Frankreich

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Frankreich zählt zu den vielseitigsten Wassersportrevieren Europas. Mit seinen Küsten am Mittelmeer und am Atlantik, traditionsreichen Segelgebieten, einer ausgeprägten maritimen Infrastruktur sowie Kultur, Küche und Wein bietet das Land ein breites Spektrum für Törns unterschiedlicher Ansprüche.. 

Die französische Kanalküste

Die Kanalküste ist ein anspruchsvolles Tidenrevier. Viele Häfen sind tidenabhängig, sodass Ansteuerung und Auslaufen häufig nur innerhalb bestimmter Zeitfenster möglich sind. Eine sorgfältige Törnplanung unter Einbeziehung aktueller Gezeiten- und Stromdaten ist daher erforderlich. Die teils erheblichen Strömungen sowie dichter Schiffsverkehr durch Berufsschifffahrt und Fährlinien stellen zusätzliche Anforderungen an Navigation und Aufmerksamkeit. Verkehrstrennungsgebiete sind entsprechend den Kollisionsverhütungsregeln so zu queren, dass dies möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgt; dabei sind Stromversatz und Verkehrslage zu berücksichtigen. Verstöße gegen die dort geltenden Vorschriften können geahndet werden.

Biskaya

Die Biskaya gilt als anspruchsvolles Hochseerevier mit teils schnell wechselnden Wetterbedingungen und erheblichem Seegang. Entsprechend sollten Schiff und Ausrüstung seetüchtig sein und den Anforderungen des Fahrtgebiets entsprechen. Eine sorgfältige Wetterbeobachtung und flexible Törnplanung sind unerlässlich. Entlang der Küste finden sich zahlreiche gut ausgestattete Marinas, die in der Regel eine umfassende Infrastruktur bieten. Für Wasser- und Stromanschlüsse können je nach Hafen passende Adapter erforderlich sein. Im Bereich um das Bassin d’Arcachon sowie in angrenzenden Seegebieten existieren militärisch genutzte Zonen. Vor dem Befahren dieser Bereiche sollten aktuelle Bekanntmachungen für Seefahrer und eventuelle Sperrungen geprüft werden.

Die französische Mittelmeerküste

Die Mittelmeerküste Frankreichs ist durch eine hohe Dichte an Marinas und Häfen sowie intensiven Freizeit- und Charterverkehr geprägt. Die Anlagen sind überwiegend gut ausgebaut und bieten umfangreiche Serviceeinrichtungen. In den meisten Marinas erfolgt das Anlegen nach Zuweisung eines Liegeplatzes mit Bug oder Heck zum Steg beziehungsweise Kai, häufig unter Nutzung von Mooringleinen. Jetzt weiterlesen: Skipper-Tipps für die Côte d’Azur

Korsika

Korsika bietet ein landschaftlich besonders reizvolles Revier mit abwechslungsreicher Küstenlinie, zahlreichen Ankerbuchten und klaren Gewässern. Im Vergleich zur französischen Festlandküste ist die Zahl der Häfen geringer, sodass eine vorausschauende Törnplanung empfehlenswert ist. Witterungsbedingungen, insbesondere lokale Winde, sollten bei der Routenplanung berücksichtigt werden. Mehr zu Korsika: Revierbericht zu Nordsardinien und Südkorsika

Marinas in diesem Revier

Marina
Bojenfeld
Ankerplatz
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Marina

Port Napoléon

Bei Port-Saint-Louis-du-Rhône liegen die Salins de Giraud, so genannte Salzgärten, in denen jährlich ca. 800.000 Tonnen Salz durch Verdunsten aus Meerwasser gewonnen werden. Die Salzrampe der Salinen, zwischen der krausen Landschaft der von Dammwegen durchzogenen Salzteiche und den Weidegebieten alter Bauernhöfe gelegen, bildet eine schöne Aussichtsplattform für Liebhaber der stillen Camargue. In dem Gebiet nördlich der Salzgärten bieten etliche Reiterhöfe (z. B. in Le Sambuc) einen erlebnisreichen Tag bei den Gardians, den Cowboys der Camargue, an. Zu einer solchen Journée camarguaise gehören die Vorführungen der Gardians, darunter auch die ferrade, das Brennen der Jungstiere mit dem Zeichen des Hofs.
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Marina

