aus dem 11. Jh. mit frühromanischen Kapitellen im Innern. Wahrzeichen der Stadt ist der Pizzomunno (Spitze der Welt), ein weißer Riesenfels, der am gleichnamigen Strand vor der Steilküste aus dem Sand aufragt. Vom Wasser aus kann man eine weitere Hauptattraktion der Region entdecken: die bizarren Küstenformationen und farbig leuchtenden Grotten an der östlichen Spitze des Gargano (z. B. die Grotta Campana).
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Marina

Marina di Forio

Nicht so mondän wie Capri, dafür gemütlicher und vor allem gesünder: Die größte Insel des Golfs von Neapel ist seit Jahrtausenden für die heilende Wirkung ihrer heißen Quellen bekannt, die schon die Römer zu würdigen wussten. In Forio findet man die gepflegtesten Thermalanlagen Ischias, allen voran die Poseidon-Gärten mit 21 unterschiedlich temperierten Becken, einem Meerwasserpool, einer Felssauna sowie Massage- und Kosmetikeinrichtungen. Einen schönen Blick hat man von dem Seefahrer-Wallfahrtskirchlein Santa Maria del Soccorso, das auf einem Felsen über dem Meer thront. Sportliche können von Forio aus die Bezwingung des 788 m hohen Inselgipfels Epomeo in Angriff nehmen. Der Weg führt von Forio zur Kapelle S. Maria del Monte und durch die Falanga, einen dichten Kastanienwald.
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Wissenswertes

Regeln und Bestimmungen für Italien

Alle öffentlichen Gewässer in Italien sind auch für die Sportschifffahrt freigegeben. Nicht öffentlich sind einige Seen und Stauseen, die entweder in Privatbesitz sind oder wasserwirtschaftlich genutzt werden, sind deshalb für Motorboote gesperrt. Hoch gelegene, schlecht zugängliche Gebirgsseen sind für den Einsatz von Motorbooten ungeeignet.

Unterlagen und Dokumente

Welche Unterlagen und Dokumente sollen Skipper in Italien unbedingt mitnehmen?

  • Je nach Fahrtgebiet: Sportbootführerschein Binnen oder See oder einen adäquaten Befähigungsnachweis
  • Gültiger Internationaler Bootsschein (IBS) des ADAC oder anderer Nachweis einer Bootsregistrierung
  • Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Bootseigners
  • EU-Mehrwertsteuernachweis
  • Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung

Einreise

Einreise nach Italien auf dem Seeweg

Wer über See aus einem Nicht-Schengen-Land mit seinem Boot einreist, muss die Flagge Q setzen und den nächstgelegenen, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (Port of Entry) zur Abwicklung der Pass- und Zollformalitäten anlaufen.

Einreise nach Italien auf dem Landweg

Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg gibt es keine besonderen Vorgaben zu beachten. Mit einem privat geliehenen Boot kann zusätzlich eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht am Grenzübergang und Hafenamt erforderlich sein. Außerdem ist die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z.B. der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC, erforderlich.

Der ADAC stellt für Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC eine Vollmacht in fünf Sprachen zur Verfügung. Diese Vollmacht berechtigt den Nutzer des Bootes nicht nur zum Betrieb des Bootes auf dem Wasser, sondern bereits für Überführungsfahrten:

Zoll und Steuer

Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot (im Besitz eines EU-Bürgers) Unionsware sein. Das trifft meist zu, wenn das Boot bereits in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde. Boote, die Nichtunionsware sind, müssen vorübergehend zollfrei eingeführt werden oder für den freien Verkehr in der EU zugelassen werden, indem eine Zolldeklaration erfolgt.

Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?

Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden. Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar. 

Registrierung

Internationaler Bootsschein/IBS

Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten für deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende EU-Bürger die amtlichen Kennzeichen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und das amtlich anerkannte Kennzeichen, der Internationale Bootsschein vom ADAC, der ab sofort online beantragt werden kann. Mit diesem Dokument fahren sie sicher in Italien. Bitte achten Sie bei Fahrten im Ausland darauf, dass der IBS aktuell gültig ist.

Bootsführerscheine und Funkzeignisse 

Sportbootführerschein

Für das jeweilige Revier sind die Sportbootführerscheine (SBF) bzw. die entsprechenden Nach­weise des Heimatlandes vorgeschrie­ben. Bootsfahrer mit nautischem Befähigungszeugnis (z. B. deutscher Sportbootführerschein Binnen oder See) dürfen vergleichbare italienische Gewässer befahren. Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See je nach Fahrtgebiet seitens der italienischen Behörden obligatorisch, wenn

  • mehr als 6 NM von der Küste entfernt gefahren wird
  • Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist
  • Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000 ccm ist
  • Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden
  • ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird

Mindestalter

  • Auf Booten, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt für Skipper das Mindestalter von 18 Jahren
  • Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die oben beschriebenen Grenzwerte für Motoren und die Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen
  • Für Segelboote mit weniger als 4 m² Segelfläche gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen

Funkzeugnis

Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein Funkzeugnis, das dem Fahrtgebiet und der Funkanlage entspricht, besitzen.

