Spanien
Marinas in diesem Revier
Port Olímpic de Barcelona
Port Esportiu Tarragona
Port Marina Sant Jordi
Port el Masnou
Club Náutic l'Escala
Port d'Aiguadolç
Port Torredembarra
Club Nàutic L'Estartit
Port Esportiu Marina Palamós
Club Nàutic Cambrils
Club Nàutic d'Arenys de Mar
Puerto de Alcudiamar
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Spanien
Welche Unterlagen und Dokumente sollen Skipper in Spanien unbedingt mitnehmen?
- Sportbootführerschein See oder adäquater Befähigungsnachweis je nach Fahrtgebiet
- gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
- Eigentumsnachweis bzw. unterschriebene Vollmacht/Zustimmung des Bootseigners zum Führen des Bootes
- EU-Mehrwertsteuernachweis
- Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für für Freizeitboote zwischen 2,5 m und 24 m Länge mit bis zu 12 Passagieren)
- Mit einer Sprechfunkanlage an Bord: Sprechfunkzeugnis UBI für die Binnenschifffahrt, SRC oder LRC für die Seeschifffahrt sowie eine Nummernzuteilungsurkunde für das Sprechfunkgerät.
Einreise mit dem Boot nach Spanien
Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Wer über See aus einem Nicht-Schengen-Land mit seinem Boot einreist, muss die Flagge Q setzen und den nächstgelegenen, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (Port of Entry) zur Abwicklung der Pass- und Zollformalitäten anlaufen. Bei einer Einreise aus Schengen-Staaten finden i.d.R. keine Zoll- oder Grenzkontrollen statt. Eine Anmeldung bei Hafenbehörden ist nicht erforderlich.
Einreise mit dem Boot auf dem Landweg
Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg sind keine besonderen Vorgaben zu beachten. Mit einem geliehenen Boot empfiehlt es sich, zusätzlich eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht mitzuführen. Außerdem ist die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z.B. der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC, erforderlich. Der ADAC stellt für Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC eine Vollmacht in fünf Sprachen zur Verfügung. Diese Vollmacht dient nicht nur zum Betrieb des Bootes auf dem Wasser, sondern bereits zu Überführungsfahrten: Download Vollmacht
Zoll und Steuerformalitäten
Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot (im Besitz eines EU-Bürgers) Unionsware sein. Das trifft i.d.R. zu, wenn das Boot bereits in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde. Boote, die Nicht-Unionsware sind, müssen vorübergehend zollfrei eingeführt oder für den freien Verkehr in der EU zugelassen werden, indem eine Zolldeklaration erfolgt.
Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?
Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden. Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar.
Bootsregistrierung
Internationaler Bootsschein/IBS
Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten für deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende EU-Bürger die amtlichen Kennzeichen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und das amtlich anerkannte Kennzeichen, der Internationale Bootsschein vom ADAC, der ab sofort online beantragt werden kann. Mit diesem Dokument fahren sie sicher in Spanien. Bitte achten Sie bei Fahrten im Ausland darauf, dass der IBS aktuell gültig ist.
Sportbootführerschein
Für das jeweilige Revier sind die Sportbootführerscheine (SBF) bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes vorgeschrieben.
Der spanische Gesetzgeber verlangt für Segelboote über 6 m Länge und für Motorboote mit mehr als 5 m Rumpflänge oder über 11,26 kW (15 PS) Motorleistung auf allen Gewässern einen Führerschein.
Ausnahme: Segelboote unter 6 m Länge und Motorboote unter 5 m Rumpflänge oder unter 11,26 kW sind nur führerscheinfrei, wenn sie tagsüber nicht weiter als 2 NM von einem Hafen oder einer Marina entfernt fahren und der Skipper mindestens 18 Jahre alt ist.
Für Charterboote unter spanischer Flagge genügt im Fahrtgebiet bis zu 3 NM vor der Küste der Befähigungsnachweis für das Führen von Booten in Binnengewässern, z.B. der deutsche Sportbootführerschein Binnen.
Funkzeugnisse
Hat ein Sportboot eine Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das erforderliche Sprechfunkzeugnis besitzen. Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis:
Küstengewässer
- SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS
- LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS
Binnengewässer
- UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)
Das SRC ist für die spanische Küste ausreichend. Das UBI wird benötigt für die Binnengewässer Spaniens, z.B. Ebro.
Sicherheitsausrüstung
Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften. Mehr dazu in der Übersicht ›Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹.