Saint-Quay Port d'Armor

Von hier lohnt sich ein Ausflug in das rund 15 km entfernte St-Brieuc mit seinen Fachwerkhäusern aus dem 15./16. Jh. und der wehrhaften Kathedrale St-Étienne. Sie stammt aus dem 13./14. Jh. und wurde mehrfach verändert. Die Apsis (14. Jh.) und ein Flamboyant-Fenster aus dem 15. Jh. blieben erhalten.
Solenzara
Marina

Port de Solenzara

Wer einmal in eine der wildesten Felslandschaften der Insel eintauchen will, sollte es von hier aus tun: Von Solenzara führt die D 268 auf einer landschaftlich aufregenden Route zum Col de Bavella (1218 m). Hier ragen die zerklüfteten Felsspitzen Aiguilles de Bavella (Bavella-Nadeln) bis auf 1800 m aus dem Bergmassiv empor. Man kann von hier aus ein Stück auf dem berühmten Fernwanderweg GR 20 wandern und wird mit spektakulären Ausblicken belohnt. Manchmal klettern hoch oben sogar ein paar Mufflons vorbei. Auf dem Rückweg nach Solenzara lädt der Fluss an mehreren Badeplätzen zu einer Rast ein.
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Marina

Port de Plaisance (Port-Vendres)

Port-Vendres ist berühmt für seine Fischrestaurants, in denen man hervorragend fangfrischen Fisch und Meeresfrüchte genießen kann. Es lohnt sich auch ein Abstecher in das benachbarte Collioure, wo u. a. das 700 Jahre alte Château Royal des Templiers besichtigt werden kann. Ende des 17. Jh. baute es Sébastien de Vauban, der geniale Militärbaumeister Ludwigs XIV., zur Festung aus. Der eigenartige Turm der Kirche Notre-Dame-des-Anges (17. Jh.) an der Nordseite der Bucht war einst ein Leuchtturm. Im Inneren sind neun prächtig geschnitzte Altäre und im Chor das riesige Triptychon eines katalanischen Meisters zu sehen.
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Marina

Capitainerie du Port du Canal du Midi

Die mittelalterliche Oberstadt von Carcassonne, La Cité, ist seit 1997 Weltkulturerbe der UNESCO und gilt als größte und am besten erhaltene Festung Europas - und als eines der beliebtesten Touristenziele Frankreichs. Die erste Burg auf der lang gezogenen Anhöhe entstand im 12. Jh., 1247 wurde sie zur Festung mit zwei Mauerringen erweitert. Auffälligstes Bauwerk innerhalb der Cité ist die gotische Basilika St-Nazaire mit ihrem romanischen Langhaus und schönen Glasfenstern aus dem 13./14. Jh. Dass die Cité so gut erhalten ist, hat man dem Architekturhistoriker Viollet le Duc zu verdanken, der im 19. Jh. in königlichem Auftrag das mittelalterliche Erbe Frankreichs restaurierte. Einen guten Eindruck von den Dimensionen der Festung erhält man auf einem Spaziergang auf der Promenade des Lices, die zwischen den beiden Mauerringen verläuft.
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Marina

Port du Havre Plaisance

Le Havre ist nach Marseille der größte Seehafen Frankreichs. Nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wurde die Stadt komplett von dem Architekten Auguste Perret neu aufgebaut. Perrets bombastische Turmkirche St-Joseph und das Kulturzentrum Volcan von 1982 gehören ebenso zum aktuellen Stadtbild wie das gläserne Musée des Beaux Arts am Hafen. Das Museum beherbergt eine bedeutende Sammlung von Werken Eugène Boudins (1829-1898) und eine stolze Kollektion von einheimischen Motiven des wild-expressionistischen Fauves-Malers Raoul Dufy (1877-1953). Nordöstlich von Le Havre bildet die berühmte Alabasterküste mit ihren hoch aufragenden Kreidefelsen eine eindrucksvolle Naturkulisse.
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Marina