  • SRC (Short Range Certificate): 'Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis' gültig für UKW und GMDSS
  • LRC (Long Range Certificate): 'Allgemeines Funkbetriebszeugnis' gültig für GW, KW. UKW, Inmarsat und GMDSS
  • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Sicherheitsausrüstung

Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften. Mehr dazu in der Übersicht ›Empfohlene Mindest-­ und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹. Für privat genutzte Boote unter deutscher Flagge werden seitens des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) allgemeine Empfehlungen für die Ausrüstung von Booten ausgesprochen. Demnach gehören zur Mindestsicherheitsausrüstung:

  • eine Rettungsweste für jede Person an Bord
  • geeignete Mittel, um einen Brand zu bekämpfen
  • Signalmittel, um einen Notfall anzuzeigen
  • eine Lenzvorrichtung (Pumpe, Eimer, Ösfass)
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung.

Die Auflistung des BMVI findet sich hier. Der Umfang dieser Empfehlung steht nicht im Zusammenhang mit dem Fahrtgebiet und es besteht auch keine gesetzliche Pflicht zum Mitführen dieser Sicherheitsausrüstung. In Italien hingegen existieren für alle Boote unter italienischer Flagge verbindliche Ausrüstungsvorschriften für das jeweilige Fahrtgebiet. Daher kann es bei Kontrollen von Booten unter deutscher Flagge durch italienische Behörden aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauslegung zu Schwierigkeiten kommen. Sogar Strafzahlungen drohen, wenn keinerlei Sicherheitsausrüstung mitgeführt wird.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt der ADAC im Sinne der guten Seemannschaft, eine angemessene Anzahl an Ausrüstungsgegenständen und Signalmitteln mitzuführen, die der Bootsgröße entspricht und dem Küstenabstand und Fahrtrevier angepasst ist.

Küstengewässer

Skipper, die den italienischen, gesetzlichen Vorschriften in vollem Umfang nachkommen wollen, benötigen eine Ausrüstung wie folgt:

  • Küstenabstand bis zu 300 m: keine Sicherheitsausrüstung
  • Küstenabstand bis zu 1 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher
  • Küstenabstand bis zu 3 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Rauchboje, 2 x rote Handfackel, Richtscheinwerfer, akustisches Horn
  • Küstenabstand bis zu 6 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (2), rote Fallschirmsignalrakete (2), Richtscheinwerfer, akustisches Horn
  • Küstenabstand bis zu 12 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (2), rote Fallschirmsignalrakete (2), Richtscheinwerfer, akustisches Horn, Kompass mit Deviationstabelle, UKW-Sprechfunkanlage
  • Küstenabstand bis zu 50 sm: Rettungsinsel, Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (3), rote Fallschirmsignalrakete (3), Richtscheinwerfer, akustisches Horn, Kompass mit Deviationstabelle, Schiffsuhr, Barometer, Fernglas, Navigationsbesteck und -karten, UKW-Sprechfunkanlage, elektr. Positionsgeräte, Radarreflektor, Erste-Hilfe Kasten.

Rettungsringe, Rettungswesten und Sicherheitsleinen müssen für jede an Bord befindliche Person vorhanden sein. Einer der mitgeführten Rettungsringe benötigt eine Leine. Bitte beachten Sie, dass die CE-Kennzeichnung für Rettungsringe oder Rettungswesten vorliegt.

Binnengewässer

Beim Befahren der italienischen Binnengewässer, wie z.B. Gardasee oder Lago Maggiore, ist folgende Sicherheitsausrüstung (gemäß dem sog. Certificato) mitzuführen:

  • eine ohnmachtssichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person (CE-Kennzeichnung)
  • Feuerlöscher der Brandklasse B je nach Motorstärke (siehe Tabelle unten)
  • pyrotechnische Signalmittel wie Handfackeln (rot)
  • eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien
  • ein Erste-Hilfe-Kasten bzw. ein nautischer Erste-Hilfe-Kasten beim Einsatz als Zugboot z.B. für Wasserski, Wakeboard, Banane etc.

Inhaber eines gültigen ADAC Bootsscheins können das Certificato unter Angabe der Registrierungsnummer per E-Mail bootsschein@adac.de anfordern.

Handfeuerlöscher (ABC)

Motorisierte Boote unter italienischer Flagge sind zur Mitführung eines Feuerlöschers verpflichtet. Die Größe bzw. Füllmenge des Löschers richtet sich nach der Motorleistung. Das Füllmittel muss zur Löschung der Brandklasse B zugelassen sein. ABC-Löscher sind zulässig, so lange die erforderlichen Löscheinheiten des Löschmittels B enthalten sind.