Für Boote unter deutscher Flagge wird aber dennoch empfohlen ihre Ausrüstung an die spanischen Ausrüstungsvorschriften anzupassen. Für Boote unter spanischer Flagge gelten auf das jeweilige Fahrtgebiet bezogene Ausrüstungsvorschriften. Die spanischen Behörden unterteilen das Fahrtgebiet in 7 Zonen, abhängig von der Entfernung zur Küste.
Die detaillierte Aufstellung der erforderlichen Ausrüstungsgegenstände für die jeweiligen Fahrtgebiete finden Sie in den Länderinformationen Tourset BTI E10.
Zonen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Maximale Entfernung von der Küste in sm | unbegrenzt | 60 | 25 | 12 | 5 | 2 | geschützte Gewässer |
Navigationslichter | x | x | x | x | x | x | |
Nationalflagge | x | x | x | x | x | x | x |
Erste Hilfe Kasten | x | x | x | x | x | x | x |
Gasdetektor bei vorhandener Gasanlage | x | x | x | x | x | x | x |
Radarreflektor | 1 | 1 | 1 | 1 | |||
Bilgenpumpe | 1 elektrisch | 1 elektrisch | 1 elektrisch | x | x | x | x |
Pütz | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | |
Bootshaken | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Festmacher | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Ankerleine | x | x | x | x | x | x | x |
Paddel | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Notpinne (Ausnahme Aussenbordmotoren) | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Blasebalg (nur Schlauchboot) | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Reparaturkit für Schlauchboot | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Zonen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Maximale Entfernung von der Küste in sm | unbegrenzt | 60 | 25 | 12 | 5 | 2 | geschützte Gewässer |
Fernglas | 1 | 1 | 1 | 1 | |||
Magnetkompass | 2 | 2 | 1 | 1 | |||
Peilkompass | 1 | 1 | |||||
Satellitennavigation (GPS) | 1 | 1 | |||||
Aktuelle Seekarten und Revierinfos | 1 | 1 | 1 | 1 | |||
Signalspiegel | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Zonen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Maximale Entfernung von der Küste in sm | unbegrenzt | 60 | 25 | 12 | 5 | 2 | geschützte Gewässer |
NAVTEX | 1 | ||||||
Funkgerät Langwelle (MF/HF) mit low self discharge | nach SOLAS | ||||||
UKW-Sprechfunk / GMDSS | Festeinbau + Handfunkgerät | Festeinbau + Handfunkgerät | Festeinbau | Festeinbau | Festeinbau oder Handfunkgerät | ||
Radarresponder | 1 | 1 oder Handfunkgerät | |||||
Seenotbake (EPIRB) | nach SOLAS | nach SOLAS | nach SOLAS | ||||
Nebelhorn | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Gasbetriebenes Nebelhorn | 1 | 1 | |||||
Flaggenalphabet (mind. C + N) | 1 | 1 | |||||
Schallsignalliste | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Zonen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Maximale Entfernung von der Küste in sm | unbegrenzt | 60 | 25 | 12 | 5 | 2 | geschützte Gewässer |
Rettungswesten (pro Person) | 275 Nm | 150 Nm | 150 Nm | 150 Nm | 100 Nm | 100 Nm | 100 Nm |
Rettungsinsel (entsprechend der Personenzahl an Bord) | x | x | x | ||||
Rettungsringe | 2 | 1 | 1 | 1 | |||
Fallschirmsignalrakete rot | 6 | 6 | 6 | 6 | |||
Handfackel rot | 6 | 6 | 6 | 6 | 3 | 3 | |
Rauchsignal | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Gasbetriebenes Nebelhorn | 1 | 1 | |||||
Flaggenalphabet (mind. C + N) | 1 | 1 | |||||
Schallsignalliste | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Handfeuerlöscher (ABC)
- In geschützten Gewässern und bis 2 NM von der Küste entfernt ist kein Feuerlöscher erforderlich.
- Boote unter 10 m Länge: Boote mit weniger als 10 m Länge mit Außenbordmotor unter 20 kw Leistung benötigen ab 5 NM von der Küste einen tragbaren Feuerlöscher.
- Boote ab 10 m Länge: Motorisierte Boote von 10-14,99 m Länge benötigen einen, von 15-19,99 m zwei und von 20-24 m drei tragbare Feuerlöscher Typ 21 B.