Port de Plaisance - Montbéliard

Lohnend ist ein Ausflug in das rund 15 km entfernte Belfort mit seiner historischen Altstadt und der mächtigen Festung (17. Jh.). Sie stammt von dem berühmten Baumeister Vauban und thront auf einem 70 m hohen Felsen über der Stadt. Heute stellt hier das Musée dArt et dHistoire Waffen, Schmuck und Gemälde aus. Nordöstlich des Museums erhebt sich das Wahrzeichen der Stadt, der Löwe von Belfort. Die 22 m lange und 11 m hohe Sandsteinskulptur (1875-80) des Bildhauers Auguste Bartholdi erinnert stolz an den erfolgreichen Widerstand, den die Stadt gegen die Belagerung durch preußische Truppen im Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 leistete. Von der Panoramaterrasse sind die Südvogesengipfel Ballon dAlsace und Rosskopf zu sehen. Von März-Dezember findet in Belforts Altstadt Ostfrankreichs größter Antiquitäten- und Trödelmarkt statt.
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Marina

Port de plaisance Nancy Saint-Georges

Herzstück der barocken Innenstadt von Nancy, die von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wurde, ist die Place Stanislas. Mit Balkonen und Laternen geschmückte Paläste fassen den Platz mit zwei Brunnen und dem Denkmal des Stanislas ein. Auch die Place de la Carrière und die Place de lHémicycle wurden von dem Architekten Emmanuel Héré angelegt. Schön anzusehen sind die zahlreichen Jugendstil-Bauten der École de Nancy. Erläuterungen hierzu finden sich im Musée de lÉcole de Nancy. Die Cathédrale, eine barocke Kirche aus dem 18. Jh., ist ebenso eine Besichtigung wert wie die Église des Cordeliers, die Grabkirche der Herzöge von Lothringen.
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Marina

Port Canal

Von der Pont Vieux, der alten Steinbrücke aus dem 14. Jh., hat man einen schönen Blick auf das linke Tarnufer und über die Ziegeldächer der alten Bastide Montauban. Kunstfreunde können das Musée Ingres besuchen, das vor allem Werke des in Montauban geborenen klassizistischen Malers Jean-Auguste-Dominique Ingres (1780-1867) und weitere Kunst aus dem 14.-18. Jh. zeigt. Sehenswert sind außerdem die arkadengesäumte Place Nationale, die Kathedrale (17./18. Jh.), in deren Inneren das berühmte Werk Voeu de Louis XIII von Ingres zu sehen ist, sowie die Kirche St-Jaques (14./15. Jh.).
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Wissenswertes

Regeln und Bestimmungen für Frankreich

Welche Unterlagen und Dokumente sollen Skipper in Frankreich unbedingt mitnehmen?

  • je nach Fahrtgebiet: Sportbootführerschein Binnen oder See
  • gültiger Internationaler Bootsschein (IBS) des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
  • Eigentumsnachweis und ggf. Vollmacht des Bootseigners
  • Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer (z. B. Kaufrechnung)
  • Versicherungsnachweis (Bootshaftpflicht dringend empfohlen)
  • aktuelle Seekarten, geeignete Navigationsmittel
  • Bei vorhandener Funkanlage: entsprechendes Funkzeugnis (UBI, SRC oder LRC) sowie Frequenzzuteilungsurkunde

Was ist in Frankreich bei der Ein- und Ausreise mit dem Boot zu beachten?

Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg

Bei Einreise aus einem Nicht-Schengen-Staat sind die Zoll- und Einreisevorschriften zu beachten. In der Praxis bedeutet dies, dass ein geeigneter Hafen mit Grenz- und Zollabfertigung (Port of Entry) anzulaufen ist und die entsprechenden Formalitäten zu erledigen sind.
Die Pflicht zum Setzen der Q-Flagge kann im Einzelfall bestehen und richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften.

Bei Einreise aus einem Schengen-Staat finden in der Regel keine systematischen Grenz- oder Zollkontrollen statt. Unabhängig davon können Kontrollen jederzeit durchgeführt werden. Lokale Meldepflichten einzelner Häfen oder Marinas sind möglich und zu beachten.

Einreise mit dem Boot auf dem Landweg

Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg bestehen keine besonderen Vorschriften. Bei Nutzung eines fremden oder geliehenen Bootes wird empfohlen, eine Vollmacht des Eigners sowie einen Registrierungsnachweis (z. B. IBS) mitzuführen.. Die ADAC Sportschifffahrt hat für Inhaber eines IBS vom ADAC die Vorlage einer Vollmacht erstellt.  

