Spanien
Marinas in diesem Revier
Wissenswertes
Regeln und Bestimmungen für Spanien
Welche Unterlagen und Dokumente sollen Skipper in Spanien unbedingt mitnehmen?
- Sportbootführerschein See oder adäquater Befähigungsnachweis je nach Fahrtgebiet
- gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
- Eigentumsnachweis bzw. unterschriebene Vollmacht/Zustimmung des Bootseigners zum Führen des Bootes
- EU-Mehrwertsteuernachweis
- Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für für Freizeitboote zwischen 2,5 m und 24 m Länge mit bis zu 12 Passagieren)
- Mit einer Sprechfunkanlage an Bord: Sprechfunkzeugnis UBI für die Binnenschifffahrt, SRC oder LRC für die Seeschifffahrt sowie eine Nummernzuteilungsurkunde für das Sprechfunkgerät.
Einreise mit dem Boot nach Spanien
Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Wer über See aus einem Nicht-Schengen-Land mit seinem Boot einreist, muss die Flagge Q setzen und den nächstgelegenen, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (Port of Entry) zur Abwicklung der Pass- und Zollformalitäten anlaufen. Bei einer Einreise aus Schengen-Staaten finden i.d.R. keine Zoll- oder Grenzkontrollen statt. Eine Anmeldung bei Hafenbehörden ist nicht erforderlich.
Einreise mit dem Boot auf dem Landweg
Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg sind keine besonderen Vorgaben zu beachten. Mit einem geliehenen Boot empfiehlt es sich, zusätzlich eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht mitzuführen. Außerdem ist die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z.B. der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC, erforderlich. Der ADAC stellt für Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC eine Vollmacht in fünf Sprachen zur Verfügung. Diese Vollmacht dient nicht nur zum Betrieb des Bootes auf dem Wasser, sondern bereits zu Überführungsfahrten: Download Vollmacht
Zoll und Steuerformalitäten
Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot (im Besitz eines EU-Bürgers) Unionsware sein. Das trifft i.d.R. zu, wenn das Boot bereits in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde. Boote, die Nicht-Unionsware sind, müssen vorübergehend zollfrei eingeführt oder für den freien Verkehr in der EU zugelassen werden, indem eine Zolldeklaration erfolgt.
Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?
Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden. Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar.
Bootsregistrierung
Internationaler Bootsschein/IBS
Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten für deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende EU-Bürger die amtlichen Kennzeichen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und das amtlich anerkannte Kennzeichen, der Internationale Bootsschein vom ADAC, der ab sofort online beantragt werden kann. Mit diesem Dokument fahren sie sicher in Spanien. Bitte achten Sie bei Fahrten im Ausland darauf, dass der IBS aktuell gültig ist.
Sportbootführerschein
Für das jeweilige Revier sind die Sportbootführerscheine (SBF) bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes vorgeschrieben.
Der spanische Gesetzgeber verlangt für Segelboote über 6 m Länge und für Motorboote mit mehr als 5 m Rumpflänge oder über 11,26 kW (15 PS) Motorleistung auf allen Gewässern einen Führerschein.
Ausnahme: Segelboote unter 6 m Länge und Motorboote unter 5 m Rumpflänge oder unter 11,26 kW sind nur führerscheinfrei, wenn sie tagsüber nicht weiter als 2 NM von einem Hafen oder einer Marina entfernt fahren und der Skipper mindestens 18 Jahre alt ist.
Für Charterboote unter spanischer Flagge genügt im Fahrtgebiet bis zu 3 NM vor der Küste der Befähigungsnachweis für das Führen von Booten in Binnengewässern, z.B. der deutsche Sportbootführerschein Binnen.
Funkzeugnisse
Hat ein Sportboot eine Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das erforderliche Sprechfunkzeugnis besitzen. Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis:
Küstengewässer
- SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS
- LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS
Binnengewässer
- UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)
Das SRC ist für die spanische Küste ausreichend. Das UBI wird benötigt für die Binnengewässer Spaniens, z.B. Ebro.
Sicherheitsausrüstung
Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften. Mehr dazu in der Übersicht ›Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹.