Feuerlöschanlage
Boote mit Innenbordmotoren müssen je nach Motorleistung eine festeingebaute Feuerlöschanlage vorweisen können. Die detaillierte Aufstellung zu Feuerlöschanlagen finden Sie in den Länderinformationen Tourset BTI E10. Boote mit benzinbetriebenem Innenbordmotor benötigen unabhängig von der Leistung eine Motorraumentlüftung. Wenn die elektrische Anlage an Bord eine Spannung von mehr als 50 V hat, ist ein ABC-Feuerlöscher erforderlich.
Signalpistole
Für eine Signalpistole und die zugehörige Munition ist der ›Europäische Feuerwaffenpass‹ erforderlich. Die Munition ist beim Transport getrennt von der Waffe aufzubewahren.
Wie bewahre ich eine Signalpistole auf?
Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.
Anmeldung von Signalpistolen
Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch ratsam, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden.
Seefunkanlage
Aus Gründen der Sicherheit ist eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer See- oder Binnenfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus. Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden. Die nach der Verordnung Funk international anerkannte Urkunde der Nummernzuteilung (ehemals Frequenzzuteilung) wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt. Im Boot eingebaute nautische Funkgeräte, die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff-Land und Schiff-Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffspapieren eingetragen sind.
Umwelt- und Gewässerschutz
Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgt werden. Respektieren Sie geschützte Gebiete und beachten Sie ausgewiesene Fahrverbote zum Schutz von Tier und Natur.
Naturschutzgebiete/Nationalparks
Das Befahren von Nationalparks ist genehmigungspflichtig. Maximal 50 Boote dürfen pro Tag in diese geschützten Gebiete einfahren. Ankern ist verboten, die vorhandenen Moorings sind zu benutzen. Landgänge sind nur am Hauptkai erlaubt, an dem mit dem Dinghi angelegt werden darf. Fischen ist verboten, Tauchen nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt. Sportboote, die mit Toiletten ausgestattet sind, müssen ein Rückhaltesystem (Fäkalientank) mit entsprechender Entlüftung und Ablassvorrichtung vorweisen können.
Verkehrsvorschriften
Es gelten die allgemeinen Fahr- und Ausweichregeln gemäß den Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
Geschwindigkeit
An der spanischen Küste beträgt die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der 250-m-Zone 5 Knoten, in den Häfen 3-5 Knoten.
Versicherungen
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist für Freizeitboote zwischen 2,5 m und 24 m Länge mit bis zu 12 Passagieren vorgeschrieben.
Die Mindestdeckungssumme der Wassersport-Haftpflichtversicherung beträgt in Spanien für Sachschäden 96.162 € und für Personenschäden pro Unfallopfer 120.202 € mit einer Obergrenze von 240.405 € pro Unfall.
Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen an. Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins (IBS) vom ADAC erhalten Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.
Wissenswertes und Infos zu Spanien
Straßenhilfsdienst
Pannenhilfe rund um die Uhr durch den spanischen Automobilclub RACE. Die Hilfeleistungen sind kostenpflichtig. Für ADAC Plus-Mitglieder Kostenerstattung jeweils bis zu 200 Euro für Panne und Abschleppen. Real Automóvil Club de España (RACE) Isaac Newton 4 Parque Tecnológico de Madrid (PTM) 28760 Tres Cantos (Madrid) Spanien Tel.: +34 91 594 74 00 Fax: +34 91 594 73 19 internacional@race.es www.race.es RACC Automóvil Club Av. Diagonal 687 08028 Barcelona Spanien Tel.: +34 93 495 50 00 Fax: +34 93 445 50 16 info@racc.es www.racc.es
Notruf auf dem Wasser
Europäische Notrufnummer 112
Küstengewässer Notruf über UKW-Kanal 16. Für Seenotfälle ist Madrid MRCC zuständig.
Telefon-Landesvorwahl
+34
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 21%.
Trailern in Spanien
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 70 km/h, auf Schnellstraßen 80 km/h, auf Autobahnen 90 km/h. Anhänger über 0,75 t 80 km/h.
Gespanne
Gespanne dürfen folgende Maße haben: 2,55 m Breite und 18,75 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m. Kennzeichnung von hinten über das Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten Warntafel. Gespanne mit mehr als 12 m Länge müssen am Heck symmetrisch zur Fahrzeugachse durch eine große gelbe Warntafel mit rotem Rand (130 x 25 cm) oder zwei kleine (je 50 x 25 cm) gekennzeichnet sein. Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind: Dirección General de Transportes por Carretera Ministerio de Fomento Paseo de la Castellana, 67 28071 Madrid Tel.: +34 915 97 70 00 www.fomento.es
Sichere Verladung von Sportbooten
Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.