Welche Zoll- oder Steuerformalitäten sind in Frankreich zu beachten?

Für die freie Nutzung innerhalb der EU muss das Boot den Status der sogenannten „Unionsware“ besitzen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Boot in der EU gekauft oder ordnungsgemäß eingeführt und verzollt wurde.
Boote ohne Unionswarenstatus müssen entweder vorübergehend eingeführt oder regulär verzollt werden.

Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?

Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer kann innerhalb der EU von Behörden verlangt werden. Als Nachweis dient in der Regel die Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder ein gleichwertiger Beleg.

Welche Registrierung für Boote wird in Frankreich anerkannt?

Internationaler Bootsschein/IBS

  • Als Registrierungsnachweis werden auf französischen Küsten- und Binnengewässern u. a. anerkannt:
  • Nationale Bootsregisterdokumente (z. B. Schiffszertifikat oder Flaggenzertifikat)
  • Der Internationale Bootsschein (IBS) des ADAC
  • Amtliche Kennzeichen und Dokumente für Binnenfahrzeuge (z. B. WSA-Kennzeichen, Schiffsbrief)

Welche Bootsführerscheine und Funkzeugnisse benötigen Skipper in Frankreich?

Sportbootführerschein

In Frankreich besteht eine Führerscheinpflicht für motorisierte Sportboote mit einer Motorleistung von mehr als 4,5 kW (6 PS). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Motorboot oder ein Segelboot mit Hilfsmotor handelt.

Für ausländische Skipper – auch aus EU-Staaten – gilt, dass sie den im Heimatland vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für vergleichbare Gewässer besitzen müssen. Deutsche Sportbootführerscheine werden in Frankreich anerkannt.

Für deutsche Skipper bedeutet dies: Maßgeblich sind die deutschen Führerscheinvorschriften. Ein Führerschein ist daher erst ab einer Motorleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) erforderlich. Unterhalb dieser Grenze wird auch in Frankreich kein Führerschein verlangt, sofern nach deutschem Recht keine Führerscheinpflicht besteht.

Auf dem Rhein gelten Sonderregelungen; für Fahrzeuge über 20 m Länge ist ein entsprechendes Patent (z. B. Rheinschifferpatent bzw. Sportpatent) erforderlich.

Funkzeugnis

Hat ein Sportboot eine Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das erforderliche Sprechfunkzeugnis ­besitzen. Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis:

Küstengewässer

  • SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS
  • LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS

Binnengewässer

  • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Umwelt- und Gewässerschutz Bilgenwasser soll nicht nach außenbords gelenzt werden. In Gewässer dürfen weder Altöl eingeleitet noch Abfall entsorgt werden. Entsorgungseinrichtungen sind in den Hafenanlagen vorhanden. Naturschutzgebiete/Naturschutz Respektieren Sie entsprechende Gebiete und beachten Sie ausgewiesene Fahrverbote zum Schutz von Tier und Natur. 

Welche Sicherheitsausrüstung müssen Skipper in Frankreich mitführen?

Für Sportboote unter deutscher Flagge gelten grundsätzlich die deutschen Ausrüstungsvorschriften. Unabhängig davon ist jeder Schiffsführer verpflichtet, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eine den Umständen entsprechende Sicherheitsausrüstung mitzuführen. Mehr dazu in der Übersicht ›Empfohlene Mindest-­ und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹.

Nautische Ausrüstung

Für Boote unter deutscher Flagge wird allerdings empfohlen, die französischen Ausrüstungsvorschriften - je nach Fahrtzone - zu beachten. In Frankreich orientieren sich die Vorgaben für die mitzuführende Sicherheitsausrüstung nicht am Abstand von Boot zur Küste, sondern an der Entfernung des Bootes zum nächstgelegenen Schutzhafen oder auch Ankerplatz (französisch: "abri"). Als abri gilt ein Ort, an dem ein Boot und seine Besatzung bei Gefahr sicher Schutz finden können.

