Spanien
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Spanien
Welche Unterlagen und Dokumente sollen Skipper in Spanien unbedingt mitnehmen?
- Sportbootführerschein See oder adäquater Befähigungsnachweis je nach Fahrtgebiet
- gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC (IBS) oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
- Eigentumsnachweis oder bei geliehenen/fremden Booten eine Vollmacht des Eigners
- Nachweis über den Unionswarenstatus bzw. über entrichtete Einfuhrabgaben oder Mehrwertsteuer (soweit vorhanden und relevant)
- Versicherungsnachweis über die vorgeschriebene Bootshaftpflichtversicherung
- Mit einer Sprechfunkanlage an Bord: Sprechfunkzeugnis UBI für die Binnenschifffahrt, SRC oder LRC für die Seeschifffahrt sowie eine Nummernzuteilungsurkunde für das Sprechfunkgerät.
Einreise mit dem Boot nach Spanien
Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Bei der Einreise über See aus einem Nicht-Schengen-Staat sind die Einreise- und Zollformalitäten zwingend zu erledigen. Vor dem Einlaufen ist die Q-Flagge (Quarantäneflagge) zu setzen. Es ist ein für den internationalen Verkehr zugelassener Hafen (Port of Entry) anzulaufen. Bis zur Freigabe durch die zuständigen Behörden (Polizei, Zoll) darf das Boot nicht verlassen werden.
Bei der Einreise aus einem Schengen-Staat entfallen in der Regel die systematischen Personenkontrollen. Eine Anmeldung kann jedoch je nach Hafen, Herkunftsgebiet oder aktueller Sicherheitslage erforderlich sein, insbesondere gegenüber Hafenbehörde, Guardia Civil oder Zoll.
Einreise mit dem Boot auf dem Landweg
Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg sind keine besonderen Vorgaben zu beachten. Mit einem geliehenen Boot empfiehlt es sich, zusätzlich eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht mitzuführen. Außerdem ist die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z.B. der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC, erforderlich. Der ADAC stellt für Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC eine Vollmacht in fünf Sprachen zur Verfügung. Diese Vollmacht dient nicht nur zum Betrieb des Bootes auf dem Wasser, sondern bereits zu Überführungsfahrten: Download Vollmacht
Zoll und Steuerformalitäten
Für den freien Verkehr in der EU sollte das Boot Unionsware sein oder ordnungsgemäß in die Union eingeführt worden sein. Bei Nicht-Unionsware kommen Zollverfahren wie die vorübergehende Verwendung in Betracht. Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer (z.B. Kaufrechnung) oder den Unionswarenstatus kann weiterhin sinnvoll sein.
Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?
Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden. Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar.
Bootsregistrierung
Internationaler Bootsschein/IBS
Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten für deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende EU-Bürger die amtlichen Kennzeichen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und das amtlich anerkannte Kennzeichen, der Internationale Bootsschein vom ADAC, der ab sofort online beantragt werden kann. Mit diesem Dokument fahren sie sicher in Spanien. Bitte achten Sie bei Fahrten im Ausland darauf, dass der IBS aktuell gültig ist.
Sportbootführerschein
Für das jeweilige Fahrtgebiet ist ein geeigneter Befähigungsnachweis erforderlich.
Nach spanischem Recht ist für Segelboote über 6 m Länge sowie für Motorboote mit mehr als 5 m Länge oder mehr als 11,26 kW Motorleistung ein Führerschein erforderlich. Führerscheinfrei sind nur Segelboote bis 6 m sowie Motorboote bis 5 m und bis 11,26 kW, sofern ausschließlich bei Tag und nicht weiter als 2 Seemeilen von einem Hafen, einer Marina oder einem Schutzplatz entfernt gefahren wird; der Schiffsführer muss 18 Jahre alt sein. Für Charterboote unter spanischer Flagge können anerkannte ausländische Führerscheine im Rahmen ihrer in Spanien anerkannten Berechtigungen ausreichen.
Funkzeugnisse
Befindet sich eine Sprechfunkanlage an Bord, muss ein Crewmitglied über den für das Fahrtgebiet erforderlichen Funknachweis verfügen.