Schiffsschraube beim Trailern abdecken
Vor jeder Fahrt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen. Die ungeschützte Schiffsschraube eines auf einem Anhänger mitgeführten Schiffes ist eine Gefahrenstelle. Es bedarf daher einer Verkleidung, die so beschaffen ist, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Wer diese Vorschriften beim Trailern nicht beachtet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Verkehrsregeln
- Überholverbot 100 m vor Kuppen sowie auf Straßen, die nicht auf mindestens 200 m zu überblicken sind.
- Parkverbot bei gelben Linien am Fahrbahnrand, zeitlich eingeschränkte Parkmöglichkeit bei blauen Linien.
- Abschleppen durch Privatfahrzeuge verboten.
- Tragen einer reflektierenden Warnweste außerorts beim Verlassen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall.
- Telefonieren im Fahrzeug ausschließlich über Freisprecheinrichtungen, auch Headsets sind nicht gestattet.
Verkehrsverstöße werden hart bestraft. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Mautpflicht
Besonderheiten für Bootsgespanne Berechnung wie Pkw; keine zusätzliche Maut für den Trailer; für Zwillingsreifen wird ein Zuschlag von etwa 55% fällig. Allgemeine Informationen zum Streckennetz, zur Bezahlung oder zu den Fahrzeugkategorien finden Sie unter www.adac.de/maut. Mit dem Routenplaner auf ADAC Maps können Sie die genauen Mautkosten für Ihre Reiseroute mit Pkw berechnen. Detaillierte Informationen zu den Themen rund um den Bootstransport finden Sie hier.
Yachtcharter in Spanien
Spanien wartet mit außerordentlich beliebten und hervorragend erschlossenen Charterrevieren auf. Die Balearen stellen dabei sicherlich das am stärksten frequentierte und beliebteste Revier für Yachtcharter dar. Die Kanarischen Inseln sind insbesondere in den Wintermonaten bei Seglern ein beliebtes Revier. Die beliebtesten Yachtcharterreviere Spaniens finden sich in der nachfolgenden Kurzbeschreibung wieder.
Yachtcharter Balearen - Mallorca, Menorca, Ibiza
Die Balearen sind das zweifelsfrei beliebteste Yachtcharterrevier Spaniens, dabei finden Skipper insbesondere auf Mallorca eine üppige Auswahl an modernen Motor- und Segelyachten zur Miete, jedoch werden Charterkunden auch auf Ibiza und Menorca ein entsprechendes Angebot vorfinden.
Yachtcharter Kanarische Inseln
Auf den Kanarischen Inseln ist die Charterhauptsaison in den Monaten Oktober bis April, in dieser Zeit finden Skipper & Crew ein umfassendes Angebot an modernen Charteryachten. Durch die Lage am Passatgürtel genießen Segler stetige Winde, die Temperaturen sind dabei angenehm warm. Trotzdem gilt das Revier, insbesondere durch Düsen- und Kapeffekte bedingt, als Starkwindrevier und eignet sich somit eher für geübtere Crews.
Bordbibliothek und Links zu Spanien
Nützliche Seiten im Internet
- Kollisionsverhütungsregeln unter www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/KVR
- Spanisches Ministerium für Infrastruktur, Verkehr und Wohnungsbau: www.fomento.es, Suchbegriff ›Náutica recreo‹
Nützliche Produkte für Bootsfahrer in Spanien:
- ADAC Skipper App
Seekarten
- Seekarten - Planungskarte (NV-Pilot 4) - Westliches Mittelmeer - Gibraltar bis Sizilien + Adria
Zum Kauf bei Hansenautic* - Seekarten - Spanien NV-Atlas (ES 1) - Cabo San Antonio bis Cabo Creus
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Weitere Literatur
- Mallorca für Sportschiffer - alle Häfen und alle Ankerplätze von Paul Kinzelmann und Mary Synge
Zum Kauf bei Hansenautic* Zum Kauf bei Amazon* - Portbook & Island Guide Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera
Zum Kauf bei Hansenautic* Zum Kauf bei Amazon* - Törnführer Balearen – Gerd Radspieler. Mallorca, Menorca, Espalmador, Formentera. Delius Klasing. Preis: 29,90€
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