 

Es wird zwischen folgenden Fahrtzonen unterschieden:

  • Basique: bis 2 Seemeilen (sm) vom nächsten Schutzhafen
  • Côtier: bis 6 sm
  • Semi-hauturier: von 6 bis 60 sm
  • Hauturier: mehr als 60 sm

Der Umfang der mitzuführenden Ausrüstung nimmt mit zunehmender Entfernung zur Küste bzw. zum Schutzhafen zu.

Zur grundlegenden Sicherheitsausrüstung gehören unter anderem:

  • Rettungswesten für alle Personen an Bord (nach geltender Norm, mit CE-Kennzeichnung)
  • Geeignete Seenotsignalmittel
  • Feuerlöscher (sofern vorgeschrieben, insbesondere bei Motorbooten)
  • Lenz- bzw. Bilgeneinrichtung
  • Ankerausrüstung entsprechend Bootsgröße
  • Schleppleine oder geeignete Festmacher

Mit zunehmender Entfernung sind zusätzlich u. a. erforderlich bzw. empfohlen:

  • Navigationsmittel (z. B. Magnetkompass, Seekarten oder elektronische Systeme)
  • Mittel zur Positionsbestimmung und Navigation
  • Kollisionsverhütungsregeln (KVR) in geeigneter Form
  • Rettungsmittel zur Bergung von Personen über Bord
  • Zusätzliche pyrotechnische Signalmittel
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung

Für größere Entfernungen (ab ca. 6 sm bzw. 60 sm) können – abhängig von Bootstyp und Ausrüstung – weitere Sicherheitsmittel erforderlich sein, etwa:

  • Rettungsinsel
  • Sicherheitsgurte/Lifebelts
  • UKW-Funkanlage
  • Notfunkbake (EPIRB)

Die konkrete Ausrüstungspflicht richtet sich nach den jeweils aktuellen französischen Vorschriften (insbesondere Division 240) sowie nach Bootstyp, Größe und Ausrüstung.

  Basique Côtier Semi-hauturier Hauturier
         
Rettungsweste )* 50 Nm 100 Nm 150 Nm 150 Nm
Leuchtmittel )** x x x x
Handfeuerlöscher x x x x
Bilgenpumpe x x x x
Abschleppvorrichtung x x x x
Ankerleine (bei einem Leergewicht ≥ 250kg x x x x
Gezeitenkalender x x x x
Rettungsring o.ä. für über Bord gegangene Personen   x x x
3 rote Handfackeln   x x x
Magnetkompass   x (oder GPS-System) x x
Seekarten   x x x
Kollisionsverhütungsregeln KVR   x x x
Übersichtskarte der Schifffahrtszeichen   x x x
Rettungsinsel     x x
Navigationsbesteck     x x
Aktuelles Leuchtfeuerverzeichnis     x x
Logbuch     x x
Empfangsgerät für Wetterberichte     x x
Lifebelt pro Person an Bord     x x
Erste-Hilfe-Kit     x x
Suchscheinwerfer     x x
Seenotfunkbake EPIRB       x
VHF/UKW Funkanlage fest eingebaut     x x
tragbares VHF/UKW       x

Norm NF-EN 12402 oder gleichwertige Norm. Kinder bis 30 kg Körpergewicht müssen eine Rettungsweste von mindestens 100 Nm unabhängig von der Entfernung tragen. Sämtliche Rettungswesten müssen ein CE-Zeichen tragen. )** Hierzu zählt auch eine wasserdichte Taschenlampe mit einer Leuchtdauer bis zu 6 Stunden.  

Welche Verkehrsvorschriften gelten für Sportboote in Frankreich?

Es gelten die Fahr- und Ausweichregeln gemäß der Kollisions­verhütungsregeln (KVR).

Küstengewässer

An der französischen Küste gilt das internationale Betonnungssystem A (IALA-A). Es gelten die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) sowie ergänzend nationale Vorschriften und örtliche Regelungen der Hafenbehörden.

Mehr zur Fahrwasserbetonnung hier lesen

Französische Kanalküste

  • Viele Häfen an der Kanalküste liegen im Tidenbereich und können je nach Wasserstand nur eingeschränkt oder nur zu bestimmten Zeiten angelaufen werden. Eine sorgfältige Törnplanung unter Berücksichtigung von Gezeiten und Strömungen ist erforderlich.
  • Aufgrund teils starker Gezeitenströme sowie dichten Schiffsverkehrs – insbesondere durch Berufsschifffahrt und Fährlinien – ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Verkehrstrennungsgebiete sind gemäß den Kollisionsverhütungsregeln möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu queren; dabei sind Verkehrslage und Stromversatz zu berücksichtigen. Verstöße gegen die geltenden Vorschriften können geahndet werden.