Küstengewässer
- SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS
- LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS
Binnengewässer
- UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)
Das SRC ist für die spanische Küste ausreichend. Das UBI wird benötigt für die Binnengewässer Spaniens, z.B. Ebro. Außerdem sollten die Unterlagen der Funkanlage, insbesondere Stationslizenz beziehungsweise MMSI-bezogene Dokumente, an Bord sein.
Sicherheitsausrüstung
Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften. Mehr dazu in der Übersicht ›Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹.
Die Ausrüstungspflichten für Sportboote in Spanien richten sich nach Navigationszonen (Entfernung zur Küste) sowie nach Größe und Antriebsart des Bootes.
Motorisierte Boote und größere Segelboote müssen mit geeigneten tragbaren Feuerlöschern ausgestattet sein. Die Anzahl und Art der Feuerlöscher richtet sich nach Länge und Ausrüstung des Bootes. Für Boote mit geschlossenem Motorraum kann zusätzlich eine fest installierte Feuerlöschanlage vorgeschrieben sein.
Die spanischen Behörden unterteilen das Fahrtgebiet in 7 Zonen, abhängig von der Entfernung zur Küste.
Die detaillierte Aufstellung der erforderlichen Ausrüstungsgegenstände für die jeweiligen Fahrtgebiete finden Sie in den Länderinformationen Tourset BTI E10.
| Zonen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Maximale Entfernung von der Küste in sm | unbegrenzt | 60 | 25 | 12 | 5 | 2 | geschützte Gewässer |
| Navigationslichter | x | x | x | x | x | x | |
| Nationalflagge | x | x | x | x | x | x | x |
| Erste Hilfe Kasten | x | x | x | x | x | x | x |
| Gasdetektor bei vorhandener Gasanlage | x | x | x | x | x | x | x |
| Radarreflektor | 1 | 1 | 1 | 1 | |||
| Bilgenpumpe | 1 elektrisch | 1 elektrisch | 1 elektrisch | x | x | x | x |
| Pütz | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | |
| Bootshaken | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Festmacher | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Ankerleine | x | x | x | x | x | x | x |
| Paddel | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Notpinne (Ausnahme Aussenbordmotoren) | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| Blasebalg (nur Schlauchboot) | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Reparaturkit für Schlauchboot | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Zonen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Maximale Entfernung von der Küste in sm | unbegrenzt | 60 | 25 | 12 | 5 | 2 | geschützte Gewässer |
| Fernglas | 1 | 1 | 1 | 1 | |||
| Magnetkompass | 2 | 2 | 1 | 1 | |||
| Peilkompass | 1 | 1 | |||||
| Satellitennavigation (GPS) | 1 | 1 | |||||
| Aktuelle Seekarten und Revierinfos | 1 | 1 | 1 | 1 | |||
| Signalspiegel | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Zonen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Maximale Entfernung von der Küste in sm | unbegrenzt | 60 | 25 | 12 | 5 | 2 | geschützte Gewässer |
| NAVTEX | 1 | ||||||
| Funkgerät Langwelle (MF/HF) mit low self discharge | nach SOLAS | ||||||
| UKW-Sprechfunk / GMDSS | Festeinbau + Handfunkgerät | Festeinbau + Handfunkgerät | Festeinbau | Festeinbau | Festeinbau oder Handfunkgerät | ||
| Radarresponder | 1 | 1 oder Handfunkgerät | |||||
| Seenotbake (EPIRB) | nach SOLAS | nach SOLAS | nach SOLAS | ||||
| Nebelhorn | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Gasbetriebenes Nebelhorn | 1 | 1 | |||||
| Flaggenalphabet (mind. C + N) | 1 | 1 | |||||
| Schallsignalliste | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Zonen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Maximale Entfernung von der Küste in sm | unbegrenzt | 60 | 25 | 12 | 5 | 2 | geschützte Gewässer |
| Rettungswesten (pro Person) | 275 Nm | 150 Nm | 150 Nm | 150 Nm | 100 Nm | 100 Nm | 100 Nm |
| Rettungsinsel (entsprechend der Personenzahl an Bord) | x | x | x | ||||
| Rettungsringe | 2 | 1 | 1 | 1 | |||
| Fallschirmsignalrakete rot | 6 | 6 | 6 | 6 | |||
| Handfackel rot | 6 | 6 | 6 | 6 | 3 | 3 | |
| Rauchsignal | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Gasbetriebenes Nebelhorn | 1 | 1 | |||||
| Flaggenalphabet (mind. C + N) | 1 | 1 | |||||
| Schallsignalliste | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Handfeuerlöscher (ABC)
- In geschützten Gewässern und bis 2 NM von der Küste entfernt ist kein Feuerlöscher erforderlich.