Sportboote bis 10 m Gesamtlänge

Motorleistung in kW Feuerlöscher
bis 18,4 1 x 13B
über 18,4 bis 147 1 x 21B
über 147 1 x 34B

Für Sportboote bis 10 m mit einer Motorisierung bis 147 kW (=200 PS) ist ein 1 kg ABC Feuerlöscher ausreichend. Dieser enthält ca. 34 Löscheinheiten für die Brandklasse B.

Sportboote über 10 m Gesamtlänge

Motorleistung in kW nahe Steuerstand nahe Motorraum nahe Kabinen
bis 18,4 1 x 13B - 1 x 13B
über 18,4 bis 74 1 x 13B 1 x 21B 1 x 13B
über 74 bis 147 1 x 13B 2 x 13B 1 x 13B
über 147 bis 294 1 x 13B 1 x 21B & 1 x 13B 1 x 13B
über 294 bis 368 1 x 13B 1 x 34B & 1 x 21B 1 x 13B
über 368 1 x 13B 2 x 34B 1 x 13B

Sportboote mit fest eingebauter Feuerlöschanlage im Motorraum benötigen 1 x 13B bei einer Leistung bis zu 294 kW (380 PS). Über 249 kW ist 1 x 21B Löscher erforderlich.

Signalpistolen

Für eine Signalpistole wird der ›Europäische Feuerwaffenpass‹ benötigt. Die Einfuhr und Benutzung ist gestattet, sofern sie zur Sicherheitsausrüstung des Bootes gehört.

Wie bewahre ich eine Signalpistole auf?

Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.

Anmeldung von Signalpistolen

Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch ratsam, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden.  

Seefunkanlagen

Aus Gründen der Sicherheit ist eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer See-­ oder Binnenfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus. Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden. Die nach der Verordnung Funk international anerkannte Urkunde der Nummernzuteilung (ehemals Frequenzzuteilung) wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt. Im Boot eingebaute nautische Funkgeräte, die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff­-Land und Schiff­-Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffs­papieren eingetragen sind.

Verkehrsvorschriften

Wassersportfahrzeuge dürfen ausschließlich für private Zwecke benutzt werden. Die gewerbliche Vermietung privater Wassersportfahrzeuge ist verboten.  

Fahr- und Ausweichregeln

In Hafeneinfahrten von Seehäfen haben auslaufende Fahrzeuge Wegerecht, besonders wenn Strömung herrscht. Es ist in Italien üblich, mit dem Bug oder Heck anzulegen und das Schiff mit einer Mooringleine oder einem Anker in Position zu halten. In kleineren Stadthäfen ohne federführenden gewerblichen Betreiber wird die Funktion des Hafenmeisters durch den jeweiligen Kommandanten der Küstenwache (Guardia Costiera) übernommen. In der Adria wird nachts Fischerei mit starken Scheinwerfern betrieben, die zu Verwechslungen mit anderen Lichtern führen können. An den Frischwasseranschlüssen in Häfen, insbesondere im Süden, wird in der Regel kein Trinkwasser angeboten. Es gelten die Fahr- und Ausweichregeln gemäß der Kollisionsverhütungsvorschrift (KVR). Wassersportfahrzeuge müssen folgenden Fahrzeugen grundsätzlich die Vorfahrt einräumen und von diesen einen Sicherheitsabstand (zwischen 50 m und 200 m) einhalten:

  • öffentliche Linienfahrzeuge
  • Boote im öffentlichen Einsatz mit Kontroll- und Überwachungsfunktionen
  • Rettungsboote
  • Fischerboote

Es ist verboten:

  • den Kurs der öffentlichen Dienstwasserfahrzeuge zu kreuzen und deren Anlegen und Beidrehen zu behindern
  • Fischerboote zu behindern
  • in bezeichneten Regattastrecken zu fahren
  • in Bade- und Schutzzonen zu fahren und Wassersportarten zu betreiben (Motorboote dürfen auf diesen Wasserflächen nur bei Abfahrt, Landung und senkrechtem Übergang und mit einer Sicherheitsgeschwindigkeit fahren)
  • Rennboote zu fahren (außer bei Probefahrten nach vorherigen Anmeldung bei den Schifffahrtsbehörden mit Angabe des Streckenplans)

Küstengewässer

In Hafeneinfahrten von Seehäfen haben auslaufende Fahrzeuge Wegerecht, besonders wenn Strömung herrscht. Es ist in Italien üblich, mit dem Bug oder Heck anzulegen und das Schiff mit einer Mooringleine oder einem Anker in Position zu halten. In kleineren Stadthäfen ohne federführenden gewerblichen Betreiber wird die Funktion des Hafenmeisters durch den jeweiligen Kommandanten der Küstenwache (Guardia Costiera) übernommen. In Häfen sind nur Schallsignale erlaubt, die der Vermeidung von Kollisionen dienen.