Bassin d’Arcachon

  • Nördlich und südlich des Bassin d’Arcachon befinden sich militärisch genutzte Seegebiete. Diese können zeitweise für die Schifffahrt gesperrt sein. Aktuelle Informationen zu Aktivierungen und Sperrungen werden über amtliche Bekanntmachungen und örtliche Hinweise (z. B. in Häfen) veröffentlicht und sind vor dem Befahren zu beachten.

Korsika

  • Vor der Küste Korsikas bestehen in bestimmten Bereichen Schutz- und Sperrgebiete, in denen Ankern, Fischen oder Unterwasserjagd eingeschränkt oder verboten sein können. Diese Gebiete sind in der Regel gekennzeichnet (z. B. durch gelbe Tonnen) und in amtlichen Seekarten verzeichnet.
  • Badezonen entlang der Küste sind häufig durch gelbe Tonnen oder Bojen abgegrenzt und können – je nach örtlicher Regelung – bis zu etwa 300 m von der Küste reichen. Das Befahren dieser Bereiche ist in der Regel untersagt.

Binnengewässer

  • Auf Binnengewässern hat die Berufsschifffahrt grundsätzlich Vorrang. Sportboote dürfen diese weder behindern noch gefährden und müssen ihr rechtzeitig ausweichen.

Öffentliche und private Seen

  • Für Wassersportaktivitäten auf Seen und Stauseen (z. B. Motorbootfahren, Wasserski, Tauchen) gelten teilweise besondere regionale Vorschriften. Zuständig für Auskünfte sind die örtlichen Behörden, insbesondere die Präfekturen.

Wasserwege

Rhein

  • Auf dem Rhein und den angeschlossenen Wasserstraßen gelten internationale Vorschriften, insbesondere auf Grundlage der Mannheimer Akte. Fahrzeuge müssen entsprechend den geltenden Regelungen gekennzeichnet sein. Für bestimmte Fahrzeuggrößen und Fahrtbereiche können zusätzliche Vorschriften gelten.

Höchstgeschwindigkeit

  • Auf französischen Binnenwasserstraßen (Kanäle, Flüsse und kanalisierte Strecken) gelten je nach Gewässer und Abschnitt unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten. Diese liegen in der Regel zwischen etwa 6 km/h und 30 km/h und sind durch Beschilderung festgelegt. Maßgeblich sind die örtlichen Vorschriften.
  • An der französischen Küste gilt innerhalb der 300-Meter-Zone grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 5 Knoten. In Häfen und Hafeneinfahrten ist die Geschwindigkeit in der Regel auf etwa 3 Knoten begrenzt oder so zu wählen, dass kein schädlicher Wellenschlag entsteht.
  • Auf Rhein und Mosel ist die Geschwindigkeit stets so anzupassen, dass kein gefährlicher Sog oder Wellenschlag entsteht und andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Feste, allgemein gültige Höchstgeschwindigkeiten bestehen hier nicht; örtliche Beschränkungen und Beschilderungen sind jedoch zu beachten.

Welche Versicherungen benötigen Skipper für Sportboote in Frankreich?

Eine Bootshaftpflichtversicherung ist in Frankreich nicht vorgeschrieben, jedoch unbedingt zu empfehlen. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen an.  

Weitere Wassersportarten

Wassermotorräder (Jet-Ski)

Das Fahren von Wassermotorrädern auf französischen Binnenschifffahrtsstraßen bzw. geschlossenen Wasserflächen erfordert stets eine Genehmigung der örtlichen Behörden. Auf dem Rhein sind Fahrten zulässig, wenn ein klar erkennbarer Geradeauskurs eingehalten wird.

Wasserski

Wasserski ist in Frankreich grundsätzlich zulässig, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und in dafür geeigneten Bereichen. Häufig ist das Fahren auf ausgewiesene Zonen oder genehmigte Strecken beschränkt.