- Boote unter 10 m Länge: Boote mit weniger als 10 m Länge mit Außenbordmotor unter 20 kw Leistung benötigen ab 5 NM von der Küste einen tragbaren Feuerlöscher.
- Boote ab 10 m Länge: Motorisierte Boote von 10-14,99 m Länge benötigen einen, von 15-19,99 m zwei und von 20-24 m drei tragbare Feuerlöscher Typ 21 B.
Feuerlöschanlage
Boote mit Innenbordmotoren müssen je nach Motorleistung eine festeingebaute Feuerlöschanlage vorweisen können. Die detaillierte Aufstellung zu Feuerlöschanlagen finden Sie in den Länderinformationen Tourset BTI E10. Boote mit benzinbetriebenem Innenbordmotor benötigen unabhängig von der Leistung eine Motorraumentlüftung. Wenn die elektrische Anlage an Bord eine Spannung von mehr als 50 V hat, ist ein ABC-Feuerlöscher erforderlich.
Signalpistole
Für eine Signalpistole und die zugehörige Munition ist der ›Europäische Feuerwaffenpass‹ erforderlich. Die Munition ist beim Transport getrennt von der Waffe aufzubewahren.
Wie bewahre ich eine Signalpistole auf?
Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.
Anmeldung von Signalpistolen
Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch ratsam, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden.
Seefunkanlage
Aus Gründen der Sicherheit ist eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer See- oder Binnenfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus. Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden. Die nach der Verordnung Funk international anerkannte Urkunde der Nummernzuteilung (ehemals Frequenzzuteilung) wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt. Im Boot eingebaute nautische Funkgeräte, die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff-Land und Schiff-Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffspapieren eingetragen sind.
Weitere Wassersportarten
Wasserski in Spanien
Wasserski und das Schleppen von Wassersportgeräten sind nur in dafür geeigneten oder freigegebenen Bereichen zulässig.
- ausreichender Abstand zur Küste und zu Badezonen ist einzuhalten
- neben dem Schiffsführer muss sich eine zweite Person an Bord befinden
- Wassersportler müssen eine geeignete Schwimmhilfe tragen
- Die genauen Regelungen können regional unterschiedlich sein.
Wichtig! Beim Wasserskifahren oder dem Schleppen von Wassersportgeräten muss immer ein nautisches Befähigungszeugnis (SBF See oder Binnen) vorliegen.
Umwelt- und Gewässerschutz
Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgt werden. Respektieren Sie geschützte Gebiete und beachten Sie ausgewiesene Fahrverbote zum Schutz von Tier und Natur.
Naturschutzgebiete/Nationalparks
Das Befahren von Nationalparks ist genehmigungspflichtig. Maximal 50 Boote dürfen pro Tag in diese geschützten Gebiete einfahren. Ankern ist verboten, die vorhandenen Moorings sind zu benutzen. Landgänge sind nur am Hauptkai erlaubt, an dem mit dem Dinghi angelegt werden darf. Fischen ist verboten, Tauchen nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt. Sportboote, die mit Toiletten ausgestattet sind, müssen ein Rückhaltesystem (Fäkalientank) mit entsprechender Entlüftung und Ablassvorrichtung vorweisen können.
Verkehrsvorschriften
Es gelten die allgemeinen Fahr- und Ausweichregeln gemäß den Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
Geschwindigkeit
An der spanischen Küste beträgt die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der 250-m-Zone 5 Knoten, in den Häfen 3-5 Knoten.
Versicherungen
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist für Freizeitboote zwischen 2,5 m und 24 m Länge mit bis zu 12 Passagieren vorgeschrieben.
Die Mindestdeckungssumme der Wassersport-Haftpflichtversicherung beträgt in Spanien für Sachschäden 96.162 € und für Personenschäden pro Unfallopfer 120.202 € mit einer Obergrenze von 240.405 € pro Unfall.
Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen an. Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins (IBS) vom ADAC erhalten Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.


















