Für Boote unter deutscher Flagge wird aber dennoch empfohlen ihre Ausrüstung an die spanischen Ausrüstungsvorschriften anzupassen. Für Boote unter spanischer Flagge gelten auf das jeweilige Fahrtgebiet bezogene Ausrüstungsvorschriften. Die spanischen Behörden unterteilen das Fahrtgebiet in 7 Zonen, abhängig von der Entfernung zur Küste.
Die detaillierte Aufstellung der erforderlichen Ausrüstungsgegenstände für die jeweiligen Fahrtgebiete finden Sie in den Länderinformationen Tourset BTI E10.
| Zonen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Maximale Entfernung von der Küste in sm | unbegrenzt | 60 | 25 | 12 | 5 | 2 | geschützte Gewässer |
| Navigationslichter | x | x | x | x | x | x | |
| Nationalflagge | x | x | x | x | x | x | x |
| Erste Hilfe Kasten | x | x | x | x | x | x | x |
| Gasdetektor bei vorhandener Gasanlage | x | x | x | x | x | x | x |
| Radarreflektor | 1 | 1 | 1 | 1 | |||
| Bilgenpumpe | 1 elektrisch | 1 elektrisch | 1 elektrisch | x | x | x | x |
| Pütz | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | |
| Bootshaken | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Festmacher | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Ankerleine | x | x | x | x | x | x | x |
| Paddel | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Notpinne (Ausnahme Aussenbordmotoren) | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| Blasebalg (nur Schlauchboot) | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Reparaturkit für Schlauchboot | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Zonen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Maximale Entfernung von der Küste in sm | unbegrenzt | 60 | 25 | 12 | 5 | 2 | geschützte Gewässer |
| Fernglas | 1 | 1 | 1 | 1 | |||
| Magnetkompass | 2 | 2 | 1 | 1 | |||
| Peilkompass | 1 | 1 | |||||
| Satellitennavigation (GPS) | 1 | 1 | |||||
| Aktuelle Seekarten und Revierinfos | 1 | 1 | 1 | 1 | |||
| Signalspiegel | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Zonen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Maximale Entfernung von der Küste in sm | unbegrenzt | 60 | 25 | 12 | 5 | 2 | geschützte Gewässer |
| NAVTEX | 1 | ||||||
| Funkgerät Langwelle (MF/HF) mit low self discharge | nach SOLAS | ||||||
| UKW-Sprechfunk / GMDSS | Festeinbau + Handfunkgerät | Festeinbau + Handfunkgerät | Festeinbau | Festeinbau | Festeinbau oder Handfunkgerät | ||
| Radarresponder | 1 | 1 oder Handfunkgerät | |||||
| Seenotbake (EPIRB) | nach SOLAS | nach SOLAS | nach SOLAS | ||||
| Nebelhorn | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Gasbetriebenes Nebelhorn | 1 | 1 | |||||
| Flaggenalphabet (mind. C + N) | 1 | 1 | |||||
| Schallsignalliste | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Zonen | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Maximale Entfernung von der Küste in sm | unbegrenzt | 60 | 25 | 12 | 5 | 2 | geschützte Gewässer |
| Rettungswesten (pro Person) | 275 Nm | 150 Nm | 150 Nm | 150 Nm | 100 Nm | 100 Nm | 100 Nm |
| Rettungsinsel (entsprechend der Personenzahl an Bord) | x | x | x | ||||
| Rettungsringe | 2 | 1 | 1 | 1 | |||
| Fallschirmsignalrakete rot | 6 | 6 | 6 | 6 | |||
| Handfackel rot | 6 | 6 | 6 | 6 | 3 | 3 | |
| Rauchsignal | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Gasbetriebenes Nebelhorn | 1 | 1 | |||||
| Flaggenalphabet (mind. C + N) | 1 | 1 | |||||
| Schallsignalliste | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Handfeuerlöscher (ABC)
- In geschützten Gewässern und bis 2 NM von der Küste entfernt ist kein Feuerlöscher erforderlich.
- Boote unter 10 m Länge: Boote mit weniger als 10 m Länge mit Außenbordmotor unter 20 kw Leistung benötigen ab 5 NM von der Küste einen tragbaren Feuerlöscher.