In der Regel darf Wasserski nur bei Tageslicht (zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang) und bei ausreichender Sicht ausgeübt werden.

Zusätzlich gelten folgende Anforderungen:

  • Neben dem Bootsführer muss sich eine zweite geeignete Person an Bord befinden, die den Wasserskifahrer beobachtet (Mindestalter in der Praxis meist 15 Jahre oder entsprechend den örtlichen Vorschriften).
  • Die Ausübung darf andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
  • Örtliche Regelungen und Verbote sind zu beachten.
  • Auf dem deutsch-französischen Rhein ist das Fahren mit Wasserski ausschließlich auf den Fluss­abschnitten und Wasserflächen gestattet, die durch rechteckige blaue Schilder mit einem stilisierten weißen Skifahrer ausgewiesen sind (Schilder vom Typ E17 gemäß Anhang 7 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung). Neben dem Bootsführer muss beim Wasserskilaufen zusätzlich eine weitere, über 15 Jahre alte Person an Bord sein.

Windsurfen/Kitesurfen

Für Windsurfen und Kitesurfen gelten in Frankreich je nach Revier unterschiedliche Regelungen. In Küstenbereichen sind häufig ausgewiesene Zonen zu beachten, insbesondere im Bereich von Badezonen.

Auf dem Rhein ist Windsurfen und Kitesurfen grundsätzlich nicht allgemein zugelassen. Ausnahmen können durch die zuständigen Behörden für bestimmte, klar abgegrenzte Bereiche erteilt werden.

. Bootstouristische Informationen zu Frankreich unter Angabe von Daten, Fakten und Regeln, die Skipper wissen müssen, sind in der neuen ADAC Länderinformation Tourset BTI F 10 enthalten. Das gedruckte TourSet ist in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich oder kann per E-­Mail sportschifffahrt@adac.de angefordert werden.

Gebühren

Französische Küstengewässer

An der französischen Küste fallen in der Regel neben den üblichen Liegeplatz- und Hafengebühren keine zusätzlichen allgemeinen Abgaben für Sportboote an.

Für bestimmte Boote kann jedoch die französische Abgabe DAFN (Droit annuel de francisation et de navigation) erhoben werden. Diese wird insbesondere für seegehende Sportboote ab einer bestimmten Größe sowie für Wassermotorräder erhoben.

Die Steuer betrifft insbesondere:

  • Seegehende Sportboote ab 7,00 m Rumpflänge
  • Motorboote ab 7,00 m Länge oder mit einer Motorleistung von mehr als 22 CV (ca. 16 kW)
  • Wassermotorräder (Jet-Ski) unabhängig von der Länge

Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Rumpflänge sowie – bei motorisierten Booten – zusätzlich nach der Motorleistung.

Die Steuerpflicht ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft und betrifft in der Praxis vor allem Boote mit Bezug zu Frankreich, etwa bei Registrierung, Nutzung oder dauerhafter Stationierung im Land.

Für ausländische Skipper ohne Wohnsitz in Frankreich und ohne dauerhaften Liegeplatz im Land wird die DAFN in der Regel nicht erhoben. In Einzelfällen kann es jedoch zu Prüfungen oder Anfragen durch die Behörden kommen.

Französische Binnengewässer

Die Nutzung der französischen Binnenwasserstraßen ist gebührenpflichtig. Für Sportboote ist in der Regel eine Vignette der Voies navigables de France (VNF) erforderlich.

Die Gebührenpflicht besteht grundsätzlich für motorisierte Sportboote sowie für Boote ab einer Länge von mehr als 5,00 m. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Bestimmungen der VNF.

Die Höhe der Gebühr richtet sich insbesondere nach der Bootslänge und der gewählten Nutzungsdauer (z. B. Tages-, Wochen- oder Jahresvignette).

