Schleswig-Holstein öffnet für Touristen. Was bedeutet das für Bootssportler?

boote im hafen

Nachdem mit den Modellregionen zunächst in einigen Orten eine Öffnung für Touristen testweise erlaubt wurde, plant nun Schleswig-Holstein wieder Öffnungen unter Auflagen für Touristen. Was muss dabei beachtet werden?

Mittel April wurde das Projekt „Tourismus-Modellregionen“ in Schleswig-Holstein gestartet, zunächst an der Schlei und anderen ausgewählten Nordfrieslands. Voraussetzung dafür war die Umsetzung einer ganzen Reihe von Kontroll- und Hygienemaßnahmen. Trotz, dass mehr Touristen von diesem Angebot gebrauch machten, als vorher eingeschätzt, war der Test durchgängig erfolgreich. Ab 17. Mai wurden deshalb weitere Lockerungen zu Kontaktbeschränkungen, Tourismus und der Gastronomie beschlossen. Auch das generelle Beherbergungsverbot wurde wegen fallender Inzidenzwerte aufgehoben, worunter auch die Vercharterer fallen. Doch welche Auflagen und Regeln gelten, um einen Urlaub an Bord verbringen zu dürfen?

„Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen.“ (Daniel Günther, Ministerpräsident SH)

Inzidenzwerte

Die Lockerungen sollen laut Landesregierung mit den bisherigen Erfahrungen der laufenden Projekte „Modellregionen“ beschlossen werden. Sie gelten allerdings nur, solange der Inzidenzwert (Sieben-Tage-Inzidenz) unter 100 bleibt. Darüber greift die sogenannte „Bundesnotbremse“. Es sollte also damit gerechnet werden, dass der Bootsurlaub plötzlich unter- oder abgebrochen werden muss, wenn die Fallzahlen wieder steigen. Sprechen Sie mit ihrem Vercharterer eventuellen Lösungen im Vorfeld ab.

Die aktuellen Inzidenzwerte finden Sie in den ADAC-Hafenbeschreibungen („Corona-Radar“)

Corona-Tests

Reisende müssen bei der Ankunft einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Danach muss alle 72 Stunden ein weiterer Test gemacht werden. Fällt während der Aufenthaltes ein Test positiv aus, muss der Reisende in Quarantäne. Die Test gelten nur, wenn sie in Testzentren durchgeführt wurden. Eigens vorgenommene Schnelltest werden nicht akzeptiert.

Geimpfte Personen

Geimpfte Personen müssen einen Impfausweis oder ein Dokument mitführen, aus welchem die vollständige Impfung hervorgeht. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Für Impfstoffe, die erst nach der zweiten Dosis vollständigen Schutz bieten (BionTech, Astra Zeneca, Moderna usw.), müssen beide Impfungen nachgewiesen werden. Wer lediglich eine von beiden Impfungen nachweisen kann, muss regelmäßige Tests durchführen. Der Impfstoff muss in der EU zugelassen sein.

 

„Vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen“ (Dr. Bernd Buchholz, Tourismusminister SH)

 

Genesene Personen

Als Genesener gilt, wer einen mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alten, positiven PCR-Test nachweisen kann. Liegt der Zeitpunkt der Erkrankung mehr als 6 Monate zurück, sind regelmäßige Tests, bzw. vollständige Impfungen erforderlich. Leider gibt es derzeit noch kein einheitliches, amtliches Dokument, welches Genesene vorzeigen können. Kontaktieren Sie daher vor der Reise Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Anmeldung

Zur Planungssicherheit der Hafenbetreiber und auch der Bootscrews ist die vorherige Anmeldung empfohlen. Nach Möglichkeit sollte die Ankunft am Vortag oder gar noch früher angemeldet werden.

Kontaktregeln

Auch auf Booten gilt die derzeit gültige Kontaktregelung: Maximal ein Haushalt plus eine Person eines anderen Haushalts, oder 5 Personen aus maximal zwei Haushalten. Im Freien sind Zusammenkünfte von maximal 10 Personen erlaubt.

Sanitäranlagen

Sanitäranlagen sind mit Ausnahme der Toiletten geschlossen. Duschen und Waschräume müssen geschlossen bleiben.

Übernachtung in fremden Häfen

Seit dem 17.5. darf auch wieder in fremden Häfen übernachtet werden. Allerdings gilt auch hier die Testregel: Wird innerhalb der Testzeiträume, also 72 Stunden, der Hafen gewechselt, muss vor dem Wechsel des Hafens, in dem übernachtet werden soll, erneut ein Test in einem Testzentrum durchgeführt werden. Die Landesregierung will mit dieser Regelung das sogenannte „Hafen-Hopping“ eindämmen, welches zu vermehrten Kontakten führt.

Luca-App

Nach dem Anlegen müssen sich Besucher mit der Luca-App einchecken. Eine manuelle Anmeldung ist nicht vorgesehen. Dazu wird mit der App der QR-Code des Standortes gescannt. Bei Verlassen des Hafens wird über die App ganz einfach ausgecheckt. Die App dient zur Kontaktnachverfolgung, falls es zu einem Ausbruch kommen sollte.

Die Luca App ist kostenlos.

 

Zu den Maßnahmen auf der Seite der Landesregierung

 

Übersichtstabelle der Corona-Regelungen für Bootseigner & Yachtcharter in Deutschland

Was für Skipper zu Corona-Zeiten in Italien, Kroatien, Griechenland und den Niederlanden gilt