- Boote ab 10 m Länge: Motorisierte Boote von 10-14,99 m Länge benötigen einen, von 15-19,99 m zwei und von 20-24 m drei tragbare Feuerlöscher Typ 21 B.
Feuerlöschanlage
Boote mit Innenbordmotoren müssen je nach Motorleistung eine festeingebaute Feuerlöschanlage vorweisen können. Die detaillierte Aufstellung zu Feuerlöschanlagen finden Sie in den Länderinformationen Tourset BTI E10. Boote mit benzinbetriebenem Innenbordmotor benötigen unabhängig von der Leistung eine Motorraumentlüftung. Wenn die elektrische Anlage an Bord eine Spannung von mehr als 50 V hat, ist ein ABC-Feuerlöscher erforderlich.
Signalpistole
Für eine Signalpistole und die zugehörige Munition ist der ›Europäische Feuerwaffenpass‹ erforderlich. Die Munition ist beim Transport getrennt von der Waffe aufzubewahren.
Wie bewahre ich eine Signalpistole auf?
Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.
Anmeldung von Signalpistolen
Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch ratsam, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden.
Seefunkanlage
Aus Gründen der Sicherheit ist eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer See- oder Binnenfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus. Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden. Die nach der Verordnung Funk international anerkannte Urkunde der Nummernzuteilung (ehemals Frequenzzuteilung) wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt. Im Boot eingebaute nautische Funkgeräte, die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff-Land und Schiff-Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffspapieren eingetragen sind.
Weitere Wassersportarten
Wasserski in Spanien
Wasserskilaufen darf nur in freien Gebieten oder in den vorgeschriebenen Wasserskistrecken und in einer Sicherheitsentfernung von mindestens 100 m von der Küste stattfinden. Die Regelungen für Wasserskilaufen beziehen sich auch auf andere Wassersportgeräte, die geschleppt werden.
- Der Abstand zwischen Zugboot und Wasserskifahrer darf 12 m nicht unterschreiten.
- Neben dem Fahrer des Zugbootes muss sich noch eine weitere Person an Bord befinden, um im Notfall auch eingreifen zu können.
- Zugboote müssen einen Sicherheitsabstand zwischen 50 m und 100 m von den anderen Wasserfahrzeugen einhalten.
- Wasserskiläufer müssen eine Schwimmweste tragen.
Wichtig! Beim Wasserskifahren oder dem Schleppen von Wassersportgeräten muss immer ein nautisches Befähigungszeugnis (SBF See oder Binnen) vorliegen.
Umwelt- und Gewässerschutz
Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgt werden. Respektieren Sie geschützte Gebiete und beachten Sie ausgewiesene Fahrverbote zum Schutz von Tier und Natur.
Naturschutzgebiete/Nationalparks
Das Befahren von Nationalparks ist genehmigungspflichtig. Maximal 50 Boote dürfen pro Tag in diese geschützten Gebiete einfahren. Ankern ist verboten, die vorhandenen Moorings sind zu benutzen. Landgänge sind nur am Hauptkai erlaubt, an dem mit dem Dinghi angelegt werden darf. Fischen ist verboten, Tauchen nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt. Sportboote, die mit Toiletten ausgestattet sind, müssen ein Rückhaltesystem (Fäkalientank) mit entsprechender Entlüftung und Ablassvorrichtung vorweisen können.
Verkehrsvorschriften
Es gelten die allgemeinen Fahr- und Ausweichregeln gemäß den Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
Geschwindigkeit
An der spanischen Küste beträgt die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der 250-m-Zone 5 Knoten, in den Häfen 3-5 Knoten.
Versicherungen
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist für Freizeitboote zwischen 2,5 m und 24 m Länge mit bis zu 12 Passagieren vorgeschrieben.
Die Mindestdeckungssumme der Wassersport-Haftpflichtversicherung beträgt in Spanien für Sachschäden 96.162 € und für Personenschäden pro Unfallopfer 120.202 € mit einer Obergrenze von 240.405 € pro Unfall.
Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen an. Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins (IBS) vom ADAC erhalten Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

