Nach Erwerb der Vignette ist diese gut sichtbar am Boot anzubringen oder – bei digitaler Ausgabe – auf Verlangen nachzuweisen. Die genauen Vorgaben zur Anbringung können je nach Ausstellungsform variieren.. Die Vignette kann online bei Voies Navigables de France (VNF)  erworben werden (Log-In erforderlich). Hier geht's zum Tarifrechner

Es besteht auch die Möglichkeit, die Vignette vor Ort zu erstehen. Die VNF bietet hierfür 17 Verkaufsstellen im Land an. Von Deutschland kommend, bietet sich der Direktverkauf an den Schleusen Kembs-Niffer, Saarguemines oder in Strasbourg die Verkaufsstelle der Firma Boat Trading an. Telefonische Voranmeldung ist erwünscht.

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2016 · 2 Kabinen · 6 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
ab 1.340,00 €Details
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Segelboot

Feeling 39

Arzon
2008 · 3 Kabinen · 7 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
ab 2.250,00 €Details
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Segelboot

RM 1080

La Trinité-sur-Mer
2025 · 2 Kabinen · 4 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
ab 3.150,00 €Details

Hausboot mieten in Frankreich

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Motoryacht

Espade 1050 Fly

Mittersheim, Elsass
1 Kabine · 2+2 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
ab 1.146,60 €Details
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Motoryacht

Haines 38

Mittersheim, Elsass
3 Kabinen · 6 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
ab 2.016,00 €Details
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Motoryacht

Tarpon 37 DP

Mittersheim, Elsass
2 Kabinen · 4+2 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
ab 1.978,20 €Details
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Motoryacht

Tarpon 37

Mittersheim, Elsass
3 Kabinen · 6+3 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
ab 1.953,00 €Details
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Motoryacht

Tarpon 42

Mittersheim, Elsass
4 Kabinen · 10+2 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
ab 2.085,30 €Details
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Motoryacht

Triton 1050 Fly

Mittersheim, Elsass
2 Kabinen · 6 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
ab 1.272,60 €Details
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Motoryacht

Espade 1150 Fly C

Savoyeux
2 Kabinen · 4+3 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
ab 1.272,60 €Details
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Motoryacht

Linssen Dutch Sturdy 320

Savoyeux
2 Kabinen · 5 Kojen  
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Linssen Vlet 1030

Savoyeux
2 Kabinen · 4+2 Kojen  
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ab 1.323,00 €Details
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Motoryacht

Tarpon 37

Savoyeux
3 Kabinen · 7+2 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
ab 1.953,00 €Details
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Tarpon 42

Savoyeux
4 Kabinen · 10+2 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
ab 2.085,30 €Details
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Tarpon 42

Savoyeux
4 Kabinen · 10+2 Kojen  
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ab 2.085,30 €Details
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Consonant 1100

Savoyeux
2 Kabinen · 4 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
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Kormoran 1140

Niderviller
2004 · 2 Kabinen · 6+2 Kojen  
Verfügbar ab 23.04.2026 · 6 Tage
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Kormoran 1280

Niderviller
2005 · 3 Kabinen · 7+2 Kojen  
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ab 2.697,00 €Details
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Confort 1100

Bellegarde
3 Kabinen · 6+3 Kojen  
Verfügbar ab 24.04.2026 · 7 Tage
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Sixto Fly C

Dole
3 Kabinen · 6+2 Kojen  
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Estivale Quattro S

Saint-Nazaire-d'Aude
2 Kabinen · 4+2 Kojen  
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Estivale Quattro Fly C

Saint-Nazaire-d'Aude
2011 · 3 Kabinen · 6+2 Kojen  
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ab 3.075,00 €Details
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Sixto Fly C

Saint-Nazaire-d'Aude
3 Kabinen · 6+2 Kojen  
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Sixto+

Lauragais
3 Kabinen · 6+2 Kojen  
Verfügbar ab 24.04.2026 · 7 Tage
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Motoryacht

Confort 1100

Port-sur-Saone
3 Kabinen · 6+3 Kojen  
Verfügbar ab 24.04.2026 · 7 Tage
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Motoryacht

Nicols Riviera 920

Sireuil
1989 · 2 Kabinen · 8 Kojen  
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Nicols Sedan Primo

Sireuil
2013 · 1 Kabine · 4 Kojen  
Verfügbar ab 24.04.2026 · 7 Tage
ab 1.296,00 €Details
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Nicols Sedan 1000

Sireuil
1994 · 3 Kabinen · 8 Kojen  
Verfügbar ab 24.04.2026 · 7 Tage
ab 1.164,00 €Details