Binnengewässer

Für Motorboote freigegebene Seen sind der Iseo See, der Orta-See, der Comer See, der Lago di Bolsena. Auf dem Lago di Caldonazzo, Levico, Ledro, Molveno und Cavedine in der Provinz Trient dürfen nur Motorboote bis 4 PS eingesetzt werden. Der Lago di Idro ist für Motorboote bis 10 PS zugelassen. Auf dem Lago Trasimeno können Motorboote bis 50 PS eingesetzt werden.

Andere Wassersportarten

Wassermotorrad (Jet­-Ski)

Jet-Skis, Skooter usw. dürfen in Italien grundsätzlich nur mit entsprechenden Sportbootführerschein geführt werden. Jet-Ski und ähnliche Wasserfahrzeuge dürfen nicht am Strand abgestellt werden. Jet-Ski-Fahrer müssen eine Schwimmweste tragen.

Wasserski in Italien

Wasserskilaufen darf nur in freien Gebieten oder in den vorgeschriebenen Wasserskistrecken und in einer Sicherheitsentfernung von mindestens 100 m von der Küste stattfinden. Die Regelungen für Wasserskilaufen beziehen sich auch auf andere Wassersportgeräte, die geschleppt werden.

  • Der Abstand zwischen Zugboot und Wasserskifahrer darf 12 m nicht unterschreiten.
  • Neben dem Fahrer des Zugbootes muss sich noch eine weitere Person an Bord befinden, um im Notfall auch eingreifen zu können.
  • Zugboote müssen einen Sicherheitsabstand zwischen 50 m und 100 m von den anderen Wasserfahrzeugen einhalten.
  • Eine Wende- und eine Leerlaufvorkehrung, ein nautischer Erste-Hilfe-Kasten sowie ein Rettungsring für jeden Wasserskifahrer sind erforderlich.
  • Wasserskiläufer müssen eine Schwimmweste tragen.
  • Wasserskilaufen darf auf Binnengewässern mit gemieteten Booten nicht mehr betrieben werden

Wichtig! Beim Wasserskifahren oder dem Schleppen von Wassersportgeräten muss immer ein nautisches Befähigungszeugnis (SBF See oder Binnen) vorliegen.

Windsurfen

Windsurfer müssen eine Schwimmweste tragen und einen Mindestabstand von 10 m voneinander einhalten.

Tauchen

Die Kennboje, die ein Tauchareal kennzeichnet, muss mit einer roten Flagge mit weißen Querstreifen versehen sein. Ferner ist ein Begleitboot vorgeschrieben.

Wind und Wetter in Italien

Trotz aller Vorbereitungssorgfalt kommt es jedoch immer wieder vor, dass überraschend starke Böen oder gar Stürme aufziehen. Insofern sollte man mit den vorherrschenden Winden in diesem Revier vertraut sein.

Die vorherrschenden Winde in Italien

  • Bora
  • Schirocco
  • Mistrali

 

Umwelt- und Gewässerschutz 

Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land  zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern  entsorgt werden.

Umweltschutz und Naturschutzgebiete in Italien

In Italien gibt es eine Reihe von geschützten Gebieten mit besonderen Vorschriften. Diese sind zumeist in den Seekarten verzeichnet oder können bei den zuständigen Behörden oder Hafenämtern erfragt werden. Auskünfte zu den Naturschutzgebieten erteilt die Guardia Costiera. Informationen bieten die Internetseiten www.minambiente.it oder www.parks.it.

Versicherungen

Beim Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind alle motorgetriebenen Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren haftpflichtversicherungspflichtig. Ein Versicherungsnachweis (certificato di assicurazione) muss an Bord mitgeführt werden. Als solcher gilt die Internationale Versicherungsbestätigung, die von den Versicherern zusätzlich zur Police ausgegeben wird.

Die Mindestdeckungssummen betragen seit dem 11. Juni 2022 € 6.450.000,- für Personenschäden und € 1.300.000,-  für Sachschäden. Diese Summen gelten pro Schadensfall und unabhängig von der Anzahl der Geschädigten. Für Boote, die an Wettbewerben oder Regatten teilnehmen, muss ein entsprechender Vermerk für diese Nutzung in den Versicherungsdokumenten enthalten sein. Hier geht's zur ADAC Wassersport Versicherung .

Deutsche Versicherungen kommen möglicherweise nur dann für Schadensforderungen auf, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines Befähigungsnachweises ist, der nach deutschem Recht für das entsprechende Revier vorgeschrieben ist. Im Zweifel sollte man sich vorab über die Versicherungsbedingungen bei seiner Versicherung erkundigen.